Rede von Herrn Thorsten Bode, Präsident der BVMB

Rede von Herrn Thorsten Bode,
Präsident der BVMB
anlässlich
des Neujahrsempfangs der BVMB
am Montag, 15. Februar 2016,
Hotel MARITIM Bonn
Sperrfrist bis 15. Februar 2016, 19.30 Uhr,
Es gilt das gesprochene Wort!
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V.
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Gliederung
1. Baukonjunktur 2015 und Aussichten für 2016
2. Deutsche Bahn AG
3. Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
4. Bauvertragsrecht
5. Bauwirtschaft stöhnt unter staatlicher Bürokratie- und
Regulierungswut
6. Wohnungsbau steigern und fördern
7. Nachwuchsgewinnung, Fachkräftesicherung
8. Erbschaftssteuer
9. Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Forderungen
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V.
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Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt,
sehr geehrte Gäste,
liebe Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen,
meine verehrten Damen und Herren!
Ich freue mich sehr, sehr geehrter Herr Dobrindt, dass Sie unserer Einladung dieses Jahr gefolgt sind und den Weg nach Bonn auf sich genommen haben. Gleichwohl sind Sie damit ja
nicht in der Fremde angekommen, sondern vielmehr auch am Dienstsitz Bonn des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie haben also quasi ein Heimspiel und viele Ihrer Kollegen und Mitarbeiter aus dem hiesigen Ministerium freuen sich sehr, dass sie die
Gelegenheit heute Abend haben, Sie auf dem Neujahrsempfang der BVMB persönlich zu
treffen. Aber auch wir freuen uns sehr, lieber Herr Dobrindt, dass Sie das erste Mal als zuständiger Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur unser Gast sind und den Mittelstand persönlich kennenlernen können. Darf ich Ihnen vorstellen: Hier sitzen die Unternehmen, die für den Bund – insbesondere die Infrastruktur –mit enormen Know-how, neuesten technischen Maschinen und insbesondere mehreren 10.000 hochmotivierten eigenen
Mitarbeitern für Sie bauen.
Für die mittelständische Bauwirtschaft sind damit viele Themen verbunden, die maßgeblich
durch Ihr Ministerium vorbereitet und umgesetzt werden.
Ich begrüße Sie deshalb alle ganz herzlich zu unserem traditionellen Neujahrsempfang und
wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016. Ich hoffe, dass es Ihnen
gelingen wird, die persönlichen Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate aufzunehmen und zu meistern.
Ich bin beeindruckt von der großen Resonanz auf unsere Einladung. Knapp 600 Zusagen
liegen für unseren Neujahrsempfang vor. Unter unseren Gästen befindet sich eine große Anzahl von herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Stellvertretend für die
zahlreichen hochrangigen Vertreter aus der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft, der Finanzwelt, der Wissenschaft und den befreundeten Bundesverbänden möchte ich namentlich begrüßen:
Herrn Johannes Kahrs, MdB, Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
Herrn Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahnbundesamtes
Herrn Frank Sennhenn, Vorsitzender des Vorstands der DB Netz AG
Nicht zuletzt begrüße ich auch alle Kolleginnen und Kollegen aus unseren Mitgliedsunternehmen, die den Tag der mittelständischen Bauwirtschaft traditionell als besonderen Treffpunkt unserer Mittelstandsfamilie schätzen. Zugleich möchte ich kurz darauf hinweisen, dass
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die BVMB heute Mittag ihre Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Präsidiums und Beirats abgehalten hat und sich hervorragende Unternehmer und Repräsentanten der mittelständischen Bauwirtschaft erneut oder auch zum ersten Mal bereit erklärt haben, Verantwortung in der BVMB zu übernehmen. Ich begrüße deshalb ganz besonders das neu gewählte Präsidium und den neu gewählten Beirat der BVMB und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren.
1. Baukonjunktur 2015 und Aussichten für 2016
Die Konjunktur der deutschen Bauwirtschaft verlief im Jahr 2015 uneinheitlich. Nach dem
produktionsintensiven Winter 2014/2015, in denen viele Unternehmen ihre Auftragsvorräte
aufbrauchten, fiel im Bauhauptgewerbe die Frühjahrsbelebung zunächst relativ gedämpft
aus. Anschließend entwickelte sich jedoch die Baukonjunktur recht positiv. Während der
Wohnungsbau nach wie vor stark zulegte, schwächelte der Wirtschaftsbau ebenso wie der
öffentliche Bau. Im Branchendurchschnitt verlief die Baukonjunktur dennoch etwas besser
als im Vorjahr.
Mit Blick auf das Jahr 2016 ergibt sich ein zuversichtlicheres Gesamtbild. Die Frühindikatoren
deuten auf eine spürbare Besserung der Konjunktur hin. Die Nachfrage in allen Bausparten
wird deutlich zunehmen.
2015 haben Sie, lieber Herr Bundesminister, ein lang überfälliges Investitionspaket für die Verkehrsinfrastruktur auf den Weg gebracht. 2016 steigen deshalb die Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen von bisher 5,1 auf 6,2 Mrd. Euro. Bis 2018 ist weiteres Wachstum
angekündigt. Ihre Beschlüsse zur Aufstockung der Infrastrukturinvestitionen lassen steigenden Mehrausgaben und zusätzliche Aufträge für die Bauwirtschaft 2016 erwarten. Auch die
Bahnbauunternehmen hoffen 2016 auf deutlich mehr Aufträge als im Jahr 2015, die u. a.
durch die Umstrukturierung der DB AG - Auflösung der DB ProjektBau GmbH und die Übertragung der Planungskapazitäten auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen - aus unserer
Sicht niedriger ausfielen, als noch Ende des Jahres 2014 erwartet. Das gilt vor allen Dingen
für Investitionen in Neu- und Ausbauprojekte der DB AG.
Die politischen Entscheidungen für mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur waren lange überfällig und sind ein richtiger und wichtiger Schritt zur Sicherung und zur Steigerung des
Wachstums in der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend gilt es auch Sie zu loben, sehr
geehrter Herr Bundesminister, da Sie sich an vorderster Front für eine 20%ige Steigerung der
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bis 2019 erfolgreich eingesetzt haben. Die Arbeit ist
aber noch nicht beendet und auch hierbei werden wir Sie konstruktiv unterstützen. Z. B.
werden derzeit noch weitreichende Reformen, wie die Bundesfernstraßengesellschaft, von
Bund, Ländern, Wirtschaft und Verbänden heiß diskutiert. Auch der Zustand vieler Straßen-
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netze von Ländern und Kommunen zeigt dringenden Handlungsbedarf. Zur jetzt schon
schlechten Substanz kommt ab 2019 der Wegfall von 1,3 Mrd. € Bundesmitteln pro Jahr aus
der Gemeindeverkehrsfinanzierung. Ohne moderne Straßeninfrastruktur und vernetzte Mobilität sind viele wirtschaftliche Ziele aber auch Umweltziele in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu erreichen. Entsprechend wartet auf uns alle ein intensives Jahr 2016, baulich
aber auch verkehrspolitisch.
Nun habe ich Sie soeben gelobt, lieber Herr Bundesminister, aber Sie können sich sicherlich
vorstellen, dass es auch Themen gibt, in denen wir mit Ihrem Haus nicht einverstanden sind
bzw. es gibt sogar Themen, da sind wir enttäuscht. Eins will ich jetzt aufgreifen, ein Weiteres
später.
Das erste Thema bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Auf diesem extrem hart und ruinös umkämpften Markt gibt es eine direkte Konkurrenz zwischen den
privaten Bahnbauunternehmen und einem bahneigenen Bahnbetrieb, der DB Bahnbau
Gruppe GmbH. Gemeinsam mit den privaten, größtenteils mittelständischen Bahnbauunternehmen, ist die DB Bahnbau Gruppe GmbH Marktteilnehmer und bewirbt sich um Bauaufträge der DB Netz AG, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Die Bahnbau Gruppe ist
eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB Netz AG und mit ihr über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden. Das bedeutet, dass die DB Netz AG
bzw. die DB AG die wirtschaftliche Basis der Bahnbau Gruppe zu sichern und etwaige Verluste auszugleichen hat. Damit ist die Bahnbau Gruppe sicher vor Insolvenz, insbesondere
auch deshalb, weil sie letztlich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht. Im Jahr
2011 hat die DB Netz AG beispielsweise einen Verlust der DB Bahnbau Gruppe GmbH in Höhe von 27 Mio. € ausgeglichen. Das Eigenkapital betrug zu diesem Stichtag lediglich
22 Mio. €. Ein Privatunternehmen wäre in dieser Situation insolvent. Faktisch hat die DB
Bahnbau Gruppe damit erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber den privaten deutschen Bahnbauunternehmen. Rund 1 ½ Jahre haben wir die Problematik mit der DB AG und
Ihrem Haus intensiv diskutiert und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. In diesen Gesprächen haben Vorstandsmitglieder der DB AG ganz unumwunden und offen eingeräumt, dass die Bahnbau Gruppe als Preisregulator eingesetzt werde. Dies sei notwendig,
weil die Anzahl der Gleisbauunternehmen in Deutschland relativ klein sei, die DB AG lange
im Vorfeld einer Baumaßnahme diese wegen der Sperrung von Gleisen bekannt geben
müsse und deshalb die Gefahr bestehe, dass sich die privaten Gleisbauunternehmen zu
Lasten der DB AG in verbotener Weise über die Angebotspreise absprechen würden. Auch
an dieser Stelle will ich diese Anschuldigungen nochmals auf das Schärfste zurückweisen.
Der DB AG stehen vielfältige und rechtliche einwandfreie Möglichkeiten zur Verfügung, auf
verbotene Preisabsprachen zu reagieren, vom Ausschluss derartiger Bieter aus dem Verga-
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beverfahren bis zur Eröffnung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Des Einsetzens eines Preisregulators bedarf es hierzu nicht. Der DB Konzern maßt sich an dieser Stelle eine regulatorische Kompetenz an, die ihm nicht zusteht und die mit europäischem Recht nicht in Einklang
steht. Ihr Haus, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat zwar versucht, zwischen den Verbänden der Bauwirtschaft und der DB AG zu vermitteln, letztendlich
aber auch nicht den Schneid gehabt, als Eigentümerin der DB AG die ordnungspolitische
Geisterfahrt der DB AG zu beenden. Stattdessen hat man uns empfohlen, uns dann doch
lieber bei der Europäischen Kommission über die Praxis der DB AG zu beschweren. Wir haben deshalb im Dezember 2015 entsprechende Beschwerden bei der Europäischen Kommission wegen unzulässiger staatlicher Beihilfen sowie wegen des Verstoßes der DB AG gegen das Vergaberecht eingelegt. Faire Ordnungspolitik und gelebte Mittelstandspolitik, sehr
geehrter Herr Bundesminister, sieht aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft anders aus.
2. Deutsche Bahn AG
Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau, insbesondere im Bereich der Schienenwege
Neues Spiel, neues Glück: Die Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium funktioniert in der Regel sehr gut. Dennoch, Stolpersteine und Baustellen sind genug vorhanden, um
gemeinsam Probleme anzupacken und nach Lösungen zu suchen. So ist es dringend erforderlich, eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren umzusetzen. Spielräume sind unserer Ansicht nach dabei durchaus vorhanden. So ist im Bereich der eisenbahnrechtlichen
Planfeststellung zu bemängeln, dass die Anhörungs- und Feststellungsbehörde nicht identisch
sind. Die Anhörung beispielsweise erfolgt durch die Bezirksregierung, die Planfeststellung aber
durch das Eisenbahnbundesamt. Eine Zentralisierung der Aufgaben in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung sollte aus unserer Sicht kurzfristig geprüft werden. Eine Zusammenführung der Aufgaben im Eisenbahnbundesamt wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Zugleich sollte
dann aber auch die Ressourcenausstattung beim Eisenbahnbundesamt überprüft werden.
Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus hinsichtlich der Vereinfachung der Finanzierungen
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Von Seiten der Politik gab es in der Vergangenheit
immer wieder vereinzelte Vorstöße zur Überarbeitung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Kernpunkt der Bestrebungen war dabei immer, dass die Kommunen wegen finanzieller Engpässe
die von ihnen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz geforderte Kostenübernahme von 1/3
nicht leisten können und sich dringende Projekte deshalb weiter verzögern. Gerade bei
größeren Neu- und Ausbauprojekten ist die Beteiligung der Kommunen an den Projekten
nicht angemessen. Neben den starken finanziellen Belastungen durch zu ändernde Bahnübergänge und Verkehrswege, tragen die Kommunen weitere Konsequenzen wie Baulärm,
Veränderungen des Landschafts- oder Stadtbildes usw.. Die Kommunen werden hierbei benachteiligt, da derart große Projekte meist nicht im Interesse der Kommunen liegen und sie
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keinerlei Einfluss auf die Realisierung haben. Alle bisherigen Vorstöße zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sind bisher gescheitert. Das darf aber kein Grund sein, aufzugeben.
Wir schlagen deshalb vor, analog der Reformkommission Großprojekte eine Reformkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau
einzurichten und alle Beteiligten/Betroffenen an einen Tisch zu bringen.
3. Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Am Anfang meiner Rede, sehr geehrter Herr Bundesminister, hatte ich über Enttäuschungen
des Mittelstands mit Ihrem Hause berichtet. Eine Enttäuschung ist die Erfahrung des Mittelstandes zum Thema „DB Bahnbau Gruppe GmbH“ mit Ihrem Ministerium, die zweite Enttäuschung ist das Thema „ÖPP im Straßenbau“. Seit Jahren kämpfen viele unsere Mitgliedsunternehmen und wir vehement gegen die Ausschreibungen von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau, da sie mittelstandsfeindlich sind. Die Mitgliedsunternehmen, die jahrzehntelang zuverlässig termin- und vertragstreu große Autobahnlose als Hauptunternehmer gebaut haben, werden durch ÖPP-Projekte in die Nachunternehmerposition von ausländischen Baukonzernen gedrängt. Zudem fehlen den mittelständischen Bauunternehmen zunehmend durch die Ausschreibungen der Großprojekte im Bereich ÖPP wesentliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies bringt die Unternehmen zunehmend in Existenzschwierigkeiten und gefährdet Stammarbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirtschaft. Seitdem
auch von ÖPP-Experten nicht mehr das Märchen aufrecht erhalten werden kann, dass ÖPPProjekte wirtschaftlicher als konventionell haushaltsfinanzierte Projekte sind, begründet man
nun den Vorteil von solchen ÖPP-Projekten mit kürzeren Bauzeiten und höherer Ausführungsqualität. Diese Behauptungen, sehr geehrter Herr Minister, sind einfach unwahr. Werden den Straßenbauverwaltungen der Länder projektbezogen ausreichend Mittel , also
auch überjährig zur Verfügung gestellt, so können auch bei haushaltsfinanzierten Projekten
so kurze Bauzeiten wie mit ÖPP erzielt werden. Auch mit Blick auf die Qualität bietet ÖPP
keine Verbesserung.
Dennoch haben Sie unmissverständlich erklärt, dass Sie weiterhin an ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau festhalten wollen. Das müssen wir zähneknirschend hinnehmen, aber wir
akzeptieren nicht, dass in Deutschland Autobahnen zunehmend ausschließlich von ausländischen Baukonzernen gebaut werden und der Mittelstand lediglich Nachunternehmer ist.
Mittelstandspolitik wäre, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn Sie für faire Rahmenbedingungen für den Mittelstand bei den ÖPP-Projekten sorgen würden, die es ihm ermöglichen
sich auf erster Ebene, also auf Konzessionsebene, engagieren zu können. Für Sie und den
Bund hatte das darüber hinaus den Vorteil, dass sie dem drohenden Oligopol von ausländischen Baukonzernen im ÖPP-Markt im Bundesfernstraßenbau entgegentreten.
Wir verschließen uns übrigens nicht, sehr geehrter Herr Minister, an entsprechenden Varianten hinsichtlich der ÖPP-Modelle mitzuarbeiten. So haben wir im 2. Halbjahr 2015 mit Herrn
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Michael Groschek, Verkehrsminister des Landes NRW, und der von ihm dazu beauftragten
NRW.Bank ein ÖPP-Modell für den Bundesfernstraßenbau entwickelt, das dem Mittelstand
deutlich größere Chancen einräumt, auch bei ÖPP-Projekten erfolgreich zu agieren. Das
Modell begrenzt – kurz gesagt - die Größe der Projekte bei gleichzeitig beigestellter Finanzierung. Gleichwohl bleibt der Lebenszyklusansatz erhalten. Den mittelständischen Bauunternehmen wird damit die Möglichkeit gegeben, als Konzessionär bzw. Hauptunternehmer
beauftragt zu werden.
Ich würde mich freuen, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn Sie sich diese Modellvariante einmal anschauen, auch wenn sie unter der Schirmherrschaft eines SPD-Verkehrsministers
entwickelt wurde. Derzeit wird in Ihrem Hause auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. April 2013 untersucht, wie Öffentlich-Private-Partnerschaften
mittelstandsfreundlich weiterentwickelt und die Rahmenbedingungen der Finanzierung so
ausgestaltet werden können, dass sich mittelständische Unternehmen über eine Beteiligung
über Nachunternehmerebene hinaus auch an ÖPP-Projekten mit einem hohen Investitionsvolumen beteiligen wollen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance nutzen, hier etwas für die
mittelständische Bauwirtschaft im Bereich ÖPP zu bewegen.
Da wir heute die Möglichkeit haben, mit Ihnen die Diskussion zu führen, möchte ich Ihnen
gleich auch noch die Position des Mittelstandes zum Thema einer Bundesfernstraßengesellschaft mit auf den Weg geben. Unserer Ansicht nach sollte die Gesellschaft als schlanke
Managementgesellschaft die Integration der Finanzierung in die Leistungsprozesse verantworten und hierzu auf die regionale Planungs- und Umsetzungskompetenz der Länder aus
der Auftragsverwaltung zurückgreifen. Eine umfassende Zentralisierung der Verwaltung einschließlich Planung und Auftragsvergabe ausschließlich auf Bundesebene halten wir nicht
für sinnvoll. Entscheidend wird allerdings die finanzielle Ausstattung der Bundesfernstraßengesellschaft sein. Die von der Bundesregierung bis 2018 beschlossene Aufstockung der für
den Verkehrsinfrastrukturbau vorgesehenen Mittel wird ausdrücklich begrüßt. Eine Aufstockung nur bis 2018 ist jedoch nicht ausreichend. Aufgrund des Erhaltungs- und Ausbaurückstaus ist es zwingend notwendig, die jährlichen Verkehrsinvestitionen des Bundes auf ein Niveau von ca. 15 Mrd. Euro per anno anzuheben und in dieser Größenordnung dauerhaft zu
verstetigen. Zusätzlich zur Erhöhung des Finanzierungsvolumens ist der Übergang zu mehrjährigen Finanzierungszyklen notwendig, um die Basis für eine finanzielle Planungssicherheit bei
der Bauverwaltung und der Wirtschaft zu legen. Dies ist die Voraussetzung, um den dringenden Aufbau der Bauherrenkompetenz bei der öffentlichen Verwaltung wieder deutlich
zu erhöhen und die Planungseffizienz gleichzeitig zu steigern. Viele der heutigen Probleme
beim Management von Bauprojekten haben hier ihren Ursprung. Aus dem personalmangelbedingten Know-how-Verlust resultieren massive Durchführungsprobleme bei zentralen
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Aufgaben, wie z. B. der Planung, Ausschreibung und Überwachung von Baumaßnahmen.
Lassen Sie mich die Forderungen noch einmal kurz zusammenfassen:
o
Das Finanzvolumen muss auf einem bedarfsgerechten Niveau verstetigt werden,
o
die Investitionsmittel langfristig und überjährig gebunden werden,
o
die Bauherrenkompetenz und Planungseffizienz der Bauverwaltungen müssen gestärkt
o
und außerdem müssen passgerechte Institutionelle Strukturen geschaffen werden.
Nur so können private und gewerbliche Nutzer, Bauunternehmen und die Bauverwaltungen
von Bund und Ländern wieder unter planbaren Rahmenbedingungen agieren.
4. Bauvertragsrecht
Sehr geehrter Herr Bundesminister, erlauben Sie mir nun einige kurze Ausführungen zu einem
Thema, das uns sehr auf den Nägeln brennt. Voraussichtlich noch in diesem Monat soll das
Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Bauvertragsrecht sowie zu den Aus- und Einbaukosten bei mangelhaftem Baumaterial beraten. Die vorgesehenen Regelungen zum Verbraucherschutz sowie zur Erweiterung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind durchaus sachgerecht und nicht zu beanstanden. Auch viele Regelungen im baurechtlichen Teil des Gesetzentwurfs entsprechen
den uns bekannten Regeln aus der VOB/B.
Grundsätzlich neu und für die Bauwirtschaft nicht akzeptabel ist die Schaffung eines einseitigen Anordnungsrechtes für den Auftraggeber, auch und insbesondere hinsichtlich der
Bauzeit. Danach darf der Auftraggeber zukünftig z. B. auch Beschleunigungen anordnen.
Diese Beschleunigungsanordnung muss der Auftragnehmer zwar nur ausführen, wenn der
Auftraggeber schwerwiegende Gründe für die Anordnung hat, ob allerdings entsprechende Gründe vorliegen oder dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, ist
dann in einem Eilverfahren gerichtlich zu klären. Im Rahmen der von uns hauptsächlich
verwendeten VOB-Verträge darf der Auftraggeber bisher keine Anordnung in bauzeitlicher
Hinsicht treffen. Eine entsprechende Forderung der öffentlichen Auftraggeber im DVA
(Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss) zur Erweiterung der Anordnungsrechte in der
VOB konnte sich bisher nie durchsetzen. Wird nun allerdings ein solches erweitertes Anordnungsrecht in das BGB eingeführt, besteht ein gesetzliches Leitbild, so dass eine entsprechende Änderung in der VOB/B nicht mehr zu verhindern sein dürfte.
Mit dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf zum Bauvertragsrecht drohen, wenn die
Änderungsvorschläge der Bauverbände nicht berücksichtigt werden, eine erhebliche Benachteiligung der Bauunternehmen, ein Anstieg baurechtlicher Streitigkeiten und die Verzögerung von Bauprojekten.
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Ich bitte Sie eindringlich, sehr geehrter Herr Bundesminister, sich im Bundeskabinett dafür
einzusetzen, dass der bisherige Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) zum Bauvertragsrecht noch einmal in dem von mir dargestellten Bereich
überarbeitet wird.
5. Bauwirtschaft stöhnt unter staatlicher Bürokratie- und
Regulierungswut
Bauunternehmen in Deutschland müssen mehr als 5.000 Gesetze mit fast 90.000 Einzelvorschriften beachten. Das Bauhauptgewerbe sieht sich tagtäglich mit einer Flut von Dokumentationspflichten und Nachweisen konfrontiert, z. B. im Rahmen der Vergabegesetze, der
Umweltgesetze, des Baugesetzbuches, des Arbeitnehmerentsendegesetzes, der Bauproduktenverordnung und vielem mehr. Die Debatten, etwa um die Arbeitsstättenverordnung
oder die Mindestlohndokumentationsverordnung, haben gezeigt, dass die berechtigten
Bedenken der Bauwirtschaft nicht ernstgenommen werden. In der jüngsten Vergangenheit
hat die Bürokratie- und Regulierungswut des Staates ein Niveau erreicht, welches den Unternehmen kaum noch ermöglicht, sich dem Tagesgeschäft zu widmen. Problematisch ist
vor allem, dass sich die Gesetzgebung immer weiter von der Realität der Menschen und der
Unternehmen entfernt. Die Gesetzgebung dient oft scheinbar nur noch dem reinen Selbstzweck und verursacht nicht selten ausschließlich Bürokratiemonster. Die Konsequenzen, die
im Zuge eines unpraktikablen Gesetzes entstehen, müssen allein die Unternehmen tragen.
Neben dem hohen Bürokratieaufwand und den exorbitanten Erfüllungskosten steigt mit jedem nicht umsetzbaren Gesetz die Gefahr, sich strafbar zu machen, weil die Risiken der gesetzlichen Vorgaben komplett auf die Unternehmen übertragen werden. Ein besonders
prägnantes Beispiel bildet das Bauforderungssicherungsgesetz. Es ist in der Realität nicht
umsetzbar und sorgt dafür, dass die Chefs und leitenden Angestellten in der Bauwirtschaft
jeden Tag mit einem Bein im Knast stehen. Dieses Gesetz muss unbedingt geändert, besser
noch, abgeschafft werden.
Unnötige bürokratische Belastungen der Unternehmen müssen endlich abgebaut und gesetzliche Spielräume wieder genutzt werden können. Die Bauwirtschaft fordert daher eine
dringende Überprüfung der geltenden Normen und technischen Standards, besonders mit
dem Fokus auf die Verhältnismäßigkeit der Bauverordnungen. In aller Deutlichkeit weise ich
darauf hin, dass das Bauen nicht durch weitere staatliche Reglementierungen belastet
werden darf: Mit Blick auf das energiesparende Bauen, das ich vom Grundsatz her unterstütze, erinnere ich daran, auch hierbei die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In diesem Zusammenhang fordert die Bauwirtschaft eine Aussetzung der erhöhten Energieeinsparverordnung – übrigens nicht nur mit Blick auf den Bau von Flüchtlingsunterkünften.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zweifellos einige Entlastungen erreicht. Jedoch wird zu viel neue Bürokratie aufgebaut und vorhandene Potenziale zum Abbau wer-
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den nicht ausreichend genutzt. Mit dem Abbau von Bürokratie muss endlich begonnen
werden. Der Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis mehr sein, er muss ein prioritäres
Ziel werden.
6. Wohnungsbau steigern und fördern
Angesichts des seit Jahren vernachlässigten Wohnungsbaus und des aktuell starken Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland müssen dauerhaft mindestens 400.000 neue
Wohnungen jährlich gebaut werden, und zwar Wohnungen, die sich vor allem auch junge
Familien und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen leisten können. Der Wohnungsneubau steht damit vor einer enormen Herausforderung. Wohnungen fehlen insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Hier hat es in den vergangenen Jahren enorme Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik gegeben. Insofern begrüße
ich die Absicht der Bundesregierung, in den Jahren 2016 bis 2019 den Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu erhöhen. Noch weiter geht die Forderung der Bundesbauministerin, die im übrigen auch unsere Zustimmung findet, in dem sie
den Bundes-Beitrag sogar auf zwei Milliarden Euro pro Jahr erhöhen möchte, und dass immerhin noch ein Jahr länger, also bis 2020. Wir begrüßen auch die Ankündigung der Bundesregierung, den Neubau von Mietwohnungen mit einer Sonderabschreibung anzukurbeln. Vorgesehen ist eine Sonderabschreibung von jeweils 10 % für das Jahr der Herstellung
und das Folgejahr sowie von 9% für das dritte Jahr. Außerdem soll die übliche Abschreibung
von 2% zusätzlich gelten, somit könnte ein Investor 35% der Kosten in den ersten drei Jahren
geltend machen. Die übrigen 65% sollen gleichmäßig über 47 Jahre abgeschrieben werden
können. Der Bundesfinanzminister rechnet deshalb mit Steuerausfällen in einem dreistelligen
Millionenbereich. Er übersieht dabei aber offenbar, dass den Steuerausfällen erhebliche Investitionen gegenüber stehen, von denen auch der Staat in großem Umfang profitieren
wird.
Um dem Wohnungsmangel wirkungsvoll zu begegnen, halte ich einen tatsächlichen Neustart des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit unteren Einkommen und für sozial Bedürftige zwingend notwendig. Damit dies gelingt, muss es sowohl für genossenschaftliche und
öffentliche Wohnungsunternehmen als auch für private Investoren wirkungsvolle Anreize
geben. Erreicht werden könnte dies z.B. durch Investitionszulagen für genossenschaftliche
und kommunale Wohnungsunternehmen. Um private Investoren zu gewinnen, ist das genannte Vorhaben der Bundesregierung sinnvoll. Es sollte aber durch eine sachgerechte Erhöhung der Abschreibung AfA auf mindestens 3 Prozent ergänzt werden, damit der Kostenanstieg zumindest teilweise aufgefangen wird, der sich insbesondere aus der wiederholten Verschärfung der Energieeinsparverordnung für neue Wohngebäude ergeben hat. Zusätzlich sollte es eine Sonder-AfA in Höhe von 1 Prozent für bezahlbaren sozialen Wohnungsneubau in Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten geben.
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Einen weiteren zentralen Punkt für die Ankurbelung des Wohnungsneubaus sehe ich beim
Bauland, das zu möglichst günstigen Preisen verfügbar sein muss. Hier sind Bund, Länder und
Kommunen gefordert, endlich die „Baulandpreis-Rallye“ zu stoppen.
7. Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung zur Chefsache
erklären
Mit Blick auf die Themen „Nachwuchsgewinnung“ und „Fachkräftesicherung“ ist in den vergangenen Jahren eigentlich alles gesagt worden. Ich spare mir daher jegliche Wiederholungen. Ein paar Worte müssen gleichwohl zu den aktuellen Flüchtlingsströmen gesagt werden. Die Prophezeiung mancher Experten, die aktuelle Einwanderung von Flüchtlingen
werde kurzfristig einen spürbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten können, wird sich
aus zwei Gründen nicht erfüllen: Auch wenn die Motivation dieser Menschen in der Regel
überdurchschnittlich ist, so stellen die zu geringen Deutschkenntnisse der meisten Zuwanderer ein nicht unerhebliches Problem dar. Die Sprachbarriere ist und bleibt eine Beschäftigungsbarriere. Beim Thema Integration steht deshalb für mich das Erlernen der Landessprache immer an erster Stelle.
Das zweite Problem sind die nicht ausreichenden beruflichen bzw. fachlichen Qualifikationen der meisten Flüchtlinge. Die mittelständische Bauwirtschaft setzt sich daher dafür ein,
dass neben die duale eine triale Ausbildung tritt – bestehend aus praktischer Ausbildung,
Berufsschule und Spracherwerbung. Klar muss sein, dass sich auch der Bund hieran finanziell
beteiligt. Das kann von der Wirtschaft allein nicht gestemmt werden.
Zudem sollten wir kurzfristig eine sachliche Analyse vornehmen, ob die Geltung des
Baumindestlohns in der Bauwirtschaft ein Hemmnis in den Unternehmen ist, Flüchtlinge zu
beschäftigen und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt, dem entgegenzuwirken.
8. Erbschaftssteuergesetz
Das Erbschaftssteuergesetz möchte ich nicht groß thematisieren. Mit Blick auf die aktuell Diskussion um die Erbschaftssteuerreform erlauben Sie mir gleichwohl einige wenige Sätze:
1. Dreh- und Angelpunkt für mittelständische Familienunternehmen ist, dass die erforderliche
Liquidität in den Unternehmen erhalten bleibt. Die Erbschaftssteuerreform darf nicht dazu
führen, dass die Liquidität als unproduktives Vermögen qualifiziert wird und mit Erbschaftssteuer belegt wird.
2. Verfügungsbeschränkungen, die in Familienunternehmen üblich sind, müssen auch künftig berücksichtigt werden.
3. Die Erbschaftssteuerreform muss sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Familienunternehmen gegenüber der internationalen Konkurrenz, die oftmals im Ausland von
der Erbschaftssteuer befreit ist, erhalten bleibt und nicht ein einziges Unternehmen Deutschland wegen der Erbschaftssteuer verlassen muss, wie z. B. Liebherr oder Müller-Milch.
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9. Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Forderungen
Zusammenfassung der BVMB-Forderungen an die Bundesregierung:

Faire Mittelstandspolitik – Schluss mit der Bevorzugung staatlich finanzierter Unternehmen im Wettbewerb, wie z. B. der DB Bahnbau Gruppe GmbH

Einrichtung einer Reformkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau

Keine Marktverdrängung von mittelständischen Bauunternehmen durch ÖPP im
Bundesfernstraßenbau

Vorhaltung ausreichender Planungsmittel für notwenigen Planungsvorlauf

Stärkung der Kapazitäten und der Kompetenz der Bauverwaltungen.

Sollte es zu einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft kommen, so muss sie
o in staatlicher Hand sein, am besten in Form einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts
o schlanke Strukturen haben und
o darf keine ÖPP realisieren.

Bauvertragsrecht: Kein Anordnungsrecht für AG hinsichtlich der Bauzeit!

Unverzüglicher Abbau der Bürokratie. Der Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis mehr sein

Neustart des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit unteren Einkommen und für
sozial Bedürftige. Schaffung steuerliche Anreize für Investoren.

Für Flüchtlinge unter finanzieller Beteiligung des Bundes Einführung einer trialen Ausbildung vorsehen (praktische Ausbildung, Berufsschule und Spracherwerbung)

Reform der Erbschaftssteuer, die den Generationenwechsel im Familienunternehmen
ermöglicht und nicht Investitionen sowie Arbeitsplätze gefährdet