Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung

Niederschrift
der 8. Sitzung
der Gemeindevertretung
am Mittwoch, 22.07.2015, von 20:00 bis 23:10 Uhr
Ort: Rathaus Trebur, Ratssaal
Gemeindevertretung
Staengle, Horst
Swirschuk, Andreas
Roos, Jürgen
Fußmann, Heinz
Beemelmann, Bernhard
Bender, Thomas
Cavelius, Volker
Dietz, Bruno
Dressler, Ingrid
Ertel, Christine
Frick, Harald
Fuchs, Barbara
Girresch, Hans Wilhelm
Hartl, Egon
Jäger, Georg
Karcher, Heike
Karolus, Oswin
Löffert, Gerhard
Maus, Edmund
Möbus, Benjamin
Mussel, Constantin
Nadler, Manfred
Richter, Gerhard
Rühl, Willi
Scheler Eckstein, Victoria
Stadion, Berthold
Stadion, David
Strubel, Klaus
Winkler, Bernhard
Zeelen, Paul
Zink, Sigrid
Gemeindevorstand
Bernhard, Rolf
Blum, Joachim
Egner, Heinrich
Kaus-Schmidt, Sabine
Seemann, Stefan
Sittmann, Carsten
Swets, Charlotte
Zink, Wilfried
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
Protokollführer/in
Mundschenk, Uta
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Tagesordnung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
11.1
12.
13.
14.
15.
Genehmigung der Niederschrift vom 26.06.2015
Bericht des Gemeindevorstandes
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Stiftungssatzung der Lucy Weinert-Stiftung
BV/1305/2015
Haushalt 2015 / 2016
BV/1149/2015
Kulturelle und soziale Maßnahmen im zweiten Halbjahr
BV/1295/2015
während vorläufiger Haushaltsführung
Leseladen – Demontage der fehlerhaften Lampen und
BV/1289/2015
Lieferung einer neuen Beleuchtung
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das
BV/1253/2015/1
Schiedsamt Trebur II (Astheim)
Änderung der Entwässerungssatzung
BV/1242/2015
1. Änderung des § 10 „Abwasserbeitrag“
2. Änderung des § 22 „Benutzungsgebühren“
3. Änderung des § 25 „Gebühren“
4. Änderung des § 26 „Entstehung und Fälligkeit der Gebühr“
5. Änderung des § 31 „Ordnungswidrigkeiten“
6. Änderung des § 32 „Inkrafttreten“
Änderung der Abfall- und Gebührensatzung
Grundstücksangelegenheit
Grundstück Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21
BV/1299/2015
Flur 1, Fl.-St. 266, Verkauf einer Teilfläche von ca. 700 qm
Bauleitplanung Hessenaue
BV/1291/2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan „Fischzuchtanlage“ Trebur-Hessenaue
1. Beschluss zur Prüfung der während der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Vorhabenentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
2. Beschluss des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
3. Beschluss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB für den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Antrag der GLT-Fraktion vom 13.01.2015, lfd. Nr. 1014
Alte Kite Astheim, weitere Nutzung
Antrag der GLT-Fraktion vom 05.07.2015, lfd. Nr. 1059
Rekultivierungsziele im Bereich des Kiesabbaus Trebur-Geinsheim,
Verfüllung von 13 ha im „Altsee“
Antrag der GLT-Fraktion vom 05.07.2015, lfd. Nr. 1060
Resolution der Gemeindevertretung zu TTIP, CETA, TiSA
Der Vorsitzender der Gemeindevertretung Herr Staengle begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die
Presse. Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
1.
Genehmigung der Niederschrift vom 26.06.2015
Die Niederschrift vom 26.06.2015 wird einstimmig genehmigt.
2.
Bericht des Gemeindevorstandes
Digitalfunkfähige Sirenensteuergeräte
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 12. Juni 2015 mitgeteilt,
dass die Beschaffungskosten der digitalfunkfähigen Sirenensteuergeräte, entgegen der ursprünglichen Schätzung von 800 € pro Stück, voraussichtlich 1.000 bis 1.500 € pro Stück betragen werden.
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In der Gemeinde Trebur bestehen 21 Sirenenstandorte. Für deren Umrüstung muss aufgrund der
Mitteilung des Ministeriums mit Mehrauszahlungen von bis zu 14.700 € gerechnet werden. Derzeit ist
allerdings noch nicht absehbar, wann die Auslieferung der Sirenensteuergeräte ansteht.
Einführung einer Essenspauschale in den Kindertageseinrichtungen
Der Gemeindevorstand hat die Umstellung der Essensabrechnung von Einzelabrechnung auf pauschale Abrechnung für die Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung beschlossen.
Den Eltern wurde bisher in Einzelabrechnungen der Betrag des Essensanbieters weitergegeben. Zukünftig werden den Eltern die pauschalen Beträge in Rechnung gestellt, um den Verwaltungsaufwand
zu verringern und den Regelungen der Satzung zu entsprechen.
Im Vermerk zur Prüfung der Jahresrechnung 2009 hat das Rechnungsprüfungsamt aufgeführt, dass
von Einzel-Soll-Stellungen aufgrund des Verwaltungsaufwandes Abstand genommen werden sollte.
Dabei wurde empfohlen, die zu erhebenden Aufwendungen durch Monatspreise zu ersetzen.
Stellungnahme zum Nahverkehrsplan
Die LNVG hat die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans bis zum
31. Juli 2015 eingeräumt. Der Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste prüft derzeit, ob die
von der Gemeinde Trebur im Vorfeld vorgetragenen Anmerkungen und Empfehlungen in den Entwurf
aufgenommen wurden.
Halbjahresbericht
Hinweis: Der Halbjahresbericht Finanzen 2015 wird mit dem Protokoll zur heutigen Gemeindevertretersitzung zugestellt.
Kassenkredite
Stand 22.07.2015: 22.254.182,53 €
(Vergleich, Stand 25.06.2015: 21.611.164,87 €)
3.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Am Sitzungsabend liegt den Gremienmitgliedern eine Tischvorlage „Stiftungssatzung der Lucy Weinert-Stiftung“ (BV/1305/2015) vor. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass die Tischvorlage als neuer TOP 4. auf die Tagesordnung kommt. Die Reihenfolge ändert sich dementsprechend.
Weiterhin liegen am Sitzungsabend zwei Anträge der FDP-Fraktion (lfd. Nr. 1061 und 1062) vor.
Der Antrag lfd. Nr. 1061 vom 21.07.2015 zur „Personalkostenreduzierung“ wird vom Antragsteller
zurückgezogen.
Die Aufnahme auf die Tagesordnung des Antrages lfd. Nr. 1062 vom 21.07.2015 zur „Bürgerversammlung Haushalt 2015 / 2016“ lehnt die Gemeindevertretung einstimmig mit 18 Nein-Stimmen
und bei 4 Enthaltungen ab.
Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
4.
Stiftungssatzung der Lucy Weinert-Stiftung
BV/1305/2015
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Stiftungssatzung der Lucy Weinert-Stiftung in der
Fassung vom 16.07.2015.
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5.
Haushalt 2015 / 2016
BV/1149/2015
Folgende Unterlagen zum Haushalt liegen den Gremienmitgliedern am Sitzungsabend vor:







Beschlussvorlage zur Abstimmung „Haushalt 2015 / 2016“
Haushaltssatzung nach Einarbeitung der Empfehlungen aus den Fachausschüssen
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Ergebnis- und Finanzplanung 2014 bis 2019 (mittelfristige Finanzplanung)
Investitionsprogramm 2015 / 2016
Haushaltssicherungskonzept 2015 / 2016
Abstimmungslisten Haushalt 2015 / 2016

einstimmig angenommene/abgelehnte Fortschreibungen/Anträge

zurückgezogene/verwiesene Fortschreibungen/Anträge

mehrheitlich empfohlene/abgelehnte Fortschreibungen/Anträge
Einstimmig angenommene / abgelehnte Fortschreibungen / Anträge
Die von den Fachausschüssen einstimmig empfohlenen bzw. einstimmig abgelehnten Fortschreibungen / Anträge beschließt die Gemeindevertretung in ihrer Gesamtheit (en bloc) einstimmig mit 22 JaStimmen und bei einer Enthaltung. Die Liste ist dem Protokoll beigefügt.
Zurückgezogene / verwiesene Fortschreibungen / Anträge
Die von den Fachausschüssen verwiesenen, zurückgezogenen und zurückgestellten Fortschreibungen / Anträge beschließt die Gemeindevertretung in ihrer Gesamtheit (en bloc) mehrheitlich mit 17 JaStimmen, 3 Nein-Stimmen und bei 2 Enthaltungen. Die Liste ist dem Protokoll beigefügt.
Mehrheitlich empfohlene / abgelehnte Fortschreibungen / Anträge
Die von den Fachausschüssen mehrheitlich beschlossenen / abgelehnten Fortschreibungen / Anträge
sind wie in der Liste abgestimmt.
Die Listen können im Rathaus Trebur, 1. Stock, Zimmer 16, mit der Niederschrift eingesehen
werden.
Herstellung von Urnenwänden auf den Friedhöfen Trebur, Geinsheim und Astheim
Produkt: Bestattungen 55-5530-01 (Seite 5, 6 – mehrheitlich empfohlen):
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vom Fachamt angemeldeten finanziellen Mittel für das Stellen von Urnenwänden in den Jahren 2015 (Geinsheim), 2016 (Astheim) und 2017 (Trebur) an den
aktuellen Bedarf ausgerichtet sind.
Vor Abstimmung über den Haushalt 2015 / 2016 halten die Fraktionsvorsitzenden bzw. die Verantwortlichen ihre Haushaltsreden in folgender Reihenfolge:

Willi Rühl (SPD)

Paul Zeelen (CDU)

Andreas Swirschuk (GLT)

Benjamin Möbus (FDP)
Abstimmung Haushalt 2015 / 2016:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und ihren
Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und 2016 mehrheitlich bei 18 Ja-Stimmen und 5 NeinStimmen.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2019
einstimmig bei 18 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.
3.
Die Gemeindevertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2015 / 2016 mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und bei 11 Enthaltungen.
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6.
Kulturelle und soziale Maßnahmen im zweiten Halbjahr
während vorläufiger Haushaltsführung
BV/1295/2015
Der Bürgermeister erklärt die Beschlussvorlage für erledigt mit der Begründung, dass die finanziellen
Mittel bereits unter TOP 5. „Haushalt 2015/2016“ beschlossen worden sind.
Die Entscheidung, dass die Maßnahme im Bereich der Jugendkulturarbeit (Produkt: 36-3621-01,
Kinder- und Jugendförderung) - Bandaustausch im Rahmen des Festivals in Verneuil und in
Trebur – Fahrt nach Verneuil im September während der vorläufigen Haushaltsführung (§ 99 Abs.
1, Satz 1 HGO) durchgeführt werden kann, wurde bereits vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung
am 7. Juli 2015 gefasst.
7.
Leseladen – Demontage der fehlerhaften Lampen und
Lieferung einer neuen Beleuchtung
BV/1289/2015
Die Abstimmung erfolgt unter TOP 5. „Haushalt 2015/2016“ auf der Abstimmungsliste der mehrheitlich empfohlenen / abgelehnten Fortschreibungen / Anträge und lautet wie folgt:
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und bei 5 Enthaltungen die Aufhebung der gesperrten Gelder (5.000,- €) im Produkt 11-1110-05, Gebäude- und Immobilienmanagement, Sachkonto 6161000 in Höhe von 3.420,61 € zur Umsetzung der Maßnahme.
Die Durchführung innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 99 HGO ist erforderlich, da die
Mieter des Leseladens wegen der unzureichenden Beleuchtung die Miete gekürzt haben. Es kam
bereits an mehreren Lampen zu einem Totalausfall. Diese Lampen wurden vom Stromnetz getrennt.
8.
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das
Schiedsamt Trebur II (Astheim)
BV/1253/2015/1
Bevor es zur Abstimmung kommt, stellt sich Herr Achim Macho den Anwesenden persönlich vor. Auf
Anfrage des Vorsitzenden ergeben sich von Seiten der Gremienmitglieder keine Einwände gegen eine
Wahl per Akklamation.
Die Gemeindevertretung wählt mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und bei einer Enthaltung Herrn Achim Macho zur stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt Trebur II
(Astheim), für die Dauer von 5 Jahren.
Herr Achim Macho nimmt die Wahl an.
9.
Änderung der Entwässerungssatzung
1. Änderung des § 10 „Abwasserbeitrag“
2. Änderung des § 22 „Benutzungsgebühren“
3. Änderung des § 25 „Gebühren“
4. Änderung des § 26 „Entstehung und Fälligkeit der Gebühr“
5. Änderung des § 31 „Ordnungswidrigkeiten“
6. Änderung des § 32 „Inkrafttreten“
BV/1242/2015
Auf Anfrage des Vorsitzenden ergeben sich seitens der Gremienmitglieder keine Einwände gegen
eine en bloc-Abstimmung der kompletten Beschlussvorlage.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 21 Ja-Stimmen und bei 2 Enthaltungen:
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27.05.2013 (GVBI. I S. 218), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung
vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert mit Gesetz vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622), der §§
1 bis 5a), 6a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung
vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von
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Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I
S. 1163), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz
(HAbwAG) in der Fassung vom 29.9.2005 (GVBl. I S. 664), zuletzt geändert durch Gesetz vom
10.06.2011 (GVBl. I S. 292) wird nachfolgende Änderung der Entwässerungssatzung in der Fassung
vom 01.01.2013 beschlossen:
Zu 1.: Änderung des § 10 „Abwasserbeitrag“
In § 10 „Abwasserbeitrag“ wird unter Abs. 2, Buchstabe i) folgende Regelung eingefügt:
„Im Ortsteil Astheim im Bereich der Adam-Opel-Straße, Gemarkung Astheim, Flur 2, Flurstücke
134/29 und 134/26, Frankfurter Straße, Gemarkung Astheim, Flur 2, Flurstück 434 und Hans-BöcklerStraße, Gemarkung Astheim, Flur 2, Flurstück 433 teilweise, im Westen begrenzt durch die Grundstücksgrenzen der Flurstücke 435 und 436 sowie 441 und 442, 3,99 EURO/qm GF. Die Verwaltung
wird ermächtigt, diesen Beitrag im Rahmen einer Ablösung festzusetzen. Die Regelung des Abs. 4
findet keine Anwendung“
Zu 2.: Änderung des § 22 „Benutzungsgebühren“
Der § 22 „Benutzungsgebühren“ wird wie folgt geändert:
(1) Das Wasserwerk Gerauer Land nimmt im Auftrag und Namen der Gemeinde Trebur, gem.
§ 6 a Abs. 3 Kommunalen Abgabengesetz (KAG)
- die Ermittlung der Berechnungsgrundlage,
- die Abgabenberechnung,
- die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie
- die Entgegennahme der zu entrichtenden Abgaben
vor.
(2) Zur Deckung der Kosten im Sinn des § 10 Abs. 2 KAG, werden Gebühren für das Einleiten (a)
und b)) von
a) Niederschlagswasser und
b) Schmutzwasser
durch das Wasserwerk Gerauer Land erhoben.
Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von
c) Abwasser aus Gruben
wird weiterhin durch die Gemeinde Trebur berechnet und erhoben.
(3) Die Abwasserabgabe für eigene Einleitungen der Gemeinde und die Abwasserabgabe, die von
anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts auf die Gemeinde umgelegt wird, werden über
die Abwassergebühren für das Einleiten von Schmutzwasser abgewälzt.
Zu 3.: Änderung des § 25 „Gebühren“
Der § 25 Abs. 2 a) und b) „Gebühren“ wird mit dem Zusatz „durch die Gemeinde Trebur“ wie folgt
ergänzt:
(2) Verwaltungsgebühren
a) Für jedes Ablesen eines privaten Wasser- und Abwasserzählers durch die Gemeinde Trebur,
ist eine Verwaltungsgebühr von 0,77 EURO zu zahlen.
b) Für jede gewünschte Zwischenablesung durch die Gemeinde Trebur, hat der Antragstelle eine
Verwaltungsgebühr von 7,67 EURO zu zahlen; für den zweiten und jeden weiteren Zähler ermäßigt sich die Verwaltungsgebühr auf jeweils 0,77 EURO.
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Zu 4.: Änderung des § 26 „Entstehung und Fälligkeit der Gebühr“
Der § 26 Abs. 2 „Entstehung und Fälligkeit der Gebühr“ wird wie folgt geändert:
(2) Das Wasserwerk Gerauer Land kann für und im Auftrag und Namen der Gemeinde Trebur
vierteljährlich Vorauszahlungen anfordern, die nach dem Vorjahresverbrauch
bemessen werden.
Zu 5.: Änderung des § 31 „Ordnungswidrigkeiten“
Der § 31 Abs. 2 „Ordnungswidrigkeiten“ wird wie folgt geändert:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,00 bis 50.000,00 EURO geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter durch die Ordnungswidrigkeit
gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, kann es
überschritten werden.
Zu 6.: Änderung des § 32 „Inkrafttreten“
Der § 32 „Inkrafttreten“ wird wie folgt geändert:
Die Änderung der Entwässerungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Die bisherige
Satzung mit ihren ergangenen Änderungen tritt mit dem gleichen Tag außer Kraft.
10.
Änderung der Abfall- und Gebührensatzung
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, eine rechtssichere
Kalkulation auf Basis der aktuellen Abfallsatzung vorzunehmen und diese spätestens zum 09.10.2015
der Gemeindevertretung vorzulegen.
Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes verlässt Benjamin Möbus wegen Widerstreit der Interessen den Sitzungssaal.
11.
11.1
Grundstücksangelegenheit
Grundstück Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21
Flur 1, Fl.-St. 266, Verkauf einer Teilfläche von ca. 700 qm
BV/1299/2015
Nach eingehender Diskussion wird der Absatz 3 der Beschlussvorlage geändert. Im Anschluss beschließt die Gemeindevertretung einstimmig mit 16 Ja-Stimmen und bei 4 Enthaltungen wie folgt:
Eine Teilfläche von ca. 700 qm des Grundstücks Gemarkung Astheim, Mainzer Straße 21, Flur 1, Fl.St. 266 mit einer Gesamtgröße von 1.360 qm, wird zum Qm-Preis von 280,- € an Herrn Dennis Möbus
veräußert.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten der Vermessung usw. sind von dem Käufer zu übernehmen.
Die notarielle Beurkundung erfolgt erst dann, wenn eine Folgelösung für den Wertstoffsammelplatz
von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Höhe von 196.000,- € werden bei dem Produkt 111110-05 (Gebäude- und Immobilienmanagement inkl. Kleingartenanlagen), den Sachkonten 0501020
(Abgänge unbebaute Grundstücke) und 5910000 (Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken,
Gebäuden und Anlagen), gebucht. Das Budget lautet 2-1-30 und die Investitionsnummer I-08-003
(Einnahmen aus Grundstücksverkauf).
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Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
15.07.2015 wird mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 2 Enthaltungen wie folgt
beschlossen:
Nach der Sommerpause (September 2015) werden Vertreter des AWS und soweit möglich auch Mitbewerber in eine Sitzung der Ausschüsse eingeladen, um das vorliegende Angebot zu erläutern. Diese Beratung soll klären, in welchem Umfang das Leistungsangebot der Wertstoffsammelplätze in der
Gemeinde Trebur künftig weiter aufrecht zu erhalten sind.
12.
Bauleitplanung Hessenaue
BV/1291/2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan „Fischzuchtanlage“ Trebur-Hessenaue
1. Beschluss zur Prüfung der während der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Vorhabenentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
2. Beschluss des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
3. Beschluss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB für den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
1.
Beschluss zur Prüfung der während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die zur Beschlussvorlage ausgehändigten Anlagen zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
2.
Beschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes
Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Fischzuchtanlage Trebur-Hessenaue“ mit Begründung und Umweltbericht,
Stand Juni 2015 wird einstimmig zugestimmt.
3.
Beschluss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Fischzuchtanlage Trebur-Hessenaue“ und die Behördenbeteiligung gemäß §
4 Abs. 2 BauGB. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Planungskosten sowie alle damit zusammenhängenden Kosten trägt der Vorhabenträger Herr Eric
Nürnberger, Niersteiner Straße 38, 65468 Trebur. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Vorhabenträger und den von ihm beauftragten Büros.
13.
Antrag der GLT-Fraktion vom 13.01.2015, lfd. Nr. 1014
Alte Kite Astheim, weitere Nutzung
Der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.02.2015 einstimmig empfohlene Antrag mit Änderung lautet wie folgt:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, bis zum 26.07.2015 den zuständigen
Ausschüssen ein Konzept für die weitere Nutzung der alten Kita Astheim, Waldstraße vorzulegen. Dabei werden ausschließlich interne Ressourcen verwendet.
Die Vorlage soll verschiedenste Optionen berücksichtigen. Das könnte sowohl
die Eigennutzung der Gemeinde beinhalten (Umbau zur Unterkunft für Flüchtlinge) als auch den Verkauf durch die Gemeinde. Die Vorlage schließt das komplette Gebäude der ehemaligen Bücherei Waldstraße mit ein.
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Bürgermeister Carsten Sittmann gibt folgenden Sachstandsbericht:
Für eine Nutzung des Gebäudes durch die Gemeinde müssten Umbau- oder Sanierungskosten im
Haushalt veranschlagt werden. Somit kommt als Alternative nur der Verkauf oder eine Erbbaupacht in
Frage. Ein privater Investor hat Interesse an der Immobilie bekundet. Eine Besichtigung mit dem Investor und der Verwaltung hat am 18.05.2015 stattgefunden. Sein Konzept würde der Kaufinteressent
im Anschluss in einer Ausschusssitzung vorstellen.
Das Ortsgericht wurde im Anschluss beauftragt, den Wert der Immobilie zu ermitteln. Bevor der Wert
ermittelt werden kann, müssen noch die Baupläne dem Ortsgericht vorgelegt werden.
Der Antrag wird von der Gemeindevertretung mehrheitlich mit 22 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme
zurück zur Beratung in den Ausschuss verwiesen.
14.
Antrag der GLT-Fraktion vom 05.07.2015, lfd. Nr. 1059
Rekultivierungsziele im Bereich des Kiesabbaus Trebur-Geinsheim,
Verfüllung von 13 ha im „Altsee“
Der Antrag wird einstimmig zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen mit der Bedingung, dass sämtliche Interessengemeinschaften sowie der Vertragspartner eingeladen werden.
15.
Antrag der GLT-Fraktion vom 05.07.2015, lfd. Nr. 1060
Resolution der Gemeindevertretung zu TTIP, CETA, TiSA
Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt 15. nicht mehr behandelt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Gemeindevertretersitzung am 11. September 2015 stattfindet.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung gegen 23:10 Uhr.
Trebur, 27.07.2015
Horst Staengle
Uta Mundschenk
Vorsitzender der
Gemeindevertretung
Schriftführerin
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