Nüeschwaldschiessen 2016

Schützengesellschaft Zufikon
www.sg-zufikon.ch
Nüeschwaldschiessen
2016
Gewehr 300m
Schiessanlage Nüeschwald Zufikon
10 Scheiben Sius, SA 9002
Vereinskonkurrenz
Scheibe A 10
2 Schüsse Probe Einzelfeuer
6 Schüsse Einzelfeuer
4 Schüsse Einzelfeuer am Schluss gezeigt, ohne Zeitlimite
Mit Mouchen-Joker
Freitag,
Samstag,
Samstag,
03. Juni 2016 17.30 – 20.00 Uhr
04. Juni 2016 09.00 – 11.45 / 13.30 – 18.00 Uhr
11. Juni 2016 09.00 – 11.45 / 13.30 – 18.00 Uhr
Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen,
wünschen allen „Guet Schuss“ und einen angenehmen Aufenthalt in
Zufikon.
Allgemeine Bestimmungen
Vorschriften
Gewehr 300m
Der Anlass unterliegt den Regeln für das Sportliche Schiessen
(RSpS) des SSV sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen,
Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und
Hilfsmittelverzeichnissen von SSV, USS, SAT und AGSV.
Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit
aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur
Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.
Anlasskategorie
Beim Schiessanlass handelt es sich um einen Vereinswettkampf
nach RSpS, Teil RW, Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und
lizenzpflichtig.
Alterskategorien
Junioren U17, (U17)
Junioren U21, (U21)
Elite, (E)
Senioren, (S)
Veteranen, (V)
Seniorveteranen, (SV)
Teilnahmeberechtigung
Es können nur lizenzierte Vereinsmitglieder teilnehmen, die Mitglied
der teilnehmenden Vereine sind. Jedes Wettkampfprogramm darf
vom demselben Teilnehmenden nur einmal geschossen werden.
Munition
Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet
werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum.
Gewehrkontrolle
Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der
Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das
Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS, Teil TRG, Art. 4.
Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine
Entladekontrolle durchzuführen.
Absenden
Es findet kein Absenden statt.
10 - 16 Jahre
17 - 20 Jahre
21 - 45 Jahre
46 - 59 Jahre
60 - 69 Jahre
ab 70 Jahre
2006 - 2000
1999 - 1996
1995 - 1971
1970 - 1957
1956 - 1947
1946 und älter
Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten
Schiesstag im Internet veröffentlicht oder jeder rangierten Formation
per E-Mail bzw. per Post kostenlos zugestellt.
Haftung
Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und
Gegenstände.
Versicherung
Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS
versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator
auf weitere Ansprüche.
Beschwerderecht
Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom
Organisator sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das
Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr.
1.31.00. vom 19.04.2013).
Anmeldungen
Unter Verwendung der Anmeldekarten bis spätestens 30. April 2016
an:
Schützengesellschaft Zufikon
Postfach 146
5620 Bremgarten
Telefon 056 633 04 94 Reto Stutz
E-Mail: [email protected]
Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 079 217 67 30
Kontakt
Schützengesellschaft Zufikon
Der Präsident
Reto Stutz
Zufikon, im Juli 2015
Der Aktuar
Gisi Patrick
Schiessplan geprüft und genehmigt
BL Freie Schiessen AGSV
Beinwil am See, 11. Sept. 2015
sig. Jürg Weber
Vereinskonkurrenz Gewehr
Sportgeräte
Trefferfeld
Wettkampfprogramm
Stellungen
Teilnahmekosten Einzel
Auszeichnungen
Teilnahme Vereine
Teilnehmende
Streitfälle
Kategorieneinteilung
Pflichtresultate
Mindestpflichtresultate
Nichtpflichtresultate
Vereinsresultat
300m
alle Gewehre
Scheibe A10
2 Schüsse Probe obligatorisch
6 Schüsse Einzel
4 Schüsse Einzel, ohne Zeitbeschränkung, am Schluss gezeigt
Freigewehr nicht liegend; Standardgewehr und Karabiner liegend frei
Sturmgewehre ab Zweibeinstütze
Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit dem Karabiner liegend
aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen.
CHF 22.00 (inkl. Munition und Gebühren)
CHF 18.00 für Junioren und Jugendliche
½ kg Honig Wert CHF 12.- oder Kranzkarte AGSV, Wert CHF 10.00
Kat. A Sport
Kat. B Ord 02
Kat. D Ord 03
E/S
90 Punkte
81 Punkte
84 Punkte
U21 / V
88 Punkte
79 Punkte
82 Punkte
U17 / SV
87 Punkte
78 Punkte
81 Punkte
Alle einem KSV des SSV angeschlossenen 300 m-Vereine sind
teilnahmeberechtigt. Die durchführenden Vereine dürfen an der
Vereinskonkurrenz teilnehmen.
Teilnehmende müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied
angehören. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der
Vereinskonkurrenz ausschliessen.
Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als
Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn der DisziplinenStammverein nicht an diesem Anlass teilnimmt. Nimmt der Stammverein
trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der
Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber bei keinem der beiden
Vereine zur Vereinskonkurrenz.
Lizenzierte Vereinsmitglieder können als Einzelschützen teilnehmen,
wenn ihr Stammverein oder die Vereine, bei welchen sie als Aktiv-BMitglied erfasst sind, nicht am Wettkampf teilnehmen.
Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und
Teilnehmenden entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand des
AGSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission
des SSV.
Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand
bei Festbeginn). Die Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit
getrennter Rangliste ausgetragen.
Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der
geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum
zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden
Kategorie. Bruchteile werden nicht berücksichtigt.
1. Kategorie
12 geschossene Resultate
2. Kategorie
10 geschossene Resultate
3. Kategorie
8 geschossene Resultate
4. Kategorie
6 geschossene Resultate
Die die Pflichtresultate übersteigende Anzahl Resultate werden als
Nichtpflichtresultate bezeichnet.
Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des
Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Gewehr sie erzielt
wurden.
Das Vereinsresultat berechnet sich wie folgt: Zum Total der
Pflichtresultate wird 2% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt.
Diese Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate. Das Resultat
wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.
Rangordnung
Rangierung
Vereinsgaben
Bestimmungen
Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl,
anschliessend die besseren Einzelresultate.
Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung
der Vereinsresultate erreichen, werden rangiert.
Keine. Bei eventuellen Differenzbeträgen aus Mouchen-Joker oder
Auszahlungsstich werden den erstrangierten Vereinen Bargaben
ausbezahlt.
Während dem Anlass nicht bezogene Einzel-Auszeichnungen
verfallen zu Gunsten des Organisators.
Mouchen-Joker
Gewehr 300 m
Teilnahmekosten Einzel
CHF 5.00
(CHF 5.00 Doppelgeld)
Gabensatz
Auszahlungen
Bestimmungen
Mindestens 60% der Doppelgelder als sofortige Barauszahlung pro
Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50%
betragen, wird der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der
Gabenquote von 60% als Verlängerung oder Verbesserung der
Gabenreihe nachbezahlt. Beträgt die sofortige Barauszahlung 5060%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote
von 60% der Vereinskonkurrenz zugewiesen.
Sofortige Barauszahlung für die höchste Mouche der 4 letzten
Schüsse der Vereinskonkurrenz.
Kat. A, Sport
Kat. Ordonnanz
100 Punkte
CHF 12.00
CHF 14.00
99 Punkte
CHF 10.00
CHF 11.00
98 Punkte
CHF 9.00
CHF 10.00
97 Punkte
CHF 8.00
CHF 9.00
96 Punkte
CHF 7.00
CHF 8.00
Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu
Gunsten des Organisators.
Auszahlungs-Stich
Kann nur zusammen mit der Vereinskonkurrenz gelöst werden
Sportgeräte
Alle Gewehre
Trefferfeld
Scheibe A 100
Schiessprogramm
4 Schüsse Einzel
Teilnahmekosten
CHF 14.00
(CHF 12.40 Doppelgeld, CHF 0.20 Umweltabgaben, CHF 1.40 Munition)
Sofortige Barauszahlung
391 - 400 Punkte
381 - 390 Punkte
371 - 380 Punkte
361 - 370 Punkte
351 - 360 Punkte
341 - 350 Punkte
331 - 340 Punkte
Nachzahlungen
Kat. Sport
Fr. 70.-Fr. 30.-Fr. 15.-Fr. 8.-Fr. 5.-Fr. 3.--
Kat. Ordonnanz
Fr. 80.-Fr. 40.-Fr. 25.-Fr. 15.-Fr. 10.-Fr. 7.-Fr. 5.--
Die Auszahlungsquote beträgt im Minimum 60% des Doppelgeldes.
Liegt die Auszahlungsquote unter 50%, wird der gesamte
Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der
Gabenreihe nachbezahlt.
Liegt die Auszahlungsquote zwischen 50 und 60%, wird der
gesamte Differenzbetrag der Vereinskonkurrenz zugewiesen.
Bestimmungen
Während des Anlasses nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu
Gunsten des Veranstalters.