Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf - öffentlicher Teil _______________________________________________________________________ Tag und Ort am 18.05.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Vorsitzender 1. Bürgermeister Manfred Porsch Schriftführer/in Michaela Hösl Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sind 20 anwesend: 1. Bürgermeister Herr Manfred Porsch 2. Bürgermeisterin Frau Simone Walter Mitglieder Gemeinderat Herr Christian Bäß Herr Günther Bauer Herr Edmund Bruckner Herr Matthias Busch Herr Franc Dierl Herr Hermann Eisenhut Herr Dominik Fick Frau Claudia Fischer Frau Annke Gräbner Herr Dr. Wolfgang Hübner Herr Rudolf Kirchberger Herr Hans Schmid Herr Franz Schmidt Herr Roland Steininger Herr Norbert Veigl Herr Günther Vogel Herr Gerd Zetlmeisl Ortssprecher/in Herr Karl Braun Herr Harald Graf Schriftführerin Frau Michaela Hösl abwesend zu TOP 13 anwesend ab TOP 5 Es fehlen entschuldigt: Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. 1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2015 2. Ortsverschönerungswettbewerb des Landkreises Bayreuth; Anmeldung eines Gemeindeteiles 3. Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle mit Nebengebäuden 4. Offener Jugendtreff; Übernahme des gemeindlichen Eigenanteils 5. Genehmigung von Bauanträgen 5.1. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf 6. Antrag des Stammtisches Ramlesreuth e. V. auf Bezuschussung zum Bau eines Toilettenhäuschens am Fußball- bzw. Festplatz in Ramlesreuth 7. Antrag des CSU-Ortsverbandes Speichersdorf auf Errichtung einer Einfädelspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-West Richtung Bayreuth und im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der Bundesstraße 22 8. Bekanntgaben 9. Sonstiges 9.1. Widmung einer Gemeindestraße gemäß Art. 6 BayrStrWG ffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2015 Beschluss: Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2015 wird genehmigt. Abstimmung: 2 18 : Ortsverschönerungswettbewerb des Landkreises Bayreuth; Anmeldung eines Gemeindeteiles Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Anmeldung des Gemeindeteils Tauritzmühle mit dem Wasserkinderspielplatz. 0 Abstimmung: 3 18 : 0 Antrag auf Zuschuss für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle mit Nebengebäuden Mit Schreiben vom 02.02.2015 stellt der FGV einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle. Im Jahr 1984 wurde die Wanderschutzhütte errichtet. Die Gemeinde Speichersdorf hat damals aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses 30.000,00 DM an Zuschuss ausbezahlt. Der FGV hat das Grundstück damals der Gemeinde Speichersdorf für 30.000,00 DM abgekauft. Diese 30.000,00 DM flossen als Zuschuss wieder zurück. Laut den Zuschussrichtlinien der Gemeinde Speichersdorf werden den Vereinen mit aktiver Jugendarbeit 7,5 % der zuschussfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen gewährt. Die Kostenschätzung des Architekten Franc Dierl aus Speichersdorf beträgt 133.000,00 €. Der Zuschuss der Gemeinde Speichersdorf würde sich somit auf 9.975,00 € belaufen (7,5 % von 133.000,00 €) Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf stimmt dem Antrag des FGV Speichersdorf e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Wanderschutzhütte Tauritzmühle mit Nebengebäuden in Höhe von 7,5 % der mittels Rechnungen nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 10.000,00 € zu. Abstimmung: 4 18 : 0 Offener Jugendtreff; Übernahme des gemeindlichen Eigenanteils Mit Schreiben vom 29.04.2015 bittet der Caritasverband Bayreuth e.V. um Überweisung des gemeindlichen Eigenanteils am Projekt „Offener Jugendtreff“. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 11.308,46 €. Der Caritasverband beteiligt sich in gleicher Höhe an dem Projekt in Speichersdorf. Die Gesamtausgaben für das Jahr 2014 belaufen sich auf 23.716,92 €. Darin sind die verschiedenen Personal- und Sachkosten des offenen Jugendtreffs enthalten. Die Finanzierung der nicht durch Zuschüsse und Spenden gedeckten Ausgaben erfolgt hälftig durch die Gemeinde Speichersdorf und den Caritasverband. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Verwendungsnachweis des Caritasverbands Bayreuth e. V. für das Jahr 2014 zu. Der gemeindliche Eigenanteil in Höhe von 11.308,46 € ist an den Caritasverband Bayreuth e. V. auszuzahlen. Abstimmung: 5 Genehmigung von Bauanträgen 5.1 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf 18 : 0 Bauvorhaben: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Speichersdorf Bauherr: Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf Beschluss: Dem Bauantrag wird einstimmig zugestimmt. Abstimmung: 6 19 : 0 Antrag des Stammtisches Ramlesreuth e. V. auf Bezuschussung zum Bau eines Toilettenhäuschens am Fußball- bzw. Festplatz in Ramlesreuth Mit Schreiben vom 09.03.2015 stellt der Stammtisch Ramlesreuth e. V. einen Antrag auf Bezuschussung zum Bau eines Toilettenhäuschens am Fußball- bzw. Festplatz in Ramlesreuth. Die geschätzten Kosten des Bauvorhabens liegen bei 24.000,00 €. Laut § 4 der aktuell gültigen „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, christliche Kirchen und sonstige Institutionen“ werden grundsätzlich 10 % der zuschussfähigen Kosten für bauliche Maßnahmen angesetzt. Allerdings muss der Verein aktive Jugendarbeit betreiben. Bei einem Stammtisch stellt sich jedoch die Frage, ob aktive Jugendarbeit betrieben wird. Laut Mitteilung des Vereins sind derzeit 14 Mitglieder unter 18 Jahre alt. Bei einer 10%igen Förderung wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von ca. 2.400,00 € berechnet. Die genaue Abrechnung erfolgt jedoch erst nach Beendigung der Maßnahme aufgrund der eingereichten Rechnungen. GRin Gräbner informiert, dass im kommenden Jahr die Feuerwehr ihr 125jähriges Jubiläum auf dem Festplatz ausrichten wird, und im Jahr 2017 voraussichtlich der Jugendleistungsmarsch ebenfalls auf dem Festplatz stattfinden wird. Die Nutzung des Toilettenhäuschens wird selbstverständlich auch für andere Festlichkeiten zur Verfügung gestellt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt anteilige Kosten für Baumaterialien in Höhe von 2.000,00 € zu übernehmen, sofern die Nutzung der Toiletten auf dem Festplatz für Festlichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Abstimmung: 19 : 0 7 Antrag des CSU-Ortsverbandes Speichersdorf auf Errichtung einer Einfädelspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-West Richtung Bayreuth und im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf-Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der Bundesstraße 22 Bgm. Porsch erläutert kurz die Entwicklung der Verkehrslage auf der B22 in den Jahren 2000 bis 2010. Der Gesamtverkehr hat sich erheblich erhöht. Folgenden Sachverhalt trägt er vor: Bereits im Schreiben der Gemeinde Speichersdorf an das Straßenbauamt Bayreuth vom 29.03.1999 wurde die Errichtung einer Einfädelungspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West in Richtung Bayreuth aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragt. Im Schreiben des Straßenbauamtes Bayreuth vom 22.12.1999 wurde zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund des aktuellen Verkehrs- und Unfallgeschehens derzeit kein Bedarf für die zusätzliche Anlage von Einfädelungsstreifen im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West gesehen wird. Über eine Nachrüstung zu einem späteren Zeitpunkt kann jedoch nachgedacht werden, wenn andere Entwicklungen erkennbar sind. Anlässlich eines Gespräches im Rathaus der Gemeinde Speichersdorf mit Herrn Baudirektor Pirner vom Straßenbauamt Bayreuth wurde die Notwendigkeit einer Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West von meiner Person vorgetragen. Im Schreiben der Gemeinde Speichersdorf vom 12.01.2006 wurde erneut ein Antrag auf Errichtung eines Einfädelungsstreifens im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West im Zuge der Bundesstraße 22 mit Errichtung eines Lärmschutzwalles nördlich des Einfädelungsstreifens an das Straßenbauamt Bayreuth gestellt. Dieser Antrag wurde eingehend begründet. Im Schreiben des Straßenbauamtes Bayreuth vom 13.03.2006 wurde dargelegt, dass die Anschlussstelle keine Unfallhäufungsstelle darstellt. Die Anlage eines Beschleunigungsstreifens wäre zwar technisch möglich, aber auf Grund der begrenzten Sichtverhältnisse (Innenkurve, Bauwerkswiderlager) mit einer Erhöhung des Unfallrisikos verbunden. Ein Umbau würde das Unfallrisiko an einem bisher wenig unfallträchtigen Knotenpunkt erhöhen. Das Straßenbauamt Bayreuth wird deshalb die Anlage eines Beschleunigungsstreifens nicht weiter verfolgen. Mit Schreiben vom 04.09.2006 an das Staatliche Bauamt Bayreuth hat die Gemeinde Speichersdorf einen erneuten Antrag auf Errichtung eines Einfädelungsstreifens an der An-schlussstelle Speichersdorf – West im Zuge der Bundesstraße 22 gestellt. Mit Schreiben vom 23.09.2008 hat der CSU-Ortsverband Speichersdorf einen Antrag auf Errichtung einer Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf - West Richtung Bayreuth und im Bereich Anschlussstelle Speichersdorf- Ost Richtung Kemnath in den Verlauf der Bundesstraße 22 gestellt. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.10.2008 beraten und erörtert. Im Verlauf der Diskussion im Gemeinderat zeigte sich, dass der Gemeinderat mehrheitlich die Errichtung einer Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West im Zuge der Bundesstraße 22 befürwortet. Die erstmalig beantragte Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – Ost in Richtung Kemnath wurde hinsichtlich der technischen Ausführung und der minimalen Entwicklungslänge zwischen Anschlussstelle Speichersdorf – Ost und Eisenbahnüberführung kritisch betrachtet. Der bayerische Staatsminister des Innern, Herr Joachim Herrmann, hat mit Schreiben vom 28.02.2009 als Ergebnis festgestellt, dass aus den verschiedensten Gründen die Straßenbauverwaltung derzeit einen nachträglichen Anbau von Einfädelungsspuren an den beiden vorgenannten Anschlussstellen im Zuge der B 22 für nicht notwendig hält, zumal dies wegen der einheitlichen Streckencharakteristik auch eine Nachrüstung anderer Knotenpunkte zur Folge haben müsste. In vielen weiteren Gesprächen mit dem Straßenbauamt bzw. dem Staatlichen Bauamt wurde die Forderung der Gemeinde fortwährend vorgetragen eine Einfädelungsspur im Bereich der Anschlussstelle Speichersdorf – West zu errichten. Das Staatliche Bauamt, vertreten durch Herrn Baumgärtel hat kürzlich telefonisch zugesagt aufgrund der nachweislich gestiegenen Verkehrszahlen im Zuge der B 22 den Sachverhalt erneut zu prüfen. Persönliche Anmerkung: Die neue Verkehrszählung, die im Jahr 2015 auf allen Bundes-, Staatsund Kreisstraßen durchgeführt wird, wird sicherlich eine wesentliche Steigerung der Verkehrszahlen auf der B 22 ermitteln. GRin Fischer wirft ein, ob es nicht besser wäre mit dem Antrag zu warten, bis die Zahlen der Verkehrszählung veröffentlicht werden. Bgm. Porsch sagt, dass er denke, dass diese nicht vor 2016 öffentlich werden. GR Dr. Hübner begründet ein weiteres Problem in dem Neubau der Tankstelle. Durch die einfahrenden LKW´s könnte diese Stelle noch gefährlicher werden als bisher. Nach längerer Diskussion kommt der Gemeinderat zu folgendem Beschluss: Es wird ein erneuter Antrag an das Staatliche Bauamt Bayreuth mit der Bitte um Überprüfung des aktuellen Sachverhalts gestellt. Abstimmung: 8 Bekanntgaben Folgende Termine werden bekannt gegeben: 18 : 1 - Einweihung des Naturerlebnispfades Tauritzmühle am 21.06.2015 um 13.00 Uhr - Abschlussfeier der Kegel-Weltmeisterschaft am 23.05.2015 - Fest der Kulturen am 06.06.2015, ab 13.30 Uhr 9 Sonstiges 9.1 Widmung einer Gemeindestraße gemäß Art. 6 BayrStrWG Bei der Erschießung des Baugebietes Wirbenz Ost, Nr. 24 wurde eine neue Straße mit Wendehammer gebaut. Die neu gebaute Straße in Wirbenz, auf der Fl.Nr. 146 und 141/1, Gemarkung Wirbenz liegt in einem Baugebiet, deshalb muss Sie gemäß Art. 46 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet werden. Da es im Ortsteil Wirbenz keine offiziellen Straßenbezeichnungen gibt, erhält die neue Ortsstraße im Straßenbestandsverzeichnis die Bezeichnung „Straße in Wirbenz, lfd. Nr.11“. Die zu widmende Straße beginnt an der Einmündung in den Teufelhammerweg mit km 0,000 und endet an der Südostseite des Anwesens Wirbenz 69, Fl.Nr. 140/4 mit km 0,087. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Speichersdorf. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die neugebaute Straße auf der Fl.Nr. 146 u. 141/1, Gemarkung Wirbenz als Ortsstraße zu widmen. Die zu widmende Straße beginnt an der Einmündung in den Teufelhammerweg mit km 0,000 und endet an der Südostseite des Anwesens Wirbenz 69, Fl.Nr. 140/4 mit km 0,087. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Speichersdorf. Widmungsbeschränkungen werden nicht verfügt. Abstimmung: Für die Richtigkeit der Niederschrift: Porsch 1. Bürgermeister Michaela Hösl Schriftführerin 19 : 0
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