mit den amtlichen Bekanntmachungen für die VerbandsBechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- 47 Nr. 27 gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-BüdesFreimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Donnerstag, den den 19. November Donnerstag, 2. Juli 20152015 31. Jahrgang Netzwerk Demenz Alzey – Worms: Projektstart: „Isch kenn do jemand!“ Die Idee entstand schon vor vielen Jahren, ein „offenes Ohr“ für Fragen, Sorgen, Ängste oder einfach nur für ein entlastendes Gespräch: Das Projekt „Isch kenn do jemand“ vom Netzwerk Demenz. Es bietet eine Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige von pflege- und betreuungsbedürfti- steigt die Belastung in Form von Pflege und Betreuung für Angehörige. Früher übernahm dies weitestgehend die Familie, aber in der heutigen Zeit leben Kinder oftmals weit entfernt, und so sind die Betroffenen mit dieser Situation allein. In den letzten Jahren sind viele Hilfsangebote und Beratungs- der Verbandsgemeinde Alzey-Land geschafft, eine ehrenamtliche „Lotsin“ aus der Ortsgemeinde zu gewinnen: Waltraud Hoffmann aus Eppelsheim. Die 63-jährige ist seit kurzem Rentnerin und hat bis zu ihrer Pension in einer Seniorenresidenz als Kulturreferentin gearbeitet. Sie ist durch den Alltag in der Gemeinde bekannt und soll als Bindeglied zwischen Institutionen und Ärzten fungieren. Waltraud Hoffmann hat stets ein „offenes Ohr“ für alle Belange rund um Fragen zu Pflege und Betreuung, aber auch einfach nur für ein Gespräch. Sie steht im engen Kontakt zur Verbandsgemeinde und wird bestens von Bettina Koch (Ansprechpartnerin Netzwerk DeSteffen Unger (VG-Bürgermeister Alzey-Land), Bettina Koch (Netzwerk Demenz), die „Lotsin“ Walmenz) unterstützt. traud Hoffmann, Ute Klenk-Kaufmann (Ortsbürgermeisterin Eppelsheim), Sascha Leonhardt Ziel des Projektes ist (Ortsbürgermeister Ober-Flörsheim), Sabine Schwabe (1. Beigeordnete Ortsgemeinde Flomborn), es, die SelbstständigArnd Stegemann (Ortsbürgermeister Dintesheim) keit der Betroffenen gen Senioren aus den Ortsgemeinden möglichkeiten durch kirchliche, private möglichst lange zu erhalten, dass sie Eppelsheim, Ober-Flörsheim, Dintesoder kommunale Träger im Landkreis im eigenem Umfeld bleiben können, heim und Flomborn. Bedingt durch entstanden. „Es gibt viele Angebote, so Bettina Koch. den demographischen Wandel altert aber sie werden nicht so häufig geWaltraud Hoffmann erreichen Sie unter unsere gesamte Gesellschaft. So sind nutzt“, so Steffen Unger (VG-Bürgerder Rufnummer 0176-30431756. Mitbürger und Mitbürgerinnen in homeister Alzey-Land). Die HemmEine weitere Kontaktaufnahme ist über hem Alter keine Seltenheit mehr. Aber schwelle, diese Angebote zu nutzen, das Netzwerk Demenz möglich unter nicht nur die Betroffenen werden älter, ist oftmals sehr hoch, und so hat es Telefon: 06731-501468. auch ihr Umfeld altert. Im Zuge dessen das Netzwerk Demenz zusammen mit Text/Foto: S.Ehr. Gut leben im Alter in Nieder-Wiesen Der Arbeitskreis „Gemeinsam alt werden in Nieder-Wiesen“ hatte in die Gemeindescheuer geladen und fast 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen am 6. November zum Workshop „Gut leben im Alter“. Herr Dr. Reibel von der LZG in Mainz hatte zusammen mit Herrn Theodor und Herrn Baumgärtner vom KOBRA-Beratungszentrum in Landau die Moderation des Nachmittags übernommen. Auch die Beigeordnete der Verbandsgemeinde AlzeyLand, Frau Klenk-Kaufmann, hatte es sich nicht nehmen lassen, die Veranstaltung zu besuchen. Zunächst sollten sich die Anwesenden in Gruppen darüber austauschen, was ihnen im Ort fehlt. Danach wurden Wünsche und Projekte auf Karteikarten geschrieben, die man sich für das Leben im Alter wünscht. Danach entschieden sich die Teilnehmer per Abstimmung für drei Projekte, die in Nieder-Wiesen umgesetzt werden sollen. Und so kam es, dass sich am Ende der Veranstaltungen drei Arbeitsgruppen gefunden hatten, die sich um die Themen Nachbarschaftshilfe, Gemeindebus und medizinische Versorgung im Ort kümmern wollen. Viele Bürgerinnen und Bürger waren voll des Lobs über die gute Moderation und die Arbeitsergebnisse dieser etwas anderen Veranstaltung. Chr.St. Destination vom TuS 1909 Bornheim ist DTB-Showgruppe 2015 Bundesfinale der besten Tanzgruppen Deutschlands Destination vom TuS 1909 Bornheim schaffte es beim Bundesfinale des Rendezvous der Besten im Wormser in Worms unter die besten 15 Tanzgruppen Deutschlands und erhielt den Titel „DTBShowgruppe 2015“. Grenzenloser Jubel, Freudentränen, Fassungslosigkeit über den Wahnsinnserfolg! Ziel der Bornheimer war es, eine ordentliche Show abzuliefern und Rheinhessen würdig zu vertreten... Weiter auf S. 13 Theaterprojekt zum Thema 200 Jahre Rheinhessen „Willkommen in Rheinhessen“ Zu einem ersten Kennenlernen und einer Vorbesprechung zum Theaterprojekt „Willkommen in Rheinhessen“ anlässlich des 200-jährigen Jubiläums Rheinhessens lädt die Verbandsgemeinde Alzey-Land hiermit alle Theaterinteressierte und -begeisterte ganz herzlich ein. Das informative Treffen zum Grundkonzept und der organisatorischen Umsetzung des eigens geschriebenen Theaterstücks findet statt am Donnerstag, den 26.11. um 19 Uhr im Sitzungssaal, Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, in Alzey. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung NOTDIENSTE Notruf 110 Feuer 112 Polizeiinspektion Alzey Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport 19 222 Tel. 0 67 31 / 91 10 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Apothekennotdienst Pariser Straße 76 Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz 01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel. 116 117 Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14 - Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Telefonseelsorge, Evang.-Kath. rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Rhh. Fachklinik Alzey Tel. 0 67 31 / 40 70 Tel. 0 67 31 / 5 00 Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22 Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel. 0 67 31 / 405-0 für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel. 07 00 / 00 04 40 33 Tel. 0 18 05 / 66 60 07 an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. Tel. 0 67 32 / 91 10 Stromversorgung EWR Netz GmbH bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser) Tel. 0 62 41 / 848 300 Tel. 08 00 / 1 84 88 00 Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel. 0 61 35 / 7 30 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel. 0 61 35 / 65 00 Wasserversorgung Tel. 0 62 42 / 50 05-0 Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel. 0 62 42 / 50 05-40 Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel. 0 67 31 / 54 77 60 Mobil 01 51 / 18 62 25 94 Rufbereitschaft BÜRGERSERVICE Aktion Leben für Alle e.V. Fachdienst für Hörgeschädigte Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 12 01 Schloßgasse 41, Alzey oder Tel. 0 67 32 / 57 57 Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Bornheim Sprechstunde: Mi. 16 - 19 Uhr u. n. Vereinbarung Europaring 18, 67227 Frankenthal info@ifd-hörgeschädigte.de www.ifd-hörgeschädigte.de Bahnhofstraße 42, 55237 Bornheim Tel. 0 67 34 / 96 00 03 Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, 19.30 - 21.30 Uhr i. d. Räumen d. „Oase“, Schloßgasse 15, Alzey Tel. 0 67 33 / 60 36 oder 0 67 31 / 13 68 ASH-Jugendscouts Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein Dienstag, 14 - 16 Uhr und Mittwoch, 11 - 16 Uhr: Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel. 01 62 / 54 40 431 Mittwoch, 9 - 12 Uhr: Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter Tel. 01 52 / 34 112 120 Mainzer Straße 22, Alzey www.ash-alzey.de, [email protected], Facebook: Ash Alzey AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel. 0 67 31 / 1 04 59 Hellgasse 20, Alzey Fax 0 67 31 / 23 85 AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.V. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel. 0 67 31 / 78 00 Fax 0 67 31 / 4 61 66 Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel. 0 67 31 / 95 03-0 [email protected] Fax 0 67 31 / 95 03 11 Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo. 19.30 - 21 Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., 19.30 - 21 Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebenskrisen; in geraden Kalenderwochen Do. 19 - 21 Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.V. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 67 62 Tel. 0 67 31 / 4 35 46 Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo. 14-16 Uhr, Di. u. Do. 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 72 27 Fax 0 6 7 3 1 / 99 62 85 Hospizverein DASEIN e.V., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317 Gerda Pusch Mobil 01 75 / 7 28 45 54 [email protected] Tel. 0 67 33 / 60 87 www.hospizverein-dasein.de Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 10 - 17 Uhr, Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr, geschl. jeweils 13 - 14 Uhr, Termine n. Vereinbarung Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di. 9 - 17 Uhr, Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr [email protected]; www.lfbk.de Stadt Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Rosendahl Tel. 0 63 52 / 70 60 570 Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Tel. 0 67 31 / 4 31 01 Tel. 0 67 33 / 10 37 Tel. 0 63 21 / 57 68 08 Tel. 0 63 62 / 99 36 60 Fax 0 63 62 / 99 47 40 Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel. 0 63 52 / 70 59 90 Tel. 0 67 31 / 49 66 971 Fax 0 67 31 / 49 66 973 Ruftaxi Linie 1 und 3: Linie 2 und 4 Evang. Sozialstation Alzey Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch anmelden) Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer Tel. 0 67 34 / 96 11 77 oder V. Senftleber Tel. 0 63 55 / 95 58 91 Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat 19 - 21 Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel. 0 67 31 / 408-61 21 Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V. Gruppenabende: Mo. 20 - 21.30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel. 0 67 31 / 4 14 95 Selbsthilfegruppe Patientenliga - Atemwegserkrankungen e.V. Monatl. Info-Veranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann Tel. 0 67 31 / 40 71 06 Beate Wolf Tel. 0 67 32 / 73 65 des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr. 8.30 - 12 Uhr Terminvereinbarung Tel. 0 67 31 / 408 - 60 11 u. 60 12 Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey [email protected] Tel. 0 67 31 / 5 01-4 68 Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder 67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, 55232 Alzey Tel. 0 63 51 / 64 00 Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria Tel. 0 67 35 / 10 89 VdK – Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo. 8.30 - 12 und 14 - 18, Tel. 0 67 31 / 54 87 97-0 Do. 8.30 - 12 Uhr Fax 0 67 31 / 54 87 97-90 c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden www.impfschutzverband.de Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Hilfsverein Rheinhessen e.V. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 14 - 15.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 35 99 Tel. 0 67 31 / 94 19 62 Mobil 01 51 / 15 57 70 03 Tel. 0 67 31 / 62 66 Tel. 0 67 31 / 72 38 Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.V. Tel. 0 61 31 / 83 31 30 Tel. 06 71 / 4 45 15 Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9 - 12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms [email protected] Mobiler Sozialdienst Menüservice „Essen auf Rädern“, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel. 0 67 31 / 96 99 30 Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di. 13 - 15 Uhr Tel.: Di. u. Do. 8 - 8.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 96 99 20 Tel. 0 67 31 / 26 68 und 9 40 00 Fax 0 67 31 / 94 00 19 Tel. 0 62 41 / 59 24 37 oder 0 67 33 / 68 43 WEISSER RING e. V. DRK Kreisverband Alzey Josselinstr. 3 für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey (neben kath. Kirche) Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V. Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert [email protected] Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey http://www.pflegestuetzpunkte.rlp.de Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 33 / 94 94 00 Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey 01 80 / 2 00 08 42 für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr. 19 - 24 Uhr, Sa., So. u. Feiertage 16 - 22 Uhr (auch anonym) • Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 94 15 97 • Haus- und Familienpflege Tel. 0 67 31 / 94 15 98 • Betreuungsangebot in der „Sonnenblume“ Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do. 13.30 - 18 Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Tel. 0 67 31 / 13 72 Fax: 0 67 31 / 76 89 Krisentelefon: Malteser Hilfsdienst e.V. Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Sozialpsychiatrischer Dienst Tel. 01 80 5 / 25 25 28 0,12 EUR je angef. Minute Caritaszentrum Alzey Tel. 0 67 31 / 95 03-0 Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Selbsthilfegruppe Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Ernst Wilhelm von der Au Tel. 0 62 33 / 8 89 20 Fax 0 62 33 / 88 92 20 Tel. 0 67 31 / 409-301 Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Nov. - Feb. Di. u. Do. 15 - 17 Uhr Sa. (ganzjährig) 9 - 13 Uhr Flonheim März - Okt. Di. und Do. 16 - 18 Uhr Nov. - Feb. Di. und Do 15 - 17 Uhr. Sa. (ganzjährig) 8 - 12 Uhr Gau-Odernheim April - Sept. Di. und Do. 16 - 18 Uhr Sa. 8 - 13 Uhr Okt. - März Di. und Do. 15 - 17 Uhr Sa. 9 - 12 Uhr Sa. (ganzjährig) Mauchenheim Di. u. Do. 16 - 18 Uhr Sa. 8 - 12 Uhr Donnerstag, den 19. November 2015 Amtlicher Teil 4. Vorbereitung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 5. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger, Bürgermeister VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon 0 67 31 / 40 90 [email protected] http://www.alzey-land.de 8.00 14.00 8.00 8.00 14.00 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr - 12.00 16.00 12.00 12.00 18.00 12.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.alzeyland.de einsehbar. Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter für den Aufgabenbereich Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310 Montag Dienstag 8.00 8.00 14.00 Mittwoch 7.00 Donnerstag 8.00 14.00 Freitag 8.00 Jeden 1. Samstag im Monat: 10.00 (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Wirtschaftsförderung - 16.00 12.00 18.00 12.00 12.00 18.00 12.00 12.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Alzey-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreuungskraft für Flüchtlinge (w/m) in Teilzeit (19,5 Wochenstunden). Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und eine tarifgerechte Eingruppierung nach dem TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, die leistungsorientierte Bezahlung und die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit. Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen - die Mitwirkung bei der Unterbringung der Flüchtlinge - die Ausstattung von Wohnungen - die Begleitung der Flüchtlinge bei Behördengängen, etc. Wir wünschen uns eine Betreuungskraft mit - der notwendigen sozialen Kompetenz und Einfühlungsvermögen - Konfliktfähigkeit und der Fähigkeit in Extremsituationen deeskalierend einzuwirken - mit Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Belastbarkeit, sowie Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung - Fremdsprachenkenntnissen - Führerschein und eigenem PKW Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 9.12.2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Fachbereich 1 Weinrufstraße 38 55232 Alzey. Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. in Teilzeit (19,5 Wochenstunden). Wir bieten eine zunächst für zwei Jahre befristete, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und eine tarifgerechte Eingruppierung nach dem TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, die leistungsorientierte Bezahlung und die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit. Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium der Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Ausbildung. Ebenso sind Verhandlungsgeschick, Erfahrung in der Projektarbeit und eine selbstständige, zuverlässige Arbeitsweise für uns von Bedeutung. Das Aufgabengebiet umfasst - alle Aufgaben der Wirtschaftsförderung, wie zum Beispiel die Unterstützung von Unternehmen und die Förderung von Ansiedlungen - Teilaufgaben der Tourismusförderung - die Begleitung von Projekten (Leader-Projekte, etc.) - die Kooperation mit unserer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den touristischen Organisationen. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 9.12.2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Fachbereich 1 Weinrufstraße 38 55232 Alzey. Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon 0 67 31 / 23 01 Mobil 01 71 / 2 21 37 42 [email protected] www.ortsgemeinde-albig.de Bechenheim Seite 3 WOHNRAUM für Asylbewerber gesucht! Die Verbandsgemeinde Alzey-Land sucht Wohnraum für Asylbewerber. Vertragspartner für die Mietverträge ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land. Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Sehr, Frau Balz, Herr Janosch, Tel. 06731-409301 Tel. 06731-409302 Tel. 06731-409323 Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt. Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht. Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der Zeit vom 20.11.2015 bis einschließlich 30.11.2015 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 107 öffentlich aus. Alzey, 13.11.2015 gez. Steffen Unger Bürgermeister Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Der Gemeinderat Ortsgemeinde Bechenheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt. Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht. Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der Zeit vom 20.11.2015 bis einschließlich 30.11.2015 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 107 öffentlich aus. Alzey, 13.11.2015 gez. Steffen Unger Bürgermeister Sitzung des Hauptausschusses Am Montag, dem 23. November 2015 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen sowie deren Vermittlung 2. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 3. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land – Änderung Nr. 31/18 Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon 0 67 36 / 6 75 www.bechenheim.de Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 Der Gemeinderat Ortsgemeinde Bechenheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 beschlossen und dem Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon 0 67 33 / 2 18 [email protected] oder [email protected] www.bechtolsheim-rheinhessen.de Seite 4 Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bechtolsheim Aufgrund eines formalen Fehlers in der Bekanntmachung der Straßenwidmungen werden die Widmungsverfügungen erneut veröffentlicht: Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Am alten Bahnhof“ Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S.274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.2013 (GVBl. S.35) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 11. Dezember 2013 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 100/9 als Gemeindestraße „Am alten Bahnhof“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Am Matzenberg“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.09.2006 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 447 als Gemeindestraße „Am Matzenberg“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Am Wingertstor“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 9 und Flur 16 Nr. 163, beginnend ab dem nördlichen Ende der Straße „Am Wingertstor“, 21 m in nord-östlicher Richtung als Gemeindestraße „Am Wingertstor“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Amtlicher Teil Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „An der Bleiche“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 26 sowie 48 m von Parzelle 25 in nord-östlicher Richtung, beginnend ab Parzelle 26, als Gemeindestraße „An der Bleiche“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Auf dem Teich“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 19/1, 22/1, 24, beginnend ab der Brückesgasse, 80 m in nord-östlicher Richtung, endend an der Privatstraße „Auf dem Teich“ als Gemeindestraße „Auf dem Teich“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Donnerstag, den 19. November 2015 Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 93 als Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Baumgartenstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 122, 321 als Gemeindestraße „Baumgartenstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ (Teilbereich) Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 25.05.2009 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 395 als Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Donnerstag, den 19. November 2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 2/2, beginnend ab der Langgasse mit einer Länge von 125 m in östlicher Richtung als Gemeindestraße „Dolgesheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Engelborner Weg“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 3/1 als Gemeindestraße „Engelborner Weg“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Friedhofstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Amtlicher Teil Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 76, 78 (Parkplatz), Flur 21 Nr. 131 (35 qm) und Flur 21 Nr. 57 (35 qm) (Zufahrt zum Friedhof) als Gemeindestraße „Friedhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Grabenstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 301 als Gemeindestraße „Grabenstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Seite 5 *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 81 sowie Flur 18 Nr. 26 als Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ (Teilbereich) Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.04.2005 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 73/5 und 76/5 als Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Große Kirchgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 151 als Gemeindestraße „Große Kirchgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ (Ergänzung) Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 160, 81/2, 81/3, 81/4 als Gemeindestraße „Hinter dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Seite 6 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Kleine Bahnhofstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 121, beginnend ab der Bahnhofstraße 160 m in nördlicher Richtung als Gemeindestraße „Kleine Bahnhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Kleine Kirchgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 46 sowie 25 m von Parzelle 47, beginnend ab der Kleinen Kirchgasse in westlicher Richtung als Gemeindestraße „Kleine Kirchgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Amtlicher Teil Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Langgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 132, 240 sowie Flur 15 Nr. 2/1 als Gemeindestraße „Langgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Neugasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 51 sowie Flur 21 Nr. 310/1 als Gemeindestraße „Neugasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Donnerstag, den 19. November 2015 Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Petersbergstraße“ (Teilbereich) Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 361, 368/1, 352 und Flur 21 Nr. 318 sowie eine Teilstrecke von Flur 15 Nr. 432, beginnend ab der Sulzheimer Straße 50 m Richtung Osten (ehemalige Sulzheimer Straße) als Gemeindestraße „Petersbergstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Petersbergstraße“ (Restbereich) Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 04.09.2006 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 432 und 436 als Gemeindestraße „Petersbergstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Nürnberger Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 282 als Gemeindestraße „Nürnberger Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Gemeindestraße „Rathausgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öf- Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Donnerstag, den 19. November 2015 fentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 223/3 als Gemeindestraße „Rathausgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.*) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Rieslingstraße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 16 Nr. 312, 313, 314, 323, 324 als Gemeindestraße „Rieslingstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Amtlicher Teil Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Schloßgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 197 als Gemeindestraße „Schloßgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Sulzheimer Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 4, 24, 29 sowie Flur 18 Nr. 118 als Gemeindestraße „Sulzheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Sickinger Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 175 sowie eine Teilfläche von Parzelle 171, 20m nach Westen, anschließend im rechten Winkel, 20m nach Norden abknikkend, als Gemeindestraße „Sickinger Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.*) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Salzgasse“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 260 als Gemeindestraße „Salzgasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister Gemeindestraße „Silvanerring“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 16 Nr. 376, 377 als Gemeindestraße „Silvanerring“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung *) *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Seite 7 Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Taubesgarten“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 48, 108/2 sowie Flur 21 Nr. 250 als Gemeindestraße „Taubesgarten“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Vor dem Schloß“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Seite 8 Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 18 Nr. 87, 99 sowie Flur 21 Nr. 214, 134 als Gemeindestraße „Vor dem Schloß“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.*) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger, Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Weinolsheimer Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 09.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 19 Nr. 124 sowie Flur 19 Nr. 147 (Weinolsheimer Weg), beginnend ab der Weinolsheimer Straße 3 m in Richtung Nord-Osten als Gemeindestraße „Weinolsheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger, Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bechtolsheim Gemeindestraße „Wilhelm-Hoffmann-Straße“ Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz am 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bechtolsheim in öffentlicher Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 15 Nr. 396 als Gemeindestraße „Wilhelm-Hoffmann-Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, 15.10.2015 Namens und i. Auftrag d. Ortsgemeinde Bechtolsheim Steffen Unger, Bürgermeister *) Hinweis: Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. November 2015 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim für das Jahr 2015 vom 12.11.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 04.11.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 09.11.2015 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher Euro 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht um Euro vermindert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro 803.280,867.870,-64.590,- -,-,-,- -,-,-,- 803.280,867.870,-64.590,- 675.450,703.940,- -,-,- -,-,- 675.450,703.940,- -28.490,- -,- -,- -28.490,- -,-,- -,-,- -,-,- -,-,- -,- -,- -,- -,- 1.000,0,- -,81.000,- -,-,- 1.000,81.000,- 1.000,- -,- -,- -80.000,- 81.500,54.010,- 80.000,-,- -,1.000,- 161.500,53.010,- 27.490,- -,- -,- 108.490,- § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher -,-- Euro auf -,-- Euro verzinste Kredite von bisher -,-- Euro auf 80.000,-- Euro zusammen von bisher -,-- Euro auf 80.000,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls nicht. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt unverändert festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.H. - Grundsteuer B auf 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund auf 40,-- Euro - für den zweiten Hund auf 60,-- Euro - für jeden weiteren Hund auf 75,-- Euro § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden nicht geändert. § 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (keine Änderung). § 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Biebelnheim, den 12.11.2015 Petra Bade Ortsbürgermeisterin Hinweis: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 - 3 der Haushaltssatzung ist mit Genehmigungsdatum vom 09.11.2015 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.11.2015 bis 30.11.2015 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232 Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen: „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Weiter nächste Seite Donnerstag, den 19. November 2015 Amtlicher Teil 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“ Alzey, den 12.11.2015 Steffen Unger Bürgermeister Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag 19.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon 01 60 / 99 35 47 01 [email protected] www.bermersheim-vdh.de Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag 9.00 - 11.00 Uhr und Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon 0 67 31 / 80 54 [email protected] www.erbes-buedesheim.de Sitzung des Gemeinderates Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon 0 67 33 / 2 81 [email protected] [email protected] 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim für das Jahr 2015 vom 12.11.2015 Siehe im grühnen Rahmen auf S. 8 und 9. Am Montag, 23. November 2015 um 20 Uhr, findet im Rathaus Erbes-Büdesheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Beratung und Beschlussfassung – 1. Nachtragshaushaltshaushaltssatzung 2015 2. Beratung und Beschlussfassung über den Pacht-/ Mietvertrag eines Gemeinderaumes im ev. Gemeindehaus in der Hauptstraße 8 3. Beratung und Beschlussfassung zur Fußbodenerneuerung im Jugendraum im Bürgerhaus 4. Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung eines Herdes für die Küche im Bürgerhaus 5. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Erbes-Büdesheim, 16.11.2015 Dr. Karlheinz Tovar Erster Beigeordneter Bornheim Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon 0 67 31 / 4 33 30 [email protected] www.gemeinde-esselborn.de Entfall der BürgermeisterSprechstunde Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon 0 67 35 / 15 89 [email protected] Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon 0 67 35 / 2 57 Fax 0 67 35 / 81 35 [email protected] www.eppelsheim.de Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: 8.30 - 11.30 Uhr Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57 Fax 0 67 34 / 9 14 08 31 [email protected] www.flonheim.de Kindertagesstätte: [email protected] Infothek/Ortsmuseum: [email protected] Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon 0 67 33 / 3 16 [email protected] www.framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20: Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr Telefon 0 67 31 / 78 30 (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon 0 67 31 / 4 33 17 [email protected] www.freimersheim-rheinhessen.de Sitzung des Gemeinderates Esselborn Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag 18.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon 0 67 34 / 96 04 26 Fax 0 67 34 / 96 24 58 [email protected] www.bornheim-rheinhessen.de Seite 9 Am Donnerstag, den 19. November, muss wegen der gleichzeitig stattfindenden Informationsveranstaltung zum Dorferneuerungskonzept die Bürgermeistersprechstunde im Gemeindebüro leider entfallen. Bei Bedarf stehe ich natürlich auch während oder nach der Informationsveranstaltung für ein Gespräch zur Verfügung. Markus Pinger Ortsbürgermeister Am Mittwoch, den 25.11.2015 um 19.30 Uhr, findet im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorstellung/Antrag der ev. Kirchengemeinde bezüglich des Denkmals an der ev. Kirche 3. Jahresabschlüsse 2013 und 2014 Beratung und Beschlussfassung 4. Ausbesserung bzw. Ausbau des Feldweges „Bellengarten“ Beratung und Beschlussfassung 5. Verkauf Rathaus Beratung und Beschlussfassung 6. Anschaffung von Abfallbehältern Beratung und Beschlussfassung 7. Investitionen – Haushalt 2016 8. Mitteilungen und Anfragen Wilfried Brück Ortsbürgermeister Gau-Heppenheim Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag 18.30 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon 0 67 35 / 2 34 Privat 0 67 35 / 6 85 www.flomborn.de Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon 0 67 31 / 4 24 45 Fax 0 67 31 / 4 74 99 57 Mobil 01 51 / 15 56 22 13 [email protected] www.gau-heppenheim.de Seite 10 Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von 17.00 - 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von 17.00 - 19.00 Uhr Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon 0 67 33 / 4 03 Fax 0 67 33 / 16 28 [email protected] www.gau-odernheim.de Kindertagesstätte: 0 67 33 / 9 29 97 70 Kindergarten: 0 67 33 / 68 87 Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag 18.30 - 19.30 Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon 0 67 31 / 4 33 31 Amtlicher Teil zur Bestockung vorgesehenen Rebflächen in der Gemarkung Mauchenheim. Die Gemarkung Weinheim, wie auch die bestehende Rebgeländeabgrenzung in Mauchenheim, ist von der Änderung nicht betroffen. Die Änderung der Lage sowie eine Liste der Grundstücke innerhalb der Einzellage „Sioner Klosterberg“ kann bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land bzw. bei der OG Mauchenheim während der Sprechstunden eingesehen werden. Verbandsgemeinde Alzey-Land Fachbereich -Bürgerdienste- Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße 65 55243 Nack Telefon 0 67 36 / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon 0 67 36 / 20 55 93 www.gemeinde-nack.de Nieder-Wiesen Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon 0 67 34 / 2 36 [email protected] www.weindorf-lonsheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, den 24.11.2015 um 20.00 Uhr, findet im Gemeindehaus eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Bürgerfragen 2. Bericht Rechnungsprüfung 2013 und 2014 3. Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, des VG Bürgermeisters und der Beigeordneten 4. Beratung und Beschluss des Aufstellungsbeschlusses Freiland Photovoltaik 5. Reinigung Sinkkästen 6. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlichtlicher Teil schließt sich an. Lonsheim, den 16.11.2015 Harald Denne Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Gernot Heck Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon 0 67 36 / 2 61 Fax 0 67 36 / 96 01 34 Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 26. November 2015 um 19.30 Uhr, findet im Ratssaal der Ortsgemeinde am Marktplatz 3 eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Bildung bzw. Ergänzung von Ausschüssen 3. Beratung über PV-Anlage auf dem Kindergarten 4. Beratung über die Ausschreibung zur Erstellung eines Baumkatasters 5. Beratung und Beschlussfassung über die Wartung von Heizungsanlagen 6. Beratung und Beschlussfassung über elektrotechnische Prüfungen (DGUV 3) 7. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Nieder-Wiesen, 10.11.2015 Gernot Heck Ortsbürgermeister Ober-Flörsheim Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita) Telefon 0 63 52 / 44 03 (Gemeindebüro) Mobil 01 75 / 5 82 31 36 www.mauchenheim-online.de Neuabgrenzung der Einzellage „Sioner Klosterberg“ Lagen-Nummer 73 07 10 Aufgrund der durchgeführten Flurbereinigung in der Gemarkung Mauchenheim ist eine Berichtigung der Abgrenzung der gemarkungsübergreifenden Einzellage “Sioner Klosterberg“ durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erfolgt. Als bisherige Abgrenzung diente die Gemarkungsgrenze „Mauchenheim“. Nach der Flurbereinigung verläuft die Lageabgrenzung an den bestockten bzw. Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon 0 67 35 / 2 18 Mobil 01 51 / 14 94 48 00 Fax 0 67 35 / 94 18 48 [email protected] www.ober-floersheim.de Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon 0 67 36 / 2 16 Mobil 01 72 / 8 79 78 84 [email protected] www.offenheim.de Donnerstag, den 19. November 2015 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Offenheim vom 16. November 2015 Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln wie folgt bekannt gemacht: 1. Gemeindehalle, Untergasse 11 (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den in Absatz 4 genannten Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. §2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse: 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss (2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 5 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. (3) Die Ausschüsse nach Absatz 1 werden aus den Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. §3 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf Ausschüsse Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Gemeinderates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt. §4 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 € im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,00 € je Auftrag. Donnerstag, den 19. November 2015 §5 Beigeordnete (1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete. (2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden keine Geschäftsbereiche gebildet. §6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €. (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe eines Durchschnittssatzes von bis zu 10,00 € je Sitzung. Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2. (4) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. (5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt. §7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €. (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Gemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend. §8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. Amtlicher Teil §9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Gemeinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht bereits hierfür eine Entschädigung als gewähltes Rats- oder Ausschussmitglied erhalten. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20 €. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO. (4) § 6 Abs. 3 bis 5 sowie § 8 Abs. 2 gelten entsprechend. § 10 Inkrafttreten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1.10.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.7.2009 in der gültigen Fassung außer Kraft. Offenheim, den 16. November 2015 Peter Odermann Ortsbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Seite 11 jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon 0 67 31 / 5 16 17 67 Mobil 01 76 / 83 38 30 80 [email protected] Aus dem Gemeinderat: Windpark Wahlheim/Freimersheim In seiner Oktobersitzung beschäftigte sich der Rat zum wiederholten Male mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Alzey-Land, konkret mit dem von der Gemeinde geäußerten Wunsch eines Windparks Wahlheim-Freimersheim. Man bezog sich dabei auf die von beiden Gemeinden 2011 im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 gemeinsam avisierten Sonderflächen mit der Zweckbestimmung Windkraft östlich der A63 im Kreuzungsbereich mit der L 401, in den auch die Stadt Alzey miteinbezogen werden könnte, so dass hier eine Anlage über drei Gemarkungen entstehen würde. Der Gemeinderat bestätigte einstimmig seinen in der Sitzung vom 25. Februar dieses Jahres gefassten entsprechenden Beschluss und forderte die Verbandsgemeinde auf, diesen Wunsch in Verbindung mit den westlich der A 63 projektierten Flächen von Freimersheim und Mauchenheim bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch das Büro WSW prüfen zu lassen. Mit der Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden ist weiterhin ein Betreiber daran interessiert, die Flächen östlich der Autobahn zu entwickeln. Dr. Heiner Bus 1. Beigeordneter Ende Amtlicher Teil Kirchengemeinden • Gottesdienste Katholisch: Albig: Sa., 17.30 Uhr, VAM. Bechtolsheim: Sa., 18.30 Uhr, JugendGD. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Erbes-Büdesheim: Fr., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, MF. So., 9 Uhr, Hochamt. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Framersheim: So., 10.30 Uhr, Eucharistiefeier. Freimersheim: So., 9 Uhr, Eucharistiefeier. Mi., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Gau-Odernheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt. Nack: Mo., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, MF. Ober-Flörsheim: Sa., 18.30 Uhr, VAM. Uffhofen: Sa., 19 Uhr, VAM. Di., 18.30 Uhr, MF. Heimersheim: Do., 18.30 Uhr, MF. Weinheim: So., 9.50 Uhr, RK; 10.30 Uhr, Hochamt. Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, MF. Evangelisch: Albig: So., 13.30 Uhr, GD. Bechenheim: So., 8.45 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen (Mitwirkung des MGV). Bechtolsheim: So., 11 Uhr Kinder-GD; 15 Uhr, GD mit Abendmahl, Totengedenken und dem Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim. Bermersheim v.d.H.: So., 9 Uhr, Abendmahl-GD. Biebelnheim: So., 10 Uhr, Kinder-GD; 10.30 Uhr, GD mit Abendmahl, Totengedenken und dem Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim. Bornheim: Sa., 18 Uhr, GD mit Abendmahl (Totengedenken). Dintesheim: So., 14.30 Uhr, GD. Eppels- heim: So., 13.30 Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, GD-Ewigkeitssonntag Kirchenchor. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend GNH Weinheim. Esselborn: So., 9 Uhr, GD. Flomborn: So., 9 Uhr, GD. Flonheim: So., 10.10 Uhr, Abendmahl-GD. Framersheim: So., 9 Uhr, GDA. Gau-Heppenheim: So., 10.30 Uhr, GDA. GauKöngernheim: So., 10 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 9 Uhr, GD (Kath. Kirche). Lonsheim: Sa., 19 Uhr, Abendmahl-GD. Mauchenheim: So., 9 Uhr, GD. Nack: So., 9 Uhr, Purzelkirche im Ev. Gemeindehaus; 10 Uhr, GD im Ev. Gemeindehaus, mit Gedenken der Verstorbenen. Mo., 20 Uhr, BS im Ev. Gemeindehaus. NiederWiesen: So., 11 Uhr, KGD; 13.30 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen (Mitwirkung MGV). Ober-Flörsheim: So., 10.15 Uhr, GD mit Taufe. Offenheim: So., 9 Uhr, GD-Ewigkeitssonntag. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend GNH Weinheim. Uffhofen: So., 8.45 Uhr, Abendmahl-GD. Wahlheim: So., 10.15 Uhr, GD. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD „Königskinder“ (3-10 J.) und „Fischlis“ (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 14.30 Uhr (14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. www.stadtmission-woerrstadt.de. Seite 12 Nichtamtlicher Teil A Donnerstag, den 19. November 2015 Nichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Albig Landfrauenverein Homöopathie in der Erkältungszeit Am 26. November um 18.30 Uhr findet im Gemeindezentrum der Vortrag „Homöopathie in der Erkältungszeit“ mit der Apothekerin und Heilpraktikerin Susann Buchheim-Schmidt statt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Anmeldung bei G. Steil, Tel. 44360. (Nichtmitglieder zahlen eine geringe Teilnahmegebühr.) G.St. Spielzeug-Abgabebasar Jetzt schon an Weihnachten denken! Am Samstag, den 21. November, findet von 14-16 Uhr der nächste Spielzeug-Abgabebasar in Albig statt. Wenn Sie auf der Suche nach Geschenken in Form von Spielsachen, Kinder- und Jugendbüchern, Dingen für das Kinderzimmer, Bausteinen aller Art, Puzzle, Spielen, Kassetten und CDs, DVDs, PC- und Konsolenspielen, Kinderinstrumenten, Kinderfahrzeugen oder Bewegungsspielsachen sind, dann kommen Sie in die Turn- und Mehrzweckhalle, Langgasse 91! Vor dem Sportheim stehen viele Parkplätze zur Verfügung. Weitere Infos zur Abgabe, Gebühr, Listennummer etc. sind unter der Adresse [email protected] (neu) oder Tel. 06731-4714140 erhältlich. In einer kleinen Cafeteria können Sie sich stärken. Natürlich steht die Cafeteria auch allen offen, die sich mit Kuchen für zuhause versorgen möchten. Die Kinder des TV Albig, denen der Erlös zugute kommt, freuen sich über viele Besucher! C.F. Albiger Frühlingslerchen auf den Weihnachts- und Adventsmärkten vertreten Die Albiger Frühlingslerchen e.V. sind bereits mitten in den Vorbereitungen für die Vorweihnachtszeit. Vergangenes Wochenende wurde schon fleißig mit den Kindern gebastelt. Die kreativen Engel und Weihnachtskarten werden bei den Albiger Advents- und Weihnachtsmärkten zum Verkauf angeboten. Dieses Wochenende startet unsere Verkaufs-Saison, um die Vereinskasse des Kinder- und Jugendchores aufzubessern. Bereits zum dritten Mal sind wir beim Adventsmarkt in der Langgasse 24 dabei. Am 20. und am 21.11. sorgen wir jeweils ab 16 Uhr für das (süße) leibliche Wohl. Wir bieten Kaffee, Kuchen und frische Waffeln an. Am 29.11. verkaufen wir außerdem Gebäck und Konfekt beim traditionellen Christkindchesmarkt an der Kirche. Am 11.12. backen wir dann wieder frische Waffeln im Anwesen An der Schloßmauer 11B. Wir freuen uns über viele Gäste. R.Pf. Kultur - Sport - Vereinsleben Bechtolsheim Buß- und Bettagsgottesdienst Siehe unter Biebelnheim. Feuerwehrübung Unsere nächste Übung findet am kommenden Samstag, den 21. November, um 18 Uhr, statt. Die Wehrführung D.Du. Winzerverband Alljährliche Jungweinprobe Am Dienstag, den 24. November, veranstaltet der Ortsverein Gau-Odernheim des Bauern- und Winzerverbands seine alljährliche Jungweinprobe zusammen mit den Bechtolsheimer Winzern um 16 Uhr im Weingut Flick, Bechtolsheim. Dazu möchten wir alle interessierten Winzer aus Gau-Odernheim, Bechtolsheim und Umgebung einladen. Die Probe wird von Herrn Marbè-Sans vom DLR Oppenheim geleitet und jeder Winzer kann maximal 2 Weine (á 2 Flaschen) zur Verkostung mitbringen. Anschließend besteht die Möglichkeit aktuelle Themen in gemütlicher Runde zu besprechen. Um vorherige Anmeldung beim Gastgeber wird zwecks Planungssicherheit gebeten. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. A.P. Offener FWG-Stammtisch Die Freie Wählergruppe (FWG) Bechtolsheim lädt am Mittwoch, 25. November, um 19.30 Uhr zum offenen FWGStammtisch ins Schützenhaus Bechtolsheim ein. FWG-Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Der Stammtisch findet jeden letzten Mittwoch im Monat statt. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und Austausch zu Bechtolsheimer Themen. H.Mie. Theater-und Carnevalverein Bechtolsheim e.V. Kartenvorverkauf für die Theaterveranstaltungen 2015 in der Schützenhalle“: „Die verflixte Hose“ von Beate Irmisch und „Ein Butler auf dem Bauernhof“ Komödie in drei Akten von Hans Schimmel: Sa., 28.11., 19.30 Uhr und Sa., 5.12., 19.30 Uhr, Einlass ab: 18 Uhr. Kartenvorverkauf für beide Theaterveranstaltungen im Vereinsheim, Engelbornerweg, am: Sa., den 21.11., von 1415 Uhr. Nach dem 21.11. bei Horst Bernd, Tel. 06733-1420 oder [email protected]. H.Ber. FJFV Rheinhessen-Mitte Erfolgreiches Wochenende der E-Jugenden In einem packenden Spiel gelang der E1 auf dem ungewohnten und schwer bespielbaren Rasenplatz in Worms- Hochheim ein 3:2 Auswärtserfolg. Gegen die körperlich robusten Gegenspieler fand man nur schwer ins Spiel und lag kurz nach der Halbzeit mit 1:2 zurück. Nun besann man sich aber auf die spielerischen Fähigkeiten und konnte nach einem Eigentor das Ergebnis egalisieren. Kurz vor dem Schlusspfiff wurden die Jungs für ihren tollen Kampfgeist belohnt und erzielten durch Miro Yilmaz, der bereits den ersten Treffer markierte, den glücklichen, aber nicht unverdienten Siegtreffer. Die E2 siegte nach einer deutlichen Leistungssteigerung in der zweiten Halbzeit in einem torreichen Spiel mit 8:5 auf dem ebenfalls ungewohnten Rasenplatz in Nack. Beide Mannschaften vernachlässigten zunächst die Abwehrarbeit, so dass die Tore auf beiden Seiten zahlreich fielen. Nach ei- nem 3:5 Rückstand zeigte sich die Offensive spielerisch verbessert und man drehte das Spiel mit tollen Toren. Insbesondere Ryan Tjeng zeigte mit seinen drei Toren eine sehr gute Leistung. Die weiteren Treffer erzielten Yannis Ulm, Ricardo Parlov, Lorenz Cüppers, Luca Bergbauer und Valerio Kromann. Das nächste Heimspiel der E1 findet am Freitag, den 20.11., um 18 Uhr auf dem Sportplatz in Udenheim gegen die SG Dautenheim statt. Th. Br. Weitere Spielergebnisse des FJFV Rheinhessen-Mitte 2012: A1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I – SG Westhofen/Gundersheim 1:3 G1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I – Vfl Gundersheim 3:2 F1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte II – SG Dautenheim/Esselborn 8:0 E1-Junioren: TuS Hochheim – FJFV Erster Spatenstich zur Erschließung des Gewerbegebietes „Lietzelwiese“ in Albig Unser Foto vom ersten Spatenstich zeigt v.l.n.r: Nikolaus Priester (Bauleiter), Michael Kessler (Polier), Albigs Ortsbürgermeister Günther Trautwein, VG-Beigeordneter Jürgen Fischer, Johann Hauer (Bauernverein Albig), Alfons Bayer (Ingenieurbüro Bayer-Winkler) und Bernd Schlamp (VG-Werke Alzey-Land). Nach erfolgreichem Abschluss der Baulandumlegung und der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten hat der Gemeinderat von Albig am 17. September den Auftrag für den Bau einer neuen Erschließungsstraße und die Verbandsgemeinde Alzey-Land den Auftrag für die Kanalbauarbeiten und ein Regenrückhaltebecken an die Firma Faber, Alzey vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt 507 000 Euro. Der Anteil für die neue Straße, der auf die Ortsgemeinde entfällt, beträgt 220 700 Euro. Der Anteil der Verbandsgemeinde beläuft sich auf 287 300 Euro. Der von Ortsbürgermeister und Gemeinderat gewünschte Zeitpunkt der Ausschreibung war offensichtlich optimal gewählt, da das Ergebnis für den Straßenbau deutlich unter der Kostenschätzung lag. Nach Angaben von Ortsbürgermeister Trautwein umfasst das Gewerbegebiet „Lietzelwiese“ 3,7 Hektar Fläche und liegt in direkter Nachbarschaft zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Erbespfad“. Durch die Lage direkt an der Bundesstraße sei auch das neue Gewerbegebiet ideal an das überregionale Straßennetz angebunden, ohne dass Schwerlastverkehr die Ortslage tangiert. Ortsbürgermeister Trautwein und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Jürgen Fischer, wünschen eine schnelle Realisierung des Erschließungsvorhabens, damit im zeitigen Frühjahr die ersten Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Für die Behinderungen, die sich wegen der herzustellenden Anschlüsse im Gebiet „Erbespfad“ ergeben, bittet Ortsbürgermeister Trautwein um Verständnis. Er lobte auch die koordinierende Unterstützung durch den Albiger Bauernverein, damit der anfallende Erdaushub in der Gemarkung verbleiben und hier eingebaut werden kann. Die neue Erschließungsstraße erhält eine bituminöse Fahrbahndecke. In den Randbereichen werden die Versorgungsleitungen (Wasser, Telekom, Strom, Straßenbeleuchtung) verlegt und erhalten eine BetonsteinpflasterOberfläche. Text/Foto: G.T. Donnerstag, den 19. November 2015 Verloren/Gefunden In der Gemarkung Gau-Odernheim wurde ein Schlüssel gefunden. Der Eigentümer wird gebeten, sich mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung AlzeyLand, Bürgerbüro, Telefon: 0 67 31/ 409-310 in Verbindung zu setzen. Rheinhessen-Mitte I 2:3 E2-Junioren: TuS 1957 Nack – FJFV Rheinhessen-Mitte II 5:8 F2-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte II – SG Dautenheim/Esselborn 7:0 B1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I – SV SW Mauchenheim 1:3 A1-Junioren: FJFV Rheinhess.-Mitte I – FSV 03 Osthofen 3:2 A.Ai. Bermersheim v.d.H. Wasserversorgung Friedhof Die Wasserversorgung auf dem Friedhof ist ab sofort für die Dauer der Wintermonate eingestellt. Je nach Witterungsverhältnissen wird sie vor Ostern wieder aktiviert. Um Verständnis wird gebeten. Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin WeihnachtsbaumSchmücken Der Kultur- und Brauchtumsverein 1996 Bermersheim schmückt am Freitag, 27. November, zwischen 18 und 20 Uhr den Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz. Alle Bermersheimer sind eingeladen Holzsterne oder kleine Päckchen als Baumschmuck mitzubringen. Jedes Kind erhält ein kleines Dankeschön vom Verein. Bei Glühwein und kleinem Imbiss hofft der Verein viele Bermersheimer Bürger im Hof des Dorfgemeinschaftshauses begrüßen zu können. Dort werden die Päckchen zunächst gesammelt und dann zusammen an den Weihnachtsbaum gebracht. U.F. Landfrauenverein Weihnachtsmarkt Am Samstag, den 28. November, findet wieder ab 16 Uhr im Gemeindeanwesen unterhalb der Gemeindehalle Bermersheim unser Weihnachtsmarkt ßsser leckerem Glühwein, Currywurst, Pommes und Kuchen, bieten wir noch andere Spezialitäten sowie „Selbstge- Nichtamtlicher Teil basteltes“, Adventsgestecke und Blumenschmuck an. Wir freuen uns auf viele Besucher. Aufbau erfolgt ab 15 Uhr alle Helfer herzlich willkommen. V.N. Biebelnheim Weihnachtsmarkt Am Samstag, 28. November, findet von 15-22 Uhr wieder unsere alljährlicher Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Gemeindehalle statt. Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt mit Kaffee und Kuchen, leckerem Essen und Glühwein. Lassen Sie sich verzaubern von schönen Weihnachtsideen, handgefertigten Adventskränzen und Gestecken, Geschenk- und Dekoartikeln. Um 18 Uhr spielt der Posaunenchor, und auch die Kinder der Grundschule Bechtolsheim sorgen mit ihren Liedern für Adventsstimmung. Natürlich erwarten wir den Nikolaus, der für die Kleinen und Großen eine Überraschung dabei hat. Die Ortsgemeinde sowie alle Mitwirkenden wünschen frohe und stimmungsvolle Stunden. Petra Bade, Ortsbürgermeisterin Buß- und Bettagsgottesdienst Der gemeinsame Buß- und Bettagsgottesdienst des Ev. Pfarramtes Bechtolsheim für die Ev. Kirchengemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Ensheim und Spiesheim findet am Mittwoch, den 18. November, um 20 Uhr in Biebelnheim in der ev. Kirche statt und nicht, wie ursprünglich angegeben, in Spiesheim. Dort findet kein Gottesdienst statt. Wir bitten um Entschuldigung und Beachtung. E.S. Ev. Frauenhilfe Die ev. Frauenhilfe trifft sich am Donnerstag, den 26. November, um 17 Uhr im ev. Gemeindehaus, Obere Kirchgasse 12 in Biebelnheim. E.S. Bornheim Fortsetzung vom Titel: Destination vom TuS 1909 Bornheim ist DTB-Showgruppe 2015 Bundesfinale der besten Tanzgruppen Deutschlands ...neben den hochkarätigen Leistungen der Sportgruppen, die aus ganz Deutschland angereist waren. Bei dem vom Deutschen Turnerbund veranstalteten Event in Worms starteten 38 Vereine aus 17 Landesturnverbänden, um das Prädikat „DTB-Showgruppe 2015“ zu erreichen. Vom SC Neumünster in Schleswig-Holstein bis zum TV Ludwigshafen-Bodensee waren mehr als 750 Mitwirkende zum Bundesfinale gereist. Der Landesturnverband Rheinhessen war mit drei Showtanzgruppen vertreten: Destination vom TuS 1909 Bornheim, Fantasy vom TSV Schott und Streetdancer vom TV Schwabsburg hatten die Qualifikation geschafft. Bereits um 6 Uhr morgens klingelte der Wecker in Bornheim, denn schon um 9 Uhr begann der Wettbewerb. Das Wormser Theater war voll besetzt, die Stimmung bei Akteuren und Publikum war bestens. Beim Rendezvous der Besten vereinen sich Sport, Tanz und Kunst. Elegante Figuren, phantasievolle Kostüme, halsbrecherische Akrobatik, den Zuschauern wurde eine unterhaltsame Show geboten bis zur mit Spannung erwarteten Siegerehrung um 17.30 Uhr. Destination lieferten einen souveränen Auftritt zur Mittagszeit ab, bei dem bis zur letzten Fingerspitze alles synchron lief, jeder Schritt saß und die Hebungen sicher gelangen – die Trainerinnen Kathleen Harnisch, Jenny Büchler und Jeanette Groh waren sehr zufrieden mit ihren Schützlingen. Und auch der Rheinhessische Turnerbund ist stolz, dass zwei Gruppen des Landesverbandes den DTBTitel holten – außer Destination aus Bornheim auch der TSV Schott aus Mainz. Die 15 besten Vereine durften bei der Abendgala tanzen und können zudem vom Deutschen Turner-Bund für die „Gym for Life World Challenge 2017“ nominiert werden. Die Gym for Life World Challenge ist der Showwettbewerb des Weltturnverbandes FIG, ausgetragen 2017 im norwegischen Vestfold/Oslo. Text/Foto: B.S. Senioren-Weihnachtsfeier Herzliche Einladung ergeht an alle Senioren/innen zur diesjährigen Weihnachtsfeier am 2. Dezember ab 15 Uhr im GZO. Die Verantwortlichen haben für Sie ein kleines ansprechendes Programm vorbereitet. Freuen Sie sich bei Kaffee, Kuchen und Kerzenschein auf einen besinnlichen Nachmittag. H.T. Biebelnheim: „BARTs“ in Aktion Herbstzeit ist Pflegezeit! So ist die „Biebelnheimer Aktive Rentnertruppe“ (BART) schon seit Wochen damit beschäftigt, unseren Bäumen und Sträuchern den richtigen Schnitt zu verpassen. DANKE den fleißigen Jungs für ihren unermüdlichen Einsatz! Text/Foto: P.B. Seite 13 Eppelsheim Flagge zeigen zur Verleihung des Sonderpreises Zur Verleihung des Sonderpreises im Rahmen des Dorfwettbewerbs wird Minister Lewentz am Dienstag, 24. November, in Eppelsheim erwartet. Nach einem Dorfrundgang wird er um 16 Uhr im Bürgersaal den Sonderpreis Innenentwicklung an die Eppelsheimer übergeben. Wer erst nach Feierabend Zeit findet, im Bürgersaal mitzufeiern, ist auch nach 18 Uhr zum Feierabendwein noch herzlich willkommen. Die Ortsgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger an diesem besonderen Tag, ihre Häuser mit der Ortsflagge zu schmücken. Ute Klenk-Kaufmann, Ortsbürgermeisterin Adventszauber Weihnachtsmarkt in Eppelsheim Traditionsgemäß findet am Sonntag, 29. November (1. Advent) der idylli- sche Weihnachtsmarkt mit Scheunencafé vor der Kirchhofmauer statt. Eröffnung: 15 Uhr, gemütlicher Ausklang: 20 Uhr. Der Musikverein, der MGV und der Landfrauenchor bieten ein musikalisch/adventliches Programm. Um 17 Uhr hat sich für unsere kleinen Besucher der Nikolaus angeündigt! U.K. Erbes-Büdesheim Seniorenkaffee Der nächste Seniorenkaffee der Ortsgemeinde findet am Dienstag, 24. November, um 14.30 Uhr im Gruppenraum des Bürgerhauses statt. Zu Gast ist diesmal das Figurentheater „Borzelkaschde“, das uns nach dem Kaffeetrinken besinnliche Szenen zum Thema „Leben und Tod“ präsentieren wird. Die Ortsgemeinde freut sich über zahlreichen Besuch. R.W.-H. Esselborn Gottesdienst zur Wiedereröffnung der Kettenheimer Kirche Siehe unter Kettenheim. Laternen-Lichtermeer in den Straßen Kita „Kettenheimer Grund“ feierte Martinsfest in Esselborn Siehe unter Wahlheim. Vorstellung Entwurf Dorferneuerungskonzept Auf Grundlage der Arbeitsstände der verschiedenen Arbeitsgruppen hat die mit der Erstellung des Dorferneuerungkonzeptes beauftragte Planerin, Frau Nathalie Franzen, mittlerweile einen Entwurf für das Dorferneuerungskonzept aufgestellt. Am Donnerstag, den 19. November, wird sie den Entwurf um 19 Uhr dem Gemeinderat und allen Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerhaus vorstellen und mit den Anwesenden diskutieren. Dabei sollen auch die Termine für die nächsten Treffen der Arbeitsgruppen und das weitere Vorgehen für die Umsetzung besprochen werden. Weiterhin soll über die Prioritäten der einzelnen kommunalen Maßnahmen abgestimmt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. Ob Jung oder Alt, zugezogen oder alteingesessen – bei unserer gemeinsamen Zukunft sind alle gefragt. Nehmen Sie teil, diskutieren Sie mit, denn: Dorferneuerung lebt vom Mitmachen! Markus Pinger, Ortsbürgermeister Seite 14 Nichtamtlicher Teil Flomborn Gedenken verstorbener Mitglieder Der Gesangverein Flomborn gedenkt seiner verstorbenen Mitglieder am Totensonntag, den 22. November, um 10.30 Uhr auf dem Friedhof. I.Schw. Renovierungsarbeiten an der ev. Kirche Weihnachtsmarkt am 21. November Schon bald beginnt mit dem Advent wieder die Vorweihnachtszeit. Zeit mit dem Vorbereiten der Weihnachtsdekoration zu beginnen und auch schon an die Geschenke zu denken. Beim Esselborner Weihnachtsmarkt am Samstag, den 21. November, ab 16 Uhr im Alten Schulhof in der Obergasse 11 bieten in diesem Jahr die „Mädels vom Kühlen Grund“ Schutzengel -Anhänger, Traumfänger, dekorierte Teelichter und Quitten-Marmelade an. Die Wahlheimer Landfrauen sind mit DekoSpießen für den Garten, Socken & Handschuhen, verschiedenen Marmeladen und Weihnachtsgebäck dabei. Und von der Imkerei Bläßer werden wieder verschiedenste Honige – auch aus Esselborn – angeboten. Für das leibliche Wohl wird natürlich auch gesorgt: Mit Glühwein, Kinderglühwein, Brezeln und Bratwürsten kann sich gestärkt werden. Es freuen sich auf Sie die Mädels vom Kühlen Grund, der Landfrauenverein Wahlheim, die Imkerei Bläßer und der Heimat- und Kulturverein Esselborn. Markus Pinger, Ortsbürgermeister Übung der Wehr Die nächste Übung der Wehr findet am Freitag, dem 20. November, um 19 Uhr statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Die Wehrführung M.Fö. Die in der Ortsmitte von Flomborn gelegene ev. Kirche wird zur Zeit aufgrund erheblicher Schäden und Mängel innen wie außen umfangreichen Renovierungsarbeiten unterzogen. Aufgrund eines schweren Unwetters kam es zu einem Schaden am Kirchturmdach. Gemäß dem vom Statiker nun vorgelegten Gutachten ist die Standsicherheit der Kirchturmspitze insgesamt nicht mehr gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen musste das Umfeld des Kirchturms daher kurzfristig gesperrt werden. Zur Beseitigung der akuten Gefahr wird im Laufe der kommenden Woche (voraussichtlich 25.11.2015) die Kirchturmspitze vorsichtig demontiert und vor der Kirche abgesetzt. Die Vorbereitungen für die Demontage sind bereits im Gange. Nach dem Abbau der Kirchturmspitze, kann die Langgasse wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Kirchturm wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten ein Notdach erhalten. i.A.A.Ba. Weihnachtsbaumerleuchten Der Ausschuss der Generationen lädt am Donnerstag, den 26. November, um 18 Uhr zum Weihnachtsbaumerleuchten am Rathaus ein. Zum Auftakt der Adventszeit wird der Baum erstmalig erleuchtet.Anschließend findet ein kleiner Umtrunk mit Glühwein, Kinderpunsch und Brezeln statt. Alle Bürger sind herzlich eingeladen. S.Krö. Wählergruppe „Für Flomborn e.V.“ Mitgliederversammlung Der Vorstand der Wählergruppe „Für Flomborn e.V.“ gibt hiermit bekannt, dass aus terminlichen Gründen, die Mitgliederversammlung im 1. Quartal 2016 stattfinden wird. Wir werden den Termin rechtzeitig veröffentlichen. T.G. Flonheim Kunst- und Einradsportler der TSG Flonheim Drei Wettbewerbe am Wochenende Zum Abschluss einer überaus erfolgreichen Saison 2015 und zur Vorbereitung auf 2016 waren die Flonheimer elektro - kälte - klimatechnik autorisierter MIELE-Kundendienst Alzey-Heimersheim · Mauritiusstraße 65 콯 0 67 31 / 94 15 94 WIR BERATEN, FERTIGEN, LIEFERN, MONTIEREN, REPARIEREN... Einrad- und Kunstradsportler am Wochenende in Württemberg, Baden und Rheinhessen bei drei Wettbewerben recht erfolgreich unterwegs. Den Anfang machten am Samstag in Erlenbach bei Heilbronn Lucy Altschäfl, Arzu Mahmud (beide U15), Victoria Metz und Caroline Strubel (beide U13) starten in ihren Altersklassen im 1er Kunstradfahren und im 4er Einradund 4er Kunstradfahren bei den U15. Drei der vier Mädchen erreichten im 1er Kunstradfahren neue persönliche Bestleistungen. Bei den U13 belegte Victoria Metz mit 47,71 P. denkbar knapp vor Caroline Strubel Rang zwei, die mit 47,52 P. auf den dritten Platz kam. Die dritte Bestleistung steuerte Arzu Mahmud U15 mit 37,81 P. und Platz drei bei. Lucy Altschäfl (U15) hat immer noch große Probleme im Wettkampf mit ihrem im Schwierigkeitsgrad gesteigerten Programm. Am Ende blieben nur 32,36 P. und Platz vier. Auch die Punktausbeute bei beiden Mannschaften, die ebenfalls ihre Kür aufgestockt haben, blieben etwas hinter den Erwartungen zurück. Im 4er Einrad U15 erreichten sie mit 70,51 P. Platz zwei, während im 4er Kunstradfahren 61,71 P. zum Sieg reichten. Ein absolutes Spitzenfeld war am Sonntag in Baden-Baden-Varnhalt im 4er Einradsport der U19 Juniorinnen am Start. Bei den eingereichten Schwierigkeiten lagen zwischen Startplatz eins und fünf nur 13,20 P. Es entwickelte sich am Ende das erwartete enge Duell zwischen dem VfH Worms (amtierende Deutsche Meisterinnen) und dem Flonheimer Quartett. Die Wormser Mädchen legten mit 135,75P. eine recht hohe, aber nicht unbezwingbare Hürde vor. Lilly Altschäfl, Michelle Gallé, Lena Laubenheimer und Tanja Wendel nutzten ihre Außenseiterchance und brachten ihren Vorsprung gegenüber dem VfH Worms sehr knapp, aber erfolgreich (136,34P.) ins Ziel. Einen gelungenen Start ins „Kunstradsport-Leben“ feierte mit Platz drei und 20,7 P. Anna Schwanke (U11) im 1er Kunstradfahren bei der RheinhessenBambi-Runde in Worms-Rheindürkheim. Wi.Wo. Donnerstag, den 19. November 2015 Framersheim Seniorenweihnachtsfeier Am Sonntag, den 6. Dezember, findet ab 14 Uhr die alljährliche Weihnachtsfeier für unsere Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr in der Sport- und Kulturhalle statt. Hierzu möchten wir alle recht herzlich einladen. Ulrich Armbrüster, Ortsbürgermeister Volkstrauertag – Gedenken an Krieg, Gewalt und Trauer Am Volkstrauertag gedachte die Framersheimer Gemeinde vor dem Ehrenmal an der ev. Kirche der Opfer kriegerischer Gewalt und Terror. Ortsbürgermeister Uli Armbrüster erinnerte mit bewegenden Worten an die vielen Toten der beiden Weltkriege auf Seiten der Soldaten wie auch der Bevölkerung. Leid und Trauer prägten die Nachkriegszeiten und ist bis heute nicht vergessen. Die Opfer von damals ermahnen uns Heutigen aber nachdrücklich immer wieder, nicht nachzulassen, aktiv weiter für eine friedliche Gegenwart hier, auf unserem Kontinent und weltweit zu arbeiten, gerade auch angesichts leider sehr aktueller Gewaltexzesse hier in Europa. Die Kyffhäuser Kameradschaft Selztal ehrte die Toten mit einem Fahnengruß, während Kränze der Gemeinde niedergelegt wurden. Der Ev. Posaunenchor unterstützte die kurze Feier würdevoll. W.B. FCC Christmas-Party (Kinder ab 5. Schulklasse) Auch in diesem Jahr veranstaltet der Framersheimer Carneval Club 1971 e.V. wieder seine Christmas-Party. Hierzu sind die aktiven Kinder und Mitglieder recht herzlich eingeladen. Die Feier findet am 4.12. in der Zeit von 18-21 Uhr im FCC Clubhaus statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 27.11. bei Petra Badtke unter Tel. 06733-7761. Y.E. Lesehaltestelle in Framersheim Seit dem 10.11. gibt es jetzt auch in Framersheim die kostenlose Möglichkeit, Bücher auszuleihen: An der Bus-Haltestelle in der Bahnhofstraße neben dem ehemaligen Café Strubel, befindet sich die neue Lese-Haltestelle. Nach dem einfachen Prinzip: Bring eins – nimm eins können dort immer und zu jeder Tag- und Nachzeit Bücher kostenlos für alle Altersstufen eingestellt und natürlich auch ausgeliehen werde (auf dem Foto: Werner Breuder und Hanne Schaub-Bieglé). Initiiert und verwirklicht hat dies mit Unterstützung der Gemeinde der SPD-Ortsverein Framersheim, der auch diese Buchausleihe betreut. Originell sind die Regale aus ehemaligen Kirchenbänken. Der Bücherbestand ist z.Z. noch gering; aber die Akteure sind optimistisch, dass sich bald die Regale mit Büchern füllen. Vielen Dank jetzt schon allen Spendern, Helfern und Helferinnen. Eine besonders gute Gelegenheit dazu bietet sich am Samstag, 28.11., um 14 Uhr, wenn der SPD-Ortsverein offiziell die Lese-Haltestelle einweiht. Text/Foto: W.B. Donnerstag, den 19. November 2015 Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Alzey-Land Erbes-Büdesheim 20. 11., 20 Uhr Theaterabteilung Landfrauenverein Erbes-Büdesheim Herbstlesung in der Kuhkapelle „Das Lied in den Dingen“ Anmeldung unter 06731-42228 Heidenhof, Bechenheimer Weg 1 Eintritt Eppelsheim 20. 11., 18 Uhr Ortsgemeinde Eppelsheim Lichterabend Blumenladen Flowers Flomborn 21. 11., 20 Uhr Landfrauen Flomborn Spielhaus-Theater: Loriot „Dramatische Werke“ Gemeindehalle Flomborn Eintritt Offenheim 23. 11., 16 Uhr FöV ev. Kita Binsenkörbchen e.V. Wittener Kinder- und Jugendtheater: „Pippi plündert den Weihnachtsbaum“ Gemeindehalle Einlass: 15.30 Uhr, Eintritt Verbandsgemeinde Wörrstadt Saulheim 21.11., 20 Uhr Tanzsportgemeinschaft Rot-Silber Saulheim Ritter-Hundt-Ball 2015 mit Live-Musik „Twinsband“ Bürgerhaus, Einlass: 19 Uhr Eintritt FCC Kinder-Weihnachtsfeier (Kinder bis 4. Schulklasse) Auch in diesem Jahr veranstaltet der Framersheimer Carneval Club 1971 e.V. seine Kinder-Weihnachtsfeier. Hierzu sind die aktiven Kinder und Mitglieder recht herzlich eingeladen. Die Feier findet am 11.12 in der Zeit von 14.3017.00 Uhr im FCC Clubhaus statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 4.12. bei Yvonne Bechtolsheimer unter Tel. 06733-949544! Wir freuen uns mit den aktiven Kindern und Mitgliedern auf eine schöne Weihnachtsfeier und Christmas-Party. Y.E. Freimersheim Gottesdienst zur Wiedereröffnung der Kettenheimer Kirche Siehe unter Kettenheim. Dorf-Adventskalender öffnet bald Liebe Mitbürgerinnen u. Mitbürger, es ist bald wieder soweit, am Dienstag, den 1. Dezember, wird das erste Fenster unseres großen Dorf-Adventskalenders geöffnet. Wir freuen uns, dass wir dieses Jahr wieder alle Fenster voll bekommen haben und bedanken uns bei allen, die sich bereit erklärt haben ein Fenster zu gestalten. Nichtamtlicher Teil Veranstaltungen Verbandsgemeinde Alzey-Land Albig 21. 11., 14-16 Uhr TV Albig Spielzeug-Abgabebasar Turn- und Mehrzweckhalle, Langgasse 91 Erlös zugute des TV Albig Bermersheim v. d. H. 23. 11., 19 Uhr TV 1920 Bermersheim v.d.H. e.V. Mitgliederversammlung Gemeindehalle Eppelsheim 22. 11., 17 Uhr Scheunencafé Vereinsring „Weine aus dem Urrhein“ – Weinprobe mit Munkelteller Anmeldung unter 06735-1550 Scheunencafé Teilnahmegebühr Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Freien Platz. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bestimmung eines Protokollführers und des Versammlungsleiters; 3. Diskussion über die Gründung und Satzung eines Fördervereins; 4. Verabschiedung der Satzung und Beschluss über die Gründung des Fördervereins; 5. Wahl des Vorstandes; 6. Festlegung der Mitgliedsbeiträge; 7. Sonstiges. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Ein eigenes Kind im Kindergarten ist keine Beitrittsvoraussetzung. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. F.Ro. 1.12.: Schmitz, K. - Spitzenberg 4 2.12.: Guadagnoli, R.+A. - Sonnengasse 11 3.12.: Kuntke, A. + A. - Turnplatz 10 4.12.: Augsten, J. - Ilbesheimer Str. 5 5.12.: Dietrich, P. + K. - Obergasse 17 6.12.: Brück, B. + W. - Obergasse 20 7.12.: Malig, O. + Hofstadt, S. - Erlenstr. 2 8.12.: Broschiniski, G. - Bahnhofstr. 61 9.12.: Domke, B. - Flomborner Weg 16 10.12.: Schmitz, H. - Hauptstraße 39 11.12.: Kullmann, E. - Kirchweg 35 12.12.: Becker, R. - Bahnhofstr. 71-73 13.12.: Weyerich, A. + H. - Sonnengasse 3 14.12.: Dietrich, H. - Bahnhofstr. 53 15.12.: Dreger A. + J. - Hauptstr. 27 16.12.: Ev. Frauenkreis - Hauptstr. 29 17.12.: Schöttke, C. + F. - Hauptstr. 29 18.12.: Garido Palero, A. + J. - Kirchweg 20 19.12.: Wolst, A.+ Knobloch, C. - Flomb. Weg 7 20.12.: Patzner, G. - Bahnhofstr. 32 21.12.: Enders-Herbst, K.+Knapp B. - Hauptstr. 33 22.12.: Kiefer-Müller, N. + T. - Spitzenberg 14 23.12.: Gem. Freimersheim - Flomb.Weg 20 24.12.: Morgenthaler, R. + I. - Kirchweg 27, 14-17 Uhr Ihre IG Obergasse und Freunde wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit! Wilfried Brück, Ortsbürgermeister Gau-Heppenheim Einladung zur Gründungsversammlung „Förderverein Kindertagesstätte Gau-Heppenheim“ Wir möchten Sie herzlich zur Gründungsversammlung des Fördervereins der Kindertagesstätte Gau-Heppenheim einladen. Wir treffen uns am Dienstag, 24. November, um 20 Uhr im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr Gau-Heppenheim, Schlossgasse 3. Uhlmann SHK GmbH & Co. KG Wendelsheimer Str. 15 + 19 Nieder-Wiesen 0 67 36 - 335 rika-kaminofen.de Gau-Odernheim Winzerverband Alljährliche Jungweinprobe Die Öffnung der Fenster erfolgt täglich um 18 Uhr (außer am 24.12. –> 14-17 Uhr). Die bereits geöffneten Fenster sollen täglich beleuchtet werden und dies bis mindestens zum 25. Dezember und zum Abschlussrundgang, der am 29.12. um 18.30 Uhr vom Kerweplatz aus stattfindet. Es findet fast überall ein Umtrunk mit Glühwein statt, außer am 8., 10. und 23.12.. Bitte denken Sie daran eine Glühweintasse mitzubringen. Wir würden uns freuen, wenn recht viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem Neubürger, zu den Adventsfenstern kommen. Seite 15 Siehe unter Bechtolsheim. Verkehrsregelung zum Gau-Odernheimer Weihnachtsmarkt Am 28. November findet auf dem Rossmarkt und in der Kegelbahnstraße der Gau-Odernheimer Weihnachtsmarkt statt. Leider geht dies nicht ganz ohne Beeinträchtigung des Verkehrs und der Anwohner. Folgende Straßensperrungen bzw. Halteverbote sind erforderlich: Durchfahrtsverbot Rossmarkt, Untermarkt und Kegelbahnstraße ab 8 Uhr. Parkverbot Untermarkt und Rossmarkt ab 8 Uhr. Die Verkehrsbeschränkungen gelten bis 28. November 24 Uhr. In die Straße Nach dem Alten Schloss kann durch die Burggasse eingefahren werden. Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und die Verkehrsregelungen zu beachten. Heiner Illing, Ortsbürgermeister Tischtennis-Aktionstag Am Samstag, den 21. November, wird um 11 Uhr unter der Regie des TSV Gau-Odernheim in der Petersberghalle Gau-Odernheim „Family“ – seit 45 Jahren auf der Bühne! Wenn dieser Name auf den Plakaten steht, gibt es für viele kein Halten mehr. „Family“ elektrisiert seit 45 Jahren die Region und feierte das Abschlusskonzert zum 45-jährigen Bestehen in der voll besetzten Petersberghalle in Gau-Odernheim. Band-Leader Karl-Heinz Andresen fragte bei der Ortsgemeinde an, ob man sich einen Auftritt der Band in der Petersberggemeinde vorstellen könnte und Ortsbürgermeister Heiner Illing war gleich Feuer und Flamme. Es war noch die Frage der Bewirtung zu klären, und hier zeigte sich wieder einmal der TSV Gau-Odernheim als verlässlicher Pfeiler im Ehrenamt und unterstützte Gemeinde und Veranstaltung mit einer Armada an Helfern. Mussten nur noch die Zuschauer kommen und die kamen, man könnte sagen sie kamen sogar in Scharen und verwandelten die Petersberghalle in einen Tempel der Rock- und Popmusik der vergangenen 50 Jahre. Mit von der Partie bei Family waren neben der bestehenden Besetzung, die z.T. seit Anfang an auf der Bühne stehen, auch verschiedene ausgeschiedene Solisten. Zeitweise waren fünfzehn Musiker auf der Bühne! Schon beim ersten Song „Hard Rock Cafe“ von Carole King gab es für viele Tänzer kein Halten mehr und schnell füllte sich die Tanzfläche, die immerhin ein Drittel der Halle ausmachte. Es folgten weitere Titel wie „Every breath you take“ von The Police, „Summerwine“ von Nancy Sinatra oder „Blowing in the Wind“ von Bob Dylan, die zum Tanzen und Schwofen einluden. Auch die Showeinlagen der Band sorgten immer wieder für Begeisterung und bei den Zugaben „Schickeria“ von der Spider Murphy Gang und den „Country Roads“ von John Denver hielt es am Schluss keinen mehr auf den Stühlen. Aber Abschlusskonzert bedeutet nicht, dass die Band nicht mehr auftritt. Wer möchte, kann zum nächsten Gau-Odernheimer Markt diese Musik und Atmosphäre wieder genießen, wenn es heißt: Oldieabend mit der Kultband „Family“. Heiner Illing, Ortsbürgermeister (Text/Foto) Seite 16 Nichtamtlicher Teil Hand in Hand WERK aus Rheinhessen Planung Angebot Ausführung Abrechnung Aus einer Hand zum Festpreis mit Garantie! INNENAUSBAU - TROCKENBAU - LADENBAU - SCHREINER* RAUMAUSSTATTUNG - FLIESEN - NATURSTEINVERLEGUNG SANITÄR* - HEIZUNG*- ELEKTROINSTALLATION* GARDNER GRUPPE mit *Partnerbetrieben RHH Tel. 06732 933043 Besuchen Sie unsere Ausstellung MZ Tel. 06131 998564 und prüfen Sie unsere Referenzen! www.fliesen-gardner.de [email protected] Gau-Odernheim der Ortsentscheid der mini-Meisterschaften 2015/2016 im Tischtennis ausgespielt. Mitmachen bei den mini-Meisterschaften dürfen alle sport- und tischtennisbegeisterten Kinder im Alter bis zwölf Jahre, mit einer Einschränkung: Die Mädchen und Jungen dürfen keine Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes des DTTB besitzen, besessen oder beantragt haben. Im Klartext: Auch wer bislang noch nie einen Schläger in der Hand hatte, aber gerne einmal erste Erfahrungen mit dem schnellsten Ballsport der Welt sammeln möchte, ist herzlich eingeladen mitzuspielen. Den Schläger stellt der TSV Gau-Odernheim gerne zur Verfügung. Mitmachen lohnt sich, und zwar für alle! Nicht nur, dass auf sämtliche Starter kleine Preise warten; die Besten qualifizieren sich zudem über Orts-, Kreis- und Bezirksentscheide für die Endrunden der Landesverbände. Neben den mini-Meisterschaften wird am Tischtennis-Aktionstag parallel ein Freizeitturnier ausgetragen, an dem al- le Tischtennisinteressierten ohne Altersbeschränkung teilnehmen können. Außerdem kann jeder sein Geschick an der Tischtennistorwand versuchen und das Tischtennis-Sportabzeichen ablegen. Auch für diese Programmpunkte werden gerne Schläger bereit gestellt. Anmeldungen für die Mini-Meisterschaften oder das Jedermannsturnier sind an Abteilungsleiter und Veranstaltungsorganisator Michael Greiner ([email protected]) zu richten. Am Turniertag sind Anmeldungen bis 10.45 Uhr bei der Turnierleitung möglich. M.Sch. „Kunst und Krempel“ ...zeigt der Geschichtsverein wieder am Samstag, den 21.11., um 20 Uhr in der Weinstube Boos. Präsentiert wird wieder Kurioses und fast Vergessenes aus Keller und Speicher. Bei einem Gläschen Wein und interessanten Schaustücken ist wieder für einen unterhaltsamen und informativen Abend gesorgt. Wer eigene Exponate zeigen Turner des TSV 1881 Gau-Odernheim sind Rheinland-Pfalz-Landesmeister! Die RLP-Mannschaftsmeisterschaft der Turner am 8.11. in der Petersberghalle war für die Mannschaft des TSV-Gau-Odernheim am Vereinsstandort erfolgreich. In einem spannenden Wettkampf war bis zum letzten Gerät nicht ersichtlich, wie die Turner des TSV 1881 GauOdernheim im Vergleich zur Konkurrenz aus Mogendorf abschneidet. Umso größer war die Begeisterung bei der Siegerehrung, als der Rheinland-Pfalz-Meister in der Altersklasse 15 und jünger im Pflichtprogramm aufgerufen wurde: Jan Maar, Joel Maar, Samuel Nordhoff, Paul Roßa und Tobias Schwarz, vor den Mannschaften aus Mogendorf, Dahn, Nahetal-Niederwörresbach, Schifferstadt und Gau-Bischofsheim. Zu diesem Erfolg trugen Tobias Schwarz mit der besten Einzelwertung über alle Geräte (mit bester Wertung am Sprung und bester Wertung am Barren), Paul Roßa mit der drittbesten Einzelwertung über alle Geräte (mit bester Wertung am Boden) und Samuel Nordhoff (mit zweitbester Wertung am Reck) besonders bei. Sehr schade war, dass die Mannschaft des TSV Gau-Odernheim in der Altersklasse 11 und jünger nicht teilnehmen konnten, da die Qualifikation aufgrund der ausgefallenen Rheinhessen-Meisterschaften nicht möglich war und sie somit ihren RLP-Titel vom Vorjahr nicht verteidigen konnten. Aufgrund der Regelung, dass in Altersklasse 9 und jünger pro Verband nur die besten (und nicht wie bei allen anderen AK die beiden besten) Mannschaften für RLP qualifiziert werden, war auch diese Mannschaft des TSV Gau-Odernheim nicht vertreten. Mit einer guten Planung, einer reibungslosen Organisation und viel Hilfe wurde dieser Wettkampf eine gelungene Veranstaltung – hierfür bekam die Abteilung Turnen des TSV 1881 Gau-Odernheim, die Ausrichter dieses Wettkampfes war, von allen Seiten Lob. Daher bedankt sich die Abteilungsleitung für die Unterstützung aller, die daran beteiligt waren, denn ohne die Hilfe wäre es nicht möglich gewesen. Ein besonderer Dank gilt dem REWE-Markt Gau-Odernheim für dessen Unterstützung bei der Bewirtung. Text: C.M.ML./Foto: T.M. Donnerstag, den 19. November 2015 möchte, möge sich bitte vorab bei Thomas Ehlenberger melden unter Tel. 06733-1079. T.E. Der MGV „Eintracht“ 1842/1912 und Frauenchor 1991 Gau-Odernheim e.V. gedenkt am Totensonntag, 22.11., um 10.30 Uhr auf dem Friedhof in GauOdernheim seiner verstorbenen Mitglieder und Ehrenmitglieder. K.Hi. tag am Sonntag, dem 29. November (1. Advent ) ab 15 Uhr in die Mühlwiesenhalle ein. Neben Kaffee und Kuchen wird ein kleines Rahmenprogramm mit den Kindern der Kindertagesstätte, dem Kinderchor, dem Gesangverein für vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Auch der Nikolaus schaut vorbei und überreicht ein kleines Geschenk. Der SPD-Ortsverein freut sich auf ihren Besuch. U.A. Fassenacht beim TSV 1881 e.V. 2. Mauchenheimer Dorfweihnacht Zum Vormerken hier die Termine für die gerade gestartete Kampagne 2016: 10.1.: Kartenvorverkauf im TSV Sportheim von 14-15 Uhr – eine Liste zum Eintragen für die Reihenfolge beim Kartenvorverkauf liegt ab 10 Uhr morgens im Sportheim aus. 22.1.: U-18 Fastnachtdisco bis 22 Uhr, ab 22 Uhr für alle älteren Generationen; Einlass für die U-18 ab 19.11 Uhr. 30.1.: Seniorensitzung in der Petersberghalle um 14.11 Uhr. 31.1.: Kindersitzung in der Petersberghalle um 14.11 Uhr. 6.2.: Prunksitzung in der Petersberghalle um 19.11 Uhr. 10.2.: Heringsessen im TSV Sportheim ab 18.11 Uhr. Einlass zu den Sitzungen in der Petersberghalle jeweils ab 1 Std. vorher. H.W. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Ortsgemeinde Mauchenheim wieder eine Dorfweihnacht, am Sonntag, dem 13. Dezember (3. Advent), ab 16 Uhr an der Mühlwiesenhalle. Der Musikverein, der Gesangverein, der Kinderchor und das Selztaler Alphorntrio wirken mit. Das Angebot der zahlreichen Stände ist abwechslungsreich. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Genießen Sie in vorweihnachtlicher Stimmung ein paar schöne Stunden in Mauchenheim. Die Ortsgemeinde und die Standbetreiber freuen sich auf Ihren Besuch. Das Team der Mauchenheimer Dorfweihnacht U.A. Totengedenken des MGV Kettenheim Konzert mit „Ariadne Musica“ Anlässlich der Wiedereröffnung des Kirchengebäudes findet ein Konzert mit dem Ensemble „Ariadne Musica“ am Freitag, 27. November, ab 19 Uhr in der Kirche in Kettenheim, Kirchgasse 13, statt. Zu Gehör kommen Werke großer Meister des Barock wie Johann Sebastian Bach. Es konzertieren Manuela Neuser, Sopran, Monika Schulz, Violine, Günther Schulz, Violoncello, Eric Bohn, Orgel. Der Eintritt ist frei, es wird um eine Kollekte zur Deckung der Konzertkosten gebeten. Pfrin.A.K. Gottesdienst zur Wiedereröffnung der Kettenheimer Kirche Zur feierlichen Wiedereröffnung nach fast einjähriger Sanierungszeit lädt die Ev. Kirchengemeinde zum Festgottesdienst am Samstag, 28. November, ab 19 Uhr in die Kirche in Kettenheim, Kirchgasse 13 ein. Musikalisch wird der Gottesdienst mitgestaltet vom Projektchor unter der Leitung von Franz-Josef Schefer. Nach dem Gottesdienst wird der Architekt, Martin Klenner, über die Sanierung der Kirche in einem Kurzvortrag Einblick geben. Anschließend findet ein Sektempfang in der Kirche statt. Pfrin.A.K. DanceEmpire lädt in die Mühlwiesenhalle ein Die Showtanzabteilung DanceEmpire aus Stein-Bockenheim (neu gegründet im Frühjahr 2015) veranstaltet am Samstag, den 12. Dezember, ihr erstes vereinseigenes Showtanzturnier. Zum Kinder- und Jugendturnier „1. WinterCup 2015“ werden mehr als 40 Tanzgruppen aus RlPf und Hessen in die Mühlwiesenhalle nach Mauchenheim (die 19 Tänzerinnen der Gruppe kommen unter anderem aus Mauchenheim und aus zahlreichen umliegenden Ortschaften) teilnehmen. Karten können ab sofort unter tg-honey @gmx.de reserviert werden. Der Verein freut sich schon heute auf ein hoffentlich unvergessliches Tanzerlebnis! S.Köhn. Nieder-Wiesen Yoga für Anfänger Mit Hilfe einfacher Entspannungs- und Körperübungen zu mehr Beweglichkeit und Ruhe gelangen, den Alltag mit all seinen Anforderungen draußen lassen, neue Kraft und Energie tanken, soll Ziel dieses Yoga-Kurses sein. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Montags, 18.30 Uhr, Bürgerhaus Nieder-Wiesen. Kursbeginn ist der 18. Januar 2016. Anmeldung unter Tel. 06736-9097944 oder [email protected]. D.Bö. Ober-Flörsheim Mauchenheim Adventskaffee für Senioren Einer guten Tradition folgend, lädt der SPD-Ortsverein Mauchenheim auch in diesem Jahr wieder die ab 60 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger zusammen mit ihrem Ehe- oder Lebenspartner zu einem Adventskaffeenachmit- Weihnachtmarkt in Ober-Flörsheim Die Advents- und Weihnachtszeit steht vor der Tür. Im Vorfeld und zur Einstimmung findet auf dem historischen Platz in der Comenturei der alljährliche Weihnachtsmarkt statt. Die rund 20 Standbetreiber garantieren ein breites Spektrum von Angeboten für alle Geschmäcker. Handarbei- Donnerstag, den 19. November 2015 Nichtamtlicher Teil Wir n e r e i l u t gra Albig 24.11.1938 Olivera Gulic 25.11.1924 Gudrun Resch Bechenheim 24.11.1942 Irmgard Schmid ten, Schmuck, Blumengestecke, Essen und Trinken sind eine kleine Auswahl. Folgendes Programm ist vorgesehen: Samstag, den 28. November, von 16-21 Uhr. Heimatmuseum und LandfrauenCafe sind bereits ab 15 Uhr geöffnet, der KMV spielt ab 17.30 Uhr vorweihnachtliche Melodien, um 18 Uhr kommt zu allen Kindern der Nikolaus und im alten Kindergarten wird zweimal ein Bildbuchkino aufgeführt und zwar um 17 Uhr und um 17.30 Uhr. Der Landfrauenverein als Organisator und alle Standbetreiber freuen sich über regen Besuch. W.G. Eppelsheim 26.11.1922 Anna Göttelmann 29.11.1936 Lore Staudinger 93 Jahre 79 Jahre Flonheim 24.11.1943 Emma König 27.11.1935 Kurt Rudnick 72 Jahre 80 Jahre Framersheim 24.11.1942 Erika Grathwohl 27.11.1922 Philipp Trautwein Jubilare vom 23.11. – 29.11. 2015 23.11.1939 23.11.1932 24.11.1943 25.11.1944 26.11.1944 26.11.1945 77 Jahre 91 Jahre 73 Jahre Gau-Odernheim Ilse Anders Steffan Hammes Ursula Groh Norbert Hamann Heinz-Jürgen Köbler Ursula Wilhelm war mit einer Mannschaft im Jahrgang 1999 und jünger am Start. Julia Förster, Sarah Schmidt, Anna Kohlbecker und Emily Lechner (vom TV Monsheim) turnten einen soliden Wettkampf. Vier Geräte waren zu bewältigen. Mit nur wenigen kleinen Patzern, zeigten alle vier Mädchen eine überragende Leistung am Boden und konnten somit einiges wieder gut machen. Weihnachtsplätzchen backen für Kinder Es hatte im letzten Jahr einen großen Zuspruch, deshalb bietet der Landfrauenverein erneut das gemeinsame Backen von Weihnachtsplätzchen für alle Kinder an. Die Einladung ergeht für Freitag, 4. Dezember von 15-18 Uhr ins Landfrauenheim im Bürgerhaus. Lediglich eine Schürze ist selbst mitzubringen, das Backmaterial wird gestellt. Um Anmeldung bis 26. November bei Gabriele Gerlach (Telefon: 06735-342) wird gebeten. Ein geringer Kostenbeitrag wird erhoben. W.G. Die Kampfrichter lobten die Mädels für die tolle Leistung am Boden, denn sie waren hier mit Abstand die Besten, dabei noch fast die Jüngsten in dieser Leistungsklasse. Das Trainerteam Busch/Adam ist mächtig stolz auf diesen Erfolg. Text/Foto: M.Bu. Offenheim Informationsabend Infektions- und Kinderkrankheiten Die Ev. Kindertagesstätte „Am rufenden Hahn“ in Ober-Flörsheim lädt Interessierte zum Thema Infektions- und Kinderkrankheiten am Montag, 7. Dezember, um 20 Uhr in die Kita ein. Referent: Dr. Büttner, Kinder- und Jugendarzt aus Flonheim. Wir bitten um Anmeldung! Co.G. Anmeldungen Fastnachtsumzug in Ober-Flörsheim Am 11.11. ist die Kampagne 2016 gestartet und die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Anmeldungen für den Fastnachtsumzug am 6.2.2016 um 14.11 Uhr nehmen wir ab sofort bis 15.1.2016 unter [email protected] entgegen. Das Anmeldeformular kann auch auf der Homepage von Ober-Flörsheim (www.ober-floersheim.de) downgeloadet werden. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer aus nah und fern. N.G. TSG Ober-Flörsheim Dritter bei RLP-Meisterschaft Geräteturnen Am 14.11. fanden in Ludwigshafen die Rheinland-Pfalz-Meisterschaften im Geräteturnen weiblich statt. Die TSG Seite 17 73 Jahre 93 Jahre 76 83 72 71 71 70 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 27.11.1943 Hans-Leo Klingenberger 72 Jahre 27.11.1944 Karl Friedrich Wilhelm 71 Jahre 28.11.1939 Günter Wanzke 76 Jahre Kettenheim 26.11.1924 Margareta Discher 91 Jahre Mauchenheim 24.11.1927 Emilie Knell 26.11.1937 Rolf Zimmermann 88 Jahre 78 Jahre Ober-Flörsheim 26.11.1930 Wilhelm Mayer 85 Jahre Offenheim 26.11.1930 Christel Alscher 85 Jahre Wahlheim 28.11.1940 Heidi Steinbach 29.11.1940 Heinrich Korfmann 29.11.1943 Marianne Schauf 75 Jahre 75 Jahre 72 Jahre de Mixed sowie das Dameneinzel recht deutlich verloren wurden, war die Heimniederlage relativ früh besiegelt. Immerhin konnten die Herreneinzel von Robert Stabel und Ersatzspieler Andreas Meininger gewonnen werden, Willi Unger verlor sein Einzel leider knapp im Entscheidungssatz. Somit gewannen die Eppsteiner die Partie in Wallertheim mit 6:2. Die 2. Mannschaft der SG O/W verlor in der Kreisliga gegen die dritte Garde des TSV Eppstein deutlich mit 0:8. Im Nachholspiel beim TV Worms-Leiselheim musste die Spielgemeinschaft Offenheim/Wallertheim II leider ebenfalls eine Niederlage einstecken. Beim 2:6 konnten das Damendoppel von Stefanie Hüther und Erika Soffel sowie das Herrendoppel von Markus Schwemm und Sebastian Züfle die beiden Punkte beisteuern. A.Br. Tischtennis Spielberichte Keine Punkte gab es in der letzten Woche für die Tischtennis SG Offenheim/Erbes-Büdesheim bei den Herren. „Gegen den Titelfavoriten in Ost- hofen waren wir von Beginn an ohne Chance“, so Jochen Nöhrbaß von den Herren I nach der 1:9 Niederlage. Der Gegner war in allen Phasen des Spiels überlegen. Lediglich Mathias Gelfort konnte die kleine Schwäche des hinteren Paarkreuzes ausnutzen und den Ehrenpunkt erreichen. Auch die Herren II hatten es an eigenen Tischen mit einem Meisterschaftsfavoriten in ihrer Klasse zu tun. Der TV Albig dominierte von Beginn an die Partie und war letztlich klar mit 9:1 der erwartete Sieger. Stefan Bösel gewann sein erstes Einzel zum Ehrenpunkt. Auch die Herren III blieben sieglos, obwohl im Heimspiel gegen den TuS Framersheim III ein Punkgewinn im Bereich des Möglichen lag. Am Ende war mit dem 5:7 die zweite Saisonniederlage besiegelt. Arnold/D. Sommer, Krämer/Malkmus im Doppel sowie Volker Krämer (2) und Fritz Arnold holten die Punkte. Weiter etwas von der Rolle sind die Herren IV, die bei der SG Schornsheim/Udenheim mit 1:7 unerwatet klar unterlagen. Siamak Roushanai waren eimal erfolgreich. VdK Kettenheimer Grund Ehrungen bei Kaffee und Mühlengeschichten Die LandFrauen: Aus meinem Garten Seit über 30 Jahren bewirtschaftet Anne Rahn einen großen Garten in Hahnheim. In ihrem ersten Buch lässt uns die Autorin der beliebten Garten-Kolumne der AZ an ihren Erfahrungen teilhaben. Sie gibt Tipps zur Kräuter-, Gemüse- und Obsternte und verrät ihre besten Rezepte. Ein Garten- und Küchenhandbuch für Selbstversorger und für alle, die kreativ sind und gerne mit den Händen arbeiten. Eine Lesung der ganz besonderen Art findet am Dienstag, 8. Dezember, um 19 Uhr im Gemeindehaus, Langgasse, Hochborn statt. Anmeldung bei Frau Wilberg, LandFrauenVerband in Alzey, Tel. 0673195107500. I.F. Badminton Leider konnte die 1. Badmintonmannschaft aus Offenheim und Wallertheim am vergangenen Wochenende in der Verbandsliga gegen den TSV Eppstein nicht in voller Besetzung antreten, weil der erste Herr Andreas Brauns ausfiel. Die umgestellten Herrendoppel konnten zum Auftakt ihre Spiele nicht gewinnen, und auch das Damendoppel musste sich im dritten Satz knapp geschlagen geben. Da das anschließen- V.l.n.r.: Kreisgeschäftsführerin Helga Weingärtner, Herbert Graw, Willi Strack, Heidi Wagner-Lutz, Reiner Morgenthaler, Friedel Horn, 1. Vorsitzender Werner Lieder, vorne Ernst Klingenschmitt. Im Kettenheimer Bürgerhaus waren alle Plätze besetzt, als beim „Martinskaffee“ des Sozialverbandes VdK der Kaffee ausgeschenkt war, die selbstgebackenen Kuchen auf den Tellern lagen und der angekündigte Überraschungsgast eintraf. Es war Thierry Mathis, Besitzer der Kettenheimer Wiesenmühle, der unterhaltsam über die derzeitige Mühlensanierung und die letzte Müllersfamilie Mayer berichtete, die die Mühle am Weidasser Bach von 1863 bis 1978 besaß. Der laufende Umbau soll die Mühle nun zu einem Veranstaltungsort machen. Nach der technischen Wiederherstellung kann inzwischen auch wieder gemahlen werden. Historische Fotos ergänzten anschaulich seine Darstellung. Mit Urkunde und Anstecknadel wurden anschließend langjährige Mitglieder geehrt, so für 30jährige Mitgliedschaft der ehemalige Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes, Ernst Klingenschmitt aus Esselborn. Text: H.Kl./Foto: Arn.W. Seite 18 Nichtamtlicher Teil Schließlich holten wenigstens die Schüler I mit dem 6:2 bei Schornsheim/ Udenheim einen Sieg und führen weiter die Tabelle noch unbesiegt an. Die Schüler II unterlagen dagegen der SG Sulzheim/Rommersheim II mit 2:6. Vereinsmeisterschaften Die Tischtennis Vereinsmeisterschaften der SG Offenheim/Erbes-Büdesheim waren bei den Aktiven nur spärlich besucht. Bei nur sieben Teilnehmern bei den Herren war Jochen Nöhrbaß der erwartete Sieger. Beim Nachwuchs waren fast alle derzeit aktiven Schüler(innen) dabei, und es entwickelte sich ein spannender Wettbewerb. Am Ende hatten Senya Walia und Marvin Wahl jeweils eine Niederlage auf dem Konto, wobei das bessere Satzverhältnis für Senya Walia sprach und sie den Titel gewann. Noch knapper die Entscheidung um Platz drei, wo der direkte Vergleich für Arian Roushanai gegenüber Jonas Hauck den Ausschlag gab. Die Ergebnisse: Herren: 1. Jochen Nöhrbaß 6:0, 18:4, 2. Christian Maier 5:1, 17:4, 3. Volker Krämer 4:2, 15:7, 4. Detlef Sommer 3:3, 9:10, 5. Jürgen Koldziejski 2:4, 8:14, 6. Sven Blasius 1:5, 5:16, 7. Jörg Gisbert 0:6, 1:18. - Doppel: 1. Nöhrbaß/Blasius, 2. Krämer/D. Sommer, 4. Maier/Kolodziejski. Schüler: 1. Senya Walia 6:1, 19:7, 2. Marvin Wahl 6:1, 20:10, 3. Arian Roushanai 5:2, 18:8, 4. Jonas Hauck 5:2, 18:8, 5. Noah Schmidt 3:4, 12:13, 6. Nico Madarasz 2:5 9:16, 7. Jochen Wildner 1:6, 5:19, 8. Lars Arnold 0:7, 1:21. - Doppel: 1. Hauck/Schmidt, 2. Roushanai/Madarasz, 3. Wahl/Wildner und Walia/Arnold. D.S. Wahlheim Gottesdienst zur Wiedereröffnung der Kettenheimer Kirche um miteinander ins Gespräch zu kommen und eine angenehme Zeit zu verleben. Dank des angenehmen Wetters, der großen Unterstützung durch die Esselborner Feuerwehr, die Ortsgemeinde Esselborn sowie Verena und Silke Müller, Pfarrerin Anja Krollmann und Gemeindereferentin Tanja Jeuck können alle auf ein stimmvolles und gelungenes Martinsfest zurückblicken. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden für die tolle Unterstützung! S.Ru. Fußball C-Klassen Der Start in die Rückrunde ist erfolgt. Auch der nächste Spieltag (22.11.) hält für die Klubs der VG Alzey spannende Aufgaben bereit. Als herausragend gelten sicherlich die Begegnungen in Freimersheim (gegen Albig) und Framersheim, wo Herrnsheim II gastiert. Dazu passt auch der Treff in Mauchenheim. Anstoß ist jeweils um 13 Uhr. C-KLASSE ALZEY: Die SG Flomborn II (gegen Dautenheim II) und die Flonheimer „Zweite“ („Ha-Wei“) rechnen sich Heimsiege aus. Als offen gilt das Spiel in Bechtolsheim, wo ebenfalls um 13 Uhr angepfiffen wird. Bechenheim hat durch das 1:2 in Flomborn (Foto) den Anschluss an das führende Trio verloren. In Eckelsheim und NiederWiesen – die „Vorholz-Elf“ ist haushoher Favorit – rollt ab 14.30 Uhr der Ball. C-KLASSE ALZEY-WORMS: Gespannt sind die Fußballfreunde auch auf das Verfolgerduell Mauchenheim II gegen die SG Wöllstein II. Ebenfalls als offen kann das Spielin Lonsheim angesehen werden. Hier ist Eppelsheim II zu Gast. Die „Zweite“ der Biebelnheimer müsste es daheim gegen Gau-Bickelheim II packen. Alle drei Spiele beginnen am Sonntag um 13 Uhr. H.Hi. Siehe unter Kettenheim. Laternen-Lichtermeer in den Straßen Kita „Kettenheimer Grund“ feierte Martinsfest in Esselborn Bei nahezu frühlingshaften Temperaturen feierte am Martinstag (11.11.) die Kita „Kettenheimer Grund“ mit vielen kleinen und großen Gästen ein stimmungsvolles Martinsfest mit anschließendem Laternenumzug in Esselborn. Um 17 Uhr begann das Fest mit einem feierlichen Gottesdienst in der ev. Kirche, der von den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kita sowie Gemeindereferentin Tanja Jeuck gemeinsam gestaltet wurde. Im Anschluss daran startete gegen 17.30 Uhr der Laternenumzug durch die Straßen und Wege von Esselborn. Mit tollen selbstgebastelten, bunten Laternen folgten die freudig aufgeregten Kinder mit ihren Eltern dem Martinsmann alias Verena Müller auf ihrem Pferd Rifka. Das Laternen-Lichtermeer schien dabei kein Ende zu nehmen und eine große Anzahl an Gästen versammelte sich dann zum Abschluss des Festes im Hof des Feuerwehrgerätehauses, um gemeinsam am Feuer die altbekannten Laternenlieder zu singen. Belohnt wurden die „Kleinen“ dafür mit einem Weckmann. Bei Glühwein, Kinderglühwein und Würstchen wurde von den Anwesenden die Gelegenheit gerne genutzt, Alzey - Stadt Außensprechstunde der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ab Dezember 2015 im Mehrgenerationenhaus in Alzey Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) gibt es nunmehr seit zehn Jahren in Alzey. Träger der Beratung ist die Arbeitslosen-Selbsthilfe Alzey-Worms e.V. in der Mainzerstr. 22. Für die Durchführung des Beratungsangebotes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortlich. Integrative Hilfen für Migranten und Migrantinnen, insbesondere vor, während und nach dem Integrationskurs, stehen im Vordergrund der Beratung. Aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfes wird Diplom-Sozialarbeiterin Barbara Berauer ihr Angebot ab Dezember 2015 jeden 2. Montag im Monat, von 10-12 Uhr, im Mehrgenerationenhaus in Alzey anbieten. A.B. Beruflicher Wiedereinstieg Noch zwei offene Sprechstunden in diesem Jahr Bis Jahresende bietet die Agentur für Arbeit Alzey noch zwei Sprechstunden zum beruflichen Wiedereinstieg an. Die erfahrene Beraterin Ida Meichel steht Frauen und Männern, die nach einer Familienphase beruflich wieder durchstarten wollen, für erste Gespräche zur Verfügung und bietet kompetente Beratung für eine Neuorientierung. Am Donnerstag, den 26.11., findet die Sprechstunde von 9-12 Uhr in der Agentur für Arbeit Alzey statt. Eine weitere Sprechstunde wird am Montag, den 30.11., von 9-11 Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Schlossgasse 13 in Alzey angeboten. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Für Vorabfragen zur offenen Sprechstunde ist Ida Meichel unter Tel. 06131-248469 zu erreichen. S.A. Bachs „Orgelmesse“ in der Alzeyer Nikolaikirche Die Ev. Kirchengemeinde Alzey lädt am Sonntag, dem 22. November, um 17 Uhr zu einem Juwel der Orgelmusik in die Nikolaikirche ein. Auf der großen Beckerath-Orgel wird Volker Ellenberger aus Mainz die „Orgelmesse“ von Johann Sebastian Bach spielen. Der Eintritt ist frei, um eine Kollekte wird am Ausgang gebeten. H.M. Landeskunstgymnasium „Kreativ und wahnsinnig?“ Vortrag am Montag, dem 23. November, um 19 Uhr in der Turnhalle des Landeskunstgymnasiums RheinlandPfalz in Alzey. Mindestens seit der Antike gibt es diesen Mythos, dass Genie und Wahnsinn dicht beieinander liegen. Der Schriftsteller, der zwischen Schwermut und genialischem Arbeitseifer schwankt. Der Schauspieler, dessen gewaltige Spielkunst von dramatischen Wutausbrüchen unterbrochen wird. Oder der Maler, der wie auf Droge halluziniert. Muss man wirklich verrückt sein, um kreativ zu sein? Diese Frage beschäftigt nicht nur Kunsthistoriker, auch Neurowissenschaftler, Psychologen und Genetiker gehen ihr nach. Sie haben tatsächlich Hinweise darauf gefunden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Kreativität und der Veranlagung zu psychischen Leiden gibt. In seinem Vortrag stellt der Wissenschaftsjournalist Ragnar Vogt zusammen, was die Naturwissenschaft bisher zu dem Thema Genie und Wahnsinn herausgefunden hat. S.W. Nachtwächterführung in Alzey Donnerstag, den 19. November 2015 Impressum für die Verbandsgemeinde Alzey-Land Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, NiederWiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim. Auflage 10.570 Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Bürgermeister Steffen Unger Weinrufstraße 38, 55232 Alzey (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon 0 67 31 / 409 - 0 Fax 0 67 31 / 409 61 21 E-Mail [email protected] Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt AG Mainz HRB 31819 USt-IdNr. DE 148 271 388 Steuer-Nr. 08 666 02 863 (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon 0 67 32 / 93 818 0 Fax 0 67 32 / 93 818 20 E-Mail [email protected] Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Tanja Braun Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring 2 65428 Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon Telefax 0 67 32 / 93 818 12 0 67 32 / 93 818 18 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Kleinanzeigen Montag, Redaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr Gültige Mediadaten: Stand Juli 2015 Redaktion Telefon Telefax 0 67 32 / 93 818 15 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Alzey Alzeyer Copyshop, Spießgasse 48 Das Nachrichtenblatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen. Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Am Samstag, den 28. November, um 18 Uhr lädt die Tourist Information Alzeyer Land zur Themenführung „Nachtwächterführung in Alzey“ ein. In historischem Gewand mit Hellebarde und Laterne ausgestattet, beginnt der Nachtwächter bei Anbruch der Dunkelheit seine Runde und macht an verschiedenen Stationen halt, um Historisches und Anekdotisches zu erzählen. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text) Donnerstag, den 19. November 2015 Treffpunkt ist in Alzey am Rossmarktbrunnen. Die Dauer der Führung beträgt etwa zwei Stunden. Eine Teilnahme wird erhoben. Anmeldung unbedingt erforderlich bis Freitag, 27.11. unter Telefon: 06731-499364 oder per E-Mail an [email protected]. Text: Sa.Ke. Foto: Tourist Information Alzeyer Land Elisabeth-Langgässer-Gymnasium Informationsabend zur Orientierungsstufe, zum Bläserprojekt und zum Ganztagsschulangebot für Eltern der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen am Donnerstag, den 26. November, in der Mensa, Frankenstraße 12. Um 18 Uhr informiert eine Lehrkraft der Fachschaft Musik über das Bläserprojekt unserer Schule für die Orientierungsstufe. Dabei stellen auch einige Kinder ihre Instrumente vor. Ab 18.40 Uhr präsentieren wir Ihnen unser Konzept der Orientierungsstufe und Sie erfahren, wie unser Ganztagsangebot organisiert ist. Für eventuelle Nachfragen stehen die anwesenden Lehrkräfte gerne zur Verfügung. Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Telefon: 06731/94775-0, Fax: 06731/ 94775-275, www.elg-alzey.de. R.G. Nichtamtlicher Teil Deutsche Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V. Wir laden ein zu unserer nächsten Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. November, im DRK Krankenhaus in Alzey, Kreuznacher Str. 7-9. Konferenzraum 2 im Untergeschoss. 18.15 Uhr: Atemübungen mit Frau Stadtmüller 19.00 Uhr: Patientenverfügung selbst erstellen: In 90 Minuten zur eigenen Patientenverfügung – Rerferent Herr Rechtsanwalt Terrance Angermann aus Wöllstein führt kurz in das Thema Patientenverfügung ein. Mit dem von ihm gestellten Material wird anschließend gemeinsam Schritt für Schritt eine Patientenverfügung erstellt, welche den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz folgt. Bitte Schreibmaterialien mitbringen. Und eine Vorstellung davon, wie man am Lebensende behandelt werden möchte, wenn man selbst nicht mehr gefragt werden kann. B.W. Kunstwerkstatt Rheinhessen Weiche Weihnachtsgeschenke filzen Der Kurs für kreative Kids: Eine Tasche, Kuscheltier, Schmuck, flauschige Pantoffeln, eine Mütze oder eine Handytasche? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Gearbeitet wird in den Räumen der Kunstwerkstatt in der Alzeyer Amtgasse 7. Am Freitag, dem 4.12., von 15.30-18.30 Uhr und am Samstag, dem 5.12., von 10-13 Uhr. Und für die Großen: Schöne, individuelle Stücke aus Wolle in verschiedenen Qualitäten oder in Nanofilz-Technik entstehen beim „Filzen in Nasstechnik“ für Jugendliche und Erwachsene. In insgesamt sechs Stunden, am Freitag, 4.12., von 19-22 Uhr und am Samstag, 5.12.. von 13.30-16.30 Uhr entfaltet sich die Kreativität bei Kleidung, Accessoires und dekorativen Stücken für die Wohnung. Beide Kurse finden in den Räumen der Kunstwerkstatt Rheinhessen, Amtgasse 7 in Alzey statt. Anmeldung und Info bei der Kursleiterin Marie Peters unter Tel. 06733-7805 oder E-Mail: [email protected] Familienkurs Keramik bemalen Mama oder Papa mit den Kids, Oma oder Opa mit den Enkeln oder auch Erwachsene „ohne Begleitung“ – alle haben Spaß beim gemeinsamen Bemalen der Porzellanrohlinge. Ob individueller Teller oder eine Tasse, eine Müslischale oder eine Figur, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Am Samstag, 12.12., von 13-16 Uhr in den Räumen der Kunstwerkstatt, Amtgas- Ende Nichtamtlicher Teil Seite 19 se 7, Alzey. Info und Anmeldung bei Beatrix Stahlhofen, Telefon: 067319981515, E-Mail: info@einmalig-wies baden.de. Mehr über die Kunstwerkstatt Rheinhessen und zu den Kursen unter Tel. 06731-9967396 oder auf www.kunstwerkstatt-rheinhessen.de U.Gr. KVHS Alzey Hundefutter unter der Lupe Die artgerechte Hundeernährung steht am Mittwoch, 25.11., 19.30-21.30 Uhr, im Mittelpunkt einer Veranstaltung. Die Referentin ist Tierheilpraktikerin. Sanierung vom Keller bis zum Dach In einem Vortrag am Donnerstag, 26.11., steht der Baubiologe und Restaurator Waldemar Eider ab 19 Uhr zum Thema „Haussanierung“ Rede und Antwort. Weihnachtsbäckerei Am Freitag, 27.11., 18-21 Uhr, werden leckere Pralinen und Plätzchen zum Naschen und Verschenken hergestellt. Zwischendrin gibt es für die Teilnehmenden zur Stärkung eine Suppe. Pralinen Einführung in die Herstellung von Pralinen am Montag, den 30.11., 18.3022 Uhr. Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle der KVHS, Tel. 06731-494740. M.Zu. Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. November 2015 STEUERBERATERIN DIANA ELSHEIMER Lohnsteuer-Freibetrag jetzt zwei Jahre gültig! ag Freibetr Ein Antrag – zwei Jahre lang Lohnsteuer sparen! Foto: © Pi-xelPower-Fotolia.com Ab dem kommenden Jahr gelten Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigungen für zwei Jahre. Bislang mussten sie in jedem Jahr neu beantragt werden. Arbeitnehmer können ab sofort bei ihrem Finanzamt entsprechende Anträge stellen. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug zahlen Arbeitnehmer häufig zu viel Steuern. Ein Hauptgrund: Hohe Ausgaben des Arbeitnehmers, z. B. für einen weiten Arbeitsweg, werden beim monatlichen Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt. Mit einem Freibetrag kann dies vermieden werden. Die Gewährung eines Freibetrages setzt allerdings voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird: Die Aufwendungen müssen mehr als 600 Euro betragen! Werbungskosten werden bei den 600 Euro erst hinzuge- zählt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Das heißt, erst mit Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro kommt der Steuerzahler überhaupt in den Freibetragsbereich. Wichtig: Wer einen Freibetrag erhält, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Sollten sich innerhalb der zwei Jahre Änderungen ergeben, die dazu führen, dass der Freibetrag sinkt, muss der Arbeitnehmer dies seinem Finanzamt umgehend anzeigen. Verringern sich beispielsweise die Werbungskosten des Arbeitnehmers, weil er in die Nähe seines Arbeitsplatzes umzieht und sich damit sein Arbeitsweg verkürzt, ist dies meldepflichtig. Hinweis: Wer keinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellt, muss nicht befürchten, dass seine Aufwendungen verloren gehen. Die Kosten können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und es winkt vielleicht eine größere Steuererstattung. Text: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Profitieren Sie von unserer Neugasse 5b • 55278 Hahnheim Telefon: 0 67 37 - 7 15 21 22 w w w.dassteuereinm aleins.de [email protected] Ihre Steuerberaterin im Herzen Rheinhessens! Steuerliche Beratung von Privatpersonen, Rentnern, Unternehmern & Existenzgründern. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschluss! Wir sind gen! umgezo Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt Fachanwalt für Steuerrecht Erbrecht Steuerrecht Mietrecht Grundstücksrecht Unfallabwicklung Steuererklärungen Buchhaltung Löhne Jahresabschluss Steuerstrafrecht Adam-Karrillon-Str. 23 / 55118 Mainz / Tel: 06131-221216 [email protected] Erfahrung! WIRTSCHAFTS- UND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Steuergestaltungen und -erklärungen für Unternehmen und Privatpersonen Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt JOHANNES BERG Steuerberater Tel. 06731/9409-0 Fax 06731/940930 e-mail [email protected] LORE SCHÖFER Steuerberaterin Rating-Analystin Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Bahnhofstraße 103 55232 Alzey Dipl.-Kauffrau NADINE KÖBRICH Steuerberaterin Amtsgericht Mainz HRB 32522 Aktuelle Steuerinfos unter www.bedas.de Ihre Beratungsstelle – zertifiziert nach DIN 77700: Leiterin: Dipl. Betriebswirtin (FH) Irmgard Rodrian, Schlossgasse 19, 55234 Wendelsheim,Tel. 06734-915696, Handy 0175-3711488, [email protected] Beratungsstelle Baumstraße 2, 55543 Bad Kreuznach Donnerstag, den 19. November 2015 Anzeigenteil Seite 21 Riester-Zulagen machen Bausparen attraktiv © stockpics -Fotolia.com Der Begriff „Riestern“ ist im deutschen Vokabular mittlerweile fest verankert: Die Zahl der abgeschlossenen Riester-Verträge hat längst die 16-Millionen-Grenze über- stiegen. Trotzdem wissen viele Verbraucher noch nicht, dass die Förderung auch ihnen zusteht und sich das „Riestern“ auch für sie lohnen kann. Ingrid Lechner von WEBER & KOLLEGEN STEUERBERATER Dipl.-Volkswirt Erik Weber Steuerberater Albiger Straße 19 Telefon 0 67 33 / 10 18 55239 Gau-Odernheim Telefax 0 67 33 / 61 60 e-mail: [email protected] der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, wer welche staatliche Unterstützung erhalten kann. Fast jeder Beschäftigte kann Riester-Zulagen nutzen, denn sie sind unabhängig vom Einkommen. Eine falsche Vorstellung besteht oft auch in der Höhe der Förderung, weil viele „von ein paar Euro“ ausgehen. Richtig ist aber, dass sich die Förderung bei einer vierköpfigen Familie schnell auf fast tausend Euro summieren kann. Auch fürs Bausparen können die Riester-Zulagen genutzt werden. Alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte und gleichgestellte Berufsgruppen haben Anspruch. Dabei gibt es keine Einkommensgrenzen. Um die maximale Förderung zu nutzen, müssen inklusive Zulagen jährlich insgesamt vier Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres oder max. 2.100 Euro gespart werden. Wohnungsbauprämie Gefördert wird, wer mindestens 16 Jahre alt ist und jährlich zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt. Darauf zahlt der Staat bis zu 45 Euro Wohnungsbau-Prämie pro Jahr. Die Wohnungsbau-Prämie ist an Einkommensgrenzen Arbeitnehmer und Rentner Als Einkommenssteuer-Expertin bin ich für Sie da Beratungsstellenleiterin Sema Hees Plattenweg 5 a 55237 Bornheim 0 67 34 / 82 82 % Wir beraten MItglieder im Rahmen von § 4 Nr.11 StBerG Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. LOHNSTEUERHILFEVEREIN www.vlh.de Für Sie vor Ort Beratungsstellenleiterin Alexandra Koch Beratungsstelle Hauptstraße 8, 67808 Mörsfeld Telefon: 06358/989036 Fax: 06358/989036 E-Mail: [email protected] Wassergasse 28 55268 Nieder-Olm Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) www.stb-freber.de � Tel. 0 61 36 / 92 50 80 � [email protected] gebunden, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 25.600 Euro nicht überschreiten, bei Verheirateten 51.200 Euro. „Das tatsächliche Bruttoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern kann jedoch bis zu 78.400 Euro betragen, damit noch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht“, so Lechner. Kooperationspartner der Sie wollen verkaufen? Wir haben solvente Käufer für Ihre Immobilie. Michael Heming Dipl. Sachverständiger (DIA) Rufen Sie an! Arbeitnehmer-Sparzulage Wer von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen erhält, profitiert doppelt: Den Zuschuss des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro monatlich können Berufstätige auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 Prozent sichern. Damit kommen jährlich nochmals bis zu 43 Euro oben drauf. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen bei 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete. Doch auch hier kann das Jahresbruttoeinkommen weitaus höher liegen, bei einer vierköpfigen Familie bei bis zu 60.400 Euro. (mso) Der Staat unterstützt private Pflegezusatzversicherung txn-p. Was beim Altersgeld die „Riester-Rente“, ist im Pflegefall die sogenannte „Pflege-Bahr“. Beide sind staatlich bezuschusste private Vorsorgeversicherungen. Die „Pflege-Bahr“ – benannt nach Gesundheitsminister Daniel Bahr – soll die staatliche Pflegeversicherung durch private Absicherung unterstützen. Denn im Pflegefall sind die Kosten für Unterbringung und Betreuung ohne private Vorsorge nur zur Hälfte gedeckt. Die verbleibenden 50 Prozent müssen die Angehörigen schultern. Und genau dort setzt die „PflegeBahr“ an: Mit der privaten Absicherung des Pflegefallrisikos sollen die Kosten der Betroffenen deutlich reduziert werden. Bei einem monatlichen Aufwand von mindestens zehn Euro beteiligt sich der Staat mit zusätzlichen fünf Euro an der privaten Vorsorge. Allerdings werden auch bei der „Pflege-Bahr“ nicht alle Kosten übernommen und Pflegebedürftige müssen mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Daher empfiehlt es sich, die „Pflege-Bahr“ um eine Ergänzungsdeckung zu erweitern, wie sie die Itzehoer Versicherungen anbieten. Für einen geringen monatlichen Beitrag ist dann sichergestellt, dass alle Kosten übernommen werden und die fünfjährige Wartezeit entfällt. Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. November 2015 Gesundheitskosten ab bestimmter Höhe steuerlich absetzbar Viele Gesundheitsleistungen werden nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten, unter anderem für Physiotherapie, können steuerlich absetzbar sein. Foto: © Alexander Raths -Fotolia Berlin (DAV). Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerzahler ihre Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Kosten von Medikamenten, Hilfsmitteln und Maßnahmen, die ärztlich verordnet, aber nicht oder nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings dürfen nur solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen. Darüber infor- miert die Deutsche Anwaltauskunft. „Die genannte zumutbare Belastung errechnet sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte“, informiert Rechtsanwältin Sabine UnkelbachTomczak, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ob und wie viele Kinder der Steuerpflichtige habe, spiele ebenfalls eine Rolle. Wichtig: Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe, die sich ergibt, wenn von den Einkünften die gesetzlichen Abzüge, wie zum Beispiel der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorgenommen wurden. „Die zumutbare Belastung zu ermitteln, ist für Laien schwierig“, warnt Rechtsanwältin UnkelbachTomczak. „Allerdings ist im Vorteil, wer schon andere Summen von der Steuer absetzen kann. Denn dann sinkt gegebenenfalls die zumutbare Belastung.“ Abzugsfähig sind Ausgaben für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Als Arznei- und Heilmittel zählen natürlich Medikamente, auch solche, die nicht verschreibungspflichtig sind. Zudem fallen Heilkuren, Physiotherapie und seit einiger Zeit auch Psychotherapie darunter. Als Hilfsmittel gelten unter anderem: Rollstühle, Krücken, Rollatoren, Brillen, Hörgeräte, Gehstöcke, Zahnimplantate und Zahnprothesen. Auch Naturheilverfahren können medizinisch notwendig sein – die Kosten dafür sind dann ebenfalls abzugsfähig. Das sind unter anderem homöopathische und osteopathische Behandlungen sowie andere Behandlungen von einem Heilprakti- ker. Auch Fahrtkosten zu Arztterminen sind absetzbar. Das ist vor allem dann relevant, wenn zum Beispiel ältere Menschen mit dem Taxi zum Arzt fahren müssen. Es können auch Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen abgesetzt werden, die in einem größeren Kontext mit der Krankheit in Verbindung stehen, zum Beispiel der behindertengerechte Umbau einer Wohnung. „Das Finanzamt kann es aber auch ablehnen, Gesundheitsausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, auch wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen“, warnt die Expertin aus Frankfurt. Letztlich gäbe es keine Garantie dafür, dass Gesundheitskosten von der Steuer abgezogen werden könnten. Beratungsstellenleiter Dipl. Kaufmann, Dipl.Jurist Andre Schmidt Spießgasse 30, Alzey Tel.: 06731 / 4712651 Sprechzeiten Mo – Fr 9 – 12 Uhr und auf Anfrage RHH TREUHAND GMBH STEUERBERATUNGS- UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT An der Fahrt 7 · 55124 Mainz Telefon E-Mail Internet 0 61 31 - 91 00 -20 [email protected] www.rhhtreuhand.de GABRIELE SPIES-BOTHE STEUERBERATERIN Keppentaler Weg 9 · 55286 Wörrstadt Telefon E-Mail Internet 0 67 32 - 9 43 50 [email protected] www.ihre-steuerberaterin.de Donnerstag, den 19. November 2015 Anzeigenteil Seite 23 Streit ums Erbe Geldanlage: Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zu mehr Transparenz beitragen soll verboten werden, alle Werbemaßnahmen müssen mit Risikohinweisen versehen werden. Anleger erhalten zudem ein Infoblatt, das die Geldanlage noch einmal zusammenfasst, und müssen die Kenntnisnahme bestätigen. Nur informierte Anleger können sich bewusst für oder gegen ein Investment mit all seinen Chancen und Risiken entscheiden. Foto: djd/UDI/ACN (djd). Ende April 2015 wurde das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Damit sollen Kleinanleger am "Grauen Kapitalmarkt" vor riskanten Finanzprodukten besser geschützt werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat ist das Gesetz nunmehr in Kraft getreten. Kernpunkt ist eine Verschärfung der Informationspflichten - etwa für Investitionen in erneuerbare Energien. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darf zudem Werbung für bestimmte Vermögensanlagen beschränken oder gewisse Produkte ganz verbieten. Bei bestimmten Geldanlagen haben die Anleger zudem künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch auch dieses Gesetz kann dem Anleger nicht alles abnehmen. Wer Geld anlegt, sollte sich immer informieren Der Anleger hat einen Anspruch auf stets aktuelle Informationen über eine Geldanlage, auch zeitnah während der Laufzeit der Anlage. Für sogenannte Nachrangdarlehen gilt künftig ebenso die Pflicht zur Erstellung eines BaFin-konformen Prospektes. Aggressive Werbung für gewisse Produkte Nur wer sich eine Anlage genau anschaut, kann sich bewusst entscheiden "Wir begrüßen alle Maßnahmen, die Geldanlagen verständlicher machen", betont Georg Hetz, Geschäftsführer des unabhängigen Finanzdienstleisters UDI. Denn nur ein informierter Anleger könne sich bewusst für oder gegen ein Investment mit all seinen Chancen und Risiken entscheiden. Die UDI kläre als Anbieter grüner Investments schon seit Jahren deutlich und ausführlich auf. "Im Produktprospekt, den jeder Anleger mit ausreichend Zeit zum Lesen vor Abschluss erhält, sind alle potentiellen Risiken und Chancen der jeweiligen Geldanlage ausführlich und gut verständlich genannt", so Hetz weiter. Ebenso kläre man die Anleger im Internet und auch telefonisch mit einem speziellen Fragebogen auf, ein 14tägiges Widerrufsrecht gäbe es bereits seit Langem. Der Volksmund sagt zu Recht: „Seid Ihr Euch noch gut oder habt Ihr schon geerbt?“ Innerhalb von Erbengemeinschaften werden häufig teure Erbstreitigkeiten geführt. Deshalb sind auch Berliner Testamente meist falsch und oft teuer. Fachanwalt für Erbrecht Wolfram Batzner aus Saulheim empfiehlt, wenn ein Grundstück im Nachlass vorliegt, die Kosten wegen einer Erbauseinandersetzung zu vermeiden, da ansonsten beim Notar und beim Grundbuchamt Kosten entstehen. Soweit keine Erbengemeinschaft vorliegt, können die Kosten einer Erbauseinandersetzung vermieden werden. Zur Gestaltung von Testamenten sind Fachanwälte für Erbrecht, Notare und Rechtsanwälte befugt. Leser, die sich eine kostenlose Erbrechtsmappe samt Entwurf einer Vorsorgevollmacht und Entwurf einer Patientenverfügung kostenfrei zusenden lassen wollen, können diese bei Fachanwalt für Erbrecht Wolfram Batzner, Nieder-SaulheimerStraße 25 in 55291 Saulheim unter der Telefonnummer 06732 / 936 801 anfordern, solange der Vorrat reicht. 9 Jahre – 9 Worte Seit neun Jahren erhalten unsere Mitglieder mindestens 6% Rendite! Infos unter: AVG-Partnerbüro-Rheinhessen Schulstraße 27 a 55271 Stadecken-Elsheim Tel: 0 61 30 - 9 41 70 73 www.avg-partnerbüro-rheinhessen.de §§ Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Für aktuell vorhandene Interessenten suchen wir: Häuser, Wohnungen und Hofreiten. Angebote bitte an: Büro Mainz Tel. 0 61 31 / 8 93 89 00 Büro Wörrstadt Tel. 0 67 32 / 9 57 11 70 Büro Alzey Tel. 0 67 31 / 4 78 06 00 www.Bieler-Diehm.de Wir suchen für vorgemerkte Kunden: 1-Fam.-Häuser, Bauernund Winzerhöfe, außergewöhnliche Objekte, auch renovierungsbedürftig. Seite 24 Anzeigenteil K L E I N A N Z E I Donnerstag, den 19. November 2015 G E N M A R K T Telefon 0 67 32 / 93 818 -18 oder -14 · Fax 0 67 32 / 93 818 20 · [email protected] WASCHMASCHINE Spülmaschine.defekt ??? Fliesenleger hat noch Termine frei Rufen Sie: Tel. 0 67 32 / 14 26 (gew.) Wir kommen direkt !!! Ihr Hausgerätespezialist Fa. Schrauth und Partner Fliesen- und Fliesenreparaturarbeiten, Silikonfugen erneuern, Trockenbauarbeiten. Tel. 0 61 36 / 85 09 41 Tel. 01 76 / 67 49 35 02 (gew.) www.sanierexperte.de (47/10) (47/1) Autofixx GbR Wir sind jederzeit erreichbar, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten. Wir zahlen gute Preise (besser als im Autohaus) Tel. 0 67 32 / 6 00 84 52 (gew.) Tel. 01 75 / 4 64 20 73 [email protected] (47/2) Medizinische Fußpflege Karin Riedl exam. Krankenschwester Tel. 0 67 32 / 81 73 (gew.) 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November 2015 Nie erfahren wir unser Leben stärker - als in großer Liebe, - und in tiefer Trauer. Rainer Maria Rilke Danke - im Gedenken an einen wunderbaren Menschen, - den ich meinen Mann nennen durfte. Shehif El Hadj-Henni * 01.02.1949 Hagenau / Frankreich † 15.10.2015 Mainz Danke - mit unendlicher Trauer im Herzen für die vielen Beileidsbekundungen, Blumen, die großzügigen Geldspenden für die Stiftung „Mainzer Herz“ - die liebevollen Gesten von Frenden, Bekannten und Verwandten Danke - auch im Namen unserer Kinder Patrick und Cathrin mit Familien. Karin El Hadj-Henni Wallertheim, im November 2015 - Trauerbegleitung - alle Bestattungsarten - Überführungen im In- und Ausland - Erledigung aller Formalitäten - Bestattungsvorsorge - Sterbegeldversicherung - Möglichkeit der Ratenzahlung oder Finanzierung - Beratung in unserem Büro oder auch gerne durch Hausbesuch Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter eV. Unsere Ansprechpartner: Für Armsheim und Umgebung Für Eich und Umgebung Für Büro Wöllstein und Umgebung Für Büro Nierstein/Oppenheim Stefan Sachs, Armsheim, Tel.: (0 67 34) 2 69 40 55 Annette Reich, Eich, Tel.: (0 62 46) 25 75 61 Ellen Weidmann, Wonsheim, Tel.: (0 67 03) 24 16 Annette Reich; Paul Sulfrian, Sironastraße 10, Tel.: (0 61 33) 26 29 Nachrichtenblatt GESCHENKEWELT Schmoozies®XXL Elch, Giraffe, Tiger, Fuchs oder Krokodil, das weiche Plüschtier mit einer Unterseite aus Mikrofaser (reinigt auch Smartphone oder Tablet-Display). Ob kleiner Freund und Tröster, für den Nikolausstiefel oder einfach nur so. Diese kleinen Lieblinge erobern die Herzen von Groß und Klein im Sturm. Softplüsch, 115 x 80 x 90 mm, waschbar 30° € 4,99 Erhältlich in unserer Geschäftsstelle - Nachrichtenblatt Ober-Saulheimer Straße 5 · 55286 Wörrstadt · 콯 0 67 32 / 9 38 18 -0 · Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8.00 - 17.00 Uhr, Mi. geschlossen Donnerstag, den 19. November 2015 Anzeigenteil Seite 27 Lara HURRA, da bin ich! SCHAUS ONNTAG jeden 3. Son von 13.0 ntag im Monat 0 bis 16.0 Außerha 0 Uhr lb der ge se ke 6. Oktober 2015 · 3350 g · 49 cm Es freuen sich Jennifer & Florian Werner tz ine Bera tung undl. Öffnungszeite n kein Verk auf. Flonheim, im November 2015 55288 Armsheim · Raiffeisenstr. 17 · (0 67 34) 94 09 - 00 · (0 67 34) 94 09 - 35 55246 Mainz-Kostheim · Hochheimer Str. 44 · (06134) 187700 · Fax 187702 Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 10.00 - 18.00 Uhr · Sa., 10.00 - 13.00 Uhr Besuchen Sie unsere Bäderstudios oder vereinbaren Sie telefonisch Ihren Beratungstermin! Herzlichen Glückwunsch Die Evangelische Jakobusgemeinde Framersheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Nicht nur DIES oder DAS – wir haben ALLES für die Schule! eine Chorleiterin / einen Chorleiter St.-Georgen-Str. 25 55232 Alzey Tel. 0 67 31 / 9 96 97 93 klicken für den Ev. Kirchenchor. Die Stelle umfasst 1,5 Wochenstunden, Auftritte werden separat vergütet. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerber/innen müssen einer Kirche der ACK angehören. Eine der Tätigkeit entsprechende Qualifikation wird vorausgesetzt. Infoanfragen und Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bis 15.12.2015 bitte an das Ev. Pfarramt Framersheim, Pfarrer Kaltwasser, Kirchstr. 55, 55234 Framersheim oder per Mail: [email protected] Bundesagentur für Arbeit Wir suchen n n n stellvertretende Pflegedienstleitung Pflegefachkräfte, Auszubildende, Studenten Krankenpflegehelfer, Aushilfen (m/w), auch am Wochenende für den ambulanten Pflegedienst im Rhein-Main-Gebiet. Wir bieten Überdurchschnittliche Bezahlung, ein leistungsorientiertes Team, flexible Arbeitszeiten. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Taramed – Ambulanter Pflegedienst GmbH Frau Gislinde Schulmayer Pflegedienstleitung Pariser Straße 92 · 55268 Nieder-Olm 콯 0 61 36 - 7 64 40 51 Aktuelle Stellenangebote Medizinische/r Fachangestellte/r (Minijob) Wir suchen für unser Team Verstärkung im Blutentnahmedienst. 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Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sucht ab Sommer 2016 eine/n Beamtenanwärter/in für das dritte Einstiegsamt Wir wünschen uns insbesondere: • Zuverlässigkeit, Motivation, Kreativität, Flexibilität • Gute Allgemeinbildung • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen • ein freundliches und kundenorientiertes Auftreten Wir bieten: • eine moderne Ausbildung mit Praxisorientierung • ein attraktives Ausbildungsentgelt Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30.11.2015 an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Personalabteilung Pariser Str. 110 55268 Nieder-Olm Für Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Schmitt-Sieben, unter Tel.: 06136/69111 zur Verfügung. Für unser Restaurant in Flonheim suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n erfahrene/n und kreative/n Koch/Köchin. Sie sind Koch (m/w) und bringen gerne Ihr Können zum Einsatz? Sie sind motiviert und suchen eine neue Herausforderung? 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