NATIONAL HOLSTEIN NATIONAL RED HOLSTEIN 2

Photos: Han Hopman | Graphisme :
2016
2 avril / April / April
ESPACE GRUYÈRE
NATIONAL HOLSTEIN
NATIONAL RED HOLSTEIN
Switzerland. Naturally.
EXPO Bulle 2016
Informationen für die Aussteller
swissherdbook und der Schweizerische Holsteinzuchtverband organisieren im Rahmen der EXPO Bulle
am Samstag, 2. April 2016 die nationalen Holstein- und Red Holsteinschauen.
Der Erfolg der letzten EXPO Bulle hat das Bestreben, die nationale Ausstellung zum Fest aller Holsteinund Red Holstein-Züchter des Landes zu machen, bestätigt.
Die Zufriedenheit der Aussteller und Besucher hat den Entscheid der Organisatoren erleichtert, den
Anlass auch im 2016 an einem Tag durchzuführen. So kann vermieden werden, dass die Besucher zweimal den Weg nach Bulle machen oder sogar zwischen dem einen oder anderen Wettbewerbstag wählen
müssen. Wie im Jahr 2015 wird das Programm am Samstag durch Betriebsbesuche am Freitag, von
10.00 bis 16.00 Uhr (Farm Tour), sowie durch eine Auktion von Topgenetik am Freitagabend um 20.00
Uhr (Swiss National Sale) ergänzt.
Die grosse Messe der schweizerischen Viehzucht ist so zu einem einzigartigen Treffen geworden mit
einem Festprogramm am Abend nach den Wettbewerben im Ring. Aufgrund der Umplatzierung der
kommerziellen Ausstellungsstände haben die Aussteller ab der nächsten Ausgabe mehr Platz in den
Ställen zur Verfügung.
Interessierte Züchter finden in diesem Dokument wichtige Informationen zur Veranstaltung:
allgemeine Informationen und Neuerungen
Ausstellungsreglement
Juniormeisterschaft
Auszeichnung des besten Züchters
Reglement für die Vorbereitung der Tiere
Allgemeine Informationen und Neuerungen
Datum und Ort: Die EXPO Bulle findet am Samstag, 2. April 2016 (nationale Holstein- & Red HolsteinAusstellung) im Espace Gruyère in Bulle statt. Die Auffuhr der Kühe ist für Donnerstag, 31. März vorgesehen und die Abfuhr für Sonntagmorgen, 3. April.
Anmeldung: Die Anmeldefrist ist auf den 29. Februar 2016 festgelegt. Anmeldungen werden ausschliesslich übers Internet angenommen (www.expobulle.ch), ab dem 19. Januar 2016. Das neue System
erlaubt Änderungen und Abmeldungen bis zum 29. Februar. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, ihre
Tiere nicht erst in letzter Minute anzumelden!
Gebühr: Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 80.- + MwSt. pro Kuh. Jeder Aussteller hat zudem die Möglichkeit, gratis Reservekühe anzumelden: 1 Reserve bei bis zu 3 angemeldeten Kühen, 2 Reserven bei mehr
als 3 angemeldeten Kühen. Die Anmeldegebühr wird von den Organisatoren in Rechnung gestellt.
Rückvergütung für anwesende Kühe: Ein Betrag von Fr. 40.- pro anwesende Kuh wird dem Aussteller
unter folgenden Bedingungen erstattet:
 Der Aussteller hat die Anzahl der ausgestellten Kühe termingerecht via Internet gemeldet (vom 21.
bis 28. März 2016).
 Die Anzahl der gemeldeten Kühe entspricht der Anzahl Kühe, die tatsächlich im Espace Gruyère anwesend sind (erkrankt eine Kuh zwischen der Anmeldung und der Auffuhr, muss für diese Kuh ein
Tierarztzeugnis vorgelegt werden, damit für die restlichen aufgeführten Kühe die Rückvergütung
ausbezahlt wird).
UNTERSTÜTZUNG FÜR AUSSTELLER VON AUSSERHALB DES KANTONS FREIBURG:
Um den „nationalen“ Charakter der EXPO Bulle zu unterstreichen, haben der Schweizerische Holsteinzuchtverband sowie die Rassenkommission Red Holstein und Holstein von swissherdbook entschieden,
an Betriebe ausserhalb des Kantons Freiburg einen Transportbeitrag von Fr. 50.- pro ausgestellte (in
Bulle anwesende) Kuh zu entrichten.
Kühe mit ausländischer TVD-Nr.: Kühe mit einer ausländischen TVD-Nummer müssen vor dem 2. April
2015 importiert worden sein (das bei der TVD registrierte Importdatum ist massgeblich) und im Herdebuch eines der beiden durchführenden Verbände eingetragen sein.
Einführung einer Kategorie „Kuh mit 50'000 kg Milch“: Um Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit der
Rassen Holstein und Red Holstein zu fördern, erhalten die produktivsten Kühe eine eigene Kategorie
(betrifft Tiere mit einer Lebensleistung von über 50‘000 kg am 1. März 2016).
NEUERUNGEN
Juniormeisterschaft: Alle Erstlingskühe nehmen von jetzt ab an der Juniormeisterschaft teil (maximales
Kalbealter von 36 Monaten für die Anmeldung zur Ausstellung bleibt im Reglement festgehalten).
Verwendung des Platzes in den Ställen: Damit sich die Aussteller während der Vorbereitung ihrer Tiere
im Espace Gruyère wohler fühlen und um eine bessere Sauberkeit in den Ställen zu gewährleisten, hat
der Vorstand entschieden, die Platzierung der Krippen im Espace Gruyère zu ändern. So hat jeder Aussteller mehr Fläche als Stauraum zur Verfügung.
BVD: Tiere, die nach dem 1. Januar 2013 geboren wurden, müssen in den 30 Tagen vor der Ausstellung
negativ auf Antigene gegen BVD getestet worden sein.
Der Stand EXPO Bulle: ein Stand mit Profis fu r die Vorbereitung
Ihrer besten Kuhe
Ein Tier auf einen Wettbewerb von internationalem Niveau wie die EXPO Bulle vorzubereiten, braucht
Zeit! Die schweizerischen Viehzuchtverbände sind sich dieses Problems bewusst. Mit dem Ziel, die
bestmögliche Vertretung der Schweizer Holstein- und Red Holstein-Zucht an der EXPO Bulle zu haben,
organisieren sie deshalb einen professionellen Stand für die Vorbereitung der Tiere.
Wichtigste Infos dazu:
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unter der Verantwortung von Schweizer Stylern von hohem Niveau;
Engagement von kanadischen Stylern zur Unterstützung;
komplette Übernahme der Kühe während der ganzen Ausstellung;
Möglichkeit, die Kuh im Ring vorführen zu lassen;
Anmeldung via Internet gleichzeitig mit der Anmeldung der Kühe;
Gebühr für die Anmeldung zum Stand: Fr. 100.-, danach Fr. 250.- pro Kuh, die im Espace Gruyère
anwesend ist.
Zögern Sie nicht, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen! Sie haben so die Garantie für qualitativ
hochstehende Arbeit, die Ihnen die Teilnahme an der EXPO Bulle, dem nationalen Treffpunkt der Holstein- und Red Holstein-Zucht, ermöglicht.
Liste der regionalen Sta nde
Wie in den vergangenen Jahren organisieren mehrere regionale Vereine Stände für ihre Züchter. Bei der
Anmeldung via Internet können Sie wählen, sich für einen privaten Züchterstand anzumelden oder für
den Stand der EXPO Bulle, wie er im vorliegenden Faltprospekt vorgestellt wird, oder für einen regionalen Stand.
Nachstehend finden Sie die Liste der regionalen Stände mit den Adressen der Standverantwortlichen.
Région / Region
AG - BS SHZV – SHB
Arc jurassien SHB - FSHo
Coordonnées des responsables /
Adressen der Verantwortlichen
Téléphone / Telefon
Ender Andreas
Höllstrasse 5, 5625 Kallern
076 307 73 27
Spycher Mathurin
Sous-les-Roches 167, 2615 Sonvilier
079 378 25 20
Fankhauser Martin
Pfandersmatt 2W, 3664 Burgistein
BE – SO SHB - SHZV
-----------------------------------------------Salvisberg Hanspeter
Fankhauser : 079 424 13 04
--------------------------------------Salvisberg : 079 352 60 80
Sandgässli 8, 3045 Meikirch
Oberson Florian
Route de l'Eglise 64, 1721 Courtion
079 415 55 49
Gremaud Philippe
Rte de l'Intyamon 119, 1666 Villars-sous-Mont
079 703 25 68
Sätteli Dominik
Hundwil 964, 9402 Mörschwil
079 687 33 58
Sarine FSHo
Piccand Frédéric
Route de Saint-Claude 26, 1726 Farvagny
079 816 35 57
Sarine SHB
Brönniman Samuel
La Planchette 60, 1756 Onnens
079 275 79 78
Sense - See SHZV – SHB
Hans Aebischer
Vogelshaus 77, 3178 Bösingen
079 393 30 35
Philippe Germain
route de Longirod 35, 1188 St-George
079 466 51 76
Rüttimann Patrick
Grüt, 6276 Hohenrain
079 470 28 89
Broye – Lac FSHo – SHB
Gruyère – Glâne - Veveyse
SHB - FSHo
Ostschweiz SHZV – SHB
VD-VS-GE FSHo – SHB
Zentralschweiz SHZV – SHB
EXPO BULLE 2016
NATIONALE HOLSTEIN- & RED HOLSTEIN-AUSSTELLUNG
Reglement der Ausstellung
1. DATUM UND ORT
Die Ausstellung findet vom 31. März bis 2. April 2016 im ESPACE GRUYERE in Bulle statt.
Samstag, 2. April: Nationale Holstein- und Red Holstein-Ausstellung
2. ZWECK
Der Schweizerische Holsteinzuchtverband und swissherdbook organisieren in Zusammenarbeit mit den
freiburgischen Zuchtverbänden und unter dem Patronat des Landwirtschaftsamtes des Kantons Freiburg
die EXPO Bulle mit dem Zweck, die besten Tiere der Rassen Holstein und Red Holstein im Wettbewerb
zusammenzuführen und die Milchviehzucht zu fördern.
3. AUFFUHRBEDINGUNGEN
3.1 Aussteller
Zugelassen sind nur Tierbesitzer oder -mitbesitzer von im Herdebuch registrierten Tieren. Pro Farbe
(Holstein / Red Holstein) können höchstens 7 Kühe pro Besitzer oder Mitbesitzer aufgeführt werden.
3.2 Tiere
Zugelassen werden nur laktierende Holstein- oder Red Holstein-Kühe mit einer offiziellen Abstammung
(mindestens eine Generation im Herdebuch registriert), im Besitz des Ausstellers gemäss Herdebuch
zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Erstlingskühe müssen spätestens mit 36 Monaten gekalbt haben (Achtung: 36 Monate und 0 Tage).
Kühe mit einer ausländischen TVD-Nummer müssen vor dem 2. April 2015 importiert worden sein (das
bei der TVD registrierte Importdatum ist massgeblich) und im Herdebuch eines der beiden durchführenden Verbände eingetragen sein.
3.3 Seuchenpolizeiliche Vorschriften
Es dürfen ausschliesslich Tiere aus Beständen aufgeführt werden, die keinerlei seuchenpolizeilichen
Sperrmassnahmen unterworfen sind.
Die Kühe müssen in den 30 Tagen vor der Ausstellung einer serologischen Untersuchung bezüglich
IBR/IPV unterzogen worden sein, deren Befund negativ sein muss.
Es dürfen ausschliesslich Tiere aus anerkannt BVD-freien Beständen (Bovine Virus Diarrhoe) zur Ausstellung aufgeführt werden (BVD-Status des Betriebs: BVD-frei). Betriebe mit Tieren unter Verstellungsverbot können nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Tiere geboren nach dem 1. Januar 2013 müssen in den 30 Tagen vor der Ausstellung negativ auf
BVD-Antigene getestet worden sein.
Kühe in Behandlung können unter folgenden Bedingungen aufgeführt werden:
 Das Tier zeigt keine sichtbaren Krankheitssymptome.
 Bei der Auffuhr präsentiert der Aussteller dem für die Kontrolle zuständigen Tierarzt den Auszug aus
dem Behandlungsjournal des Betriebes mit dem Eintrag der betreffenden Behandlung.
Von jeder Kuh kann beim ersten Melken eine Milchprobe entnommen werden.
Bei der Auffuhr werden sämtliche Tiere von einem Tierarzt kontrolliert. Kranke, mit Flechten, Anzeichen
von Dasselfliegen oder Hautparasiten befallene Tiere werden zurückgewiesen. Anderslautende Bestimmungen bleiben im Fall von Änderungen der epidemiologischen Situation vorbehalten.
4.
Anmeldung
Anmeldungen erfolgen ausschliesslich per Internet über die Homepage der EXPO Bulle
(www.expobulle.ch). Anmeldungen per Post werden nicht angenommen. Der Anmeldeschluss ist auf
Montag, 29. Februar 2016 festgelegt. Die Anmeldungen über Internet können bis zum Anmeldeschluss
abgeändert werden, danach gelten sie als definitiv und nicht mehr änderbar und dienen als Grundlage für
die Rechnungstellung.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 80.– + MwSt. pro Kuh. Jeder Aussteller hat zudem die Möglichkeit, kostenlos Reservekühe anzumelden: 1 Reserve bei bis zu 3 angemeldeten Kühen; 2 Reserven, falls mehr
als 3 Kühe angemeldet sind.
Die Anmeldegebühr wird dem Aussteller von der Organisation in Rechnung gestellt.
Der Aussteller bekommt kostenlos einen Katalog und eine Eintrittskarte.
Über das persönliche Konto, das bei der Anmeldung eröffnet wurde, muss jeder Aussteller die Anzahl der
an der Ausstellung anwesenden Kühe zwischen Montag, 21. März und Montag, 28. März 2016 bestätigen.
Eine Rückvergütung von CHF 40.– pro anwesende Kuh erfolgt unter nachstehenden Bedingungen:
 Der Aussteller hat die Anzahl der ausgestellten Kühe termingerecht via Internet gemeldet (vom 21. bis
28. März 2016).
 Die Anzahl der gemeldeten Kühe entspricht der Anzahl Kühe, die tatsächlich im Espace Gruyère anwesend sind (erkrankt eine Kuh zwischen der Anmeldung und der Auffuhr, muss für diese Kuh ein
Tierarztzeugnis vorgelegt werden, damit für die restlichen aufgeführten Kühe die Rückvergütung ausbezahlt wird).
Für abwesende Kühe erfolgt auch im Krankheitsfall keine Rückvergütung.
Die Rückvergütung wird bei der Abfuhr am Sonntag, 3. April von 05.30 bis 10.00 Uhr ausbezahlt.
5. AUFFUHR – ABFUHR
Die zugelassenen Tiere sind am Donnerstag, 31. März gemäss Angaben in den „Mitteilungen an die
Aussteller“ auf dem Ausstellungsgelände im ESPACE GRUYERE in Bulle aufzuführen und müssen bis
zur Abfuhr, die am Sonntag, 2. April von 06.00 Uhr bis spätestens 10.00 Uhr erfolgt, auf dem Platz bleiben.
Vorzeitige Abtransporte werden bestraft, insbesondere mit dem Ausschluss von der nächsten
Ausstellung.
Die Organisation darf Tiere zurückweisen, die nicht dem Exterieurstandard der Ausstellung entsprechen.
Die Tierbegleiter haben bei der Auffuhr folgende Dokumente vorzuweisen:
a) das vom Aussteller korrekt ausgefüllte und unterzeichnete Begleitdokument
b) das Veterinärzeugnis betreffend IBR/IPV-Untersuchung
c) die rechtsgültige, vom Aussteller unterzeichnete Erklärung betreffend das Reglement für das Bereitstellen der Tiere.
Die Kühe müssen eindeutig und dauerhaft gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gekennzeichnet sein.
6. UNTERKUNFT – FÜTTERUNG – MELKEN
Das Organisationskomitee sorgt für die Zurverfügungstellung von Raufutter, Wasser und Einstreu und
bestimmt einen oder mehrere Lieferanten für das Kraftfutter. Das Mitbringen von Grünfutter ist untersagt.
Das Putzen der Tiere ist Sache der Aussteller.
Die Aussteller bilden Stände pro Züchter oder pro Region gemäss ihrer Anmeldung. Detailbestimmungen
regeln die Einrichtung des Standes und die Aufgabenteilung zwischen den Ständen und dem Organisationskomitee. Die Aussteller melken ihre Tiere selbst, nur mit dem von den Organisatoren zur Verfügung
gestellten Material und nur in dem dafür vorgesehenen Stand. Die Milch bleibt Eigentum der Organisation.
Die Aussteller sind verantwortlich für durch Hemmstoffe in der Milch verursachte Schäden. Während der
Ausstellung werden Milchproben entnommen.
7. VERSICHERUNG
Jegliches Risiko geht zu Lasten des Eigentümers/Ausstellers. Das Organisationskomitee versichert die
Ausstellungskühe für die gesamte Ausstellungsdauer, Transport inbegriffen, gegen Unfall, akute Krankheiten und durch Unfall verursachtes Verwerfen. Die Versicherungssumme beträgt höchstens
CHF 10'000.– pro Kuh. Höhere Beträge sind vom Aussteller selbst zu versichern.
8. VORFÜHRUNG – PREISE
Der Aussteller unterzieht sich dem Reglement für das Bereitstellen der Tiere.
Die ausgestellten Tiere werden nach Alter und Anzahl zugelassener Tiere in Kategorien eingeteilt. Die
letzte Kategorie jeder Rasse wird mit den Kühen gebildet, die vor dem 1. März 2016 über 50‘000 kg Lebensleistung aufweisen. Die Tiere werden im Ring vor dem Publikum eingestellt. Die Klassierung ist definitiv.
Jeder ausstellende Betrieb erhält eine Stallplakette. Die bestklassierten Kühe jeder Kategorie erhalten
einen Preis. Spezialpreise werden ausserdem an die Junior Champion und die nationale Champion sowie
an die Schöneutersiegerin der Rassen Holstein und Red Holstein vergeben. Pro Rasse wird eine Auszeichnung „bester Züchter“ vergeben.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mit der Anmeldung von einem oder mehreren Tieren zur Ausstellung anerkennt der Züchter das vorliegende Reglement.
Jede Zuwiderhandlung gegen das Reglement oder andere Weisungen der Ausstellung sowie unbegründetes Fernbleiben werden vom Organisationskomitee geahndet.
Steht ein Züchter in einem Verfahren bezüglich Herdebuchwesen oder Leistungsprüfungen oder könnte
seine Teilnahme den Ruf der Ausstellung schädigen, so darf er nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Grangeneuve, den 18. September 2015
Organisationskomitee EXPO BULLE
Der Präsident:
Der Geschäftsführer:
R. Rothenbühler
J.-Ch. Philipona
Auskunft:
Organisationskomitee EXPO BULLE, Rte de Grangeneuve 31, 1725 Posieux
Tel. 026 305 58 90 l Fax 026 305 58 04 l [email protected] l www.expobulle.ch
EXPO BULLE 2016
NATIONALE HOLSTEIN- & RED HOLSTEIN-AUSSTELLUNG
Reglement der Juniormeisterschaft
1) ZIELE
EXPO Bulle organisiert im Rahmen der Ausstellung eine Juniormeisterschaft mit dem Ziel, die Erstlingskühe der Rassen Holstein und Red Holstein zu fördern.
Dieser Wettbewerb wird zu Beginn des Ausstellungstages durchgeführt, um eine zu lange Wartezeit
und somit zu stark beladene Euter bei den Tieren der ersten Kategorien zu verhindern.
2) BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER JUNIORMEISTERSCHAFT
Für die Anmeldung der Tiere gilt das Ausstellungsreglement.
Alle im Espace Gruyère ausgestellten Erstlingskühe (neu: keine Altersbegrenzung) werden den ersten Kategorien zugeteilt (normalerweise die 3 oder 4 ersten). Sie nehmen an der Wahl zur Junior
Champion teil. Sie nehmen nicht an den anderen Wettbewerben teil (Schöneuter, Wahl der nationalen
Siegerkuh).
Alle mehrlaktierenden Kühe werden in die nachfolgenden Kategorien integriert: nur die Erstlingskühe
nehmen an der Wahl zur Junior Champion teil.
Für die Anmeldung der Tiere gelten die Zulassungsbedingungen gemäss dem Austellungsreglement
der EXPO Bulle: die Erstlingskühe müssen spätestens im Alter von 36 Monaten gekalbt haben (Achtung: 36 Monate und 0 Tage).
3) ORGANISATION DER JUNIORMEISTERSCHAFT
Die Wahl der Junior Champion folgt direkt nach der Rangierung der letzten betreffenden Kategorie.
Jeweils die besten zwei Kühe jeder Kategorie nehmen daran teil. Der Richter wählt die Junior Champion und ihre Reserve. Sie erhalten eine spezielle Auszeichnung.
Es gibt keine Junior Schöneuterwahl, das beste Euter jeder Kategorie Junior wird jedoch mit einem
speziellen Flot ausgezeichnet.
EXPO BULLE 2016
NATIONAL HOLSTEIN & RED HOLSTEIN
Reglement für die Verleihung
der Auszeichnung des besten Züchters
Der Preis für den besten Züchter wird pro Rasse (Holstein und Red Holstein) an den Zuchtbetrieb
gemäss Präfix (Herdennamen) vergeben, der am meisten Punkte in den Einzelkategorien des jeweiligen
Wettbewerbs erreicht hat (es zählt die Summe der Punkte der 5 besten selbst gezüchteten Tiere, die sich
nicht gezwungenermassen noch in eigenem Besitz befinden müssen). Der Züchter eines Tieres wird
ausschliesslich aufgrund des offiziellen Präfixes (Herdebuchdaten) des Tieres bestimmt; Tiere ohne
Präfix werden bei der Auszeichnung des besten Züchters nicht berücksichtigt.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Rang :
Punkte:
1.
20
2.
18
3.
16
4.
14
5.
12
6.
10
7.
8
8.
6
9.
4
10.
2
Bei Punktegleichheit:
1) wird nach Klassierung in den Kategorien entschieden (zuerst der Züchter mit den meisten
Erstrangierten, dann jener mit den meisten Zweitrangierten, usw.).
2) Falls mit den Klassierungen in den Kategorien der beste Züchter nicht bestimmt werden kann, werden
die Klassierungen der verschiedenen Wettbewerbe in der Reihenfolge nationale Siegerkuh, Junior
Siegerkuh und Schöneuter berücksichtigt.
Auszeichnung des besten Züchters über beide Rassen:
Das Reglement für die Vergabe der Punkte ist dasselbe wie für die Auszeichnung des besten Züchters,
es werden aber die Punkte der 5 bestplatzierten Tiere beider Farben zusammengezählt (max. 5 pro
Farbe und max. 10 Tiere).
Um an diesem Wettbewerb teilzunehmen, braucht es Kühe von jeder Farbe, die bei der
Klassierung Punkte erhalten haben.
Diese Auszeichnung wird zusätzlich zu den beiden bereits bestehenden Auszeichnungen des besten
Züchters verliehen.
REGLEMENT 2016
FÜR DAS BEREITSTELLEN DER TIERE
Im Anschluss an die Veröffentlichung des neuen Ehrenkodexes und um für Transparenz gegenüber ihren
Ausstellern zu sorgen, haben die Kontrollkommissionen der EXPO Bulle und der SWISS EXPO ein Reglement für das Bereitstellen der Tiere erlassen, das sich auf den Ehrenkodex der ASR für Aussteller
stützt.
Zwei Grundsätze sind zu befolgen:
 Während der Ausstellung muss das Wohlbefinden der Tiere jederzeit gewährleistet sein.
 Die Aussteller verhalten sich jederzeit korrekt gegenüber den Kollegen, den Richtern, den Kontrollorganen und den Organisatoren der Ausstellung.
1. Tierärztliche Eingriffe:
a) Über tierärztliche Eingriffe (Art des Eingriffs, Wahl und Verabreichung des Medikaments, Ort des
Eingriffs) bestimmt alleine der Ausstellungstierarzt.
b) Mit Ausnahme von Oxytocin ist das Halten sämtlicher rezeptpflichtiger Medikamente auf dem
Ausstellungsareal verboten.
c) Die tierärztlichen Behandlungen werden ausschliesslich vom Ausstellungstierarzt durchgeführt,
mit einer einzigen Ausnahme: die Verabreichung von Oxytocin beim Melken.
2. Erlaubte Hilfsmittel:
Grundsatz: Als erlaubte Hilfsmittel für die Präsentation gelten alle Handlungen resp. Substanzen, die
dem Tier weder Schmerzen noch eine Einschränkung im Wohlbefinden oder gar Schäden verursachen (u.a. Waschen, Scheren, Klauenpflege, Verwendung eines geeigneten Öls).
Insbesondere sind folgende Mittel erlaubt:
a) Die Anwendung von Kosmetika, die weder Reizungen noch Schäden verursachen.
b) Die Verwendung von Eis (nur zerkleinertes Eis in einem Beutel) zur Linderung einer Entzündung
von Hand aufs Euter aufgelegt.
c) Das äusserliche Versiegeln der Zitzen, solange das Wohlbefinden der Kuh nicht negativ beeinflusst wird. Im Gegensatz zum Kollodium können Kontaktkleber beim Tier Reizungen hervorrufen, weswegen dringend davon abgeraten wird, solche zu verwenden.
d) Falls nötig und um das Wohlbefinden des Tieres zu wahren, ist das teilweise Milchablassen jederzeit möglich.
3. Verbotene Handlungen:
a) Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperament und das
Verhalten des Tieres ändern, insbesondere Periduralanästhesie.
b) Das Einsetzen von Fremdkörpern irgendwelcher Art und das Verabreichen von Substanzen in
den Pansen mittels Sonde (Drenching).
c) Das Verwenden von abgeschnittenen oder künstlichen Haaren zur künstlichen Verbesserung der
oberen Linie (Topline).
d) Jede Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der Zitzenform
und -stellung: jegliche Klebstoffspuren auf den Zitzen werden bestraft, ungeachtet der natürlichen
Zitzenposition und –form.
e) Das enge Einbinden der Sprunggelenke sowie der Entzug von Gewebeflüssigkeit im Bereich der
Sprunggelenke.
f)
Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Substanzen und anderen Hilfsmitteln, mechanisch oder
physisch, welche die natürliche Form des Euters verändern oder das Wohlbefinden des Tieres
beeinträchtigen (insbesondere Hilfsmittel zum Betonen des Zentralbandes wie die Verwendung
von dreieckigen mit Eis gekühlten Stäben).
g) Die Verwendung von DairyCell ohne Verordnung des Tierarztes.
h) Die Vorbereitung der Tiere ausserhalb des Ausstellungsgeländes.
Wir machen die Aussteller darauf aufmerksam, dass extrem beladene Euter als Folge zu langer Melkintervalle das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen und dass der Richter für dieses Problem sensibilisiert ist.
Grangeneuve, 18.12.2015/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2016\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2016 d.docx
4.
Sanktionsschema:
Ausschluss des Tieres und Verlust der Klassierung und/oder Ausschluss des Eigentümers und/oder des Tierpflegers, Meldung
beim Zuchtverband.
Unkorrektes Verhalten während der Ausstellung

Das Halten von rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln, mit Ausnahme von Oxytocin.
Ausschluss des Besitzers des Tierarzneimit-
Tierärztliche Behandlung durch eine nicht dazu
befugte Person.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperament und das
Verhalten des Tieres ändern.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das Einsetzen von Fremdkörpern, Drenching.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das Verwenden von abgeschnittenen oder
künstlichen Haaren zur künstlichen Verbesserung der oberen Linie.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Jegliche Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der
Zitzenform und -stellung.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Verwarnung, dann
tels.
Verwarnung, dann
Ausschluss des Tieres und Verlust der Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das enge Einbinden der Sprunggelenke.

Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Substanzen und anderen Hilfsmitteln, mechanisch
oder physisch, welche die natürliche Form des
Euters verändern oder das Wohlbefinden des
Tieres beeinträchtigen.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Verwendung von DairyCell ohne Verordnung
des Tierarztes.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Vorbereitung der Tiere ausserhalb des Ausstellungsgeländes.
des Tieres und Verlust der KlasAusschluss
sierung, Meldung beim Zuchtverband.
Wird ein Tier von ihrem Wettbewerb ausgeschlossen, verpflichten sich die Organisatoren der SWISS
EXPO und der EXPO Bulle, den Besitzer des Tiers während mindestens einem Jahr für ihre Ausstellungen zu sperren.
Grangeneuve, 18.12.2015/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2016\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2016 d.docx