Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher?

Gemeinsamer Antrag
und
Vor-Ort-Kontrollen 2016
Info-Veranstaltungen
am 24.02.16, 25.02.16, 01.03.16, 02.03.16 und 07.03.16
Klaus Gölz, Emanuel Hensler, Herbert Meister
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
1
Einreichungsfrist für den Gemeinsamen
Antrag 2016
(komprimierter Antrag aus FIONA mit Unterschrift und den erforderlichen Anlagen) ist
Dienstag, 17.05.2016
Bei verspäteter Abgabe bzw. Nachmeldung einzelner
Anträge im Zeitraum vom 18.05.16 bis 13.06.16
erfolgt 1 % Kürzung je verspäteter Arbeitstag, danach
wird der Antrag als verfristet abgelehnt.
Ohne Kürzungen können folgende Änderungen bis
31.05.2016 nachgemeldet werden:
• Nachmeldung oder Anpassung einzelner landw.
genutzter Schläge oder ZA
• Nachmeldung bzw. Änderung von nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen oder
Erklärungen
Neuantragsteller: Bei Beantragung einer neuen
Unternehmensnummer bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis vorlegen, dass der Neuantragsteller der Kontoinhaber ist.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
2
Der komprimierte Antrag kann ab dem Jahr 2016 mehrfach
eingereicht werden!
Nach Abschluss des Antrags, Einreichung bei der Landwirtschaftsbehörde
und dortiger Registrierung kann der Antrag nochmals geöffnet werden für:
•
Nachmeldung landw. genutzter Flächen (Schläge) bis 31.05.2016
ausschließlich über FIONA
•
Änderungen aufgrund der Vorabprüfung in FIONA auf Doppelbeantragung oder Bruttoflächen-überschreitung
Innerhalb von 35 Tagen nach Ende Antragsfrist,
bis 21. Juni 2016 hat der Antragsteller die
Möglichkeit die festgestellten Überlappungen
bzw. Überbeantragungen sanktionsfrei zu
bereinigen.
.
Wichtig: Damit die geänderten Antragsdaten rechtswirksam beim Landwirtschaftsamt
eingehen müssen Sie den erneut geöffneten Antrag wieder abschließen und den
neuen komprimierten Antrag rechtzeitig einreichen!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
3
Antragsunterlagen 2016, die der Antragsteller erhält





personifiziertes Anschreiben
Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2016
FIONA Wegweiser 2016
Wichtige Informationen - Infoblatt zu den Änderungen 2016
Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross
Compliance
 Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2016
 Infoblatt Natura 2000
 Infoblatt Erosionskataster
Termine zum Gemeinsamen Antrag 2016 (unter Vorbehalt):
 7. KW (15.-19.02.16): Versand der Antragsunterlagen
 7. KW (15.-19.02.16): Start der Demoversion von FIONA 2016. Verschoben auf 29.02.16
 9. KW (ab 29.02.16): Start von FIONA 2016 zur eigenen Bearbeitung.
Verschoben auf 10. KW (ab 07.03.16)
PIN für FIONA vorhanden oder muss
diese erneuert werden?
www.fiona-antrag.de
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
4
Aufbau und Gliederung des Gemeinsamen Antrags
(GA) 2016
betrifft nur die Landkreise Alb-Donau-Kreis und
Heidenheim
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
5
FIONA 2016
Aktuelle Informationen und Link zum Infodienst Landwirtschaft
www.fiona-antrag.de
Aktuelles:
Aktuelle Infos zur
Verfügbarkeit, aktuelle
Probleme oder aktuelle
fachliche Hinweise
Start:
Start der Bearbeitung mit
Eingabe der UD-Nr.
(nur die ersten 12 Ziffern)
und Eingabe der
persönlichen PIN
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
6
FIONA 2016
Online-Hinweise auf die Neuerungen
Stand der Fachdaten
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
7
Die Stammdaten des GA 2016
Korrekturfelder:
Änderungen bitte mitteilen
Freiwillige Angaben
 Telefonnummer
 Mobilfunknummer
 Faxnummer
 E-Mail
(mit * gekennzeichnet):
Die Stammdaten prüfen,
bestätigen und speichern!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
8
Änderungen in den allgemeinen Daten
Angaben zur Ausbringung von
kommunalem Klärschlamm nur noch
erforderlich bei Beantragung einer
FAKT-Maßnahme
Abfragen seit 2015:
Hoftankstelle vorhanden?
Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel
vorhanden?
Angaben zum Öko – Landbau
Öko-Identifikations-Nr. eintragen, wenn
DZ und/oder FAKT – D2 beantragt wird
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
9
Änderungen in den allgemeinen Daten
Angaben zur Aufnahme und
Abgabe von Wirtschaftsdünger, Ziff. A 9
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
10
Ziff. A 8
Angaben zur Tierhaltung:
Falls landwirtschafte Nutztiere gehalten werden
- Ankreuzen in FIONA unter „Auswahl
Maßnahmen“ – dann unter A 8 den Tierbestand
eintragen.
Durchschnittliche Bestand im Kalenderjahr
2016 einzutragen (einschl. Pensionstiere)
Hinweis zur RGV- bzw. GV-Berechnung:
Für Rinder sind die Daten der HIT-Rinderdatenbank Basis für die Berechnung des Tierbestandes bzw. Viehbesatzdichte. Für andere
Tiere gelten die Angaben hier unter Ziff A 8 im GA
(Rundung auf ganze Zahlen).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
11
Einzuhaltende Verpflichtungen der Publizität
Bei LPR und FAKT sind der gesamte Verpflichtungszeitraum
(5-jährig) zu berücksichtigen, so dass eine Zahlung von
mehr als 2.000 € hochgerechnet wird und somit einen Betrag
von mehr als 10.000 € ergeben (gilt nicht für AZL).
Der erste Versand der Erläuterungstafel im Auftrag des
Ministeriums ist ab 11.01.2016 erfolgt.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
12
Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA
Die Eigenschaft „Aktiver Betriebsinhaber“ ist zwingende Voraussetzung bei der
Beantragung folgender Förder- und Ausgleichsmaßnahmen: Direktzahlungen, Erstzuweisung
von Zahlungsansprüchen, Ausgleichzulage für landw. benachteiligte Gebiete (AZL) sowie FAKT D 2
„Ökologischer Landbau“ und/oder FAKT G-Maßnahmen „Besonders tiergerechte Haltungsverfahren“.
Aktiver Betriebsinhaber = Natürliche Personen, jurist. Personen oder Vereinigungen, die
eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Als „landwirtschaftliche Tätigkeit“ gelten die Erzeugung, die Zucht oder der Anbau landw. Erzeugnisse,
einschl. Ernten, Melken, Zucht von Tieren und Haltung von Tieren für landw. Zwecke oder die Erhaltung
von Flächen in einem guten landw. und ökologischen Zustand.
Keine aktiven Betriebsinhaber sind:
 Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
 Betriebsinhaber, die Flächen hauptsächlich auf natürliche Weise in einem landw. und
ökologischen Zustand erhalten und nicht die geforderte Mindesttätigkeit ausüben (mind. 1
x jährlich mulchen oder 1 x jährlich mähen)
 Grundsätzlicher Ausschluss von Personen auf der Negativliste
(Bergbauunternehmen, Flughäfen, Wasserwerke, Betreiber dauerhafter Sport- und Freizeitflächen z.B.
Reitplätze, Reithallen, Campingplätze, Eisenbahnverkehrsleistungen , Immobiliendienstleistungen)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
13
Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA
Änderung in 2016: Nach Kritik durch die Europäische Kommission müssen alle
Antragsteller weitere Angaben machen unabhängig ob diese zum Personenkreis der
Negativliste gehören.
Je nach Kreuz werden die
entspr. Seiten in FIONA
angezeigt
Negativliste
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber, Ziff. AA2 in FIONA
Für alle Antragsteller gilt Geringfügigkeitsschwelle
Im Antragsjahr 2015 hat ein Anspruch auf Direktzahlungen (Summe der Basis-,
Junglandwirte-, Greening-, Umverteilungsprämie) von insgesamt mehr als 5.000,00 €
(vor Abzug von Kürzungen und Sanktionen und ohne Berücksichtigung der Erstattung aus
der Haushaltsdisziplin) bestanden.
Betrag wird eingespielt (soweit verfügbar)
Alle Antragsteller mit weniger als 5.000 €
Direktzahlungen in 2015 fallen unter die Geringfügigkeitsschwelle. Diese Personen gelten immer
als aktive Betriebsinhaber, auch wenn sie zu den
Personen der Negativliste gehören.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antragsteller auf der Negativliste
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA3
Nachweis 1:
landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich
Nachweisführung:
Kreuz unter AA3.1, Ziffer 01, wenn beihilfefähige Fläche mind. 38
ha beträgt (keine weiteren Nachweise nötig)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
16
Antragsteller auf der Negativliste
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA3
Nachweis 1:
landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich
Ausnahmeregelung für Betriebe mit Equiden einschl. Pensionspferdehaltung und
Betreiber einer dauerhaften Sport- und/oder Freizeiteinrichtung
Nachweisführung:
Kreuz unter AA3.1, Ziffer 04, wenn
beihilfefähige Fläche mind. 38 ha
beträgt
oder
weniger als 38 ha und im Zeitraum
Januar bis April 2016 im Schnitt
nicht mehr als 3 Großvieheinheiten
je ha gehalten werden
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antragsteller auf der Negativliste
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA3
Nachweis 2:
Ausübung landw. Tätigkeit als Haupttätigkeit o. Geschäftszweck
Nachweisführung:
Kreuz unter AA3.2, Ziffer 01 (natürliche Person) oder Ziff. 03 (GbR).
Vorlage Kopie des Bescheides über die Festsetzung der Versicherungspflicht zur Alterskasse
der Landwirte sowie Kontoauszug über die Beitragszahlung 2016 oder Handelsregister- bzw.
Vereinsregisterauszug oder Kopie Gesellschaftervertrag
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antragsteller auf der Negativliste
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA3
Nachweis 3:
Jährl. Betrag der Direktzahlungen entspricht mind. 5 % der
Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit
Nachweisführung:
Kreuz unter AA3.3, Ziffer 01 .
Vorlage Steuerbescheid für das jüngste Steuerjahr, Gewinn- und Verlustrechnungen und ggfs
andere geeignete Unterlagen sowie Kopie der Steuererklärung.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1)
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA4
Nachweis A:
Landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich
Nachweisführung:
Kreuz unter AA4.1, Ziffer 01,
wenn beihilfefähige Fläche mind. 38 ha beträgt (keine weiteren Nachweise nötig)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1)
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA4
Nachweis B:
Ausübung landw. Tätigkeit als Haupttätigkeit o. Geschäftszweck
Nachweisführung:
Kreuz unter AA4.2, Ziffer 01 (natürliche Person) oder Ziffer 03 (GbR);
Antragsteller muss ergänzende Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten (z.B. Kopie des
Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte und
Kontoauszug über die Beitragszahlung 2016, Handelsregisterauszug oder Kopie des
Gesellschaftervertrages
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1)
Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt
Angaben unter AA2 und AA4
Nachweis C:
Nachweis Bruttoeinnahmen aus landw. Tätigkeit
Nachweisführung:
Kreuz unter AA4.3, Ziffer 01 (natürliche Person); Antragsteller muss
ergänzende Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten
Antragsteller, die die Nachweise A, B oder C nicht führen können:
Nachweisführung:
Kreuz unter AA4.4, Ziffer 01; Antragsteller muss ergänzende
Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (1)
Einzelunternehmer, Ziff. AJ1 (natürliche Person)
wiederholte Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft
erstmalige Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
23
Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (2)
Personenvereinigungen und jurist. Personen, Ziff. AJ2
Bei wiederholter Antragstellung
Bestätigung der in FIONA vorgedruckten
Daten, Ziff. 01
Bei erstmaliger Antragstellung
Eingabe der Daten im Eingabefeld
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
24
Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (3)
Mehrere „kontrollierende“ Personen bei Personengesellschaften, die die JuLa –
Eigenschaft erfüllen
Angaben zu allen Junglandwirten mit
Kontrollfunktion
Angaben mittels einer Anlage, die bis spät.
17.05.2016 vorgelegt wird.
Neu ab 2016:
Jeder Junglandwirt in der Personengesellschaft mit Kontrollfunktion benötigt
eine eigene Unternehmens-Nr. bis
spätestens zum Ende der Antragsfrist.
Sofern nicht bereits vorhanden ist diese bei
der Landwirtschaftsbehörde zu beantragen.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
25
Direktzahlungen im Überblick
(Meldung BMEL vom 10.11.2015: Endgültiges Ergebnis der Auswertung der
Ländermeldungen zu den Direktzahlungen zum 29.10.2015)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
26
Direktzahlungen – Prämienwerte 2015
(Meldung BMEL vom 10.11.2015: Endgültiges Ergebnis der Auswertung der
Ländermeldungen zu den Direktzahlungen zum 29.10.2015)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
27
Direktzahlungen - Basisprämie
DZ1 Übersicht der vorhandenen Zahlungsansprüche (ZA)
DZ2 Beantragung Basisprämie durch Aktivierung der ZA
•
•
•
Flächen stehen am 17.05.2016 zur Verfügung
Mindestantragsfläche 1,00 ha, Mindestschlaggröße 0,10 ha
landw. Flächen sind das gesamte Kalenderjahr beihilfefähig
Aktivierung der ZA im FSV:
0 = keine ZA-Zuweisung
1 = ZA-Zuweisung und Aktivierung
2 = ZA-Neuzuweisung 2016 und Aktivierung
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
28
Direktzahlungen - Greeningprämie
•
Einhaltung von dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landwirtschaftsmethoden
(= Greeningauflagen)
– Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge)
– Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes
– Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse
(Ökologische Vorrangflächen)
•
Höhe der Prämie:
- In 2015: 87,34 Euro/ha
•
Nach VO (EG) 834/2007 ökologisch/biologisch bewirtschaftete Betriebe bzw.
Betriebsteile haben automatisch Anspruch auf die Greeningprämie.
•
Bei Beantragung der Basisprämie kann nicht auf die Greeningprämie verzichtet
werden; Greening IST zu erfüllen!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
29
Direktzahlungen – Greeningbefreiung bei Ökobetrieben



Automatischer Anspruch auf Greeningprämie bei
Ökobetrieben ist durch den Antragsteller zu belegen
Nachweisführung muss das gesamte Antragsjahr abdecken
(Vorlage der seit 01.01. gültigen Bescheinigung nach Art. 29
EG Öko-VO, ggfs. Nachreichung der Folgebescheinigung
bis spät. 11.11.2016
Umstellungsphase noch nicht abgeschlossen: Art. 29Bescheinigung oder alternativ eine Bescheinigung über die
Erfüllung der Anforderungen der EG Öko-VO, Vorlage Kopie
des Kontrollvertrages
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
30
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
31
Direktzahlungen – Umverteilungsprämie
Umverteilungsprämie (bereits ab 2014)
 Basiert auf den ersten aktivierten 46 Zahlungsansprüchen
 gestaffelte Prämie: 1 bis 30 Hektar // 31- 46 Hektar
 Finanzierung: Kürzung der nationalen Obergrenze (NOG);
dafür entfällt die Modulation (von 2005 bis 2013).
Antragsjahr 2014: Kürzung der Obergrenze um 6,8 %
 51,46 € pro Hektar für die ersten 30 Hektare und
 30,87 € pro Hektar für die nächsten 16 Hektare
Antragsjahr 2015 ff.: Kürzung der Obergrenze um 7,0%
 49,64 € pro Hektar für die ersten 30 Hektare und
 29,78 € pro Hektar für die nächsten 16 Hektare
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
32
Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (1)
Zugangsvoraussetzungen
 Bei erstmaliger Antragstellung in 2016 darf die „erstmalige Niederlassung“ in einem
landwirtschaftlichen Betrieb nicht länger her sein wie 5 Jahre. Als erstes
Niederlassungsjahr wird immer das Jahr gewertet, dass auf die tatsächliche
Niederlassung folgt.
 im Jahr der Erstantragsstellung nicht älter als 40 Jahre (Geburtsjahrgänge 1976
und später)
 Bei mehreren natürlichen Personen, die nicht ausschließlich Junglandwirte sind,
erfordert die „Niederlassung“, dass der Junglandwirt in der Lage ist, die wirksame
und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit andern auszuüben
(bezügl. Entscheidungen zur Betriebsführung, den Gewinn und die finanz. Risiken).
Die Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden und bedingt somit ein
Vetorecht des/der Junglandwirte.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
33
Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (2)
Hinweise
 Prämie ist jährlich zu beantragen
 Prämienhöhe 2015: 44,27 €/ha für die max. ersten 90 Hektare
 Höchstzeitraum: 5 Jahre
 Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl der Jahre zwischen
Niederlassung und dem ersten Antrag auf JuLa-Zahlung
 Angaben zu allen Junglandwirten mit Kontrollfunktion müssen vom antragstellenden
Betrieb angegeben werden (bei mehreren Junglandwirten in einer Personengesellschaft z.B. GbR)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
34
Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (3)
Als erstes Niederlassungsjahr (im Sinne einer möglichen Zahlung für Junglandwirte) wird immer das
Jahr gewertet, dass auf die tatsächliche Niederlassung folgt.
Geburtsjahr
Erstantragsjahr 2016
der JuLa-Prämie
< 40. Lebensjahr
tatsächliche
Niederlassung
Zahlung für Junglandwirte für
folgende Antragsjahre möglich
1974
42. Lebensjahr
2001
-
1975
41. Lebensjahr
1976
1976



2016
-
40. Lebensjahr
2015
2016, 2017, 2018, 2019, 2020
40. Lebensjahr
2016
2016, 2017, 2018, 2019, 2020
(vor Antragsfrist)
1976
40. Lebensjahr
2011
1976
40. Lebensjahr
2010
2016

Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
-
35
Direktzahlungen -Kleinerzeugerregelung
 Erhalten anstelle der Direktzahlungen eine jährliche Kleinerzeugerprämie
(einschließlich Greeningprämie, Umverteilungs- und ggf. Junglandwirteprämie)
 Jährliche Prämie begrenzt auf max. 1.250 €/Betrieb
 Befreiung von Greeningverpflichtungen der 1. Säule und von Cross-ComplianceAuflagen der 1. + 2. Säule (FAKT)
 Einmalige Beantragung im Rahmen des GA 2015. Kein Neueinstieg in 2016
möglich (auch nicht bei neuen Antragstellern)
 Ausstieg möglich (keine Rückkehr/Wiedereinstieg möglich). Ausnahme:
Betriebsinhaber im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
36
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen 2016
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen – gesamtbetrieblich
 als Neueinsteiger
 als Junglandwirt
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen – Einzelflächen
 für Flächen, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mit NC 000
angemeldet waren (Fläche wegen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher
Umstände in 2015 nicht landwirtschaftlich nutzbar und daher keine ZA-Zuteilung).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
37
Erstzuweisung von ZA 2016 - Neueinsteiger
Neueinsteiger
 Betriebsinhaber, die die landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31.12.2013 aufgenommen
haben und
 fünf Jahre vor Aufnahme der neuen landwirtschaftlichen Tätigkeit keine landwirtschaftliche
Tätigkeit weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung ausgeübt haben und auch
keine Kontrolle einer jurist. Person oder Personenvereinigung innegehabt haben, die eine
landw. Tätigkeit ausübt.
 Beantragung unter ZA1 und ZA 1.1. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im
FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
38
Erstzuweisung von ZA 2016 - Junglandwirt
Junglandwirt
 Im Jahr der Erstbeantragung darf das 41. Lebensjahr nicht erreicht werden
(Geburtsjahrgänge 1976 und später)
 Erstmalige Niederlassung (erstmalig = Aufnahme der erstmaligen landw. Tätigkeit)
 Niederlassung höchstens fünf Jahre her (bis zur Erstbeantragung)
 Beantragung unter ZA1 und ZA 1.2. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im
FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
39
Erstzuweisung von ZA 2016 - Einzelflächen
Höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände
 „Nämliche“ Fläche muss bereits im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mitgeteilt
worden sein (Belegenheit und Größe) mit NC „000“
 „Nämliche“ Fläche war 2015 wegen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände
nicht beihilfefähig und ist in 2016 wieder ganzjährig beihilfefähig
 Mit der Beantragung der ZA-Zuweisung muss der Antragsteller eine Beschreibung der
Gründe für das Vorliegen von höherer Gewalt o. außergewöhnl. Umstände als Anlage
beifügen sowie entsprechende Nachweise
 Beantragung unter ZA1 und ZA2 und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im
FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung)
 Sonderfall Flurneuordnungsverfahren: 2015 Fläche mit NC 000 angemeldet. Neuer
Zuschnitt des Flurstücks mit neuer Flst.Nr. – das neu zugeteilte Flurstück tritt rechtlich an
die Stelle des entzogenen Flurstücks. ZA-Zuweisung max. im Umfang der mit NC
000 angemeldeten Flächen.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
40
Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) ab 2016
ZA – Übertragung
 nur an aktive Betriebsinhaber (DZ-Berechtigte)
möglich
 ZA Übertragung in den Jahren 2016-2018 nur
innerhalb des Bundeslandes möglich, in der der ZA
entstanden ist
 ZA können endgültig übertragen oder befristet bzw.
unbefristet verpachtet werden. Übertragung ist mit oder
ohne Flächen möglich.
 Meldung der privatrechtl. vorgenommenen ZAÜbertragung innerhalb eines Monats an die
Landwirtschaftsbehörde.
 die Meldung erfolgt entweder über das OnlineMeldeverfahren in der ZID unter www.zi-daten.de
oder formulargebundene Meldung auf dem
Postweg an die Landwirtschaftsbehörde.
 Übertragungsformulare verfügbar unter
www.landwirtschaft-bw.de oder www.ga-sig.de
 Für 2016 muss die Übertragung bis spätestens 13.
Juni 2016 online erfolgen bzw. das Formular beim
Amt vorliegen.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
41
Greening und Basisprämie:
Allgemeine Bestimmungen
EU-Vorgabe:
• 30 % der nationalen Obergrenze (NOG) für Greening-Prämie
• Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der
Greeningverpflichtungen
• Greening-Vorschriften gelten für gesamte Betriebsfläche unabhängig von
der Anzahl mit ZAs aktivierten Hektare
• Ökobetriebe grundsätzlich freigestellt.
• keine Auflagen für Dauerkulturflächen
Die Komponenten des Greenings
Anbaudiversifizierung
(Anbauverhältnis)
Erhalt von
Dauergrünland
Ökologische
Vorrangflächen
Programm zur Berechnung der einzelbetrieblichen
Greeningverpflichtungen www.greeningcheck-bw.de
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
42
Greening (1): Anbaudiversifizierung
Ackerfläche (AF) zw. 10 und 30 ha:
• 2 Kulturen
• Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil
Kultur = botanische Klassifizierung
Alle Gräser u. Grünfutterpflanzen = 1 Kultur
Acker aus Erzeugung (Brache) = 1 Kultur
Sommer- und Winterung = getrennte Kulturen
Ackerfläche über 30 ha:
Es zählen die Kulturen, die im Zeitraum vom
• 3 Kulturen
1. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der
Fläche stehen.
• Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil
• zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächenanteil
Freistellungen/Sonderregelungen:
•
•
•
•
keine Pflicht für Betriebe unter 10 ha AF
Sonderkulturbetriebe mit jährlichem Flächentausch
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der
landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst)
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder
Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
43
Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot
1. Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten
•
•
•
Absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot!
Verbesserung der Grasnarbe nur, wenn Grasnarbe nicht zerstört wird.
Ausweitung auf andere Gebiete möglich wie z.B. Moorböden,
erosionsgefährdete Böden.
2. Beibehaltung des Dauergrünlandanteils außerhalb von FFH-Gebieten
•
•
•
Referenzjahr für Grünlanderhaltung ist 2012
Einzelbetriebliches Genehmigungssystem, d.h. der Betrieb der Grünland
umwandelt muss auch Ersatzgrünland als Ausgleich anlegen. Die Neuanlage
kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. Ersatzgrünland muss
mindestens 5 Jahre erhalten werden.
Umwandlung nur mit vorhandener Genehmigung erlaubt (unter
Berücksichtigung der Belange von Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz …)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
44
Greening (3): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)
Pflicht für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche
Basisanforderung
zeitlich gestaffelt: 5 % ab 2015
der beihilfefähigen Ackerflächen sind als im Umweltinteresse genutzte
Flächen auszuweisen.
Freistellungen/Sonderregelungen:
•
•
•
keine Pflicht für Betriebe unter 15 ha AF
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der
landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst)
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder
Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
45
Greening (4): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)
ÖVF - Kategorie
Brache (Stilllegung)
Gewichtungsfaktor
1,0
(Begrünung oder Selbstbegrünung, keine landw. Erzeugung, Umbruch frühestens am 01.01.
des Folgejahres, bei Anbau einer Folgekultur Aussaat ab 01.08. möglich)
Zwischenfruchtanbau/Begrünung
0,3
(Einsaat Mischung aus mind. 2 zugelassene Arten, Anhang 7, im Zeitraum 16.07.-01.10;
Beweidung Schafe/Ziegen möglich, keine Schnittnutzung; Walzen/Mulchen/Schlegeln/Häckseln
möglich, Einarbeiten nach der Rechtsverordnung Ba-Wü ab 16.01 des Folgejahres möglich);
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen,
Eiweißpflanzen)
0,7
(Anbau von Reinsaaten o. Mischungen von Leguminosen, Klein- und großkörnige Leguminosen,
Anhang 8, Nutzung möglich; großkörnige Leguminosen müssen sich im Zeitraum 15.05-15.08.
und kleinkörnige im Zeitraum 15.05.-31.08. auf der Fläche befinden.
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
1,5
(keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 10 m)
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
1,5
(keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 20 m)
Agroforstflächen
1,0
Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP, NC 841)
0,3
Aufforstungsflächen NC 564
1,0
Feldrand (keine landw. Erzeugung, Breite 1 – 20 m)
1,5
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
46
Greening (5): Landschaftselemente als ÖVF
Landschaftselemente auf Acker oder an Acker angrenzend
Gewichtungsfaktor
Hecken, Gehölzstreifen (als CC-LE, Mindestlänge 10 m, durchschn. Breite 15 m)
2,0
Einzelbäume (als CC-LE)
1,5
Baumreihen (als CC-LE)
2,0
Feldgehölze (als CC-LE, Größe: 50 – 2.000 m²)
1,5
Feldrain (als CC-LE, Gesamtbreite mehr als 2 m, keine landw. Erzeugung)
1,5
Tümpel, Sölle, Dolinen (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Feuchtgebiete (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Trocken- und Natursteinmauern (als CC-LE, mehr als 5 m Länge)
1,0
Fels- und Steinriegel (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Terrassen (als CC-LE)
1,0
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
47
ÖVF-Möglichkeiten auf beantragtem Ackerland
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
48
Welche ÖVF-Varianten wurden 2015 beantragt?
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
49
Beantragung ÖVF im Flurstücksverzeichnis
ÖVF-Flächen:
Kennzeichnung mit ÖVF-Code
ÖVF-Art
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
Code
Antrag
grafisch zu
beantragen
Fels- und Steinriegel
7
Ja
Feuchtgebiete
8
Ja
Lesesteinwälle
9
Ja
Trockenmauer (CC-LE)
10
Ja
Hecken
Einzelbäume
Baumreihen
Feldgehölze
Feldraine
Terrassen
Zwischenfrüchte
11
12
13
14
15
16
20
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Untersaat mit Gras
30
Nein
Pufferstreifen entlang
Wasserläufen
Waldrand
Feldrand
Ufervegetation
KUP
Stickstoffbinder
Aufforstung
Brache
41
Ja
42
43
50
60
70
80
90
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja 50
Beantragung CC-LE als ÖVF
•
•
Eigene Nutzungszeile
Nutzungscode (NC) der angrenzenden Ackerkultur und entsprechendes
ÖVF-Kennzeichen
Beispiel: Hecke im Weizen-Schlag
Hecke
Winterweichweizen
115
Eigene Nutzungszeile für die Hecke mit
Nutzungscode 115 und ÖVF Code 11,
Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages
Beantragung ÖVF-Streifen
•
•
•
Nutzungscode
Eigene neue Nutzungscodes
und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen
Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
ÖVF-Art
054
Streifen am Waldrand
055
Ufervegetation ÖVF
056
Pufferstreifen ÖVF Acker
057
Pufferstreifen ÖVF
Grünland
058
Feldrand
51
Ummeldung von ÖVF






Die beantragten ÖVF Brachen, Streifen, KUP, Zwischenfrüchte, Untersaaten und
stickstoffbindende Pflanzen können auf Antrag geändert werden
Eingang der Änderungsmeldung bis 1. Oktober (Ausschlussfrist) unter Angabe der
abzumeldenden ÖVF (Lage, Größe, Art) und Angabe der Ersatz-ÖVF und Mitteilung des
Grundes der Änderung. Bei Ersatz-ÖVF muss es sich um Zwischenfrüchte handeln.
Bei Ummeldung von ÖVF-Zwischenfrüchten auf andere beantragte Flächen ist keine
Begründung notwendig. Keine Erhöhung der ÖVF-Flächen durch die Änderungsmeldung
möglich.
Keine Änderung möglich bei ÖVF CC-LE
Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen
etwas gegenteiliges mitteilt.
Vordruck unter www.ga-sig.de
Überprüfung ob die Greening-Anforderungen
eingehalten sind - siehe FIONA Auswertung 8
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
52
FSV – Änderungen bei den Nutzungscodes (1)
Neue Nutzungscodes:
050 Mischkultur mit Saatgutmischung
120 Sommerdinkel
212 Platterbse
702 Rollrasen
709 Brennnesseln
777 Phacelia
804 Sida
805 Igniscum
854 Rohrglanzgras
912 Grassamenvermehrung
778 ff weitere Zierpflanzenuntercodes zu 720
Kleinkörnige Leguminosen
421 Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persischer Klee (Trifolium)
423 Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluzerne (Medicago)
426 Bockshornklee, Schabzieger Klee (Trigonella)
427 Hornklee, Hornschotenklee
429 Esparsette
430 Seradella
431 Steinklee
432 Kleemischung aus NC 421,427,431 (stickstoffbindend)
047 Leguminosenmischung (stickstoffbindend)
Bei erheblichem Graseinwuchs ist die Codierung entsprechend auf eine Grasmischung
zu ändern z.B. 422; Grünfuttermischungen sind 050 oder 047
Nach Neuauslegung der KOM sind Leguminosen in Reinsaat nicht als Gras oder
Grünfutterpflanzen zu werten und damit bei der 5-Jahresregel bei Ackerfutter nicht
mit zu zählen – daher kein Ansaatjahr erforderlich
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
53
FSV – Änderungen bei den Nutzungscodes (2)
Neue NC für Grünlandneueinsaat (d.h. freiwillige Umwandlung Acker in Grünland):



441 Wiesen (Grünlandneueinsaat
442 Mähweiden (Grünlandneueinsaat)
443 Weiden (Grünlandneueinsaat)
Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend. Diese Flächen können 5 Jahre mit NC
441, 442 oder 443 codiert werden. Sie zählen in den fünf Jahren nach Ansaat für das Greening
noch zum Ackerland und können ohne Genehmigung wieder in eine andere Ackernutzung
umgewandelt werden. Bei der Anbaudiversifizierung werden die Flächen als Ackerfutter
gewertet. Angabe Erstansaatjahr erforderlich!
Diese Flächen werden jedoch bei den Förderprogrammen FAKT, AZL und Steillagenförderung
Dauergrünland als Dauergrünland behandelt.
Weitere Änderungen:
822 481 Streuobst ohne Wiesennutzung
600 602 Speisekartoffeln
601 Stärkekartoffeln
605 Süßkartoffeln
606 Pflanzkartoffeln
171 Körnermais/CCM
172 Mais (Biogas)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
54
FAKT - Agrarumweltprogramm
Für die Beantragung 2016 gilt grundsätzlich, dass das freiwillige Angebot der Förderung
in FAKT unter der Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel steht.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
55
FAKT – Degression (anstelle Förderobergrenze)
In Abhängigkeit von der gesamten LF des Betriebes werden bei bestimmten
Teilmaßnahmen die Bewilligungsbeträge gekürzt (= Degression).
Die Auszahlung beträgt:
 bis zum 100. Hektar: 100 % der Förderung,
 > 100. bis 200. Hektar: 80 % der Förderung,
 > 200. Hektar:
60 % der Förderung.
Degression gilt für folgende FAKT-Teilmaßnahmen:
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
56
FAKT – Änderungen ab 2016
Ab Antragsjahr 2016
 A1 Fruchtartendiversifizierung (5-gliedr. Fruchtfolge)
mit D2 Ökolandbau kombinierbar.
Bei Kombination Reduzierung Fördersatz für A1 von 75 auf 50 EUR/ha.
Beantragung in FIONA – Darstellung Verpflichtungsumfang aus 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
57
FAKT – Einhaltung des Verpflichtungsumfangs bei Flächenabgabe
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO)
Artikel 47 Absatz 2
Wird die Gesamtheit oder ein Teil der Fläche, auf die sich die Verpflichtung
bezieht, oder der gesamte Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflichtung eingegangen wurde, an eine andere Person übertragen, so kann
(1) die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der der übertragenen Fläche entspricht , für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person übernommen
werden (wie bisher)
oder
(2) auslaufen, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungsumfang eine
Rückzahlung gefordert wird.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
58
FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016
E1.1/1.2 – Begrünungen im Acker-/Gartenbau
Bisherige Formulierung
Der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig.
Hiervon unberührt ist der Einsatz von Herbiziden unmittelbar vor der Aussaat
der Folgekultur.
Neue Formulierung
Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der
Zwischenfrucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist
nicht zulässig. Hiervon ausgenommen ist die
Applikation nach dem völligen Absterben oder der
mechanischen Zerkleinerung des Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der
Aussaat der Folgekultur.
Bei E1.1 (Herbstbegrünung) ist eine Ummeldung auf andere Flächen des Betriebes
bis zum 15. September und bei E1.2 (Begrünungsmischungen) bis 31. August
sanktionsfrei möglich. Es wird jedoch kein Änderungsblatt zugesandt (wie bisher bei
MEKA III)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
59
FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016
E2.1/2.2 – Brachebegrünung mit Blühmischungen
Die Formulierung
Die Brachebegrünung mit Blühmischungen kann in aufeinanderfolgenden
Jahren auf der gleichen Fläche gefördert werden.
bedeutet auch, dass nach einer einjährigen Blühmischung (M1 oder M2)
im Herbst die überjährige Blühmischung (M3) ausgesät werden kann.
FAKT-Brachebegrünung


Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
kann 2016 auf einer Ackerfläche
erfolgen, die im Vorjahr als ÖVFZwischenfrucht ausgewiesen wurde
Vor und nach der Brachebegrünung
mit Blühmischung kann keine andere
FAKT-Begrünung gefördert werden,
d.h. Brachebegrünung 2016 nicht auf
Flächen, auf denen im Herbst 2015
eine Herbstbegrünung war
60
FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016
E2.1/2.2 – Blühmischungen mit ÖVF-Anrechnung
Bisherige Formulierung
Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab
September bei Anbau einer Winterkultur.
Neue Formulierung
Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses ab September bei Anbau einer
Winterkultur.
Bei einer nachfolgenden Sommerkultur
 Mulchen des Aufwuchses nicht vor Ende November (zulässig ab 21.11.)
 und Einarbeiten nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
61
FAKT – G Tiergerechte Haltungsverfahren
Mastschweine-/Masthühner – Antrag 2016
 Bei erneuter Antragstellung 2016, d.h. Maßnahme wurde bereits 2015
beantragt, müssen Formblätter mit Anlagen (u.a. Stall-/Buchtenpläne)
nur bei Änderungen vorgelegt werden.
 Werden dieselben Ställe ohne Änderungen in 2016 erneut beantragt, sind
auch die bereits im Kalenderjahr 2015 eingestallten Tiere in 2016
förderfähig, weil („lebenslänglich“) tiergerecht gehalten.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
62
Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 2016
Fördervoraussetzungen






AZL in den Förderkulissen Berggebiete, Benachteiligte Gebiete und Kleine Gebiete
Seit 2015 Förderung in Berggebiete und Kleine Gebiete für landwirtschaftlich genutzte Ackerund Grünlandflächen, in den benachteiligen Gebieten nur noch für Grünland.
Antragsberechtigt ist der „Aktive Betriebsinhaber“.
Mindestauszahlung wie bisher 250 Euro.
Unternehmenssitz in Baden-Württemberg in der EU
die neuen Grünland-NC (Grünlandneueinsaat) 441, 442 und 443 zählen bei AZL als Grünland.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
63
LPR, Einkommensverlustprämie, Umweltzulage Wald
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Einkommensverlustprämie
Seit 2014 keine Erstbeantragungen mehr
möglich. Nur noch Folgebeantragungen
möglich – Prämienzeitraum 15 Jahre.
Umweltzulage Wald
Seit 2014 nur noch Beihilfe für
Umweltzulage N (Natura 2000 – Gebiet)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
64
Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in WSG-SchALVO
Antragstellung SchALVO bis 2015:


Automatische Vorbelegung mit SchALVO-X im FSV der im Vorjahr beantragten Flächen
SchALVO-X muss vom Antragsteller gesetzt werden bei Flächen mit erstmaliger SchALVOBeantragung (z. B. bei Umstufung, Neuausweisung oder Neuabgrenzung eines
Wasserschutzgebietes)
Antragstellung ab 2016:



Die zusätzliche Beantragung der einzelnen Flächen durch „SchALVO-X“ im FSV entfällt. Flächen sind
entsprechend der beantragten SchALVO-Antragsteile und der Lage im WSG ausgleichsfähig. Es
erfolgt eine automatische Zuordnung durch die grafische Antragstellung.
Ausnahme: Beantragung von Erstbegrünung von aus der Erzeugung genommenem Ackerland
(Kennzeichnung im FSV im Feld „SchALVO“ mit „B“.
Grafische Antragstellung ab 2016 eröffnet die Möglichkeit der Erzeugung eines Kulissenauszuges
nach Abschluss des FIONA-Antrags (Vorteil: Listet die Flächen des FSV des aktuellen Jahres).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
65
SchALVO
Änderungen der Nitratklasseneinstufungen in 2016
 WSG 437020 „Mannsgrab II“ (Bad Saulgau) - Hochstufung von Problemgebiet zum
Sanierungsgebiet
 WSG 437088 „Glashütten“ (Illmensee-Glashütten) - Zurückstufung von Problemgebiet
zu Normalgebiet
 WSG 437092 „Andelsbachtal“ ,
 Teilbereich D (Pfullendorf) und Teilbereich F (Illmensee) - Zurückstufung von
Problemgebiet in Normalgebiet;
 Teilbereich G (Illmensee-Neubrunn) – Zurückstufung von Sanierungsgebiet zum
Problemgebiet
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
66
Steillagenförderung Grünland (SLG)
Allgemeine Förderbestimmungen
 1-jährige Maßnahme
 Mindestauszahlungsbetrag von 100 €;
 Fördersätze: Hangneigung 25-49 %: 120 €/ha, ab 50 %: 170
€/ha
 de-minimis-Regelung (Höchstgrenze im 3-Jahreszeitraum
max. 15.000 €)
 Beim antragstellenden Unternehmen darf es sich nicht um
eine Stelle der unmittelbaren Landesverwaltung handeln.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
67
Einführung der grafischen Antragstellung
„Gemeinsamer Antrag 2016“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
68
FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung
 Ab 2016 ist auf Grundlage der EU Verordnungen VO (EU) 809/2014
und DSCG-2014-39 die grafische Antragstellung gefordert.
 In Baden-Württemberg wird die vollständige Umstellung auf die
grafische Antragstellung in 2016 realisiert.
 Die Antragsfläche ergibt sich aus dem in FIONA-GIS digitalisierten
Schlag/Teilschlag. Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben
ist in 2016 nur noch bei bestimmten Sonderfällen möglich.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
69
FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung
• Zeitplan Grafische Antragstellung
Ab 2016:
Alle Antragsteller erfassen Flächen grafisch
Ausgenommen sind:
• Flächen außerhalb Baden-Württembergs,
• Flächen, auf denen nur das Pheromonverfahren im Weinbau
(PHW) beantragt wird
• Waldflächen mit NC 995
• Flächen, für die keine Flurstücksgeometrien im FIONA-GIS
vorhanden sind (wenige Ausnahmefälle z.B. Flurneuordnung)
Ab 2018:
Auch Flächen außerhalb BW sollten grafisch beantragt werden.
Zusammenarbeit mit ZID/anderen BL.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
70
FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung
 Alle Schläge müssen in FIONA-GIS digitalisiert werden
 Ein Schlag kann aus mehreren Teilschlägen bestehen, z.B.
Teilschläge FAKT, ÖVF, LPR.
 Aus dem Flächeninhalt des digitalisierten Schlages/Teilschlages ergibt
sich die Antragsfläche des Schlages/Teilschlages

 kein abweichender alphanumerischer Wert zulässig
 FIONA GIS ist das führende System
– Eingabe Fachdaten in 2016 noch im FSV
– GIS und FSV sind eng verzahnt.
 Nach Digitalisierung eines Schlags/ Teilschlags im GIS:
– Automatisches Anlegen von neuer Schlag/Teilschlagzeile im FSV.
– Automatisches Befüllen/Anpassen der Nutzfläche nach Schlag/TS
Digitalisierung.
– Feld Nutzfläche im FSV ist zur Bearbeitung gesperrt.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
71
FIONA 2016 – technische Änderungen im FSV
1. neue Spalte Antragsgeometrie vorhanden
• Zeile mit
• Zeile mit
: keine Antragsgeometrie vorhanden, aber erforderlich
: Ausnahmefall; keine Antragsgeometrie erforderlich
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
72
FIONA 2016 – Darstellung der allgemeinen Änderungen
im GIS
 „Vorlagen “ mit
 Schlagskizzen aus den Vorjahren
 VOK- Schlägen aus dem Vorjahr
 LPR-Vertragsflächen
 „Schläge/Teilschläge“ mit den für
2016 verbindlich erstellten
Schlägen/Teilschlägen
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
73
FIONA 2016 – Darstellung der neuen Erfassung von
Flächen im GIS
 Neue Möglichkeiten zum komfortablen und korrekten Erfassen
von Antragsflächen
 Bereitstellung von Fachdaten zur
Übernahme/Fangen wie
–
–
–
–
–
–
Bruttofläche/Katasterfläche
Nutzungsarten: Ackerland, Grünland, Rebland etc.
ÖVF Basislayer (vorwiegend CC-LEs)
LPR Verträge
Kulissen: Neue FAKT Biotopkulisse, Weinbausteillage
Sonstige Flächen: Weg Hof Fläche etc.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
74
FIONA 2016 – Darstellung neuer Werkzeuge
 Bereitstellung von praktischen Werkzeugen zur einfachen
Flächendigitalisierung
 Abschneiden auf Flurstücksgrenzen, BF Grenzen,
Nutzungsartengrenze, Gebietskulissengrenze
 Werkzeug zum Teilen einer digitalisierten Fläche
 Beim Digitalisieren können Teilstrecken angezeigt werden
 Flexibles Puffertool“ für ÖVFs
 Lochdigitalisierung
 Auswahl zum Fangen
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
75
FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen





Start im FSV
Neueinteilung Schläge
Auswahl Schlag über Filter im Spaltenkopf
Auswahl und Erfassung aller Nutzungszeilen des Schlags;
falls unterschiedliche Fachdaten pro Schlag vorliegen: Erfassung
mehrere Nutzungszeilen als Teilschläge pro Schlag
 Wechsel ins GIS mit
 Wenn sich die Fachdaten unterscheiden: Tool inaktiv; anderes
Tooltipp
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
76
FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen
 Nach der Schlagerfassung im GIS:
 Automatische Neuanlage einer Schlagzeile im FSV
 Feld Nutzfläche und Bezeichnung sind automatisch gefüllt
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
77
FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen
Beispiel 1: Schlag besteht aus Flurstücken, bei denen die Bruttofläche
vollständig bewirtschaftet wird
Vorgehen: Übernahme Bruttofläche als Schlagfläche
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
78
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
1. Auswahl Nutzungszeilen von Schlag 50: Alle Fachdaten sind
identisch
2. Wechsel ins GIS mit Klick auf
„Antragsgeometrie verknüpfen“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
79
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
3. Menü Anzeige mit unterschiedlichen Optionen: Beispiel Auswahl
Bruttofläche
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
80
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
4. Auswahl „Bruttofläche“ abspeichern als Schlag/Teilschlag;
Bezeichnung Pflichtfeld
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
81
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
5. Neue Zeile für Schlag im Schlagmanager und eine neue Schlagzeile
im FSV
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
82
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
6. Automatischer Wechsel in FSV- Schlagbearbeitungsmaske zur
Eingabe Fachdaten
Schlagbearbeitungsmaske
Nutzfläche und Bezeichnung aus GIS
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
83
FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche
Schlagbearbeitungsmaske
Flurstücksinfo
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
84
FIONA 2016 – Überlappungsprüfungen
 Überlappungen mit Schlägen anderer Antragsteller:
 Wenn Antragsteller A seinen Antrag abschließt, werden die Schläge
„von A“ bei allen Nachbarantragstellern angezeigt, unabhängig
davon in welchem Status die Nachbarantragsteller sind.
 Nachbarantragsteller erhalten Hinweismeldungen, dass
Überlappungen vorliegen.
 Zusätzlich : Anzeige von Vorjahresskizzen von benachbarten
Antragstellern auf einem zuschaltbaren Layer (anonymisiert).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
85
FIONA 2016 – Vorabprüfungen
 Änderung der VO (EU) 809/2014: Mitgliedstaaten können
Vorabprüfungen durchführen. Findet in D Anwendung (InVeKoSV,
Entwurf).
 Ab 17.Mai bis 13.Juni 2016: AST werden informiert bezüglich
Doppelbeantragungen (Überlappungen und
Bruttoflächenüberschreitung)
 Bis 21.Juni 2016: Ast. haben die Möglichkeit die festgestellten
Überlappungen/Überbeantragungen sanktionsfrei zu bereinigen.
 Es gelten die bisherigen Änderungsfristen!
 Die Prüfungen laufen bereits in FIONA.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
86
Umsetzung
16. Arzneimittelgesetz-Novelle
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
87
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
Meldepflicht ab:
• Mastkälber < 8 Monate :
20
• Mastrinder > 8 Monate :
20
• Mastferkel < 30 kg LG :
250
• Mastschweine > 30 kg LG: 250
• Mastputen:
1.000
• Masthühner:
10.000
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
im
Schnitt
des HJ
gehaltene
Tiere
88
Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
89
Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
90
Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
91
Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
92
Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
93
Ermittlung Durchschnittsbestand
Schweine
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
94
Ermittlung Durchschnittsbestand
Schweine
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
95
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
•
•
•
•
Meldepflichtige Nutzungsart/en melden
Anfangsbestand melden
Bestandsveränderungen melden
Einsatz von antibakteriellen Substanzen
melden
• Wenn kein Einsatz von Antibiotika
Empfehlung: „Nullmeldung“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
96
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
•
•
•
•
•
Probleme
Wenn Dritte mit Eingabe beauftragt werden
Tierhalterversicherung an Vet.-Behörde
Tiermeldungen bei Rinder
HIT macht Vorschläge, diese müssen in
TAM aktiv übernommen werden
QS muss formell beauftragt werden
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
97
Vorortkontrollen 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
98
Auffälligkeiten 2015
Fehler bei der Schlagbildung
Was ist ein Schlag?
Was ist zu beachten?
Abweichungen zum Vorjahr?
Bitte beachten: Bewilligung nur bei sachgerechter
Schlagbildung möglich!!!
s. Erläuterungen zum GA 2016
Mögliche Fehler…
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
99
Auffälligkeiten 2015
Schlag Nr. 25
Die gesamte Grünlandfläche von
1,3 ha wurde als Schlag Nr. 25
beantragt, obwohl räumliche eine
räumliche Trennung durch eine
Weg- und Hoffläche vorliegt.
Schlagfehler !!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
100
Auffälligkeiten 2015 Schlag Nr. 54
Die Flst. 200, 201, 202, 203/3, 204/4,
205 und 206 wurden als Schlag Nr.
54 beantragt. Durch das Wegflurstück 601 und das Gewässerflurstück 698 ist der Schlag 54
räumlich in 3 Schläge unterteilt,
obwohl die Bewirtschaftung der
Flurstücke als Grünland mit erfolgt.
Schlagfehler !!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
101
Auffälligkeiten 2015
Tierkennzeichnungsverstöße 2005 - 2015
Tierkennzeichnungsverstöße
2005-2014
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
102
Auffälligkeiten 2015
Tierkennzeichnungsverstöße BW
2015
•Tkz Rind = 77,5 % Beanstandungen!!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
103
Auffälligkeiten 2015
• HIT-Meldungen innerhalb 7 Tage bei Rindern
Behobene Meldefristüberschreitungen
führen zu Beanstandungen
früher: Kontrolltag – jetzt: Kontrolljahr
• Stichtagsmeldung Schaf/Ziege
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
104
Auffälligkeiten 2015
• Aufbewahrung Tierarztbeleg (AuA-Beleg)
• Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen
Behandlung durch Tierarzt:
kein Eintrag ins Bestandsbuch
Behandlung durch Tierhalter:
Eintrag ins Bestandsbuch
• Arzneimittelrestmengen
„Nullbeleg“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
105
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
106
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
107
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
108
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
109
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
110
Änderungen 2016!!!
Düngeverordnung:
Gülleausbringtechnik
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
111
Haben Sie erosionsschutzgefährdete Flächen?
 Informationen sind in Fiona abrufbar
Wassererosionsgefährdungsklassen
Winderosionsgefährdungsklassen
CCWasser0
CCWasser1
CCWasser2
CCWind0
CCWind1
keine Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdung
hohe Erosionsgefährdung
keine Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdete Ackerflächen dürfen vom 01. Dezember bis zum 15.
Februar nicht gepflügt werden.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Unsere heutige Präsentation steht Ihnen im Internet unter
www.ga-sig.de
zum Download zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie
im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
unter www.landwirtschaft-bw.de
und www.landwirtschaft-sig.de
Vielen Dank für Ihr Interesse
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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