Rede von Herrn Thorsten Bode, Präsident der BVMB anlässlich des Neujahrsempfangs der BVMB am Montag, 15. Februar 2016, Hotel MARITIM Bonn Sperrfrist bis 15. Februar 2016, 19.30 Uhr, Es gilt das gesprochene Wort! Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 13 Gliederung 1. Baukonjunktur 2015 und Aussichten für 2016 2. Deutsche Bahn AG 3. Straßen-, Tief- und Ingenieurbau 4. Bauvertragsrecht 5. Bauwirtschaft stöhnt unter staatlicher Bürokratie- und Regulierungswut 6. Wohnungsbau steigern und fördern 7. Nachwuchsgewinnung, Fachkräftesicherung 8. Erbschaftssteuer 9. Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Forderungen Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 3 von 13 Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt, sehr geehrte Gäste, liebe Mitglieder der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, meine verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, sehr geehrter Herr Dobrindt, dass Sie unserer Einladung dieses Jahr gefolgt sind und den Weg nach Bonn auf sich genommen haben. Gleichwohl sind Sie damit ja nicht in der Fremde angekommen, sondern vielmehr auch am Dienstsitz Bonn des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie haben also quasi ein Heimspiel und viele Ihrer Kollegen und Mitarbeiter aus dem hiesigen Ministerium freuen sich sehr, dass sie die Gelegenheit heute Abend haben, Sie auf dem Neujahrsempfang der BVMB persönlich zu treffen. Aber auch wir freuen uns sehr, lieber Herr Dobrindt, dass Sie das erste Mal als zuständiger Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur unser Gast sind und den Mittelstand persönlich kennenlernen können. Darf ich Ihnen vorstellen: Hier sitzen die Unternehmen, die für den Bund – insbesondere die Infrastruktur –mit enormen Know-how, neuesten technischen Maschinen und insbesondere mehreren 10.000 hochmotivierten eigenen Mitarbeitern für Sie bauen. Für die mittelständische Bauwirtschaft sind damit viele Themen verbunden, die maßgeblich durch Ihr Ministerium vorbereitet und umgesetzt werden. Ich begrüße Sie deshalb alle ganz herzlich zu unserem traditionellen Neujahrsempfang und wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016. Ich hoffe, dass es Ihnen gelingen wird, die persönlichen Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate aufzunehmen und zu meistern. Ich bin beeindruckt von der großen Resonanz auf unsere Einladung. Knapp 600 Zusagen liegen für unseren Neujahrsempfang vor. Unter unseren Gästen befindet sich eine große Anzahl von herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Stellvertretend für die zahlreichen hochrangigen Vertreter aus der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft, der Finanzwelt, der Wissenschaft und den befreundeten Bundesverbänden möchte ich namentlich begrüßen: Herrn Johannes Kahrs, MdB, Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Herrn Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahnbundesamtes Herrn Frank Sennhenn, Vorsitzender des Vorstands der DB Netz AG Nicht zuletzt begrüße ich auch alle Kolleginnen und Kollegen aus unseren Mitgliedsunternehmen, die den Tag der mittelständischen Bauwirtschaft traditionell als besonderen Treffpunkt unserer Mittelstandsfamilie schätzen. Zugleich möchte ich kurz darauf hinweisen, dass Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 4 von 13 die BVMB heute Mittag ihre Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Präsidiums und Beirats abgehalten hat und sich hervorragende Unternehmer und Repräsentanten der mittelständischen Bauwirtschaft erneut oder auch zum ersten Mal bereit erklärt haben, Verantwortung in der BVMB zu übernehmen. Ich begrüße deshalb ganz besonders das neu gewählte Präsidium und den neu gewählten Beirat der BVMB und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren. 1. Baukonjunktur 2015 und Aussichten für 2016 Die Konjunktur der deutschen Bauwirtschaft verlief im Jahr 2015 uneinheitlich. Nach dem produktionsintensiven Winter 2014/2015, in denen viele Unternehmen ihre Auftragsvorräte aufbrauchten, fiel im Bauhauptgewerbe die Frühjahrsbelebung zunächst relativ gedämpft aus. Anschließend entwickelte sich jedoch die Baukonjunktur recht positiv. Während der Wohnungsbau nach wie vor stark zulegte, schwächelte der Wirtschaftsbau ebenso wie der öffentliche Bau. Im Branchendurchschnitt verlief die Baukonjunktur dennoch etwas besser als im Vorjahr. Mit Blick auf das Jahr 2016 ergibt sich ein zuversichtlicheres Gesamtbild. Die Frühindikatoren deuten auf eine spürbare Besserung der Konjunktur hin. Die Nachfrage in allen Bausparten wird deutlich zunehmen. 2015 haben Sie, lieber Herr Bundesminister, ein lang überfälliges Investitionspaket für die Verkehrsinfrastruktur auf den Weg gebracht. 2016 steigen deshalb die Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen von bisher 5,1 auf 6,2 Mrd. Euro. Bis 2018 ist weiteres Wachstum angekündigt. Ihre Beschlüsse zur Aufstockung der Infrastrukturinvestitionen lassen steigenden Mehrausgaben und zusätzliche Aufträge für die Bauwirtschaft 2016 erwarten. Auch die Bahnbauunternehmen hoffen 2016 auf deutlich mehr Aufträge als im Jahr 2015, die u. a. durch die Umstrukturierung der DB AG - Auflösung der DB ProjektBau GmbH und die Übertragung der Planungskapazitäten auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen - aus unserer Sicht niedriger ausfielen, als noch Ende des Jahres 2014 erwartet. Das gilt vor allen Dingen für Investitionen in Neu- und Ausbauprojekte der DB AG. Die politischen Entscheidungen für mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur waren lange überfällig und sind ein richtiger und wichtiger Schritt zur Sicherung und zur Steigerung des Wachstums in der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend gilt es auch Sie zu loben, sehr geehrter Herr Bundesminister, da Sie sich an vorderster Front für eine 20%ige Steigerung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bis 2019 erfolgreich eingesetzt haben. Die Arbeit ist aber noch nicht beendet und auch hierbei werden wir Sie konstruktiv unterstützen. Z. B. werden derzeit noch weitreichende Reformen, wie die Bundesfernstraßengesellschaft, von Bund, Ländern, Wirtschaft und Verbänden heiß diskutiert. Auch der Zustand vieler Straßen- Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 5 von 13 netze von Ländern und Kommunen zeigt dringenden Handlungsbedarf. Zur jetzt schon schlechten Substanz kommt ab 2019 der Wegfall von 1,3 Mrd. € Bundesmitteln pro Jahr aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung. Ohne moderne Straßeninfrastruktur und vernetzte Mobilität sind viele wirtschaftliche Ziele aber auch Umweltziele in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu erreichen. Entsprechend wartet auf uns alle ein intensives Jahr 2016, baulich aber auch verkehrspolitisch. Nun habe ich Sie soeben gelobt, lieber Herr Bundesminister, aber Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es auch Themen gibt, in denen wir mit Ihrem Haus nicht einverstanden sind bzw. es gibt sogar Themen, da sind wir enttäuscht. Eins will ich jetzt aufgreifen, ein Weiteres später. Das erste Thema bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Auf diesem extrem hart und ruinös umkämpften Markt gibt es eine direkte Konkurrenz zwischen den privaten Bahnbauunternehmen und einem bahneigenen Bahnbetrieb, der DB Bahnbau Gruppe GmbH. Gemeinsam mit den privaten, größtenteils mittelständischen Bahnbauunternehmen, ist die DB Bahnbau Gruppe GmbH Marktteilnehmer und bewirbt sich um Bauaufträge der DB Netz AG, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Die Bahnbau Gruppe ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB Netz AG und mit ihr über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden. Das bedeutet, dass die DB Netz AG bzw. die DB AG die wirtschaftliche Basis der Bahnbau Gruppe zu sichern und etwaige Verluste auszugleichen hat. Damit ist die Bahnbau Gruppe sicher vor Insolvenz, insbesondere auch deshalb, weil sie letztlich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht. Im Jahr 2011 hat die DB Netz AG beispielsweise einen Verlust der DB Bahnbau Gruppe GmbH in Höhe von 27 Mio. € ausgeglichen. Das Eigenkapital betrug zu diesem Stichtag lediglich 22 Mio. €. Ein Privatunternehmen wäre in dieser Situation insolvent. Faktisch hat die DB Bahnbau Gruppe damit erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber den privaten deutschen Bahnbauunternehmen. Rund 1 ½ Jahre haben wir die Problematik mit der DB AG und Ihrem Haus intensiv diskutiert und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. In diesen Gesprächen haben Vorstandsmitglieder der DB AG ganz unumwunden und offen eingeräumt, dass die Bahnbau Gruppe als Preisregulator eingesetzt werde. Dies sei notwendig, weil die Anzahl der Gleisbauunternehmen in Deutschland relativ klein sei, die DB AG lange im Vorfeld einer Baumaßnahme diese wegen der Sperrung von Gleisen bekannt geben müsse und deshalb die Gefahr bestehe, dass sich die privaten Gleisbauunternehmen zu Lasten der DB AG in verbotener Weise über die Angebotspreise absprechen würden. Auch an dieser Stelle will ich diese Anschuldigungen nochmals auf das Schärfste zurückweisen. Der DB AG stehen vielfältige und rechtliche einwandfreie Möglichkeiten zur Verfügung, auf verbotene Preisabsprachen zu reagieren, vom Ausschluss derartiger Bieter aus dem Verga- Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 6 von 13 beverfahren bis zur Eröffnung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Des Einsetzens eines Preisregulators bedarf es hierzu nicht. Der DB Konzern maßt sich an dieser Stelle eine regulatorische Kompetenz an, die ihm nicht zusteht und die mit europäischem Recht nicht in Einklang steht. Ihr Haus, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat zwar versucht, zwischen den Verbänden der Bauwirtschaft und der DB AG zu vermitteln, letztendlich aber auch nicht den Schneid gehabt, als Eigentümerin der DB AG die ordnungspolitische Geisterfahrt der DB AG zu beenden. Stattdessen hat man uns empfohlen, uns dann doch lieber bei der Europäischen Kommission über die Praxis der DB AG zu beschweren. Wir haben deshalb im Dezember 2015 entsprechende Beschwerden bei der Europäischen Kommission wegen unzulässiger staatlicher Beihilfen sowie wegen des Verstoßes der DB AG gegen das Vergaberecht eingelegt. Faire Ordnungspolitik und gelebte Mittelstandspolitik, sehr geehrter Herr Bundesminister, sieht aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft anders aus. 2. Deutsche Bahn AG Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau, insbesondere im Bereich der Schienenwege Neues Spiel, neues Glück: Die Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium funktioniert in der Regel sehr gut. Dennoch, Stolpersteine und Baustellen sind genug vorhanden, um gemeinsam Probleme anzupacken und nach Lösungen zu suchen. So ist es dringend erforderlich, eine Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren umzusetzen. Spielräume sind unserer Ansicht nach dabei durchaus vorhanden. So ist im Bereich der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung zu bemängeln, dass die Anhörungs- und Feststellungsbehörde nicht identisch sind. Die Anhörung beispielsweise erfolgt durch die Bezirksregierung, die Planfeststellung aber durch das Eisenbahnbundesamt. Eine Zentralisierung der Aufgaben in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung sollte aus unserer Sicht kurzfristig geprüft werden. Eine Zusammenführung der Aufgaben im Eisenbahnbundesamt wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Zugleich sollte dann aber auch die Ressourcenausstattung beim Eisenbahnbundesamt überprüft werden. Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus hinsichtlich der Vereinfachung der Finanzierungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Von Seiten der Politik gab es in der Vergangenheit immer wieder vereinzelte Vorstöße zur Überarbeitung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Kernpunkt der Bestrebungen war dabei immer, dass die Kommunen wegen finanzieller Engpässe die von ihnen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz geforderte Kostenübernahme von 1/3 nicht leisten können und sich dringende Projekte deshalb weiter verzögern. Gerade bei größeren Neu- und Ausbauprojekten ist die Beteiligung der Kommunen an den Projekten nicht angemessen. Neben den starken finanziellen Belastungen durch zu ändernde Bahnübergänge und Verkehrswege, tragen die Kommunen weitere Konsequenzen wie Baulärm, Veränderungen des Landschafts- oder Stadtbildes usw.. Die Kommunen werden hierbei benachteiligt, da derart große Projekte meist nicht im Interesse der Kommunen liegen und sie Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 7 von 13 keinerlei Einfluss auf die Realisierung haben. Alle bisherigen Vorstöße zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sind bisher gescheitert. Das darf aber kein Grund sein, aufzugeben. Wir schlagen deshalb vor, analog der Reformkommission Großprojekte eine Reformkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau einzurichten und alle Beteiligten/Betroffenen an einen Tisch zu bringen. 3. Straßen-, Tief- und Ingenieurbau Am Anfang meiner Rede, sehr geehrter Herr Bundesminister, hatte ich über Enttäuschungen des Mittelstands mit Ihrem Hause berichtet. Eine Enttäuschung ist die Erfahrung des Mittelstandes zum Thema „DB Bahnbau Gruppe GmbH“ mit Ihrem Ministerium, die zweite Enttäuschung ist das Thema „ÖPP im Straßenbau“. Seit Jahren kämpfen viele unsere Mitgliedsunternehmen und wir vehement gegen die Ausschreibungen von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau, da sie mittelstandsfeindlich sind. Die Mitgliedsunternehmen, die jahrzehntelang zuverlässig termin- und vertragstreu große Autobahnlose als Hauptunternehmer gebaut haben, werden durch ÖPP-Projekte in die Nachunternehmerposition von ausländischen Baukonzernen gedrängt. Zudem fehlen den mittelständischen Bauunternehmen zunehmend durch die Ausschreibungen der Großprojekte im Bereich ÖPP wesentliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies bringt die Unternehmen zunehmend in Existenzschwierigkeiten und gefährdet Stammarbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirtschaft. Seitdem auch von ÖPP-Experten nicht mehr das Märchen aufrecht erhalten werden kann, dass ÖPPProjekte wirtschaftlicher als konventionell haushaltsfinanzierte Projekte sind, begründet man nun den Vorteil von solchen ÖPP-Projekten mit kürzeren Bauzeiten und höherer Ausführungsqualität. Diese Behauptungen, sehr geehrter Herr Minister, sind einfach unwahr. Werden den Straßenbauverwaltungen der Länder projektbezogen ausreichend Mittel , also auch überjährig zur Verfügung gestellt, so können auch bei haushaltsfinanzierten Projekten so kurze Bauzeiten wie mit ÖPP erzielt werden. Auch mit Blick auf die Qualität bietet ÖPP keine Verbesserung. Dennoch haben Sie unmissverständlich erklärt, dass Sie weiterhin an ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau festhalten wollen. Das müssen wir zähneknirschend hinnehmen, aber wir akzeptieren nicht, dass in Deutschland Autobahnen zunehmend ausschließlich von ausländischen Baukonzernen gebaut werden und der Mittelstand lediglich Nachunternehmer ist. Mittelstandspolitik wäre, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn Sie für faire Rahmenbedingungen für den Mittelstand bei den ÖPP-Projekten sorgen würden, die es ihm ermöglichen sich auf erster Ebene, also auf Konzessionsebene, engagieren zu können. Für Sie und den Bund hatte das darüber hinaus den Vorteil, dass sie dem drohenden Oligopol von ausländischen Baukonzernen im ÖPP-Markt im Bundesfernstraßenbau entgegentreten. Wir verschließen uns übrigens nicht, sehr geehrter Herr Minister, an entsprechenden Varianten hinsichtlich der ÖPP-Modelle mitzuarbeiten. So haben wir im 2. Halbjahr 2015 mit Herrn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 8 von 13 Michael Groschek, Verkehrsminister des Landes NRW, und der von ihm dazu beauftragten NRW.Bank ein ÖPP-Modell für den Bundesfernstraßenbau entwickelt, das dem Mittelstand deutlich größere Chancen einräumt, auch bei ÖPP-Projekten erfolgreich zu agieren. Das Modell begrenzt – kurz gesagt - die Größe der Projekte bei gleichzeitig beigestellter Finanzierung. Gleichwohl bleibt der Lebenszyklusansatz erhalten. Den mittelständischen Bauunternehmen wird damit die Möglichkeit gegeben, als Konzessionär bzw. Hauptunternehmer beauftragt zu werden. Ich würde mich freuen, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn Sie sich diese Modellvariante einmal anschauen, auch wenn sie unter der Schirmherrschaft eines SPD-Verkehrsministers entwickelt wurde. Derzeit wird in Ihrem Hause auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. April 2013 untersucht, wie Öffentlich-Private-Partnerschaften mittelstandsfreundlich weiterentwickelt und die Rahmenbedingungen der Finanzierung so ausgestaltet werden können, dass sich mittelständische Unternehmen über eine Beteiligung über Nachunternehmerebene hinaus auch an ÖPP-Projekten mit einem hohen Investitionsvolumen beteiligen wollen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance nutzen, hier etwas für die mittelständische Bauwirtschaft im Bereich ÖPP zu bewegen. Da wir heute die Möglichkeit haben, mit Ihnen die Diskussion zu führen, möchte ich Ihnen gleich auch noch die Position des Mittelstandes zum Thema einer Bundesfernstraßengesellschaft mit auf den Weg geben. Unserer Ansicht nach sollte die Gesellschaft als schlanke Managementgesellschaft die Integration der Finanzierung in die Leistungsprozesse verantworten und hierzu auf die regionale Planungs- und Umsetzungskompetenz der Länder aus der Auftragsverwaltung zurückgreifen. Eine umfassende Zentralisierung der Verwaltung einschließlich Planung und Auftragsvergabe ausschließlich auf Bundesebene halten wir nicht für sinnvoll. Entscheidend wird allerdings die finanzielle Ausstattung der Bundesfernstraßengesellschaft sein. Die von der Bundesregierung bis 2018 beschlossene Aufstockung der für den Verkehrsinfrastrukturbau vorgesehenen Mittel wird ausdrücklich begrüßt. Eine Aufstockung nur bis 2018 ist jedoch nicht ausreichend. Aufgrund des Erhaltungs- und Ausbaurückstaus ist es zwingend notwendig, die jährlichen Verkehrsinvestitionen des Bundes auf ein Niveau von ca. 15 Mrd. Euro per anno anzuheben und in dieser Größenordnung dauerhaft zu verstetigen. Zusätzlich zur Erhöhung des Finanzierungsvolumens ist der Übergang zu mehrjährigen Finanzierungszyklen notwendig, um die Basis für eine finanzielle Planungssicherheit bei der Bauverwaltung und der Wirtschaft zu legen. Dies ist die Voraussetzung, um den dringenden Aufbau der Bauherrenkompetenz bei der öffentlichen Verwaltung wieder deutlich zu erhöhen und die Planungseffizienz gleichzeitig zu steigern. Viele der heutigen Probleme beim Management von Bauprojekten haben hier ihren Ursprung. Aus dem personalmangelbedingten Know-how-Verlust resultieren massive Durchführungsprobleme bei zentralen Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 9 von 13 Aufgaben, wie z. B. der Planung, Ausschreibung und Überwachung von Baumaßnahmen. Lassen Sie mich die Forderungen noch einmal kurz zusammenfassen: o Das Finanzvolumen muss auf einem bedarfsgerechten Niveau verstetigt werden, o die Investitionsmittel langfristig und überjährig gebunden werden, o die Bauherrenkompetenz und Planungseffizienz der Bauverwaltungen müssen gestärkt o und außerdem müssen passgerechte Institutionelle Strukturen geschaffen werden. Nur so können private und gewerbliche Nutzer, Bauunternehmen und die Bauverwaltungen von Bund und Ländern wieder unter planbaren Rahmenbedingungen agieren. 4. Bauvertragsrecht Sehr geehrter Herr Bundesminister, erlauben Sie mir nun einige kurze Ausführungen zu einem Thema, das uns sehr auf den Nägeln brennt. Voraussichtlich noch in diesem Monat soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Bauvertragsrecht sowie zu den Aus- und Einbaukosten bei mangelhaftem Baumaterial beraten. Die vorgesehenen Regelungen zum Verbraucherschutz sowie zur Erweiterung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind durchaus sachgerecht und nicht zu beanstanden. Auch viele Regelungen im baurechtlichen Teil des Gesetzentwurfs entsprechen den uns bekannten Regeln aus der VOB/B. Grundsätzlich neu und für die Bauwirtschaft nicht akzeptabel ist die Schaffung eines einseitigen Anordnungsrechtes für den Auftraggeber, auch und insbesondere hinsichtlich der Bauzeit. Danach darf der Auftraggeber zukünftig z. B. auch Beschleunigungen anordnen. Diese Beschleunigungsanordnung muss der Auftragnehmer zwar nur ausführen, wenn der Auftraggeber schwerwiegende Gründe für die Anordnung hat, ob allerdings entsprechende Gründe vorliegen oder dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, ist dann in einem Eilverfahren gerichtlich zu klären. Im Rahmen der von uns hauptsächlich verwendeten VOB-Verträge darf der Auftraggeber bisher keine Anordnung in bauzeitlicher Hinsicht treffen. Eine entsprechende Forderung der öffentlichen Auftraggeber im DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss) zur Erweiterung der Anordnungsrechte in der VOB konnte sich bisher nie durchsetzen. Wird nun allerdings ein solches erweitertes Anordnungsrecht in das BGB eingeführt, besteht ein gesetzliches Leitbild, so dass eine entsprechende Änderung in der VOB/B nicht mehr zu verhindern sein dürfte. Mit dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf zum Bauvertragsrecht drohen, wenn die Änderungsvorschläge der Bauverbände nicht berücksichtigt werden, eine erhebliche Benachteiligung der Bauunternehmen, ein Anstieg baurechtlicher Streitigkeiten und die Verzögerung von Bauprojekten. Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 10 von 13 Ich bitte Sie eindringlich, sehr geehrter Herr Bundesminister, sich im Bundeskabinett dafür einzusetzen, dass der bisherige Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) zum Bauvertragsrecht noch einmal in dem von mir dargestellten Bereich überarbeitet wird. 5. Bauwirtschaft stöhnt unter staatlicher Bürokratie- und Regulierungswut Bauunternehmen in Deutschland müssen mehr als 5.000 Gesetze mit fast 90.000 Einzelvorschriften beachten. Das Bauhauptgewerbe sieht sich tagtäglich mit einer Flut von Dokumentationspflichten und Nachweisen konfrontiert, z. B. im Rahmen der Vergabegesetze, der Umweltgesetze, des Baugesetzbuches, des Arbeitnehmerentsendegesetzes, der Bauproduktenverordnung und vielem mehr. Die Debatten, etwa um die Arbeitsstättenverordnung oder die Mindestlohndokumentationsverordnung, haben gezeigt, dass die berechtigten Bedenken der Bauwirtschaft nicht ernstgenommen werden. In der jüngsten Vergangenheit hat die Bürokratie- und Regulierungswut des Staates ein Niveau erreicht, welches den Unternehmen kaum noch ermöglicht, sich dem Tagesgeschäft zu widmen. Problematisch ist vor allem, dass sich die Gesetzgebung immer weiter von der Realität der Menschen und der Unternehmen entfernt. Die Gesetzgebung dient oft scheinbar nur noch dem reinen Selbstzweck und verursacht nicht selten ausschließlich Bürokratiemonster. Die Konsequenzen, die im Zuge eines unpraktikablen Gesetzes entstehen, müssen allein die Unternehmen tragen. Neben dem hohen Bürokratieaufwand und den exorbitanten Erfüllungskosten steigt mit jedem nicht umsetzbaren Gesetz die Gefahr, sich strafbar zu machen, weil die Risiken der gesetzlichen Vorgaben komplett auf die Unternehmen übertragen werden. Ein besonders prägnantes Beispiel bildet das Bauforderungssicherungsgesetz. Es ist in der Realität nicht umsetzbar und sorgt dafür, dass die Chefs und leitenden Angestellten in der Bauwirtschaft jeden Tag mit einem Bein im Knast stehen. Dieses Gesetz muss unbedingt geändert, besser noch, abgeschafft werden. Unnötige bürokratische Belastungen der Unternehmen müssen endlich abgebaut und gesetzliche Spielräume wieder genutzt werden können. Die Bauwirtschaft fordert daher eine dringende Überprüfung der geltenden Normen und technischen Standards, besonders mit dem Fokus auf die Verhältnismäßigkeit der Bauverordnungen. In aller Deutlichkeit weise ich darauf hin, dass das Bauen nicht durch weitere staatliche Reglementierungen belastet werden darf: Mit Blick auf das energiesparende Bauen, das ich vom Grundsatz her unterstütze, erinnere ich daran, auch hierbei die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In diesem Zusammenhang fordert die Bauwirtschaft eine Aussetzung der erhöhten Energieeinsparverordnung – übrigens nicht nur mit Blick auf den Bau von Flüchtlingsunterkünften. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zweifellos einige Entlastungen erreicht. Jedoch wird zu viel neue Bürokratie aufgebaut und vorhandene Potenziale zum Abbau wer- Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 11 von 13 den nicht ausreichend genutzt. Mit dem Abbau von Bürokratie muss endlich begonnen werden. Der Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis mehr sein, er muss ein prioritäres Ziel werden. 6. Wohnungsbau steigern und fördern Angesichts des seit Jahren vernachlässigten Wohnungsbaus und des aktuell starken Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland müssen dauerhaft mindestens 400.000 neue Wohnungen jährlich gebaut werden, und zwar Wohnungen, die sich vor allem auch junge Familien und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen leisten können. Der Wohnungsneubau steht damit vor einer enormen Herausforderung. Wohnungen fehlen insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten. Hier hat es in den vergangenen Jahren enorme Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik gegeben. Insofern begrüße ich die Absicht der Bundesregierung, in den Jahren 2016 bis 2019 den Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu erhöhen. Noch weiter geht die Forderung der Bundesbauministerin, die im übrigen auch unsere Zustimmung findet, in dem sie den Bundes-Beitrag sogar auf zwei Milliarden Euro pro Jahr erhöhen möchte, und dass immerhin noch ein Jahr länger, also bis 2020. Wir begrüßen auch die Ankündigung der Bundesregierung, den Neubau von Mietwohnungen mit einer Sonderabschreibung anzukurbeln. Vorgesehen ist eine Sonderabschreibung von jeweils 10 % für das Jahr der Herstellung und das Folgejahr sowie von 9% für das dritte Jahr. Außerdem soll die übliche Abschreibung von 2% zusätzlich gelten, somit könnte ein Investor 35% der Kosten in den ersten drei Jahren geltend machen. Die übrigen 65% sollen gleichmäßig über 47 Jahre abgeschrieben werden können. Der Bundesfinanzminister rechnet deshalb mit Steuerausfällen in einem dreistelligen Millionenbereich. Er übersieht dabei aber offenbar, dass den Steuerausfällen erhebliche Investitionen gegenüber stehen, von denen auch der Staat in großem Umfang profitieren wird. Um dem Wohnungsmangel wirkungsvoll zu begegnen, halte ich einen tatsächlichen Neustart des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit unteren Einkommen und für sozial Bedürftige zwingend notwendig. Damit dies gelingt, muss es sowohl für genossenschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen als auch für private Investoren wirkungsvolle Anreize geben. Erreicht werden könnte dies z.B. durch Investitionszulagen für genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen. Um private Investoren zu gewinnen, ist das genannte Vorhaben der Bundesregierung sinnvoll. Es sollte aber durch eine sachgerechte Erhöhung der Abschreibung AfA auf mindestens 3 Prozent ergänzt werden, damit der Kostenanstieg zumindest teilweise aufgefangen wird, der sich insbesondere aus der wiederholten Verschärfung der Energieeinsparverordnung für neue Wohngebäude ergeben hat. Zusätzlich sollte es eine Sonder-AfA in Höhe von 1 Prozent für bezahlbaren sozialen Wohnungsneubau in Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten geben. Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 12 von 13 Einen weiteren zentralen Punkt für die Ankurbelung des Wohnungsneubaus sehe ich beim Bauland, das zu möglichst günstigen Preisen verfügbar sein muss. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gefordert, endlich die „Baulandpreis-Rallye“ zu stoppen. 7. Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung zur Chefsache erklären Mit Blick auf die Themen „Nachwuchsgewinnung“ und „Fachkräftesicherung“ ist in den vergangenen Jahren eigentlich alles gesagt worden. Ich spare mir daher jegliche Wiederholungen. Ein paar Worte müssen gleichwohl zu den aktuellen Flüchtlingsströmen gesagt werden. Die Prophezeiung mancher Experten, die aktuelle Einwanderung von Flüchtlingen werde kurzfristig einen spürbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten können, wird sich aus zwei Gründen nicht erfüllen: Auch wenn die Motivation dieser Menschen in der Regel überdurchschnittlich ist, so stellen die zu geringen Deutschkenntnisse der meisten Zuwanderer ein nicht unerhebliches Problem dar. Die Sprachbarriere ist und bleibt eine Beschäftigungsbarriere. Beim Thema Integration steht deshalb für mich das Erlernen der Landessprache immer an erster Stelle. Das zweite Problem sind die nicht ausreichenden beruflichen bzw. fachlichen Qualifikationen der meisten Flüchtlinge. Die mittelständische Bauwirtschaft setzt sich daher dafür ein, dass neben die duale eine triale Ausbildung tritt – bestehend aus praktischer Ausbildung, Berufsschule und Spracherwerbung. Klar muss sein, dass sich auch der Bund hieran finanziell beteiligt. Das kann von der Wirtschaft allein nicht gestemmt werden. Zudem sollten wir kurzfristig eine sachliche Analyse vornehmen, ob die Geltung des Baumindestlohns in der Bauwirtschaft ein Hemmnis in den Unternehmen ist, Flüchtlinge zu beschäftigen und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt, dem entgegenzuwirken. 8. Erbschaftssteuergesetz Das Erbschaftssteuergesetz möchte ich nicht groß thematisieren. Mit Blick auf die aktuell Diskussion um die Erbschaftssteuerreform erlauben Sie mir gleichwohl einige wenige Sätze: 1. Dreh- und Angelpunkt für mittelständische Familienunternehmen ist, dass die erforderliche Liquidität in den Unternehmen erhalten bleibt. Die Erbschaftssteuerreform darf nicht dazu führen, dass die Liquidität als unproduktives Vermögen qualifiziert wird und mit Erbschaftssteuer belegt wird. 2. Verfügungsbeschränkungen, die in Familienunternehmen üblich sind, müssen auch künftig berücksichtigt werden. 3. Die Erbschaftssteuerreform muss sicherstellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Familienunternehmen gegenüber der internationalen Konkurrenz, die oftmals im Ausland von der Erbschaftssteuer befreit ist, erhalten bleibt und nicht ein einziges Unternehmen Deutschland wegen der Erbschaftssteuer verlassen muss, wie z. B. Liebherr oder Müller-Milch. Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 13 von 13 9. Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Forderungen Zusammenfassung der BVMB-Forderungen an die Bundesregierung: Faire Mittelstandspolitik – Schluss mit der Bevorzugung staatlich finanzierter Unternehmen im Wettbewerb, wie z. B. der DB Bahnbau Gruppe GmbH Einrichtung einer Reformkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsprozesse im Verkehrsinfrastrukturbau Keine Marktverdrängung von mittelständischen Bauunternehmen durch ÖPP im Bundesfernstraßenbau Vorhaltung ausreichender Planungsmittel für notwenigen Planungsvorlauf Stärkung der Kapazitäten und der Kompetenz der Bauverwaltungen. Sollte es zu einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft kommen, so muss sie o in staatlicher Hand sein, am besten in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts o schlanke Strukturen haben und o darf keine ÖPP realisieren. Bauvertragsrecht: Kein Anordnungsrecht für AG hinsichtlich der Bauzeit! Unverzüglicher Abbau der Bürokratie. Der Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis mehr sein Neustart des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit unteren Einkommen und für sozial Bedürftige. Schaffung steuerliche Anreize für Investoren. Für Flüchtlinge unter finanzieller Beteiligung des Bundes Einführung einer trialen Ausbildung vorsehen (praktische Ausbildung, Berufsschule und Spracherwerbung) Reform der Erbschaftssteuer, die den Generationenwechsel im Familienunternehmen ermöglicht und nicht Investitionen sowie Arbeitsplätze gefährdet
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