zu den Vorschlägen des BMWi zur weiteren Steigerung der

BDEW Bundesverband
der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin
Stellungnahme
zu den Vorschlägen des BMWi zur weiteren
Steigerung der
Erdgasversorgungssicherheit
Berlin, 5. Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung ......................................................................................................................... 3
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Zusammenfassung .......................................................................................................... 3
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Anmerkungen im Einzelnen ............................................................................................. 5
3.1 Absicherung einer Ausschöpfung der Regelenergiemengen ............................................ 5
3.2 Regionale Differenzierung ................................................................................................ 5
3.3 Marktnaher Ansatz ........................................................................................................... 5
3.4 Auswirkungen der Maßnahmen ....................................................................................... 5
3.5 Berücksichtigung der Rolle von Speichern ....................................................................... 6
3.6 Dynamische Anpassungsfähigkeit ................................................................................... 7
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Fazit und weiteres Vorgehen............................................................................................ 7
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Einleitung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte im Juni 2015 die Studie
„Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge
durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve, Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt“ veröffentlicht. Über
die Ergebnisse des Gutachtens und die möglichen Maßnahmen führte das BMWi im Anschluss einen intensiven Austausch mit den relevanten Marktakteuren, Verbänden und Institutionen. Der BDEW hat sich mit Stellungnahme vom 3. August 2015 eingebracht.
Außerdem hat der BDEW mit dem BDEW-Reservemodell zur Stärkung der Versorgungssicherheit vom 11. November 2015 ein eigenes Modell entwickelt und vorgestellt. Der BDEW
geht davon aus, dass auch darüber die inhaltliche Auseinandersetzung fortgeführt wird.
Am 16. Dezember 2015 legte das BMWi Eckpunkte für „Maßnahmen zur weiteren Steigerung
der Erdgasversorgungssicherheit“ vor. Mit dem vorliegenden Papier nimmt der BDEW die
Gelegenheit wahr, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen.
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Zusammenfassung
Das BMWi attestiert in den vorgelegten Eckpunkten, dass das Niveau der Versorgungssicherheit im deutschen Gasmarkt sehr hoch ist. „Deutschland verfügt über ein diversifiziertes
und verlässliches Lieferportfolio, eine robuste Infrastruktur mit entsprechenden Redundanzen
und belastbare liquide Handelsmärkte. Das Risiko deutschlandweiter Versorgungsengpässe
wird vor diesem Hintergrund derzeit als äußerst gering eingeschätzt.“ Das BMWi stellt fest,
dass „Erdgas […] ein wichtiger und sicherer Energieträger“ ist, auch wird der „deutsche Gasmarkt in Hinblick auf Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz grundsätzlich den gestellten
Anforderungen gerecht“.
Weiterführende Maßnahmen zur Steigerung der Erdgasversorgungssicherheit sieht das
BMWi darin, den Regelenergiemarkt um einzelne Produkte zu erweitern: Dazu sollen die
Marktgebietsverantwortlichen (MGV) zum einen die Möglichkeit erhalten, höhere Volumina in
langfristigen Regelenergieprodukten zu kontrahieren. Zum zweiten soll das bestehende Produktportfolio langfristiger Regelenergie um ein passendes Produkt ergänzt werden, durch das
die Kontrahierung von nachfrageseitigem DSM-Flexibilitätspotenzial für Regelenergie gestärkt werden soll.
Nach Ansicht des BDEW trifft die Einschätzung des BMWi zu, dass sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau befindet. Aus Sicht des BDEW
besteht Bedarf, Anpassungen im bestehenden System vorzunehmen, um dieses hohe Versorgungssicherheitsniveau zu erhalten und weiter zu stärken.
Der BDEW teilt die Einschätzung des BMWi, dass bestehende Flexibilitätspotenziale im System bestmöglich genutzt werden müssen. Dies trägt maßgeblich dazu bei, die Versorgung
von Kunden verlässlich aufrecht zu erhalten. Zu begrüßen ist dabei besonders, dass mit den
Vorschlägen des BMWi ein möglichst marktnaher Ansatz angestrebt wird, der bei entsprechender Ausgestaltung regional differenziert wirken kann. Bestehende Möglichkeiten im Re-
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gelenergiemarkt zu optimieren und dabei auch vorhandene Flexibilitätspotenziale in Industrieanwendungen zu nutzen, geht dabei in die richtige Richtung. Ausdrücklich ist zu begrüßen,
dass bei einer besseren Integration von DSM-Nachfrageflexibilität Vorhalteprämien vermieden werden sollen, um keine langfristig anfallenden Kosten zu generieren. Dadurch wird das
Produkt Erdgas in seiner Wettbewerbsfähigkeit nicht eingeschränkt.
Nach Ansicht des BDEW ist es von großer Bedeutung, dass grundsätzlich unterschiedliche
Flexibilitätsquellen diskriminierungsfrei eingesetzt werden. Speicher leisten hierbei einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Bereitstellung von Flexibilität im Gasversorgungssystem.
Eine belastbare Bewertung der vom BMWi vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich ihres
konkreten Beitrags zur weiteren Stärkung der Gasversorgungssicherheit im marktlichen
Rahmen ist auf Basis der bislang vorliegenden Eckpunkte noch nicht abschließend möglich.
Wesentliche Ausgestaltungsfragen wie bspw. das abzusichernde (Extrem-)Szenario und somit die perspektivische Dimensionierung der zusätzlichen Volumina im Regelenergiemarkt
sowie die Rolle der Netzbetreiber zur Gewährleistung der Systemstabilität in Engpassfällen
sind offen. Der BDEW wird sich aktiv an der Ausgestaltung der Eckpunkte beteiligen. Wichtig
für die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist, dass folgende Kernaspekte berücksichtigt werden:
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Die Dimensionierung der ausgeschriebenen Mengen muss ausreichend sein, darf jedoch
nicht zu reduzierten Anreizen der individuellen Vorsorge der Marktteilnehmer führen.
Die Erweiterung der Mengen im Regelenergiemarkt muss sicherstellen, dass auch tatsächlich zusätzliches Flexibilitätspotenzial genutzt werden kann und nicht nur eine Verschiebung bestehender Potenziale erfolgt.
Die regelmäßige Ermittlung des Absicherungsbedarfs sollte nicht zu kurzfristig in die Beurteilung der bestehenden Versorgungslage einfließen, da dadurch u. a. der Anreiz zur
Vorsorge sinken könnte. Die Durchgriffsmöglichkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit der
Netzbetreiber muss sichergestellt sein und sollte durch zusätzliche Maßnahmen noch
weiter gestärkt werden.
Unklarheiten bezüglich der Verantwortung für die Systemstabilität sollten vermieden werden.
Die Bedeutung von Erdgasspeichern für die Versorgungssicherheit muss ausreichend
berücksichtigt werden.
Die vom BMWi im Eckpunktepapier skizzierte Stärkung des Regelenergiemarkts bietet
Potenzial, auch in Engpasssituationen marktliche Strukturen aufrecht zu erhalten und die
Versorgung effizient zu gewährleisten. Allerdings ist nach Ansicht des BDEW über die Stärkung des Regelenergiemarkts hinaus für Extremsituationen vorzusorgen, in denen die Belastungsgrenzen des Regelenergiemarkts erreicht bzw. überschritten werden. Hier greift das
BDEW-Reservemodell.
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Anmerkungen im Einzelnen
3.1 Absicherung einer Ausschöpfung der Regelenergiemengen
Nach Ansicht des BDEW sollte auch die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit einer Ausschöpfung des Regelenergiemarkts abgesichert werden, welche unabhängig von Grad und Umfang
dessen Optimierung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sollten die bestehenden Rahmenbedingungen nach Ansicht des BDEW nach wie vor um die
Elemente des BDEW-Reservemodells (systemnahe Flexibilitätsreserve und FNBSpeicherkontrahierung) ergänzt werden, um die Versorgungssicherheit perspektivisch auf
dem hohen Niveau zu halten und nachhaltig zu stärken.
3.2 Regionale Differenzierung
Die Untersuchungen zur Ausgestaltung des BDEW-Reservemodells haben gezeigt, dass es
notwendig ist, regionale Unterschiede im Flexibilitätsbedarf zu berücksichtigen. Es ist daher
zu begrüßen, dass der Ansatz des BMWi diesem Aspekt grundsätzlich Rechnung tragen will.
Einen Absicherungsmechanismus mit ausschließlich gesamtdeutscher Bedarfsbetrachtung
zu etablieren, ist nicht ausreichend. Hierzu bedarf es jetzt einer entsprechenden regionalen
Konkretisierung im Rahmen der weiteren Ausgestaltung.
3.3 Marktnaher Ansatz
Der BDEW begrüßt, dass mit den seitens des BMWi vorgeschlagenen Maßnahmen von zusätzlichen Mengen langfristiger Regelenergie einerseits sowie der marktbasierten Integration
nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale andererseits grundsätzlich ein marktorientierter Ansatz verfolgt werden soll. Es ist aus Sicht des BDEW der richtige Ansatz, alle im System vorhandenen Flexibilitätspotenziale vorrangig zu nutzen, ohne neue schaffen zu müssen.
Grundsätzlich sollte auch nach Ansicht des BDEW in Extremsituationen der Markt so lange
wie möglich aufrecht erhalten bleiben, um die Versorgung sicher und gleichzeitig effizient zu
gewährleisten. Die konkreten Wirkungen und Konsequenzen der vorgeschlagenen Maßnahmen sind allerdings von deren genauer Ausgestaltung abhängig.
3.4 Auswirkungen der Maßnahmen
Wesentliche Ausgestaltungsfragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen des BMWi, die
auszuschreibenden Mengen an langfristiger Regelenergie auszuweiten und das bestehende
Produktportfolio zu erweitern, sind noch unbeantwortet. Dies betrifft insbesondere die perspektivische Dimensionierung der zusätzlich in MOL 4 zu kontrahierenden Mengen auf Basis
der abzusichernden möglichen regionalen Extremszenarien sowie die Rolle der Netzbetreiber
im Engpassfall.
Die Ausführungen im BMWi-Eckpunktepapier lassen noch nicht klar erkennen, ob die vorgeschlagene Ausweitung der Regelenergiemengen in MOL 4 eine deutliche Verschiebung in
der Verantwortung zur Kompensation von Engpasssituationen darstellt. Durch Ansiedlung
dieser zusätzlichen Mengen im Regelenergiemarkt, die lokal differenziert auch für Extremszenarien vorgehalten werden sollen, wird zunächst die Rolle des MGV beim Erhalt der Sys-
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temstabilität gestärkt. Gemäß EnWG obliegt es den Netzbetreibern, die Systemstabilität auch
in Engpasssituationen aufrecht zu erhalten. Dies ist aus Sicht des BDEW auch sinnvoll, da
nur dem/den betroffenen Netzbetreibern in einer (meist zunächst lokalen) Engpasssituation
die aktuellsten und notwendigen Informationen vorliegen, die zur Anpassung der dann vorherrschenden Druckverhältnisse in den jeweiligen Netzabschnitten benötigt werden. Die
Durchgriffsmöglichkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit der Netzbetreiber muss in einer solchen Situation sichergestellt sein und sollte durch zusätzliche Maßnahmen noch weiter gestärkt werden. Deshalb müssen die Netzbetreiber sowohl bei der vorausgehenden Prognose
der lokal erforderlichen Flexibilität im Engpassfall, als auch beim konkreten Einsatz eng einbezogen werden. Bezüglich des Maßnahmenvorschlags des BMWi zur Integration von DSMNachfrageflexibilität durch Erweiterung des Produktportfolios erscheint es auch nach Ansicht
des BDEW sinnvoll, die vorhandenen Potenziale in Industrieanwendungen für die Versorgungssicherheit stärker als bisher zu nutzen. Dabei ist es richtig, bereits bestehende Möglichkeiten im Regelenergiemarkt zu optimieren. Auch hier ist jedoch die Ausgestaltung des
neuen Produktes entscheidend. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass der vorgeschlagene Ansatz Vorhalteprämien vermeiden soll und dadurch das Produkt Erdgas in seiner Wettbewerbsfähigkeit nicht einschränkt.
Für den Erhalt der Systemstabilität in Engpasssituationen ist es von entscheidender Bedeutung, dass vorher akquirierte Flexibilitätspotenziale im Bedarfsfall verlässlich zur Verfügung
stehen. Dies ist auch erforderlich, wenn auf nachfrageseitige Flexibilität zurückgegriffen werden muss. Aus diesem Grund ist in der vertraglichen Ausgestaltung von DSM-Maßnahmen
grundsätzlich sicherzustellen, dass das zugesicherte Potenzial zur Reduktion im Bedarfsfall
verfügbar ist. Anbieter müssten, um diese Verlässlichkeit zu gewährleisten, einen konstanten
Mindestlastfluss über den kontrahierten Zeitraum, auf welchen im Bedarfsfall zurückgegriffen
wird, sowie die Erreichbarkeit und Zugriffsmöglichkeit fest zusichern.
Der BDEW weist im Zusammenhang mit DSM-Produkten darauf hin, dass diese nur dann
physisch netzstabilisierende Wirkung entfalten können, wenn der Anbieter die zugesicherte
Leistung tatsächlich nur im Zuge der Inanspruchnahme des bereitgestellten Produkts reduziert. Kürzt der Anbieter mehr als die zugesicherte Leistung dagegen aus anderen, ggf. betriebsinternen Gründen während der Produktlaufzeit, würde dies den Beitrag zur Netzstabilisierung im Engpassfall bedrohen.
Darüber hinaus bedarf die Vermarktung von Nachfrageflexibilität klar ausgestalteter Regeln
hinsichtlich der bilanziellen Berücksichtigung der kontrahierten Potenziale im Gefüge zwischen Anbieter, Lieferant und MGV. Auch im Zuge der Ausgestaltung dieser Regeln muss
sichergestellt werden, dass die vom Industriekunden bereitgestellten Potenziale trotz einer
Eskalation vorliegender MOL-Stufen erst bei der entsprechenden Aktivierung, dann jedoch –
wie geschildert – verlässlich zur Verfügung stehen.
3.5 Berücksichtigung der Rolle von Speichern
Den Gasspeichern attestiert das BMWi im Einklang mit den Ergebnissen des BBHGutachtens eine wichtige Rolle in der Gewährleistung von Versorgungssicherheit. Es stellt
gleichzeitig fest, dass die Gasspeicher in der Bereitstellung von Flexibilität im Wettbewerb mit
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anderen Flexibilitätsquellen stehen. Dabei entscheiden die Marktakteure über deren effiziente
Nutzung unter den gegebenen, regulatorisch flankierten Marktrahmenbedingungen.
Nach Ansicht des BDEW trifft diese Beschreibung des BMWi grundsätzlich zu. Allerdings wird
die Bedeutung von Erdgasspeichern und deren Füllständen für die Versorgungssicherheit
unzureichend berücksichtigt.
Derzeit bestimmen maßgeblich die niedrigen Sommer-Winter-Spreads die aktuell niedrigen
Erlösmöglichkeiten für Speicherkapazitäten. Während sich diese Markteffekte somit im ökonomischen Wert von Speichern widerspiegeln, wird deren Beitrag zur Versorgungssicherheit
(Versicherungswert) nicht ausreichend im bestehenden Preisniveau abgebildet.
Das derzeitige Marktumfeld birgt somit für Speicher die Gefahr, nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden zu können, da der Ausbau und die hohe Diversifikation der Importstruktur
auch zu einem strukturellen Überangebot von Flexibilitätsoptionen führen. Eine signifikante
Schließung von Speicherkapazitäten würde allerdings die Versorgungssicherheit bei Nachfragespitzen gefährden. Aus Sicht des BDEW besteht daher Handlungsbedarf: Der regulatorische Rahmen muss es gewährleisten, dass Gasspeicher auch in Zukunft ihrer Bedeutung
für die Gasversorgungssicherheit nachkommen können. Grundsätzlich ist ein Level-PlayingField für Flexibilitätsprodukte zu schaffen, sodass auch Speicherdienstleistungen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden.
3.6 Dynamische Anpassungsfähigkeit
Aus Sicht des BDEW ist eine regelmäßige Überprüfung des Bedarfs der Menge langfristiger
Regelenergieprodukte insbesondere anhand der Versorgungslage zu begrüßen. Dadurch
wird die volkswirtschaftliche Effizienz in der Vorhaltung von Reserven zur Absicherung von
Extremszenarien gewährleistet. Eine regelmäßige Überprüfung sollte nicht zu kurzfristig stattfinden, um den Anreiz zur Vorsorge durch die Marktakteure zu erhalten. Eine regelmäßige
Überprüfung an bestehende Marktkonsultationen zu knüpfen ist hierbei ein effizienter Ansatz,
bspw. begleitend zum Netzentwicklungsplan.
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Fazit und weiteres Vorgehen
Die vom BMWi vorgelegten Eckpunkte ermöglichen aufgrund teilweise noch nicht detaillierter
Ausgestaltung keine abschließende Bewertung, inwieweit die Maßnahmen einen Beitrag leisten, um die Versorgungssicherheit nachhaltig stärken. Der BDEW wird sich bei der weiteren
Ausgestaltung der im BMWi-Eckpunktepapier dargelegten Maßnahmen im Regelenergiemarkt konstruktiv einbringen und Vorschläge für die noch offenen Aspekte der Ausgestaltung
entwickeln.
Nach Ansicht des BDEW ist aber zur Absicherung von Extremszenarien, in denen die Belastungsgrenzen der marktlichen Funktionen überschritten werden könnten, ein Konzept notwendig, das die letzte verfügbare Flexibilität außerhalb des Regelenergiemarkts und im Verantwortungsbereich der Netzbetreiber ansiedelt. Sie dient dabei als „ultima ratio“, bevor
nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen und soll konzeptionell vom Regel-
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energiemarkt abgegrenzt werden. Dieser sollte – wie bisher – primär dem Ausgleich von
Schwankungen zwischen Ein- und Ausspeisung dienen.
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