Information und Teilnahmebedingungen (Stand 19.2.2016) Talent-Förderprojekt der Falco Privatstiftung „HELDEN VON HEUTE“ Falco goes school Projektbasis - Stiftungszweck Zweck der Falco Privatstiftung ist u.a. die Förderung und Unterstützung von österreichischen Nachwuchskünstlern (§ 3 Abs 1 lit b Stiftungsurkunde). Förderprojekt – HELDEN VON HEUTE – Falco goes school Als Projektname wurde der Falco–Song-Titel „HELDEN VON HEUTE“ ausgewählt. Die Lyrics des Songs aus den 1980er-Jahren sind heute aktueller denn je und enden im Refrain in der hoffnungsvollen Zuversicht: „Alles wartet – alles wartet auf die Helden von heut`.“ Eine Förderung und Unterstützung von Nachwuchskünstlern in Österreich ist vielseitig möglich. Das Projekt geht aber davon aus, dass man Talente so früh als möglich unterstützen und fördern sollte. Besonders jetzt nach der Einführung der Ganztagsschule gibt es vermehrt von Lehrerinnen und Lehrern schulintern initiierte Musik- und Gesangsprojekte (Gesang, Instrumentalunterricht, Songwriting, Bands, Musik-Programmierung), die auf vielfache Weise die musischen Talente der österreichischen Schülerinnen und Schüler zu Tage bringen. Diese Schulinitiativen und die daraus hervorgehenden Talente lädt die Falco Privatstiftung ein, ihre Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen einzureichen. Seite 2 Teilnehmerkreis – Einreichprojekte An dem Förderprojekt „HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school – können Schülerinnen und Schüler aus österreichischen Volks-, Haupt- und Mittelschulen sowie Gymnasien und BMHS1 des Schuljahres 2015/2016 teilnehmen. Die Einreichung von Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen ist in drei Kategorien nach der Zugehörigkeit zu Schulklassen möglich: Kategorie 1: 1. bis 4. Klasse Volksschule Kategorie 2: 1. bis 4. Klasse NMS/Unterstufe Gymnasien Kategorie 3: 5. bis 8. Klasse Oberstufe Gymnasien 1. bis 5. Klasse BMHS Polytechnische Lehrgänge und Berufsschulen Einreichung der Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen Die Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen der Schülerinnen und Schüler können von den projektverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern eingereicht werden. Einreichungen sind in Form eines YouTube-Videos, in der Zeit vom 1. März bis 8. April 2016, möglich. Die Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen können ausschließlich über die Website www.falcogoesschool.at eingereicht werden. Die Falco Privatstiftung behält sich vor, Einreichungen – auch ohne Angabe von Gründen – nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zuzulassen oder diese vom Wettbewerb auszuschließen. 1 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen z. B. HAK, HBLW, HAS, HTL, LFS Seite 3 Public Voting – Vorauswahl – über die eingereichten Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen Die eingereichten Musik- und/bzw. Gesangsdarbietungen werden auf der Website www.falcogoesschool.at öffentlich zur Verfügung gestellt. Eine grundlegende Vorauswahl der eingereichten Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen trifft das interessierte Publikum mittels Public Voting im Internet im Zeitraum vom 9. April bis 30. April 2016. In diesem Rahmen wird sich auch PULS4 Musikexperte Armin Doppelbauer mit seiner objektiven Expertise einbringen. Fake Votes führen zur Disqualifikation einer Einreichung. Top 15 – Jury Voting – Stiftungsbeirat Aufgrund von Bestimmungen in der Stiftungsurkunde haben die Mitglieder des Stiftungsbeirates bei Wettbewerben die Jury zu stellen. Dies sind: Hannes Eder (Managing Director Universal Music Austria & Western Balkans, Präsident IFPI Austria) Mag. Harry Fuchs (Geschäftsführer Österreichischer Musikfonds) Mag. Harald Hanisch Wolfgang Kosmata Peter Kruder Peter Pernica (Musikproduzent, Vizepräsident Österreichischer Komponistenbund) (Konzert- und Künstlermanager, Kosmata Concerts) (Musiker, Musikproduzent) (Musikverleger, Konzertmanager, Künstlermanagement Magnumusic) Mag. Marcus Ratka Mag. Gerhard Riedler (Geschäftsführer Jam Music Lab) (Geschäftsführer Mediaprint) Nach Ablauf des Public Votingzeitraumes, werden die Juroren in jeder Kategorie die fünf Musik- und/bzw. Gesangsdarbietungen bewerten, die im Public Voting die meisten Stimmen erhalten haben. Seite 4 „Falco goes school – Tour“ besucht die Top 15 Talente Um die „HELDEN VON HEUTE“ besser kennen zu lernen, werden Juroren der Falco Privatstiftung im Rahmen einer „Falco goes school"–Tour die Talente in ihren Schulen und Schulklassen besuchen, die mit ihren Musik– und /bzw. Gesangsdarbietungen die Top 15 erreicht haben. Im Sinne der Talentförderung werden die Juroren auch Tipps vermitteln und ihre jahrelange Erfahrung in der Musikbranche einbringen. Die „School–Tour“-Termine sind zwischen 1. und 31. Mai 2016 geplant. In weiterer Folge werden die Juroren eine Reihung von Platz 1 bis Platz 5 in jeder Kategorie der bewerteten Einsendungen vornehmen, beschließen und dem Vorstand der Falco Privatstiftung vorlegen. Förderung Der Vorstand der Falco Privatstiftung stellt ein Budget von insgesamt € 45.000,zur Förderung österreichischer Nachwuchskünstler im Projekt „HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school zur Verfügung. Der Förderbetrag wird zu gleichen Teilen, somit in der Höhe von € 15.000,-, jeweils an die erstplatzierte Einreichung in den drei Kategorien vergeben. Hier wiederum erfolgt eine Aufteilung der Förderung an die nachwuchskünstlerfördernde und projekteinsendende Schule mit einem Betrag von € 10.000,- und an den zu fördernden Schüler/Nachwuchskünstler mit einem Betrag von € 5.000,-. Ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Förderung der auf den Plätzen 2 bis 5 in den drei Kategorien gereihten Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen möglich ist, hängt von den Bewertungen und Empfehlungen des Stiftungsbeirates und den daraus folgenden Entscheidungen des Vorstandes der Falco Privatstiftung ab. Der Förderbetrag ist zweckgebunden. Seite 5 Hinsichtlich der projekteinreichenden Schule wird dieser nach Bekanntgabe der Siegerprojekte auf ein Bankkonto der Schule zur Anweisung gebracht. Die Schule hat den Betrag für die musikalische Ausbildung sowie für Projekte im Bereich der musikalischen Erziehung einzusetzen (zB Anschaffung von Instrumenten, Noten oder musikalischem Equipment, Angebot von Instrumental- oder Gesangsunterricht, Durchführung oder Besuch von musikalischen Veranstaltungen). Die Schule hat spätestens zwei Jahre nach Ausbezahlung des Förderbetrags einen schriftlichen Bericht – soweit möglich unter Beilage von Belegen – darüber, wie der Betrag eingesetzt wurde, zu erstatten. Hinsichtlich des Talents wird der Förderbetrag nicht in einem in bar an dieses ausbezahlt, sondern ist dieser als "Konto" ausgestaltet, das von der Falco Privatstiftung verwaltet wird. Das Talent kann den Betrag, auch in Teilbeträgen, für Zusammenhang Anschaffungen mit seiner und Ausgaben musikalischen abrufen, Ausbildung die oder im seinem musikalischen Schaffen stehen (zB Anschaffung von Instrumenten, Noten oder musikalischem Equipment, Inanspruchnahme von Instrumental- oder Gesangsunterricht, Teilnahme an Musikworkshops, Kosten im Zusammenhang mit Musikproduktionen oder Konzertauftritten). Der Abruf erfolgt durch kurze schriftliche Mitteilung, in der der abzurufende Betrag sowie der geplante Verwendungszweck anzugeben sind. Soweit möglich sind der Mitteilung auch Belege beizulegen oder entsprechend nachzureichen. Bekanntgabe der Projektsieger, der Platzierten und Förderzusagen In der Zeit zwischen 10. und 30. Juni 2016 wird der Vorstand der Falco Privatstiftung die Siegerprojekte und die Platzierten bekannt geben und die Förderbeträge überweisen. Die Entscheidung ist endgültig und bindend. Ihre Überprüfung durch die Gerichte ist ausgeschlossen. In welcher Form und in welchem Rahmen diese Bekanntgabe erfolgt, wird noch bekannt geben. Seite 6 Timing 19. 2.2016 – 30. 4.2016 Ankündigung und Bewerbung des Projektes „HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school 1. 3.2016 – 8. 4.2016 Einreichzeitraum der Musik/Gesangsdarbietungen 9. 4.2016 – 30. 4.2016 Public Voting 1. 5.2016 – 31. 5.2016 „Falco goes school“–Tour und Juryendwertung 10. 6.2016 – 30. 6.2016 Bekanntgabe der Projektsieger, der Platzierten und Förderungszusagen durch den Stiftungsvorstand. Rechtliches Mit der Teilnahme am Förderprojekt wird bestätigt, dass der Einreicher berechtigt ist, zumindest im nachfolgenden Umfang über die Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Musik– und/bzw. Gesangsdarbietung sowie an sonstigen eingereichten Materialien zu verfügen: Der Einreicher räumt der Falco Privatstiftung und ihren Projektpartnern unentgeltlich das nicht-ausschließliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche eingereichte Materialien (Musikaufnahme, Fotos, Videos, Texte, Biografie, Band-/Künstlername, Songtitel usw.) im Rahmen des Projekts „HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school unter Anwendung aller technischen Verfahren zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht, die eingereichten Materialien zu diesem Zweck – allenfalls auch durch Dritte – zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich wiederzugeben und zur Verfügung zu stellen sowie zu bearbeiten. Darüber hinaus bestätigt der Einreicher, dass hinsichtlich aller an einer Einreichung Beteiligten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme an dem Wettbewerb vorliegt und dass die gegenständlichen Teilnahmebedingungen allen Beteiligten und, soweit diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, deren gesetzlichen Vertretern zur Kenntnis gebracht wurden. Seite 7 Medienpartner Medienpartner des Projektes „HELDEN VON HEUTE“ - Falco goes school : Konzept- und Projektdurchführung Wolfgang Kosmata für die Falco Privatstiftung, 1190 Wien, Gatterburggasse 18 E-Mail: [email protected] Web: www.falcogoesschool.at www.falco.at Media: www.facebook.com/Falcogoesschool https://twitter.com/Falcofoundation Seite 8
© Copyright 2024 ExpyDoc