Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei
Pressemitteilung
«Empfängerhinweis»
Nr: 383
München, 22. Dezember 2015
Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Netzentwicklungsplan Strom 2025: Bayern fordert weitere
Entlastung bei Netzausbauprojekten / Wirtschafts- und
Energieministerin Ilse Aigner: „Mit den energiepolitischen
Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für Bayern
angestoßen / Jetzt nicht locker lassen, um weitere Verbesserungen
beim Netzausbau für unsere Bürger und unsere schützenswerten
Landschaften zu erreichen“ (Seite 2)
2. Umweltministerin Ulrike Scharf: „Neue Managementpläne zum
Hochwasserrisiko veröffentlicht / Vorsorge verhindert große
Schäden“ (Seite 3)
3. Umweltministerin Ulrike Scharf stellt Pläne und Programme für
bessere Gewässerqualität vor / Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (Seite 5)
./.
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-21. Netzentwicklungsplan Strom 2025: Bayern fordert weitere
Entlastung bei Netzausbauprojekten / Wirtschafts- und
Energieministerin Ilse Aigner: „Mit den energiepolitischen
Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für Bayern
angestoßen / Jetzt nicht locker lassen, um weitere Verbesserungen
beim Netzausbau für unsere Bürger und unsere schützenswerten
Landschaften zu erreichen“
Bayern fordert weitere Entlastung bei Netzausbauprojekten. Wirtschaftsund Energieministerin Ilse Aigner betonte im Kabinett, dass mit den
energiepolitischen Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für
Bayern angestoßen worden sei. „Jetzt werden wir nicht locker lassen,
um weitere Verbesserungen beim Netzausbau für unsere Bürgerinnen
und Bürger und unsere schützenswerten Landschaften zu erreichen“,
erklärte Aigner. Dem Ministerrat berichtete die Ministerin über den 1.
Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025. Darin schlagen die vier
deutschen Übertragungsnetzbetreiber die aus ihrer Sicht notwendigen
Netzausbauprojekte vor. Die Planungen können nach den Worten der
Ministerin aber nur teilweise überzeugen. Aigner: „Positiv am neuen
Netzentwicklungsplan ist, dass der Netzknoten Isar als Endpunkt der
östlichen Gleichstromverbindung uneingeschränkt geeignet ist.
Außerdem wird mit dem fast vollständig in Hessen verlaufenden
Trassenprojekt ‚P43mod‘ statt ‚P43‘ nach Grafenrheinfeld eine faire
Lastenverteilung zwischen den Bundesländern und eine Schonung des
Biosphärenreservats Rhön ermöglicht.“
Klar ablehnen wird Bayern im laufenden Konsultationsverfahren zum
Netzentwicklungsplan jedoch die geplante Erhöhung der
Übertragungsleistung der Süd-Ost-Passage von zwei auf vier Gigawatt
sowie die vorgeschlagenen Trassenprojekte „P44“ und „P44mod“.
Aigner: „Der Ausbau der Süd-Ost-Passage mit vier statt zwei Gigawatt
war nicht Grundlage der Vereinbarung vom 1. Juli 2015 und widerspricht
der bayerischen Forderung, den weiteren Ausbau der erneuerbaren
./.
-3Energien an der Netzstruktur auszurichten und nicht umgekehrt. Eine
doppelt so breite Trasse wie vereinbart werden wir auf keinen Fall
hinnehmen.“ Nicht akzeptabel sind für Bayern auch die Varianten „P44“
und „P44mod“ von Thüringen nach Grafenrheinfeld bzw. von Thüringen
in den Landkreis Nürnberger Land. Ministerin Aigner: „Mit unserer
Stellungnahme haben wir harten Widerstand gegen die Projekte ‚P44‘
und ‚P44mod‘ angekündigt, die weite Teile Nordbayerns in
Mitleidenschaft ziehen würden. Mir erscheinen stattdessen bürger- und
landschaftsverträglichere Lösungen - ob mit Erdkabeln oder neuen
Technologien - gut möglich. Dies nochmals genauer zu untersuchen, ist
jetzt Aufgabe der Netzbetreiber.“ Eine Erdverkabelung müsse darüber
hinaus generell in Gebieten geprüft und angestrebt werden, in denen
Menschen wohnen. Das gelte vor allem für die Trassenprojekte „P46“
(Ostbayernring) und „P43mod“ in Unterfranken.
Das Kabinett stimmte Aigners Vorschlag zu, die Energieversorger mit
einer schriftlichen Vereinbarung zu Transparenz, Bürgerfreundlichkeit
und Verlässlichkeit bei Kommunikation, Planung und Bau der
Leitungsbauprojekte zu verpflichten. „Die Übertragungsnetzbetreiber
haben durch ihre Vorgehensweise im letzten Jahr viele Bürger vor den
Kopf gestoßen und verbrannte Erde hinterlassen. Das darf nicht noch
einmal passieren. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt eine Task Force
eingerichtet, um die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber
engmaschig zu begleiten und sie dazu anzuhalten, auf die Akzeptanz bei
den Bürgern und die Minimierung der Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt zu achten“, so Aigner.
2. Umweltministerin Ulrike Scharf: „Neue Managementpläne zum
Hochwasserrisiko veröffentlicht / Vorsorge verhindert große
Schäden“
Umweltministerin Ulrike Scharf stellte in der heutigen Kabinettssitzung
neue Managementpläne zum Hochwasserrisiko für die bayerischen
Anteile des Donau- und Bodenseegebiets sowie für den nach Bayern
./.
-4hineinreichenden Einzugsbereich der Elbe vor, die jetzt veröffentlicht
werden. "Wir wollen Bayern hochwassersicher machen. Unser Ziel ist:
Die Folgen eines Hochwassers sollen bestmöglich verhindert werden.
Dabei steht der Aufbau einer entsprechenden Sicherheits-Infrastruktur
im Vordergrund. Durch vorausschauendes Management werden die
Hochwassergefahren für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe
weiter reduziert. Die neuen Managementpläne zeigen, was vor Ort
gemeinsam zu tun ist." Die Pläne beinhalten eine Risikobewertung und
eine Auswahl von Maßnahmen in den Bereichen Vermeidung, Schutz
und Hochwasservorsorge auf kommunaler und regionaler Ebene in den
jeweiligen Flussgebieten. Beispiele sind Deichrückverlegungen, eine
Fortschreibung der Alarm- und Einsatzpläne oder eine konkrete
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Scharf:
„Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe, die gemeinsam mit den
Beteiligten in den Regionen angepackt wird. Wir setzen beim
Hochwasserschutz auf einen Dialog. Informationen sind die Basis für
wirksame Maßnahmen vor Ort. Bayern reagiert damit auf den
Klimawandel und die mögliche Zunahme von extremen
Hochwasserereignissen."
Über 700 Städte und Gemeinden haben sich aktiv am Risikodialog
beteiligt und bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne
mitgewirkt. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Infrastruktur,
Verbände, Fachbehörden, Bezirksregierungen,
Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämter und das Landesamt
für Umwelt haben bei der Erarbeitung der
Hochwasserrisikomanagement-Pläne eng zusammen gearbeitet. So wird
durch gemeinsames Handeln vieler dem Hochwasserrisiko begegnet.
Um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, werden die
Managementpläne alle 6 Jahre überprüft und fortgeschrieben.
Im Rahmen der Risikobewertung wurde bis Dezember 2011 an über
7.600 Kilometern Gewässerstrecke in Bayern ein signifikantes
./.
-5Hochwasserrisiko ermittelt. Für diese Gewässer wurden bis Dezember
2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt
und veröffentlicht. Auf Basis dieser Karten wurden die aktuellen
Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Zu den
Hochwasserrisikomanagementplänen siehe folgenden Link:
www.lfu.bayern.de/hwrm/hwrm_plaene
3. Umweltministerin Ulrike Scharf stellt Pläne und Programme für
bessere Gewässerqualität vor / Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie
Umweltministerin Ulrike Scharf hat heute dem Ministerrat ein
Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Gewässerqualität in Bayern
vorgestellt. Der Freistaat Bayern investiert zur Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2
Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität.
Scharf: „Wasser ist unsere Lebensgrundlage Nummer eins.
Gewässerschutz ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die
entschlossenes und transparentes Handeln erfordert. Zentrales Ziel des
Gewässerschutzes in Europa ist der gute Zustand aller Flüsse, Seen und
Grundwasserkörper. Dafür hat Bayern erneut ein ambitioniertes
Maßnahmenprogramm aufgesetzt, dessen Ziele wir nur gemeinsam mit
allen Beteiligten erreichen können. Wir setzen dabei auch auf freiwillige
Leistungen aller Beteiligter."
Die vorhandenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
aus dem Jahr 2009 wurden nun erstmals überprüft und fortgeschrieben –
in enger Abstimmung mit Behörden, Verbänden und Kommunen und
unter Einbeziehung der Bürger. Die fortgeschriebenen
Bewirtschaftungspläne und neuen Maßnahmenprogramme für die
bayerischen Flussgebiete bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung
der Gewässer in den kommenden 6 Jahren.
./.
-6Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben gehören
Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der
Ufer- und Auenbereiche, die Herstellung der biologischen
Durchgängigkeit von Fließgewässern, aber auch eine weitere
Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer.
Scharf: „Wir müssen gemeinsam das große Ziel anpacken. Der Staat
fördert verschiedene Vorhaben, insbesondere ökologische Maßnahmen
des Wasserbaus und der Renaturierung an den großen Flüssen und
Seen. Ich appelliere aber auch an die Landwirte, gewässerschonende
Maßnahmen auf freiwilliger Basis umsetzen.“ Dazu bieten beispielsweise
das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das
Vertragsnaturschutzprogramm entsprechende Fördermöglichkeiten.
Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1.400
Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit
durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche
Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant.
Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
für die Bewirtschaftungsperiode 2016 bis 2021 mit umfassenden
Informationen zum bayerischen Anteil des Flussgebiets der Donau sowie
den nach Bayern hinreichenden Flusseinzugsbereichen von Rhein, Elbe
und Weser werden am 22. Dezember 2015 unter www.wrrl.bayern.de
veröffentlicht und damit für alle staatlichen Behörden verbindlich.
In den Bewirtschaftungsplänen Bayerns werden rund 28.000 Kilometer
Fließgewässer, 48 Seen einschließlich des internationalen Bodensees
sowie das Grundwasser flächendeckend betrachtet. Gegenwärtig wird
ein guter ökologischer Zustand für rund 15 Prozent der insgesamt 913
Flusswasserkörper in Bayern sowie für rund 63 Prozent der natürlichen
Seen festgestellt.
gez.
Dr. Rainer Hutka
Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei++++