Preisliste 2015 SCHWEIZ Gültig ab 1. 1. 2015 Inhalt Titelporträt g Leserzahlen 08 | August 2014 Verlagsangaben / Basisdaten / Techn. Angaben Anzeigenformate und -preise Ad Specials Geschäftsbedingungen Verkaufsbüros / Ansprechpartner 05 | Mai 2014 Lob des Nichtstuns · Sargassosee · Tibetisches Kloster · Portfolio: Tomas van Houtryve · Tiere der Namib · Hebamme Robin Lim · Autonome Autos · Freiheitskampf der Schotten Termine g 1 2 3 4 5 6 7 8 g S C H W E I Z- A U S G A B E Schweiz 13,00 sfr www.geo.de 08 | AUGUST 2014 DIE WELT MIT ANDEREN AUGEN SEHEN Lob des Nichtstuns Wie wichtig es für Körper und Seele ist. Und für unsere Gesellschaft g S C H W E I Z- A U S G A B E Schweiz 13,00 sfr www.geo.de 05 | MAI 2014 DIE WELT MIT ANDEREN AUGEN SEHEN Laufen · Heuschrecken · Interkulturelle Psychologie · Flucht aus Afghanistan · Drohnen · Laos: Das Goldene Dreieck · Mann über Bord · Portfolio: James Mollison Wie der Mensch zum Läufer wurde Die lebenswichtige Bedeutung der Bewegung r e r a gb a l s i h e c r s P n U er s e L d n e s u Ta Mann über Bord Die wundersame Rettung des John Aldridge 05_Titel.indd 3 Aktuelle Anzeigen-News von GEO SCHWEIZ finden Sie unter www.gujmedia.com Alle Informationen zu Ad Specials finden Sie unter www.adspecials.de Allgemeine Infos zur Online-Werbevermarktung finden Sie unter www.ems.guj.de Weisheit Die Stadt, die ganz auf Buddha baut Hitze Rebellion Tiefe Emanzipation Wie die Namib-Wüste zu überleben ist Die große Stunde der Schotten Welche Geheimnisse birgt die Sargassosee? Wenn das Auto nicht mehr den Menschen braucht Invasion der Drohnen Titel_LAY_08.indd 3 Das fliegt uns um die Ohren! Hoffnung Eine Flucht aus Afghanistan Goldenes Dreieck Per Anhalter durch den Dschungel von Laos Heuschrecken Miterlebt: Milliarden Insekten greifen an 25.09.14 14:11 08.07.14 11:51 1 Titelporträt SCHWEIZ Einzigartiges Konzept Mit seiner einzigartigen Mischung aus faszinierenden Fotos und tiefgreifenden Reportagen bietet GEO ein hervorragendes Umfeld für Ihre Werbung. Durch diese unvergleichliche Optik gehört GEO zu den Top Ten unter den Visual-Lead-Magazinen. GE O S C H AUP L AT Z S C H W E IZ WIE MEGGEN DEN MOST VERLOR UNGEBREMST FRESSEN DIE HÄUSER in der Schweiz die Landschaften. Die Luzerner Seegemeinde Meggen ist besonders stark betroffen, ihre Lage am Vierwaldstätter See macht sie zu begehrtem Baugrund. Beim Wandel vom Bauerndorf zur Schlafgemeinde aber blieb die alte Mostkultur auf der Strecke – und der Ort veränderte radikal und unumkehrbar sein Gesicht Hohe Reichweite – Tiefer Preis Mit 611’000 Leserinnen* und Lesern in der Schweiz gehört GEO zu den meistgelesenen monatlichen General-Interest-Magazinen. Diese Top-Leistung gibt es zum extrem attraktiven TLP von nur Fr. 27.80 VON PAUL IMHOF [TEXT] UND ANDRI POL [FOTOS] Das Mostereigebäude Lerchenbuhl wurde 1840 gebaut und 2012 in ein Haus mit zwei Wohnungen und einem Gewölbekeller umgewandelt Intensive Kontakt-Qualität GEO Schweiz ist seit über 30 Jahren ein Dauerbrenner. Die Zeitschrift verfügt über eine extrem hohe Leser-Blatt-Bindung. Heftnutzung und Leseklima sorgen für eine hohe Kontaktdichte und Kontaktqualität. In GEO wird durchschnittlich 3,5 Std. gelesen und dann wird das Heft meist gesammelt oder weitergegeben. 1 1 | 2 0 14 GEO SCHWEIZ 1 GEO_11_14_meggen_1-16_P.aw.indd 1 30.09.14 13:33 S C H aup l aT z S C H w E iz Vorzugsplatzierung GEO Schweiz finden Sie zuvorderst im Heft. Durch einen Split-Umfang von 12–36 Seiten sind wir in der Lage, individuell und flexibel auf Ihre Platzierungswünsche einzugehen. Dadurch geniesst Werbung in GEO Schweiz immer den Vorzug, besonders aufzufallen. * Quelle: MACH 2015-1 50 Kilo Heu auf dem Rücken erfordern Konzentration und einen sicheren Tritt. Meinrad Bissig vor der Kulisse von Chammliberg (Mitte) und Schärhorn, am Ende des Schächentals der Stäubenfall 0 8 | 2 0 14 GEO SCHwEiz 3 S c H AUp l At z S c H W e iz Salbit-Westgrattürme, Uri. Auf den schwierigeren Routen wie der »Härzbaragge« ist der Granit stellenweise so kompakt, dass zur Absicherung nur Bohrhaken infrage kommen, die im Fels verbleiben 0 6 | 2 0 14 GEO ScHWeiz 3 Das Basismedium der Wissensgesellschaft Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 2 Leserzahlen SCHWEIZ Demografisches Profil Reichweiten im Konkurrenzumfeld GEO Lesende Alle DS 611’000 4,668 Mio. % % Geschlecht Mann Frau 49.749.6 50.350.4 Alter 14–34 Jahre 35–54 Jahre 55+ Jahre 31.1 35.7 33.2 27.4 37.3 35.4 88 Schulbildung Obligatorisch Mittel Hoch 19.314.4 52.251.9 28.532.7 80 Haushalt-Einkommen Unter 4’000 Franken 4’000 bis 8’000 Franken Über 8’000 Franken 14.5 41.4 44.1 98 11.4 79 40.7 47.9 GEO Das Landliebe NZZ Weltwoche Magazin Folio Leserschaft 611’000622’000562’000375’000232’000 Tausend-Leser-Preis Fr. 27.80 Fr. 47.60 Fr. 35.25 Fr. 65.80 Fr. 66.40 (Stand April ’15) GEO alle DS Index = 100 Alle DS 4,668 Mio. Personen 102 GEO Das Magazin 13.1 13.3 Landliebe12.0 NZZ Folio 104 106 100 98 8.0 Weltwoche5.0 115 Männer/Frauen Interesse: Wissenschaft und Technik 2,254 Mio. Personen GEO 15.6 Das Magazin 15.2 Landliebe8.6 NZZ Folio 10.8 Weltwoche6.3 109 Männer/Frauen Interesse: Reisen 3.063 Mio. Personen GEO 14.5 Das Magazin 14.4 Landliebe11.6 NZZ Folio 9.2 Weltwoche5.4 Männer/Frauen Interesse: Börse, Finanzmärkte 0.990 Mio. Personen GEO 14.9 Das Magazin 15.2 Landliebe9.3 NZZ Folio 13.0 Weltwoche8.7 Weitere spezifische Mediadaten nach Anfrage Angaben Nettoreichweite in % Quelle: MACH Basic 2015-1 Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 3 Verlagsangaben / Basisdaten / Techn. Angaben SCHWEIZ Erscheinungsweisemonatlich Heftformat 213 mm Breite x 270 mm Höhe + 5mm Beschnitt an allen Seiten. Alle anschnittgefährdeten Elemente (Texte, Bilder, Grafiken) bitte mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren. Sichtbare Anzeigenelemente bei klebegebundenen Heften sollten aufgrund der im Bund auftretenden Klammerkräfte einen ausreichend grossen Abstand zum Bund aufweisen. Wir empfehlen hier einen Mindestabstand von 8 mm. Druckverfahren Offsetdruck ISO 12647-2:2004/Amd. 1:2007 (PSO) Druckunterlagen Digitale Daten gemäss ISO 12647-2:2004/Amd. 1:2007 (PSO) Datenform CD ROM oder FTP-Übertragung mit farbverbindlichem Proof gemäss ISO 12647-7 Offene Datenformate InDesign, QuarkXPress (+ Logos, Scans + Schriften), Illustrator, Photoshop ErscheinungstagFreitag Heftpreis Fr. 13.00 (Stand April 2015), inkl. 2,5% MwSt. Zahlungs- bedingungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Bankverbindung UBS AG, 8098 Zürich Konto-Nr. 225-802-880.01 E IBAN: CH81 0022 5225 8028 8001 E SWIFT / BIC: UBSWCHZH80A Durchschnittliche46 000 Exemplare (kalkulierte Druckauflage) Druckauflage Schweiz Leserschaft MACH 2015-1 Gesamt 611 000. Frauen 50%, Männer 50% Anzeigenpreis s/w, 4c 1/1 Seite Fr. 16 990.–, exkl. 8% MwSt. RabatteFrankenabschlüsse ab Fr. 50 970.– 5% ab Fr. 101 940.– 10% ab Fr. 152 910.– ab Fr. 203 880.– 15% 20% 5% Kombirabatt Dieser Kombinationsrabatt kann erreicht werden, bei Belegung von wenn ein Werbungtreibender schon bei der AuftragsBrigitte +/oder GEO erteilung festlegt, zwei oder mehr der aufgeführten +/oder Schöner Wohnen Titel zu buchen. Motivwechsel und zeitlich variable +/oder Eltern S+G Schweiz Schaltungen sind möglich. Kein Formatwechsel +/oder Gala möglich. Der Kombinationsrabatt wird zusätzlich zum erreichten Rabatt im Frankenabschluss des Einzeltitels, gewährt. Basis: Abschlussjahr. Malstaffel ab 3 Anzeigen ab 6 Anzeigen 3% 5% ab 12 Anzeigen 10% Bis max. 1/3 Seite, ohne Formatwechsel, nicht kumulierbar. Bestehende Abschlüsse werden bis Ablauf zu den bisherigen Konditionen verrechnet. Kontakt Verlag Marco Valà, Anzeigenleiter, Tel. 044 269 70 75 E-Mail: [email protected] Geschlossene Datenformate Druckfähiges, 4-farbiges PDF gemäss ISO 15930-1 (PDF/X-1a:2001) oder ISO 15930-7 (PDF/X-4) Digital-Proof PSO LWC improved (FOGRA 45) Lieferadresse Peter Becker GmbH Delpstrasse 15 97084 Würzburg Deutschland Ansprechperson Martina Weidinger – Telefon 0049 931 45077 38, Fax -11 - [email protected] Elektronische Datenübermittlung PDF an [email protected] oder via Duon-Portal: www.duon-portal.de Hinweise Die Qualität bei JPG-komprimierten Bildern wird durch den Anlieferer bestimmt. Eingebettete ICCProfile werden nicht ausgewertet. Geringe Farb- und Tonabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Reklamationen auf Grund nicht korrekte Druckunterlagen können vom Verlag nicht anerkannt werden Patricia Kaufmann, Admanagement, Tel. 044 269 70 73 E-Mail: [email protected] Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 4 Termine SCHWEIZ Heft-Nr. KalendermonatErstverkauftstag Anzeigenschluss/ Termin für Druckmaterial Rücktrittstermin bei Becker eintreffend 02/15Februar 23.01.15 16.12.14 29.12.14 03/15März 20.02.15 20.01.15 28.01.15 04/15April 20.03.15 17.02.15 25.02.15 05/15Mai 24.04.15 20.03.15 30.03.15 06/15Juni 22.05.15 20.04.15 28.04.15 07/15Juli 19.06.15 15.05.15 27.05.15 08/15August 24.07.15 23.06.15 01.07.15 09/15September 21.08.15 21.07.15 29.07.15 10/15Oktober 18.09.15 18.08.15 26.08.15 11/15November 23.10.15 23.09.15 01.10.15 12/15Dezember 20.11.15 20.10.15 28.10.15 01/16Januar 18.12.15 18.11.15 26.11.15 Erscheinung Jede Ausgabe erscheint ca. 14 Tage vor dem jeweiligen Monat. Politkampagnen werden abgelehnt. Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 5 Anzeigenformate und -preise SCHWEIZ Formate Satzspiegel Grösse BreiteHöhe in Seitenteilen mmmm Angeschnittene Anzeigen Beschnittzugabe Preise an allen Seiten je 5 mm s/w oder BreiteHöhe farbig mmmm Fr. 1/1 178229 213270 16 990.– 3/4 hoch, 3-spaltig quer, 4-spaltig 130229 178171 146270 13 600.– 213198 2/3 hoch, 2-spaltig quer, 3-spaltig 117 229 178151 134 270 12 000.– 213178 1/2 hoch, 2-spaltig 85229 quer, 4-spaltig 178113 101270 9 000.– 213133 Formate auf Doppelseiten 2/1 Panorama 392229 426270 33 980.– 2/2 392 426 2 x 1/2 Seite quer über Bund 113 133 18 000.– BK / JUP II 15% Preise exkl. 8% MwSt. Formatübersicht Anzeigenformate auf Einzelseiten 1/1-Seite S: 178 x 229 mm A: 213 x 270 mm 3/4-Seite hoch S: 130 x 229 mm A: 146 x 270 mm 1/2-Seite hoch S: 85 x 229 mm A: 101 x 270 mm 1/2-Seite quer S: 178 x 113 mm A: 213 x 133 mm 3/4-Seite quer S: 178 x 171 mm A: 213 x 198 mm 2/3-Seite hoch S: 117 x 229 mm A: 134 x 270 mm 2/3-Seite quer S: 178 x 151 mm A: 213 x 178 mm Anzeigenformate auf Doppelseiten 2/1-Seite S: 392 x 229 mm A: 426 x 270 mm 2/2 Seite (2 x 1/2 quer über Bund) S: 392 x 113 mm A: 426 x 133 mm Weitere Formate auf Doppelseiten, Sonderformate und Anzeigenstrecke/-block auf Anfrage Beschnittzugabe bei angeschnittenen Formaten: an allen Seiten je 5 mm Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 6 Ad Specials – www.adspecials.de SCHWEIZ Auftrags- und Rücktrittstermine Annahmeschluss laut Terminkalender (Punkt 4), Rücktrittstermin 8 Wochen vor Erstverkaufstag. Disposition möglichst früh erbeten. Die Vorlage eines Musters (3fach) ist bei der Auftragserteilung erwünscht, muss aber spätestens einen Monat vor Erstverkaufstag erfolgen. Der Auftrag wird für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung verbindlich. Vorbehalte des Verlages Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Verarbeitung der Sonderinsertion. Falls durch die Nichteinhaltung der Anlieferungsbedingungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Auftraggeber weiterverrechnet. Dies gilt ebenso für angelieferte Sonder insertionen, die von geprüften und bewilligten Mustern abweichen. Anlieferungsbedingungen Die Sonderinsertionen müssen einwandfrei verarbeitet und in Lagen zu 10 cm abgesetzt, unverschränkt und versandsicher auf Euro-Paletten verpackt spätestens 2 Wochen vor dem Erstverkaufstag an Fa. Medien Logistik, Grünberger Strasse 25, DE-90475 Nürnberg geliefert werden. Bitte die Sendung kennzeichnen mit Objekt, Heftnummer, Kunde, Stückzahl und Streugebiet. An jeder Verpackungseinheit muss deutlich sichtbar ein Muster angebracht sein. Preise Im Detail gemäss den folgenden Seiten. Sie verstehen sich inklusive Porto und technischen Kosten, exkl. 8% MwSt. Mengenrabatte (bei gleicher Ausführung und Abwicklung) 2 Einschaltungen 5% 3 Einschaltungen 10% 5 Einschaltungen 20% Beilagen Beikleber Beihefter Definition: Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Beikleber werden auf Basisanzeigen (1/1 Seite) aufgeklebt. Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete Drucksachen/Prospekte. Formate: Heftformat: 213 mm x 270 mm Min.Max. Mindestformat: 105 mm x 148 mm Höchstformat: 193 mm x 250 mm Postkarte: 140 mm x 90 mm 235 mm x 125 mm Booklet: 60 mm x 75 mm 163 mm x 210 mm Warenprobe:60 mm x 75 mm 80 mm x 120 mm Min. Format:140 mm x 160 mm Max. Format:213 mm x 270 mm inkl. je 4 mm Kopf-, -Fuss, -Vorder- und Klebebeschnitt. Empfohlen werden 8 mm Abstand zum Beschnitt für wichtige Text- und Bildelemente. Dicke: max. 2,5 mm Dicke max. 2 mm Preise: bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 70 g bis 100 g BK/JUP II: Papiergewicht: Belegung/ Platzierung: Technische Hinweise: Fr. 264.–/1000Ex. Fr. 286.–/1000Ex. Fr. 297.–/1000Ex. Fr. 315.–/1000Ex. Fr. 370.–/1000Ex. Fr. 431.–/1000Ex. 12’144.– 13’156.– 13’662.– 14’490.– 17’020.– 19’826.– Postkarte: Fr. 150.–/1000 Ex. Fr. 6900.– Booklet: Fr. 180.–/1000 Ex. Fr. 8280.– Warenprobe: Fr. 250.–/1000 Ex. Fr. 11’500.– bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 70 g bis 100 g 5% 5% 5% 2-seitige Beilagen: 115-170 g/m2 4-seitige Beilagen: 80-170 g/m2 Umfangreichere Beilagen: 55-80 g/m2 Postkarte 150 g/m2 4-seitiges Booklet: 120 g/m2, max. 10g 8-seitiges Booklet: 80 g/m2, max. 10g Umfangreichere Booklets: nach Absprache Warenprobe: max. 10 g 2-seitige Beihefter: 115-300 g/m2 4-seitige Beihefter: 80-300 g/m2 Umfangreichere Beihefter: nach Absprache Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare. Teilbelegung möglich, Mindestauflage 20’000 Exemplare mit Verschiebungsrecht seitens Verlag. Die Platzierung der Beilage entscheidet die Druckerei. Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare. Platzierung nach Absprache. Stand des Beiklebers 30 mm vom Bund, 20 mm vom Kopf-, Fuss- und seitlichen Beschnitt entfernt. Weiter Infos unter www.adspecials.de Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare. Platzierung des Beihefters erfolgt am Ende des Schweizer Splits - exklusiv gegenüber dem Editorial. Aus Sicherheitsgründen ist vor Auftragsbestätigung ein Probelauf durchzuführen. Wir benötigen hierfür mind. 5 kostenlose Originalmuster. Die Beiklebertoleranz kann bis zu 10 mm nach allen Seiten betragen. Warenproben müssen 5-fach übereinander liegend, einem Berstdrucktest von 10kn für 15 Min. standhalten und dürfen keine gefährlichen Inhalte haben. Der Verlag muss von alten Ansprüchen Dritter freigestellt werden. Schäden, die aus der Nichtbeachtung technischer Anforderungen entstehen, sind zu ersetzen. Die Art der Verarbeitung bedingt geringe Standabweichungen. Beihefter müssen für die maschinelle Verarbeitung geeignet sein. Die Anlieferung ist im unbeschnittenen Format zur Weiterverarbeitung mit Kopfanlage erforderlich. Mehrseitige Beihefter müssen am Bund geschlossen sein und dürfen nicht vorgeleimt oder mit Drahtklammern vorgeheftet werden. Bei der Gestaltung ist der „Klammereffekt” der Klebebindung mit mind. 3 mm pro Seite zu berücksichtigen. Vom Heftformat abweichende Beihefter sind nur nach Absprache möglich. Beilagen müssen für die maschinelle Verarbeitung geeignet sein. Sie müssen als ein Teil verarbeitet werden können und bundseitig geschlossen sein. Beilagen werden mit der geschlossenen Seite parallel zum Rücken der Zeitschrift eingelegt. Zickzack gefalzte Beilagen können nicht verarbeitet werden. Fr. 264.–/1000Ex. Fr. 286.–/1000Ex. Fr. 297.–/1000Ex. Fr. 315.–/1000Ex. Fr. 370.–/1000Ex. Fr. 431.–/1000Ex. Fr. 12’144.– Fr. 13’156.– Fr. 13’662.– Fr. 14’490.– Fr. 17’020.– Fr. 19’826.– Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 7 Geschäftsbedingungen SCHWEIZ Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Sonderinsertionen in Zeitschriften. ‹Anzeigenauftrag› im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen (auch Beilagen, Beihefter oder Beikleber) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 1. Anwendbarkeit Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler (‹Werbevermittler›) nachfolgend ‹Besteller› genannt und Gruner + Jahr (Schweiz) AG (‹Verlag›), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). 2. Auftragsabwicklung Aufgabe, Änderung und Stornierung von Anzeigen müssen schriftlich erfolgen. Der Anzeigenauftrag ist innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Die Laufzeit beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige und endet am Ende des 12. Monats. Jeder Anzeigenauftrag ist grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzigen Bestellers bestimmt. Der erteilte Anzeigenauftrag wie auch zusätzliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag verbindlich. 3. Auftragsänderungen 3.1 Auftragserweiterung Wird für einen vorliegenden Anzeigenauftrag eine Erweiterung vorgenommen oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, so hat der Besteller Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäss den im Anzeigentarif festgelegten Rabattstufen. 3.2 Nichterfüllung des Auftrages Wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so erfolgt eine Rückbelastung gemäss den im Anzeigentarif festgelegten Rabattstufen. 3.3 Rücktritt/Abbestellungen/Stornierungen Sind bis zum Anzeigenschluss gemäss Termin kalender ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung gestellt. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung. 4. Aufnahmebedingungen 4.1 Inhalt Der Besteller ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und stellt sicher, dass durch die Anzeige keine geschützten Rechte Dritter verletzt werden. Die Rechteklärung liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers. 4.2 Abänderung und Ablehnung von Aufträgen Der Verlag behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen der Inseraten-/Beilageninhalten zu verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 4.3 Sonderinsertionen Beilagen-, Beihefter- oder Beikleber-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines entsprechenden Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 4.4 Verschiebungsrecht/Platzierungen Für die Aufnahme von Anzeigen oder Sonderinsertionen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet, ein Verschiebungsrecht wird vorbehalten. 4.5 Gestaltung Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen darf nicht die Grundschrift der entsprechenden Zeitschrift benutzt werden. Zeitschriftentitel (Schrift und Logo) dürfen in Anzeigen nicht verwendet werden. 4.6 Haftung Für den Inhalt der Anzeigen oder Sonderinsertionen übernimmt der Besteller die vollumfängliche Verantwortung. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und stellt, soweit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Besteller verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 4.7 Gegendarstellungsrecht Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag soweit möglich in Absprache mit dem Besteller behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Besteller verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 5. Technische Voraussetzungen 5.1 Druckunterlagen Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Sonderinsertionen ist der Besteller verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe, können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 12 Monate nach Erscheinen der ersten Anzeige bzw. mit Stornierung der jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 5.2 Druckqualität Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens sowie der verwendeten Rohstoffe (Papier, Farbe usw.) begründet und berechtigen nicht zur Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige. 5.3 Gut zum Druck Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Gut zum Druck. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei Vollvorlagen werden grundsätzlich keine Gut zum Druck erstellt. 6. Beanstandungen, Reklamationen Der Besteller hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige im maximalen Ausmass der Kosten der beanstandeten Anzeige. Weitergehende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung übernommen, wenn die Druckunterlagen ungeeignet sind (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.). Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung. Reklamationen müssen innerhalb 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg beim Verlag geltend gemacht werden. 7. Tarifkonditionen Die in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preise, Zuschläge, Nachlässe , Rabatte und Provisionen werden für alle Besteller nach einheitlichen Richtlinien des Verlages angewendet. Werbungsmittler, Werbe- und Media-Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an den Anzeigentarif und die hierin enthaltenen Konditionen des Verlages zu halten. Änderungen der Preise und/oder Rabatte treten auch bei laufenden Anzeigeaufträgen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala den effektiv umgesetzten Abschlüssen entspricht. 8. Rechnungskonditionen Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller eine Mahngebühr von Fr. 10.— sowie 6 Prozent Verzugszins auf dem fälligen Rechnungsbetrag. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen kostenlosen Vollbeleg. Zusätzliche Belege werden je nach Menge in Rechnung gestellt. 9. Agenturprovisionen / BK / JUP II 9.1 Agenturprovisionen Bei Anzeigenaufträgen von Werbe- oder Media agenturen und Werbegesellschaften wird eine Vermittlerprovision von 15 Prozent vom Rechnungsnetto gewährt. 9.2 JUP II – Jahresumsatzprämie Eine Jahresumsatzprämie (JUP II) in der Höhe von 15 Prozent vom Rechnungsnetto wird allen direkten Bestellern gewährt, deren Anzeigenauftrag jährlich mindestens drei Seiten pro Zeitschrift umfasst. 9.3 Agenturprovision Kann nicht kumuliert werden. Sie wird zudem erst zur Zahlung fällig, wenn der Rechnungsbetrag des Werbungtreibenden, worauf sich diese Provision bezieht, beim Verlag eingegangen ist. 9.4 Salvatorische Klausel Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht vollstreckbar sein sollten, berührt dies die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In einem solchen Fall sind dieselben Bestimmungen durch gültige und vollstreckbare Bestimmungen zu ersetzen, die den ungültigen oder nicht vollstreckbaren in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt möglichst entsprechen. 10.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Der Anzeigenvertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% Mehrwertsteuer. Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015 8 Verkaufsbüros/Ansprechpartner Gruner + Jahr (Schweiz) AG Zeltweg 15, P.O. Box 1672 8032 Zürich, Schweiz Telefon +41 (0) 44 / 2 69 70 70 Telefax +41 (0) 44 / 2 69 70 71 E-Mail [email protected] www.gujmedia.com Verkaufsbüros Deutschland G+J Media Sales / G+J EMS Brand Solutions GEO Am Baumwall 11 20459 Hamburg Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 29 30 www.gujmedia.de/geo Verkaufsbüro Nord – Berlin Gruner + Jahr AG & Co KG Meierottostraße 1 10719 Berlin Telefon +49 (0) 30 / 25 48 06 - 50 Telefax +49 (0) 30 / 25 48 06 - 51 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro Süd Gruner + Jahr AG & Co KG Weihenstephaner Straße 7 81673 München Telefon +49 (0) 89 / 41 52 - 250 Telefax +49 (0) 89 / 41 52 - 251 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro Nord – Hamburg/Hannover Gruner + Jahr AG & Co KG Postanschrift: 20444 Hamburg Besucher: Stubbenhuk 10 20459 Hamburg Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 22 01 Telefax +49 (0) 40 / 37 03 - 56 90 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro Süd-West Gruner + Jahr AG & Co KG Leuschnerstraße 1 70174 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 2 28 46 - 0 Telefax +49 (0) 711 / 2 28 46 - 33 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro West Gruner + Jahr AG & Co KG Postf. 102661, 40017 Düsseldorf Besucher: Heinrichstraße 24 40239 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 / 6 18 75 - 0 Telefax +49 (0) 211 / 61 33 95 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro Mitte Gruner + Jahr AG & Co KG Postf. 900407, 60444 Frankfurt Besucher: Insterburger Straße 16 60487 Frankfurt Telefon +49 (0) 69 / 79 30 07 - 0 Telefax +49 (0) 69 / 77 24 60 E-Mail [email protected] Verkaufsbüro Österreich und Südtirol Maria Gepp Gruner + Jahr Verlagsges. mbH. 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