Einwohnergemeinde Laufenburg Städtische Elektrizitätsversorgung

Akkreditierte Inspektionsstelle
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Postfach 269 | CH-8320 Fehraltorf
Einwohnergemeinde Laufenburg
Städtische Elektrizitätsversorgung
Spitalstrasse 12
5080 Laufenburg
Adress-Nr.
Vertrags-Nr.
Aktions-Nr.
I/Zeichen:
U/Zeichen:
Direktwahl:
Email:
Datum:
102286
50821
103875
Salvatore Giglio
ra
+41 44 956 12 54 / +41 79 819 82 23
[email protected]
14.09.2015
Bericht über die Inspektion vom 14.09.2015
Bericht Nr.: 927981
Ausgeführt durch:
Rudolf Acklin
Anwesende:
Herr Salvatore Giglio
Anlageort:
Elektrizitätsversorgung Laufenburg
Spitalstrasse 12
5080 Laufenburg
Anlagen:
Elektrizitätsversorgung Laufenburg
Ortsteil Laufenburg
Kontrolle
Beratung
Allg. Zustand der Anlagen:
Kopie an:
Beilage(n):
ESTI – Weisungen 100.0814 (per Mail zugestellt)
Auszug aus der Starkstromverordnung
Auszug aus der Leitungsverordnung
Auszug aus der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren
Auszug aus dem UVG
NIWBd/1312
Rechnung
Electrosuisse | Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik
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Bericht Nr.:927981
vom 14.09.2015
Elektrizitätsversorgung Laufenburg
Spitalstrasse 12
5080 Laufenburg
Inspektionsbericht
Sehr geehrter Herr Giglio
Aufgrund des mit Ihrer Firma abgeschlossenen Kontroll- und Beratungsvertrages hat unser Herr
Acklin am 14.09.2015 eine Kontrolle/Inspektion durchgeführt.
Wir danken Ihnen für den freundlichen Empfang und die sehr gute Organisation der Inspektion.
Im nachfolgenden Bericht halten wir die durchgeführten Kontrollen fest und orientieren Sie über
allfällige Neuerungen.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Bericht aufzubewahren. Er dient Ihnen als Beleg, dass die Organisation, Arbeitssicherheit und die Anlagen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle überprüft
wurden.
Für eventuelle Fragen und weitere Auskünfte oder sicherheitstechnische Beratungen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Akkreditierte Inspektionsstelle
Electrosuisse
Rudolf Acklin
Inspektor / Berater
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Kontrollierte Anlagen:
Objekt
Letzte Inspektion
TS Schwertliturm
TS Rhypark
TS Vogtsmatte
TS Wasenhalde Süd
VK 10
2013
2014
2014
2009
?
Mängel
Beschriftung
Nein
Nein
Nein
Nein
Bemerkung
War 2013 noch im Umbau
ESTI Abnahme 2014
ESTI Abnahme 2014
Gesetzliche Grundlagen:
Elektrizitätsgesetz (EleG) SR 734.0
Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (StV) SR 734.2
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) SR 734.25
Leitungsverordnung (LeV) SR 734.31
Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) SR 734.27
Norm über Niederspannungs-Schaltgerätekombination (EN 61439)
1.
Letzter Inspektionsbericht
Anlässlich der Inspektion im Jahre 2013 wurden an der Organisation, den Anlagen
und der Dokumentation der Elektrizitätsversorgung Laufenburg nur kleinere Mängel
festgestellt sowie Empfehlungen angebracht.
Die aufgelisteten Mängel wurden behoben. Der Bericht kann als Erledigt abgelegt
werden.
Im 2014 wurden durch das ESTI, Hr. Pedro Hofer, die pendenten Planvorlagen
überprüft und abgenommen. Dies wurde in einem separaten Bericht abgehandelt.
2.
Organisation
An der Organisation der Elektrizitätsversorgung Laufenburg hat in der Berichtsperiode nichts geändert.
3.
Schema, Werkpläne und Planunterlagen
Artikel 117 der Starkstromverordnung schreibt vor, dass die Lage der Kabel im Boden genau festzuhalten und darüber Aufzeichnungen aufzubewahren ist.
Stand folgender Planunterlagen:
- Übersichtschema:
Vollständig vorhanden und auf dem neusten Stand
- Werkpläne:
Vollständig vorhanden und auf dem neusten Stand
- Mittelspannungsschema: Vollständig vorhanden und auf dem neusten Stand
- Niederspannungsschema: Vollständig vorhanden und auf dem neusten Stand
- Öffentliche Beleuchtung:
Vollständig vorhanden und auf dem neusten Stand
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Alle Dokumente werden laufend auf dem aktuellsten Stand gehalten und sind vorhanden. Die Pläne werden zurzeit ins GemLiS übertragen mit den aktuellsten
Ständen.
4.
Betrieb von Anlagen und Störungen
Gemäss Starkstromverordnung Art. 6 besteht eine Meldepflicht an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) für durch Elektrizität verursachte Personen- und
erhebliche Sachschäden.
In der Berichtsperiode sind im Versorgungsbereich der Elektrizitätsversorgung Laufenburg keine meldepflichtigen Schäden an Personen und Sachen verursacht worden.
5.
Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Aufgrund der Starkstromverordnung Art. 12 müssen Betriebsinhaber von Starkstromanlagen ein Sicherheitskonzept (SIKO) für ihre Anlagen ausarbeiten oder ein Bestehendes
überprüfen.
Das Sicherheitskonzept der Elektrizitätsversorgung Laufenburg ist in Kraft und entspricht
den Anforderungen der Starkstromverordnung vollumfänglich.
6.
Arbeitssicherheit
Die ESTI Richtlinie 407.0909 Tätigkeiten an elektrischen Anlagen vom Dezember 2009
ist zu beachten. Eine entsprechende PSA muss zum Ersetzen von NHS-Patronen angewendet werden.
Die Mitarbeiter der Elektrizitätsversorgung Laufenburg mit Schaltberechtigung haben
persönlich eine PSA welche dem aktuellen Sicherheitsstandart entspricht. Die Vorgaben
betreffend Arbeitssicherheit wurden auch an die Mitarbeiter von Dienstleistungsfirmen
instruiert und die Anwendung wird vom Auftraggeber durchgesetzt.
7.
Pikettdienst
Gemäss StV Art. 14 und 15 ist ein Pikettdienst für Schäden und Unfälle an den elektrischen Anlagen erforderlich. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit genügend Personen zur Verfügung stehen, die fähig und berechtigt sind, rasch die notwendigen elektrotechnischen Massnahmen zu treffen. Diese Personen sind periodisch zu schulen und
benötigen Orts- und Anlagenkenntnisse.
Ein zweckmässiger Pikettdienst ist bei der Elektrizitätsversorgung Laufenburg organisiert. Eingebunden ist die Firma Elektro Hegi AG Mettau und Schraner Elektroanlagen
Sulz sowie wenn nötig, weitere Fachfirmen welche auch Partner für den Netzbau sind.
Die Pikett-Schulung wird periodisch durchgeführt. (Alle 2 Jahre)
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8.
Fachliche Weiterbildung
Die im Betriebsbereich tätigen Personen nehmen an Weiterbildungen teil und die Teilnahmen werden dokumentiert.
Herr Giglio hat an der Betriebselektriker - Fachtagungen teilgenommen weiter hat er
einen 1. Hilfe WK mit CPR Schulung besucht
9.
Hochspannungs- und Verteilanlagen
9.1
Planvorlagen-Verordnung
Die Liste der Planvorlagen entspricht dem aktuellen Stand der Anlagen und stimmt
mit den Anlagedossiers des ESTI überein.
9.2
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Die NISV regelt die zulässigen Grenzwerte für elektrische Anlagen. Alle elektrischen
Anlagen müssen so erstellt, umgebaut und betrieben werden, dass sie die Anlagenund Imissionsgrenzwerte nicht überschreiten.
Bei Um- und Neubauten von Anlagen wird auf die strikte Einhaltung der Grenzwerte der
NISV geachtet. Alle bestehenden Anlagen erfüllen die Grenzwerte (1 µT bzw. 100µT).
9.3
Kontrolle und Instandhaltung der elektrischen Anlagen
Die elektrischen Anlagen sind gemäss Starkstromverordnung Art. 17-19, durch den
Betriebsinhaber dauernd instand zu halten und periodisch zu kontrollieren. Über jede
Kontrolle ist ein Kontrollbericht (z.B. in die Checkliste oder Eintrag ins Stationen Journal) zu erstellen. Die festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben.
Alle Unterhalts- und Kontrollarbeiten werden innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäss
Checklisten durchgeführt und protokolliert. Oelproben von allen Trafo im Ortsteil Sulz
und in Laufenburg wurden im Laufe des 2013 überprüft. Es sind keine Massnahmen
nötig. Von den Anlagen wurden neue Listen erstellt mit den Typen und mit den technischen Daten.
9.4
Erdungsanlagen
Erdungsmessungen sind in Trafostationen und (wenn Erder vorhanden) in Verteilkabinen mindestens alle 10 Jahre durchzuführen.
Die Erdungsmessungen in allen Anlagen der Elektrizitätsversorgung Laufenburg werden innerhalb der empfohlenen Periodizität durchgeführt und protokolliert.
Es wurden Listen erstellt mit den Angaben und den Messresultaten welche in den Jahren 2013 bis 2015 gemessen wurden.
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9.5
MS-Leitungskontrollen
Im MS-Netz der Elektrizitätsversorgung Laufenburg gibt es keine Freileitungen mehr.
9.6
Netzschutz
Der Netzschutz muss regelmässig überprüft werden und die Netzschutzberechnungsgrundlagen und die Einstellprotokolle müssen vorhanden sein.
Der Netzschutz wird gemäss den Vorgaben überprüft und dokumentiert. 2010 wurde
ganzes Netz geprüft und den Änderungen angepasst.
9.7
Gasisolierte Anlagen
Es sind SF6 isolierte Anlagen vorhanden. Die Mengen und etwelche Verbrauche werden jährlich an das BAFU gemeldet.
10.
Niederspannungsanlagen
10.1
Unterhalt der Verteilkabinen
Die Verteilkabinen werden halbjährlich inspiziert und notwendige Wartungsarbeiten
werden unverzüglich durchgeführt. Diese Inspektionen werden protokolliert.
10.2
Inbetriebnahme von neuen Niederspannungsanlagen
Für neue Hausanschlüsse, Verteilkabinen und Kandelaber ist immer ein Inbetriebnahme Protokoll zu erstellen.
In der Elektrizitätsversorgung Laufenburg werden alle Neuinstallationen geprüft und
die entsprechenden Protokolle sind vorhanden.
10.3
NS-Leitungskontrollen
Im NS-Netz der Elektrizitätsversorgung Laufenburg, Stadtteil Laufenburg, gibt es keine Freileitungen mehr.
11.
Installationskontrollen
Den Verantwortlichen der Elektrizitätsversorgung Laufenburg sind die hoheitlichen
Aufgaben des Netzbetreibers bezüglich Installationskontrollen bekannt. Diese sind
gemäss NIV 2002 organisiert. Die Überwachung der fälligen periodischen Installationskontrollen bei den Energiebezügern, durch einreichen von SINA, wird durch die Dienstleistungsfirma Schättin durchgeführt. Es gibt aktuell nur Einzelrückstände.
12.
Stromkennzeichnung
Die Deklaration des "Strommix" an alle Abonnenten erfolgt jährlich gemäss Verordnung.
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13.
Öffentliche Beleuchtungsanlage
Eine Zustandskontrolle sollte nach Möglichkeit bei jedem Leuchtmittelwechsel stattfinden. Diese Zustandskontrollen sind zu protokollieren (wann, wer, Bemerkungen).
Neu installierte Beleuchtungen werden gemessen und protokolliert. Bei Wartungsarbeiten werden die Messungen durchgeführt und protokolliert.
Es ist eine Auflistung aller Leuchten erstellt mit den technischen Daten und Leuchtmitteltyp.
14.
Eingeschränkte Installationsbewilligungen nach NIV Art. 12
Herr Salvatore Giglio ist im Besitz einer Bewilligung für Innerbetriebliche Installationen.
14.1
Weiterbildung
Betriebselektriker sind angehalten, sich jährlich weiterzubilden. Es empfiehlt sich der jährliche Besuch der Betriebselektrikertagung. Weitere Schulungsangebote können auf der
Homepage der Electrosuisse (SEV) www.electrosuisse.ch konsultiert werden. Selbstverständlich werden auch Schulungen von anderen Anbietern anerkannt.
Die Betriebselektrikertagung wurde besucht weiter wurden interne Instruktionen durchgeführt und besucht.
Ausstehend ist ein Wiederholungskurs für die Bestätigung der Schaltberechtigung.
14.2
Werkzeuge/Messgeräte
Zweckdienliches Werkzeug sowie geeignete Messgeräte sind vorhanden.
14.3
Normen
Zu den aktuellen Niederspannungsinstallationsnorm NIN 2015 ist der Zugang vorhanden.
Weitergehende erforderliche Dokumente stehen dem Bewilligungsträger zur Verfügung.
14.4
Installationstätigkeiten
Nach NIV Art. 25 sind die ausgeführten Installationsarbeiten in einem Verzeichnis
inklusive Messdaten festzuhalten (Journal).
Gemäss Aussage von Herrn Giglio wurden von ihm keine Installationen ausgeführt.
Er benötigt die Betriebselektrikerbewilligung um der Gesetzgebung zu genügen bei
Störungssuche und –behebung im Netz und in Gemeinde eigene Liegenschaften.
Festverteiler, Bauverteiler wurden überprüft und die Prüfung dokumentiert.
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Elektrizitätsversorgung Laufenburg
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15.
Projekte
Wie uns Herr Giglio anlässlich unserer Inspektion informiert hat, werden laufend Investitionen für die Betriebssicherheit und den Erhalt der Anlagensicherheit getätigt. So
wurden in den letzten zwei Jahre mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit dem Ersatz
von Wasser- oder Abwasserleitungen sowie Strassensanierungen ausgeführt. Trafostationen wurden saniert und eine neue Station gebaut.
Zurzeit sind mehrere Projekte in Arbeit oder vorbereitet.
Wir unterstützen die Bestrebungen solche Investitionen in Mehrjahres Investitionsplan
auf zu zeigen und kontinuierlich Schwachstellen zu beseitigen sowie Altanlagen zu
erneuern. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur längerfristigen Betriebs und Versorgungssicherheit.
16.
Anlagekontrollen
TS Schwertliturm Bemerkungen:
- Wurde 2013 total saniert
- Die Erdleiter von der Erdschiene auf die NS Verteilung ist noch zu beschriften
- Die TS ist sauber und in sehr gutem Zustand
TS Rhypark
Bemerkungen:
- Baujahr 2014
- Die TS ist sauber und in sehr gutem Zustand
TS Vogtsmatte
Bemerkungen:
- Wurde 2013 total saniert
- Die TS ist sauber und in sehr gutem Zustand
TS Wasenhalde
Bemerkungen:
- Baujahr 2009
- Die TS ist sauber und in gutem Zustand
VK 10
Bemerkungen:
- VK ist Berührungssicher
- VK ist Neu
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