Thüringer LandTag 6. Wahlperiode 639 Drucksache 6/ 21.05.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Mittelverteilung nach dem Modell KLUG-Thüringen-2012 Die Kleine Anfrage 250 vom 26. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die am 26. Juni 2014 dem Thüringer Landtag durch den damaligen Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie (SPD), vorgestellte "Hochschulstrategie Thüringen 2020" favorisiert noch das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012. Bei dem Modell handelt es sich um ein im Wesentlichen über verschiedene, die Belastungen der Hochschulen sowie die gesetzlich vorgegebenen Leistungsbereiche abbildende Indikatoren gesteuertes sogenanntes "Drei-Säulen-Modell", das aus einem "Grundbudget", dem "Leistungsbudget" und einem "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" besteht. Drei Jahre nach dessen Einführung in Thüringen bzw. wenige Monate nach der Vorstellung der Hochschulstrategie Thüringen 2020 möchte der nunmehr zuständige Minister Wolfgang Tiefensee (ebenfalls SPD) Verlautbarungen zufolge das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 zum 31. Dezember 2015 auslaufen lassen und durch ein neues Verteilungsmodell ersetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden im Jahr 2014 die Mittel des "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets" in Höhe von 18,5 Millionen Euro vom Wissenschaftsministerium auf die einzelnen Hochschulen verteilt? Welche Maßnahmen wurden konkret finanziert (bitte einzeln aufführen)? 2. Welche Mittel sind bislang im Jahr 2015 aus dem "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" an die einzelnen Hochschulen für welche Maßnahmen geflossen (bitte einzeln aufführen)? 3. Wie hoch war bzw. ist die Steigerung der in der Rahmenvereinbarung III festgelegten Mittel gegenüber der Rahmenvereinbarung II? Ist eine Steigerung bei der Rahmenvereinbarung IV gegenüber der Rahmenvereinbarung llI geplant? Wenn ja, wie hoch ist diese? 4. Wie hoch sind die derzeitigen Rücklagen der Thüringer Hochschulen sowie des Universitätsklinikums Jena (bitte einzeln aufführen)? 5. Welche Hochschulen waren im Rahmen des Mittelverteilungsmodells KLUG-Thüringen-2012 bislang von den in diesem Mittelverteilungsmodell festgelegten "Mindest- und Kappungsgrenzen" betroffen? Welche Hochschule musste auf dieser Grundlage "Verluste" in welcher Höhe ausgleichen und bei welcher Hochschule wurden "Gewinne" in welcher Höhe begrenzt? Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2015 Drucksache 6/ 639 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Einleitend möchte ich - auch unter Bezug auf meine Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 240 - erneut festhalten, dass bereits in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 festgelegt wurde, dass "zur Gewährleistung der weiteren Profilierung der einzelnen Thüringer Hochschulen und vor dem Ziel, die Thüringer Hochschullandschaft als Gesamtsystem fortzuentwickeln, eine Umstellung der Finanzierung hin zu struktur- und profilbildenden sowie qualitätsorientierten hochschulspezifischen Vereinbarungen (Hochschulfinanzierungsverträge) geplant" ist (Abschnitt 4.13, letzter Absatz). Insofern wurde in der Hochschulstrategie das bestehende Mittelverteilungsmodell KLUG dargestellt, es war aber bereits seine Ablösung ab dem Jahr 2016 vorgesehen. Zu 1.: Das "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 18,5 Millionen Euro gliedert sich wie folgt: • Allgemeiner Leistungsfonds: 10 Millionen Euro • Ausgleichsfonds: 2,5 Millionen Euro • Struktur- und Gestaltungsfonds: 6 Millionen Euro Diese Mittel werden vom Ministerium bewirtschaftet und den Hochschulen für konkrete Vorhaben zugewiesen bzw. für den gemeinsamen Hochschulbereich verwendet. Die Anlagen 1 bis 3 geben einen Überblick, welche Maßnahmen an welcher Hochschule und mit welchem Mittelvolumen im Jahr 2014 aus den drei Budgets unterstützt wurden. Zu 2.: Eine Auszahlung von Mitteln für vereinbarte und zugesagte Maßnahmen des "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets" im Jahr 2015 erfolgte bisher für folgende Maßnahmen: • Friedrich-Schiller-Universität Jena (als Koordinator): "Einführung eines neuen ERP-Systems an den Thüringer Hochschulen - Vorprojektphase" in Höhe von 732.200 Euro • Friedrich-Schiller-Universität Jena (als Koordinator): "Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung" in Höhe von 25.000 Euro • Technische Universität Ilmenau (als Koordinator): "Migration von thoska-Classic auf DESFire (Karten, Leseeinrichtungen, Sicherheitskonzept)" in Höhe von 400.000 Euro Zu 3.: Der Steigerungsbetrag der in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten Mittel gegenüber der Rahmenvereinbarung II beläuft sich auf insgesamt 89,2 Millionen Euro Landesmittel. Die Landesregierung beabsichtigt, die landesfinanzierte Finanzerstattung mit der Rahmenvereinbarung IV zu erhöhen. Die Planzahlen der Rahmenvereinbarung IV sollen ihre Berücksichtigung im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2016/2017 finden. Die Verhandlungen dazu laufen noch. Zu 4.: In der Anlage 4 werden für die Thüringer Hochschulen die kameralen Ausgabereste zum Stand 31. Dezember 2014 ausgewiesen. Für das Universitätsklinikum Jena beläuft sich der Gesamtbetrag "Rücklagen" zum Stand 31. Dezember 2013 auf 31.599.679,21 Euro. Er setzt sich aus der Kapitalrücklage in Höhe von 21.746.914,32 Euro und aus der Gewinnrücklage in Höhe von 9.852.764,89 Euro zusammen. Zu 5.: Das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen 2012 enthält auf der einen Seite "Mindestgrenzen", die Abweichungen nach unten und damit "Verluste" begrenzen und auf der anderen Seite "Kappungsgrenzen", die Abweichungen nach oben und damit "Gewinne" begrenzen. Die Mindestgrenzen erhöhen auf der einen Seite die Planungssicherheit für den gesamten Hochschulbereich, während die Kappungsgrenzen auf der anderen Seite die Finanzierbarkeit der sich aus den Mindestgrenzen ergebenden "Ausgleichspflichten" in einem "gedeckelten" Gesamtbudget-KLUG sicherstellen. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 639 Sich rechnerisch aufgrund der Mindestgrenzen ergebende "Verluste" bzw. aufgrund der Kappungsgrenzen ergebende "Gewinne" einzelner Hochschulen werden aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets gezahlt bzw. an dieses abgeführt. In der Anlage 5 sind für die Jahre 2012 bis 2014 die Hochschulen und die Beträge ausgewiesen, die aufgrund der Mindestgrenze aus dem Ausgleichsfonds gezahlt bzw. aufgrund der Kappungsgrenze in den Ausgleichsfonds eingezahlt wurden. Tiefensee Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3 TMWWDG Anlage 1 (zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Vorhaben und Maßnahmen, die aus dem Allgemeinen Leistungsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbugdgets im Jahr 2014 unterstützt wurden sowie Angaben zur jeweiligen Förderhöhe. I. Allgemeiner Leistungsfonds - Ansatz 1. Titelgruppe 80 - Sonstige Ausgaben für hochschulübergreifende Zwec darunter für Hochschuldatenverarbeitung Verwaltungskostenerstattung für die Deutsch-Französiche Hochschule gemeinsamer Bibliotheksverbund 2. 3. 4. 5. Mittel für Auszubildende darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Mittel für die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Rektorfonds darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Kofinanzierung Bund-Länder-Programme (nicht auf die Hochschulen aufteilbar) Summe Restbetrag* * Verwendung für Deckung des Mehrbedarfs im Ausgleichsfonds 2014 10.000.000,00 4.920.157,50 4.007.699,50 35.958,00 876.500,00 1.720.700,00 106.800,00 502.900,00 700.900,00 246.800,00 20.500,00 86.300,00 14.100,00 0,00 42.400,00 935.500,00 87.500,00 307.700,00 369.500,00 94.700,00 0,00 56.700,00 19.400,00 0,00 0,00 8.000,00 1.000,00 1.000,00 1.200,00 1.000,00 1.000,00 700,00 700,00 700,00 700,00 1.128.881,82 8.713.239,32 1.286.760,68 TMWWDG Anlage 2 (zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Ausgaben bzw. Einnahmen, die aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets im Jahr 2014 gezahlt bzw. vereinnahmt wurden, unterteilt nach Einnahmen und Ausgaben aufgrund der vereinbarten Mindest- und Kappungsgrenzen sowie aufgrund der Vereinbarungen zum Versorgungsausgabenausgleich. 2014 II. Ausgleichsfonds - Ansatz 2.500.000,00 1. Ausgleich KLUG darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 4.380.204,00 2. Ausgleich Versorgungsausgaben darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Summe Mehrbedarf* * Die über dem Ansatz liegende Ausgleichszahlung i. H. v. 1.880.204 € (Mehrbedarf) wurde anteilig i. H. v. 1.286.761 € aus den Restmitteln des Allgemeinen Leistungsfonds und i. H. v. 593.443 € aus Restmitteln des Struktur- und Gestaltungsfonds gedeckt. 193.270,00 2.297.570,00 -894.507,00 3.312.843,00 -1.246.545,00 327.735,00 209.507,00 -502.873,00 683.204,00 -76.333,54 -257.566,66 -987.421,62 19.476,54 -204.457,14 346.086,40 630.696,39 416.852,70 -180.523,62 140.523,47 4.303.870,46 -1.880.204,00 TMWWDG Anlage 3 ( zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Vorhaben und Maßnahmen, die aus dem Struktur- und Gestaltungsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets im Jahr 2014 unterstützt wurden sowie Angaben zur jeweiligen Förderhöhe. 2014 III. Struktur- und Gestaltungsfonds - Ansatz zuzüglich Reste aus Vorjahren zuzüglich Rückzahlungen abzüglich Mehrbedarf Ausgleichsfonds in 2014 verfügbar 1. Gemeinsame Kooperationsprojekte (jeweils an koordinierende Hochschule zugewiesen) Patentwesen - Technische Universität Ilmenau Gründernetzwerk - Friedrich-Schiller Universitä Jena Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik (Thüko) Technische Universität Ilmenau Beteiligungen Thüringer Hochschulen an Forschungs- und Bildungsmessen - Friedrich-Schiller Universität Jena Unterstützung Thüringer Hochschulen bei der Einwerbung von Mitteln Europäischer und Internationaler Projekte - Friedrich-Schiller Universität Jena Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung - Friedrich-Schiller Universität Jena 2. 3. 4. 5. Ausgleich für strukturbedingte Besonderheiten darunter für: Universität Erfurt - Strukturzuschuss für die Katholische Fakultät Bauhaus-Universität Weimar - Nachteilsausgleich für künstlerische und gestalterische Fächer im Modell KLUG Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Unterstützung der angewandten Forschung an Fachhochschulen darunter für: Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Unterstützung künstlerischer und gestalterischer Entwicklungsvorhaben darunter für: Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Förderung von Forschungsinfrastruktur/-geräten darunter für: Max-Weber-Kolleg - Universität Erfurt Thüringer Innovationszentrum Mobilität - Technischen Universität Ilmenau 6.000.000,00 3.238.133,98 5.337,80 -593.443,00 8.650.028,78 973.662,50 250.000,00 250.000,00 100.000,00 150.000,00 115.000,00 108.662,50 1.500.000,00 300.000,00 500.000,00 200.000,00 200.000,00 150.000,00 150.000,00 250.000,00 90.400,00 82.100,00 32.800,00 44.700,00 249.775,46 124.775,46 125.000,00 1.450.000,00 500.000,00 950.000,00 TMWWDG 6. 7. 8. 9. Kooperative Promotionen an Fachhochschulen darunter für: Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 500.000,00 150.000,00 150.000,00 100.000,00 100.000,00 Förderung von Projekten/Maßnahmen zur Internationalisierung darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 199.900,00 Unterstützung von Inklusionsprojekten/-maßnahmen darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 100.100,00 Förderung zusätzlicher Projekte entsprechend der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen darunter für: Projekt "Rechtsextremismus" - Friedrich-Schiller Universität Jena Förderung des gemeinsamen Zentrums für Polen-Studien - FriedrichSchiller Universität Jena Förderung der Meisterkurse und Wettbewerbe - Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Förderung der Vorprojektphase "Einführung eines neuen ERP-Systems an den Thüringer Hochschulen" - Friedrich-Schiller Universität Jena 17.000,00 32.000,00 82.600,00 33.500,00 7.100,00 4.400,00 7.900,00 7.300,00 8.100,00 9.900,00 16.300,00 40.800,00 10.900,00 3.700,00 6.700,00 6.000,00 2.500,00 3.300,00 260.800,00 55.000,00 19.500,00 165.000,00 21.300,00 TMWWDG 10. Förderung weiterer hochschulpolitisch gewünschter sowie innovativer Projekte darunter für: Erstattung von Personalkosten für die forstwirtschaftliche Ausbildung Fachhochschule Erfurt Unterstützung "Studienzentrum Erfurt" - Freidrich-Schiller Universität Jena Kosten für Broschüren (u. a. Studien- und Berufswahl) - TMWWDG Erstattung von Kosten für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren (verschiedene Hochschulen) Unterstützung der Doktorandenschule des Imre Kertész Kollegs Jena Friedrich-Schiller-Universität Jena Förderung eines Verbundantrags "Erstellen einer MOOC-Plattform für die Thüringer Hochschulen und Produktion von MOOCs durch Thüringer Hochschulen" - Friedrich-Schiller Universität Jena als Koordinator 1.016.247,20 400.000,00 45.677,16 6.540,78 47.589,60 112.500,00 326.000,00 Unterstützung des Internationalen Symposiums "Ausbildung Jüdischer Kantoren: Geschichte, Standorte, Perspektiven" - Hochschule für Musik 15.000,00 Unterstützung zur Behebung der Schäden durch eine Wasserhavarie in der Bibliothek - Bauhaus-Universität Weimar Gutachten der HIS DZHW GmbH Hochschulentwicklung zur "Reorganisation der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Thüringen" - TMWWDG Finanzielle Unterstützung des LEONARDO-Büro Thüringen - Technische Universität Ilmenau 12.339,66 11. Anteiliger Ausgleich für die von den Hochschulen zu tragenden Erhöhungen der W2-Grundbesoldung aufgrund der Änderung des Besoldungsgesetzes darunter für: Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden Summe Restbetrag* * Restbetrag wurde als Ausgaberest 2014 angemeldet. 47.600,00 3.000,00 505.657,99 12.892,59 0,00 0,00 0,00 16.442,89 106.512,40 179.238,64 93.900,36 96.671,11 7.006.143,15 1.643.885,63 TMWWDG 23.04.2015 Anlage 4 (zu Antwort auf Frage 4): Überblick über die kameralen Ausgabereste der Thüringer Hochschulen zum Stand 31.12.2014 Hochschule Ausgabereste kameral* aus Ausgaberste kameral * aus Vorjahr zum Stand Vorjahr zum Stand 31.12.2014 31.12.2014 - HSP- 2020-Mittel - Landesmitteln RV III - Ausgabereste kameral* aus Vorjahr zum Stand 31.12.2014 - gesamt (Landesmitteln RV III u. HSP2020-Mittel) Universität Erfurt Techinsche Universität Ilmenau Friedrich-Schiller-Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst-Abbe-Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 8.343.839 4.137.287 9.947.080 11.666.678 943.636 3.127.260 2.541.592 2.211.476 2.628.138 3.943.461 1.436.847 1.770.220 3.110.103 870.724 730.107 1.952.633 963.177 380.537 12.287.300 5.574.134 11.717.300 14.776.781 1.814.360 3.857.367 4.494.225 3.174.653 3.008.675 Hochschulen gesamt 45.546.986 15.157.809 60.704.795 * Angabe entsprechend der Meldung zur Rechnungslegung 2014 in "3.2 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 ThürLHO", hier ohne Drittmittel TMWWDG Anlage 5 (zu Antwort auf Frage 5): Überblick über die aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgten Zahlungen an einzelne Hochschulen zum Erreichen der Mindestgrenze sowie Einzahlungen der Hochschulen aufgrund der Überschreitung der Kappungsgrenze Universität Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Fachhochschule Erfurt Ernst Abbe Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Fachhochschule Schmalkalden 2012 2013 2014 Zahlung aus Zahlung in Zahlung aus Zahlung in Zahlung aus Zahlung in Ausgleichsfonds Ausgleichsfonds Ausgleichsfonds Ausgleichsfonds Ausgleichsfonds Ausgleichsfonds zum Erreichen der aufgrund zum Erreichen der aufgrund zum Erreichen der aufgrund Mindestgrenze Überschreitung Mindestgrenze Überschreitung Mindestgrenze Überschreitung der der der Kappungsgrenze Kappungsgrenze Kappungsgrenze 1.011.511 973.968 1.530.785 3.279.015 2.883.001 2.407.034 5.122.478 2.322.271 50.441 4.497.958 3.687.125 3.210.785 893.253 1.254.297 1.417.113 103.734 33.166 6.703 409.342 440.835 673.335 644.031 1.062.882 747.757 714.893 468.446
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