Projektstart: „Isch kenn do jemand!“ - Verbandsgemeinde Alzey-Land

mit den amtlichen Bekanntmachungen für die VerbandsBechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-
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Nr. 27
gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,
heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-BüdesFreimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim
Donnerstag,
den den
19. November
Donnerstag,
2. Juli 20152015
31. Jahrgang
Netzwerk Demenz Alzey – Worms:
Projektstart: „Isch kenn do jemand!“
Die Idee entstand schon vor vielen
Jahren, ein „offenes Ohr“ für Fragen,
Sorgen, Ängste oder einfach nur für
ein entlastendes Gespräch: Das Projekt „Isch kenn do jemand“ vom Netzwerk Demenz. Es bietet eine Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige
von pflege- und betreuungsbedürfti-
steigt die Belastung in Form von Pflege und Betreuung für Angehörige. Früher übernahm dies weitestgehend die
Familie, aber in der heutigen Zeit leben
Kinder oftmals weit entfernt, und so
sind die Betroffenen mit dieser Situation allein. In den letzten Jahren sind
viele Hilfsangebote und Beratungs-
der Verbandsgemeinde Alzey-Land
geschafft, eine ehrenamtliche „Lotsin“
aus der Ortsgemeinde zu gewinnen:
Waltraud Hoffmann aus Eppelsheim.
Die 63-jährige ist seit kurzem Rentnerin und hat bis zu ihrer Pension in einer
Seniorenresidenz als Kulturreferentin
gearbeitet. Sie ist durch den Alltag in
der Gemeinde bekannt und soll als
Bindeglied zwischen
Institutionen und Ärzten fungieren. Waltraud Hoffmann hat
stets ein „offenes
Ohr“ für alle Belange
rund um Fragen zu
Pflege und Betreuung,
aber auch einfach nur
für ein Gespräch. Sie
steht im engen Kontakt zur Verbandsgemeinde und wird bestens von Bettina
Koch (Ansprechpartnerin Netzwerk DeSteffen Unger (VG-Bürgermeister Alzey-Land), Bettina Koch (Netzwerk Demenz), die „Lotsin“ Walmenz)
unterstützt.
traud Hoffmann, Ute Klenk-Kaufmann (Ortsbürgermeisterin Eppelsheim), Sascha Leonhardt
Ziel des Projektes ist
(Ortsbürgermeister Ober-Flörsheim), Sabine Schwabe (1. Beigeordnete Ortsgemeinde Flomborn),
es, die SelbstständigArnd Stegemann (Ortsbürgermeister Dintesheim)
keit der Betroffenen
gen Senioren aus den Ortsgemeinden
möglichkeiten durch kirchliche, private
möglichst lange zu erhalten, dass sie
Eppelsheim, Ober-Flörsheim, Dintesoder kommunale Träger im Landkreis
im eigenem Umfeld bleiben können,
heim und Flomborn. Bedingt durch
entstanden. „Es gibt viele Angebote,
so Bettina Koch.
den demographischen Wandel altert
aber sie werden nicht so häufig geWaltraud Hoffmann erreichen Sie unter
unsere gesamte Gesellschaft. So sind
nutzt“, so Steffen Unger (VG-Bürgerder Rufnummer 0176-30431756.
Mitbürger und Mitbürgerinnen in homeister Alzey-Land). Die HemmEine weitere Kontaktaufnahme ist über
hem Alter keine Seltenheit mehr. Aber
schwelle, diese Angebote zu nutzen,
das Netzwerk Demenz möglich unter
nicht nur die Betroffenen werden älter,
ist oftmals sehr hoch, und so hat es
Telefon: 06731-501468.
auch ihr Umfeld altert. Im Zuge dessen
das Netzwerk Demenz zusammen mit
Text/Foto: S.Ehr.
Gut leben im Alter
in Nieder-Wiesen
Der Arbeitskreis „Gemeinsam alt
werden in Nieder-Wiesen“ hatte in
die Gemeindescheuer geladen und
fast 50 interessierte Bürgerinnen
und Bürger kamen am 6. November
zum Workshop „Gut leben im Alter“.
Herr Dr. Reibel von der LZG in Mainz
hatte zusammen mit Herrn Theodor
und Herrn Baumgärtner vom KOBRA-Beratungszentrum in Landau
die Moderation des Nachmittags
übernommen. Auch die Beigeordnete der Verbandsgemeinde AlzeyLand, Frau Klenk-Kaufmann, hatte
es sich nicht nehmen lassen, die
Veranstaltung zu besuchen.
Zunächst sollten sich die Anwesenden in Gruppen darüber austauschen, was ihnen im Ort fehlt. Danach wurden Wünsche und Projekte
auf Karteikarten geschrieben, die
man sich für das Leben im Alter
wünscht. Danach entschieden sich
die Teilnehmer per Abstimmung für
drei Projekte, die in Nieder-Wiesen
umgesetzt werden sollen.
Und so kam es, dass sich am Ende
der Veranstaltungen drei Arbeitsgruppen gefunden hatten, die sich
um die Themen Nachbarschaftshilfe, Gemeindebus und medizinische
Versorgung im Ort kümmern wollen.
Viele Bürgerinnen und Bürger waren
voll des Lobs über die gute Moderation und die Arbeitsergebnisse dieser etwas anderen Veranstaltung.
Chr.St.
Destination vom TuS 1909 Bornheim
ist DTB-Showgruppe 2015
Bundesfinale der besten Tanzgruppen Deutschlands
Destination
vom
TuS 1909 Bornheim
schaffte es beim
Bundesfinale des
Rendezvous der Besten im Wormser in
Worms unter die besten 15 Tanzgruppen
Deutschlands und
erhielt den Titel „DTBShowgruppe 2015“.
Grenzenloser Jubel,
Freudentränen, Fassungslosigkeit über
den Wahnsinnserfolg! Ziel der Bornheimer war es, eine ordentliche Show
abzuliefern und Rheinhessen würdig zu vertreten...
Weiter auf S. 13
Theaterprojekt
zum Thema 200 Jahre Rheinhessen
„Willkommen in Rheinhessen“
Zu einem ersten Kennenlernen und einer Vorbesprechung zum Theaterprojekt „Willkommen in Rheinhessen“ anlässlich des 200-jährigen Jubiläums
Rheinhessens lädt die Verbandsgemeinde Alzey-Land hiermit alle Theaterinteressierte und -begeisterte ganz herzlich ein.
Das informative Treffen zum Grundkonzept und der organisatorischen Umsetzung des eigens geschriebenen Theaterstücks findet statt am
Donnerstag, den 26.11. um 19 Uhr
im Sitzungssaal, Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, in Alzey.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
NOTDIENSTE
Notruf 110
Feuer 112
Polizeiinspektion Alzey
Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport
19 222
Tel. 0 67 31 / 91 10
Kaiserstraße 32
Polizeiwache Wörrstadt
Apothekennotdienst
Pariser Straße 76
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
Festnetz (0,14 Euro/Min.)
Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey
DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey
Tel. 116 117
Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14 - Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefonseelsorge, Evang.-Kath.
rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich
Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek.
übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute
(aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)
0,12 EUR je angefangene Minute
Krankenhäuser
DRK-Krankenhaus Alzey
Rhh. Fachklinik Alzey
Tel. 0 67 31 / 40 70
Tel. 0 67 31 / 5 00
Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und
08 00 / 1 11 02 22
Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey
Tel. 0 67 31 / 405-0
für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim,
Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim,
Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim
bei Störfällen
Tel. 07 00 / 00 04 40 33
Tel. 0 18 05 / 66 60 07
an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm.
Tel. 0 67 32 / 91 10
Stromversorgung
EWR Netz GmbH
bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser)
Tel. 0 62 41 / 848 300
Tel. 08 00 / 1 84 88 00
Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH
Tel. 0 61 35 / 7 30
Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden
Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn
Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,
Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim
bei Störfällen
Tel. 0 61 35 / 65 00
Wasserversorgung
Tel. 0 62 42 / 50 05-0
Zweckverband Seebachgebiet Osthofen
für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,
Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim
bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit
Tel. 0 62 42 / 50 05-40
Zweckverband Abwasserentsorgung
Rheinhessen
Tel. 0 67 31 / 54 77 60
Mobil 01 51 / 18 62 25 94
Rufbereitschaft
BÜRGERSERVICE
Aktion Leben für Alle e.V.
Fachdienst für Hörgeschädigte
Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer
Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 12 01
Schloßgasse 41, Alzey
oder Tel. 0 67 32 / 57 57
Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen,
Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang
mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung
Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr
Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey
Kontakt:
Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Bornheim
Sprechstunde: Mi. 16 - 19 Uhr u. n. Vereinbarung
Europaring 18, 67227 Frankenthal
info@ifd-hörgeschädigte.de
www.ifd-hörgeschädigte.de
Bahnhofstraße 42, 55237 Bornheim
Tel. 0 67 34 / 96 00 03
Anonyme Alkoholiker (AA)
Offenes Meeting jeden Dienstag, 19.30 - 21.30 Uhr
i. d. Räumen d. „Oase“, Schloßgasse 15, Alzey
Tel. 0 67 33 / 60 36
oder 0 67 31 / 13 68
ASH-Jugendscouts
Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre
zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein
Dienstag, 14 - 16 Uhr und Mittwoch, 11 - 16 Uhr:
Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel. 01 62 / 54 40 431
Mittwoch, 9 - 12 Uhr:
Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter
Tel. 01 52 / 34 112 120
Mainzer Straße 22, Alzey
www.ash-alzey.de, [email protected], Facebook: Ash Alzey
AWO Betreuungsverein
für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke,
Suchtkranke, Beratung und Fortbildung
ehrenamtlicher Mitarbeiter
Tel. 0 67 31 / 1 04 59
Hellgasse 20, Alzey
Fax 0 67 31 / 23 85
AWO Sozialstation
Kreisverband Alzey-Worms e.V. Ambulante Alten- u.
Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer
Hellgasse 20, Alzey
Tel. 0 67 31 / 78 00
Fax 0 67 31 / 4 61 66
Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr
im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie
Schloßgasse 13, Alzey
Schloßgasse 14, Alzey,
Tel. 0 67 31 / 95 03-0
[email protected]
Fax 0 67 31 / 95 03 11
Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,
Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation,
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung,
Lebensberatung, Kurvermittlung
Freundeskreise
Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen
Betroffene: Mo. 19.30 - 21 Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., 19.30 - 21 Uhr
Männerrunde
Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf,
Alltagssorgen, Lebenskrisen; in geraden Kalenderwochen Do. 19 - 21 Uhr
Berufsbegleitender Dienst
Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.V.
Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder
psychisch kranke Menschen
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 67 62
Tel. 0 67 31 / 4 35 46
Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11:
- Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen
- Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt
- Kurse, Gruppen, Veranstaltungen
- Treffpunkt Frauencafé
Sprechzeiten: Mo. 14-16 Uhr, Di. u. Do. 10-12 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 72 27
Fax 0 6 7 3 1 / 99 62 85
Hospizverein DASEIN e.V., Alzey
Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden,
und deren Angehörigen zuhause
Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner
und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey,
Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317
Gerda Pusch
Mobil 01 75 / 7 28 45 54
[email protected]
Tel. 0 67 33 / 60 87
www.hospizverein-dasein.de
Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern,
Ausbildung, Behindertenfahrdienst
Hans-Böckler-Str. 109, Mainz
Jugend- und Drogenberatungsstelle
Schloßgasse 11, Alzey
Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 10 - 17 Uhr,
Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr,
geschl. jeweils 13 - 14 Uhr, Termine n. Vereinbarung
Landwirtschaftliche Familienberatung
der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen
Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen
Di. 9 - 17 Uhr, Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr
[email protected]; www.lfbk.de
Stadt Alzey
Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma,
Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw.
Info: M. Rosendahl
Tel. 0 63 52 / 70 60 570
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey
Tel. 0 67 31 / 4 31 01
Tel. 0 67 33 / 10 37
Tel. 0 63 21 / 57 68 08
Tel. 0 63 62 / 99 36 60
Fax 0 63 62 / 99 47 40
Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL)
für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte,
Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten
Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden
Frau Kutschan
Tel. 0 63 52 / 70 59 90
Tel. 0 67 31 / 49 66 971
Fax 0 67 31 / 49 66 973
Ruftaxi
Linie 1 und 3:
Linie 2 und 4
Evang. Sozialstation Alzey
Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe
Alzey und Umgebung
Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat
jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey
(vor Erstbesuch anmelden)
Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer
Tel. 0 67 34 / 96 11 77
oder V. Senftleber
Tel. 0 63 55 / 95 58 91
Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat 19 - 21 Uhr
MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
der Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell
Tel. 0 67 31 / 408-61 21
Selbsthilfegruppe
Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V.
Gruppenabende: Mo. 20 - 21.30 Uhr
im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey
Klaus Bicking
Tel. 0 67 31 / 4 14 95
Selbsthilfegruppe
Patientenliga - Atemwegserkrankungen e.V.
Monatl. Info-Veranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey
Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann
Tel. 0 67 31 / 40 71 06
Beate Wolf
Tel. 0 67 32 / 73 65
des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms,
An der Hexenbleiche 36, Alzey
Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen
und deren Kontaktpersonen
Mo. - Fr. 8.30 - 12 Uhr
Terminvereinbarung
Tel. 0 67 31 / 408 - 60 11 u. 60 12
Geriatrische Altentagesstätte
Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey
[email protected]
Tel. 0 67 31 / 5 01-4 68
Therapiezentrum
für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder
67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2,
Außenstelle Weinrufstr. 9, 55232 Alzey
Tel. 0 63 51 / 64 00
Tinnitus Selbsthilfegruppe
Kontakt: Jürgen Schindler
Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr
im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria
Tel. 0 67 35 / 10 89
VdK – Kreisverband Alzey
Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung,
Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.)
Rodensteiner Straße 3, Alzey
Sprechstunden: Mo. 8.30 - 12 und 14 - 18,
Tel. 0 67 31 / 54 87 97-0
Do. 8.30 - 12 Uhr
Fax 0 67 31 / 54 87 97-90
c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx
Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz
Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden
www.impfschutzverband.de
Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung
Hilfsverein Rheinhessen e.V. Alzey, Schloßgasse 15
Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke
Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 14 - 15.30 Uhr
Tel. 0 67 31 / 35 99
Tel. 0 67 31 / 94 19 62
Mobil 01 51 / 15 57 70 03
Tel. 0 67 31 / 62 66
Tel. 0 67 31 / 72 38
Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde
Schlafapnoe Selbsthilfe
Alzey und Umgebung e.V.
Tel. 0 61 31 / 83 31 30
Tel. 06 71 / 4 45 15
Schwerbehindertenrecht
Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz
Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9 - 12 Uhr
in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey
Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen
Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms
[email protected]
Mobiler Sozialdienst
Menüservice „Essen auf Rädern“, Hausnotrufdienst,
Behindertenfahrdienst, Beratung, Information
Tel. 0 67 31 / 96 99 30
Schuldnerberatung
Offene Sprechzeit: Di. 13 - 15 Uhr
Tel.: Di. u. Do. 8 - 8.30 Uhr
Tel. 0 67 31 / 96 99 20
Tel. 0 67 31 / 26 68 und 9 40 00
Fax 0 67 31 / 94 00 19
Tel. 0 62 41 / 59 24 37
oder 0 67 33 / 68 43
WEISSER RING e. V.
DRK Kreisverband Alzey
Josselinstr. 3
für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen
Treffen: jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr
Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey
(neben kath. Kirche)
Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V.
Pflegestützpunkt Alzey
Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege
Carmen Eichert
[email protected]
Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
http://www.pflegestuetzpunkte.rlp.de
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 33 / 94 94 00
Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey
01 80 / 2 00 08 42
für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige:
Mo. - Fr. 19 - 24 Uhr, Sa., So. u. Feiertage 16 - 22 Uhr (auch anonym)
• Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
Am Obermarkt 25, Alzey
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 94 15 97
• Haus- und Familienpflege
Tel. 0 67 31 / 94 15 98
• Betreuungsangebot in der „Sonnenblume“
Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do. 13.30 - 18 Uhr
Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey
Tel. 0 67 31 / 13 72
Fax: 0 67 31 / 76 89
Krisentelefon:
Malteser Hilfsdienst e.V.
Sprachstörungen nach Schlaganfall,
Tumor, Schädel-Hirn-Trauma
Treffen: jeden 2. Donnerstag
Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim
Ansprechpartner:
Sozialpsychiatrischer Dienst
Tel. 01 80 5 / 25 25 28
0,12 EUR je angef. Minute
Caritaszentrum Alzey
Tel. 0 67 31 / 95 03-0
Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige
Selbsthilfegruppe
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Beratungsstelle Diakonisches Werk
Worms-Alzey
Treffen: jeden 3. Montag im Monat
Kontakte: Friedrich Heck
Ernst Wilhelm von der Au
Tel. 0 62 33 / 8 89 20
Fax 0 62 33 / 88 92 20
Tel. 0 67 31 / 409-301
Öffnungszeiten:
Eppelsheim
März - Okt.
Di. u. Do. 16 - 18 Uhr
Nov. - Feb.
Di. u. Do. 15 - 17 Uhr
Sa. (ganzjährig)
9 - 13 Uhr
Flonheim
März - Okt.
Di. und Do. 16 - 18 Uhr
Nov. - Feb.
Di. und Do 15 - 17 Uhr.
Sa. (ganzjährig)
8 - 12 Uhr
Gau-Odernheim
April - Sept.
Di. und Do. 16 - 18 Uhr
Sa. 8 - 13 Uhr
Okt. - März
Di. und Do. 15 - 17 Uhr
Sa. 9 - 12 Uhr
Sa. (ganzjährig)
Mauchenheim
Di. u. Do. 16 - 18 Uhr
Sa. 8 - 12 Uhr
Donnerstag, den 19. November 2015
Amtlicher Teil
4. Vorbereitung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
5. Mitteilungen und Anfragen
Steffen Unger, Bürgermeister
VG Alzey-Land
Montag, Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Telefon 0 67 31 / 40 90
[email protected]
http://www.alzey-land.de
8.00
14.00
8.00
8.00
14.00
8.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
-
12.00
16.00
12.00
12.00
18.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.alzeyland.de einsehbar.
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin/
einen Sachbearbeiter
für den Aufgabenbereich
Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310
Montag
Dienstag
8.00
8.00
14.00
Mittwoch
7.00
Donnerstag
8.00
14.00
Freitag
8.00
Jeden 1. Samstag im Monat:
10.00
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
Wirtschaftsförderung
-
16.00
12.00
18.00
12.00
12.00
18.00
12.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Alzey-Land sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Betreuungskraft für
Flüchtlinge (w/m)
in Teilzeit (19,5 Wochenstunden).
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und eine tarifgerechte Eingruppierung nach dem TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, die leistungsorientierte Bezahlung und die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit. Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
- die Mitwirkung bei der Unterbringung der
Flüchtlinge
- die Ausstattung von Wohnungen
- die Begleitung der Flüchtlinge bei Behördengängen, etc.
Wir wünschen uns eine Betreuungskraft mit
- der notwendigen sozialen Kompetenz und Einfühlungsvermögen
- Konfliktfähigkeit und der Fähigkeit in Extremsituationen deeskalierend einzuwirken
- mit Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Belastbarkeit, sowie Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
- Fremdsprachenkenntnissen
- Führerschein und eigenem PKW
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 9.12.2015 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Fachbereich 1
Weinrufstraße 38
55232 Alzey.
Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
in Teilzeit (19,5 Wochenstunden).
Wir bieten eine zunächst für zwei Jahre befristete,
interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
und eine tarifgerechte Eingruppierung nach dem
TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, die leistungsorientierte Bezahlung und die
Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit.
Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes
Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium der
Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft oder eine
vergleichbare Ausbildung. Ebenso sind Verhandlungsgeschick, Erfahrung in der Projektarbeit und
eine selbstständige, zuverlässige Arbeitsweise für
uns von Bedeutung.
Das Aufgabengebiet umfasst
- alle Aufgaben der Wirtschaftsförderung, wie
zum Beispiel die Unterstützung von Unternehmen und die Förderung von Ansiedlungen
- Teilaufgaben der Tourismusförderung
- die Begleitung von Projekten (Leader-Projekte,
etc.)
- die Kooperation mit unserer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den touristischen Organisationen.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 9.12.2015 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Fachbereich 1
Weinrufstraße 38
55232 Alzey.
Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Albig
Ortsbürgermeister Günther Trautwein
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Rathaus, Langgasse 58
Telefon 0 67 31 / 23 01
Mobil 01 71 / 2 21 37 42
[email protected]
www.ortsgemeinde-albig.de
Bechenheim
Seite 3
WOHNRAUM
für Asylbewerber
gesucht!
Die Verbandsgemeinde Alzey-Land
sucht Wohnraum für Asylbewerber.
Vertragspartner für die Mietverträge ist
die Verbandsgemeinde Alzey-Land.
Für weitere Fragen stehen Ihnen
gerne zur Verfügung:
Frau Sehr,
Frau Balz,
Herr Janosch,
Tel. 06731-409301
Tel. 06731-409302
Tel. 06731-409323
Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im
Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der
Zeit vom
20.11.2015 bis einschließlich 30.11.2015
zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38,
Zimmer 107 öffentlich aus.
Alzey, 13.11.2015
gez. Steffen Unger
Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Feststellung
des Jahresabschlusses 2014
Der Gemeinderat Ortsgemeinde Bechenheim hat in
seiner Sitzung am 05.11.2015 die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 beschlossen und dem
Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im
Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der
Zeit vom
20.11.2015 bis einschließlich 30.11.2015
zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38,
Zimmer 107 öffentlich aus.
Alzey, 13.11.2015
gez. Steffen Unger
Bürgermeister
Sitzung des Hauptausschusses
Am Montag, dem 23. November 2015 um 17.00
Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Hauptausschusses statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen sowie deren Vermittlung
2. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
3. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land – Änderung Nr. 31/18
Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger
Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8
Telefon 0 67 36 / 6 75
www.bechenheim.de
Bekanntmachung
über die Feststellung
des Jahresabschlusses 2013
Der Gemeinderat Ortsgemeinde Bechenheim hat in
seiner Sitzung am 05.11.2015 die Feststellung des
Jahresabschlusses 2013 beschlossen und dem
Bechtolsheim
Ortsbürgermeister Harald Kemptner
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Langgasse 44
Telefon 0 67 33 / 2 18
[email protected] oder
[email protected]
www.bechtolsheim-rheinhessen.de
Seite 4
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Aufgrund eines formalen Fehlers in der Bekanntmachung der Straßenwidmungen werden die
Widmungsverfügungen erneut veröffentlicht:
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Am alten Bahnhof“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S.274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.03.2013 (GVBl. S.35) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 11. Dezember 2013 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 100/9 als
Gemeindestraße „Am alten Bahnhof“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Am Matzenberg“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.09.2006 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 447 als Gemeindestraße „Am Matzenberg“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil
der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Am Wingertstor“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 9 und Flur 16 Nr. 163,
beginnend ab dem nördlichen Ende der Straße „Am
Wingertstor“, 21 m in nord-östlicher Richtung als Gemeindestraße „Am Wingertstor“ dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Amtlicher Teil
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „An der Bleiche“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 26 sowie 48 m von
Parzelle 25 in nord-östlicher Richtung, beginnend ab
Parzelle 26, als Gemeindestraße „An der Bleiche“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist
endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Auf dem Teich“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 19/1, 22/1, 24, beginnend ab der Brückesgasse, 80 m in nord-östlicher Richtung, endend an der Privatstraße „Auf dem
Teich“ als Gemeindestraße „Auf dem Teich“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Donnerstag, den 19. November 2015
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Bahnhofstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 93 als Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Baumgartenstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 122, 321 als Gemeindestraße „Baumgartenstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig
hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil
der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ (Teilbereich)
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 25.05.2009 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 395 als Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Donnerstag, den 19. November 2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 2/2, beginnend ab
der Langgasse mit einer Länge von 125 m in östlicher Richtung als Gemeindestraße „Dolgesheimer
Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die
Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Engelborner Weg“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 3/1 als Gemeindestraße „Engelborner Weg“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Friedhofstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Amtlicher Teil
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 76, 78 (Parkplatz),
Flur 21 Nr. 131 (35 qm) und Flur 21 Nr. 57 (35 qm)
(Zufahrt zum Friedhof) als Gemeindestraße „Friedhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die
Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Grabenstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 301 als Gemeindestraße „Grabenstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Seite 5
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 81 sowie Flur 18
Nr. 26 als Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist
endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ (Teilbereich)
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.04.2005 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 73/5 und 76/5 als
Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig
hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil
der Widmungsverfügung. *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Große Kirchgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 151 als Gemeindestraße „Große Kirchgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ (Ergänzung)
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 160, 81/2, 81/3, 81/4
als Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Seite 6
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Kleine Bahnhofstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 121, beginnend ab
der Bahnhofstraße 160 m in nördlicher Richtung als
Gemeindestraße „Kleine Bahnhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Kleine Kirchgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 46 sowie 25 m von
Parzelle 47, beginnend ab der Kleinen Kirchgasse in
westlicher Richtung als Gemeindestraße „Kleine
Kirchgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Amtlicher Teil
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Langgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 132, 240 sowie Flur 15
Nr. 2/1 als Gemeindestraße „Langgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Neugasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 51 sowie Flur 21
Nr. 310/1 als Gemeindestraße „Neugasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Donnerstag, den 19. November 2015
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Petersbergstraße“ (Teilbereich)
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 361, 368/1, 352 und
Flur 21 Nr. 318 sowie eine Teilstrecke von Flur 15 Nr.
432, beginnend ab der Sulzheimer Straße 50 m Richtung Osten (ehemalige Sulzheimer Straße) als Gemeindestraße „Petersbergstraße“ dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Petersbergstraße“ (Restbereich)
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.09.2006 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 432 und 436 als Gemeindestraße „Petersbergstraße“ dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Nürnberger Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 282 als Gemeindestraße „Nürnberger Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Gemeindestraße „Rathausgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öf-
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Donnerstag, den 19. November 2015
fentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 223/3 als Gemeindestraße „Rathausgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.*)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Rieslingstraße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 16 Nr. 312, 313, 314, 323,
324 als Gemeindestraße „Rieslingstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Amtlicher Teil
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Schloßgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 197 als Gemeindestraße „Schloßgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Sulzheimer Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 4, 24, 29 sowie Flur 18
Nr. 118 als Gemeindestraße „Sulzheimer Straße“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist
endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Sickinger Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 175 sowie eine Teilfläche von Parzelle 171, 20m nach Westen, anschließend im rechten Winkel, 20m nach Norden abknikkend, als Gemeindestraße „Sickinger Straße“ dem
öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.*)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Salzgasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 260 als Gemeindestraße „Salzgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Gemeindestraße „Silvanerring“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 16 Nr. 376, 377 als Gemeindestraße „Silvanerring“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung *)
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Seite 7
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Taubesgarten“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 48, 108/2 sowie Flur 21
Nr. 250 als Gemeindestraße „Taubesgarten“ dem
öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Vor dem Schloß“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Seite 8
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 18 Nr. 87, 99 sowie Flur 21
Nr. 214, 134 als Gemeindestraße „Vor dem Schloß“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist
endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist
Bestandteil der Widmungsverfügung.*)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger, Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Weinolsheimer Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 124 sowie Flur 19
Nr. 147 (Weinolsheimer Weg), beginnend ab der
Weinolsheimer Straße 3 m in Richtung Nord-Osten
als Gemeindestraße „Weinolsheimer Straße“ dem
öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger, Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung
von Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Bechtolsheim
Gemeindestraße „Wilhelm-Hoffmann-Straße“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die
Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 396 als Gemeindestraße „Wilhelm-Hoffmann-Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim
Steffen Unger, Bürgermeister
*) Hinweis:
Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 19. November 2015
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim
für das Jahr 2015 vom 12.11.2015
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom
31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 04.11.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 09.11.2015 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber
bisher Euro
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen
die ordentlichen Auszahlungen
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen
die außerordentlichen Einzahlungen
die außerordentlichen Auszahlungen
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
erhöht
um
Euro
vermindert
um
Euro
nunmehr
festgesetzt
auf Euro
803.280,867.870,-64.590,-
-,-,-,-
-,-,-,-
803.280,867.870,-64.590,-
675.450,703.940,-
-,-,-
-,-,-
675.450,703.940,-
-28.490,-
-,-
-,-
-28.490,-
-,-,-
-,-,-
-,-,-
-,-,-
-,-
-,-
-,-
-,-
1.000,0,-
-,81.000,-
-,-,-
1.000,81.000,-
1.000,-
-,-
-,-
-80.000,-
81.500,54.010,-
80.000,-,-
-,1.000,-
161.500,53.010,-
27.490,-
-,-
-,-
108.490,-
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu
festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher
-,-- Euro
auf
-,-- Euro
verzinste Kredite von bisher
-,-- Euro
auf 80.000,-- Euro
zusammen von bisher
-,-- Euro
auf 80.000,-- Euro
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls nicht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt unverändert festgesetzt:
- Grundsteuer A auf
300 v.H.
- Grundsteuer B auf
365 v.H.
- Gewerbesteuer auf
365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund auf
40,-- Euro
- für den zweiten Hund auf
60,-- Euro
- für jeden weiteren Hund auf
75,-- Euro
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden nicht geändert.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (keine Änderung).
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Biebelnheim, den 12.11.2015
Petra Bade
Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms
zu den Festsetzungen in den §§ 2 - 3 der Haushaltssatzung ist mit Genehmigungsdatum vom
09.11.2015 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.2015 bis 30.11.2015 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108),
55232 Alzey öffentlich aus.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
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Donnerstag, den 19. November 2015
Amtlicher Teil
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Alzey, den 12.11.2015
Steffen Unger
Bürgermeister
Bermersheim v. d. H.
Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
Dienstag 19.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
Telefon 01 60 / 99 35 47 01
[email protected]
www.bermersheim-vdh.de
Erbes-Büdesheim
Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler
Montag 9.00 - 11.00 Uhr und
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 30
Telefon 0 67 31 / 80 54
[email protected]
www.erbes-buedesheim.de
Sitzung des Gemeinderates
Biebelnheim
Ortsbürgermeisterin Petra Bade
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 11
Telefon 0 67 33 / 2 81
[email protected]
[email protected]
1. Nachtragshaushaltssatzung der
Ortsgemeinde Biebelnheim
für das Jahr 2015 vom 12.11.2015
Siehe im grühnen Rahmen auf S. 8 und 9.
Am Montag, 23. November 2015 um 20 Uhr, findet
im Rathaus Erbes-Büdesheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Beratung und Beschlussfassung – 1. Nachtragshaushaltshaushaltssatzung 2015
2. Beratung und Beschlussfassung über den Pacht-/
Mietvertrag eines Gemeinderaumes im ev. Gemeindehaus in der Hauptstraße 8
3. Beratung und Beschlussfassung zur Fußbodenerneuerung im Jugendraum im Bürgerhaus
4. Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung eines Herdes für die Küche im Bürgerhaus
5. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Erbes-Büdesheim, 16.11.2015
Dr. Karlheinz Tovar
Erster Beigeordneter
Bornheim
Ortsbürgermeister Markus Pinger
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
Telefon 0 67 31 / 4 33 30
[email protected]
www.gemeinde-esselborn.de
Entfall der BürgermeisterSprechstunde
Dintesheim
Ortsbürgermeister Arnd Stegemann
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
Telefon 0 67 35 / 15 89
[email protected]
Eppelsheim
Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann
Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17
Telefon 0 67 35 / 2 57
Fax 0 67 35 / 81 35
[email protected]
www.eppelsheim.de
Flonheim
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner
Öffnung der Verwaltung:
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus, Marktplatz 12
Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57
Fax 0 67 34 / 9 14 08 31
[email protected]
www.flonheim.de
Kindertagesstätte: [email protected]
Infothek/Ortsmuseum: [email protected]
Framersheim
Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster
Sprechstunde:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr
Rathaus, Schloßstraße 1
Telefon 0 67 33 / 3 16
[email protected]
www.framersheim.de
Freimersheim
Ortsbürgermeister Wilfried Brück
Sprechstunde im Bürgerhaus,
Flomborner Weg 20:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
Telefon 0 67 31 / 78 30 (nur donnerstags)
Rathaus, Hauptstraße 7
Telefon 0 67 31 / 4 33 17
[email protected]
www.freimersheim-rheinhessen.de
Sitzung des Gemeinderates
Esselborn
Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
Donnerstag 18.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hindenburgring 24
Telefon 0 67 34 / 96 04 26
Fax 0 67 34 / 96 24 58
[email protected]
www.bornheim-rheinhessen.de
Seite 9
Am Donnerstag, den 19. November, muss wegen der
gleichzeitig stattfindenden Informationsveranstaltung zum Dorferneuerungskonzept die Bürgermeistersprechstunde im Gemeindebüro leider entfallen.
Bei Bedarf stehe ich natürlich auch während oder
nach der Informationsveranstaltung für ein Gespräch
zur Verfügung.
Markus Pinger
Ortsbürgermeister
Am Mittwoch, den 25.11.2015 um 19.30 Uhr, findet
im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Vorstellung/Antrag der ev. Kirchengemeinde bezüglich des Denkmals an der ev. Kirche
3. Jahresabschlüsse 2013 und 2014
Beratung und Beschlussfassung
4. Ausbesserung bzw. Ausbau des Feldweges
„Bellengarten“
Beratung und Beschlussfassung
5. Verkauf Rathaus
Beratung und Beschlussfassung
6. Anschaffung von Abfallbehältern
Beratung und Beschlussfassung
7. Investitionen – Haushalt 2016
8. Mitteilungen und Anfragen
Wilfried Brück
Ortsbürgermeister
Gau-Heppenheim
Flomborn
Ortsbürgermeister Rainer Thomas
Dienstag 18.30 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Langgasse 28
Telefon 0 67 35 / 2 34
Privat 0 67 35 / 6 85
www.flomborn.de
Ortsbürgermeister Helmut Matthäi
Montag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3
Telefon 0 67 31 / 4 24 45
Fax 0 67 31 / 4 74 99 57
Mobil 01 51 / 15 56 22 13
[email protected]
www.gau-heppenheim.de
Seite 10
Gau-Odernheim
Ortsbürgermeister Heiner Illing
Sprechstunde montags
von 17.00 - 19.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
weitere Bürostunden
Montag von 17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr
Rathaus, Obermarkt 5
Telefon 0 67 33 / 4 03
Fax 0 67 33 / 16 28
[email protected]
www.gau-odernheim.de
Kindertagesstätte: 0 67 33 / 9 29 97 70
Kindergarten: 0 67 33 / 68 87
Kettenheim
Ortsbürgermeister Wilfried Busch
Dienstag 18.30 - 19.30 Uhr
Rathaus, Alzeyer Straße 10
Telefon 0 67 31 / 4 33 31
Amtlicher Teil
zur Bestockung vorgesehenen Rebflächen in der Gemarkung Mauchenheim. Die Gemarkung Weinheim,
wie auch die bestehende Rebgeländeabgrenzung in
Mauchenheim, ist von der Änderung nicht betroffen.
Die Änderung der Lage sowie eine Liste der Grundstücke innerhalb der Einzellage „Sioner Klosterberg“
kann bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land bzw. bei
der OG Mauchenheim während der Sprechstunden
eingesehen werden.
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Fachbereich -Bürgerdienste-
Nack
Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Hauptstraße 65
55243 Nack
Telefon 0 67 36 / 2 66 (Gemeindebüro)
Telefon 0 67 36 / 20 55 93
www.gemeinde-nack.de
Nieder-Wiesen
Lonsheim
Ortsbürgermeister Harald Denne
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5
Telefon 0 67 34 / 2 36
[email protected]
www.weindorf-lonsheim.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, den 24.11.2015 um 20.00 Uhr, findet
im Gemeindehaus eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragen
2. Bericht Rechnungsprüfung 2013 und 2014
3. Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, des VG Bürgermeisters und der Beigeordneten
4. Beratung und Beschluss des Aufstellungsbeschlusses Freiland Photovoltaik
5. Reinigung Sinkkästen
6. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlichtlicher Teil schließt sich an.
Lonsheim, den 16.11.2015
Harald Denne
Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister Gernot Heck
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3
Telefon 0 67 36 / 2 61
Fax 0 67 36 / 96 01 34
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 26. November 2015 um 19.30
Uhr, findet im Ratssaal der Ortsgemeinde am Marktplatz 3 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Bildung bzw. Ergänzung von Ausschüssen
3. Beratung über PV-Anlage auf dem Kindergarten
4. Beratung über die Ausschreibung zur Erstellung
eines Baumkatasters
5. Beratung und Beschlussfassung über die Wartung von Heizungsanlagen
6. Beratung und Beschlussfassung über elektrotechnische Prüfungen (DGUV 3)
7. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Nieder-Wiesen, 10.11.2015
Gernot Heck
Ortsbürgermeister
Ober-Flörsheim
Mauchenheim
Ortsbürgermeister Udo Arm
Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita)
Telefon 0 63 52 / 44 03 (Gemeindebüro)
Mobil 01 75 / 5 82 31 36
www.mauchenheim-online.de
Neuabgrenzung der
Einzellage „Sioner Klosterberg“
Lagen-Nummer 73 07 10
Aufgrund der durchgeführten Flurbereinigung in der
Gemarkung Mauchenheim ist eine Berichtigung der
Abgrenzung der gemarkungsübergreifenden Einzellage “Sioner Klosterberg“ durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erfolgt.
Als bisherige Abgrenzung diente die Gemarkungsgrenze „Mauchenheim“. Nach der Flurbereinigung
verläuft die Lageabgrenzung an den bestockten bzw.
Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1
Telefon 0 67 35 / 2 18
Mobil 01 51 / 14 94 48 00
Fax 0 67 35 / 94 18 48
[email protected]
www.ober-floersheim.de
Offenheim
Ortsbürgermeister Peter Odermann
Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4
Telefon 0 67 36 / 2 16
Mobil 01 72 / 8 79 78 84
[email protected]
www.offenheim.de
Donnerstag, den 19. November 2015
Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Offenheim
vom 16. November 2015
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25
Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler
Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem
Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu
jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der
Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der
Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der
Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit
der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht
genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche
Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des
Gemeinderates werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln wie folgt bekannt gemacht:
1. Gemeindehalle, Untergasse 11
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen
anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene
Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so
erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den in Absatz 4
genannten Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung
durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1,
sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Rechnungsprüfungsausschuss
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 5 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Ausschüsse nach Absatz 1 werden aus den
Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder
soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
§3
Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates
auf Ausschüsse
Die Übertragung der Beschlussfassung über eine
bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates. Sie gilt
bis zum Ende der Wahlzeit des Gemeinderates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht
wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser
Hauptsatzung bleiben unberührt.
§4
Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates
auf den Ortsbürgermeister
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in
folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die
Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer
Wertgrenze von 1.500,00 € im Einzelfall,
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer
Wertgrenze von 1.500,00 € je Auftrag.
Donnerstag, den 19. November 2015
§5
Beigeordnete
(1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden keine Geschäftsbereiche gebildet.
§6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen
und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme
an Sitzungen des Gemeinderates eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines
Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €.
(3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird
nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt;
er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen
tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen
Sozialversicherungsbeiträgen. Selbstständig tätige
Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe eines Durchschnittssatzes von bis zu 10,00 € je
Sitzung. Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend machen können, denen
aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das
Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich entsprechend den
Bestimmungen des Satzes 2.
(4) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die
Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem Tag wird nur insgesamt ein
Sitzungsgeld gewährt.
§7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder
von Ausschüssen
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €.
(2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte
des Gemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten
eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch
Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6
Abs. 3 bis 5 entsprechend.
§8
Aufwandsentschädigung des
Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem
Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale
Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die
pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
Amtlicher Teil
§9
Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall
der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent Satz
1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so
beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister
zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die
Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird,
erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO)
die für Gemeinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht bereits hierfür
eine Entschädigung als gewähltes Rats- oder Ausschussmitglied erhalten. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied
des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine
Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt
wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen
von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch
11,20 €. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an
Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69
Abs. 4 GemO.
(4) § 6 Abs. 3 bis 5 sowie § 8 Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 10
Inkrafttreten
(1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum
1.10.2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.7.2009
in der gültigen Fassung außer Kraft.
Offenheim, den 16. November 2015
Peter Odermann
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
Seite 11
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Wahlheim
Ortsbürgermeister Ralph Fuchs
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1
Telefon 0 67 31 / 5 16 17 67
Mobil 01 76 / 83 38 30 80
[email protected]
Aus dem Gemeinderat:
Windpark Wahlheim/Freimersheim
In seiner Oktobersitzung beschäftigte sich der Rat
zum wiederholten Male mit der Fortschreibung des
Flächennutzungsplans der VG Alzey-Land, konkret
mit dem von der Gemeinde geäußerten Wunsch eines Windparks Wahlheim-Freimersheim. Man bezog
sich dabei auf die von beiden Gemeinden 2011 im
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
2015 gemeinsam avisierten Sonderflächen mit der
Zweckbestimmung Windkraft östlich der A63 im
Kreuzungsbereich mit der L 401, in den auch die
Stadt Alzey miteinbezogen werden könnte, so dass
hier eine Anlage über drei Gemarkungen entstehen
würde. Der Gemeinderat bestätigte einstimmig seinen in der Sitzung vom 25. Februar dieses Jahres
gefassten entsprechenden Beschluss und forderte
die Verbandsgemeinde auf, diesen Wunsch in Verbindung mit den westlich der A 63 projektierten Flächen von Freimersheim und Mauchenheim bei der
anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch das Büro WSW prüfen zu lassen. Mit der
Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden ist weiterhin ein Betreiber daran interessiert, die Flächen östlich der Autobahn zu entwickeln.
Dr. Heiner Bus
1. Beigeordneter
Ende Amtlicher Teil
Kirchengemeinden • Gottesdienste
Katholisch: Albig: Sa., 17.30 Uhr, VAM. Bechtolsheim: Sa., 18.30 Uhr, JugendGD. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Erbes-Büdesheim: Fr., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr,
MF. So., 9 Uhr, Hochamt. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Framersheim:
So., 10.30 Uhr, Eucharistiefeier. Freimersheim: So., 9 Uhr, Eucharistiefeier. Mi.,
18 Uhr, Eucharistiefeier. Gau-Odernheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt. Nack: Mo.,
18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, MF. Ober-Flörsheim: Sa., 18.30 Uhr, VAM. Uffhofen: Sa.,
19 Uhr, VAM. Di., 18.30 Uhr, MF. Heimersheim: Do., 18.30 Uhr, MF. Weinheim:
So., 9.50 Uhr, RK; 10.30 Uhr, Hochamt. Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, MF.
Evangelisch: Albig: So., 13.30 Uhr, GD. Bechenheim: So., 8.45 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen (Mitwirkung des MGV). Bechtolsheim: So., 11 Uhr Kinder-GD; 15 Uhr, GD mit Abendmahl, Totengedenken und dem Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim. Bermersheim v.d.H.: So., 9 Uhr, Abendmahl-GD. Biebelnheim: So., 10 Uhr, Kinder-GD; 10.30 Uhr, GD mit Abendmahl, Totengedenken und dem Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim. Bornheim: Sa., 18 Uhr,
GD mit Abendmahl (Totengedenken). Dintesheim: So., 14.30 Uhr, GD. Eppels-
heim: So., 13.30 Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, GD-Ewigkeitssonntag
Kirchenchor. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend GNH Weinheim. Esselborn: So.,
9 Uhr, GD. Flomborn: So., 9 Uhr, GD. Flonheim: So., 10.10 Uhr, Abendmahl-GD.
Framersheim: So., 9 Uhr, GDA. Gau-Heppenheim: So., 10.30 Uhr, GDA. GauKöngernheim: So., 10 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 9 Uhr, GD (Kath. Kirche).
Lonsheim: Sa., 19 Uhr, Abendmahl-GD. Mauchenheim: So., 9 Uhr, GD. Nack:
So., 9 Uhr, Purzelkirche im Ev. Gemeindehaus; 10 Uhr, GD im Ev. Gemeindehaus,
mit Gedenken der Verstorbenen. Mo., 20 Uhr, BS im Ev. Gemeindehaus. NiederWiesen: So., 11 Uhr, KGD; 13.30 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen (Mitwirkung MGV). Ober-Flörsheim: So., 10.15 Uhr, GD mit Taufe. Offenheim: So., 9
Uhr, GD-Ewigkeitssonntag. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend GNH Weinheim.
Uffhofen: So., 8.45 Uhr, Abendmahl-GD. Wahlheim: So., 10.15 Uhr, GD.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD „Königskinder“ (3-10 J.) und „Fischlis“ (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 14.30 Uhr
(14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim,
Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache.
www.stadtmission-woerrstadt.de.
Seite 12
Nichtamtlicher Teil
A
Donnerstag, den 19. November 2015
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Albig
Landfrauenverein
Homöopathie in der Erkältungszeit
Am 26. November um 18.30 Uhr
findet im Gemeindezentrum der Vortrag „Homöopathie in der Erkältungszeit“ mit der Apothekerin und Heilpraktikerin Susann Buchheim-Schmidt
statt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Anmeldung bei G. Steil, Tel.
44360. (Nichtmitglieder zahlen eine
geringe Teilnahmegebühr.)
G.St.
Spielzeug-Abgabebasar
Jetzt schon an Weihnachten denken!
Am Samstag, den 21. November, findet von 14-16 Uhr der nächste Spielzeug-Abgabebasar in Albig statt.
Wenn Sie auf der Suche nach Geschenken in Form von Spielsachen,
Kinder- und Jugendbüchern, Dingen
für das Kinderzimmer, Bausteinen aller
Art, Puzzle, Spielen, Kassetten und
CDs, DVDs, PC- und Konsolenspielen,
Kinderinstrumenten, Kinderfahrzeugen
oder Bewegungsspielsachen sind,
dann kommen Sie in die Turn- und
Mehrzweckhalle, Langgasse 91! Vor
dem Sportheim stehen viele Parkplätze zur Verfügung.
Weitere Infos zur Abgabe, Gebühr, Listennummer etc. sind unter der Adresse [email protected] (neu)
oder Tel. 06731-4714140 erhältlich.
In einer kleinen Cafeteria können Sie
sich stärken. Natürlich steht die Cafeteria auch allen offen, die sich mit Kuchen für zuhause versorgen möchten.
Die Kinder des TV Albig, denen der Erlös zugute kommt, freuen sich über
viele Besucher!
C.F.
Albiger Frühlingslerchen
auf den Weihnachts- und Adventsmärkten vertreten
Die Albiger Frühlingslerchen e.V. sind
bereits mitten in den Vorbereitungen
für die Vorweihnachtszeit. Vergangenes Wochenende wurde schon fleißig
mit den Kindern gebastelt. Die kreativen Engel und Weihnachtskarten werden bei den Albiger Advents- und
Weihnachtsmärkten zum Verkauf angeboten. Dieses Wochenende startet
unsere Verkaufs-Saison, um die Vereinskasse des Kinder- und Jugendchores aufzubessern. Bereits zum dritten Mal sind wir beim Adventsmarkt in
der Langgasse 24 dabei. Am 20. und
am 21.11. sorgen wir jeweils ab 16 Uhr
für das (süße) leibliche Wohl. Wir bieten Kaffee, Kuchen und frische Waffeln
an. Am 29.11. verkaufen wir außerdem
Gebäck und Konfekt beim traditionellen Christkindchesmarkt an der Kirche.
Am 11.12. backen wir dann wieder frische Waffeln im Anwesen An der
Schloßmauer 11B. Wir freuen uns über
viele Gäste.
R.Pf.
Kultur - Sport - Vereinsleben
Bechtolsheim
Buß- und Bettagsgottesdienst
Siehe unter Biebelnheim.
Feuerwehrübung
Unsere nächste Übung findet am kommenden Samstag, den 21. November,
um 18 Uhr, statt.
Die Wehrführung
D.Du.
Winzerverband
Alljährliche Jungweinprobe
Am Dienstag, den 24. November, veranstaltet der Ortsverein Gau-Odernheim des Bauern- und Winzerverbands seine alljährliche Jungweinprobe zusammen mit den Bechtolsheimer
Winzern um 16 Uhr im Weingut Flick,
Bechtolsheim. Dazu möchten wir alle
interessierten Winzer aus Gau-Odernheim, Bechtolsheim und Umgebung
einladen. Die Probe wird von Herrn
Marbè-Sans vom DLR Oppenheim geleitet und jeder Winzer kann maximal
2 Weine (á 2 Flaschen) zur Verkostung
mitbringen. Anschließend besteht die
Möglichkeit aktuelle Themen in gemütlicher Runde zu besprechen. Um vorherige Anmeldung beim Gastgeber
wird zwecks Planungssicherheit gebeten. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
A.P.
Offener FWG-Stammtisch
Die Freie Wählergruppe (FWG) Bechtolsheim lädt am Mittwoch, 25. November, um 19.30 Uhr zum offenen FWGStammtisch ins Schützenhaus Bechtolsheim ein. FWG-Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Der
Stammtisch findet jeden letzten Mittwoch im Monat statt. Wir freuen uns auf
eine rege Teilnahme und Austausch zu
Bechtolsheimer Themen.
H.Mie.
Theater-und Carnevalverein
Bechtolsheim e.V.
Kartenvorverkauf
für die Theaterveranstaltungen 2015
in der Schützenhalle“: „Die verflixte
Hose“ von Beate Irmisch und „Ein Butler auf dem Bauernhof“ Komödie in
drei Akten von Hans Schimmel:
Sa., 28.11., 19.30 Uhr und Sa., 5.12.,
19.30 Uhr, Einlass ab: 18 Uhr.
Kartenvorverkauf für beide Theaterveranstaltungen im Vereinsheim, Engelbornerweg, am: Sa., den 21.11., von 1415 Uhr. Nach dem 21.11. bei Horst
Bernd, Tel. 06733-1420 oder [email protected].
H.Ber.
FJFV Rheinhessen-Mitte
Erfolgreiches Wochenende der
E-Jugenden
In einem packenden Spiel gelang der
E1 auf dem ungewohnten und schwer
bespielbaren Rasenplatz in Worms-
Hochheim ein 3:2 Auswärtserfolg. Gegen die körperlich robusten Gegenspieler fand man nur schwer ins Spiel
und lag kurz nach der Halbzeit mit 1:2
zurück. Nun besann man sich aber auf
die spielerischen Fähigkeiten und
konnte nach einem Eigentor das Ergebnis egalisieren. Kurz vor dem
Schlusspfiff wurden die Jungs für ihren
tollen Kampfgeist belohnt und erzielten durch Miro Yilmaz, der bereits den
ersten Treffer markierte, den glücklichen, aber nicht unverdienten Siegtreffer.
Die E2 siegte nach einer deutlichen
Leistungssteigerung in der zweiten
Halbzeit in einem torreichen Spiel mit
8:5 auf dem ebenfalls ungewohnten
Rasenplatz in Nack. Beide Mannschaften vernachlässigten zunächst
die Abwehrarbeit, so dass die Tore auf
beiden Seiten zahlreich fielen. Nach ei-
nem 3:5 Rückstand zeigte sich die Offensive spielerisch verbessert und
man drehte das Spiel mit tollen Toren.
Insbesondere Ryan Tjeng zeigte mit
seinen drei Toren eine sehr gute Leistung. Die weiteren Treffer erzielten
Yannis Ulm, Ricardo Parlov, Lorenz
Cüppers, Luca Bergbauer und Valerio
Kromann.
Das nächste Heimspiel der E1 findet
am Freitag, den 20.11., um 18 Uhr auf
dem Sportplatz in Udenheim gegen
die SG Dautenheim statt.
Th. Br.
Weitere Spielergebnisse
des FJFV Rheinhessen-Mitte 2012:
A1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I –
SG Westhofen/Gundersheim 1:3
G1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I –
Vfl Gundersheim 3:2
F1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte II –
SG Dautenheim/Esselborn 8:0
E1-Junioren: TuS Hochheim – FJFV
Erster Spatenstich zur Erschließung des
Gewerbegebietes „Lietzelwiese“ in Albig
Unser Foto vom
ersten Spatenstich
zeigt v.l.n.r: Nikolaus Priester (Bauleiter),
Michael
Kessler (Polier), Albigs Ortsbürgermeister Günther
Trautwein, VG-Beigeordneter Jürgen
Fischer, Johann
Hauer (Bauernverein Albig), Alfons
Bayer (Ingenieurbüro Bayer-Winkler) und Bernd Schlamp (VG-Werke Alzey-Land).
Nach erfolgreichem Abschluss der Baulandumlegung und der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten hat der Gemeinderat von Albig am 17. September den Auftrag für den Bau einer neuen Erschließungsstraße und die Verbandsgemeinde Alzey-Land den Auftrag für die Kanalbauarbeiten und ein
Regenrückhaltebecken an die Firma Faber, Alzey vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt 507 000 Euro. Der Anteil für die neue Straße,
der auf die Ortsgemeinde entfällt, beträgt 220 700 Euro. Der Anteil der
Verbandsgemeinde beläuft sich auf 287 300 Euro. Der von Ortsbürgermeister und Gemeinderat gewünschte Zeitpunkt der Ausschreibung war offensichtlich optimal gewählt, da das Ergebnis für den Straßenbau deutlich
unter der Kostenschätzung lag.
Nach Angaben von Ortsbürgermeister Trautwein umfasst das Gewerbegebiet „Lietzelwiese“ 3,7 Hektar Fläche und liegt in direkter Nachbarschaft zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Erbespfad“. Durch die
Lage direkt an der Bundesstraße sei auch das neue Gewerbegebiet ideal
an das überregionale Straßennetz angebunden, ohne dass Schwerlastverkehr die Ortslage tangiert. Ortsbürgermeister Trautwein und der Erste
Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Jürgen Fischer, wünschen eine
schnelle Realisierung des Erschließungsvorhabens, damit im zeitigen
Frühjahr die ersten Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Für die
Behinderungen, die sich wegen der herzustellenden Anschlüsse im Gebiet „Erbespfad“ ergeben, bittet Ortsbürgermeister Trautwein um Verständnis. Er lobte auch die koordinierende Unterstützung durch den Albiger Bauernverein, damit der anfallende Erdaushub in der Gemarkung verbleiben und hier eingebaut werden kann.
Die neue Erschließungsstraße erhält eine bituminöse Fahrbahndecke. In
den Randbereichen werden die Versorgungsleitungen (Wasser, Telekom,
Strom, Straßenbeleuchtung) verlegt und erhalten eine BetonsteinpflasterOberfläche.
Text/Foto: G.T.
Donnerstag, den 19. November 2015
Verloren/Gefunden
In der Gemarkung Gau-Odernheim wurde ein Schlüssel gefunden.
Der Eigentümer wird gebeten,
sich mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung AlzeyLand, Bürgerbüro, Telefon: 0 67 31/
409-310 in Verbindung zu setzen.
Rheinhessen-Mitte I 2:3
E2-Junioren: TuS 1957 Nack – FJFV
Rheinhessen-Mitte II 5:8
F2-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte II –
SG Dautenheim/Esselborn 7:0
B1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I –
SV SW Mauchenheim 1:3
A1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I –
FSV 03 Osthofen 3:2
A.Ai.
Bermersheim v.d.H.
Wasserversorgung
Friedhof
Die Wasserversorgung auf dem Friedhof ist ab sofort für die Dauer der Wintermonate eingestellt. Je nach Witterungsverhältnissen wird sie vor Ostern
wieder aktiviert. Um Verständnis wird
gebeten.
Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin
WeihnachtsbaumSchmücken
Der Kultur- und Brauchtumsverein
1996 Bermersheim schmückt am Freitag, 27. November, zwischen 18 und
20 Uhr den Weihnachtsbaum auf dem
Dorfplatz. Alle Bermersheimer sind
eingeladen Holzsterne oder kleine
Päckchen als Baumschmuck mitzubringen. Jedes Kind erhält ein kleines
Dankeschön vom Verein. Bei Glühwein
und kleinem Imbiss hofft der Verein
viele Bermersheimer Bürger im Hof
des Dorfgemeinschaftshauses begrüßen zu können. Dort werden die Päckchen zunächst gesammelt und dann
zusammen an den Weihnachtsbaum
gebracht.
U.F.
Landfrauenverein
Weihnachtsmarkt
Am Samstag, den 28. November, findet wieder ab 16 Uhr im Gemeindeanwesen unterhalb der Gemeindehalle
Bermersheim unser Weihnachtsmarkt
ßsser leckerem Glühwein, Currywurst,
Pommes und Kuchen, bieten wir noch
andere Spezialitäten sowie „Selbstge-
Nichtamtlicher Teil
basteltes“, Adventsgestecke und Blumenschmuck an. Wir freuen uns auf
viele Besucher. Aufbau erfolgt ab 15
Uhr alle Helfer herzlich willkommen.
V.N.
Biebelnheim
Weihnachtsmarkt
Am Samstag, 28. November, findet
von 15-22 Uhr wieder unsere alljährlicher Weihnachtsmarkt auf dem Platz
vor der Gemeindehalle statt. Für Ihr
leibliches Wohl ist bestens gesorgt mit
Kaffee und Kuchen, leckerem Essen
und Glühwein. Lassen Sie sich verzaubern von schönen Weihnachtsideen,
handgefertigten Adventskränzen und
Gestecken, Geschenk- und Dekoartikeln. Um 18 Uhr spielt der Posaunenchor, und auch die Kinder der Grundschule Bechtolsheim sorgen mit ihren
Liedern für Adventsstimmung. Natürlich erwarten wir den Nikolaus, der für
die Kleinen und Großen eine Überraschung dabei hat. Die Ortsgemeinde
sowie alle Mitwirkenden wünschen
frohe und stimmungsvolle Stunden.
Petra Bade, Ortsbürgermeisterin
Buß- und Bettagsgottesdienst
Der gemeinsame Buß- und Bettagsgottesdienst des Ev. Pfarramtes Bechtolsheim für die Ev. Kirchengemeinden
Bechtolsheim, Biebelnheim, Ensheim
und Spiesheim findet am Mittwoch,
den 18. November, um 20 Uhr in Biebelnheim in der ev. Kirche statt und
nicht, wie ursprünglich angegeben, in
Spiesheim. Dort findet kein Gottesdienst statt. Wir bitten um Entschuldigung und Beachtung.
E.S.
Ev. Frauenhilfe
Die ev. Frauenhilfe trifft sich am Donnerstag, den 26. November, um 17 Uhr
im ev. Gemeindehaus, Obere Kirchgasse 12 in Biebelnheim.
E.S.
Bornheim
Fortsetzung vom Titel:
Destination vom TuS 1909
Bornheim ist
DTB-Showgruppe 2015
Bundesfinale der besten Tanzgruppen Deutschlands
...neben den hochkarätigen Leistungen der Sportgruppen, die aus ganz
Deutschland angereist waren. Bei dem
vom Deutschen Turnerbund veranstalteten Event in Worms starteten 38 Vereine aus 17 Landesturnverbänden, um
das Prädikat „DTB-Showgruppe 2015“
zu erreichen. Vom SC Neumünster in
Schleswig-Holstein bis zum TV Ludwigshafen-Bodensee waren mehr als
750 Mitwirkende zum Bundesfinale
gereist. Der Landesturnverband Rheinhessen war mit drei Showtanzgruppen
vertreten: Destination vom TuS 1909
Bornheim, Fantasy vom TSV Schott
und Streetdancer vom TV Schwabsburg hatten die Qualifikation geschafft.
Bereits um 6 Uhr morgens klingelte der
Wecker in Bornheim, denn schon um
9 Uhr begann der Wettbewerb. Das
Wormser Theater war voll besetzt, die
Stimmung bei Akteuren und Publikum
war bestens. Beim Rendezvous der
Besten vereinen sich Sport, Tanz und
Kunst. Elegante Figuren, phantasievolle Kostüme, halsbrecherische Akrobatik, den Zuschauern wurde eine unterhaltsame Show geboten bis zur mit
Spannung erwarteten Siegerehrung
um 17.30 Uhr. Destination lieferten einen souveränen Auftritt zur Mittagszeit
ab, bei dem bis zur letzten Fingerspitze alles synchron lief, jeder Schritt saß
und die Hebungen sicher gelangen –
die Trainerinnen Kathleen Harnisch,
Jenny Büchler und Jeanette Groh waren sehr zufrieden mit ihren Schützlingen. Und auch der Rheinhessische
Turnerbund ist stolz, dass zwei Gruppen des Landesverbandes den DTBTitel holten – außer Destination aus
Bornheim auch der TSV Schott aus
Mainz. Die 15 besten Vereine durften
bei der Abendgala tanzen und können
zudem vom Deutschen Turner-Bund
für die „Gym for Life World Challenge
2017“ nominiert werden. Die Gym for
Life World Challenge ist der Showwettbewerb des Weltturnverbandes
FIG, ausgetragen 2017 im norwegischen Vestfold/Oslo. Text/Foto: B.S.
Senioren-Weihnachtsfeier
Herzliche Einladung ergeht an alle Senioren/innen zur diesjährigen Weihnachtsfeier am 2. Dezember ab 15 Uhr
im GZO. Die Verantwortlichen haben
für Sie ein kleines ansprechendes Programm vorbereitet. Freuen Sie sich bei
Kaffee, Kuchen und Kerzenschein auf
einen besinnlichen Nachmittag. H.T.
Biebelnheim: „BARTs“ in Aktion
Herbstzeit ist Pflegezeit! So ist die „Biebelnheimer Aktive
Rentnertruppe“
(BART) schon seit
Wochen damit beschäftigt, unseren
Bäumen und Sträuchern den richtigen
Schnitt zu verpassen. DANKE den fleißigen Jungs für ihren
unermüdlichen Einsatz!
Text/Foto: P.B.
Seite 13
Eppelsheim
Flagge zeigen zur Verleihung des Sonderpreises
Zur Verleihung des Sonderpreises im
Rahmen des Dorfwettbewerbs wird
Minister Lewentz am Dienstag, 24. November, in Eppelsheim erwartet. Nach
einem Dorfrundgang wird er um 16 Uhr
im Bürgersaal den Sonderpreis Innenentwicklung an die Eppelsheimer
übergeben. Wer erst nach Feierabend
Zeit findet, im Bürgersaal mitzufeiern,
ist auch nach 18 Uhr zum Feierabendwein noch herzlich willkommen.
Die Ortsgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger an diesem besonderen
Tag, ihre Häuser mit der Ortsflagge zu
schmücken.
Ute Klenk-Kaufmann,
Ortsbürgermeisterin
Adventszauber
Weihnachtsmarkt in Eppelsheim
Traditionsgemäß findet am Sonntag,
29. November (1. Advent) der idylli-
sche Weihnachtsmarkt mit Scheunencafé vor der Kirchhofmauer statt. Eröffnung: 15 Uhr, gemütlicher Ausklang:
20 Uhr. Der Musikverein, der MGV und
der Landfrauenchor bieten ein musikalisch/adventliches Programm. Um
17 Uhr hat sich für unsere kleinen Besucher der Nikolaus angeündigt! U.K.
Erbes-Büdesheim
Seniorenkaffee
Der nächste Seniorenkaffee der Ortsgemeinde findet am Dienstag, 24. November, um 14.30 Uhr im Gruppenraum des Bürgerhauses statt.
Zu Gast ist diesmal das Figurentheater
„Borzelkaschde“, das uns nach dem
Kaffeetrinken besinnliche Szenen zum
Thema „Leben und Tod“ präsentieren
wird. Die Ortsgemeinde freut sich über
zahlreichen Besuch.
R.W.-H.
Esselborn
Gottesdienst
zur Wiedereröffnung der
Kettenheimer Kirche
Siehe unter Kettenheim.
Laternen-Lichtermeer
in den Straßen
Kita „Kettenheimer Grund“ feierte
Martinsfest in Esselborn
Siehe unter Wahlheim.
Vorstellung Entwurf
Dorferneuerungskonzept
Auf Grundlage der Arbeitsstände der
verschiedenen Arbeitsgruppen hat die
mit der Erstellung des Dorferneuerungkonzeptes beauftragte Planerin,
Frau Nathalie Franzen, mittlerweile einen Entwurf für das Dorferneuerungskonzept aufgestellt. Am Donnerstag,
den 19. November, wird sie den Entwurf um 19 Uhr dem Gemeinderat und
allen Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerhaus vorstellen und mit den Anwesenden diskutieren. Dabei sollen auch
die Termine für die nächsten Treffen
der Arbeitsgruppen und das weitere
Vorgehen für die Umsetzung besprochen werden. Weiterhin soll über die
Prioritäten der einzelnen kommunalen
Maßnahmen abgestimmt werden. Alle
Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser
Vorstellung herzlich eingeladen.
Ob Jung oder Alt, zugezogen oder alteingesessen – bei unserer gemeinsamen Zukunft sind alle gefragt. Nehmen
Sie teil, diskutieren Sie mit, denn: Dorferneuerung lebt vom Mitmachen!
Markus Pinger, Ortsbürgermeister
Seite 14
Nichtamtlicher Teil
Flomborn
Gedenken
verstorbener Mitglieder
Der Gesangverein Flomborn gedenkt
seiner verstorbenen Mitglieder am
Totensonntag, den 22. November, um
10.30 Uhr auf dem Friedhof. I.Schw.
Renovierungsarbeiten
an der ev. Kirche
Weihnachtsmarkt am
21. November
Schon bald beginnt mit dem Advent
wieder die Vorweihnachtszeit. Zeit mit
dem Vorbereiten der Weihnachtsdekoration zu beginnen und auch schon an
die Geschenke zu denken. Beim Esselborner Weihnachtsmarkt am Samstag, den 21. November, ab 16 Uhr im
Alten Schulhof in der Obergasse 11
bieten in diesem Jahr die „Mädels vom
Kühlen Grund“ Schutzengel -Anhänger, Traumfänger, dekorierte Teelichter
und Quitten-Marmelade an. Die Wahlheimer Landfrauen sind mit DekoSpießen für den Garten, Socken &
Handschuhen, verschiedenen Marmeladen und Weihnachtsgebäck dabei.
Und von der Imkerei Bläßer werden
wieder verschiedenste Honige – auch
aus Esselborn – angeboten. Für das
leibliche Wohl wird natürlich auch gesorgt: Mit Glühwein, Kinderglühwein,
Brezeln und Bratwürsten kann sich gestärkt werden. Es freuen sich auf Sie
die Mädels vom Kühlen Grund, der
Landfrauenverein Wahlheim, die Imkerei Bläßer und der Heimat- und Kulturverein Esselborn.
Markus Pinger, Ortsbürgermeister
Übung der Wehr
Die nächste Übung der Wehr findet am
Freitag, dem 20. November, um 19 Uhr
statt. Um pünktliches und vollzähliges
Erscheinen wird gebeten.
Die Wehrführung
M.Fö.
Die in der Ortsmitte von Flomborn gelegene ev. Kirche wird zur Zeit aufgrund erheblicher Schäden und Mängel innen wie außen umfangreichen
Renovierungsarbeiten unterzogen.
Aufgrund eines schweren Unwetters
kam es zu einem Schaden am Kirchturmdach. Gemäß dem vom Statiker
nun vorgelegten Gutachten ist die
Standsicherheit der Kirchturmspitze
insgesamt nicht mehr gewährleistet.
Aus Sicherheitsgründen musste das
Umfeld des Kirchturms daher kurzfristig gesperrt werden. Zur Beseitigung
der akuten Gefahr wird im Laufe der
kommenden Woche (voraussichtlich
25.11.2015) die Kirchturmspitze vorsichtig demontiert und vor der Kirche
abgesetzt. Die Vorbereitungen für die
Demontage sind bereits im Gange.
Nach dem Abbau der Kirchturmspitze,
kann die Langgasse wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Kirchturm wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten ein Notdach erhalten. i.A.A.Ba.
Weihnachtsbaumerleuchten
Der Ausschuss der Generationen lädt
am Donnerstag, den 26. November,
um 18 Uhr zum Weihnachtsbaumerleuchten am Rathaus ein. Zum Auftakt
der Adventszeit wird der Baum erstmalig erleuchtet.Anschließend findet
ein kleiner Umtrunk mit Glühwein, Kinderpunsch und Brezeln statt. Alle Bürger sind herzlich eingeladen.
S.Krö.
Wählergruppe „Für Flomborn e.V.“
Mitgliederversammlung
Der Vorstand der Wählergruppe „Für
Flomborn e.V.“ gibt hiermit bekannt,
dass aus terminlichen Gründen, die
Mitgliederversammlung im 1. Quartal
2016 stattfinden wird. Wir werden den
Termin rechtzeitig veröffentlichen. T.G.
Flonheim
Kunst- und Einradsportler
der TSG Flonheim
Drei Wettbewerbe am Wochenende
Zum Abschluss einer überaus erfolgreichen Saison 2015 und zur Vorbereitung auf 2016 waren die Flonheimer
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Einrad- und Kunstradsportler am Wochenende in Württemberg, Baden und
Rheinhessen bei drei Wettbewerben
recht erfolgreich unterwegs.
Den Anfang machten am Samstag in
Erlenbach bei Heilbronn Lucy Altschäfl, Arzu Mahmud (beide U15), Victoria Metz und Caroline Strubel (beide
U13) starten in ihren Altersklassen im
1er Kunstradfahren und im 4er Einradund 4er Kunstradfahren bei den U15.
Drei der vier Mädchen erreichten im
1er Kunstradfahren neue persönliche
Bestleistungen. Bei den U13 belegte
Victoria Metz mit 47,71 P. denkbar
knapp vor Caroline Strubel Rang zwei,
die mit 47,52 P. auf den dritten Platz
kam. Die dritte Bestleistung steuerte
Arzu Mahmud U15 mit 37,81 P. und
Platz drei bei. Lucy Altschäfl (U15) hat
immer noch große Probleme im Wettkampf mit ihrem im Schwierigkeitsgrad gesteigerten Programm. Am Ende blieben nur 32,36 P. und Platz vier.
Auch die Punktausbeute bei beiden
Mannschaften, die ebenfalls ihre Kür
aufgestockt haben, blieben etwas hinter den Erwartungen zurück. Im 4er
Einrad U15 erreichten sie mit 70,51 P.
Platz zwei, während im 4er Kunstradfahren 61,71 P. zum Sieg reichten.
Ein absolutes Spitzenfeld war am
Sonntag in Baden-Baden-Varnhalt im
4er Einradsport der U19 Juniorinnen
am Start. Bei den eingereichten
Schwierigkeiten lagen zwischen Startplatz eins und fünf nur 13,20 P. Es entwickelte sich am Ende das erwartete
enge Duell zwischen dem VfH Worms
(amtierende Deutsche Meisterinnen)
und dem Flonheimer Quartett. Die
Wormser Mädchen legten mit 135,75P.
eine recht hohe, aber nicht unbezwingbare Hürde vor. Lilly Altschäfl,
Michelle Gallé, Lena Laubenheimer
und Tanja Wendel nutzten ihre Außenseiterchance und brachten ihren Vorsprung gegenüber dem VfH Worms
sehr knapp, aber erfolgreich (136,34P.)
ins Ziel.
Einen gelungenen Start ins „Kunstradsport-Leben“ feierte mit Platz drei und
20,7 P. Anna Schwanke (U11) im 1er
Kunstradfahren bei der RheinhessenBambi-Runde in Worms-Rheindürkheim.
Wi.Wo.
Donnerstag, den 19. November 2015
Framersheim
Seniorenweihnachtsfeier
Am Sonntag, den 6. Dezember, findet
ab 14 Uhr die alljährliche Weihnachtsfeier für unsere Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr in der
Sport- und Kulturhalle statt. Hierzu
möchten wir alle recht herzlich einladen.
Ulrich Armbrüster,
Ortsbürgermeister
Volkstrauertag –
Gedenken an Krieg,
Gewalt und Trauer
Am Volkstrauertag gedachte die Framersheimer Gemeinde vor dem Ehrenmal an der ev. Kirche der Opfer kriegerischer Gewalt und Terror. Ortsbürgermeister Uli Armbrüster erinnerte mit
bewegenden Worten an die vielen Toten der beiden Weltkriege auf Seiten
der Soldaten wie auch der Bevölkerung. Leid und Trauer prägten die
Nachkriegszeiten und ist bis heute
nicht vergessen. Die Opfer von damals
ermahnen uns Heutigen aber nachdrücklich immer wieder, nicht nachzulassen, aktiv weiter für eine friedliche
Gegenwart hier, auf unserem Kontinent und weltweit zu arbeiten, gerade
auch angesichts leider sehr aktueller
Gewaltexzesse hier in Europa. Die
Kyffhäuser Kameradschaft Selztal ehrte die Toten mit einem Fahnengruß,
während Kränze der Gemeinde niedergelegt wurden. Der Ev. Posaunenchor
unterstützte die kurze Feier würdevoll.
W.B.
FCC Christmas-Party
(Kinder ab 5. Schulklasse)
Auch in diesem Jahr veranstaltet der
Framersheimer Carneval Club 1971 e.V.
wieder seine Christmas-Party. Hierzu
sind die aktiven Kinder und Mitglieder
recht herzlich eingeladen. Die Feier findet am 4.12. in der Zeit von 18-21 Uhr
im FCC Clubhaus statt. Wir bitten um
Anmeldung bis zum 27.11. bei Petra
Badtke unter Tel. 06733-7761.
Y.E.
Lesehaltestelle in Framersheim
Seit dem 10.11.
gibt es jetzt auch in
Framersheim die
kostenlose Möglichkeit,
Bücher
auszuleihen: An der
Bus-Haltestelle in
der Bahnhofstraße
neben dem ehemaligen Café Strubel,
befindet sich die
neue Lese-Haltestelle. Nach dem
einfachen Prinzip:
Bring eins – nimm
eins können dort immer und zu jeder Tag- und Nachzeit Bücher kostenlos
für alle Altersstufen eingestellt und natürlich auch ausgeliehen werde (auf
dem Foto: Werner Breuder und Hanne Schaub-Bieglé).
Initiiert und verwirklicht hat dies mit Unterstützung der Gemeinde der
SPD-Ortsverein Framersheim, der auch diese Buchausleihe betreut. Originell sind die Regale aus ehemaligen Kirchenbänken. Der Bücherbestand
ist z.Z. noch gering; aber die Akteure sind optimistisch, dass sich bald die
Regale mit Büchern füllen. Vielen Dank jetzt schon allen Spendern, Helfern und Helferinnen. Eine besonders gute Gelegenheit dazu bietet sich
am Samstag, 28.11., um 14 Uhr, wenn der SPD-Ortsverein offiziell die
Lese-Haltestelle einweiht.
Text/Foto: W.B.
Donnerstag, den 19. November 2015
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Erbes-Büdesheim
20. 11., 20 Uhr
Theaterabteilung Landfrauenverein Erbes-Büdesheim
Herbstlesung in der Kuhkapelle
„Das Lied in den Dingen“
Anmeldung unter 06731-42228
Heidenhof, Bechenheimer Weg 1
Eintritt
Eppelsheim
20. 11., 18 Uhr
Ortsgemeinde Eppelsheim
Lichterabend
Blumenladen Flowers
Flomborn
21. 11., 20 Uhr
Landfrauen Flomborn
Spielhaus-Theater:
Loriot „Dramatische Werke“
Gemeindehalle Flomborn
Eintritt
Offenheim
23. 11., 16 Uhr
FöV ev. Kita Binsenkörbchen e.V.
Wittener Kinder- und Jugendtheater: „Pippi plündert den
Weihnachtsbaum“
Gemeindehalle
Einlass: 15.30 Uhr, Eintritt
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Saulheim
21.11., 20 Uhr
Tanzsportgemeinschaft
Rot-Silber Saulheim
Ritter-Hundt-Ball 2015
mit Live-Musik „Twinsband“
Bürgerhaus, Einlass: 19 Uhr
Eintritt
FCC Kinder-Weihnachtsfeier (Kinder bis 4. Schulklasse)
Auch in diesem Jahr veranstaltet der
Framersheimer Carneval Club 1971 e.V.
seine Kinder-Weihnachtsfeier. Hierzu
sind die aktiven Kinder und Mitglieder
recht herzlich eingeladen. Die Feier findet am 11.12 in der Zeit von 14.3017.00 Uhr im FCC Clubhaus statt.
Wir bitten um Anmeldung bis zum
4.12. bei Yvonne Bechtolsheimer unter
Tel. 06733-949544!
Wir freuen uns mit den aktiven Kindern
und Mitgliedern auf eine schöne Weihnachtsfeier und Christmas-Party. Y.E.
Freimersheim
Gottesdienst
zur Wiedereröffnung der
Kettenheimer Kirche
Siehe unter Kettenheim.
Dorf-Adventskalender
öffnet bald
Liebe Mitbürgerinnen u. Mitbürger, es
ist bald wieder soweit, am Dienstag,
den 1. Dezember, wird das erste Fenster unseres großen Dorf-Adventskalenders geöffnet.
Wir freuen uns, dass wir dieses Jahr
wieder alle Fenster voll bekommen haben und bedanken uns bei allen, die
sich bereit erklärt haben ein Fenster zu
gestalten.
Nichtamtlicher Teil
Veranstaltungen
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Albig
21. 11., 14-16 Uhr
TV Albig
Spielzeug-Abgabebasar
Turn- und Mehrzweckhalle,
Langgasse 91
Erlös zugute des TV Albig
Bermersheim v. d. H.
23. 11., 19 Uhr
TV 1920 Bermersheim v.d.H. e.V.
Mitgliederversammlung
Gemeindehalle
Eppelsheim
22. 11., 17 Uhr
Scheunencafé
Vereinsring
„Weine aus dem Urrhein“ –
Weinprobe mit Munkelteller
Anmeldung unter 06735-1550
Scheunencafé
Teilnahmegebühr
Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem
Freien Platz.
Tagesordnung:
1. Begrüßung; 2. Bestimmung eines
Protokollführers und des Versammlungsleiters; 3. Diskussion über die
Gründung und Satzung eines Fördervereins; 4. Verabschiedung der Satzung und Beschluss über die Gründung des Fördervereins; 5. Wahl des
Vorstandes; 6. Festlegung der Mitgliedsbeiträge; 7. Sonstiges.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen
Rechts werden. Ein eigenes Kind im
Kindergarten ist keine Beitrittsvoraussetzung.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre
Unterstützung.
F.Ro.
1.12.: Schmitz, K. - Spitzenberg 4
2.12.: Guadagnoli, R.+A. - Sonnengasse 11
3.12.: Kuntke, A. + A. - Turnplatz 10
4.12.: Augsten, J. - Ilbesheimer Str. 5
5.12.: Dietrich, P. + K. - Obergasse 17
6.12.: Brück, B. + W. - Obergasse 20
7.12.: Malig, O. + Hofstadt, S. - Erlenstr. 2
8.12.: Broschiniski, G. - Bahnhofstr. 61
9.12.: Domke, B. - Flomborner Weg 16
10.12.: Schmitz, H. - Hauptstraße 39
11.12.: Kullmann, E. - Kirchweg 35
12.12.: Becker, R. - Bahnhofstr. 71-73
13.12.: Weyerich, A. + H. - Sonnengasse 3
14.12.: Dietrich, H. - Bahnhofstr. 53
15.12.: Dreger A. + J. - Hauptstr. 27
16.12.: Ev. Frauenkreis - Hauptstr. 29
17.12.: Schöttke, C. + F. - Hauptstr. 29
18.12.: Garido Palero, A. + J. - Kirchweg 20
19.12.: Wolst, A.+ Knobloch, C. - Flomb. Weg 7
20.12.: Patzner, G. - Bahnhofstr. 32
21.12.: Enders-Herbst, K.+Knapp B. - Hauptstr. 33
22.12.: Kiefer-Müller, N. + T. - Spitzenberg 14
23.12.: Gem. Freimersheim - Flomb.Weg 20
24.12.: Morgenthaler, R. + I. - Kirchweg 27,
14-17 Uhr
Ihre IG Obergasse und Freunde wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit!
Wilfried Brück, Ortsbürgermeister
Gau-Heppenheim
Einladung zur
Gründungsversammlung
„Förderverein Kindertagesstätte
Gau-Heppenheim“
Wir möchten Sie herzlich zur Gründungsversammlung des Fördervereins
der Kindertagesstätte Gau-Heppenheim einladen. Wir treffen uns am
Dienstag, 24. November, um 20 Uhr im
Gemeinschaftsraum der Feuerwehr
Gau-Heppenheim, Schlossgasse 3.
Uhlmann SHK GmbH & Co. KG
Wendelsheimer Str. 15 + 19
Nieder-Wiesen
0 67 36 - 335
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Gau-Odernheim
Winzerverband
Alljährliche Jungweinprobe
Die Öffnung der Fenster erfolgt täglich
um 18 Uhr (außer am 24.12. –> 14-17
Uhr). Die bereits geöffneten Fenster
sollen täglich beleuchtet werden und
dies bis mindestens zum 25. Dezember und zum Abschlussrundgang, der
am 29.12. um 18.30 Uhr vom Kerweplatz aus stattfindet.
Es findet fast überall ein Umtrunk mit
Glühwein statt, außer am 8., 10. und
23.12.. Bitte denken Sie daran eine
Glühweintasse mitzubringen.
Wir würden uns freuen, wenn recht
viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem Neubürger, zu den Adventsfenstern kommen.
Seite 15
Siehe unter Bechtolsheim.
Verkehrsregelung
zum Gau-Odernheimer
Weihnachtsmarkt
Am 28. November findet auf dem
Rossmarkt und in der Kegelbahnstraße der Gau-Odernheimer Weihnachtsmarkt statt. Leider geht dies nicht
ganz ohne Beeinträchtigung des Verkehrs und der Anwohner. Folgende
Straßensperrungen bzw. Halteverbote
sind erforderlich: Durchfahrtsverbot
Rossmarkt, Untermarkt und Kegelbahnstraße ab 8 Uhr. Parkverbot Untermarkt und Rossmarkt ab 8 Uhr. Die
Verkehrsbeschränkungen gelten bis
28. November 24 Uhr. In die Straße
Nach dem Alten Schloss kann durch
die Burggasse eingefahren werden.
Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen und die Verkehrsregelungen zu beachten.
Heiner Illing, Ortsbürgermeister
Tischtennis-Aktionstag
Am Samstag, den 21. November, wird
um 11 Uhr unter der Regie des TSV
Gau-Odernheim in der Petersberghalle
Gau-Odernheim
„Family“ – seit 45 Jahren auf der Bühne!
Wenn dieser Name
auf den Plakaten
steht, gibt es für
viele kein Halten
mehr. „Family“ elektrisiert seit 45 Jahren die Region und
feierte das Abschlusskonzert zum
45-jährigen Bestehen in der voll besetzten Petersberghalle in Gau-Odernheim. Band-Leader
Karl-Heinz Andresen fragte bei der Ortsgemeinde an, ob man sich einen
Auftritt der Band in der Petersberggemeinde vorstellen könnte und Ortsbürgermeister Heiner Illing war gleich Feuer und Flamme. Es war noch die
Frage der Bewirtung zu klären, und hier zeigte sich wieder einmal der TSV
Gau-Odernheim als verlässlicher Pfeiler im Ehrenamt und unterstützte
Gemeinde und Veranstaltung mit einer Armada an Helfern. Mussten nur
noch die Zuschauer kommen und die kamen, man könnte sagen sie kamen sogar in Scharen und verwandelten die Petersberghalle in einen
Tempel der Rock- und Popmusik der vergangenen 50 Jahre. Mit von der
Partie bei Family waren neben der bestehenden Besetzung, die z.T. seit
Anfang an auf der Bühne stehen, auch verschiedene ausgeschiedene Solisten. Zeitweise waren fünfzehn Musiker auf der Bühne! Schon beim ersten Song „Hard Rock Cafe“ von Carole King gab es für viele Tänzer kein
Halten mehr und schnell füllte sich die Tanzfläche, die immerhin ein Drittel der Halle ausmachte. Es folgten weitere Titel wie „Every breath you
take“ von The Police, „Summerwine“ von Nancy Sinatra oder „Blowing in
the Wind“ von Bob Dylan, die zum Tanzen und Schwofen einluden. Auch
die Showeinlagen der Band sorgten immer wieder für Begeisterung und
bei den Zugaben „Schickeria“ von der Spider Murphy Gang und den
„Country Roads“ von John Denver hielt es am Schluss keinen mehr auf
den Stühlen. Aber Abschlusskonzert bedeutet nicht, dass die Band nicht
mehr auftritt. Wer möchte, kann zum nächsten Gau-Odernheimer Markt
diese Musik und Atmosphäre wieder genießen, wenn es heißt: Oldieabend mit der Kultband „Family“.
Heiner Illing, Ortsbürgermeister (Text/Foto)
Seite 16
Nichtamtlicher Teil
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Gau-Odernheim der Ortsentscheid der
mini-Meisterschaften 2015/2016 im
Tischtennis ausgespielt.
Mitmachen bei den mini-Meisterschaften dürfen alle sport- und tischtennisbegeisterten Kinder im Alter bis zwölf
Jahre, mit einer Einschränkung: Die
Mädchen und Jungen dürfen keine
Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes des DTTB besitzen, besessen
oder beantragt haben. Im Klartext:
Auch wer bislang noch nie einen
Schläger in der Hand hatte, aber gerne
einmal erste Erfahrungen mit dem
schnellsten Ballsport der Welt sammeln möchte, ist herzlich eingeladen
mitzuspielen. Den Schläger stellt der
TSV Gau-Odernheim gerne zur Verfügung.
Mitmachen lohnt sich, und zwar für alle! Nicht nur, dass auf sämtliche Starter kleine Preise warten; die Besten
qualifizieren sich zudem über Orts-,
Kreis- und Bezirksentscheide für die
Endrunden der Landesverbände.
Neben den mini-Meisterschaften wird
am Tischtennis-Aktionstag parallel ein
Freizeitturnier ausgetragen, an dem al-
le Tischtennisinteressierten ohne Altersbeschränkung teilnehmen können.
Außerdem kann jeder sein Geschick
an der Tischtennistorwand versuchen
und das Tischtennis-Sportabzeichen
ablegen. Auch für diese Programmpunkte werden gerne Schläger bereit
gestellt.
Anmeldungen für die Mini-Meisterschaften oder das Jedermannsturnier
sind an Abteilungsleiter und Veranstaltungsorganisator Michael Greiner
([email protected]) zu richten.
Am Turniertag sind Anmeldungen bis
10.45 Uhr bei der Turnierleitung möglich.
M.Sch.
„Kunst und Krempel“
...zeigt der Geschichtsverein wieder
am Samstag, den 21.11., um 20 Uhr in
der Weinstube Boos. Präsentiert wird
wieder Kurioses und fast Vergessenes
aus Keller und Speicher. Bei einem
Gläschen Wein und interessanten
Schaustücken ist wieder für einen unterhaltsamen und informativen Abend
gesorgt. Wer eigene Exponate zeigen
Turner des TSV 1881 Gau-Odernheim sind
Rheinland-Pfalz-Landesmeister!
Die RLP-Mannschaftsmeisterschaft
der Turner am 8.11. in der Petersberghalle war für die Mannschaft
des TSV-Gau-Odernheim am Vereinsstandort erfolgreich. In einem
spannenden Wettkampf war bis
zum letzten Gerät nicht ersichtlich,
wie die Turner des TSV 1881 GauOdernheim im Vergleich zur Konkurrenz aus Mogendorf abschneidet.
Umso größer war die Begeisterung
bei der Siegerehrung, als der Rheinland-Pfalz-Meister in der Altersklasse 15 und jünger im Pflichtprogramm aufgerufen wurde: Jan Maar, Joel
Maar, Samuel Nordhoff, Paul Roßa und Tobias Schwarz, vor den Mannschaften aus Mogendorf, Dahn, Nahetal-Niederwörresbach, Schifferstadt
und Gau-Bischofsheim. Zu diesem Erfolg trugen Tobias Schwarz mit der
besten Einzelwertung über alle Geräte (mit bester Wertung am Sprung
und bester Wertung am Barren), Paul Roßa mit der drittbesten Einzelwertung über alle Geräte (mit bester Wertung am Boden) und Samuel Nordhoff (mit zweitbester Wertung am Reck) besonders bei.
Sehr schade war, dass die Mannschaft des TSV Gau-Odernheim in der Altersklasse 11 und jünger nicht teilnehmen konnten, da die Qualifikation
aufgrund der ausgefallenen Rheinhessen-Meisterschaften nicht möglich
war und sie somit ihren RLP-Titel vom Vorjahr nicht verteidigen konnten.
Aufgrund der Regelung, dass in Altersklasse 9 und jünger pro Verband nur
die besten (und nicht wie bei allen anderen AK die beiden besten) Mannschaften für RLP qualifiziert werden, war auch diese Mannschaft des TSV
Gau-Odernheim nicht vertreten.
Mit einer guten Planung, einer reibungslosen Organisation und viel Hilfe
wurde dieser Wettkampf eine gelungene Veranstaltung – hierfür bekam
die Abteilung Turnen des TSV 1881 Gau-Odernheim, die Ausrichter dieses Wettkampfes war, von allen Seiten Lob. Daher bedankt sich die Abteilungsleitung für die Unterstützung aller, die daran beteiligt waren, denn
ohne die Hilfe wäre es nicht möglich gewesen. Ein besonderer Dank gilt
dem REWE-Markt Gau-Odernheim für dessen Unterstützung bei der Bewirtung.
Text: C.M.ML./Foto: T.M.
Donnerstag, den 19. November 2015
möchte, möge sich bitte vorab bei
Thomas Ehlenberger melden unter
Tel. 06733-1079.
T.E.
Der MGV „Eintracht“ 1842/1912 und
Frauenchor 1991 Gau-Odernheim e.V.
gedenkt am Totensonntag, 22.11., um
10.30 Uhr auf dem Friedhof in GauOdernheim seiner verstorbenen Mitglieder und Ehrenmitglieder.
K.Hi.
tag am Sonntag, dem 29. November
(1. Advent ) ab 15 Uhr in die Mühlwiesenhalle ein. Neben Kaffee und Kuchen wird ein kleines Rahmenprogramm mit den Kindern der Kindertagesstätte, dem Kinderchor, dem Gesangverein für vorweihnachtliche
Stimmung sorgen. Auch der Nikolaus
schaut vorbei und überreicht ein kleines Geschenk. Der SPD-Ortsverein
freut sich auf ihren Besuch.
U.A.
Fassenacht
beim TSV 1881 e.V.
2. Mauchenheimer
Dorfweihnacht
Zum Vormerken hier die Termine für
die gerade gestartete Kampagne 2016:
10.1.: Kartenvorverkauf im TSV Sportheim von 14-15 Uhr – eine Liste zum
Eintragen für die Reihenfolge beim
Kartenvorverkauf liegt ab 10 Uhr morgens im Sportheim aus.
22.1.: U-18 Fastnachtdisco bis 22 Uhr,
ab 22 Uhr für alle älteren Generationen; Einlass für die U-18 ab 19.11 Uhr.
30.1.: Seniorensitzung in der Petersberghalle um 14.11 Uhr. 31.1.: Kindersitzung in der Petersberghalle um
14.11 Uhr. 6.2.: Prunksitzung in der
Petersberghalle um 19.11 Uhr. 10.2.:
Heringsessen im TSV Sportheim ab
18.11 Uhr.
Einlass zu den Sitzungen in der Petersberghalle jeweils ab 1 Std. vorher.
H.W.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die
Ortsgemeinde Mauchenheim wieder
eine Dorfweihnacht, am Sonntag, dem
13. Dezember (3. Advent), ab 16 Uhr
an der Mühlwiesenhalle. Der Musikverein, der Gesangverein, der Kinderchor
und das Selztaler Alphorntrio wirken
mit. Das Angebot der zahlreichen
Stände ist abwechslungsreich. Für
Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Genießen Sie in vorweihnachtlicher Stimmung ein paar schöne Stunden in Mauchenheim.
Die Ortsgemeinde und die Standbetreiber freuen sich auf Ihren Besuch.
Das Team der Mauchenheimer Dorfweihnacht
U.A.
Totengedenken des MGV
Kettenheim
Konzert
mit „Ariadne Musica“
Anlässlich der Wiedereröffnung des
Kirchengebäudes findet ein Konzert
mit dem Ensemble „Ariadne Musica“
am Freitag, 27. November, ab 19 Uhr
in der Kirche in Kettenheim, Kirchgasse 13, statt. Zu Gehör kommen Werke
großer Meister des Barock wie Johann
Sebastian Bach. Es konzertieren Manuela Neuser, Sopran, Monika Schulz,
Violine, Günther Schulz, Violoncello,
Eric Bohn, Orgel. Der Eintritt ist frei, es
wird um eine Kollekte zur Deckung der
Konzertkosten gebeten.
Pfrin.A.K.
Gottesdienst
zur Wiedereröffnung der
Kettenheimer Kirche
Zur feierlichen Wiedereröffnung nach
fast einjähriger Sanierungszeit lädt die
Ev. Kirchengemeinde zum Festgottesdienst am Samstag, 28. November, ab
19 Uhr in die Kirche in Kettenheim,
Kirchgasse 13 ein. Musikalisch wird
der Gottesdienst mitgestaltet vom
Projektchor unter der Leitung von
Franz-Josef Schefer. Nach dem Gottesdienst wird der Architekt, Martin
Klenner, über die Sanierung der Kirche
in einem Kurzvortrag Einblick geben.
Anschließend findet ein Sektempfang
in der Kirche statt.
Pfrin.A.K.
DanceEmpire lädt in die
Mühlwiesenhalle ein
Die Showtanzabteilung DanceEmpire
aus Stein-Bockenheim (neu gegründet
im Frühjahr 2015) veranstaltet am
Samstag, den 12. Dezember, ihr erstes
vereinseigenes Showtanzturnier. Zum
Kinder- und Jugendturnier „1. WinterCup 2015“ werden mehr als 40 Tanzgruppen aus RlPf und Hessen in die
Mühlwiesenhalle nach Mauchenheim
(die 19 Tänzerinnen der Gruppe kommen unter anderem aus Mauchenheim
und aus zahlreichen umliegenden Ortschaften) teilnehmen.
Karten können ab sofort unter tg-honey
@gmx.de reserviert werden.
Der Verein freut sich schon heute auf
ein hoffentlich unvergessliches Tanzerlebnis!
S.Köhn.
Nieder-Wiesen
Yoga für Anfänger
Mit Hilfe einfacher Entspannungs- und
Körperübungen zu mehr Beweglichkeit und Ruhe gelangen, den Alltag mit
all seinen Anforderungen draußen lassen, neue Kraft und Energie tanken,
soll Ziel dieses Yoga-Kurses sein. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
Montags, 18.30 Uhr, Bürgerhaus Nieder-Wiesen. Kursbeginn ist der 18. Januar 2016.
Anmeldung unter Tel. 06736-9097944
oder [email protected].
D.Bö.
Ober-Flörsheim
Mauchenheim
Adventskaffee
für Senioren
Einer guten Tradition folgend, lädt der
SPD-Ortsverein Mauchenheim auch in
diesem Jahr wieder die ab 60 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger zusammen mit ihrem Ehe- oder Lebenspartner zu einem Adventskaffeenachmit-
Weihnachtmarkt
in Ober-Flörsheim
Die Advents- und Weihnachtszeit steht
vor der Tür. Im Vorfeld und zur Einstimmung findet auf dem historischen
Platz in der Comenturei der alljährliche
Weihnachtsmarkt statt.
Die rund 20 Standbetreiber garantieren ein breites Spektrum von Angeboten für alle Geschmäcker. Handarbei-
Donnerstag, den 19. November 2015
Nichtamtlicher Teil
Wir
n
e
r
e
i
l
u
t
gra
Albig
24.11.1938 Olivera Gulic
25.11.1924 Gudrun Resch
Bechenheim
24.11.1942 Irmgard Schmid
ten, Schmuck, Blumengestecke, Essen und Trinken sind eine kleine Auswahl. Folgendes Programm ist vorgesehen: Samstag, den 28. November,
von 16-21 Uhr. Heimatmuseum und
LandfrauenCafe sind bereits ab 15 Uhr
geöffnet, der KMV spielt ab 17.30 Uhr
vorweihnachtliche Melodien, um 18
Uhr kommt zu allen Kindern der Nikolaus und im alten Kindergarten wird
zweimal ein Bildbuchkino aufgeführt
und zwar um 17 Uhr und um 17.30
Uhr. Der Landfrauenverein als Organisator und alle Standbetreiber freuen
sich über regen Besuch.
W.G.
Eppelsheim
26.11.1922 Anna Göttelmann
29.11.1936 Lore Staudinger
93 Jahre
79 Jahre
Flonheim
24.11.1943 Emma König
27.11.1935 Kurt Rudnick
72 Jahre
80 Jahre
Framersheim
24.11.1942 Erika Grathwohl
27.11.1922 Philipp Trautwein
Jubilare vom 23.11. – 29.11. 2015
23.11.1939
23.11.1932
24.11.1943
25.11.1944
26.11.1944
26.11.1945
77 Jahre
91 Jahre
73 Jahre
Gau-Odernheim
Ilse Anders
Steffan Hammes
Ursula Groh
Norbert Hamann
Heinz-Jürgen Köbler
Ursula Wilhelm
war mit einer Mannschaft im Jahrgang
1999 und jünger am Start. Julia Förster, Sarah Schmidt, Anna Kohlbecker
und Emily Lechner (vom TV Monsheim) turnten einen soliden Wettkampf. Vier Geräte waren zu bewältigen. Mit nur wenigen kleinen Patzern,
zeigten alle vier Mädchen eine überragende Leistung am Boden und konnten somit einiges wieder gut machen.
Weihnachtsplätzchen
backen für Kinder
Es hatte im letzten Jahr einen großen
Zuspruch, deshalb bietet der Landfrauenverein erneut das gemeinsame
Backen von Weihnachtsplätzchen für
alle Kinder an. Die Einladung ergeht für
Freitag, 4. Dezember von 15-18 Uhr
ins Landfrauenheim im Bürgerhaus.
Lediglich eine Schürze ist selbst mitzubringen, das Backmaterial wird gestellt. Um Anmeldung bis 26. November bei Gabriele Gerlach (Telefon:
06735-342) wird gebeten. Ein geringer
Kostenbeitrag wird erhoben.
W.G.
Die Kampfrichter lobten die Mädels für
die tolle Leistung am Boden, denn sie
waren hier mit Abstand die Besten,
dabei noch fast die Jüngsten in dieser
Leistungsklasse. Das Trainerteam
Busch/Adam ist mächtig stolz auf diesen Erfolg.
Text/Foto: M.Bu.
Offenheim
Informationsabend
Infektions- und Kinderkrankheiten
Die Ev. Kindertagesstätte „Am rufenden Hahn“ in Ober-Flörsheim lädt Interessierte zum Thema Infektions- und
Kinderkrankheiten am Montag, 7. Dezember, um 20 Uhr in die Kita ein.
Referent: Dr. Büttner, Kinder- und Jugendarzt aus Flonheim. Wir bitten um
Anmeldung!
Co.G.
Anmeldungen Fastnachtsumzug in Ober-Flörsheim
Am 11.11. ist die Kampagne 2016 gestartet und die Vorbereitungen hierfür
laufen auf Hochtouren.
Anmeldungen für den Fastnachtsumzug am 6.2.2016 um 14.11 Uhr nehmen wir ab sofort bis 15.1.2016 unter
[email protected] entgegen.
Das Anmeldeformular kann auch auf
der Homepage von Ober-Flörsheim
(www.ober-floersheim.de) downgeloadet werden.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer aus nah und fern.
N.G.
TSG Ober-Flörsheim
Dritter bei RLP-Meisterschaft Geräteturnen
Am 14.11. fanden in Ludwigshafen die
Rheinland-Pfalz-Meisterschaften im
Geräteturnen weiblich statt. Die TSG
Seite 17
73 Jahre
93 Jahre
76
83
72
71
71
70
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
27.11.1943 Hans-Leo Klingenberger 72 Jahre
27.11.1944 Karl Friedrich Wilhelm
71 Jahre
28.11.1939 Günter Wanzke
76 Jahre
Kettenheim
26.11.1924 Margareta Discher
91 Jahre
Mauchenheim
24.11.1927 Emilie Knell
26.11.1937 Rolf Zimmermann
88 Jahre
78 Jahre
Ober-Flörsheim
26.11.1930 Wilhelm Mayer
85 Jahre
Offenheim
26.11.1930 Christel Alscher
85 Jahre
Wahlheim
28.11.1940 Heidi Steinbach
29.11.1940 Heinrich Korfmann
29.11.1943 Marianne Schauf
75 Jahre
75 Jahre
72 Jahre
de Mixed sowie das Dameneinzel
recht deutlich verloren wurden, war die
Heimniederlage relativ früh besiegelt.
Immerhin konnten die Herreneinzel
von Robert Stabel und Ersatzspieler
Andreas Meininger gewonnen werden,
Willi Unger verlor sein Einzel leider
knapp im Entscheidungssatz. Somit
gewannen die Eppsteiner die Partie in
Wallertheim mit 6:2.
Die 2. Mannschaft der SG O/W verlor
in der Kreisliga gegen die dritte Garde
des TSV Eppstein deutlich mit 0:8. Im
Nachholspiel beim TV Worms-Leiselheim musste die Spielgemeinschaft
Offenheim/Wallertheim II leider ebenfalls eine Niederlage einstecken. Beim
2:6 konnten das Damendoppel von
Stefanie Hüther und Erika Soffel sowie das Herrendoppel von Markus
Schwemm und Sebastian Züfle die
beiden Punkte beisteuern.
A.Br.
Tischtennis
Spielberichte
Keine Punkte gab es in der letzten Woche für die Tischtennis SG Offenheim/Erbes-Büdesheim bei den Herren. „Gegen den Titelfavoriten in Ost-
hofen waren wir von Beginn an ohne
Chance“, so Jochen Nöhrbaß von den
Herren I nach der 1:9 Niederlage. Der
Gegner war in allen Phasen des Spiels
überlegen. Lediglich Mathias Gelfort
konnte die kleine Schwäche des hinteren Paarkreuzes ausnutzen und den
Ehrenpunkt erreichen.
Auch die Herren II hatten es an eigenen Tischen mit einem Meisterschaftsfavoriten in ihrer Klasse zu tun. Der TV
Albig dominierte von Beginn an die
Partie und war letztlich klar mit 9:1 der
erwartete Sieger. Stefan Bösel gewann
sein erstes Einzel zum Ehrenpunkt.
Auch die Herren III blieben sieglos, obwohl im Heimspiel gegen den TuS Framersheim III ein Punkgewinn im Bereich des Möglichen lag. Am Ende war
mit dem 5:7 die zweite Saisonniederlage besiegelt. Arnold/D. Sommer, Krämer/Malkmus im Doppel sowie Volker
Krämer (2) und Fritz Arnold holten die
Punkte.
Weiter etwas von der Rolle sind die
Herren IV, die bei der SG Schornsheim/Udenheim mit 1:7 unerwatet klar
unterlagen. Siamak Roushanai waren
eimal erfolgreich.
VdK Kettenheimer Grund
Ehrungen bei Kaffee und Mühlengeschichten
Die LandFrauen:
Aus meinem Garten
Seit über 30 Jahren bewirtschaftet Anne Rahn einen großen Garten in Hahnheim. In ihrem ersten Buch lässt uns
die Autorin der beliebten Garten-Kolumne der AZ an ihren Erfahrungen
teilhaben. Sie gibt Tipps zur Kräuter-,
Gemüse- und Obsternte und verrät ihre besten Rezepte. Ein Garten- und
Küchenhandbuch für Selbstversorger
und für alle, die kreativ sind und gerne
mit den Händen arbeiten. Eine Lesung
der ganz besonderen Art findet am
Dienstag, 8. Dezember, um 19 Uhr im
Gemeindehaus, Langgasse, Hochborn
statt. Anmeldung bei Frau Wilberg,
LandFrauenVerband in Alzey, Tel. 0673195107500.
I.F.
Badminton
Leider konnte die 1. Badmintonmannschaft aus Offenheim und Wallertheim
am vergangenen Wochenende in der
Verbandsliga gegen den TSV Eppstein
nicht in voller Besetzung antreten, weil
der erste Herr Andreas Brauns ausfiel.
Die umgestellten Herrendoppel konnten zum Auftakt ihre Spiele nicht gewinnen, und auch das Damendoppel
musste sich im dritten Satz knapp geschlagen geben. Da das anschließen-
V.l.n.r.: Kreisgeschäftsführerin Helga Weingärtner, Herbert Graw, Willi
Strack, Heidi Wagner-Lutz, Reiner Morgenthaler, Friedel Horn, 1. Vorsitzender Werner Lieder, vorne Ernst Klingenschmitt.
Im Kettenheimer Bürgerhaus waren alle Plätze besetzt, als beim „Martinskaffee“ des Sozialverbandes VdK der Kaffee ausgeschenkt war, die
selbstgebackenen Kuchen auf den Tellern lagen und der angekündigte
Überraschungsgast eintraf. Es war Thierry Mathis, Besitzer der Kettenheimer Wiesenmühle, der unterhaltsam über die derzeitige Mühlensanierung
und die letzte Müllersfamilie Mayer berichtete, die die Mühle am Weidasser Bach von 1863 bis 1978 besaß. Der laufende Umbau soll die Mühle
nun zu einem Veranstaltungsort machen. Nach der technischen Wiederherstellung kann inzwischen auch wieder gemahlen werden. Historische
Fotos ergänzten anschaulich seine Darstellung.
Mit Urkunde und Anstecknadel wurden anschließend langjährige Mitglieder geehrt, so für 30jährige Mitgliedschaft der ehemalige Vorsitzende des
VdK-Ortsverbandes, Ernst Klingenschmitt aus Esselborn.
Text: H.Kl./Foto: Arn.W.
Seite 18
Nichtamtlicher Teil
Schließlich holten wenigstens die Schüler I mit dem 6:2 bei Schornsheim/
Udenheim einen Sieg und führen weiter die Tabelle noch unbesiegt an. Die
Schüler II unterlagen dagegen der SG
Sulzheim/Rommersheim II mit 2:6.
Vereinsmeisterschaften
Die Tischtennis Vereinsmeisterschaften der SG Offenheim/Erbes-Büdesheim waren bei den Aktiven nur spärlich besucht. Bei nur sieben Teilnehmern bei den Herren war Jochen
Nöhrbaß der erwartete Sieger. Beim
Nachwuchs waren fast alle derzeit aktiven Schüler(innen) dabei, und es entwickelte sich ein spannender Wettbewerb. Am Ende hatten Senya Walia
und Marvin Wahl jeweils eine Niederlage auf dem Konto, wobei das bessere
Satzverhältnis für Senya Walia sprach
und sie den Titel gewann. Noch knapper die Entscheidung um Platz drei,
wo der direkte Vergleich für Arian
Roushanai gegenüber Jonas Hauck
den Ausschlag gab. Die Ergebnisse:
Herren: 1. Jochen Nöhrbaß 6:0, 18:4,
2. Christian Maier 5:1, 17:4, 3. Volker
Krämer 4:2, 15:7, 4. Detlef Sommer
3:3, 9:10, 5. Jürgen Koldziejski 2:4,
8:14, 6. Sven Blasius 1:5, 5:16, 7. Jörg
Gisbert 0:6, 1:18. - Doppel: 1. Nöhrbaß/Blasius, 2. Krämer/D. Sommer,
4. Maier/Kolodziejski.
Schüler: 1. Senya Walia 6:1, 19:7,
2. Marvin Wahl 6:1, 20:10, 3. Arian
Roushanai 5:2, 18:8, 4. Jonas Hauck
5:2, 18:8, 5. Noah Schmidt 3:4, 12:13,
6. Nico Madarasz 2:5 9:16, 7. Jochen
Wildner 1:6, 5:19, 8. Lars Arnold 0:7,
1:21. - Doppel: 1. Hauck/Schmidt,
2. Roushanai/Madarasz, 3. Wahl/Wildner und Walia/Arnold.
D.S.
Wahlheim
Gottesdienst
zur Wiedereröffnung der
Kettenheimer Kirche
um miteinander ins Gespräch zu kommen und eine angenehme Zeit zu verleben.
Dank des angenehmen Wetters, der
großen Unterstützung durch die Esselborner Feuerwehr, die Ortsgemeinde
Esselborn sowie Verena und Silke Müller, Pfarrerin Anja Krollmann und Gemeindereferentin Tanja Jeuck können
alle auf ein stimmvolles und gelungenes Martinsfest zurückblicken. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden für die
tolle Unterstützung!
S.Ru.
Fußball
C-Klassen
Der Start in die Rückrunde ist erfolgt.
Auch der nächste Spieltag (22.11.) hält
für die Klubs der VG Alzey spannende
Aufgaben bereit. Als herausragend
gelten sicherlich die Begegnungen in
Freimersheim (gegen Albig) und Framersheim, wo Herrnsheim II gastiert.
Dazu passt auch der Treff in Mauchenheim. Anstoß ist jeweils um 13 Uhr.
C-KLASSE ALZEY: Die SG Flomborn II
(gegen Dautenheim II) und die Flonheimer „Zweite“ („Ha-Wei“) rechnen sich
Heimsiege aus. Als offen gilt das Spiel
in Bechtolsheim, wo ebenfalls um
13 Uhr angepfiffen wird. Bechenheim
hat durch das 1:2 in Flomborn (Foto)
den Anschluss an das führende Trio
verloren. In Eckelsheim und NiederWiesen – die „Vorholz-Elf“ ist haushoher Favorit – rollt ab 14.30 Uhr der Ball.
C-KLASSE ALZEY-WORMS: Gespannt sind die Fußballfreunde auch
auf das Verfolgerduell Mauchenheim II
gegen die SG Wöllstein II.
Ebenfalls als offen kann das Spielin
Lonsheim angesehen werden. Hier ist
Eppelsheim II zu Gast. Die „Zweite“
der Biebelnheimer müsste es daheim
gegen Gau-Bickelheim II packen. Alle
drei Spiele beginnen am Sonntag um
13 Uhr.
H.Hi.
Siehe unter Kettenheim.
Laternen-Lichtermeer
in den Straßen
Kita „Kettenheimer Grund“ feierte
Martinsfest in Esselborn
Bei nahezu frühlingshaften Temperaturen feierte am Martinstag (11.11.) die
Kita „Kettenheimer Grund“ mit vielen
kleinen und großen Gästen ein stimmungsvolles Martinsfest mit anschließendem Laternenumzug in Esselborn.
Um 17 Uhr begann das Fest mit einem
feierlichen Gottesdienst in der ev. Kirche, der von den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kita sowie Gemeindereferentin Tanja Jeuck gemeinsam gestaltet wurde. Im Anschluss daran
startete gegen 17.30 Uhr der Laternenumzug durch die Straßen und Wege von Esselborn. Mit tollen selbstgebastelten, bunten Laternen folgten die
freudig aufgeregten Kinder mit ihren
Eltern dem Martinsmann alias Verena
Müller auf ihrem Pferd Rifka. Das Laternen-Lichtermeer schien dabei kein
Ende zu nehmen und eine große Anzahl an Gästen versammelte sich dann
zum Abschluss des Festes im Hof des
Feuerwehrgerätehauses, um gemeinsam am Feuer die altbekannten Laternenlieder zu singen. Belohnt wurden
die „Kleinen“ dafür mit einem Weckmann. Bei Glühwein, Kinderglühwein
und Würstchen wurde von den Anwesenden die Gelegenheit gerne genutzt,
Alzey - Stadt
Außensprechstunde
der Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer (MBE)
ab Dezember 2015 im
Mehrgenerationenhaus in Alzey
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) gibt es nunmehr
seit zehn Jahren in Alzey. Träger der
Beratung ist die Arbeitslosen-Selbsthilfe Alzey-Worms e.V. in der Mainzerstr. 22. Für die Durchführung des
Beratungsangebotes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortlich. Integrative Hilfen für Migranten und Migrantinnen, insbesondere vor, während und nach dem Integrationskurs, stehen im Vordergrund
der Beratung.
Aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfes wird Diplom-Sozialarbeiterin
Barbara Berauer ihr Angebot ab Dezember 2015 jeden 2. Montag im Monat, von 10-12 Uhr, im Mehrgenerationenhaus in Alzey anbieten.
A.B.
Beruflicher Wiedereinstieg
Noch zwei offene Sprechstunden in
diesem Jahr
Bis Jahresende bietet die Agentur für
Arbeit Alzey noch zwei Sprechstunden
zum beruflichen Wiedereinstieg an.
Die erfahrene Beraterin Ida Meichel
steht Frauen und Männern, die nach
einer Familienphase beruflich wieder
durchstarten wollen, für erste Gespräche zur Verfügung und bietet kompetente Beratung für eine Neuorientierung.
Am Donnerstag, den 26.11., findet die
Sprechstunde von 9-12 Uhr in der
Agentur für Arbeit Alzey statt. Eine
weitere Sprechstunde wird am Montag, den 30.11., von 9-11 Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Schlossgasse 13 in Alzey angeboten. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Für Vorabfragen zur offenen Sprechstunde ist
Ida Meichel unter Tel. 06131-248469
zu erreichen.
S.A.
Bachs „Orgelmesse“ in
der Alzeyer Nikolaikirche
Die Ev. Kirchengemeinde Alzey lädt
am Sonntag, dem 22. November, um
17 Uhr zu einem Juwel der Orgelmusik
in die Nikolaikirche ein. Auf der großen
Beckerath-Orgel wird Volker Ellenberger aus Mainz die „Orgelmesse“ von
Johann Sebastian Bach spielen.
Der Eintritt ist frei, um eine Kollekte
wird am Ausgang gebeten.
H.M.
Landeskunstgymnasium
„Kreativ und wahnsinnig?“
Vortrag am Montag, dem 23. November, um 19 Uhr in der Turnhalle des
Landeskunstgymnasiums RheinlandPfalz in Alzey.
Mindestens seit der Antike gibt es diesen Mythos, dass Genie und Wahnsinn dicht beieinander liegen. Der
Schriftsteller, der zwischen Schwermut und genialischem Arbeitseifer
schwankt. Der Schauspieler, dessen
gewaltige Spielkunst von dramatischen Wutausbrüchen unterbrochen
wird. Oder der Maler, der wie auf Droge halluziniert.
Muss man wirklich verrückt sein, um
kreativ zu sein? Diese Frage beschäftigt nicht nur Kunsthistoriker, auch
Neurowissenschaftler, Psychologen
und Genetiker gehen ihr nach. Sie haben tatsächlich Hinweise darauf gefunden, dass es einen Zusammenhang
zwischen der Kreativität und der Veranlagung zu psychischen Leiden gibt.
In seinem Vortrag stellt der Wissenschaftsjournalist Ragnar Vogt zusammen, was die Naturwissenschaft bisher zu dem Thema Genie und Wahnsinn herausgefunden hat.
S.W.
Nachtwächterführung
in Alzey
Donnerstag, den 19. November 2015
Impressum
für die Verbandsgemeinde Alzey-Land
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und
der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim,
Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn,
Flomborn,
Flonheim,
Framersheim,
Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, NiederWiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim.
Auflage 10.570
Verantwortlich für den amtlichen Teil
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Bürgermeister Steffen Unger
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zugleich ladungsfähige Anschrift für die
Verantwortlichen des amtlichen Teils)
Telefon 0 67 31 / 409 - 0
Fax
0 67 31 / 409 61 21
E-Mail [email protected]
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Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
AG Mainz HRB 31819
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(Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im
Impressum genannten Verlagsverantwortlichen)
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Nichtamtlicher redaktioneller Teil
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Claudia Nitsche (verantwortlich)
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Telefax
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12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten: Stand Juli 2015
Redaktion
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Familien- und Kleinanzeigen
Annahmestelle Alzey
Alzeyer Copyshop, Spießgasse 48
Das Nachrichtenblatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der
VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung
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Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir
uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor.
Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Am Samstag, den 28. November, um
18 Uhr lädt die Tourist Information Alzeyer Land zur Themenführung
„Nachtwächterführung in Alzey“ ein. In
historischem Gewand mit Hellebarde
und Laterne ausgestattet, beginnt der
Nachtwächter bei Anbruch der Dunkelheit seine Runde und macht an verschiedenen Stationen halt, um Historisches und Anekdotisches zu erzählen.
Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des
jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit
liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den
Verlag sind ausgeschlossen.
Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur
mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische
Datenbanken und Vervielfältigung auf CD.
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine
Ansprüche an den Verlag.
Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen
redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
Donnerstag, den 19. November 2015
Treffpunkt ist in Alzey am Rossmarktbrunnen. Die Dauer der Führung beträgt etwa zwei Stunden. Eine Teilnahme wird erhoben. Anmeldung unbedingt erforderlich bis Freitag, 27.11.
unter Telefon: 06731-499364 oder per
E-Mail an [email protected].
Text: Sa.Ke.
Foto: Tourist Information Alzeyer Land
Elisabeth-Langgässer-Gymnasium
Informationsabend
zur Orientierungsstufe, zum Bläserprojekt und zum Ganztagsschulangebot
für Eltern der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen am Donnerstag, den 26. November, in der
Mensa, Frankenstraße 12.
Um 18 Uhr informiert eine Lehrkraft
der Fachschaft Musik über das Bläserprojekt unserer Schule für die Orientierungsstufe. Dabei stellen auch einige
Kinder ihre Instrumente vor.
Ab 18.40 Uhr präsentieren wir Ihnen
unser Konzept der Orientierungsstufe
und Sie erfahren, wie unser Ganztagsangebot organisiert ist.
Für eventuelle Nachfragen stehen die
anwesenden Lehrkräfte gerne zur Verfügung.
Elisabeth-Langgässer-Gymnasium,
Telefon: 06731/94775-0, Fax: 06731/
94775-275, www.elg-alzey.de.
R.G.
Nichtamtlicher Teil
Deutsche Patientenliga
Atemwegserkrankungen e.V.
Wir laden ein zu unserer nächsten Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. November, im DRK Krankenhaus in Alzey, Kreuznacher Str. 7-9.
Konferenzraum 2 im Untergeschoss.
18.15 Uhr: Atemübungen mit Frau
Stadtmüller
19.00 Uhr: Patientenverfügung selbst
erstellen: In 90 Minuten zur eigenen
Patientenverfügung – Rerferent Herr
Rechtsanwalt Terrance Angermann
aus Wöllstein führt kurz in das Thema
Patientenverfügung ein. Mit dem von
ihm gestellten Material wird anschließend gemeinsam Schritt für Schritt eine Patientenverfügung erstellt, welche
den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz folgt.
Bitte Schreibmaterialien mitbringen.
Und eine Vorstellung davon, wie man
am Lebensende behandelt werden
möchte, wenn man selbst nicht mehr
gefragt werden kann.
B.W.
Kunstwerkstatt Rheinhessen
Weiche Weihnachtsgeschenke filzen
Der Kurs für kreative Kids: Eine Tasche, Kuscheltier, Schmuck, flauschige Pantoffeln, eine Mütze oder eine
Handytasche? Der Fantasie sind keine
Grenzen gesetzt. Gearbeitet wird in
den Räumen der Kunstwerkstatt in der
Alzeyer Amtgasse 7. Am Freitag, dem
4.12., von 15.30-18.30 Uhr und am
Samstag, dem 5.12., von 10-13 Uhr.
Und für die Großen: Schöne, individuelle Stücke aus Wolle in verschiedenen
Qualitäten oder in Nanofilz-Technik
entstehen beim „Filzen in Nasstechnik“ für Jugendliche und Erwachsene.
In insgesamt sechs Stunden, am Freitag, 4.12., von 19-22 Uhr und am
Samstag, 5.12.. von 13.30-16.30 Uhr
entfaltet sich die Kreativität bei Kleidung, Accessoires und dekorativen
Stücken für die Wohnung.
Beide Kurse finden in den Räumen der
Kunstwerkstatt Rheinhessen, Amtgasse 7 in Alzey statt. Anmeldung und
Info bei der Kursleiterin Marie Peters
unter Tel. 06733-7805 oder E-Mail:
[email protected]
Familienkurs Keramik bemalen
Mama oder Papa mit den Kids, Oma
oder Opa mit den Enkeln oder auch
Erwachsene „ohne Begleitung“ – alle
haben Spaß beim gemeinsamen Bemalen der Porzellanrohlinge. Ob individueller Teller oder eine Tasse, eine
Müslischale oder eine Figur, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Am
Samstag, 12.12., von 13-16 Uhr in den
Räumen der Kunstwerkstatt, Amtgas-
Ende Nichtamtlicher Teil
Seite 19
se 7, Alzey. Info und Anmeldung bei
Beatrix Stahlhofen, Telefon: 067319981515, E-Mail: info@einmalig-wies
baden.de.
Mehr über die Kunstwerkstatt Rheinhessen und zu den Kursen unter Tel.
06731-9967396 oder auf www.kunstwerkstatt-rheinhessen.de
U.Gr.
KVHS Alzey
Hundefutter unter der Lupe
Die artgerechte Hundeernährung steht
am Mittwoch, 25.11., 19.30-21.30 Uhr,
im Mittelpunkt einer Veranstaltung. Die
Referentin ist Tierheilpraktikerin.
Sanierung vom Keller bis zum Dach
In einem Vortrag am Donnerstag,
26.11., steht der Baubiologe und Restaurator Waldemar Eider ab 19 Uhr
zum Thema „Haussanierung“ Rede
und Antwort.
Weihnachtsbäckerei
Am Freitag, 27.11., 18-21 Uhr, werden
leckere Pralinen und Plätzchen zum
Naschen und Verschenken hergestellt.
Zwischendrin gibt es für die Teilnehmenden zur Stärkung eine Suppe.
Pralinen
Einführung in die Herstellung von Pralinen am Montag, den 30.11., 18.3022 Uhr.
Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle
der KVHS, Tel. 06731-494740. M.Zu.
Seite 20
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Donnerstag, den 19. November 2015
STEUERBERATERIN
DIANA ELSHEIMER
Lohnsteuer-Freibetrag jetzt zwei Jahre gültig!
ag
Freibetr
Ein Antrag – zwei Jahre lang Lohnsteuer sparen!
Foto: © Pi-xelPower-Fotolia.com
Ab dem kommenden Jahr
gelten Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigungen für zwei
Jahre. Bislang mussten sie in
jedem Jahr neu beantragt
werden. Arbeitnehmer können ab sofort bei ihrem Finanzamt entsprechende Anträge stellen.
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug zahlen Arbeitnehmer häufig zu viel Steuern.
Ein Hauptgrund: Hohe Ausgaben des Arbeitnehmers,
z. B. für einen weiten Arbeitsweg, werden beim monatlichen Lohnsteuerabzug
nicht berücksichtigt. Mit einem Freibetrag kann dies
vermieden werden. Die Gewährung eines Freibetrages
setzt allerdings voraus, dass
der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird:
Die Aufwendungen müssen
mehr als 600 Euro betragen!
Werbungskosten werden bei
den 600 Euro erst hinzuge-
zählt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Das heißt, erst mit
Werbungskosten von mehr
als 1.000 Euro kommt
der Steuerzahler überhaupt
in den Freibetragsbereich.
Wichtig: Wer einen Freibetrag erhält, ist grundsätzlich
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet.
Sollten sich innerhalb der
zwei Jahre Änderungen ergeben, die dazu führen, dass
der Freibetrag sinkt, muss
der Arbeitnehmer dies seinem Finanzamt umgehend
anzeigen. Verringern sich
beispielsweise die Werbungskosten des Arbeitnehmers, weil er in die Nähe seines Arbeitsplatzes umzieht
und sich damit sein Arbeitsweg verkürzt, ist dies meldepflichtig.
Hinweis: Wer keinen Antrag
auf Lohnsteuer-Ermäßigung
stellt, muss nicht befürchten,
dass seine Aufwendungen
verloren gehen. Die Kosten
können dann im Rahmen der
Einkommensteuererklärung
abgesetzt werden - und es
winkt vielleicht eine größere
Steuererstattung.
Text: Bund der Steuerzahler
Deutschland e.V.
Profitieren Sie von
unserer
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55234 Wendelsheim,Tel. 06734-915696, Handy 0175-3711488, [email protected]
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Seite 21
Riester-Zulagen machen Bausparen attraktiv
© stockpics -Fotolia.com
Der Begriff „Riestern“ ist im
deutschen Vokabular mittlerweile fest verankert: Die Zahl
der abgeschlossenen Riester-Verträge hat längst die
16-Millionen-Grenze über-
stiegen. Trotzdem wissen
viele Verbraucher noch nicht,
dass die Förderung auch ihnen zusteht und sich das
„Riestern“ auch für sie lohnen kann. Ingrid Lechner von
WEBER & KOLLEGEN
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Dipl.-Volkswirt
Erik Weber
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Albiger Straße 19
Telefon 0 67 33 / 10 18
55239 Gau-Odernheim
Telefax 0 67 33 / 61 60
e-mail: [email protected]
der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, wer welche
staatliche Unterstützung erhalten kann.
Fast jeder Beschäftigte kann
Riester-Zulagen
nutzen,
denn sie sind unabhängig
vom
Einkommen.
Eine
falsche Vorstellung besteht
oft auch in der Höhe der Förderung, weil viele „von ein
paar Euro“ ausgehen. Richtig ist aber, dass sich die
Förderung bei einer vierköpfigen Familie schnell auf fast
tausend Euro summieren
kann.
Auch fürs Bausparen können
die Riester-Zulagen genutzt
werden. Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte und gleichgestellte Berufsgruppen haben Anspruch. Dabei gibt es keine
Einkommensgrenzen. Um
die maximale Förderung zu
nutzen, müssen inklusive Zulagen jährlich insgesamt vier
Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres oder
max. 2.100 Euro gespart
werden.
Wohnungsbauprämie
Gefördert wird, wer mindestens 16 Jahre alt ist und jährlich zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag
einzahlt. Darauf zahlt der
Staat bis zu 45 Euro Wohnungsbau-Prämie pro Jahr.
Die Wohnungsbau-Prämie
ist an Einkommensgrenzen
Arbeitnehmer und Rentner
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und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
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gebunden, das zu versteuernde
Jahreseinkommen
darf bei Alleinstehenden
25.600 Euro nicht überschreiten, bei Verheirateten
51.200 Euro. „Das tatsächliche Bruttoeinkommen einer
Familie mit zwei Kindern
kann jedoch bis zu 78.400
Euro betragen, damit noch
Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht“, so
Lechner.
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Dipl. Sachverständiger (DIA)
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Arbeitnehmer-Sparzulage
Wer von seinem Arbeitgeber
zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen erhält, profitiert doppelt:
Den Zuschuss des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro monatlich können Berufstätige
auf einen Bausparvertrag
einzahlen und sich zusätzlich
die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 Prozent sichern.
Damit kommen jährlich
nochmals bis zu 43 Euro
oben drauf. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen
bei 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für
Alleinstehende bzw. 35.800
Euro für Verheiratete. Doch
auch hier kann das Jahresbruttoeinkommen weitaus
höher liegen, bei einer vierköpfigen Familie bei bis zu
60.400 Euro. (mso)
Der Staat unterstützt private
Pflegezusatzversicherung
txn-p. Was beim Altersgeld
die „Riester-Rente“, ist im
Pflegefall die sogenannte
„Pflege-Bahr“. Beide sind
staatlich bezuschusste private Vorsorgeversicherungen. Die „Pflege-Bahr“ – benannt nach Gesundheitsminister Daniel Bahr – soll die
staatliche Pflegeversicherung durch private Absicherung unterstützen.
Denn im Pflegefall sind die
Kosten für Unterbringung
und Betreuung ohne private
Vorsorge nur zur Hälfte gedeckt. Die verbleibenden
50 Prozent müssen die Angehörigen schultern. Und
genau dort setzt die „PflegeBahr“ an: Mit der privaten
Absicherung des Pflegefallrisikos sollen die Kosten der
Betroffenen deutlich reduziert werden.
Bei einem monatlichen Aufwand von mindestens zehn
Euro beteiligt sich der Staat
mit zusätzlichen fünf Euro an
der privaten Vorsorge. Allerdings werden auch bei der
„Pflege-Bahr“ nicht alle Kosten übernommen und Pflegebedürftige müssen mindestens fünf Jahre eingezahlt haben.
Daher empfiehlt es sich, die
„Pflege-Bahr“ um eine Ergänzungsdeckung zu erweitern, wie sie die Itzehoer Versicherungen anbieten. Für einen geringen monatlichen
Beitrag ist dann sichergestellt, dass alle Kosten übernommen werden und die
fünfjährige Wartezeit entfällt.
Seite 22
Anzeigenteil
Donnerstag, den 19. November 2015
Gesundheitskosten ab bestimmter
Höhe steuerlich absetzbar
Viele Gesundheitsleistungen werden nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten, unter
anderem für Physiotherapie, können steuerlich absetzbar
sein.
Foto: © Alexander Raths -Fotolia
Berlin (DAV). Unter bestimmten Voraussetzungen können
Steuerzahler ihre Gesundheitskosten von der Steuer
absetzen. Das gilt für Kosten
von Medikamenten, Hilfsmitteln und Maßnahmen, die
ärztlich verordnet, aber nicht
oder nicht komplett von der
Krankenkasse übernommen
werden. Allerdings dürfen
nur solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung
übersteigen. Darüber infor-
miert die Deutsche Anwaltauskunft.
„Die genannte zumutbare
Belastung errechnet sich aus
dem Gesamtbetrag der Einkünfte“, informiert Rechtsanwältin Sabine UnkelbachTomczak, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss
der
Arbeitsgemeinschaft
Steuerrecht im Deutschen
Anwaltverein (DAV). Ob und
wie viele Kinder der Steuerpflichtige habe, spiele ebenfalls eine Rolle. Wichtig: Der
Gesamtbetrag der Einkünfte
ist die Summe, die sich ergibt, wenn von den Einkünften die gesetzlichen Abzüge,
wie zum Beispiel der Altersentlastungsbetrag und der
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorgenommen
wurden. „Die zumutbare Belastung zu ermitteln, ist für
Laien schwierig“, warnt
Rechtsanwältin UnkelbachTomczak. „Allerdings ist im
Vorteil, wer schon andere
Summen von der Steuer absetzen kann. Denn dann
sinkt gegebenenfalls die zumutbare Belastung.“
Abzugsfähig sind Ausgaben
für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Als Arznei- und Heilmittel zählen natürlich Medikamente, auch solche, die
nicht verschreibungspflichtig
sind. Zudem fallen Heilkuren,
Physiotherapie und seit einiger Zeit auch Psychotherapie darunter. Als Hilfsmittel
gelten unter anderem: Rollstühle, Krücken, Rollatoren,
Brillen, Hörgeräte, Gehstöcke, Zahnimplantate und
Zahnprothesen.
Auch
Naturheilverfahren
können medizinisch notwendig sein – die Kosten dafür
sind dann ebenfalls abzugsfähig. Das sind unter anderem homöopathische und
osteopathische Behandlungen sowie andere Behandlungen von einem Heilprakti-
ker. Auch Fahrtkosten zu
Arztterminen sind absetzbar.
Das ist vor allem dann relevant, wenn zum Beispiel ältere Menschen mit dem Taxi
zum Arzt fahren müssen. Es
können auch Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen abgesetzt werden,
die in einem größeren Kontext mit der Krankheit in
Verbindung stehen, zum Beispiel der behindertengerechte
Umbau einer Wohnung.
„Das Finanzamt kann es
aber auch ablehnen, Gesundheitsausgaben von dem
Gesamtbetrag der Einkünfte
abzuziehen, auch wenn sie
die zumutbare Belastung
übersteigen“, warnt die Expertin aus Frankfurt. Letztlich
gäbe es keine Garantie dafür,
dass Gesundheitskosten von
der Steuer abgezogen werden könnten.
Beratungsstellenleiter
Dipl. Kaufmann, Dipl.Jurist
Andre Schmidt
Spießgasse 30, Alzey
Tel.: 06731 / 4712651
Sprechzeiten Mo – Fr 9 – 12 Uhr und auf Anfrage
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STEUERBERATUNGS- UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
An der Fahrt 7 · 55124 Mainz
Telefon
E-Mail
Internet
0 61 31 - 91 00 -20
[email protected]
www.rhhtreuhand.de
GABRIELE SPIES-BOTHE
STEUERBERATERIN
Keppentaler Weg 9 · 55286 Wörrstadt
Telefon
E-Mail
Internet
0 67 32 - 9 43 50
[email protected]
www.ihre-steuerberaterin.de
Donnerstag, den 19. November 2015
Anzeigenteil
Seite 23
Streit ums Erbe
Geldanlage:
Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zu mehr Transparenz beitragen
soll verboten werden, alle
Werbemaßnahmen müssen
mit Risikohinweisen versehen werden. Anleger erhalten
zudem ein Infoblatt, das die
Geldanlage noch einmal zusammenfasst, und müssen
die Kenntnisnahme bestätigen.
Nur informierte Anleger können sich bewusst für oder gegen
ein Investment mit all seinen Chancen und Risiken entscheiden.
Foto: djd/UDI/ACN
(djd). Ende April 2015 wurde
das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Damit
sollen
Kleinanleger
am
"Grauen Kapitalmarkt" vor
riskanten Finanzprodukten
besser geschützt werden.
Nach der Verabschiedung
durch den Bundesrat ist das
Gesetz nunmehr in Kraft getreten. Kernpunkt ist eine
Verschärfung der Informationspflichten - etwa für Investitionen in erneuerbare
Energien. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf zudem
Werbung für bestimmte Vermögensanlagen beschränken oder gewisse Produkte
ganz verbieten. Bei bestimmten Geldanlagen haben die
Anleger zudem künftig ein
14-tägiges Widerrufsrecht.
Doch auch dieses Gesetz
kann dem Anleger nicht alles
abnehmen.
Wer Geld anlegt, sollte sich
immer informieren
Der Anleger hat einen Anspruch auf stets aktuelle
Informationen über eine
Geldanlage, auch zeitnah
während der Laufzeit der Anlage. Für sogenannte Nachrangdarlehen gilt künftig
ebenso die Pflicht zur Erstellung eines BaFin-konformen
Prospektes. Aggressive Werbung für gewisse Produkte
Nur wer sich eine Anlage
genau anschaut, kann sich
bewusst entscheiden
"Wir begrüßen alle Maßnahmen, die Geldanlagen verständlicher machen", betont
Georg Hetz, Geschäftsführer
des unabhängigen Finanzdienstleisters UDI. Denn nur
ein informierter Anleger könne sich bewusst für oder gegen ein Investment mit all
seinen Chancen und Risiken
entscheiden. Die UDI kläre
als Anbieter grüner Investments schon seit Jahren
deutlich und ausführlich auf.
"Im Produktprospekt, den jeder Anleger mit ausreichend
Zeit zum Lesen vor Abschluss erhält, sind alle potentiellen Risiken und Chancen der jeweiligen Geldanlage ausführlich und gut verständlich genannt", so Hetz
weiter. Ebenso kläre man die
Anleger im Internet und auch
telefonisch mit einem speziellen Fragebogen auf, ein 14tägiges Widerrufsrecht gäbe
es bereits seit Langem.
Der Volksmund sagt zu
Recht: „Seid Ihr Euch noch
gut oder habt Ihr schon geerbt?“
Innerhalb von Erbengemeinschaften werden häufig teure Erbstreitigkeiten geführt.
Deshalb sind auch Berliner
Testamente meist falsch und
oft teuer.
Fachanwalt für Erbrecht
Wolfram Batzner aus Saulheim empfiehlt, wenn ein
Grundstück im Nachlass
vorliegt, die Kosten wegen
einer Erbauseinandersetzung zu vermeiden, da ansonsten beim Notar und
beim Grundbuchamt Kosten
entstehen.
Soweit keine Erbengemeinschaft vorliegt, können die
Kosten einer Erbauseinandersetzung vermieden werden.
Zur Gestaltung von Testamenten sind Fachanwälte
für Erbrecht, Notare und
Rechtsanwälte befugt.
Leser, die sich eine kostenlose Erbrechtsmappe samt
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