Preisliste 2015 Unschlagbarer Tausend-Leser-Preis

Preisliste 2015
SCHWEIZ
Gültig ab 1. 1. 2015
Inhalt
Titelporträt
g
Leserzahlen
08 | August 2014
Verlagsangaben / Basisdaten / Techn. Angaben
Anzeigenformate und -preise
Ad Specials
Geschäftsbedingungen
Verkaufsbüros / Ansprechpartner
05 | Mai 2014
Lob des Nichtstuns · Sargassosee · Tibetisches Kloster · Portfolio: Tomas van Houtryve · Tiere der Namib · Hebamme Robin Lim · Autonome Autos · Freiheitskampf der Schotten
Termine
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S C H W E I Z- A U S G A B E
Schweiz 13,00 sfr
www.geo.de
08 | AUGUST 2014
DIE WELT MIT ANDEREN AUGEN SEHEN
Lob des Nichtstuns
Wie wichtig es für Körper und Seele ist.
Und für unsere Gesellschaft
g
S C H W E I Z- A U S G A B E
Schweiz 13,00 sfr
www.geo.de
05 | MAI 2014
DIE WELT MIT ANDEREN AUGEN SEHEN
Laufen · Heuschrecken · Interkulturelle Psychologie · Flucht aus Afghanistan · Drohnen · Laos: Das Goldene Dreieck · Mann über Bord · Portfolio: James Mollison
Wie der Mensch
zum Läufer wurde
Die lebenswichtige Bedeutung der Bewegung
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Mann über Bord
Die wundersame Rettung
des John Aldridge
05_Titel.indd 3
Aktuelle Anzeigen-News von GEO SCHWEIZ finden Sie unter www.gujmedia.com
Alle Informationen zu Ad Specials finden Sie unter www.adspecials.de
Allgemeine Infos zur Online-Werbevermarktung finden Sie unter www.ems.guj.de
Weisheit
Die Stadt, die ganz
auf Buddha baut
Hitze
Rebellion
Tiefe
Emanzipation
Wie die Namib-Wüste
zu überleben ist
Die große Stunde
der Schotten
Welche Geheimnisse
birgt die Sargassosee?
Wenn das Auto nicht mehr
den Menschen braucht
Invasion
der Drohnen
Titel_LAY_08.indd 3
Das fliegt uns
um die Ohren!
Hoffnung
Eine Flucht aus
Afghanistan
Goldenes Dreieck
Per Anhalter durch
den Dschungel von Laos
Heuschrecken
Miterlebt: Milliarden
Insekten greifen an
25.09.14 14:11
08.07.14 11:51
1
Titelporträt
SCHWEIZ
Einzigartiges Konzept
Mit seiner einzigartigen Mischung aus
faszinierenden Fotos und tiefgreifenden Reportagen
bietet GEO ein hervorragendes Umfeld für
Ihre Werbung. Durch diese unvergleichliche Optik
gehört GEO zu den Top Ten unter den
Visual-Lead-Magazinen.
GE O S C H AUP L AT Z S C H W E IZ
WIE MEGGEN
DEN MOST VERLOR
UNGEBREMST FRESSEN DIE HÄUSER in der Schweiz die Landschaften.
Die Luzerner Seegemeinde Meggen ist besonders stark betroffen, ihre Lage am
Vierwaldstätter See macht sie zu begehrtem Baugrund. Beim Wandel
vom Bauerndorf zur Schlafgemeinde aber blieb die alte Mostkultur auf der Strecke –
und der Ort veränderte radikal und unumkehrbar sein Gesicht
Hohe Reichweite – Tiefer Preis
Mit 611’000 Leserinnen* und Lesern in
der Schweiz gehört GEO zu den meistgelesenen
monatlichen General-Interest-Magazinen.
Diese Top-Leistung gibt es zum extrem attraktiven
TLP von nur Fr. 27.80
VON PAUL IMHOF [TEXT] UND ANDRI POL [FOTOS]
Das Mostereigebäude Lerchenbuhl
wurde 1840 gebaut und 2012 in ein
Haus mit zwei Wohnungen und einem
Gewölbekeller umgewandelt
Intensive Kontakt-Qualität
GEO Schweiz ist seit über 30 Jahren
ein Dauerbrenner. Die Zeitschrift verfügt über
eine extrem hohe Leser-Blatt-Bindung.
Heftnutzung und Leseklima sorgen für eine hohe
Kontaktdichte und Kontaktqualität. In GEO
wird durchschnittlich 3,5 Std. gelesen und dann
wird das Heft meist gesammelt oder
weitergegeben.
1 1 | 2 0 14 GEO SCHWEIZ 1
GEO_11_14_meggen_1-16_P.aw.indd 1
30.09.14 13:33
S C H aup l aT z S C H w E iz
Vorzugsplatzierung
GEO Schweiz finden Sie zuvorderst im Heft.
Durch einen Split-Umfang von 12–36 Seiten sind wir
in der Lage, individuell und flexibel auf Ihre
Platzierungs­wünsche einzugehen. Dadurch geniesst
Werbung in GEO Schweiz immer den Vorzug,
besonders aufzufallen.
* Quelle: MACH 2015-1
50 Kilo Heu auf dem Rücken
erfordern Konzentration und einen
sicheren Tritt. Meinrad Bissig vor
der Kulisse von Chammliberg
(Mitte) und Schärhorn, am Ende
des Schächentals der Stäubenfall
0 8 | 2 0 14 GEO SCHwEiz 3
S c H AUp l At z S c H W e iz
Salbit-Westgrattürme, Uri. Auf den schwierigeren
Routen wie der »Härzbaragge« ist der Granit stellenweise
so kompakt, dass zur Absicherung nur Bohrhaken
infrage kommen, die im Fels verbleiben
0 6 | 2 0 14 GEO ScHWeiz 3
Das Basismedium der Wissensgesellschaft
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
2
Leserzahlen
SCHWEIZ
Demografisches Profil
Reichweiten im Konkurrenzumfeld
GEO Lesende
Alle DS
611’000
4,668 Mio.
%
%
Geschlecht
Mann
Frau
49.749.6
50.350.4
Alter
14–34 Jahre
35–54 Jahre
55+ Jahre
31.1
35.7
33.2
27.4
37.3
35.4
88
Schulbildung
Obligatorisch
Mittel
Hoch
19.314.4
52.251.9
28.532.7
80
Haushalt-Einkommen
Unter 4’000 Franken
4’000 bis 8’000 Franken
Über 8’000 Franken
14.5
41.4
44.1
98
11.4 79
40.7
47.9
GEO
Das
Landliebe NZZ
Weltwoche
Magazin
Folio
Leserschaft
611’000622’000562’000375’000232’000
Tausend-Leser-Preis
Fr. 27.80 Fr. 47.60 Fr. 35.25 Fr. 65.80 Fr. 66.40
(Stand April ’15)
GEO
alle DS
Index = 100
Alle DS
4,668 Mio. Personen
102
GEO
Das Magazin
13.1
13.3
Landliebe12.0
NZZ Folio
104
106
100
98
8.0
Weltwoche5.0
115
Männer/Frauen
Interesse:
Wissenschaft und
Technik
2,254 Mio. Personen
GEO
15.6
Das Magazin
15.2
Landliebe8.6
NZZ Folio
10.8
Weltwoche6.3
109
Männer/Frauen
Interesse:
Reisen
3.063 Mio. Personen
GEO
14.5
Das Magazin
14.4
Landliebe11.6
NZZ Folio
9.2
Weltwoche5.4
Männer/Frauen
Interesse:
Börse, Finanzmärkte
0.990 Mio. Personen
GEO
14.9
Das Magazin
15.2
Landliebe9.3
NZZ Folio
13.0
Weltwoche8.7
Weitere spezifische Mediadaten nach Anfrage
Angaben Nettoreichweite in %
Quelle: MACH Basic 2015-1
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
3
Verlagsangaben / Basisdaten / Techn. Angaben
SCHWEIZ
Erscheinungsweisemonatlich
Heftformat 213 mm Breite x 270 mm Höhe + 5mm Beschnitt an
allen Seiten. Alle anschnittgefährdeten Elemente
(Texte, Bilder, Grafiken) bitte mindestens 5 mm vom
Beschnitt entfernt platzieren. Sichtbare
Anzeigenelemente bei klebegebundenen Heften
sollten aufgrund der im Bund auftretenden
Klammerkräfte einen ausreichend grossen Abstand
zum Bund aufweisen. Wir empfehlen hier einen
Mindestabstand von 8 mm.
Druckverfahren
Offsetdruck ISO 12647-2:2004/Amd. 1:2007 (PSO)
Druckunterlagen
Digitale Daten gemäss ISO 12647-2:2004/Amd.
1:2007 (PSO)
Datenform
CD ROM oder FTP-Übertragung mit
farbverbindlichem Proof gemäss ISO 12647-7
Offene Datenformate
InDesign, QuarkXPress (+ Logos, Scans + Schriften),
Illustrator, Photoshop
ErscheinungstagFreitag
Heftpreis
Fr. 13.00 (Stand April 2015), inkl. 2,5% MwSt.
Zahlungs-
bedingungen
Zahlung innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto
Bankverbindung
UBS AG, 8098 Zürich
Konto-Nr. 225-802-880.01 E
IBAN: CH81 0022 5225 8028 8001 E
SWIFT / BIC: UBSWCHZH80A
Durchschnittliche46 000 Exemplare (kalkulierte Druckauflage)
Druckauflage Schweiz
Leserschaft MACH 2015-1
Gesamt 611 000. Frauen 50%, Männer 50%
Anzeigenpreis s/w, 4c
1/1 Seite
Fr. 16 990.–, exkl. 8% MwSt.
RabatteFrankenabschlüsse
ab Fr. 50 970.– 5%
ab Fr. 101 940.– 10%
ab Fr. 152 910.–
ab Fr. 203 880.–
15%
20%
5% Kombirabatt Dieser Kombinationsrabatt kann erreicht werden,
bei Belegung von wenn ein Werbungtreibender schon bei der Auftrags­Brigitte +/oder GEO ­erteilung festlegt, zwei oder mehr der aufgeführten
+/oder Schöner Wohnen Titel zu buchen. Motivwechsel und zeitlich variable
+/oder Eltern S+G Schweiz Schaltungen sind möglich. Kein Formatwechsel
+/oder Gala
möglich. Der Kombinationsrabatt wird zusätzlich zum
erreichten Rabatt im Frankenabschluss des
Einzeltitels, gewährt. Basis: Abschlussjahr.
Malstaffel
ab 3 Anzeigen
ab 6 Anzeigen
3%
5%
ab 12 Anzeigen
10%
Bis max. 1/3 Seite, ohne Formatwechsel, nicht kumulierbar.
Bestehende Abschlüsse werden bis Ablauf zu den
bisherigen Konditionen verrechnet.
Kontakt Verlag
Marco Valà, Anzeigenleiter, Tel. 044 269 70 75
E-Mail: [email protected]
Geschlossene Datenformate Druckfähiges, 4-farbiges PDF gemäss ISO 15930-1
(PDF/X-1a:2001) oder ISO 15930-7 (PDF/X-4)
Digital-Proof
PSO LWC improved (FOGRA 45)
Lieferadresse
Peter Becker GmbH
Delpstrasse 15
97084 Würzburg
Deutschland
Ansprechperson
Martina Weidinger – Telefon 0049 931 45077 38,
Fax -11 - [email protected]
Elektronische Datenübermittlung
PDF an [email protected]
oder via Duon-Portal: www.duon-portal.de
Hinweise
Die Qualität bei JPG-komprimierten Bildern wird
durch den Anlieferer bestimmt. Eingebettete ICCProfile werden nicht ausgewertet.
Geringe Farb- und Tonabweichungen sind durch das
Druckverfahren bedingt. Reklamationen auf Grund
nicht korrekte Druckunterlagen können vom Verlag
nicht anerkannt werden
Patricia Kaufmann, Admanagement, Tel. 044 269 70 73
E-Mail: [email protected]
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
4
Termine
SCHWEIZ
Heft-Nr. KalendermonatErstverkauftstag Anzeigenschluss/
Termin für Druckmaterial
Rücktrittstermin
bei Becker eintreffend
02/15Februar
23.01.15
16.12.14 29.12.14
03/15März
20.02.15
20.01.15 28.01.15
04/15April
20.03.15
17.02.15 25.02.15
05/15Mai
24.04.15
20.03.15 30.03.15
06/15Juni
22.05.15
20.04.15 28.04.15
07/15Juli
19.06.15
15.05.15 27.05.15
08/15August
24.07.15
23.06.15 01.07.15
09/15September
21.08.15
21.07.15 29.07.15
10/15Oktober
18.09.15
18.08.15 26.08.15
11/15November
23.10.15
23.09.15 01.10.15
12/15Dezember
20.11.15
20.10.15 28.10.15
01/16Januar
18.12.15
18.11.15 26.11.15
Erscheinung Jede Ausgabe erscheint ca. 14 Tage vor dem jeweiligen Monat.
Politkampagnen werden abgelehnt.
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
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Anzeigenformate und -preise
SCHWEIZ
Formate
Satzspiegel
Grösse
BreiteHöhe
in Seitenteilen
mmmm
Angeschnittene Anzeigen
Beschnittzugabe Preise
an allen Seiten je 5 mm
s/w oder
BreiteHöhe
farbig
mmmm
Fr.
1/1
178229
213270
16 990.–
3/4
hoch, 3-spaltig
quer, 4-spaltig
130229
178171
146270
13 600.–
213198
2/3
hoch, 2-spaltig
quer, 3-spaltig
117
229
178151
134 270
12 000.–
213178
1/2
hoch, 2-spaltig 85229
quer, 4-spaltig
178113
101270 9 000.–
213133
Formate auf Doppelseiten
2/1
Panorama
392229
426270
33 980.–
2/2
392
426
2 x 1/2 Seite quer über Bund
113
133
18 000.–
BK / JUP II 15%
Preise exkl. 8% MwSt.
Formatübersicht
Anzeigenformate auf
Einzelseiten
1/1-Seite
S: 178 x 229 mm
A: 213 x 270 mm
3/4-Seite hoch
S: 130 x 229 mm
A: 146 x 270 mm
1/2-Seite hoch
S: 85 x 229 mm
A: 101 x 270 mm
1/2-Seite quer
S: 178 x 113 mm
A: 213 x 133 mm
3/4-Seite quer
S: 178 x 171 mm
A: 213 x 198 mm
2/3-Seite hoch
S: 117 x 229 mm
A: 134 x 270 mm
2/3-Seite quer
S: 178 x 151 mm
A: 213 x 178 mm
Anzeigenformate auf
Doppelseiten
2/1-Seite
S: 392 x 229 mm
A: 426 x 270 mm
2/2 Seite (2 x 1/2 quer über Bund)
S: 392 x 113 mm
A: 426 x 133 mm
Weitere Formate auf Doppelseiten, Sonderformate und Anzeigenstrecke/-block auf Anfrage
Beschnittzugabe bei angeschnittenen Formaten: an allen Seiten je 5 mm
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
6
Ad Specials – www.adspecials.de
SCHWEIZ
Auftrags- und Rücktrittstermine
Annahmeschluss laut Terminkalender (Punkt 4), Rücktrittstermin 8 Wochen vor
Erstverkaufstag. Disposition möglichst früh erbeten. Die Vorlage eines Musters
(3fach) ist bei der Auftragserteilung erwünscht, muss aber spätestens einen
Monat vor Erstverkaufstag erfolgen. Der Auftrag wird für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters und dessen Billigung verbindlich.
Vorbehalte des Verlages
Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der
Auflage Vorrang gegenüber der Verarbeitung der Sonderinsertion. Falls durch die
Nicht­einhaltung der Anlieferungsbedingungen Mehrkosten entstehen, werden diese
dem Auftraggeber weiterverrechnet. Dies gilt ebenso für angelieferte Sonder­
insertionen, die von geprüften und bewilligten Mustern abweichen.
Anlieferungsbedingungen
Die Sonderinsertionen müssen einwandfrei verarbeitet und in Lagen zu 10 cm
abgesetzt, unverschränkt und versandsicher auf Euro-Paletten verpackt spätestens 2
Wochen vor dem Erstverkaufstag an Fa. Medien Logistik, Grünberger Strasse 25,
DE-90475 Nürnberg geliefert werden.
Bitte die Sendung kennzeichnen mit Objekt, Heftnummer, Kunde, Stückzahl und
Streugebiet. An jeder Verpackungseinheit muss deutlich sichtbar ein Muster
angebracht sein.
Preise
Im Detail gemäss den folgenden Seiten.
Sie verstehen sich inklusive Porto und technischen Kosten, exkl. 8% MwSt.
Mengenrabatte
(bei gleicher Ausführung und Abwicklung)
2 Einschaltungen 5% 3 Einschaltungen 10% 5 Einschaltungen 20%
Beilagen
Beikleber
Beihefter
Definition:
Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte
Drucksachen.
Beikleber werden auf Basisanzeigen (1/1 Seite)
aufgeklebt.
Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete
Drucksachen/Prospekte.
Formate:
Heftformat: 213 mm x 270 mm
Min.Max.
Mindestformat: 105 mm x 148 mm
Höchstformat: 193 mm x 250 mm
Postkarte: 140 mm x 90 mm 235 mm x 125 mm
Booklet:
60 mm x 75 mm 163 mm x 210 mm
Warenprobe:60 mm x 75 mm 80 mm x 120 mm
Min. Format:140 mm x 160 mm
Max. Format:213 mm x 270 mm
inkl. je 4 mm Kopf-, -Fuss, -Vorder- und
Klebebeschnitt. Empfohlen werden 8 mm Abstand
zum Beschnitt für wichtige Text- und Bildelemente.
Dicke: max. 2,5 mm
Dicke max. 2 mm
Preise:
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
bis 70 g
bis 100 g
BK/JUP II:
Papiergewicht:
Belegung/
Platzierung:
Technische
Hinweise:
Fr. 264.–/1000Ex.
Fr. 286.–/1000Ex.
Fr. 297.–/1000Ex.
Fr. 315.–/1000Ex.
Fr. 370.–/1000Ex.
Fr. 431.–/1000Ex.
12’144.–
13’156.–
13’662.–
14’490.–
17’020.–
19’826.–
Postkarte:
Fr. 150.–/1000 Ex. Fr. 6900.–
Booklet:
Fr. 180.–/1000 Ex. Fr. 8280.–
Warenprobe: Fr. 250.–/1000 Ex. Fr. 11’500.–
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
bis 70 g
bis 100 g
5%
5%
5%
2-seitige Beilagen: 115-170 g/m2
4-seitige Beilagen: 80-170 g/m2
Umfangreichere Beilagen: 55-80 g/m2
Postkarte 150 g/m2
4-seitiges Booklet: 120 g/m2, max. 10g
8-seitiges Booklet: 80 g/m2, max. 10g
Umfangreichere Booklets: nach Absprache
Warenprobe: max. 10 g
2-seitige Beihefter: 115-300 g/m2
4-seitige Beihefter: 80-300 g/m2
Umfangreichere Beihefter: nach Absprache
Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare.
Teilbelegung möglich, Mindestauflage 20’000
Exemplare mit Verschiebungsrecht seitens Verlag.
Die Platzierung der Beilage entscheidet die
Druckerei.
Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare.
Platzierung nach Absprache.
Stand des Beiklebers 30 mm vom Bund, 20 mm
vom Kopf-, Fuss- und seitlichen Beschnitt entfernt.
Weiter Infos unter www.adspecials.de
Gesamtauflage Schweiz: 46’000 Exemplare.
Platzierung des Beihefters erfolgt am Ende des
Schweizer Splits - exklusiv gegenüber dem Editorial.
Aus Sicherheitsgründen ist vor Auftragsbestätigung
ein Probelauf durchzuführen. Wir benötigen hierfür
mind. 5 kostenlose Originalmuster. Die
Beiklebertoleranz kann bis zu 10 mm nach allen
Seiten betragen. Warenproben müssen 5-fach übereinander liegend, einem Berstdrucktest von 10kn
für 15 Min. standhalten und dürfen keine gefährlichen Inhalte haben. Der Verlag muss von alten
Ansprüchen Dritter freigestellt werden. Schäden,
die aus der Nichtbeachtung technischer
Anforderungen entstehen, sind zu ersetzen. Die Art
der Verarbeitung bedingt geringe Standabweichungen.
Beihefter müssen für die maschinelle Verarbeitung
geeignet sein. Die Anlieferung ist im unbeschnittenen
Format zur Weiterverarbeitung mit Kopfanlage erforderlich. Mehrseitige Beihefter müssen am Bund
geschlossen sein und dürfen nicht vorgeleimt oder
mit Drahtklammern vorgeheftet werden. Bei der
Gestaltung ist der „Klammereffekt” der Klebebindung
mit mind. 3 mm pro Seite zu berücksichtigen. Vom
Heftformat abweichende Beihefter sind nur nach
Absprache möglich.
Beilagen müssen für die maschinelle Verarbeitung
geeignet sein. Sie müssen als ein Teil verarbeitet
werden können und bundseitig geschlossen sein.
Beilagen werden mit der geschlossenen Seite parallel zum Rücken der Zeitschrift eingelegt. Zickzack
gefalzte Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Fr. 264.–/1000Ex.
Fr. 286.–/1000Ex.
Fr. 297.–/1000Ex.
Fr. 315.–/1000Ex.
Fr. 370.–/1000Ex.
Fr. 431.–/1000Ex.
Fr. 12’144.–
Fr. 13’156.–
Fr. 13’662.–
Fr. 14’490.–
Fr. 17’020.–
Fr. 19’826.–
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
7
Geschäftsbedingungen
SCHWEIZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Sonderinsertionen in Zeitschriften.
‹Anzeigenauftrag› im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen (auch Beilagen, Beihefter oder Beikleber) eines Werbungstreibenden oder sonstigen
Inse­renten in einer Druckschrift zum Zwecke der
Verbreitung.
1. Anwendbarkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
die vertraglichen Beziehungen zwischen dem
Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler (‹Werbevermittler›) nachfolgend
‹Besteller› genannt und Gruner + Jahr (Schweiz)
AG (‹Verlag›), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten,
gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften
über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
2. Auftragsabwicklung
Aufgabe, Änderung und Stornierung von Anzeigen
müssen schriftlich erfolgen. Der Anzeigenauftrag
ist innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzuwickeln. Die Laufzeit beginnt mit dem
Erscheinen der ersten Anzeige und endet am Ende
des 12. Monats. Jeder Anzeigenauftrag ist grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzigen Bestellers
bestimmt. Der erteilte Anzeigenauftrag wie auch
zusätzliche Vereinbarungen werden erst nach
schriftlicher Bestätigung durch den Verlag verbindlich.
3. Auftragsänderungen
3.1 Auftragserweiterung
Wird für einen vorliegenden Anzeigenauftrag eine
Erweiterung vorgenommen oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, so hat der Besteller
Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäss den im
Anzeigentarif festgelegten Rabattstufen.
3.2 Nichterfüllung des Auftrages
Wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so
erfolgt eine Rückbelastung gemäss den im Anzeigentarif festgelegten Rabattstufen.
3.3 Rücktritt/Abbestellungen/Stornierungen
Sind bis zum Anzeigenschluss gemäss Termin­
kalender ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für
bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in
Rechnung gestellt. Für Fehler aus telefonischen
Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag
keine Haftung.
4. Aufnahmebedingungen
4.1 Inhalt
Der Besteller ist verpflichtet, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und stellt
sicher, dass durch die Anzeige keine geschützten
Rechte Dritter verletzt werden. Die Rechteklärung
liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers.
4.2 Abänderung und Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag behält sich jederzeit das Recht vor,
Änderungen der Inseraten-/Beilageninhalten zu
verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe
von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. Dies
gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
4.3 Sonderinsertionen
Beilagen-, Beihefter- oder Beikleber-Aufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines entsprechenden Musters und dessen Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
4.4 Verschiebungsrecht/Platzierungen
Für die Aufnahme von Anzeigen oder Sonderinsertionen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr
geleistet, ein Verschiebungsrecht wird vorbehalten.
4.5 Gestaltung
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom
Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich
gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen darf
nicht die Grundschrift der entsprechenden Zeitschrift benutzt werden. Zeitschriftentitel (Schrift
und Logo) dürfen in Anzeigen nicht verwendet
werden.
4.6 Haftung
Für den Inhalt der Anzeigen oder Sonderinsertionen übernimmt der Besteller die vollumfängliche
Verantwortung. Er ist verpflichtet, die einschlägigen ge­setzlichen Bestimmungen, Richtlinien und
Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und
stellt, soweit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen
An­sprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich
belangt, ist der Besteller verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten.
Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter
anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen
Kosten zu übernehmen.
4.7 Gegendarstellungsrecht
Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden
vom Verlag soweit möglich in Absprache mit dem
Besteller behandelt. Wird der Verlag gerichtlich
belangt, ist der Besteller verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten.
Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter
anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen
Kosten zu übernehmen.
5. Technische Voraussetzungen
5.1 Druckunterlagen
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes
und einwandfreier Druckunterlagen oder der Sonderinsertionen ist der Besteller verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an. Die Übersendung von mehr als zwei
Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung
der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer
von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe,
können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen
berechtigen. Der Verlag behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. Die Pflicht zur
Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 12
Monate nach Erscheinen der ersten Anzeige bzw.
mit Stornierung der jeweiligen Anzeige, sofern
nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Druckqualität
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen
gegebenen
Möglichkeiten.
Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens sowie der verwendeten Rohstoffe (Papier, Farbe usw.) begründet und berechtigen nicht zur Zahlungsminderung
oder Ersatzanzeige.
5.3 Gut zum Druck
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Gut zum Druck. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei Vollvorlagen werden grundsätzlich
keine Gut zum Druck erstellt.
6. Beanstandungen, Reklamationen
Der Besteller hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige im
maximalen Ausmass der Kosten der beanstandeten Anzeige. Weitergehende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung übernommen, wenn
die Druckunterlagen ungeeignet sind (zu feiner
Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.). Für
Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art
übernimmt der Verlag keine Haftung. Reklamationen müssen innerhalb 30 Tagen nach Eingang von
Rechnung und Beleg beim Verlag geltend gemacht
werden.
7. Tarifkonditionen
Die in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preise,
Zuschläge, Nachlässe , Rabatte und Provisionen
werden für alle Besteller nach einheitlichen Richtlinien des Verlages angewendet. Werbungsmittler, Werbe- und Media-Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an
den Anzeigentarif und die hierin enthaltenen Konditionen des Verlages zu halten.
Änderungen der Preise und/oder Rabatte treten
auch bei laufenden Anzeigeaufträgen sofort in
Kraft. Der Auftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des
neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der
gemäss Rabattskala den effektiv umgesetzten
Abschlüssen entspricht.
8. Rechnungskonditionen
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug
schuldet der Besteller eine Mahngebühr von Fr.
10.— sowie 6 Prozent Verzugszins auf dem fälligen Rechnungsbetrag.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung
einen kostenlosen Vollbeleg. Zusätzliche Belege
werden je nach Menge in Rechnung gestellt.
9. Agenturprovisionen / BK / JUP II
9.1 Agenturprovisionen
Bei Anzeigenaufträgen von Werbe- oder Media­
agenturen und Werbegesellschaften wird eine
Vermittlerprovision von 15 Prozent vom Rechnungsnetto gewährt.
9.2 JUP II – Jahresumsatzprämie
Eine Jahresumsatzprämie (JUP II) in der Höhe von
15 Prozent vom Rechnungsnetto wird allen direkten Bestellern gewährt, deren Anzeigenauftrag
jährlich mindestens drei Seiten pro Zeitschrift
umfasst.
9.3 Agenturprovision
Kann nicht kumuliert werden. Sie wird zudem erst
zur Zahlung fällig, wenn der Rechnungsbetrag des
Werbungtreibenden, worauf sich diese Provision
bezieht, beim Verlag eingegangen ist.
9.4 Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Vereinbarung aus irgendeinem Grund ungültig
oder nicht vollstreckbar sein sollten, berührt dies
die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen
Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In einem
solchen Fall sind dieselben Bestimmungen durch
gültige und vollstreckbare Bestimmungen zu
ersetzen, die den ungültigen oder nicht vollstreckbaren in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen
Gehalt möglichst entsprechen.
10.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.
Der Anzeigenvertrag untersteht ausschliesslich
schweizerischem Recht.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8%
Mehrwertsteuer.
Preisliste 2015 Gültig ab 1. 1. 2015
8
Verkaufsbüros/Ansprechpartner
Gruner + Jahr (Schweiz) AG
Zeltweg 15, P.O. Box 1672
8032 Zürich, Schweiz
Telefon +41 (0) 44 / 2 69 70 70
Telefax +41 (0) 44 / 2 69 70 71
E-Mail [email protected]
www.gujmedia.com
Verkaufsbüros Deutschland
G+J Media Sales / G+J EMS
Brand Solutions
GEO
Am Baumwall 11
20459 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 29 30
www.gujmedia.de/geo
Verkaufsbüro Nord – Berlin
Gruner + Jahr AG & Co KG
Meierottostraße 1
10719 Berlin
Telefon +49 (0) 30 / 25 48 06 - 50
Telefax +49 (0) 30 / 25 48 06 - 51
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Verkaufsbüro Süd
Gruner + Jahr AG & Co KG
Weihenstephaner Straße 7
81673 München
Telefon +49 (0) 89 / 41 52 - 250
Telefax +49 (0) 89 / 41 52 - 251
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Verkaufsbüro Nord – Hamburg/Hannover
Gruner + Jahr AG & Co KG
Postanschrift: 20444 Hamburg
Besucher: Stubbenhuk 10
20459 Hamburg
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Telefax +49 (0) 40 / 37 03 - 56 90
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Leuschnerstraße 1
70174 Stuttgart
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Telefax +49 (0) 711 / 2 28 46 - 33
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40239 Düsseldorf
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Telefax +49 (0) 211 / 61 33 95
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60487 Frankfurt
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Telefax +49 (0) 69 / 77 24 60
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