Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der

Mitgliederregelungen FunkeFründe - der Fanclub der Kölsche
Funke rut-wieß vun 1823 e.V.
Die Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. haben das Projekt „FunkeFründe“ ins Leben gerufen.
Ziele des Projekts sind die Förderung und Unterstützung der Ziele und Aufgaben der Kölsche Funke rutwieß vun 1823 e.V. (im Folgenden „Rote Funken Köln“), der Förderung des Kölner Karnevals sowie die
Pflege des Kölschen Brauchtums.
Fans und Freunde der Roten Funken Köln können sich bei den „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche
Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“ (im Folgenden „FunkeFründe“) als Mitglieder der „FunkeFründe“
anmelden. Als Mitglieder erhalten sie ein „Maggel-Käätche“, das ihre Zugehörigkeit zu den „FunkeFründe“
ausweist und die zur Inanspruchnahme verschiedener von den Roten Funken Köln bzw. den „FunkeFründe“
jeweils festgelegter Angebote berechtigt. Die Roten Funken Köln erwarten, dass die „FunkeFründe“ durch
ihr Auftreten und ihr Verhalten das Erscheinungsbild der Roten Funken Köln, des Kölner Karnevals und der
Stadt Köln positiv beeinflussen und für die Pflege des Kölschen Brauchtums, für Toleranz und
Rücksichtnahme eintreten.
Für das Verhältnis zwischen den Roten Funken Köln und den Mitgliedern der „FunkeFründe“ gelten die
nachstehenden Regelungen. Durch die Anmeldung zu den „FunkeFründe“ erkennt das jeweilige Mitglied die
Geltung dieser Mitgliederregelungen als verbindlich an.
I. Anmeldung und Mitgliedschaft
1. Mitglieder der „FunkeFründe“ sind einzelne natürliche Personen.
2. Mitglieder der „FunkeFründe“ sind voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß durch den oder die
Erziehungsberechtigten vertreten.
Bei einer Familienmitgliedschaft genügt die volle Geschäftsfähigkeit eines gesetzlichen Vertreters.
Verfahren und Voraussetzungen für die Mitglieder werden nach billigem Ermessen von dem Vorstand des
Vereins der „FunkeFründe“ festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Vorstand
der „FunkeFründe“ darf die vom Antragsteller gemachten persönlichen Angaben mittels Vorlage geeigneter
Unterlagen, wie insbesondere Personalausweis, Meldebescheinigung usw., überprüfen.
3. Der „FunkeFründ“ bestimmt das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft beginnen soll. Bestimmt er kein
Kalenderjahr, beginnt die Mitgliedschaft in dem Kalenderjahr des gestellten Antrags. Die Mitgliedschaft in
den „FunkeFründe“ beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Aushändigung des
personifizierten Mitgliedsausweises („Maggel-Käätche“, vgl. Ziff. II.).
4. Durch die Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ wird kein Recht zur Mitgliedschaft bei den Kölsche
Funke rut-wieß vun 1823 e.V. begründet.
5. Einzelmitgliedschaften können durch Mitglieder der „FunkeFründe“ an andere natürliche Personen
verschenkt werden. Das schenkende Mitglied benennt für den Mitgliedschaftsbeginn das Kalenderjahr und
erhält hierfür einen Geschenkgutschein. Das beschenkte Mitglied bestätigt seine Anmeldung bzw.
Mitgliedschaft mit eigener Unterschrift. Die obige Ziffer I. Nr. 3 Sätze 2 und 3 findet Anwendung. Handelt
es sich bei dem Beschenkten um eine minderjährige Person, setzt eine Mitgliedschaft die schriftliche
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Die Dauer der Mitgliedschaft an den „FunkeFründe“
aufgrund eines Geschenkgutscheins gilt entsprechend Ziffer VI. Satz 1.
II. Mitgliedsausweis „Maggel-Käätche“
1. Den Mitgliedsausweis „Maggel-Käätche“ gibt es grundsätzlich in zwei Formen: als Einzelkarte, die zu
personifizieren ist auf den einzelnen „Funke-Fründ“, und als Familienkarte, die zu personifizieren ist auf die
als Familie teilnehmenden „FunkeFründe“. Den Roten Funken Köln bzw. den „FunkeFründe“ steht es frei,
weitere Kartenformen zu entwickeln und auszugeben (vgl. Ziff. II. Nr. 11). Die Voraussetzungen für den
Erwerb einer Familienkarte werden von den „FunkeFründe“ nach billigem Ermessen festgelegt (vgl. Ziff. II.
Nr. 3).
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2. Jedes Einzel-Mitglied der „FunkeFründe“ erhält ein „Maggel-Käätche“ und trägt hierauf seinen Namen
ein. Familien (vgl. Ziff. II. Nr. 3) erhalten ein gemeinsames „Maggel-Käätche“ (Familienkarte), auf denen
der Familienname einzutragen ist. Die Gestaltung des „Maggel-Käätche“ sowie deren Nutzung und
Leistungsmerkmale (z. B. PIN) werden von den „FunkeFründe“ festgelegt. Wird als zusätzliches
Leistungsmerkmal der Karte eine PIN oder ein Buchungs-Code vergeben, darf der „Maggel-Käätche“Inhaber diese Dritten nicht zugänglich machen. Die PIN bzw. der Buchungs-Code dürfen insbesondere nicht
auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
3. Eltern oder Elternteile können für sich und ihre im gleichen Haushalt mit ihnen lebenden Kinder unter
dem 18. Lebensjahr eine Familienkarte beantragen. Die „FunkeFründe“ können im Bedarfsfall den Nachweis
der Voraussetzungen der Familienkarte fordern. Der Nachweis kann in Form von Geburtsurkunde,
Kindergeldbescheinigung etc. erfolgen. Die Mitgliedschaft an den „FunkeFründe“ über die Familienkarte
endet für die Kinder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie volljährig werden. Sie werden dann von den
Roten Funken Köln oder den „FunkeFründe“ über die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft informiert und
können eine solche beantragen. Die Familie benennt einen Familienverantwortlichen, der gegenüber den
„FunkeFründe“ für die Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen durch die übrigen Angehörigen der
Familie verantwortlich und für diese der Ansprechpartner ist.
4. Das „Maggel-Käätche“ ist bei Einzelkarten zu personifizieren auf das einzelne Mitglied, bei
Familienkarten zu personifizieren auf den Familiennamen des Familienverantwortlichen (Beispiel: „Familie
Heinz Müller“). Der „Maggel-Käätche“-Inhaber hat die Karte nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren, sodass
sie nicht in die Hände Dritter gelangen kann.
5. Das „Maggel-Käätche“ dient als Identifikationsnachweis für den jeweiligen Inhaber und berechtigt zur
Inanspruchnahme der für die Mitglieder der „FunkeFründe“ angebotenen und/oder vermittelten Angebote
(Ziff. V.). Es gilt nur persönlich und ist nicht übertragbar.
6. Das „Maggel-Käätche“ behält seine Gültigkeit während der gesamten Dauer der Zugehörigkeit zu den
„FunkeFründe“.
7. Jeder Verlust oder Missbrauch des „Maggel-Käätche“ ist den „FunkeFründe“ unverzüglich zu melden. Die
Roten Funken Köln sowie die „FunkeFründe“ haften nicht für Missbrauch durch abhandengekommene
„Maggel-Käätche“ und deren Nutzung (Teilnahme an Partneraktionen, Zutritt zu Mitgliederbereichen bei
Veranstaltungen der „FunkeFründe“ und/oder der Roten Funken Köln etc.) durch den nicht berechtigten
Besitzer. Im Übrigen gilt Ziff. X. dieser Bedingungen.
8. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung kann ein neues „Maggel-Käätche“ ausgestellt
werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird von den „FunkeFründe“ eine Gebühr von 40,– € erhoben.
Im Falle der Beschädigung ist das alte „Maggel-Käätche“ an die „FunkeFründe“ zurückzugeben. Der Inhaber
des „Maggel-Käätche“ ist verpflichtet, eine als abhandengekommen gemeldete und wiedergefundene Karte
nach Erhalt der Ersatzkarte unverzüglich an die „FunkeFründe“ zurückzugeben. Die Karte darf in diesem
Fall nicht weiter benutzt werden, da sie gesperrt wurde. Der „Maggel-Käätche“-Inhaber hat den
„FunkeFründe“ unverzüglich eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung schriftlich
mitzuteilen. Versäumt der Karteninhaber schuldhaft eine Mitteilung, sind die „FunkeFründe“ nach
fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Angebotserbringung notwendigen Auskünfte einzuholen. Der
„Maggel-Käätche“-Inhaber hat den „FunkeFründe“ die hierdurch entstehenden Aufwendungen vollständig
zu erstatten. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht
korrekten Bankverbindung – z. B. einer falschen Kontonummer oder Bankleitzahl – entstehen. Im Falle des
Verlusts oder der Beschädigung des „Maggel-Käätche“ erhält das Mitglied eine Ersatzkarte mit einer neuen
Mitgliedsnummer. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Zuteilung seiner bisherigen
Mitgliedsnummer.
9. Das „Maggel-Käätche“ bleibt während des Kalenderjahres seiner Gültigkeit Eigentum der „FunkeFründe“
und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich an die „FunkeFründe“ zurückzugeben.
10. Die Roten Funken Köln sowie die „FunkeFründe“ können andere Formen und Kategorien von FanKarten einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den Inhabern
angebotenen Aktionen und der Höhe des Jahresbeitrages von den übrigen „Maggel-Käätche“ unterscheiden
können.
11. Der Wechsel in eine andere Form der Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, sofern die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge ist in
diesem Fall nicht möglich.
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III. Jahresbeitrag
1. Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied 18,23 € pro Kalenderjahr mit Ausnahme für Mitglieder unter
dem 18. Lebensjahr, die im Rahmen der Familienkarte (vgl. Ziff. II. Nr. 3) als Mitglieder angemeldet sind;
für diese beträgt der Jahresbeitrag 11,11 €. Bei Mitgliedern ohne deutsche Bankverbindung beträgt der
Jahresbeitrag aufgrund der erhöhten Bankgebühren und des Verwaltungsaufwandes jeweils zuzüglich
weitere 11,– € pro Kalenderjahr.
2. Der Jahresbeitrag für das vom Mitglieder benannte erste Kalenderjahr (vgl. Ziff. I. Nr. 3 und Nr. 5) ist
auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft erst während des bereits laufenden
Kalenderjahres beginnt.
3. Der Jahresbeitrag stellt jeweils einen Mindestbeitrag dar. Einem Mitglied steht es jederzeit frei, diesen
Beitrag zu erhöhen und so die Arbeit der Roten Funken Köln zu fördern und zu unterstützen.
4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt mittels elektronischen Lastschriftverfahrens, und zwar erstmals vor
Übergabe des „Maggel-Käätche“ und dann jeweils im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres. Der Verein
der „FunkeFründe“ kann den Beitrag nach billigem Ermessen anpassen (vgl. Ziff. XI.).
5. Die Aufrechnung gegen den Jahresbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich.
IV. Anmeldegebühr
Im Zusammenhang mit der Anmeldung zu den „FunkeFründe“ fällt für den notwendigen
Verwaltungsaufwand einmalig ein Anmeldebeitrag an. Diese beträgt pro Mitglied in allen Fällen 32,81 €.
Die Zahlung des Anmeldebeitrags erfolgt zusammen mit der Zahlung des Jahresbeitrags entsprechend Ziffer
III. 4. Satz 1.
V. Angebote für Teilnehmer der „Funke Fründe“
1. Die Mitgliedschaft berechtigt den „Maggel-Käätche“-Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils im Internet
(www.rote-funken.de/funkefruende oder www.facebook.com/rotefunken) bekannt gegebenen Angebote der
Partner-Unternehmen. Die Angebote stehen grundsätzlich nur Mitgliedern ab dem 18. Lebensjahr zur
Verfügung, es sei denn, die Inanspruchnahme wird ausdrücklich auch Mitgliedern unter dem 18. Lebensjahr
gewährt. Dies geschieht durch ausdrückliche Kennzeichnung bei der Bekanntgabe des jeweiligen Angebots.
2. Die Angebote können nur vom Inhaber des „Maggel-Käätche“ persönlich und nur dann wahrgenommen
werden, wenn der Jahresbeitrag (vgl. Ziff. III.) vollständig bezahlt ist.
3. Die entgeltliche Weitergabe des jeweiligen Angebots der Roten Funken Köln, der FunkeFründe und/oder
der Partner-Unternehmen an Dritte ist unzulässig (vgl. Ziff. VI. Nr. 2), es sei denn, der Verein der
„FunkeFründe“ haben bei der Bekanntgabe der Angebote Ausnahmen ausdrücklich zugelassen.
Ausdrücklich zugelassen ist insbesondere der Erwerb von mehreren Eintrittskarten zu Veranstaltungen der
Roten Funken Köln durch einen „Maggel-Käätche“-Inhaber, ausdrücklich vorbehaltlich abweichender
Bestimmungen.
4. Die Angebote stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist
ein Angebot nicht mehr verfügbar, teilen die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ dies mit. Ist ein
Angebot nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die Roten Funken Köln
oder die „FunkeFründe“ hergeleitet werden. Im Übrigen gilt Ziff. IX. dieser Regelungen.
5. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ können für die einzelnen Angebote Sonderbedingungen
erlassen, die zusammen mit dem betreffenden Angebot bekannt gegeben werden. Die Sonderbedingungen
können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder sonstige Einschränkungen beinhalten. Darüber
hinaus können die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ ein Bonussystem einführen.
6. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ bieten den Inhabern des „Maggel-Käätche“ eigene
Angebote an und vermitteln auch fremde Angebote bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder
Angebote. Bei fremden Angeboten kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem „MaggelKäätche“-Inhaber und dem Dritten zustande. Der Teilnehmer wird schon bei dem Angebot über die Identität
des Anbieters des Angebotes informiert. Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ haften daher nicht
für die Ordnungsgemäßheit des Angebotes des Dritten oder durch diesen verursachte Schäden. Für die
Haftung für eigene Angebote der Roten Funken Köln oder der „FunkeFründe“ gilt Ziff. IX. dieser
Bedingungen.
7. Gestohlene oder sonst verlorene Angebote (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt.
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VI. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ erfolgt auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von einer der beiden
Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt
wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist zu richten an:
„FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“
Sachsenring 42
50677 Köln
oder
per E-Mail an: [email protected]
oder
per Fax an: 0221 3104864
Den Parteien steht zudem das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für die Abwicklung
der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den Fällen des § 8 der Vereinssatzung vor, im Verstoß gegen
Pflichten aus den Mitgliederregelungen für die „FunkeFründe“ sowie aus Website-Nutzungsbedingungen.
Eine außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten (Vertragspflichten)
kommt jedoch nur nach vorangegangener erfolgloser Mahnung in Betracht. Einer solchen Mahnung bedarf
es in folgenden Fällen nicht:
1. Der Teilnehmer wird durch rassistische, beleidigende oder volksverhetzende Äußerungen jeder Art
auffällig.
2. Der Teilnehmer veräußert über die „FunkeFründe“ erhaltene Eintrittskarten zu einem gleichen oder
höheren Entgelt, als er selbst an die „FunkeFründe“ verrichtet hat, an Dritte weiter (sog. „SchwarzmarktTicketing“). Hiervon umfasst sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-Plattformen
(eBay, etc.).
VII. Widerrufsbelehrung
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des „Maggel-Käätche“ widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Aushändigung des „Maggel-Käätche“. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
an:
„FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“
Sachsenring 42
50677 Köln
oder
per E-Mail an: [email protected]
oder
per Fax an: 0221 3104864
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
VIII. Partnerschaft mit Dritten
Die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ können bei der Umsetzung des Projektes „Funke Fründe“
Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen, sich offiziell als
„Partner“, „Förderer“, „Unterstützer“ o. ä. der „FunkeFründe“ zu bezeichnen.
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IX. Haftungsausschluss
Die „FunkeFründe“, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
X. Datenverarbeitung / Datenschutz
Die „FunkeFründe“ verarbeiten die persönlichen Daten des „Maggel-Käätche“-Inhabers unter Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vom „Maggel-Käätche“-Inhaber
angegebenen Daten und die Daten der über die Familienkarte miterfassten Familienmitglieder werden von
den „FunkeFründe“ in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des
Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und
genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung der „FunkeFründe“,
insbesondere zur Abbuchung des Teilnehmerbeitrages, der Ausstellung der „Maggel-Käätche“ sowie der
Wahrung von Sicherheitsbelangen (z. B. Sicherheitsüberprüfung). In diesem Rahmen können die Daten im
erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden. Gleichzeitig haben
die Roten Funken Köln bzw. die „FunkeFründe“ zur Erbringung einzelner Angebote aus der Mitgliedschaft
entsprechende Vereinbarungen mit ausgewählten Dienstleistern abgeschlossen. Soweit hierbei auch die
Verarbeitung personenbezogener Kundendaten notwendig ist, wird auch hierfür die Einhaltung der
anwendbaren Datenschutzbestimmungen vertraglich sichergestellt.
Zu Werbezwecken (insbesondere exklusive Angebote für Mitglieder der „FunkeFründe“) können die
personenbezogenen Daten (Name, Titel, Anschrift) an die Rote Funken Köln Marketing GmbH oder
Werbepartner der „FunkeFründe“ weitergegeben werden, soweit der Teilnehmer im Wege der Einwilligung
gem. § 4 a BDSG (Double-opt-in-Verfahren) seine Zustimmung dazu erteilt. Der „Maggel-Käätche“-Inhaber
kann der Weitergabe an die Rote Funken Köln Marketing GmbH oder Werbepartner der „FunkeFründe“ und
der dortigen Nutzung jederzeit widersprechen.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird vertraglich sichergestellt. Die Daten des „MaggelKäätche“-Inhabers (Name, Anschrift) können auch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und zur Verfolgung von Straftaten an Sicherheitsbehörden übermittelt werden, soweit dies im Einklang mit
den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und
Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren nach Berichtigung,
Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die genannten Kontaktdaten möglich (vgl.
Ziff. VII.). Sollte im Zuge der Löschung die Mitgliedschaftsabwicklung nicht mehr möglich sein, stellt das
einen wichtigen Grund gemäß Ziff. VI. zu einer fristlosen Kündigung dar. Mit der Anmeldung zur
Mitgliedschaft in den „FunkeFründe“ stimmt der Teilnehmer der vorstehend beschriebenen Verarbeitung
und Nutzung der Daten zu.
XI. Änderung der vorliegenden Regelungen / Beitragsanpassung
1. Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaftsbedingungen werden den „Maggel-Käätche“-Inhabern
schriftlich mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.rote-funken.de) bekanntgegeben. Sie gelten als
angenommen, wenn der „Maggel-Käätche“-Inhaber die Nutzung des „Maggel-Käätche“ fortsetzt oder –
unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe
schriftlich bei den „FunkeFründe“ widerspricht und die „FunkeFründe“ bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
2. Die „FunkeFründe“ können die Höhe des Jahresbeitrages einseitig anpassen. Die „FunkeFründe“ werden
eine solche Erhöhung nur dann vornehmen, wenn sich die den „FunkeFründe“ entstandenen Kosten für die
Durchführung des Projekts der „FunkeFründe“ erhöht haben und eine solche Erhöhung für die
„FunkeFründe“ nicht vorhersehbar war oder sich die Marktlage geändert hat. Auch eine Beitragsanpassung
gilt als angenommen, wenn der „Maggel-Käätche“-Inhaber die Nutzung des „Maggel-Käätche“ fortsetzt oder
– unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihr nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe
schriftlich bei den „FunkeFründe“ widerspricht und die „FunkeFründe“ bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
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3. Das Mitglied kann die Höhe des Jahresbeitrages jederzeit nach eigenem Ermessen nach oben anpassen.
Die Erklärung über den Willen des Mitglieds, einen höheren Jahresbeitrag als den unter Ziffer III. genannten
zu leisten, ist den „FunkeFründe“ in Textform (per Brief, email, Faxschreiben etc.) zuzusenden. Die
„FunkeFründe“ sind hiernach berechtigt, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu dem jeweils nächsten
Fälligkeitszeitpunkt den Jahresbeitrag in der durch den Teilnehmer nach oben angepassten Höhe
einzuziehen.
4. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Bedingungen oder einer Beitragsanpassung durch die
„FunkeFründe“, können die „FunkeFründe“ das Nutzungsverhältnis mit dem Teilnehmer unter Ausschluss
jeglicher Schadensersatzansprüche beenden. In diesem Fall werden alle übermittelten Daten durch die
„FunkeFründe“ gelöscht.
XII. Auflösung
Durch den Erwerb des „Maggel-Käätche“ erwirbt der Inhaber keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der
„FunkeFründe“. Die „FunkeFründe“ können das Projekt „FunkeFründe“ jederzeit zum Ende eines
Kalenderjahres oder bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.
XIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Köln. Ist der Teilnehmer
Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ebenfalls Köln vereinbart.
XIV. Schlussklausel
Durch die Anmeldung zu den „FunkeFründe“ erkennt das jeweilige Mitglied die Geltung dieser
Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Punkte dieser Mitgliedschaftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Ja, ich bin - jederzeit widerruflich - damit einverstanden, dass die „FunkeFründe – der Fanclub der Kölsche
Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“, die „Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.“, die Rote Funken Köln
Marketing GmbH, jeweils ansässig Sachsenring 42, 50677 Köln, sowie die von ihnen beauftragten
Dienstleister (z.B. Vorverkaufsstellen, Versandstellen) meine personenbezogenen Daten für Zwecke der
internen Kundenanalyse und der Werbung per Post für Aktionen, Tickets und andere Produkte (Fanartikel,
Veranstaltungshinweise, Lizenzprodukte) der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. sowie seine
Dienstleistungen (Veranstaltungen der Roten Funken Köln, „FunkeFründe“-Veranstaltungen, Fanreisen)
verarbeiten und nutzen darf.
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