Fehlzeitenregelung

Fehlzeitenregelung in den Vollzeitklassen
Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sämtliche Fehlzeiten mit dem
Jahresplaner zu dokumentieren, sofern er in der Schulart eingeführt ist.
Ablauf einer Entschuldigung:
1. Die Verhinderung ist der Schule unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen
Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist am
ersten Tag der Verhinderung telefonisch (Sekretariat: 07641-465-100) oder schriftlich
zu erfüllen. Im Falle telefonischer Verständigung muss die schriftliche Mitteilung
innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Fehlzeit nachgereicht werden.
2. Wenn die Fehlzeit länger als drei Tage dauert, muss ein Attest, eine ärztliche
Bescheinigung oder eine schriftliche Entschuldigung zu Händen des Klassenlehrers an
die Schule übermittelt werden.
3. Jede Fehlzeit ab 90min muss von der Schülerin /dem Schüler im Schülerkalender
dokumentiert werden (Datum, Grund des Fehlens). Diese Dokumentation muss vom
Schüler/in und einem Erziehungsberechtigtem unterschrieben werden. Bei Volljährigen
entfällt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Zusammenhängende Fehlzeiten
werden zusammengefasst dokumentiert. (siehe Bsp.)
3. Diese Entschuldigung muss dem Klassenlehrer in seiner nächsten Unterrichtsstunde in
der Klasse vorgelegt werden. Dieser prüft den Grund der Fehlzeit und entscheidet, ob
das Fehlen als entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen im Jahresplaner
eingetragen und abgezeichnet wird.
4. Wenn ein Fachlehrer, bei dem der Unterricht wegen der Fehlzeit verpasst wurde, dies
verlangt, muss der Schüler / die Schülerin seinen Jahresplaner zusätzlich auch dem
Fachlehrer vorlegen und abzeichnen lassen. Dies kann in der nächsten
Fachlehrerstunde geschehen.
5. Bei Fehlzeiten, die nicht nach obigem Verfahren entschuldigt sind oder vom
Klassenlehrer als unentschuldigt gewertet werden, werden Ordnungsmaßnahmen
gemäß § 90 Schulgesetz ausgesprochen.
6. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis
versäumt, (z.B. Klassenarbeiten) kann der einzelne Fachlehrer ein Attest oder eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dies muss vom Fachlehrer jedoch vorher
mitgeteilt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Leistungsnachweis mit
ungenügend bewertet.
7. Ärztliche Atteste oder Bestätigungen verbleiben beim Schüler/bei der Schülerin. Die
Beweispflicht, dass Fehlzeiten entschuldigt wurden, bleibt beim Schüler/bei der
Schülerin.
8. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin hat das Recht, sich die Jahresplaner aller
Schüler und Schülerinnen jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen.
9. Nach § 6, Absatz 4 der Notenbildungsverordnung können außer bei Abgangs-,
Abschluss- und Prüfungszeugnissen unter Bemerkungen „Aussagen zu häufigen
Fehlzeiten“ gemacht werden. Ein Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis erfolgt bei 10 oder
mehr entschuldigten bzw. 5 oder mehr unentschuldigten Abwesenheiten von mehr als
90 Minuten.
10. Manipulationen bei Entschuldigungen werden nach §90 des Schulgesetzes geahndet.
11. Maßnahmen nach §90 des Schulgesetzes bei unentschuldigtem Fehlen:
→ Ermahnung
→
Verwarnung
→
Verweis mit Fahrtenbuch
→ Geldbuße mit Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
→ Zeitweiliger Unterrichtsausschluss
→
12. Weitere pädagogische Maßnahmen, z.B. Ausschluss bei
Schulausschluss
Klassenfahrten/Studienfahrten, können als begleitende Maßnahmen zum §90
ausgesprochen werden.
13. Befreiung vom Unterricht, Beurlaubung
-
Entsprechend der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982 ist Befreiung
und Beurlaubung möglich. Die Zuständigkeiten sind in der Hausordnung
geregelt. Hierzu gibt es auf dem Sekretariat ein Formblatt, welches vor der
Befreiung von den betroffenen Fachlehrern abgezeichnet und dem
Klassenlehrer (1 Tag Befreiung) bzw. dem Schulleiter (mehr als 1 Tag)
vorgelegt werden muss.
-
Am Tag einer langfristig (mindestens drei Wochen vorher) geplanten
Klassenarbeit ist eine Befreiung für aufschiebbare Termine, z.B. zur
Führerscheinprüfung nicht möglich.
Zusammenfassung der Vorgehensweise:
Ereignis
Zeitpunkt
Tätigkeit
Abwesenheit
länger als
1 Doppelstunde
1. Tag
1.) Anruf oder
schriftliche
Mitteilung
Klassenlehrer
entscheidet,
ob Fehlzeit
entschuldigt
wird
2.) Entschuldigung beim
Klassenlehrer mit
Schuljahresplaner
evtl.
pädagogische Maßnahme durch
Fachlehrer
3.) Auf Verlangen evtl.
Entschuldigung mit
Schuljahresplanerbeim
Fachlehrer
1a) Falls Fehlzeit länger als
3 Tage und nur Anruf:
schriftliche Entschuldigung
3. Tag
nächste
KlassenlehrerStunde*
nächste
FachlehrerStunde*
Bsp:
Wochentag und Datum der Fehlzeit
Entschuldigung für Fehlzeiten
am/vom _Montag__, den _1_._4_.2012_ bis _Mittwoch_, den _3_._4_.2012_
Bis 3 Tage
1. Tag 1.+2.
2. Tag 1.+2.
Länger als 3 Tage
Unterschrift
des
Fachlehrers
3.+4. 5.+6. 7.+8. 9.+10.
ärztliche Bescheinigung/Attest vorgelegt
3.+4. 5.+6. 7.+8. 9.+10.
3. Tag 1.+2.
3.+4.
5.+6.
7.+8.
9.+10.
( ) ja ( ) nein
Grund:
( ) verspätet
( ) krank
( ) andere
Mein Sohn hatte eine starke Erkältung. Wir bitten, sein Fehlen zu entschuldigen. Mit
freundlichen Grüßen
Entscheidung und Kürzel
Eigentliche Entschuldigung
des Klassenlehrers
_________________________(Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülers)
Entscheidung des Klassenlehrers: (
) entschuldigt (
) unentschuldigt _________