Fehlzeitenregelung in den Vollzeitklassen Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sämtliche Fehlzeiten mit dem Jahresplaner zu dokumentieren, sofern er in der Schulart eingeführt ist. Ablauf einer Entschuldigung: 1. Die Verhinderung ist der Schule unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist am ersten Tag der Verhinderung telefonisch (Sekretariat: 07641-465-100) oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle telefonischer Verständigung muss die schriftliche Mitteilung innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Fehlzeit nachgereicht werden. 2. Wenn die Fehlzeit länger als drei Tage dauert, muss ein Attest, eine ärztliche Bescheinigung oder eine schriftliche Entschuldigung zu Händen des Klassenlehrers an die Schule übermittelt werden. 3. Jede Fehlzeit ab 90min muss von der Schülerin /dem Schüler im Schülerkalender dokumentiert werden (Datum, Grund des Fehlens). Diese Dokumentation muss vom Schüler/in und einem Erziehungsberechtigtem unterschrieben werden. Bei Volljährigen entfällt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Zusammenhängende Fehlzeiten werden zusammengefasst dokumentiert. (siehe Bsp.) 3. Diese Entschuldigung muss dem Klassenlehrer in seiner nächsten Unterrichtsstunde in der Klasse vorgelegt werden. Dieser prüft den Grund der Fehlzeit und entscheidet, ob das Fehlen als entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen im Jahresplaner eingetragen und abgezeichnet wird. 4. Wenn ein Fachlehrer, bei dem der Unterricht wegen der Fehlzeit verpasst wurde, dies verlangt, muss der Schüler / die Schülerin seinen Jahresplaner zusätzlich auch dem Fachlehrer vorlegen und abzeichnen lassen. Dies kann in der nächsten Fachlehrerstunde geschehen. 5. Bei Fehlzeiten, die nicht nach obigem Verfahren entschuldigt sind oder vom Klassenlehrer als unentschuldigt gewertet werden, werden Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 Schulgesetz ausgesprochen. 6. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis versäumt, (z.B. Klassenarbeiten) kann der einzelne Fachlehrer ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dies muss vom Fachlehrer jedoch vorher mitgeteilt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet. 7. Ärztliche Atteste oder Bestätigungen verbleiben beim Schüler/bei der Schülerin. Die Beweispflicht, dass Fehlzeiten entschuldigt wurden, bleibt beim Schüler/bei der Schülerin. 8. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin hat das Recht, sich die Jahresplaner aller Schüler und Schülerinnen jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen. 9. Nach § 6, Absatz 4 der Notenbildungsverordnung können außer bei Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen unter Bemerkungen „Aussagen zu häufigen Fehlzeiten“ gemacht werden. Ein Eintrag von Fehlzeiten im Zeugnis erfolgt bei 10 oder mehr entschuldigten bzw. 5 oder mehr unentschuldigten Abwesenheiten von mehr als 90 Minuten. 10. Manipulationen bei Entschuldigungen werden nach §90 des Schulgesetzes geahndet. 11. Maßnahmen nach §90 des Schulgesetzes bei unentschuldigtem Fehlen: → Ermahnung → Verwarnung → Verweis mit Fahrtenbuch → Geldbuße mit Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses → Zeitweiliger Unterrichtsausschluss → 12. Weitere pädagogische Maßnahmen, z.B. Ausschluss bei Schulausschluss Klassenfahrten/Studienfahrten, können als begleitende Maßnahmen zum §90 ausgesprochen werden. 13. Befreiung vom Unterricht, Beurlaubung - Entsprechend der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982 ist Befreiung und Beurlaubung möglich. Die Zuständigkeiten sind in der Hausordnung geregelt. Hierzu gibt es auf dem Sekretariat ein Formblatt, welches vor der Befreiung von den betroffenen Fachlehrern abgezeichnet und dem Klassenlehrer (1 Tag Befreiung) bzw. dem Schulleiter (mehr als 1 Tag) vorgelegt werden muss. - Am Tag einer langfristig (mindestens drei Wochen vorher) geplanten Klassenarbeit ist eine Befreiung für aufschiebbare Termine, z.B. zur Führerscheinprüfung nicht möglich. Zusammenfassung der Vorgehensweise: Ereignis Zeitpunkt Tätigkeit Abwesenheit länger als 1 Doppelstunde 1. Tag 1.) Anruf oder schriftliche Mitteilung Klassenlehrer entscheidet, ob Fehlzeit entschuldigt wird 2.) Entschuldigung beim Klassenlehrer mit Schuljahresplaner evtl. pädagogische Maßnahme durch Fachlehrer 3.) Auf Verlangen evtl. Entschuldigung mit Schuljahresplanerbeim Fachlehrer 1a) Falls Fehlzeit länger als 3 Tage und nur Anruf: schriftliche Entschuldigung 3. Tag nächste KlassenlehrerStunde* nächste FachlehrerStunde* Bsp: Wochentag und Datum der Fehlzeit Entschuldigung für Fehlzeiten am/vom _Montag__, den _1_._4_.2012_ bis _Mittwoch_, den _3_._4_.2012_ Bis 3 Tage 1. Tag 1.+2. 2. Tag 1.+2. Länger als 3 Tage Unterschrift des Fachlehrers 3.+4. 5.+6. 7.+8. 9.+10. ärztliche Bescheinigung/Attest vorgelegt 3.+4. 5.+6. 7.+8. 9.+10. 3. Tag 1.+2. 3.+4. 5.+6. 7.+8. 9.+10. ( ) ja ( ) nein Grund: ( ) verspätet ( ) krank ( ) andere Mein Sohn hatte eine starke Erkältung. Wir bitten, sein Fehlen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Entscheidung und Kürzel Eigentliche Entschuldigung des Klassenlehrers _________________________(Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülers) Entscheidung des Klassenlehrers: ( ) entschuldigt ( ) unentschuldigt _________
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