Workshop Lohnfragen Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod

Workshop Lohnfragen
Lohnfortzahlung bei Krankheit,
Unfall und Tod
Nach Personal- und Besoldungsgesetz
für Mitarbeitende der Verwaltung des
Kantons Schwyz
Fallbeschriebe
Lohnfortzahlung bei Krankheit mit IV, inklusive Lohnverarbeitungen
Lohnfortzahlung bei Todesfall
Referentin:
Erika Morger, Leiterin Personaldienste Gemeinde Freienbach
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Fall
Angestellter, 45 jährig im 15. Anstellungsjahr, verheiratet, zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren,
im unbefristeten Arbeitsverhältnis, fällt krankheitshalber am 15. Mai 2013 aus. Diagnose unbestimmt.
Mitte Juni 2013 nimmt der Angestellte wie gewohnt seine Tätigkeiten wieder auf. Bereits am
20. September 2013 fällt er wieder aus, Diagnose Burnout.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?

Wann ist eine IV Früherfassung resp. Anmeldung zu tätigen?

Wie ist die Lohnabrechnung zu erstellen - mit oder ohne
Krankentaggeldversicherung?

Wenn keine Aussicht auf Wiedererlangen der bisherigen Tätigkeit besteht, wann und
auf welchen Zeitpunkt kann gekündigt werden?
Lohnfortzahlung
November 2013
IV Anmeldung Früherfassung
In der Regel bereits schon nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit sollte eine
Früherfassung an die IV erfolgen.
Meldeberechtigt für die Früherfassung sind neben der versicherten Person und des gesetzlichen
Vertreters der Arbeitgeber, die behandelnden Ärzte, die Krankentaggeld- und Unfallversicherer.
Bei der Anmeldung für eine IV-Früherfassung muss gleichzeitig die Pensionskasse informiert werden.
Januar 2014
Der Angestellte ist immer noch infolge Burnout arbeitsunfähig.
Auswirkungen auf den Lohn?
 Anspruch auf Familienzulagen
 Anspruch auf Kinderzulagen
 Bei Krankentaggeldversicherung, Zahlungseingang
 Eventuell bereits Prämienbefreiung PK, je nach Kasse
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25. Mai 2015
Lohnabrechnung - mit oder ohne Krankentaggeldversicherung
Familienzulagen des Kantons Schwyz

Werden weiterhin ausgerichtet
Kinder- und Ausbildungszulagen
Werden ausgerichtet bei vollständigen Arbeitsverhinderungen wie Krankheit und Unfall, für den Monat,
wo die Arbeitsverhinderung eintritt, und während der drei darauf folgenden Monate.
Aber:

Ohne Taggelder aus der Krankentaggeldversicherung verändert sich der der AHV-pflichtige
Lohn nicht. Deshalb besteht weiterhin Anspruch auf Kinderzulagen analog Lohnanspruch von
zwei Jahren gemäss Personalreglement.

Durch den Eingang von Krankentaggeldern vermindert sich der AHV-pflichtige Lohn. Wenn für
den Arbeitnehmer kein AHV-pflichtiger Lohn von mehr als CHF 7‘050.- pro Jahr, resp. CHF
587.- pro Monat abgerechnet wird, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Kinderund Ausbildungszulagen. In diesem Fall müssen die Kinder- und Ausbildungszulagen über
den anderen Elternteil eingefordert werden, sofern dieser das höhere AHV-pflichtige Einkommen erzielt. Die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen kommt dann zur Anwendung.(Wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen erzielt)

Sollte der andere Elternteil kein Einkommen erzielen, ist der Anteil der Kinderzulagen, sofern
dieser mit den Leistungen des Krankentaggeldes vergütet wird, dem Angestellten direkt zu
überweisen.
Leistungen bei Krankentaggeldversicherung

Taggeldberechnung: Jahreslohn inkl. Familien- und Kinderzulagen Fr. 108‘480.00/365*80% =
Tagesansatz Fr. 238.00 (Januar 2014 = 31 Tage à Fr. 238.00)
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25. Mai 2015
Nettolohnausgleich

Bei Ausrichtung von 100% des Lohnes wird dem Mitarbeitenden bei Lohnrückvergütungen ein
höherer Nettolohn ausgerichtet als in den anderen Monaten. Der Nettolohnausgleich wird
mehrheitlich angewendet, wurde aber gerichtlich bis heute noch nicht geprüft. Da in den
Arbeitsverträgen der Bruttolohn definiert ist, darf der Nettolohnausgleich nicht am Bruttolohn
korrigiert werden.
Februar 2014
Der Angestellte ist immer noch infolge Burnout arbeitsunfähig.
Auswirkungen auf den Lohn?
 Nein
IV-Anmeldung
Wenn eine IV-Früherfassung bisher noch nicht getätigt wurde, muss die Anmeldung jetzt erfolgen, da
spätestens nach sechsmonatiger Abwesenheit die Meldung bei der IV eingegangen sein muss. Die
Pensionskasse Schwyz ist gleichzeitig über die IV-Anmeldung zu informieren.
Beim Fragebogen für Arbeitgebende“ Berufliche
Integration“ muss das Feld Vorschussleistungen erbracht
mit ja beantwortet werden, damit die Leistungen dem
Arbeitgeber vergütet werden.
(Mit Krankentaggeldversicherung je nach Vertrag)
März 2014
Kündigung - wenn keine Aussicht auf Wiedererlangen der bisherigen Tätigkeit besteht
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25. Mai 2015
Dauer der Sperrfrist
 von 180 Tagen vom 20. September 2013 bis 18. März 2014
Das Arbeitsverhältnis darf gekündigt werden, frühestens am 19. März 2014 unter Berücksichtigung
von drei Monaten Kündigungsfrist auf den 30. Juni 2014.
Bei den Lehrkräften sind zusätzlich die beiden Kündigungstermine zu beachten. Das Arbeitsverhältnis
ist nur auf 31. Januar oder 31. Juli zu kündigen. Art. 11
Hat Kündigung Einfluss auf Lohnfortzahlungspflicht?
 Nein, da die Lohnfortzahlung bis maximal zwei Jahre gewährleistet ist und keine Ergänzung
im Personalreglement, dass die Lohnzahlungspflicht mit Austritt beendet ist.
Wie lange dauert die Lohnfortzahlung bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
 Das Arbeitsverhältnis ist beendet per 30. Juni 2014. Gemäss Artikel §21 ist der Lohn über das
Arbeitsverhältnis hinaus geschuldet.
Juli 2014
Lohnfortzahlung
Gegen Vorlage eines Arztzeugnisses während voller Arbeitsunfähigkeit ist der Anspruch wie folgt:



100% bis 19. September 2014
80% ab 20. September 2014 bis längstens 19. September 2015
oder bis zur Erreichung der vollen Arbeitsfähigkeit
September 2014
Der Angestellte ist immer noch arbeitsunfähig, IV Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen.
Auswirkungen auf Lohn?
 Ja, Lohnkürzung ab 21. September 2014 um 20%
 Mit Krankentaggeldversicherung, Lohnart ohne Nettolohnausgleich, da Lohn >100%
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25. Mai 2015
Beitragslücke AHV

Bei Eingang von Krankentaggeldleistungen bei der Lohnfortzahlung von 80% besteht das
Risiko, dass für den Angestellten in einem Kalenderjahr keine Sozialversicherungsbeiträge
abgerechnet werden. Der Angestellte muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass er den
Minimalbeitrag als Nichterwerbstätiger direkt der Ausgleichskasse bezahlt, damit für ihn keine
Beitragslücke für die Rentenberechnung entsteht.
Januar 2015
Meldung durch IV-Stelle: Angestellter wird zu 100% invalid erklärt.
Auswirkungen auf den Lohn?


PK, Wegfall Prämie
Verbuchung IV-Taggeld
September 2015
Letzter Lohnanspruch gemäss Reglement
Grundsätze bei Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung sollte im ersten Jahr gleich hoch sein, wie der Lohn bei voller Arbeitsleistung.
Bei Angestellten mit Monatslohn werden regelmässige Zulagen, z.B. beim Pflegepersonal die Nachtzuschläge usw., vergütet. Bei Angestellten im Stundenlohn gilt als Basis für die Berechnung der
durchschnittliche Verdienst der letzten sechs Monate. Je nach Situation kann auch als Basis der
durchschnittliche Verdienst der letzten zwölf Monate angewendet werden.
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25. Mai 2015
Lohnfortzahlung im Todesfall
Fall
Angestellter, 38 Jährig, 1 Kind, verunglückt tödlich auf einer Skitour am 20. April 2015.
Lohnzahlung
 Alle Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis werden fällig. Alle offenen Ansprüche, Spesen,
Dienstaltergeschenk, 13. Monatslohn, Überzeit etc. werden abgerechnet und auf das Konto
des verstorbenen Angestellten überwiesen. Die Kinder- und Ausbildungszulagen sind für den
Sterbemonat und noch drei zusätzliche Monate auszurichten.
Lohnnachgenuss 2 Monate
 Wenn die Familiensituation deutlich ist, ist der Lohnnachgenuss dem Ehepartner (inkl. allen
Zulagen) zu überweisen.

Wenn die Familiensituation unklar ist, ist es empfehlenswert, die zwei Monate
Lohnnachgenuss mit letztem Lohn auf das Konto des Verstorbenen zu vergüten.

Der Lohnnachgenuss ist kein Lohn, weshalb darauf keine Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen sind. Hingegen unterliegt der Lohnnachgenuss bei ausländischen Begünstigten der
Quellensteuer.
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25. Mai 2015
Lohnausweis:

Bei Bezahlung des Lohnnachgenusses an den Ehepartner ist eine separate Rentenbescheinigung auf den Anspruchsberechtigten auszustellen. Der Betrag ist unter Ziffer 4
(Kapitalleistungen) mit Vermerk «Besoldungsnachgenuss» aufzuführen.

Bei Bezahlung des Lohnnachgenusses an den verstorbenen Mitarbeiter dito unter Ziffer 4
(Kapitalleistungen) mit Vermerk „Besoldungsnachgenuss“ aufführen.
Beitragspflicht Sozialversicherungen auf Versicherungsleistungen und
Lohnnachgenuss
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25. Mai 2015