Keine Panik, wenn das Finanzamt kommt – Betriebsprüfung live n IHK Bochum, 11. Juni 2015 n Dipl.-Jur. (Univ.) Christian Goede (DATEV eG) Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wer ist DATEV? n n n n Genossenschaft von 40.000 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten Unterstützung aller Dienstleistungen der DATEV-Mitglieder für deren Mandanten Hauptsitz in Nürnberg 25 Niederlassungen in Deutschland n Softwarehaus und IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung mit Software, Services und Rechen-zentrumsDienstleistungen: § über 11 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen § mehr als 145.000 Unternehmen nutzen DATEVAnwendungen n DATEV-Rechenzentrum ist Datendrehscheibe zwischen Unternehmen, Steuerberatern und rund 200 Institutionen (z. B. Finanzverwaltung, Krankenkassen, Banken) n umfangreicher Service – rund 2,5 Mio. Servicekontakte jährlich n mehr als 100.000 Seminarteilnehmer pro Jahr 12.06.2015 Seite 2 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Lösungen für Unternehmen im Überblick Software für kaufmännische Aufgaben Auftragswesen Dokumentenablage Rechnungswesen Zahlungsverkehr unterjährige Beratung und Jahresabschluss durch den Steuerberater Software für Personalwirtschaft Personalmanagement Lohn- und Gehaltsabrechnung Qualitätsmanagement IT-Lösungen für Kommunikation und Datensicherheit Elektronisches Organisationshandbuch E-Mail Sicherheit IT-Outsourcing Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite + Wissen + Beratung + Service 3 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV eG – das Rechenzentrum als „Herz“ in Zahlen Stand Januar 2015 Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 4 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Fazit n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 5 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - Worum geht es? Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 6 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Kassen im Fokus der Finanzverwaltung Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden FG Rheinland-Pfalz, Beschluss 5 V 2068/14 vom 07.01.2015 Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 7 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! n In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2013 bundesweit 13.466 Prüfer tätig und es wurde ein Mehrergebnis von rund 17,2 Mrd. € erzielt. 17,2 Mrd. 2,4 % ^ = X Mrd. 100 % Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 8 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2013 n Von den 7.920.418 Betrieben (Betriebskartei der Finanzämter) wurden 193.573 Betriebe geprüft, was einem Anteil von 2,4 % entspricht. Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 9 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebsprüfung im Überblick n Die Aufgaben der Betriebsprüfung § 199 AO Was ist das Ziel der Betriebsprüfung? Die Außenprüfung hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie auch zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen. Mein Unternehmen Nachzahlung Meine Familie Meine Steuern Mein Vermögen Betriebsprüfung 12.06.2015 Erstattung Seite 10 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebsprüfung im Überblick Besteuerungsgrundlagen sind: • Betriebseinnahmen Umsatzsteuer • Vorsteuerbelastete Ausgaben Umsatzsteuer • Betriebsergebnis Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer • Gewerbeertrag Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 11 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebsprüfung im Überblick Wo liegen die Schwerpunkte? n Um das Ziel der Betriebsprüfung zu verwirklichen, konzentriert sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. n Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen sind für die Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden (gem. § 158 AO). n die formell „ordnungsmäßige Buchführung“ ist entscheidend – ABER: In der Mehrzahl der Fälle werden Schätzungen nach § 162 AO erforderlich, weil der Steuerpflichtige Bücher und Aufzeichnungen, zu deren Führung er verpflichtet ist, unvollständig, falsch oder mangelhaft führt. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 12 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - Schwerpunktbranchen Unternehmen mit hohem Bargeldverkehr, wie z.B.: n Einzelhandel (Bäcker, Metzger, Lebensmitteleinzelhandel etc.) n Taxiunternehmen n Eisdielen, Pizza-Bäcker n Kiosk, Toto-Lotto n Tankstellen (Franchise-Unternehmen) n Marktbetriebe n Discotheken n Apotheken n Friseure n Juweliere usw. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 13 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Fazit n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 14 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? Betroffene Unterlagen, Systeme und Verantwortung Nach den GoBD zählen neben Unterlagen in Papierform, auch alle Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten dazu, die dokumentieren, dass die Ordnungsvorschriften umgesetzt und deren Einhaltung überwacht wurde. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 15 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD - Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit Welche Daten sind buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig und somit aufbewahrungspflichtig? ( è„steuerrelevante Daten“ ) n Neben den außersteuerlichen und steuerlichen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen zu Geschäftsvorfällen sind alle Unterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind. n Steuerrelevant sind Daten aus Geschäftsvorfällen, die als Betriebsausgaben oder als Betriebseinnahmen verbucht werden oder sich in sonstiger Weise auf die Höhe des steuerlichen Gewinns auswirken (z.B. Abschreibungen, Einlagen und Entnahmen). n Daneben sind alle Unterlagen und Aufzeichnungen steuerrelevant, die als Belege für solche Geschäftsvorfälle oder zu deren Dokumentation dienen. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 16 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ERP-Systeme, Warenwirtschaft Materialbuchführung Vor- und Nebensysteme Standardsoftware Auftrag, Faktura, Fibu, Lohn Mehrplatzsysteme Erweiterte Netzwerkstrukturen Einzelplatz oder kleines Netzwerk E-Mail-Nutzung POP3/IMAP Datenübergaben/Schnittstellen Statische Firmen-Homepage externe Arbeitsplätze Standortanbindung CMS, dynamische Homepage, Shop-Systeme Integration von Shop-WaWi Erweiterte Mailserver Komplexität der IT-Infrastruktur Anforderungen an Datenarchivierung Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? (Vor-)Systeme mit Grundaufzeichnungsfunktionen Rechnungseingangsbuch Kassen Fahrtenbuch Taxameter Warenwirtschaft Faktura Rechnungsausgangsbuch Materialwirtschaft Zeiterfassung für Lohn o. Faktura (Haupt-)Systeme mit Journal-/Kontenfunktionen Finanzbuchführung Jahresabschluss A P Gewinn…. Lohnabrechnung Berechnungen von Darlehen, Eigenverbrauch (Steuer)-Rückstellungen, Bestandsveränderungen... Anlagenbuchführung Komplexität der IT-Infrastruktur Die GoBD beziehen sich sowohl auf das Haupt(buchführungs)sy stem als auch auf etwaige Vor- und Nebensysteme Archivsysteme (DMS, Worm, Raid etc.) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 18 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD - Prüfung der grundsätzlichen Betroffenheit Wann ist ein IT-System betroffen und zu analysieren? § GoBD: Wenn es Daten erfasst, erzeugt, empfängt, übernimmt, verarbeitet, speichert oder übermittelt, die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig und somit aufbewahrungspflichtig sind. è Dann ist es Teil des „IT-Buchführungssystems“ Welche IT-Systeme gehören typischerweise zum IT-Buchführungssystem? § GoBD: Das Haupt(buchführungs)system sowie Vor- und Nebensysteme (z.B. Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen. è Auf die Bezeichnung des Systems kommt es bei der Beurteilung nicht an! Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 19 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Überblick über die Themen, die in den GoBD abgehandelt werden, mit Sicht auf den IT-Verarbeitungsprozess. Jeder Geschäftsvorfall muss belegt werden. Beispiele: Rechnung, SchnittstellenDatei aus Faktura, Steuerbescheid Aufbewahrung und maschinelle Auswertbarkeit Journal, Konten(funktion) Belegfunktion Grundaufzeichnungsfunktion Beispiele: Kassenbuch, Rechnungseingangsbuch, Rechnungsausgangsbuch in Faktura-System Deklaration Finanzbuchführung mit Nebenbüchern Anlagen-, Offene PostenLohn u. Gehaltsbuchführung Umsatzsteuervoranmeldung Jahres-Steuererklärung, E-Bilanz Von digitalen Belegen, steuerrelevanten Dokumenten, Grundaufzeichnungen und Buchungen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Fazit n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 21 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Exkurs: Kasse & Kassenführung Stichwort: Manipulation von Kasseneinnahmen n Der Finanzverwaltung sind seit langem alle Möglichkeiten zur Manipulation der Kasseneinnahmen bekannt n Besonders häufig vorkommende „Tricks“ sind z. B.: – – – – – – Nutzung des Trainingsspeichers Stornierung von Umsätzen Nichtverbuchung von Einnahmen Falsche Programmierung der Kassensoftware Verwendung mehrerer Kassen (eine fürs Finanzamt und eine so) Manuelle Löschung von Journalbuchungen Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 22 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung „Tägliches Festhalten“ gemäß § 146 Abs. 1 AO n Nur durch Erfassen von Bareinnahmen und Barausgaben noch am Tag der Vereinnahmung wird die wichtigste Eigenschaft der Kassenführung gewährleistet, die Kassensturzfähigkeit n Für Kassenaufzeichnungen gilt grundsätzlich Einzelaufzeichnungspflicht, d.h. Aufzeichnung auch des Inhalts des Geschäfts, Name der Firma Betriebsprüfung und Anschrift des Vertragspartners 12.06.2015 Seite 23 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung n Ausnahme: Wenn Waren von geringem Wert in unbestimmter Anzahl an nicht bekannte Personen verkauft werden (z.B. Einzelhandel) n Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu führen n Beim Einsatz einer Registrierkasse muss das Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung von Ursprungsbelegen, wie Kassenstreifen, Kassenzettel, Kassenbon und dergleichen nachgewiesen werden n Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung zu, dass stattdessen der sog. Tagesendsummenbon (auch Z-Bon oder Finanzbericht genannt) aufbewahrt wird n gilt nicht für PC-Kassen mit elektronischer Aufzeichnung und Speicherung von Einzelbuchungen n Nicht nur die Aufzeichnung von Einnahmen ist erforderlich, sondern auch alle anderen Geldbewegungen (Entnahmen/Einlagen, Geldtransit usw.) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 24 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Arten von Kassensystemen Offene Ladenkasse Mechanische / elektronische Geldlade Rechensysteme Schuhkarton ohne Speicher PC-Kassensysteme PC mit Betriebssystem Windows, Linux und Kassensoftware Proprietäre Kassen Mit elektronischem Journal ohne elektronisches Journal (Papierrolle) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 25 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Offene Ladenkasse - Anforderungen des Finanzamtes (es gilt BMF-Schreiben vom 9.1.1996) 1. tägliche Kassenzählung (mit Zählprotokoll) 2. Kassenbericht zur Ermittlung der Tageslesung 3. chronologische Aufzeichnung der baren Geschäftsvorfälle Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 26 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten offene Ladenkasse - Muster für ein Zählprotokoll Noten/Münzen 50,00 € 20,00 € 10,00 € 5,00 € 2,00 € 1,00 € 0,50 € 0,20 € 0,10 € 0,05 € 0,02 € 0,01 € Kassenbestand Anzahl 5 12 19 30 7 5 8 30 24 8 13 37 Summe 250,00 € 240,00 € 190,00 € 150,00 € 14,00 € 5,00 € 4,00 € 6,60 € 2,40 € 0,40 € 0,26 € 0,37 € 863,03 € Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten offene Ladenkasse - Kassenbericht Definition: nachvollziehbare, systematische und rechnerische Ermittlung der täglichen Bareinnahmen. § Ermittlung Kassenbestand laufender Tag + Wareneinkäufe/sonstige Barausgaben + Bankeinzahlungen + Privatentnahmen - Privateinlagen - Kassenbestand Vortag - sonstige Bareinnahmen = Bareinnahmen § § vollständige und tägliche Berechnung Kassensturzfähigkeit Do 3. Nov. Mit 2. Nov Do 3. Nov 1.130 € 250 € 500 € 150 € 0€ 950 € 0€ 1.080 € Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 28 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Proprietäre Kassen (Registrierkasse) n Die klassischen proprietären Systeme, auch bekannt unter der Bezeichnung „Registrierkassen“ sind in der Speicherkapazität begrenzt. n Diese Kassen besitzen in der Regel nur einen flüchtigen Speicher. Das heißt, die erfassten und gespeicherten Daten werden nach kurzer Zeit durch neue Daten überschrieben. n Wurden also die unveränderbaren Daten zuvor nicht auf einen externen Datenträger exportiert, sind diese endgültig verloren. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 29 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Proprietäre Kassen - Registrierkasse / PC-Kasse Aufzuhebende Belege: Organisationsunterlagen der Kasse, insbesondere die Bedienungsanleitung die Programmieranleitung, die Programmabrufe nach jeder Änderung (z. B. der Artikelpreis) n Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner- und Trainingsspeichern sowie alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, Quittungen, Arbeitsanweisung für das Personal n mit Hilfe der Registrierkasse erstellte Rechnungen n Tagesendsummenbons (Z-Bons), fortlaufend und vollständig n alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der EDV-Registrierkasse Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 30 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Proprietäre Kassen - Registrierkasse / PC-Kasse Erweiterte Aufbewahrungspflichten Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 26.11.2010 § Journaldaten dürfen nicht mehr nach Erstellung des Z-Bons vernichtet und gelöscht werden § alle Einzeldaten sind unveränderbar und vollständig aufzubewahren § die Daten sind unveränderbar in einer elektronisch verwertbaren Form mind. 10 Jahre aufzubewahren § Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderung sind aufzubewahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 31 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Proprietäre Kassen - Registrierkasse / PC-Kasse n Bedienungsanleitung, Programmieranleitung sowie alle weiteren Anweisungen zur Programmierung der Geräte sind aufzubewahren n Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanter Daten – bei der Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten – innerhalb des Gerätes nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. n Aufbewahrung in ausgedruckter Form nicht ausreichend n digitale Unterlagen sind in auswertbarem Format vorzulegen n Einsatzorte und -zeiten der Kassen sind zu protokollieren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 32 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Übergangsregelung bei Kassensystemen (Registrierkassen) Übergangsregelung (31.12.2016) Kasse genügt nicht den technischen Anforderungen Modernisierung ist nicht möglich, dann Nutzung bis 31.12.2016 Modernisierung / Umrüstung ist möglich, dann sofortige Umrüstung Kasse genügt den Anforderungen sofortige Anwendung der Neuregelung! Übergangsregelung für Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen und technisch die Software nicht angepasst werden kann, bzw. die Speicher nicht erweitert werden können è bis 31.12.2016. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 33 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Die häufigsten Fehlerquellen bei der Kassenführung n Z-Bons werden nicht vollständig aufbewahrt (X-Bons sind keine Z-Bons) n im Z-Bon müssen alle Daten erkennbar sein n bei Kassen mit Journalrolle werden die Rollen nicht aufbewahrt n keine zeitnahe Kassenbuchführung n Minuskassenbestände im Kassenbuch n Differenzen zwischen Geldbestand und Kassenbuch (kein regelmäßiger Kassensturz) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 34 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben des Unternehmers Kontrolle und Protokollierung Dokumentation von Verfahren Datenintegrität (Unveränderbarkeit von Daten) Datenmigration (Datenübernahme) Verantwortungsbereich des Unternehmers Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 35 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben des Unternehmers • • Kontrolle und Protokollierung • • • • • Internes Kontrollsystem Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung Progressive und retrograde Prüfbarkeit Anforderung an die Vollständigkeit Anforderung an die Richtigkeit Anforderung an eine zeitgerechte Erfassung Definition von Verantwortlichkeiten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 36 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben des Unternehmers • Grundsatz der Nachvollziehbarkeit für einen sachverständigen Dritten Kontrolle und Protokollierung Dokumentation von Verfahren • Erstellung einer Verfahrensdokumentation • Organisationsanweisungen • Ordnung und Indexierung • Protokollierungsanforderungen Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 37 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben des Unternehmers • Anforderung an die Unveränderbarkeit • Anforderungen an die Datensicherheit • Anforderungen an die Datenhistorie • Daten lesbar, sichtbar, anzeigbar Datenintegrität (Unveränderbarkeit von Daten) Datenmigration (Datenübernahme) • Verknüpfung von Buchung und Beleg Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 38 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben des Unternehmers • Beibehaltung der Auswertungsmöglichkeiten über den gesamten Aufbewahrungszeitraum • Migration von Daten beim Austausch von IT-Systemen • Auslagerung von Daten in Archivierungssysteme • Datenformate und Konvertierungsvorgaben Datenmigration (Datenübernahme) • Entschlüsselung von verschlüsselten Daten • Strukturbeschreibungen von steuerrelevanten Daten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 39 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Für die Einhaltung der GoBD (früher GoBS & GDPdU) ist - auch bei einer DVBuchführung - allein der Buchführungspflichtige verantwortlich. Ziel der GoBD: Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener Zeit in die Lage versetzt werden, den Nachweis der Geschäftsvorfälle und deren Verarbeitung nachvollziehen zu können. n auch bei fremd erstellten DV-Buchführungssystemen n und durch Fremdfirmen/Privatpersonen erstellte DV-Buchführung Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 40 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Handelsrecht Steuerrecht Gesetzliche Schriftform Spezialregelungen Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Medizin Buchführungspflicht Aufbewahrung Aufzeichnungen Aufbewahrung Gesetzliche Schriftform Umsatzsteuer-gesetz (UStG) Zivilprozessordnung(ZPO) Anforderungen an Rechnungen Beweiskraft Öffentliche Verwaltung Sozialgesetze Finanzdienstleister Seite 12.06.2015 41 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Rechtliche Grundlagen der Archivierung gegenüber den Finanzbehörden Umsatzsteuergesetz Abgabenordnung Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GoB/GoBS/GDPdU Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – GoBD 12.06.2015 Seite 42 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grund(buch) Aufzeichnungen n Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von zehn Tagen als Orientierung ("ist unbedenklich"). n Erfassung von Kontokorrentbeziehungen (Waren- und Kostenrechnungen, Kreditorisch) innerhalb von acht Tagen als Orientierung. n Funktion der Grund(buch) Aufzeichnungen sowie die Erfassung im Sinne der beiden oben genannten Punkte kann auch durch eine geordnete, fortlaufende, übersichtliche und zeitlich unmittelbare Belegablage erfüllt werden. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 43 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Unveränderbarkeit? Das zum Einsatz kommende DV-Verfahren muss die Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können (GoBD Rz 108). Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 44 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Festschreibung von Buchungen Die von den GoBD erstmals konkretisierte Frist für die Festschreibung ("bis zum Ablauf des Folgemonats") führt bei zweckorientierter Auslegung im Regelfall zu einer Orientierung am Termin der UStVA als spätestem Festschreibungszeitpunkt, weil in diesem Zuge die Daten erstmals für Deklarationszwecke an Dritte (Finanzverwaltung) weitergegeben werden und der Nachweis von Änderungen und/oder Löschungen ab diesem Zeitpunkt besonderen Anforderungen unterliegt (Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit). Dabei sind auch Vorund Nebensysteme zu beachten, in denen Buchungssätze verarbeitet werden. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 45 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Wie können Aufzeichnungen bzw. Dokumente in elektronischer Form GoBD-konform aufbewahrt werden? n Die Anforderungen zur Aufbewahrung und Unveränderbarkeit von elektronischen Dokumenten kann über die Ablage in einem revisionssicheren Dokumentenmanagement-System (DMS) erfüllt werden. n Erfolgt die Ablage in einem nicht revisionssicheren System müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden (GoBD Rz 110). Kombination aus n regelmäßigen Sicherungen n Zugriffsschutz auf die Ablageorte auf dem Rechner n eine Verfahrensdokumentation mit Erläuterung der Maßnahmen Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 46 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form (GoBD Rz 119) n Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. n Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar erhalten bleiben (z. B. per E-Mail eingegangene Rechnung im PDF-Format oder eingescannte Papierbelege). Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 47 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Anforderungen (digitale) Aufbewahrung von Unterlagen? Art der Unterlagen Frist Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, ü 10 Jahre Handelsbücher Inventare ü 10 Jahre abgesandte Handelsbriefe empfangene Handelsbriefe ü 6 Jahre ü 6 Jahre Buchungsbelege ü 10 Jahre Zollanmeldungen ü 10 Jahre Unterlagen mit gesetzlicher Schriftform andere Unterlagen Medium ü Original ü Original ü GoB ü Verfügbarkeit ü Geltungsbereich der AO ü inhaltliche Übereinstimmung ü ü ü ü ü ü Original oder Datenträger ü bildliche Übereinstimmung ü Original oder Datenträger Anforderungen an die Aufbewahrung Art der Wiedergabe ü ü ü ü ü unverzüglich lesbar maschinell auswertbar unmittelbarer Zugriff mittelbarer Zugriff Datenträgerüberlassung GoB GoDB Verfügbarkeit Geltungsbereich der AO Möglichkeit der Löschung oder Sperrung ü Urkundenqualität ü digitale Signatur ü Urkundenqualität ü digitale Signatur ü Objekt des Augenscheins (hohe Qualität) ü (GoBD) 12.06.2015 ü Echtheit der Herkunft digitale Unterlagen Seite 48 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Fazit n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 49 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zugriff im Rahmen der Betriebsprüfung Wie sieht die Betriebsprüfung heute aus? n Die Prüfung erfolgt in der Regel digital. n Die Art des Datenzugriffs ist häufig abhängig von der Größe des Unternehmens. n bei kleinen Unternehmen: – Datenträgerüberlassung ausreichend – geprüft wird die DVD – gegebenenfalls Anforderung weiterer Daten aus den Vor-Systemen z.B. Registrierkassen, Warenwirtschaftssystemen, Zeiterfassung n mittlere und große Unternehmen – Prüfung beginnt mit unmittelbarem Datenzugriff beim Steuerpflichtigen – geprüft wird im ersten Schritt vor Ort – Datenträgerüberlassung gegebenenfalls für bestimmte Systeme Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 50 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - Zugriffsarten Unmittelbarer Zugriff (Z1) Mittelbarer Zugriff (Z2) Datenträgerüberlassung (Z3) Zugriff auf DV-System des Steuerpflichtigen (Lesen, Filtern und Sortieren der Daten) durch den Prüfer Zugriff durch den Steuerpflichtigen oder dessen Beauftragten nach den Vorgaben des Prüfers Auswertung des Prüfers auf seinem Computer unter Anwendung eines Analyse-Programms Mitwirkungspflicht Steuerpflichtiger n Bereitstellung von Hardund Software n Einweisung in das DV-System n Verschaffung des Zugangs zu allen steuerlich relevanten Daten und den internen Auswertungsprogrammen n Bereitstellung von Hardund Software n Überlassung eines Daten-trägers (CD-ROM/DVD) n Umsetzung der Vorgaben des Prüfers durch Steuerpflichtigen oder andere mit dem DV-System vertrauten Personen n Offenlegung der zur Auswertung erforderlichen Informationen (Dateistruktur, Dateifelder, interne Verknüpfungen) Auswahl zwischen Zugriffsformen (Ermessen der Finanzverwaltung) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (gegebenenfalls auch Kombination der Zugriffsformen) 51 12.06.2015 Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Folgende Angaben muss die schriftliche Prüfungsanordnung enthalten Prüfungszeitraum voraussichtlicher Beginn der Prüfung Name sowie Amts- und Dienstbezeichnung des/der Betriebsprüfer sachlicher Prüfungsumfang, insbesondere die Steuerarten, die geprüft werden sollen Rechtsgrundlagen der Betriebsprüfung Hinweis: Eine steuerliche Außenprüfung muss (gemäß § 5 Abs. 4 BpO) vom Finanzamt stets rechtzeitig schriftlich angemeldet werden. n Im Allgemeinen gilt als angemessen bei Großbetrieben eine Zeit von vier Wochen und bei sonstigen Betrieben zwei Wochen. n Die Umsatzsteuer-Nachschau sowie Steuerfahndungen dürfen hingegen ohne Betriebsprüfung Ankündigung durchgeführt werden. 12.06.2015 n n n n n n n Seite 52 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - Verzögerungsgeld Hinweis: n werden Daten – auch aus vorgelagerten Systemen – nicht vorgelegt, droht ein Verzögerungsgeld n § 146 Abs. 2b AO bspw. bei Nichteinräumung des Datenzugriffs n es reicht der Hinweis auf die Möglichkeit eines Verzögerungsgelds n (Androhung des Verzögerungsgelds ist nicht erforderlich) n Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 Euro bis maximal 250.000 Euro Betriebsprüfung 12.06.2015 n nach Übergabe der Daten wird das Verzögerungsgeld nicht erstattet. Seite 53 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Warum Außenprüfung bei mir? n Aufklärungsbedürftige Sachverhalte n betriebliche Immobilien Investition, Neubau n Richtsatzabweichungen n Plausibilitätsabweichung zu Vorjahren n Kontrollmitteilungen aus anderer Prüfung n Steuererklärung nicht, unvollständig und unrichtig n Betriebsaufgabe oder Betriebsübertragung n hohe Verluste über mehrere Jahre Betriebsprüfung n Problembereich Familie, Ehepartner, Mitarbeiter Seite 12.06.2015 54 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Warum Außenprüfung bei mir? Hinweis: n Plant das Finanzamt in absehbarer Zeit eine Betriebsprüfung, wird es die Steuerbescheide der zu prüfenden Jahre nach § 164 Abgabenordnung (AO) offen halten. Das bedeutet, dass die Steuerfestsetzung für diese Jahre jederzeit wieder geändert werden kann. n Eine anstehende Betriebsprüfung lässt sich anhand der „Art der Steuerfestsetzung“ erahnen. n Hat der Bescheid den Hinweis: Art der Steuerfestsetzung: „Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ Betriebsprüfung findet mit großer Wahrscheinlichkeit eine Prüfung statt. Seite 12.06.2015 55 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 56 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Beispiele aus Betriebsprüfungen n Vollständigkeit der Betriebseinnahmen n Kassenminusprüfung n Vergleich mit Vorjahren n externer Vergleich (Richtsätze) n Zeitreihenvergleich: Umsatz im Verhältnis zum Wareneinkauf und Personal n Prüfung der Vollständigkeit der Kassenbelege n Abfrage der Registrierkasse Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 57 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Beispiele aus Betriebsprüfungen Bereich Prüfziel mögliche Probleme Kassenprüfung Belege, die zu spät gebucht wurden negative Kassenbestände Rechnungskontrolle fehlende oder doppelte Rechnungsnummern fehlende Rechnungen, Doppelzahlungen Verrechnungspreise Preisdifferenzen bei Waren- oder Rohstofflieferungen an Tochtergesellschaften zu den Marktpreisen Abweichung der Preise für ausländische Töchter oder Standorte mit niedriger Gewerbesteuer Bestandsprüfung unterschiede der Bestände der Lagerbuchführung zu den Positionen der Ausgangsrechnungen fehlende Lagerbuchungen Inventur hohe Inventurdifferenzen private Entnahmen nicht verbucht Geringfügigkeit Vergleich der Kontonummern mit den Personalnummern/ Mitarbeiterdaten geringfügig Beschäftigte werden über mehrere Personalnummern abgerechnet verdeckte Zahlungen Vergleich der Kontonummer der Mitarbeiter und Lieferanten verdeckte Zahlungen, um Lohnsteuer zu umgehen Vergleich von Mitarbeiter-Geburtstagen mit Bewirtungsbelegen privater Anlass Bewirtungen Zuschlagskontrolle Abgleich Überstundenzahlungen mit Zeiterfassung Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 58 ungerechtfertigte Zahlungen, steuerfreie Reisekosten trotz Anwesenheit © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Tagesendbestände (Saldo) der Kasse nach Datum Stichwort: Kassenminusprüfung Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 59 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Beispiele aus Betriebsprüfungen Kritische (Buchungs-)texte n Ansätze für die erfolgreiche Suche nach unterschlagungsrelevanten Faktoren gibt die Suche nach kritischen Textinhalten vor allem in Buchungsjournalen. n Es wird sowohl nach allseits interessanten Begriffen gesucht, wie: • Berichtigung • Fehler • Ausbuchung • Storno • Test • 123 • Error • ABC • als auch nach individuellen Texten, z. B. Geschäftsführer-, Mitarbeiteroder Firmennamen • Umkehr • Gutschrift Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 60 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung Beispiele aus Betriebsprüfungen n ungeklärter Vermögenszuwachs n Woher kommen Privateinlagen? Erbtante, Oma n evtl. Schwarzeinnahmen? n Abgrenzung des Betriebs- vom Privatvermögen, der Betriebseinnahmen/Einlagen, Betriebsausgaben/Entnahmen n Überprüfung von Lieferscheinen è z. B. Rechnung an die Firma, Lieferung nach Hause n Verträge zwischen nahe stehenden Personen n n Ehegattenarbeitsverträge überhöhte Lieferungen von Verwandten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 61 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 62 © DATEV eG, alle 62 Rechte vorbehalten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 63 © DATEV eG, alle 63 Rechte vorbehalten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 64 © DATEV eG, alle 64 Rechte vorbehalten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 65 © DATEV eG, alle 65 Rechte vorbehalten Die Taktik der Finanzverwaltung Steuerberater Daten vermehrt digital Unternehmen Digitale Datenverarbeitung Automatisierte Veranlagung XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KStDeklaration E-Bilanz Digitalisierung: Von der E-Bilanz bis zur Betriebsprüfung Risiko-orientierte Prüfung „häufiger die Richtigen prüfen“ Abweichungsanalysen auf Basis von XBRL-Daten Veranlagt Betriebsprüfung Die progressive und retrograde Prüfung gilt nicht nur vom Beleg bis zum Jahresabschluss, sondern auch vom Beleg bis zur Steuererklärung und zurück (GoBD Rz 33). Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 66 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n Betriebsprüfung – im Überblick n Welche Daten sind betroffen? n Pflichten & Aufgaben von Unternehmen n Zugriffsarten n Beispiele aus Betriebsprüfungen n Statistische Analyse-Verfahren Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 67 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Arten von Prüfungssystemen Elektronische Kassenprüfung Überblick Prüfungsmethoden Plausibilitätsprüfungen Klassische Methoden diverse Ziffernprüfung Prüfung auf logische Plausibilität Chi-Quadrat-Test Zeitreihenvergleich Newcomb-Benford-Analyse Verteilungsanalyse Lückenanalyse Betriebsvergleiche (extern o. intern) 68 12.06.2015 Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten logische Plausibilität Prüfung auf Arten von Prüfungssystemen Zeitreihenvergleich Verteilungsanalyse Betriebsvergleiche (extern/intern) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 69 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zeitreihenvergleich Der Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten Prüfungsmethoden, da sie – im Gegensatz zu den mathematisch-statistischen Verfahren – relativ einfach ist und in unterschiedlichsten Varianten angewendet werden kann. n Besonders die graphische Darstellung macht Probleme sofort sichtbar n Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen, z. B. Umsatz und Wareneinsatz oder Gegenüberstellung mit anderen Perioden n Unter Einbeziehung von Daten, die nicht manipulierbar sind, z. B. Wetterdaten (Straßenverkauf), können auch systematische Manipulationen wie die Verkürzung von Umsatz und Wareneinsatz aufgedeckt werden Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 70 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zeitreihenvergleich Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 71 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Monatsvergleich zum Vorjahr Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 72 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wochentagvergleich zum Vorjahr Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 73 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Beispiel: Verhältnis Wareneinsatz zu Umsatz (Verlaufsbetrachtung) Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 74 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Arten von Prüfungssystemen Ziffernprüfung ChiQuadrat-Test NewcombBenfordAnalyse Lückenanalyse Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 75 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Statistische Analyse-Verfahren: Chi-Quadrat-Anpassungstest Ziffernanalyse n Chi-Quadrat-Anpassungstest n 1879,25 n 2123,62 n 1598,69 n 3411,62 n 2743,12 Liegt das Ergebnis des Tests zwischen 20-30, kann eine zufällige Abweichung von der Regelverteilung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Überschreitet der Chi-Test-Wert den Wert 30, soll mit einer fast 100%igen Wahrscheinlichkeit eine systematische Manipulation der Zahlen vorliegen. Analyse der Gleichverteilung von Endziffern der einzelnen Tageslosungen n erste Vorkommaziffer und/oder n erste Nachkommaziffer und/oder n zweite Nachkommaziffer Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 76 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Statistische Analyse-Verfahren Ziffer Erwartet (e) Tatsächlich (t) Differenz (D)= (e)-(t) Quadrat (D)² 0 30 25 -5 25 1 30 56 26 676 2 30 22 -8 64 3 30 31 1 1 4 30 27 -3 9 5 30 17 -13 169 6 30 30 0 0 7 30 15 -15 225 8 30 31 1 1 9 30 46 16 256 Summe 300 300 0 1426 Seite 47,53 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Chi- Wert: Summe (D)² / (e) = 1426 / 30 = Betriebsprüfung 12.06.2015 77 Praxisbeispiel: Fahrtenbuch & Chi-Quadrat-Anpassungstest Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 78 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Statistische Analyse-Verfahren Benford-Analyse n Der Physiker Frank Benford stellte 1920 die Hypothese auf, dass in der Welt mehr Zahlen mit niedriger Anfangsziffer gibt als solche mit einer hohen ersten Ziffer (Betrachtung der relativen Häufigkeit bestimmter Anfangsziffern). n Letzte Zweifel über Benford's Gesetz wurden 1998 von dem Mathematiker Theodore Hill vom Georgia Institute of Technologie ausgeräumt. n Der Professor für Buchführungssysteme Mark Nigrini, entwickelte ein Programm namens „DIGITAL ANALYSER“, mit dem er unter anderem im Auftrag einer Hotelkette einem millionenschweren Versicherungsbetrug auf die Spur kam. Eine Angestellte hatte Schecks der firmeneigenen Krankenversicherung gefälscht und Herzoperationen abgerechnet, die nicht stattgefunden hatten, zu jeweils 6.500 Dollar. Die ersten beiden Ziffern 6 und 5 stachen aus Nigrinis Analyse hervor wie ein Fingerabdruck. Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 79 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Statistische Analyse-Verfahren: Benford-Analyse Ziffernanalyse: Benford-Analyse n 57.879,25 n 123,62 n 598,69 n 11,62 n 33.543,12 n Analyse der Verteilung der ersten ein/zwei/drei … Ziffern Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 80 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Statistische Analyse-Verfahren: Benford-Analyse n Häufigkeit 1 30,103 % 2 17,609 % 3 12,494 % 4 9,691 % 5 7,918 % 6 6,695 % 7 5,799 % 8 5,115 % 9 4,576 % Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 81 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wert Statistische Analyse-Verfahren: Benford-Analyse Betriebsprüfung 12.06.2015 Führende Ziffer Seite 82 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Fazit: Elektronische Betriebsprüfung n Der sachliche Umfang der Außenprüfung wird nicht erweitert. n Der Datenzugriff soll dazu führen, dass die Prüfungen effektiver durchgeführt werden, und zwar im Sinne einer Verkürzung der Prüfungsdauer in den Betrieben. n Streitigkeiten dürften entstehen, welche Unterlagen bzw. Daten einen steuerlich relevanten Charakter haben. Dieses Problem besteht bisher auch schon. n Auch hier hilft die Zusammenarbeit des Unternehmens mit dem Steuerberater bei der Festlegung steuerlich relevanter Daten Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 83 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Fazit: Elektronische Betriebsprüfung Betriebsprüfung alt n regelmäßige Stichproben n Auswahl von Prüfgebiet und Prüfungsschritten abhängig vom Prüfer und dessen Erfahrungen und Branchenkenntnissen n Prüfung von Massendaten nur stichprobenartig, da zeitaufwändig und die Prüfungszeit begrenzt n hoher Anteil manueller Prüfungstätigkeiten n begrenzter Einblick in die Buchführung Betriebsprüfung (neu) digital n Prüfung grundsätzlich vollumfänglich möglich n Prüfungsgebiete und -Schritte sind zum Teil standardisiert und automatisiert n nahezu lückenlose Prüfung von Massendaten n geringer Anteil manueller Prüfungstätigkeiten n tieferer Einblick in die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung n rationellere und zeitnähere Außenprüfungen n Wegfall von großen Papiermengen und damit Anpassung an den zunehmend papierlosen Betriebsprüfung Geschäftsverkehr 12.06.2015 Seite 84 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Noch Fragen, Anmerkungen, Anregungen? Die Vortragsfolien finden finden Sie unter www.startercenter-bochum.de Betriebsprüfung 12.06.2015 Seite 85 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Viel Erfolg bei der Umsetzung! Christian Goede DATEV eG Regionalbetreuer UKV – NRW / Niedersachsen Niederlassung Münster Dorpatweg 10 48159 Münster Telefon: 0251-5381-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.datev.de/unternehmensloesungen 12.06.2015 Seite 86 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten
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