Hubschraubereinsatz in den Steillagen des Weinbaus

Hubschraubereinsatz in den Steillagen des Weinbaus
Für das Jahr 2015 wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart Behandlungen mit
dem Hubschrauber auf 225 Hektar in Weinbau-Steillagen in den Gemarkungen
Poppenweiler, Hoheneck, Benningen, Ingersheim, Mundelsheim, Hessigheim,
Oberstenfeld, Besigheim, Gemmrigheim, Kirchheim/N., Lauffen,
Rosswag/Mühlhausen, Enzweihingen, Unterriexingen und Reichholzheim-Bronnbach
genehmigt. In Abhängigkeit von der Witterung sind acht bis neun Einsätze
erforderlich.
Der Hubschrauber ermöglicht eine termingerechte Behandlung der Weinberge. Er
entlastet zudem die Weingärtner bzw. Winzer von der körperlich schweren Arbeit mit
der Schlauchspritze und trägt somit zum Erhalt der Steillagen bei.
Während der Behandlung mittels Hubschrauber und bis zum Abtrocknen des
Spritzbelages darf die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten
werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Straßen und Wege für kurze Zeit
gesperrt werden, und erst nach Antrocknen der Beläge wieder frei gegeben werden
können.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zur
Bekämpfung von Pilzkrankheiten in den Steillagen des Weinbaus eine Reihe von
Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt. Die
genehmigten Mittel werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach derzeitigem
Stand können Pflanzenschutzmittel aus der folgenden Liste zur Anwendung
kommen:
Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigte
Pflanzenschutzmittel für 2015, die auf Antrag ausnahmsweise mit Luftfahrzeugen
ausgebracht werden dürfen
Quelle: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Abstände
Einsatz
gegen folgende
Pflanzenschutzmittel Schadorganismen Anwendungen
Collis
Echter Mehltau
3
Cuprozin progress Falscher Mehltau
7
Delan 80 WG
Falscher Mehltau
8
Roter Brenner
3
Dynali
Echter Mehltau
2
Roter Brenner
Schwarzfäule
Enervin
Falscher Mehltau
3
Schwarzfäule
Folpan 80 WG
Falscher Mehltau
8
Roter Brenner
3
Forum Star
Falscher Mehltau
3
Funguran progress Falscher Mehltau
4
Kumulus WG
Echter Mehltau
8
Luna Experience
Echter Mehltau
3
Microthiol WG
Echter Mehltau
8
Mildicut
Falscher Mehltau
8
Netzschwefel Stulln Echter Mehltau
8
Pergado
Falscher Mehltau
3
Polyram WG
Schwarzfäule
3
Profiler
Falscher Mehltau
2
Talendo Extra
Echter Mehltau
3
Thiovit Jet
Echter Mehltau
8
Topas
Echter Mehltau
4
Vegas
Echter Mehltau
2
Vento Power
Echter Mehltau
4
Veriphos
Falscher Mehltau
5
Vivando
Echter Mehltau
3
zusätzlich
Gewässer
30 m
30 m
50 m
50 m
30 m
(s. Erläuterungen
Bundeswasser- "zusätzliche
Auflagen" unten)
straßen
20 m
20 m
30 m
30 m
20 m
3, 7, 8
50 m
30 m
2, 6, 7, 8
50 m
30 m
50 m
30 m
20 m
30 m
20 m
30 m
20 m
50 m
50 m
30 m
30 m
20 m
30 m
20 m
20 m
30 m
20 m
30 m
30 m
30 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
30 m
30 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
20 m
4
5
2
4, 6, 7, 8
5
2
2
Zusätzliche Auflagen:
2 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von
unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m
eingehalten werden.
3 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von
unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 20 m
eingehalten werden.
4 Bei der Anwendung muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten
Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten
werden.
5 Bei der Anwendung muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten
Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten
werden.
6 Mit diesem und anderen Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Metiram
enthalten, dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche
maximal 3 Behandlungen mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden.
7 Bei der Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in
Nachbarschaft von Oberflächengewässerrn - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführende, aber einschließlich periodische wasserführender
Oberflächengewässer - ist auf der ersten an das Gewässer angrenzenden
Flugbahn die talseitige Hälfte des Spritzgestänges auszuschalten.
8 Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer
anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens
eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen,
um die Abdrift auf angrenzende Flächen auf das für die Risikobewertung
zugrunde gelegte Maß zu begrenzen. Dieser zusätzliche Abstand einer halben
Arbeitsbreite ist nicht erforderlich bei der ersten an ein Gewässer
angrenzenden Flugbahn.