Nichtvertrauliche Fassung des Auflagentextes 1. Das Wiener Rote Kreuz führt das Zusammenschlussvorhaben nur ohne den Erwerb der beiden Geschäftsbereiche Niederösterreich und Steiermark des Vereins Grünes Kreuz durch. Es wird somit (i) weder eine Beteiligung an der Gesellschaft "Grünes Kreuz Krankentransporte Graz gemeinnützige GmbH" (weder unmittelbar noch mittelbar), noch(ii) die beiden Geschäftsbereiche Niederösterreich und Steiermark des Vereins Grünes Kreuz oder zu diesen Geschäftsbereichen gehörigen Assets auf sonstigem Wege, z.B. im Insolvenzwege, erwerben. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass dies die Berechtigung von Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuz zur Teilnahme als Bieter in künftigen Ausschreibungen in der Steiermark und Niederösterreich nicht beschränkt. 2. Das Wiener Rote Kreuz hat die zu erwerbenden gewerblichen Geschäftsaktivitäten des Vereins Grünes Kreuz strukturell getrennt von den derzeit bestehenden Geschäftsaktivitäten des Wiener Roten Kreuzes zu führen. Zu diesem Zweck wird der Geschäftsbetrieb Wien des Vereins Grünes Kreuz in einer eigenständigen Gesellschaft, derzeit "Grünes Kreuz - Rettung und soziale Dienste gemeinnützige GmbH" betrieben (in der Folge "die GK Gesellschaft"). 3. Das Wiener Rotes Kreuz wird durch entsprechende Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in der GK Gesellschaft in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsbereichen (i) Krankentransport/Krankenbeförderung und (ii) Ambulanzwesen Folgendes sicherstellen: 3.1. Die Geschäftsführung der GK Gesellschaft wird in Bezug auf die (i) Produktgestaltung, (ii) Angebotslegung und (iii) Preisgestaltung weisungsfrei gestellt. 3.2. Der Geschäftsführer der GK Gesellschaft (und Prokuristen, falls solche bestellt werden) übernimmt zur gleichen Zeit keine Organfunktionen oder sonstige Tätigkeiten in den Geschäftsbereichen Krankentransport/Krankenbeförderung und Ambulanzwesen des Wiener Roten Kreuzes bzw. dessen anderen Beteiligungsgesellschaften. 3.3. Personen, die in den GK Gesellschaft in den Bereichen Vertrieb und Kundenbetreuung tätig sind (als Dienstnehmer, auf werkvertraglicher oder jeder sonstiger Basis), werden nicht gleichzeitig für das Wiener Rote Kreuz tätig. 3.4. Die GK Gesellschaft führt Tarif- und Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen und sonstigen Vertragspartnern eigenständig und unabhängig vom Wiener Roten Kreuz bzw. dessen weiteren Beteiligungsgesellschaften. 3.5. Die GK Gesellschaft wird die Vereinbarung zwischen Grünes Kreuz österreichweiter eigenständiger Rettungs- Krankentransport- und Sanitätshilfsdienst und ***** GmbH vom 14.8.2014 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung vom 4.2.2015), in welche die GK Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge per 1.9.2015 eingetreten ist, frühestens mit Wirkung vom 31.12.2018 kündigen. 4. Die GK Gesellschaft wird in Bezug auf ihren gesamten Außenauftritt und ihre Markenpolitik unabhängig vom Wiener Roten Kreuz geführt. Dies beinhaltet insbesondere eine Beibehaltung der Marke "Grünes Kreuz" und einer sonstigen klar unterscheidbaren Corporate Identity für die GK Gesellschaft. Gemeinsame Beschaffungsaktivitäten sind zulässig. 5. Wiener Rotes Kreuz hat für sich (i) und (ii) in Bezug auf die GK Gesellschaft dafür zu sorgen, dass das Wiener Rote Kreuz und die GK Gesellschaft den Amtsparteien einmal jährlich, jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres, folgende (getrennte) schriftliche Mitteilungen machen: a) Die im Geschäftsbereich Krankentransport/Krankenbeförderung verrechneten Tarife und die in Bezug auf die 5 umsatzstärksten Aufträge im Geschäftsbereich Ambulanzdienste verrechneten Tarife, b) eine begründete Bestätigung, dass diese Verpflichtungszusage im jeweils vergangenen Jahr eingehalten wurde. 6. Diese Auflagen gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Wegfall des Vollzugsverbots nach dem österreichischen Kartellgesetz (die Laufzeit der Auflagen gemäß Punkt 3.5 bleibt davon unberührt). 7. Diese Auflagen erlangen mit Wegfall des Vollzugsverbotes Wirksamkeit. 8. Das Wiener Rote Kreuz erklärt sich mit der Veröffentlichung einer nicht vertraulichen Fassung der gegenständlichen Auflagen auf der Homepage der Bundeswettbewerbsbehörde einverstanden.
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