Preisblatt Fair Plus und Zusatzprodukte

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Fair Plus und Zusatzprodukte
Produkt- und Preisblatt
Preise gültig ab 01.01.2016
Das Produkt- und Preisblatt enthält die Energiepreise der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH.
Produkte und Preise
1
Energiepreise
netto
(exkl. 20% USt)
Fair Plus Privat
2
Grundpreis / Pauschale (€/Jahr )
Arbeitspreis (Cent/kWh)
Fair Plus Nacht
3
Arbeitspreis Tag (Cent/kWh)
3
Arbeitspreis Nacht (Cent/kWh)
Fair Plus Business
2
Grundpreis / Pauschale (€/Jahr )
Arbeitspreis (Cent/kWh)
Fair Plus Profi
4
Leistungspreis pro Jahr (€/kW)
3
Arbeitspreis Sommer-Tag (Cent/kWh)
3
Arbeitspreis Sommer-Nacht (Cent/kWh)
3
Arbeitspreis Winter-Tag (Cent/kWh)
3
Arbeitspreis Winter-Nacht (Cent/kWh)
Nacht Aktiv
Arbeitspreis (Cent/kWh)
Boilerstrom Nacht
Arbeitspreis (Cent/kWh)
Speicherheizung
Arbeitspreis Tag (Cent/kWh)
Arbeitspreis Nacht (Cent/kWh)
Boiler Sommerstrom ( 1. April – 30. September)
Arbeitspreis (Cent/kWh)
1
Energiepreise
brutto
(inkl. 20% USt)
15,0000
5,6600
18,0000
6,7920
6,1300
4,5000
7,3560
5,4000
15,0000
5,6600
18,0000
6,7920
22,7040
5,6600
4,8700
5,6600
4,8700
27,2448
6,7920
5,8440
6,7920
5,8440
5,8600
7,0320
4,8300
5,7960
5,8600
4,8700
7,0320
5,8440
4,8700
5,8440
1
Energiepreise: inklusive Kosten für Ausgleichsenergie, Bilanzgruppenmanagement und Clearinggebühr.
In diesen Preisen nicht enthalten und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind:
Netzdienstleistung: Systemnutzungsentgelt (Netznutzung und Netzverlust), Messpreis und Kosten für Blindarbeit.
Steuern und Abgaben: Elektrizitätsabgabe, Ökostrompauschale, Gebrauchsabgabe, Kosten für sonstige
Serviceleistungen sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere Steuern, Abgaben, Zuschläge
und Beträge.
2
Jahr: Für die zeitanteilige Verrechnung gilt: Ein Jahr entspricht 365 Tagen.
3
Tag, Nacht, Sommer, Winter: Es gelten die in der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegten
Tarifzeiten. Derzeit: Tag: 06 bis 22 Uhr, Nacht: 22 bis 06 Uhr (durch die mitteleuropäische Sommerzeit kann es zu
Verschiebungen bei diesen Zeiten kommen); Winter: 01.10. bis 31.03., Sommer: 01.04. bis 30.09.
4
Leistungspreis: Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des Monats.
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH
Augasse 6, 6060 Hall in Tirol, Austria, T +43 5223 5855, F +43 5223 5855 800, www.hall.ag
FN 289967y, UID-Nr. ATU63249434, Landesgericht Innsbruck, Gerichtsstand 6060 Hall in Tirol
DO 10308
1.0
1/2
Voraussetzungen für die Belieferung mit den Fair Plus- und Zusatzprodukten:
Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) gelten die für die Bereitstellung der Energieprodukte jeweils angeführten Bedingungen.
Produkt
Fair Plus
Privat
Fair Plus
Nacht
Allgemeine Voraussetzungen
Für Verbraucher im Sinne des KSchG
Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis
100.000 kWh
Für Verbraucher im Sinne des KSchG
Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis
100.000 kWh
Fair Plus
Business
Für Unternehmer im Sinne des KSchG
Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis
100.000 kWh
Fair Plus
Profi
Für Unternehmer im Sinne des KSchG
Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis
100.000 kWh
Für Verbraucher im Sinne des KSchG
Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle bis
100.000 kWh
Nacht
Aktiv
Netzseitige und zählertechnische Voraussetzungen
Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7,
nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler
Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7,
nicht gemessene Leistung – zwei Tarifzeiten
Doppeltarifzähler
Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7,
gemessene Leistung Viertarif-Maximum-, Direkt- oder
Niederspannungswandelzähler
Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7,
nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler
Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH Netztarife für Netzebene 7,
nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit Einfachtarifzähler
Rechtsverhältnis des Kunden zum Netzbetreiber: Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis des
Kunden mit dem Netzbetreiber werden durch diese Darstellung nicht berührt. Die vom Kunden zu zahlenden
Netzentgelte (z.B. Systemnutzungsentgelte), Zuschläge, Förderbeiträge, sowie darauf entfallende Steuern und
Abgaben werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Gemeinsame Verrechnung von Energie und Netz durch die Stadtwerke Hall in Tirol GmbH: Insofern die
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH sowohl Energielieferant als auch Netzbetreiber ist, erfolgt die Verrechnung
sämtlicher Entgelte auf einer Rechnung.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden für die Energielieferung der Stadtwerke Hall in Tirol GmbH für
die 1. Mahnung € 3,00, für jede weitere Mahnung € 4,50 und für die letzte Mahnung € 5,00 in Rechnung
gestellt. Zusätzlich werden vom Netzbetreiber Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen
Systemnutzungsentgelt-Verordnung verrechnet.
Stromkennzeichnung:
Stromkennzeichnung gem § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG sowie die Stromkennzeichnungsverordnung 2011 VO BGBl.
310/2011 über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische
Energie im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 erzeugt wurde.
Energieträger:
Wasserkraft
88,45%
Windenergie
6,45%
feste oder flüssige Biomasse
3,44%
Sonstige Ökoenergie
1,66%
100,00%
Umweltauswirkungen der Stromproduktion
Herkunftsländer der Nachweise
Radioaktiver Abfall (in mg/kWh)
0,00 Österreích
55,06%
CO2 Emissionen (in g/kWh)
0,00 Norwegen
44,94%
Stadtwerke Hall in Tirol GmbH
DO 10308
1.0
2/2