Zur Gewährleistung der Lesbarkeit wird die männliche

Zur Gewährleistung der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, welche jedoch explizit beide
Geschlechter meint.
Die Österreichische Sporthilfe (ÖSH) wurde im Jahre 1971 als gemeinnütziger Verein mit dem Ziel gegründet,
österreichische Spitzensportler bestmöglich zu fördern.
Die Förderung gelangt als Aufwandsentschädigung für die Inanspruchnahme der Gesellschaft sowie für erhöhte
Ausgaben, welche durch die Ausübung des Leistungssports entstehen, zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf
die Gewährung einer Förderung ist nicht gegeben.
1.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportler mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
2.
Die Förderung wird Einzelpersonen gewährt, welche relevante Ergebnisse in der Allgemeinen (AK) oder der
jeweilig letzten Juniorenklasse (NW), vor dem Übertritt in die Allgemeine Klasse, erzielen.
Voraussetzung für eine Förderung ist

ein fristgerecht eingebrachter Antrag des Athleten

die ordentliche Mitgliedschaft des Fachverbandes des Antragstellers bei der
Bundes-Sportorganisation (BSO) sowie

die Erfüllung der vorgegebenen Leistungskriterien
3.
Athleten der Allgemeinen Klasse werden in den Kategorien GOLD und SILBER, Nachwuchssportler in
BRONZE, nicht olympische Sportarten ausschließlich in SILBER und BRONZE eingestuft.
olympische / paralympische Bewerbe
ohne Sportförderstelle (HSZ, BM.I, BMF, etc.)
bei Förderung durch eine Sportförderstelle gilt
GOLD
EUR
800,00
GOLD
EUR
600,00
SILBER
EUR
400,00
SILBER
EUR
250,00
BRONZE
EUR
200,00
BRONZE
EUR
100,00
nicht olympische / nicht paralympische Bewerbe
SILBER
EUR
250,00
BRONZE
EUR
100,00
Zugehörige von Kader Rio können in der Kategorie GOLD eingestuft werden. Im Falle des Ausscheidens aus
dem Kader Rio erfolgt die umgehende Einstufung laut geltenden Einstufungskriterien.
Der Förderzeitraum für Sommersportler ist vom 1. Jänner bis 31. Dezember, für Wintersportler vom 1. Juli bis
30. Juni des auf die beantragte Saison folgenden Wettkampfjahres.
Nach Zuerkennung durch die Sporthilfe und Anerkennung der Durchführungsbestimmungen erfolgt die
Auszahlung der Individualförderung monatlich im Nachhinein.
4.
Der geförderte Athlet erklärt sich bereit, mindestens fünf Mal pro Jahr Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
zu unterstützen, welche in Absprache mit der ÖSH erfolgen.
Der Geförderte erklärt sich darüber hinaus bereit, für zusätzliche Aktivitäten der ÖSH zur Verfügung zu
stehen, sofern es keine Überschneidungen mit Veranstaltungen seines Fachverbandes, Vereins oder seinen
Sponsoren gibt.
Die zur Verfügung gestellten Aufkleber und Logos der ÖSH sind bei öffentlichen Auftritten (Wettkämpfen,
Interviews, etc.) bestmöglich zu präsentieren.
Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe – gültig ab Einstufung Sommersport, Dezember 2015
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5.
Der Antrag für die Individualförderung ist ausnahmslos online, in der von der ÖSH zur Verfügung gestellten
Form, zu stellen.
Der Antrag muss fristgerecht bei der ÖSH eintreffen. Zu spät eingegangene Anträge können nicht
berücksichtigt werden. Sommersportler stellen ihren Förderantrag bis 30. Oktober, Wintersportler bis
30. April eines jeden Kalenderjahres. Anträge müssen jährlich neu gestellt werden.
Die Einstufung der eingebrachten Anträge erfolgt jeweils am Ende der Saison durch die
Evaluierungskommission. Das Ergebnis der individuellen Einstufung ergeht per Postweg an den
Antragsteller.
6.
Unterschieden werden Sommer- und Wintersportarten; olympische und nicht olympische sowie
Behindertensport-Disziplinen.
7.
Athleten, welche erstmalig eingestuft werden, sind im ersten Förderungsjahr verpflichtet eine
Potenzialanalyse beim WIFI zu absolvieren. Zusätzlich ist eine Laufbahnberatung beim Verein „Karriere
Danach“ zu absolvieren.
8.
Der Antragsteller verpflichtet sich zu Respekt, Wohlverhalten und Loyalität gegenüber der ÖSH. Besondere
Rücksicht ist auf jeweils schutzwürdige Interessen beider Seiten zu nehmen; insbesondere auf den
gegenseitigen Ruf und das positive Ansehen.
9.
Der Aktive ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder
Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder
vergleichbaren Delikten führen.
Der Verstoß hiergegen zieht eine fristlose Förderungseinstellung nach sich.
Der Geförderte ist verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehungen mit der ÖSH betreffenden Gesetze
und Regelungen einzuhalten, dies gilt insbesondere für das geltende Anti-Doping-Gesetz.
10. Im Falle eines rechtskräftig nachgewiesenen Dopingvergehens ist der betroffene Sportler auf Lebzeiten von
der Möglichkeit jeglicher Förderung durch die ÖSH ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der Sportler eines Dopingvergehens beschuldigt wird, werden sämtliche Fördermittel bis
zur rechtskräftigen Beendigung des Dopingverfahrens eingefroren und nicht ausbezahlt.
Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Dopingvergehens hat der Sportler sämtliche von der ÖSH, ab dem
Zeitpunkt der ersten positiven Dopingprobe oder einer Dopingsperre durch die NADA, bezogenen
Fördergelder rückwirkend an die ÖSH zurück zu zahlen.
11. Bei einer länger andauernden Verletzung oder Krankheit ist der Aktive verpflichtet, ein ärztliches Attest
vorzulegen. Die gewährten Förderungsbeträge bleiben bis zum Ende der Förderperiode zu 100 % erhalten.
Die Förderung endet mit Beendigung der sportlichen Laufbahn oder der Nichterfüllung der Kriterien.
Das Karriereende ist der ÖSH umgehend mitzuteilen.
12. Der ÖSH entstehen mit der gegenständlichen Förderung keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen.
Die Versteuerung der Förderung obliegt ausschließlich dem geförderten Sportler selbst.
Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe – gültig ab Einstufung Sommersport, Dezember 2015
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Berücksichtigung finden:
nicht berücksichtigt werden:
+)
offizielle, vom internationalen Fachverband
anerkannte Resultate
-)
Ergebnisse von Mannschafts-, Staffel- und
Teambewerben
+)
Leistungen der abgelaufenen Saison in der
Allgemeinen Klasse oder der jeweiligen
Juniorenklasse innerhalb der vorgegebenen
Kriterien
-)
Platzierungen bei
Universiaden / Studentenwettkämpfen
Militärmeisterschaften
Landes- und Staatsmeisterschaften
+)
Anträge bis zum Alter von 45 Jahren zum
Stichtag der Antragstellung; davon
ausgenommen sind Athleten der Kategorie
Behindertensport
-)
Sportler, deren zu versteuerndes Einkommen
(inkl. Preisgeld) EUR 100.000,00
(einhunderttausend) pro Jahr übersteigt
Erklärung/Hinweise zu den Einstufungskriterien

Jede Platzierung muss innerhalb des ersten Viertels der Gesamtteilnehmerzahl liegen.

Top Level bezeichnet die höchste für die jeweilige Sportart geltende, weltweit regelmäßig durchgeführte
Veranstaltungsserie (Weltcup, World Tour, Premier League, etc.).

High Level bezeichnet die zweithöchste für die jeweilige Sportart geltende, weltweit regelmäßig
durchgeführte Veranstaltungsserie (COC, EC, etc.).

Die Förderung in der Kategorie BRONZE kann für den Zeitraum von zwei Jahren zuerkannt werden. Im
Falle eines signifikanten Leistungsabfalls wird die Förderung nach dem ersten Jahr aberkannt.

Für nicht olympische Sportarten und Disziplinen gelten bei Weltmeisterschaften (20 Nationen) und
Europameisterschaften (12 Nationen) Mindestteilnehmerzahlen zur Erlangung einer Unterstützung. Im
Behindertensport gelten zehn Nationen (WM) sowie sechs Nationen (EM).

Ergebnisse in olympischen, nicht olympischen und in Behindertensport-Disziplinen werden unabhängig
voneinander bewertet.


Anhand der Saisonleistung kann eingestuft werden, wenn:

auf Toplevel fünf oder mehr Konkurrenzen in der aktuellen Saison durchgeführt werden,

der Antragsteller an mindestens 75 % der veranstalteten Wettkämpfe teilnimmt sowie

die angeführten Kriterien erfüllt sind.
Entsprechend ihrer sportartspezifischen Besonderheiten werden die Sportarten und Disziplinen in
folgende Sportartengruppen unterteilt und individuell bei der Einstufung berücksichtigt.
Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe – gültig ab Einstufung Sommersport, Dezember 2015
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AE, HP, MO, SS (Freestyle)
BMX, EZF, Keirin, Omnium (Rad)
Bob, Skeleton, Kunstbahnrodeln
Dressur, Vielseitigkeit (Pferdesport)
Kanu, Rudern
Eiskunstlauf, Short Track
Gewichtheben
Golf
HP, SBS (Snowboard)
Sprint (Langlauf)
Nordische Kombination, Sprunglauf
Ski Alpin
Sportschießen
Synchronschwimmen, Wasserspringen
Bahnengolf
Billard
Jiu-Jitsu
Karate
Kickboxen
Squash
4-Cross (Rad) - 4
CC Marathon, Cyclo-Cross, Downhill (Rad)
Schach
Aerobic
BA (Snowboard)
BMX Freestyle, Kunstrad, Radball (Rad)
DM (Freestyle)
Flugsport, Tanzsport
Grasski, Naturbahnrodeln, Skibob
Wasserski
Klettern
Kraftdreikampf
Orientierungslauf
Pferdesport
Rollsport, Stocksport
GOLD
Olympia - Top 4 / Semifinale
WM - Top 4 / Semifinale
EM - Top 3
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 8
Olympia - Top 8 / Finale
WM - Top 8 / Finale
EM - Top 3
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 8
Olympia - Top 6 / Finale
WM - Top 6 / Finale
EM - Top 3
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 6
Olympia - Top 16 / Achtelfinale
WM - Top 16 / Achtelfinale
EM - Top 8 / Viertelfinale
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 12
Olympia - Top 16 / Semifinale
WM - Top 16 / Semifinale
EM - Top 8
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 12
Olympia - Top 12 / Semifinale
WM - Top 12 / Semifinale
EM - Top 6
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 12
High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.)
High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.)
High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.)
YOG - Top 8 / Viertelfinale
JunWM - Top 16 / Achtelfinale
JunEM - Top 8 / Viertelfinale
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 8
YOG - Top 8 / Finale
JunWM - Top 16 / Semifinale
JunEM - Top 8
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 8
YOG - Top 6 / Finale
JunWM - Top 12 / Semifinale
JunEM - Top 6
Saison - 50 % Platzierung im Toplevel Top 6
BRONZE
ALLGEMEINE KLASSE (AK)
nicht olympisch / paralympisch
SBX (Snowboard)
SX (Freestyle)
NW
SPORTARTENGRUPPE 3
Biathlon
CC, Sprint, Straße (Rad)
Eisschnelllauf
Fünfkampf
Langlauf
Leichtathletik
Rhythmische Gymnastik
Schießen
Schwimmen
Segeln
Springreiten
Triathlon
Turnen
olympisch / paralympisch
Badminton
Beach-Volleyball
Bogenschießen
Boxen
Fechten
Judo
PGS, PSL (Snowboard)
Ringen
Taekwondo
Tennis
Tischtennis
SPORTARTENGRUPPE 2
SILBER
SPORTARTENGRUPPE 1
Grundsätzlich können alle geförderten Athleten über deren Fachverband um Aktions- und/oder Projektförderung
ansuchen.
Der Antrag bedarf der Schriftform und muss im Vorhinein (vor dem Eintritt des Ereignisses wie z.B.
Trainingslager, etc.) gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Das Ansuchen kann jederzeit gestellt werden. Der Antragsteller wird schriftlich benachrichtigt.
Einstufungsrichtlinien der Österreichischen Sporthilfe – gültig ab Einstufung Sommersport, Dezember 2015
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