Sitzung vom 18.05.2015 - Gemeinde Speichersdorf

Niederschrift über die Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf
- öffentlicher Teil _______________________________________________________________________
Tag und Ort
am 18.05.2015 im Sitzungssaal des Rathauses
Vorsitzender
1. Bürgermeister Manfred Porsch
Schriftführer/in
Michaela Hösl
Eröffnung der
Sitzung
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest,
dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit,
Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer.
Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.
Anwesend
Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der
Gemeinde Speichersdorf sind 20 anwesend:
1. Bürgermeister
Herr Manfred Porsch
2. Bürgermeisterin
Frau Simone Walter
Mitglieder Gemeinderat
Herr Christian Bäß
Herr Günther Bauer
Herr Edmund Bruckner
Herr Matthias Busch
Herr Franc Dierl
Herr Hermann Eisenhut
Herr Dominik Fick
Frau Claudia Fischer
Frau Annke Gräbner
Herr Dr. Wolfgang Hübner
Herr Rudolf Kirchberger
Herr Hans Schmid
Herr Franz Schmidt
Herr Roland Steininger
Herr Norbert Veigl
Herr Günther Vogel
Herr Gerd Zetlmeisl
Ortssprecher/in
Herr Karl Braun
Herr Harald Graf
Schriftführerin
Frau Michaela Hösl
abwesend zu TOP 13
anwesend ab TOP 5
Es fehlen entschuldigt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47
Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist.
1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf
sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2015
2.
Ortsverschönerungswettbewerb des Landkreises Bayreuth; Anmeldung eines
Gemeindeteiles
3.
Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle mit
Nebengebäuden
4.
Offener Jugendtreff; Übernahme des gemeindlichen Eigenanteils
5.
Genehmigung von Bauanträgen
5.1.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf
6.
Antrag des Stammtisches Ramlesreuth e. V. auf Bezuschussung zum Bau eines
Toilettenhäuschens am Fußball- bzw. Festplatz in Ramlesreuth
7.
Antrag des CSU-Ortsverbandes Speichersdorf auf Errichtung einer Einfädelspur im
Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-West Richtung Bayreuth und im Bereich
der Anschlussstelle Speichersdorf-Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der
Bundesstraße 22
8.
Bekanntgaben
9.
Sonstiges
9.1.
Widmung einer Gemeindestraße gemäß Art. 6 BayrStrWG
ffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom
20.04.2015
Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2015 wird
genehmigt.
Abstimmung:
2
18 :
Ortsverschönerungswettbewerb des Landkreises Bayreuth;
Anmeldung eines Gemeindeteiles
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anmeldung des Gemeindeteils
Tauritzmühle mit dem Wasserkinderspielplatz.
0
Abstimmung:
3
18 :
0
Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Wanderschutzhütte
Tauritzmühle mit Nebengebäuden
Mit Schreiben vom 02.02.2015 stellt der FGV einen Antrag auf
Bezuschussung für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle.
Im Jahr 1984 wurde die Wanderschutzhütte errichtet. Die Gemeinde
Speichersdorf hat damals aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses
30.000,00 DM an Zuschuss ausbezahlt. Der FGV hat das Grundstück
damals der Gemeinde Speichersdorf für 30.000,00 DM abgekauft. Diese
30.000,00 DM flossen als Zuschuss wieder zurück.
Laut den Zuschussrichtlinien der Gemeinde Speichersdorf werden den
Vereinen mit aktiver Jugendarbeit 7,5 % der zuschussfähigen Kosten für
Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Die Kostenschätzung des Architekten Franc Dierl aus Speichersdorf
beträgt 133.000,00 €. Der Zuschuss der Gemeinde Speichersdorf würde
sich somit auf 9.975,00 € belaufen (7,5 % von 133.000,00 €)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf stimmt dem Antrag des
FGV Speichersdorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die
Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle mit Nebengebäuden in
Höhe von 7,5 % der mittels Rechnungen nachgewiesenen Kosten,
höchstens jedoch 10.000,00 € zu.
Abstimmung:
4
18 :
0
Offener Jugendtreff; Übernahme des gemeindlichen Eigenanteils
Mit Schreiben vom 29.04.2015 bittet der Caritasverband Bayreuth e.V. um
Überweisung des gemeindlichen Eigenanteils am Projekt „Offener
Jugendtreff“. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 11.308,46 €. Der
Caritasverband beteiligt sich in gleicher Höhe an dem Projekt in
Speichersdorf.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2014 belaufen sich auf 23.716,92 €.
Darin sind die verschiedenen Personal- und Sachkosten des offenen
Jugendtreffs enthalten.
Die Finanzierung der nicht durch Zuschüsse und Spenden gedeckten
Ausgaben erfolgt hälftig durch die Gemeinde Speichersdorf und den
Caritasverband.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Verwendungsnachweis des
Caritasverbands Bayreuth e. V. für das Jahr 2014 zu. Der gemeindliche
Eigenanteil in Höhe von 11.308,46 € ist an den Caritasverband Bayreuth e.
V. auszuzahlen.
Abstimmung:
5
Genehmigung von Bauanträgen
5.1
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf
18 :
0
Bauvorhaben: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Speichersdorf
Bauherr: Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf
Beschluss:
Dem Bauantrag wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmung:
6
19 :
0
Antrag des Stammtisches Ramlesreuth e. V. auf Bezuschussung zum
Bau eines Toilettenhäuschens am Fußball- bzw. Festplatz in
Ramlesreuth
Mit Schreiben vom 09.03.2015 stellt der Stammtisch Ramlesreuth e. V.
einen Antrag auf Bezuschussung zum Bau eines Toilettenhäuschens am
Fußball- bzw. Festplatz in Ramlesreuth. Die geschätzten Kosten des
Bauvorhabens liegen bei 24.000,00 €.
Laut § 4 der aktuell gültigen „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine, Verbände, christliche Kirchen und sonstige Institutionen“
werden grundsätzlich 10 % der zuschussfähigen Kosten für bauliche
Maßnahmen angesetzt. Allerdings muss der Verein aktive Jugendarbeit
betreiben. Bei einem Stammtisch stellt sich jedoch die Frage, ob aktive
Jugendarbeit betrieben wird.
Laut Mitteilung des Vereins sind derzeit 14 Mitglieder unter 18 Jahre alt.
Bei einer 10%igen Förderung wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von ca.
2.400,00 € berechnet. Die genaue Abrechnung erfolgt jedoch erst nach
Beendigung der Maßnahme aufgrund der eingereichten Rechnungen.
GRin Gräbner informiert, dass im kommenden Jahr die Feuerwehr ihr 125jähriges Jubiläum auf dem Festplatz ausrichten wird, und im Jahr 2017
voraussichtlich der Jugendleistungsmarsch ebenfalls auf dem Festplatz
stattfinden wird. Die Nutzung des Toilettenhäuschens wird
selbstverständlich auch für andere Festlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt anteilige Kosten für Baumaterialien in Höhe
von 2.000,00 € zu übernehmen, sofern die Nutzung der Toiletten auf dem
Festplatz für Festlichkeiten zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmung:
19 :
0
7
Antrag des CSU-Ortsverbandes Speichersdorf auf Errichtung einer
Einfädelspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-West
Richtung Bayreuth und im Bereich der Anschlussstelle
Speichersdorf-Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der
Bundesstraße 22
Bgm. Porsch erläutert kurz die Entwicklung der Verkehrslage auf der B22
in den Jahren 2000 bis 2010. Der Gesamtverkehr hat sich erheblich
erhöht.
Folgenden Sachverhalt trägt er vor:
Bereits im Schreiben der Gemeinde Speichersdorf an das Straßenbauamt
Bayreuth vom 29.03.1999 wurde die Errichtung einer Einfädelungspur im
Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West in Richtung Bayreuth
aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragt.
Im Schreiben des Straßenbauamtes Bayreuth vom 22.12.1999 wurde zum
Ausdruck gebracht, dass aufgrund des aktuellen Verkehrs- und
Unfallgeschehens derzeit kein Bedarf für die zusätzliche Anlage von
Einfädelungsstreifen im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West gesehen wird.
Über eine Nachrüstung zu einem späteren Zeitpunkt kann jedoch
nachgedacht werden, wenn andere Entwicklungen erkennbar sind.
Anlässlich eines Gespräches im Rathaus der Gemeinde Speichersdorf mit
Herrn Baudirektor Pirner vom Straßenbauamt Bayreuth wurde die
Notwendigkeit einer Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle
Speichersdorf – West von meiner Person vorgetragen.
Im Schreiben der Gemeinde Speichersdorf vom 12.01.2006 wurde erneut
ein Antrag auf Errichtung eines Einfädelungsstreifens im Bereich der
Anschlussstelle Speichersdorf – West im Zuge der Bundesstraße 22 mit
Errichtung eines Lärmschutzwalles nördlich des Einfädelungsstreifens an
das Straßenbauamt Bayreuth gestellt.
Dieser Antrag wurde eingehend begründet.
Im Schreiben des Straßenbauamtes Bayreuth vom 13.03.2006 wurde
dargelegt, dass die Anschlussstelle keine Unfallhäufungsstelle darstellt.
Die Anlage eines Beschleunigungsstreifens wäre zwar technisch möglich,
aber auf Grund der begrenzten Sichtverhältnisse (Innenkurve,
Bauwerkswiderlager) mit einer Erhöhung des Unfallrisikos verbunden.
Ein Umbau würde das Unfallrisiko an einem bisher wenig unfallträchtigen
Knotenpunkt erhöhen. Das Straßenbauamt Bayreuth wird deshalb die
Anlage eines Beschleunigungsstreifens nicht weiter verfolgen.
Mit Schreiben vom 04.09.2006 an das Staatliche Bauamt Bayreuth hat die
Gemeinde Speichersdorf einen erneuten Antrag auf Errichtung eines
Einfädelungsstreifens an der An-schlussstelle Speichersdorf – West im
Zuge der Bundesstraße 22 gestellt.
Mit Schreiben vom 23.09.2008 hat der CSU-Ortsverband Speichersdorf
einen Antrag auf Errichtung einer Einfädelungsspur im Bereich der
Anschlussstelle Speichersdorf - West Richtung Bayreuth und im Bereich
Anschlussstelle Speichersdorf- Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der
Bundesstraße 22 gestellt.
Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.10.2008 beraten
und erörtert.
Im Verlauf der Diskussion im Gemeinderat zeigte sich, dass der
Gemeinderat mehrheitlich die Errichtung einer Einfädelungsspur im
Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West im Zuge der
Bundesstraße 22 befürwortet. Die erstmalig beantragte Einfädelungsspur
im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – Ost in Richtung Kemnath
wurde hinsichtlich der technischen Ausführung und der minimalen
Entwicklungslänge zwischen Anschlussstelle Speichersdorf – Ost und
Eisenbahnüberführung kritisch betrachtet.
Der bayerische Staatsminister des Innern, Herr Joachim Herrmann, hat mit
Schreiben vom 28.02.2009 als Ergebnis festgestellt, dass aus den
verschiedensten Gründen die Straßenbauverwaltung derzeit einen
nachträglichen Anbau von Einfädelungsspuren an den beiden
vorgenannten Anschlussstellen im Zuge der B 22 für nicht notwendig hält,
zumal dies wegen der einheitlichen Streckencharakteristik auch eine
Nachrüstung anderer Knotenpunkte zur Folge haben müsste.
In vielen weiteren Gesprächen mit dem Straßenbauamt bzw. dem
Staatlichen Bauamt wurde die Forderung der Gemeinde fortwährend
vorgetragen eine Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle
Speichersdorf – West zu errichten.
Das Staatliche Bauamt, vertreten durch Herrn Baumgärtel hat kürzlich
telefonisch zugesagt aufgrund der nachweislich gestiegenen
Verkehrszahlen im Zuge der B 22 den Sachverhalt erneut zu prüfen.
Persönliche Anmerkung:
Die neue Verkehrszählung, die im Jahr 2015 auf allen Bundes-, Staatsund Kreisstraßen durchgeführt wird, wird sicherlich eine wesentliche
Steigerung der Verkehrszahlen auf der B 22 ermitteln.
GRin Fischer wirft ein, ob es nicht besser wäre mit dem Antrag zu warten,
bis die Zahlen der Verkehrszählung veröffentlicht werden.
Bgm. Porsch sagt, dass er denke, dass diese nicht vor 2016 öffentlich
werden.
GR Dr. Hübner begründet ein weiteres Problem in dem Neubau der
Tankstelle. Durch die einfahrenden LKW´s könnte diese Stelle noch
gefährlicher werden als bisher.
Nach längerer Diskussion kommt der Gemeinderat zu folgendem
Beschluss:
Es wird ein erneuter Antrag an das Staatliche Bauamt Bayreuth mit der
Bitte um Überprüfung des aktuellen Sachverhalts gestellt.
Abstimmung:
8
Bekanntgaben
Folgende Termine werden bekannt gegeben:
18 :
1
- Einweihung des Naturerlebnispfades Tauritzmühle am 21.06.2015 um
13.00 Uhr
- Abschlussfeier der Kegel-Weltmeisterschaft am 23.05.2015
- Fest der Kulturen am 06.06.2015, ab 13.30 Uhr
9
Sonstiges
9.1
Widmung einer Gemeindestraße gemäß Art. 6 BayrStrWG
Bei der Erschießung des Baugebietes Wirbenz Ost, Nr. 24 wurde eine
neue Straße mit Wendehammer gebaut.
Die neu gebaute Straße in Wirbenz, auf der Fl.Nr. 146 und 141/1,
Gemarkung Wirbenz liegt in einem Baugebiet, deshalb muss Sie gemäß
Art. 46 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet werden. Da es im Ortsteil
Wirbenz keine offiziellen Straßenbezeichnungen gibt, erhält die neue
Ortsstraße im Straßenbestandsverzeichnis die Bezeichnung „Straße in
Wirbenz, lfd. Nr.11“.
Die zu widmende Straße beginnt an der Einmündung in den
Teufelhammerweg mit km 0,000 und endet an der Südostseite des
Anwesens Wirbenz 69, Fl.Nr. 140/4 mit km 0,087.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Speichersdorf.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die neugebaute Straße auf der Fl.Nr. 146 u.
141/1, Gemarkung Wirbenz als Ortsstraße zu widmen.
Die zu widmende Straße beginnt an der Einmündung in den
Teufelhammerweg
mit km 0,000 und endet an der Südostseite des Anwesens Wirbenz 69,
Fl.Nr. 140/4
mit km 0,087.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Speichersdorf.
Widmungsbeschränkungen werden nicht verfügt.
Abstimmung:
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Porsch
1. Bürgermeister
Michaela Hösl
Schriftführerin
19 :
0