Nichtvertrauliche Fassung des Auflagentextes 1. Das Wiener Rote

Nichtvertrauliche Fassung des Auflagentextes
1. Das Wiener Rote Kreuz führt das Zusammenschlussvorhaben nur ohne den Erwerb der
beiden Geschäftsbereiche Niederösterreich und Steiermark des Vereins Grünes Kreuz durch.
Es wird somit (i) weder eine Beteiligung an der Gesellschaft "Grünes Kreuz
Krankentransporte Graz gemeinnützige GmbH" (weder unmittelbar noch mittelbar), noch(ii)
die beiden Geschäftsbereiche Niederösterreich und Steiermark des Vereins Grünes Kreuz
oder zu diesen Geschäftsbereichen gehörigen Assets auf sonstigem Wege, z.B. im
Insolvenzwege, erwerben. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass dies die Berechtigung von
Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuz zur Teilnahme als Bieter in künftigen
Ausschreibungen in der Steiermark und Niederösterreich nicht beschränkt.
2. Das Wiener Rote Kreuz hat die zu erwerbenden gewerblichen Geschäftsaktivitäten des
Vereins Grünes Kreuz strukturell getrennt von den derzeit bestehenden Geschäftsaktivitäten
des Wiener Roten Kreuzes zu führen. Zu diesem Zweck wird der Geschäftsbetrieb Wien des
Vereins Grünes Kreuz in einer eigenständigen Gesellschaft, derzeit "Grünes Kreuz - Rettung
und soziale Dienste gemeinnützige GmbH" betrieben (in der Folge "die GK Gesellschaft").
3. Das Wiener Rotes Kreuz wird durch entsprechende Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in
der GK Gesellschaft in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsbereichen (i)
Krankentransport/Krankenbeförderung und (ii) Ambulanzwesen Folgendes sicherstellen:
3.1. Die Geschäftsführung der GK Gesellschaft wird in Bezug auf die (i) Produktgestaltung, (ii)
Angebotslegung und (iii) Preisgestaltung weisungsfrei gestellt.
3.2. Der Geschäftsführer der GK Gesellschaft (und Prokuristen, falls solche bestellt werden)
übernimmt zur gleichen Zeit keine Organfunktionen oder sonstige Tätigkeiten in den
Geschäftsbereichen Krankentransport/Krankenbeförderung und Ambulanzwesen des Wiener
Roten Kreuzes bzw. dessen anderen Beteiligungsgesellschaften.
3.3. Personen, die in den GK Gesellschaft in den Bereichen Vertrieb und Kundenbetreuung tätig
sind (als Dienstnehmer, auf werkvertraglicher oder jeder sonstiger Basis), werden nicht
gleichzeitig für das Wiener Rote Kreuz tätig.
3.4. Die GK Gesellschaft führt Tarif- und Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen und sonstigen
Vertragspartnern eigenständig und unabhängig vom Wiener Roten Kreuz bzw. dessen
weiteren Beteiligungsgesellschaften.
3.5. Die GK Gesellschaft wird die Vereinbarung zwischen Grünes Kreuz österreichweiter
eigenständiger Rettungs- Krankentransport- und Sanitätshilfsdienst und ***** GmbH vom
14.8.2014 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung vom 4.2.2015), in welche die GK
Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge per 1.9.2015 eingetreten ist, frühestens
mit Wirkung vom 31.12.2018 kündigen.
4. Die GK Gesellschaft wird in Bezug auf ihren gesamten Außenauftritt und ihre Markenpolitik
unabhängig vom Wiener Roten Kreuz geführt. Dies beinhaltet insbesondere eine
Beibehaltung der Marke "Grünes Kreuz" und einer sonstigen klar unterscheidbaren
Corporate Identity für die GK Gesellschaft. Gemeinsame Beschaffungsaktivitäten sind
zulässig.
5. Wiener Rotes Kreuz hat für sich (i) und (ii) in Bezug auf die GK Gesellschaft dafür zu sorgen,
dass das Wiener Rote Kreuz und die GK Gesellschaft den Amtsparteien einmal jährlich,
jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres, folgende (getrennte) schriftliche Mitteilungen machen:
a) Die im Geschäftsbereich Krankentransport/Krankenbeförderung verrechneten
Tarife und die in Bezug auf die 5 umsatzstärksten Aufträge im Geschäftsbereich
Ambulanzdienste verrechneten Tarife,
b) eine begründete Bestätigung, dass diese Verpflichtungszusage im jeweils
vergangenen Jahr eingehalten wurde.
6. Diese Auflagen gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Wegfall des
Vollzugsverbots nach dem österreichischen Kartellgesetz (die Laufzeit der Auflagen gemäß
Punkt 3.5 bleibt davon unberührt).
7. Diese Auflagen erlangen mit Wegfall des Vollzugsverbotes Wirksamkeit.
8. Das Wiener Rote Kreuz erklärt sich mit der Veröffentlichung einer nicht vertraulichen
Fassung der gegenständlichen Auflagen auf der Homepage der Bundeswettbewerbsbehörde
einverstanden.