Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. Die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. haben das Projekt „FunkeFründe“ ins Leben gerufen. Ziele des Projekts sind die Förderung und Unterstützung der Ziele und Aufgaben der Kölsche Funke rutwieß vun 1823 e.V. (im Folgenden „Rote Funken Köln“), der Förderung des Kölner Karnevals sowie die Pflege des Kölschen Brauchtums. Fans und Freunde der Roten Funken Köln können sich bei den „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“ (im Folgenden „FunkeFründe“) als Mitglieder der „FunkeFründe“ anmelden. Als Mitglieder erhalten sie ein „Maggel-Käätche“, das ihre Zugehörigkeit zu den „FunkeFründe“ ausweist und die zur Inanspruchnahme verschiedener von den Roten Funken Köln bzw. den „FunkeFründe“ jeweils festgelegter Angebote berechtigt. Die Roten Funken Köln erwarten, dass die „FunkeFründe“ durch ihr Auftreten und ihr Verhalten das Erscheinungsbild der Roten Funken Köln, des Kölner Karnevals und der Stadt Köln positiv beeinflussen und für die Pflege des Kölschen Brauchtums, für Toleranz und Rücksichtnahme eintreten. Für das Verhältnis zwischen den Roten Funken Köln und den Mitgliedern der „FunkeFründe“ gelten die nachstehenden Regelungen. Durch die Anmeldung zu den „FunkeFründe“ erkennt das jeweilige Mitglied die Geltung dieser Mitgliederregelungen als verbindlich an. I. Anmeldung und Mitgliedschaft 1. Mitglieder der „FunkeFründe“ sind einzelne natürliche Personen. 2. Mitglieder der „FunkeFründe“ sind voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß durch den oder die Erziehungsberechtigten vertreten. Bei einer Familienmitgliedschaft genügt die volle Geschäftsfähigkeit eines gesetzlichen Vertreters. Verfahren und Voraussetzungen für die Mitglieder werden nach billigem Ermessen von dem Vorstand des Vereins der „FunkeFründe“ festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Vorstand der „FunkeFründe“ darf die vom Antragsteller gemachten persönlichen Angaben mittels Vorlage geeigneter Unterlagen, wie insbesondere Personalausweis, Meldebescheinigung usw., überprüfen. 3. Der „FunkeFründ“ bestimmt das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft beginnen soll. Bestimmt er kein Kalenderjahr, beginnt die Mitgliedschaft in dem Kalenderjahr des gestellten Antrags. Die Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Aushändigung des personifizierten Mitgliedsausweises („Maggel-Käätche“, vgl. Ziff. II.). 4. Durch die Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ wird kein Recht zur Mitgliedschaft bei den Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. begründet. 5. Einzelmitgliedschaften können durch Mitglieder der „FunkeFründe“ an andere natürliche Personen verschenkt werden. Das schenkende Mitglied benennt für den Mitgliedschaftsbeginn das Kalenderjahr und erhält hierfür einen Geschenkgutschein. Das beschenkte Mitglied bestätigt seine Anmeldung bzw. Mitgliedschaft mit eigener Unterschrift. Die obige Ziffer I. Nr. 3 Sätze 2 und 3 findet Anwendung. Handelt es sich bei dem Beschenkten um eine minderjährige Person, setzt eine Mitgliedschaft die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Die Dauer der Mitgliedschaft an den „FunkeFründe“ aufgrund eines Geschenkgutscheins gilt entsprechend Ziffer VI. Satz 1. II. Mitgliedsausweis „Maggel-Käätche“ 1. Den Mitgliedsausweis „Maggel-Käätche“ gibt es grundsätzlich in zwei Formen: als Einzelkarte, die zu personifizieren ist auf den einzelnen „Funke-Fründ“, und als Familienkarte, die zu personifizieren ist auf die als Familie teilnehmenden „FunkeFründe“. Den Roten Funken Köln bzw. den „FunkeFründe“ steht es frei, weitere Kartenformen zu entwickeln und auszugeben (vgl. Ziff. II. Nr. 11). Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Familienkarte werden von den „FunkeFründe“ nach billigem Ermessen festgelegt (vgl. Ziff. II. Nr. 3). Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 1 2. Jedes Einzel-Mitglied der „FunkeFründe“ erhält ein „Maggel-Käätche“ und trägt hierauf seinen Namen ein. Familien (vgl. Ziff. II. Nr. 3) erhalten ein gemeinsames „Maggel-Käätche“ (Familienkarte), auf denen der Familienname einzutragen ist. Die Gestaltung des „Maggel-Käätche“ sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale (z. B. PIN) werden von den „FunkeFründe“ festgelegt. Wird als zusätzliches Leistungsmerkmal der Karte eine PIN oder ein Buchungs-Code vergeben, darf der „Maggel-Käätche“Inhaber diese Dritten nicht zugänglich machen. Die PIN bzw. der Buchungs-Code dürfen insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. 3. Eltern oder Elternteile können für sich und ihre im gleichen Haushalt mit ihnen lebenden Kinder unter dem 18. Lebensjahr eine Familienkarte beantragen. Die „FunkeFründe“ können im Bedarfsfall den Nachweis der Voraussetzungen der Familienkarte fordern. Der Nachweis kann in Form von Geburtsurkunde, Kindergeldbescheinigung etc. erfolgen. Die Mitgliedschaft an den „FunkeFründe“ über die Familienkarte endet für die Kinder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie volljährig werden. Sie werden dann von den Roten Funken Köln oder den „FunkeFründe“ über die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft informiert und können eine solche beantragen. Die Familie benennt einen Familienverantwortlichen, der gegenüber den „FunkeFründe“ für die Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen durch die übrigen Angehörigen der Familie verantwortlich und für diese der Ansprechpartner ist. 4. Das „Maggel-Käätche“ ist bei Einzelkarten zu personifizieren auf das einzelne Mitglied, bei Familienkarten zu personifizieren auf den Familiennamen des Familienverantwortlichen (Beispiel: „Familie Heinz Müller“). Der „Maggel-Käätche“-Inhaber hat die Karte nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren, sodass sie nicht in die Hände Dritter gelangen kann. 5. Das „Maggel-Käätche“ dient als Identifikationsnachweis für den jeweiligen Inhaber und berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Mitglieder der „FunkeFründe“ angebotenen und/oder vermittelten Angebote (Ziff. V.). Es gilt nur persönlich und ist nicht übertragbar. 6. Das „Maggel-Käätche“ behält seine Gültigkeit während der gesamten Dauer der Zugehörigkeit zu den „FunkeFründe“. 7. Jeder Verlust oder Missbrauch des „Maggel-Käätche“ ist den „FunkeFründe“ unverzüglich zu melden. Die Roten Funken Köln sowie die „FunkeFründe“ haften nicht für Missbrauch durch abhandengekommene „Maggel-Käätche“ und deren Nutzung (Teilnahme an Partneraktionen, Zutritt zu Mitgliederbereichen bei Veranstaltungen der „FunkeFründe“ und/oder der Roten Funken Köln etc.) durch den nicht berechtigten Besitzer. Im Übrigen gilt Ziff. X. dieser Bedingungen. 8. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung kann ein neues „Maggel-Käätche“ ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird von den „FunkeFründe“ eine Gebühr von 40,– € erhoben. Im Falle der Beschädigung ist das alte „Maggel-Käätche“ an die „FunkeFründe“ zurückzugeben. Der Inhaber des „Maggel-Käätche“ ist verpflichtet, eine als abhandengekommen gemeldete und wiedergefundene Karte nach Erhalt der Ersatzkarte unverzüglich an die „FunkeFründe“ zurückzugeben. Die Karte darf in diesem Fall nicht weiter benutzt werden, da sie gesperrt wurde. Der „Maggel-Käätche“-Inhaber hat den „FunkeFründe“ unverzüglich eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Karteninhaber schuldhaft eine Mitteilung, sind die „FunkeFründe“ nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Angebotserbringung notwendigen Auskünfte einzuholen. Der „Maggel-Käätche“-Inhaber hat den „FunkeFründe“ die hierdurch entstehenden Aufwendungen vollständig zu erstatten. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht korrekten Bankverbindung – z. B. einer falschen Kontonummer oder Bankleitzahl – entstehen. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des „Maggel-Käätche“ erhält das Mitglied eine Ersatzkarte mit einer neuen Mitgliedsnummer. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Zuteilung seiner bisherigen Mitgliedsnummer. 9. Das „Maggel-Käätche“ bleibt während des Kalenderjahres seiner Gültigkeit Eigentum der „FunkeFründe“ und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich an die „FunkeFründe“ zurückzugeben. 10. Die Roten Funken Köln sowie die „FunkeFründe“ können andere Formen und Kategorien von FanKarten einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den Inhabern angebotenen Aktionen und der Höhe des Jahresbeitrages von den übrigen „Maggel-Käätche“ unterscheiden können. 11. Der Wechsel in eine andere Form der Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge ist in diesem Fall nicht möglich. Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 2 III. Jahresbeitrag 1. Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied 18,23 € pro Kalenderjahr mit Ausnahme für Mitglieder unter dem 18. Lebensjahr, die im Rahmen der Familienkarte (vgl. Ziff. II. Nr. 3) als Mitglieder angemeldet sind; für diese beträgt der Jahresbeitrag 11,11 €. Bei Mitgliedern ohne deutsche Bankverbindung beträgt der Jahresbeitrag aufgrund der erhöhten Bankgebühren und des Verwaltungsaufwandes jeweils zuzüglich weitere 11,– € pro Kalenderjahr. 2. Der Jahresbeitrag für das vom Mitglieder benannte erste Kalenderjahr (vgl. Ziff. I. Nr. 3 und Nr. 5) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft erst während des bereits laufenden Kalenderjahres beginnt. 3. Der Jahresbeitrag stellt jeweils einen Mindestbeitrag dar. Einem Mitglied steht es jederzeit frei, diesen Beitrag zu erhöhen und so die Arbeit der Roten Funken Köln zu fördern und zu unterstützen. 4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt mittels elektronischen Lastschriftverfahrens, und zwar erstmals vor Übergabe des „Maggel-Käätche“ und dann jeweils im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres. Der Verein der „FunkeFründe“ kann den Beitrag nach billigem Ermessen anpassen (vgl. Ziff. XI.). 5. Die Aufrechnung gegen den Jahresbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. IV. Anmeldegebühr Im Zusammenhang mit der Anmeldung zu den „FunkeFründe“ fällt für den notwendigen Verwaltungsaufwand einmalig ein Anmeldebeitrag an. Diese beträgt pro Mitglied in allen Fällen 32,81 €. Die Zahlung des Anmeldebeitrags erfolgt zusammen mit der Zahlung des Jahresbeitrags entsprechend Ziffer III. 4. Satz 1. V. Angebote für Teilnehmer der „Funke Fründe“ 1. Die Mitgliedschaft berechtigt den „Maggel-Käätche“-Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils im Internet (www.rote-funken.de/funkefruende oder www.facebook.com/rotefunken) bekannt gegebenen Angebote der Partner-Unternehmen. Die Angebote stehen grundsätzlich nur Mitgliedern ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung, es sei denn, die Inanspruchnahme wird ausdrücklich auch Mitgliedern unter dem 18. Lebensjahr gewährt. Dies geschieht durch ausdrückliche Kennzeichnung bei der Bekanntgabe des jeweiligen Angebots. 2. Die Angebote können nur vom Inhaber des „Maggel-Käätche“ persönlich und nur dann wahrgenommen werden, wenn der Jahresbeitrag (vgl. Ziff. III.) vollständig bezahlt ist. 3. Die entgeltliche Weitergabe des jeweiligen Angebots der Roten Funken Köln, der FunkeFründe und/oder der Partner-Unternehmen an Dritte ist unzulässig (vgl. Ziff. VI. Nr. 2), es sei denn, der Verein der „FunkeFründe“ haben bei der Bekanntgabe der Angebote Ausnahmen ausdrücklich zugelassen. Ausdrücklich zugelassen ist insbesondere der Erwerb von mehreren Eintrittskarten zu Veranstaltungen der Roten Funken Köln durch einen „Maggel-Käätche“-Inhaber, ausdrücklich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen. 4. Die Angebote stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist ein Angebot nicht mehr verfügbar, teilen die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ dies mit. Ist ein Angebot nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die Roten Funken Köln oder die „FunkeFründe“ hergeleitet werden. Im Übrigen gilt Ziff. IX. dieser Regelungen. 5. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ können für die einzelnen Angebote Sonderbedingungen erlassen, die zusammen mit dem betreffenden Angebot bekannt gegeben werden. Die Sonderbedingungen können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder sonstige Einschränkungen beinhalten. Darüber hinaus können die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ ein Bonussystem einführen. 6. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ bieten den Inhabern des „Maggel-Käätche“ eigene Angebote an und vermitteln auch fremde Angebote bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder Angebote. Bei fremden Angeboten kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem „MaggelKäätche“-Inhaber und dem Dritten zustande. Der Teilnehmer wird schon bei dem Angebot über die Identität des Anbieters des Angebotes informiert. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ haften daher nicht für die Ordnungsgemäßheit des Angebotes des Dritten oder durch diesen verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Angebote der Roten Funken Köln oder der „FunkeFründe“ gilt Ziff. IX. dieser Bedingungen. 7. Gestohlene oder sonst verlorene Angebote (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt. Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 3 VI. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ erfolgt auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von einer der beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist zu richten an: „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“ Sachsenring 42 50677 Köln oder per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an: 0221 3104864 Den Parteien steht zudem das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den Fällen des § 8 der Vereinssatzung vor, im Verstoß gegen Pflichten aus den Mitgliederregelungen für die „FunkeFründe“ sowie aus Website-Nutzungsbedingungen. Eine außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten (Vertragspflichten) kommt jedoch nur nach vorangegangener erfolgloser Mahnung in Betracht. Einer solchen Mahnung bedarf es in folgenden Fällen nicht: 1. Der Teilnehmer wird durch rassistische, beleidigende oder volksverhetzende Äußerungen jeder Art auffällig. 2. Der Teilnehmer veräußert über die „FunkeFründe“ erhaltene Eintrittskarten zu einem gleichen oder höheren Entgelt, als er selbst an die „FunkeFründe“ verrichtet hat, an Dritte weiter (sog. „SchwarzmarktTicketing“). Hiervon umfasst sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-Plattformen (eBay, etc.). VII. Widerrufsbelehrung Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des „Maggel-Käätche“ widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Aushändigung des „Maggel-Käätche“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“ Sachsenring 42 50677 Köln oder per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an: 0221 3104864 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. VIII. Partnerschaft mit Dritten Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ können bei der Umsetzung des Projektes „Funke Fründe“ Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen, sich offiziell als „Partner“, „Förderer“, „Unterstützer“ o. ä. der „FunkeFründe“ zu bezeichnen. Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 4 IX. Haftungsausschluss Die „FunkeFründe“, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt. X. Datenverarbeitung / Datenschutz Die „FunkeFründe“ verarbeiten die persönlichen Daten des „Maggel-Käätche“-Inhabers unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vom „Maggel-Käätche“-Inhaber angegebenen Daten und die Daten der über die Familienkarte miterfassten Familienmitglieder werden von den „FunkeFründe“ in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung der „FunkeFründe“, insbesondere zur Abbuchung des Teilnehmerbeitrages, der Ausstellung der „Maggel-Käätche“ sowie der Wahrung von Sicherheitsbelangen (z. B. Sicherheitsüberprüfung). In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden. Gleichzeitig haben die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ zur Erbringung einzelner Angebote aus der Mitgliedschaft entsprechende Vereinbarungen mit ausgewählten Dienstleistern abgeschlossen. Soweit hierbei auch die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten notwendig ist, wird auch hierfür die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen vertraglich sichergestellt. Zu Werbezwecken (insbesondere exklusive Angebote für Mitglieder der „FunkeFründe“) können die personenbezogenen Daten (Name, Titel, Anschrift) an die Rote Funken Köln Marketing GmbH oder Werbepartner der „FunkeFründe“ weitergegeben werden, soweit der Teilnehmer im Wege der Einwilligung gem. § 4 a BDSG (Double-opt-in-Verfahren) seine Zustimmung dazu erteilt. Der „Maggel-Käätche“-Inhaber kann der Weitergabe an die Rote Funken Köln Marketing GmbH oder Werbepartner der „FunkeFründe“ und der dortigen Nutzung jederzeit widersprechen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird vertraglich sichergestellt. Die Daten des „MaggelKäätche“-Inhabers (Name, Anschrift) können auch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verfolgung von Straftaten an Sicherheitsbehörden übermittelt werden, soweit dies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren nach Berichtigung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die genannten Kontaktdaten möglich (vgl. Ziff. VII.). Sollte im Zuge der Löschung die Mitgliedschaftsabwicklung nicht mehr möglich sein, stellt das einen wichtigen Grund gemäß Ziff. VI. zu einer fristlosen Kündigung dar. Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ stimmt der Teilnehmer der vorstehend beschriebenen Verarbeitung und Nutzung der Daten zu. XI. Änderung der vorliegenden Regelungen / Beitragsanpassung 1. Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaftsbedingungen werden den „Maggel-Käätche“-Inhabern schriftlich mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.rote-funken.de) bekanntgegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der „Maggel-Käätche“-Inhaber die Nutzung des „Maggel-Käätche“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich bei den „FunkeFründe“ widerspricht und die „FunkeFründe“ bei der Bekanntgabe auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 2. Die „FunkeFründe“ können die Höhe des Jahresbeitrages einseitig anpassen. Die „FunkeFründe“ werden eine solche Erhöhung nur dann vornehmen, wenn sich die den „FunkeFründe“ entstandenen Kosten für die Durchführung des Projekts der „FunkeFründe“ erhöht haben und eine solche Erhöhung für die „FunkeFründe“ nicht vorhersehbar war oder sich die Marktlage geändert hat. Auch eine Beitragsanpassung gilt als angenommen, wenn der „Maggel-Käätche“-Inhaber die Nutzung des „Maggel-Käätche“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihr nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich bei den „FunkeFründe“ widerspricht und die „FunkeFründe“ bei der Bekanntgabe auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 5 3. Das Mitglied kann die Höhe des Jahresbeitrages jederzeit nach eigenem Ermessen nach oben anpassen. Die Erklärung über den Willen des Mitglieds, einen höheren Jahresbeitrag als den unter Ziffer III. genannten zu leisten, ist den „FunkeFründe“ in Textform (per Brief, email, Faxschreiben etc.) zuzusenden. Die „FunkeFründe“ sind hiernach berechtigt, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu dem jeweils nächsten Fälligkeitszeitpunkt den Jahresbeitrag in der durch den Teilnehmer nach oben angepassten Höhe einzuziehen. 4. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Bedingungen oder einer Beitragsanpassung durch die „FunkeFründe“, können die „FunkeFründe“ das Nutzungsverhältnis mit dem Teilnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche beenden. In diesem Fall werden alle übermittelten Daten durch die „FunkeFründe“ gelöscht. XII. Auflösung Durch den Erwerb des „Maggel-Käätche“ erwirbt der Inhaber keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der „FunkeFründe“. Die „FunkeFründe“ können das Projekt „FunkeFründe“ jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden. XIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Köln. Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Köln vereinbart. XIV. Schlussklausel Durch die Anmeldung zu den „FunkeFründe“ erkennt das jeweilige Mitglied die Geltung dieser Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Punkte dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Ja, ich bin - jederzeit widerruflich - damit einverstanden, dass die „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“, die „Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“, die Rote Funken Köln Marketing GmbH, jeweils ansässig Sachsenring 42, 50677 Köln, sowie die von ihnen beauftragten Dienstleister (z.B. Vorverkaufsstellen, Versandstellen) meine personenbezogenen Daten für Zwecke der internen Kundenanalyse und der Werbung per Post für Aktionen, Tickets und andere Produkte (Fanartikel, Veranstaltungshinweise, Lizenzprodukte) der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. sowie seine Dienstleistungen (Veranstaltungen der Roten Funken Köln, „FunkeFründe“-Veranstaltungen, Fanreisen) verarbeiten und nutzen darf. Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. 6
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