Schützengesellschaft Zufikon www.sg-zufikon.ch Nüeschwaldschiessen 2016 Gewehr 300m Schiessanlage Nüeschwald Zufikon 10 Scheiben Sius, SA 9002 Vereinskonkurrenz Scheibe A 10 2 Schüsse Probe Einzelfeuer 6 Schüsse Einzelfeuer 4 Schüsse Einzelfeuer am Schluss gezeigt, ohne Zeitlimite Mit Mouchen-Joker Freitag, Samstag, Samstag, 03. Juni 2016 17.30 – 20.00 Uhr 04. Juni 2016 09.00 – 11.45 / 13.30 – 18.00 Uhr 11. Juni 2016 09.00 – 11.45 / 13.30 – 18.00 Uhr Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen, wünschen allen „Guet Schuss“ und einen angenehmen Aufenthalt in Zufikon. Allgemeine Bestimmungen Vorschriften Gewehr 300m Der Anlass unterliegt den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS) des SSV sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnissen von SSV, USS, SAT und AGSV. Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden. Anlasskategorie Beim Schiessanlass handelt es sich um einen Vereinswettkampf nach RSpS, Teil RW, Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und lizenzpflichtig. Alterskategorien Junioren U17, (U17) Junioren U21, (U21) Elite, (E) Senioren, (S) Veteranen, (V) Seniorveteranen, (SV) Teilnahmeberechtigung Es können nur lizenzierte Vereinsmitglieder teilnehmen, die Mitglied der teilnehmenden Vereine sind. Jedes Wettkampfprogramm darf vom demselben Teilnehmenden nur einmal geschossen werden. Munition Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum. Gewehrkontrolle Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS, Teil TRG, Art. 4. Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen. Absenden Es findet kein Absenden statt. 10 - 16 Jahre 17 - 20 Jahre 21 - 45 Jahre 46 - 59 Jahre 60 - 69 Jahre ab 70 Jahre 2006 - 2000 1999 - 1996 1995 - 1971 1970 - 1957 1956 - 1947 1946 und älter Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlicht oder jeder rangierten Formation per E-Mail bzw. per Post kostenlos zugestellt. Haftung Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände. Versicherung Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche. Beschwerderecht Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr. 1.31.00. vom 19.04.2013). Anmeldungen Unter Verwendung der Anmeldekarten bis spätestens 30. April 2016 an: Schützengesellschaft Zufikon Postfach 146 5620 Bremgarten Telefon 056 633 04 94 Reto Stutz E-Mail: [email protected] Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 079 217 67 30 Kontakt Schützengesellschaft Zufikon Der Präsident Reto Stutz Zufikon, im Juli 2015 Der Aktuar Gisi Patrick Schiessplan geprüft und genehmigt BL Freie Schiessen AGSV Beinwil am See, 11. Sept. 2015 sig. Jürg Weber Vereinskonkurrenz Gewehr Sportgeräte Trefferfeld Wettkampfprogramm Stellungen Teilnahmekosten Einzel Auszeichnungen Teilnahme Vereine Teilnehmende Streitfälle Kategorieneinteilung Pflichtresultate Mindestpflichtresultate Nichtpflichtresultate Vereinsresultat 300m alle Gewehre Scheibe A10 2 Schüsse Probe obligatorisch 6 Schüsse Einzel 4 Schüsse Einzel, ohne Zeitbeschränkung, am Schluss gezeigt Freigewehr nicht liegend; Standardgewehr und Karabiner liegend frei Sturmgewehre ab Zweibeinstütze Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit dem Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen. CHF 22.00 (inkl. Munition und Gebühren) CHF 18.00 für Junioren und Jugendliche ½ kg Honig Wert CHF 12.- oder Kranzkarte AGSV, Wert CHF 10.00 Kat. A Sport Kat. B Ord 02 Kat. D Ord 03 E/S 90 Punkte 81 Punkte 84 Punkte U21 / V 88 Punkte 79 Punkte 82 Punkte U17 / SV 87 Punkte 78 Punkte 81 Punkte Alle einem KSV des SSV angeschlossenen 300 m-Vereine sind teilnahmeberechtigt. Die durchführenden Vereine dürfen an der Vereinskonkurrenz teilnehmen. Teilnehmende müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen. Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn der DisziplinenStammverein nicht an diesem Anlass teilnimmt. Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber bei keinem der beiden Vereine zur Vereinskonkurrenz. Lizenzierte Vereinsmitglieder können als Einzelschützen teilnehmen, wenn ihr Stammverein oder die Vereine, bei welchen sie als Aktiv-BMitglied erfasst sind, nicht am Wettkampf teilnehmen. Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmenden entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand des AGSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV. Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn). Die Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit getrennter Rangliste ausgetragen. Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile werden nicht berücksichtigt. 1. Kategorie 12 geschossene Resultate 2. Kategorie 10 geschossene Resultate 3. Kategorie 8 geschossene Resultate 4. Kategorie 6 geschossene Resultate Die die Pflichtresultate übersteigende Anzahl Resultate werden als Nichtpflichtresultate bezeichnet. Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Gewehr sie erzielt wurden. Das Vereinsresultat berechnet sich wie folgt: Zum Total der Pflichtresultate wird 2% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt. Diese Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate. Das Resultat wird auf drei Dezimalstellen abgerundet. Rangordnung Rangierung Vereinsgaben Bestimmungen Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate. Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung der Vereinsresultate erreichen, werden rangiert. Keine. Bei eventuellen Differenzbeträgen aus Mouchen-Joker oder Auszahlungsstich werden den erstrangierten Vereinen Bargaben ausbezahlt. Während dem Anlass nicht bezogene Einzel-Auszeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators. Mouchen-Joker Gewehr 300 m Teilnahmekosten Einzel CHF 5.00 (CHF 5.00 Doppelgeld) Gabensatz Auszahlungen Bestimmungen Mindestens 60% der Doppelgelder als sofortige Barauszahlung pro Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50% betragen, wird der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60% als Verlängerung oder Verbesserung der Gabenreihe nachbezahlt. Beträgt die sofortige Barauszahlung 5060%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60% der Vereinskonkurrenz zugewiesen. Sofortige Barauszahlung für die höchste Mouche der 4 letzten Schüsse der Vereinskonkurrenz. Kat. A, Sport Kat. Ordonnanz 100 Punkte CHF 12.00 CHF 14.00 99 Punkte CHF 10.00 CHF 11.00 98 Punkte CHF 9.00 CHF 10.00 97 Punkte CHF 8.00 CHF 9.00 96 Punkte CHF 7.00 CHF 8.00 Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Organisators. Auszahlungs-Stich Kann nur zusammen mit der Vereinskonkurrenz gelöst werden Sportgeräte Alle Gewehre Trefferfeld Scheibe A 100 Schiessprogramm 4 Schüsse Einzel Teilnahmekosten CHF 14.00 (CHF 12.40 Doppelgeld, CHF 0.20 Umweltabgaben, CHF 1.40 Munition) Sofortige Barauszahlung 391 - 400 Punkte 381 - 390 Punkte 371 - 380 Punkte 361 - 370 Punkte 351 - 360 Punkte 341 - 350 Punkte 331 - 340 Punkte Nachzahlungen Kat. Sport Fr. 70.-Fr. 30.-Fr. 15.-Fr. 8.-Fr. 5.-Fr. 3.-- Kat. Ordonnanz Fr. 80.-Fr. 40.-Fr. 25.-Fr. 15.-Fr. 10.-Fr. 7.-Fr. 5.-- Die Auszahlungsquote beträgt im Minimum 60% des Doppelgeldes. Liegt die Auszahlungsquote unter 50%, wird der gesamte Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt. Liegt die Auszahlungsquote zwischen 50 und 60%, wird der gesamte Differenzbetrag der Vereinskonkurrenz zugewiesen. Bestimmungen Während des Anlasses nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Veranstalters.
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