Teilnahmebedingungen

Information und Teilnahmebedingungen
(Stand 19.2.2016)
Talent-Förderprojekt der Falco Privatstiftung
„HELDEN VON HEUTE“
Falco goes school
Projektbasis - Stiftungszweck
Zweck der Falco Privatstiftung ist u.a. die Förderung und Unterstützung von
österreichischen Nachwuchskünstlern (§ 3 Abs 1 lit b Stiftungsurkunde).
Förderprojekt – HELDEN VON HEUTE – Falco goes school
Als Projektname wurde der
Falco–Song-Titel „HELDEN VON HEUTE“
ausgewählt.
Die Lyrics des Songs aus den 1980er-Jahren sind heute aktueller denn
je und enden im Refrain in der hoffnungsvollen Zuversicht: „Alles wartet
– alles wartet auf die Helden von heut`.“
Eine
Förderung
und
Unterstützung
von
Nachwuchskünstlern
in
Österreich ist vielseitig möglich.
Das Projekt geht aber davon aus, dass man Talente so früh als möglich
unterstützen und fördern sollte.
Besonders jetzt nach der Einführung der Ganztagsschule gibt es
vermehrt von Lehrerinnen und Lehrern schulintern initiierte Musik- und
Gesangsprojekte (Gesang, Instrumentalunterricht, Songwriting, Bands,
Musik-Programmierung), die auf vielfache Weise die musischen
Talente der österreichischen Schülerinnen und Schüler zu Tage
bringen.
Diese Schulinitiativen und die daraus hervorgehenden Talente lädt die Falco
Privatstiftung ein, ihre Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen einzureichen.
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Teilnehmerkreis – Einreichprojekte
An dem Förderprojekt „HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school – können
Schülerinnen
und
Schüler
aus
österreichischen
Volks-,
Haupt-
und
Mittelschulen sowie Gymnasien und BMHS1 des Schuljahres 2015/2016
teilnehmen.
Die Einreichung von Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen ist in drei
Kategorien nach der Zugehörigkeit zu Schulklassen möglich:
Kategorie 1:
1. bis 4. Klasse Volksschule
Kategorie 2:
1. bis 4. Klasse NMS/Unterstufe Gymnasien
Kategorie 3:
5. bis 8. Klasse Oberstufe Gymnasien
1. bis 5. Klasse BMHS
Polytechnische Lehrgänge und Berufsschulen
Einreichung der Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen
Die Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen der Schülerinnen und
Schüler können von den projektverantwortlichen Lehrerinnen und
Lehrern eingereicht werden.
Einreichungen sind in Form eines YouTube-Videos, in der Zeit vom
1. März bis 8. April 2016, möglich.
Die Musik– und/bzw. Gesangsdarbietungen können ausschließlich über
die Website www.falcogoesschool.at eingereicht werden.
Die Falco Privatstiftung behält sich vor, Einreichungen – auch ohne
Angabe von Gründen – nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zuzulassen
oder diese vom Wettbewerb auszuschließen.
1
Berufsbildende mittlere und höhere Schulen z. B. HAK, HBLW, HAS, HTL, LFS
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Public Voting – Vorauswahl – über die eingereichten Musik–
und/bzw. Gesangsdarbietungen
Die eingereichten Musik- und/bzw. Gesangsdarbietungen werden auf der
Website www.falcogoesschool.at öffentlich zur Verfügung gestellt.
Eine
grundlegende
Vorauswahl
der
eingereichten
Musik–
und/bzw.
Gesangsdarbietungen trifft das interessierte Publikum mittels Public Voting im
Internet im Zeitraum vom 9. April bis 30. April 2016.
In diesem Rahmen wird sich auch PULS4 Musikexperte Armin Doppelbauer mit
seiner objektiven Expertise einbringen.
Fake Votes führen zur Disqualifikation einer Einreichung.
Top 15 – Jury Voting – Stiftungsbeirat
Aufgrund von Bestimmungen in der Stiftungsurkunde haben die Mitglieder des
Stiftungsbeirates bei Wettbewerben die Jury zu stellen. Dies sind:
Hannes Eder
(Managing Director Universal Music Austria & Western Balkans, Präsident IFPI Austria)
Mag. Harry Fuchs
(Geschäftsführer Österreichischer Musikfonds)
Mag. Harald Hanisch
Wolfgang Kosmata
Peter Kruder
Peter Pernica
(Musikproduzent, Vizepräsident Österreichischer Komponistenbund)
(Konzert- und Künstlermanager, Kosmata Concerts)
(Musiker, Musikproduzent)
(Musikverleger, Konzertmanager, Künstlermanagement Magnumusic)
Mag. Marcus Ratka
Mag. Gerhard Riedler
(Geschäftsführer Jam Music Lab)
(Geschäftsführer Mediaprint)
Nach Ablauf des Public Votingzeitraumes, werden die Juroren in jeder
Kategorie die fünf Musik- und/bzw. Gesangsdarbietungen bewerten, die im
Public Voting die meisten Stimmen erhalten haben.
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„Falco goes school – Tour“ besucht die Top 15 Talente
Um die „HELDEN VON HEUTE“ besser kennen zu lernen, werden Juroren der
Falco Privatstiftung im Rahmen einer „Falco goes school"–Tour die Talente in
ihren Schulen und Schulklassen besuchen, die mit ihren Musik– und /bzw.
Gesangsdarbietungen die Top 15 erreicht haben.
Im Sinne der Talentförderung werden die Juroren auch Tipps vermitteln und
ihre jahrelange Erfahrung in der Musikbranche einbringen.
Die „School–Tour“-Termine sind zwischen 1. und 31. Mai 2016 geplant.
In weiterer Folge werden die Juroren eine Reihung von Platz 1 bis Platz 5 in
jeder Kategorie der bewerteten Einsendungen vornehmen, beschließen und
dem Vorstand der Falco Privatstiftung vorlegen.
Förderung
Der Vorstand der Falco Privatstiftung stellt ein Budget von insgesamt € 45.000,zur Förderung österreichischer Nachwuchskünstler im Projekt „HELDEN VON
HEUTE“ – Falco goes school zur Verfügung.
Der Förderbetrag wird zu gleichen Teilen, somit in der Höhe von € 15.000,-,
jeweils an die erstplatzierte Einreichung in den drei Kategorien vergeben.
Hier
wiederum
erfolgt
eine
Aufteilung
der
Förderung
an
die
nachwuchskünstlerfördernde und projekteinsendende Schule mit einem
Betrag von € 10.000,- und an den zu fördernden Schüler/Nachwuchskünstler
mit einem Betrag von € 5.000,-.
Ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Förderung der auf den Plätzen
2
bis
5
in
den
drei
Kategorien
gereihten
Musik–
und/bzw.
Gesangsdarbietungen möglich ist, hängt von den Bewertungen und
Empfehlungen
des
Stiftungsbeirates
und
den
daraus
folgenden
Entscheidungen des Vorstandes der Falco Privatstiftung ab.
Der Förderbetrag ist zweckgebunden.
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Hinsichtlich der projekteinreichenden Schule wird dieser nach Bekanntgabe
der Siegerprojekte auf ein Bankkonto der Schule zur Anweisung gebracht. Die
Schule hat den Betrag für die musikalische Ausbildung sowie für Projekte im
Bereich der musikalischen Erziehung einzusetzen (zB Anschaffung von
Instrumenten,
Noten
oder
musikalischem
Equipment,
Angebot
von
Instrumental- oder Gesangsunterricht, Durchführung oder Besuch von
musikalischen Veranstaltungen). Die Schule hat spätestens zwei Jahre nach
Ausbezahlung des Förderbetrags einen schriftlichen Bericht – soweit möglich
unter Beilage von Belegen – darüber, wie der Betrag eingesetzt wurde, zu
erstatten.
Hinsichtlich des Talents wird der Förderbetrag nicht in einem in bar an dieses
ausbezahlt, sondern ist dieser als "Konto" ausgestaltet, das von der Falco
Privatstiftung verwaltet wird. Das Talent kann den Betrag, auch in
Teilbeträgen,
für
Zusammenhang
Anschaffungen
mit
seiner
und
Ausgaben
musikalischen
abrufen,
Ausbildung
die
oder
im
seinem
musikalischen Schaffen stehen (zB Anschaffung von Instrumenten, Noten oder
musikalischem
Equipment,
Inanspruchnahme
von
Instrumental-
oder
Gesangsunterricht, Teilnahme an Musikworkshops, Kosten im Zusammenhang
mit Musikproduktionen oder Konzertauftritten). Der Abruf erfolgt durch kurze
schriftliche Mitteilung, in der der abzurufende Betrag sowie der geplante
Verwendungszweck anzugeben sind. Soweit möglich sind der Mitteilung auch
Belege beizulegen oder entsprechend nachzureichen.
Bekanntgabe der Projektsieger, der Platzierten und Förderzusagen
In der Zeit zwischen 10. und 30. Juni 2016 wird der Vorstand der Falco
Privatstiftung die Siegerprojekte und die Platzierten bekannt geben und die
Förderbeträge überweisen. Die Entscheidung ist endgültig und bindend. Ihre
Überprüfung durch die Gerichte ist ausgeschlossen.
In welcher Form und in welchem Rahmen diese Bekanntgabe erfolgt, wird
noch bekannt geben.
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Timing
19. 2.2016 – 30. 4.2016
Ankündigung und Bewerbung des Projektes „HELDEN
VON HEUTE“ – Falco goes school
1. 3.2016 – 8. 4.2016
Einreichzeitraum der Musik/Gesangsdarbietungen
9. 4.2016 – 30. 4.2016
Public Voting
1. 5.2016 – 31. 5.2016
„Falco goes school“–Tour und Juryendwertung
10. 6.2016 – 30. 6.2016
Bekanntgabe der Projektsieger, der Platzierten und
Förderungszusagen durch den Stiftungsvorstand.
Rechtliches
Mit der Teilnahme am Förderprojekt wird bestätigt, dass der Einreicher
berechtigt ist, zumindest im nachfolgenden Umfang über die Urheber- und
Leistungsschutzrechte an der Musik– und/bzw. Gesangsdarbietung sowie an
sonstigen eingereichten Materialien zu verfügen:
Der Einreicher räumt der Falco Privatstiftung und ihren Projektpartnern
unentgeltlich das nicht-ausschließliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte
Recht ein, sämtliche eingereichte Materialien (Musikaufnahme, Fotos, Videos,
Texte, Biografie, Band-/Künstlername, Songtitel usw.) im Rahmen des Projekts
„HELDEN VON HEUTE“ – Falco goes school unter Anwendung aller
technischen Verfahren zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht,
die eingereichten Materialien zu diesem Zweck – allenfalls auch durch Dritte –
zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich wiederzugeben
und zur Verfügung zu stellen sowie zu bearbeiten.
Darüber hinaus bestätigt der Einreicher, dass hinsichtlich aller an einer
Einreichung Beteiligten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme an dem
Wettbewerb vorliegt und dass die gegenständlichen Teilnahmebedingungen
allen Beteiligten und, soweit diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, deren gesetzlichen Vertretern zur Kenntnis gebracht wurden.
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Medienpartner
Medienpartner des Projektes „HELDEN VON HEUTE“ - Falco goes school :
Konzept- und Projektdurchführung
Wolfgang Kosmata für die Falco Privatstiftung, 1190 Wien, Gatterburggasse 18
E-Mail: [email protected] Web: www.falcogoesschool.at
www.falco.at
Media: www.facebook.com/Falcogoesschool https://twitter.com/Falcofoundation
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