Verbrauchsabrechnung [email protected] T +43 5223 5855 Fair Plus und Zusatzprodukte Produkt- und Preisblatt Preise gültig ab 01.01.2016 Das Produkt- und Preisblatt enthält die Energiepreise der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH. Produkte und Preise 1 Energiepreise netto (exkl. 20% USt) Fair Plus Privat 2 Grundpreis / Pauschale (€/Jahr ) Arbeitspreis (Cent/kWh) Fair Plus Nacht 3 Arbeitspreis Tag (Cent/kWh) 3 Arbeitspreis Nacht (Cent/kWh) Fair Plus Business 2 Grundpreis / Pauschale (€/Jahr ) Arbeitspreis (Cent/kWh) Fair Plus Profi 4 Leistungspreis pro Jahr (€/kW) 3 Arbeitspreis Sommer-Tag (Cent/kWh) 3 Arbeitspreis Sommer-Nacht (Cent/kWh) 3 Arbeitspreis Winter-Tag (Cent/kWh) 3 Arbeitspreis Winter-Nacht (Cent/kWh) Nacht Aktiv Arbeitspreis (Cent/kWh) Boilerstrom Nacht Arbeitspreis (Cent/kWh) Speicherheizung Arbeitspreis Tag (Cent/kWh) Arbeitspreis Nacht (Cent/kWh) Boiler Sommerstrom ( 1. April – 30. September) Arbeitspreis (Cent/kWh) 1 Energiepreise brutto (inkl. 20% USt) 15,0000 5,6600 18,0000 6,7920 6,1300 4,5000 7,3560 5,4000 15,0000 5,6600 18,0000 6,7920 22,7040 5,6600 4,8700 5,6600 4,8700 27,2448 6,7920 5,8440 6,7920 5,8440 5,8600 7,0320 4,8300 5,7960 5,8600 4,8700 7,0320 5,8440 4,8700 5,8440 1 Energiepreise: inklusive Kosten für Ausgleichsenergie, Bilanzgruppenmanagement und Clearinggebühr. In diesen Preisen nicht enthalten und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind: Netzdienstleistung: Systemnutzungsentgelt (Netznutzung und Netzverlust), Messpreis und Kosten für Blindarbeit. Steuern und Abgaben: Elektrizitätsabgabe, Ökostrompauschale, Gebrauchsabgabe, Kosten für sonstige Serviceleistungen sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere Steuern, Abgaben, Zuschläge und Beträge. 2 Jahr: Für die zeitanteilige Verrechnung gilt: Ein Jahr entspricht 365 Tagen. 3 Tag, Nacht, Sommer, Winter: Es gelten die in der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegten Tarifzeiten. Derzeit: Tag: 06 bis 22 Uhr, Nacht: 22 bis 06 Uhr (durch die mitteleuropäische Sommerzeit kann es zu Verschiebungen bei diesen Zeiten kommen); Winter: 01.10. bis 31.03., Sommer: 01.04. bis 30.09. 4 Leistungspreis: Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des Monats. Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Augasse 6, 6060 Hall in Tirol, Austria, T +43 5223 5855, F +43 5223 5855 800, www.hall.ag FN 289967y, UID-Nr. ATU63249434, Landesgericht Innsbruck, Gerichtsstand 6060 Hall in Tirol DO 10308 1.0 1/2 Voraussetzungen für die Belieferung mit den Fair Plus- und Zusatzprodukten: Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) gelten die für die Bereitstellung der Energieprodukte jeweils angeführten Bedingungen. Produkt Fair Plus Privat Fair Plus Nacht Allgemeine Voraussetzungen Für Verbraucher im Sinne des KSchG Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh Für Verbraucher im Sinne des KSchG Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh Fair Plus Business Für Unternehmer im Sinne des KSchG Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh Fair Plus Profi Für Unternehmer im Sinne des KSchG Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh Für Verbraucher im Sinne des KSchG Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis 100.000 kWh Nacht Aktiv Netzseitige und zählertechnische Voraussetzungen Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7, nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7, nicht gemessene Leistung – zwei Tarifzeiten Doppeltarifzähler Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7, gemessene Leistung Viertarif-Maximum-, Direkt- oder Niederspannungswandelzähler Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7, nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7, nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler Rechtsverhältnis des Kunden zum Netzbetreiber: Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Netzbetreiber werden durch diese Darstellung nicht berührt. Die vom Kunden zu zahlenden Netzentgelte (z.B. Systemnutzungsentgelte), Zuschläge, Förderbeiträge, sowie darauf entfallende Steuern und Abgaben werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Gemeinsame Verrechnung von Energie und Netz durch die Stadtwerke Hall in Tirol GmbH: Insofern die Stadtwerke Hall in Tirol GmbH sowohl Energielieferant als auch Netzbetreiber ist, erfolgt die Verrechnung sämtlicher Entgelte auf einer Rechnung. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden für die Energielieferung der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH für die 1. Mahnung € 3,00, für jede weitere Mahnung € 4,50 und für die letzte Mahnung € 5,00 in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden vom Netzbetreiber Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelt-Verordnung verrechnet. Stromkennzeichnung: Stromkennzeichnung gem § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG sowie die Stromkennzeichnungsverordnung 2011 VO BGBl. 310/2011 über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 erzeugt wurde. Energieträger: Wasserkraft 88,45% Windenergie 6,45% feste oder flüssige Biomasse 3,44% Sonstige Ökoenergie 1,66% 100,00% Umweltauswirkungen der Stromproduktion Herkunftsländer der Nachweise Radioaktiver Abfall (in mg/kWh) 0,00 Österreích 55,06% CO2 Emissionen (in g/kWh) 0,00 Norwegen 44,94% Stadtwerke Hall in Tirol GmbH DO 10308 1.0 2/2
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