Gemeinsamer Antrag und Vor-Ort-Kontrollen 2016 Info-Veranstaltungen am 24.02.16, 25.02.16, 01.03.16, 02.03.16 und 07.03.16 Klaus Gölz, Emanuel Hensler, Herbert Meister Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2016 (komprimierter Antrag aus FIONA mit Unterschrift und den erforderlichen Anlagen) ist Dienstag, 17.05.2016 Bei verspäteter Abgabe bzw. Nachmeldung einzelner Anträge im Zeitraum vom 18.05.16 bis 13.06.16 erfolgt 1 % Kürzung je verspäteter Arbeitstag, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Ohne Kürzungen können folgende Änderungen bis 31.05.2016 nachgemeldet werden: • Nachmeldung oder Anpassung einzelner landw. genutzter Schläge oder ZA • Nachmeldung bzw. Änderung von nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen oder Erklärungen Neuantragsteller: Bei Beantragung einer neuen Unternehmensnummer bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis vorlegen, dass der Neuantragsteller der Kontoinhaber ist. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 2 Der komprimierte Antrag kann ab dem Jahr 2016 mehrfach eingereicht werden! Nach Abschluss des Antrags, Einreichung bei der Landwirtschaftsbehörde und dortiger Registrierung kann der Antrag nochmals geöffnet werden für: • Nachmeldung landw. genutzter Flächen (Schläge) bis 31.05.2016 ausschließlich über FIONA • Änderungen aufgrund der Vorabprüfung in FIONA auf Doppelbeantragung oder Bruttoflächen-überschreitung Innerhalb von 35 Tagen nach Ende Antragsfrist, bis 21. Juni 2016 hat der Antragsteller die Möglichkeit die festgestellten Überlappungen bzw. Überbeantragungen sanktionsfrei zu bereinigen. . Wichtig: Damit die geänderten Antragsdaten rechtswirksam beim Landwirtschaftsamt eingehen müssen Sie den erneut geöffneten Antrag wieder abschließen und den neuen komprimierten Antrag rechtzeitig einreichen! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 3 Antragsunterlagen 2016, die der Antragsteller erhält personifiziertes Anschreiben Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2016 FIONA Wegweiser 2016 Wichtige Informationen - Infoblatt zu den Änderungen 2016 Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2016 Infoblatt Natura 2000 Infoblatt Erosionskataster Termine zum Gemeinsamen Antrag 2016 (unter Vorbehalt): 7. KW (15.-19.02.16): Versand der Antragsunterlagen 7. KW (15.-19.02.16): Start der Demoversion von FIONA 2016. Verschoben auf 29.02.16 9. KW (ab 29.02.16): Start von FIONA 2016 zur eigenen Bearbeitung. Verschoben auf 10. KW (ab 07.03.16) PIN für FIONA vorhanden oder muss diese erneuert werden? www.fiona-antrag.de Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 4 Aufbau und Gliederung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2016 betrifft nur die Landkreise Alb-Donau-Kreis und Heidenheim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 5 FIONA 2016 Aktuelle Informationen und Link zum Infodienst Landwirtschaft www.fiona-antrag.de Aktuelles: Aktuelle Infos zur Verfügbarkeit, aktuelle Probleme oder aktuelle fachliche Hinweise Start: Start der Bearbeitung mit Eingabe der UD-Nr. (nur die ersten 12 Ziffern) und Eingabe der persönlichen PIN Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 6 FIONA 2016 Online-Hinweise auf die Neuerungen Stand der Fachdaten Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 7 Die Stammdaten des GA 2016 Korrekturfelder: Änderungen bitte mitteilen Freiwillige Angaben Telefonnummer Mobilfunknummer Faxnummer E-Mail (mit * gekennzeichnet): Die Stammdaten prüfen, bestätigen und speichern! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 8 Änderungen in den allgemeinen Daten Angaben zur Ausbringung von kommunalem Klärschlamm nur noch erforderlich bei Beantragung einer FAKT-Maßnahme Abfragen seit 2015: Hoftankstelle vorhanden? Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel vorhanden? Angaben zum Öko – Landbau Öko-Identifikations-Nr. eintragen, wenn DZ und/oder FAKT – D2 beantragt wird Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 9 Änderungen in den allgemeinen Daten Angaben zur Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger, Ziff. A 9 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 10 Ziff. A 8 Angaben zur Tierhaltung: Falls landwirtschafte Nutztiere gehalten werden - Ankreuzen in FIONA unter „Auswahl Maßnahmen“ – dann unter A 8 den Tierbestand eintragen. Durchschnittliche Bestand im Kalenderjahr 2016 einzutragen (einschl. Pensionstiere) Hinweis zur RGV- bzw. GV-Berechnung: Für Rinder sind die Daten der HIT-Rinderdatenbank Basis für die Berechnung des Tierbestandes bzw. Viehbesatzdichte. Für andere Tiere gelten die Angaben hier unter Ziff A 8 im GA (Rundung auf ganze Zahlen). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 11 Einzuhaltende Verpflichtungen der Publizität Bei LPR und FAKT sind der gesamte Verpflichtungszeitraum (5-jährig) zu berücksichtigen, so dass eine Zahlung von mehr als 2.000 € hochgerechnet wird und somit einen Betrag von mehr als 10.000 € ergeben (gilt nicht für AZL). Der erste Versand der Erläuterungstafel im Auftrag des Ministeriums ist ab 11.01.2016 erfolgt. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 12 Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA Die Eigenschaft „Aktiver Betriebsinhaber“ ist zwingende Voraussetzung bei der Beantragung folgender Förder- und Ausgleichsmaßnahmen: Direktzahlungen, Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen, Ausgleichzulage für landw. benachteiligte Gebiete (AZL) sowie FAKT D 2 „Ökologischer Landbau“ und/oder FAKT G-Maßnahmen „Besonders tiergerechte Haltungsverfahren“. Aktiver Betriebsinhaber = Natürliche Personen, jurist. Personen oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Als „landwirtschaftliche Tätigkeit“ gelten die Erzeugung, die Zucht oder der Anbau landw. Erzeugnisse, einschl. Ernten, Melken, Zucht von Tieren und Haltung von Tieren für landw. Zwecke oder die Erhaltung von Flächen in einem guten landw. und ökologischen Zustand. Keine aktiven Betriebsinhaber sind: Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben Betriebsinhaber, die Flächen hauptsächlich auf natürliche Weise in einem landw. und ökologischen Zustand erhalten und nicht die geforderte Mindesttätigkeit ausüben (mind. 1 x jährlich mulchen oder 1 x jährlich mähen) Grundsätzlicher Ausschluss von Personen auf der Negativliste (Bergbauunternehmen, Flughäfen, Wasserwerke, Betreiber dauerhafter Sport- und Freizeitflächen z.B. Reitplätze, Reithallen, Campingplätze, Eisenbahnverkehrsleistungen , Immobiliendienstleistungen) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 13 Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA Änderung in 2016: Nach Kritik durch die Europäische Kommission müssen alle Antragsteller weitere Angaben machen unabhängig ob diese zum Personenkreis der Negativliste gehören. Je nach Kreuz werden die entspr. Seiten in FIONA angezeigt Negativliste Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 14 Aktiver Betriebsinhaber, Ziff. AA2 in FIONA Für alle Antragsteller gilt Geringfügigkeitsschwelle Im Antragsjahr 2015 hat ein Anspruch auf Direktzahlungen (Summe der Basis-, Junglandwirte-, Greening-, Umverteilungsprämie) von insgesamt mehr als 5.000,00 € (vor Abzug von Kürzungen und Sanktionen und ohne Berücksichtigung der Erstattung aus der Haushaltsdisziplin) bestanden. Betrag wird eingespielt (soweit verfügbar) Alle Antragsteller mit weniger als 5.000 € Direktzahlungen in 2015 fallen unter die Geringfügigkeitsschwelle. Diese Personen gelten immer als aktive Betriebsinhaber, auch wenn sie zu den Personen der Negativliste gehören. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 15 Antragsteller auf der Negativliste Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA3 Nachweis 1: landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich Nachweisführung: Kreuz unter AA3.1, Ziffer 01, wenn beihilfefähige Fläche mind. 38 ha beträgt (keine weiteren Nachweise nötig) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 16 Antragsteller auf der Negativliste Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA3 Nachweis 1: landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich Ausnahmeregelung für Betriebe mit Equiden einschl. Pensionspferdehaltung und Betreiber einer dauerhaften Sport- und/oder Freizeiteinrichtung Nachweisführung: Kreuz unter AA3.1, Ziffer 04, wenn beihilfefähige Fläche mind. 38 ha beträgt oder weniger als 38 ha und im Zeitraum Januar bis April 2016 im Schnitt nicht mehr als 3 Großvieheinheiten je ha gehalten werden Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 17 Antragsteller auf der Negativliste Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA3 Nachweis 2: Ausübung landw. Tätigkeit als Haupttätigkeit o. Geschäftszweck Nachweisführung: Kreuz unter AA3.2, Ziffer 01 (natürliche Person) oder Ziff. 03 (GbR). Vorlage Kopie des Bescheides über die Festsetzung der Versicherungspflicht zur Alterskasse der Landwirte sowie Kontoauszug über die Beitragszahlung 2016 oder Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug oder Kopie Gesellschaftervertrag Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 18 Antragsteller auf der Negativliste Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA3 Nachweis 3: Jährl. Betrag der Direktzahlungen entspricht mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit Nachweisführung: Kreuz unter AA3.3, Ziffer 01 . Vorlage Steuerbescheid für das jüngste Steuerjahr, Gewinn- und Verlustrechnungen und ggfs andere geeignete Unterlagen sowie Kopie der Steuererklärung. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 19 Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1) Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA4 Nachweis A: Landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich Nachweisführung: Kreuz unter AA4.1, Ziffer 01, wenn beihilfefähige Fläche mind. 38 ha beträgt (keine weiteren Nachweise nötig) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 20 Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1) Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA4 Nachweis B: Ausübung landw. Tätigkeit als Haupttätigkeit o. Geschäftszweck Nachweisführung: Kreuz unter AA4.2, Ziffer 01 (natürliche Person) oder Ziffer 03 (GbR); Antragsteller muss ergänzende Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten (z.B. Kopie des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte und Kontoauszug über die Beitragszahlung 2016, Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftervertrages Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 21 Aktiver Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1) Mögliche Nachweise, dass eine aktive Betriebsinhaberschaft vorliegt Angaben unter AA2 und AA4 Nachweis C: Nachweis Bruttoeinnahmen aus landw. Tätigkeit Nachweisführung: Kreuz unter AA4.3, Ziffer 01 (natürliche Person); Antragsteller muss ergänzende Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten Antragsteller, die die Nachweise A, B oder C nicht führen können: Nachweisführung: Kreuz unter AA4.4, Ziffer 01; Antragsteller muss ergänzende Unterlagen für den Kontrollfall vorhalten Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 22 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (1) Einzelunternehmer, Ziff. AJ1 (natürliche Person) wiederholte Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft erstmalige Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 23 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (2) Personenvereinigungen und jurist. Personen, Ziff. AJ2 Bei wiederholter Antragstellung Bestätigung der in FIONA vorgedruckten Daten, Ziff. 01 Bei erstmaliger Antragstellung Eingabe der Daten im Eingabefeld Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 24 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (3) Mehrere „kontrollierende“ Personen bei Personengesellschaften, die die JuLa – Eigenschaft erfüllen Angaben zu allen Junglandwirten mit Kontrollfunktion Angaben mittels einer Anlage, die bis spät. 17.05.2016 vorgelegt wird. Neu ab 2016: Jeder Junglandwirt in der Personengesellschaft mit Kontrollfunktion benötigt eine eigene Unternehmens-Nr. bis spätestens zum Ende der Antragsfrist. Sofern nicht bereits vorhanden ist diese bei der Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 25 Direktzahlungen im Überblick (Meldung BMEL vom 10.11.2015: Endgültiges Ergebnis der Auswertung der Ländermeldungen zu den Direktzahlungen zum 29.10.2015) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 26 Direktzahlungen – Prämienwerte 2015 (Meldung BMEL vom 10.11.2015: Endgültiges Ergebnis der Auswertung der Ländermeldungen zu den Direktzahlungen zum 29.10.2015) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 27 Direktzahlungen - Basisprämie DZ1 Übersicht der vorhandenen Zahlungsansprüche (ZA) DZ2 Beantragung Basisprämie durch Aktivierung der ZA • • • Flächen stehen am 17.05.2016 zur Verfügung Mindestantragsfläche 1,00 ha, Mindestschlaggröße 0,10 ha landw. Flächen sind das gesamte Kalenderjahr beihilfefähig Aktivierung der ZA im FSV: 0 = keine ZA-Zuweisung 1 = ZA-Zuweisung und Aktivierung 2 = ZA-Neuzuweisung 2016 und Aktivierung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 28 Direktzahlungen - Greeningprämie • Einhaltung von dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landwirtschaftsmethoden (= Greeningauflagen) – Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge) – Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes – Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (Ökologische Vorrangflächen) • Höhe der Prämie: - In 2015: 87,34 Euro/ha • Nach VO (EG) 834/2007 ökologisch/biologisch bewirtschaftete Betriebe bzw. Betriebsteile haben automatisch Anspruch auf die Greeningprämie. • Bei Beantragung der Basisprämie kann nicht auf die Greeningprämie verzichtet werden; Greening IST zu erfüllen! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 29 Direktzahlungen – Greeningbefreiung bei Ökobetrieben Automatischer Anspruch auf Greeningprämie bei Ökobetrieben ist durch den Antragsteller zu belegen Nachweisführung muss das gesamte Antragsjahr abdecken (Vorlage der seit 01.01. gültigen Bescheinigung nach Art. 29 EG Öko-VO, ggfs. Nachreichung der Folgebescheinigung bis spät. 11.11.2016 Umstellungsphase noch nicht abgeschlossen: Art. 29Bescheinigung oder alternativ eine Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen der EG Öko-VO, Vorlage Kopie des Kontrollvertrages Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 30 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 31 Direktzahlungen – Umverteilungsprämie Umverteilungsprämie (bereits ab 2014) Basiert auf den ersten aktivierten 46 Zahlungsansprüchen gestaffelte Prämie: 1 bis 30 Hektar // 31- 46 Hektar Finanzierung: Kürzung der nationalen Obergrenze (NOG); dafür entfällt die Modulation (von 2005 bis 2013). Antragsjahr 2014: Kürzung der Obergrenze um 6,8 % 51,46 € pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 30,87 € pro Hektar für die nächsten 16 Hektare Antragsjahr 2015 ff.: Kürzung der Obergrenze um 7,0% 49,64 € pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 29,78 € pro Hektar für die nächsten 16 Hektare Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 32 Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (1) Zugangsvoraussetzungen Bei erstmaliger Antragstellung in 2016 darf die „erstmalige Niederlassung“ in einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht länger her sein wie 5 Jahre. Als erstes Niederlassungsjahr wird immer das Jahr gewertet, dass auf die tatsächliche Niederlassung folgt. im Jahr der Erstantragsstellung nicht älter als 40 Jahre (Geburtsjahrgänge 1976 und später) Bei mehreren natürlichen Personen, die nicht ausschließlich Junglandwirte sind, erfordert die „Niederlassung“, dass der Junglandwirt in der Lage ist, die wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit andern auszuüben (bezügl. Entscheidungen zur Betriebsführung, den Gewinn und die finanz. Risiken). Die Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden und bedingt somit ein Vetorecht des/der Junglandwirte. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 33 Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (2) Hinweise Prämie ist jährlich zu beantragen Prämienhöhe 2015: 44,27 €/ha für die max. ersten 90 Hektare Höchstzeitraum: 5 Jahre Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl der Jahre zwischen Niederlassung und dem ersten Antrag auf JuLa-Zahlung Angaben zu allen Junglandwirten mit Kontrollfunktion müssen vom antragstellenden Betrieb angegeben werden (bei mehreren Junglandwirten in einer Personengesellschaft z.B. GbR) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 34 Direktzahlungen – Junglandwirteprämie (3) Als erstes Niederlassungsjahr (im Sinne einer möglichen Zahlung für Junglandwirte) wird immer das Jahr gewertet, dass auf die tatsächliche Niederlassung folgt. Geburtsjahr Erstantragsjahr 2016 der JuLa-Prämie < 40. Lebensjahr tatsächliche Niederlassung Zahlung für Junglandwirte für folgende Antragsjahre möglich 1974 42. Lebensjahr 2001 - 1975 41. Lebensjahr 1976 1976 2016 - 40. Lebensjahr 2015 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 40. Lebensjahr 2016 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 (vor Antragsfrist) 1976 40. Lebensjahr 2011 1976 40. Lebensjahr 2010 2016 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft - 35 Direktzahlungen -Kleinerzeugerregelung Erhalten anstelle der Direktzahlungen eine jährliche Kleinerzeugerprämie (einschließlich Greeningprämie, Umverteilungs- und ggf. Junglandwirteprämie) Jährliche Prämie begrenzt auf max. 1.250 €/Betrieb Befreiung von Greeningverpflichtungen der 1. Säule und von Cross-ComplianceAuflagen der 1. + 2. Säule (FAKT) Einmalige Beantragung im Rahmen des GA 2015. Kein Neueinstieg in 2016 möglich (auch nicht bei neuen Antragstellern) Ausstieg möglich (keine Rückkehr/Wiedereinstieg möglich). Ausnahme: Betriebsinhaber im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 36 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen 2016 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen – gesamtbetrieblich als Neueinsteiger als Junglandwirt Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen – Einzelflächen für Flächen, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mit NC 000 angemeldet waren (Fläche wegen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände in 2015 nicht landwirtschaftlich nutzbar und daher keine ZA-Zuteilung). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 37 Erstzuweisung von ZA 2016 - Neueinsteiger Neueinsteiger Betriebsinhaber, die die landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31.12.2013 aufgenommen haben und fünf Jahre vor Aufnahme der neuen landwirtschaftlichen Tätigkeit keine landwirtschaftliche Tätigkeit weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung ausgeübt haben und auch keine Kontrolle einer jurist. Person oder Personenvereinigung innegehabt haben, die eine landw. Tätigkeit ausübt. Beantragung unter ZA1 und ZA 1.1. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 38 Erstzuweisung von ZA 2016 - Junglandwirt Junglandwirt Im Jahr der Erstbeantragung darf das 41. Lebensjahr nicht erreicht werden (Geburtsjahrgänge 1976 und später) Erstmalige Niederlassung (erstmalig = Aufnahme der erstmaligen landw. Tätigkeit) Niederlassung höchstens fünf Jahre her (bis zur Erstbeantragung) Beantragung unter ZA1 und ZA 1.2. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 39 Erstzuweisung von ZA 2016 - Einzelflächen Höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände „Nämliche“ Fläche muss bereits im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mitgeteilt worden sein (Belegenheit und Größe) mit NC „000“ „Nämliche“ Fläche war 2015 wegen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände nicht beihilfefähig und ist in 2016 wieder ganzjährig beihilfefähig Mit der Beantragung der ZA-Zuweisung muss der Antragsteller eine Beschreibung der Gründe für das Vorliegen von höherer Gewalt o. außergewöhnl. Umstände als Anlage beifügen sowie entsprechende Nachweise Beantragung unter ZA1 und ZA2 und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit „2“ (Zuweisung und ZA-Aktivierung) Sonderfall Flurneuordnungsverfahren: 2015 Fläche mit NC 000 angemeldet. Neuer Zuschnitt des Flurstücks mit neuer Flst.Nr. – das neu zugeteilte Flurstück tritt rechtlich an die Stelle des entzogenen Flurstücks. ZA-Zuweisung max. im Umfang der mit NC 000 angemeldeten Flächen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 40 Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) ab 2016 ZA – Übertragung nur an aktive Betriebsinhaber (DZ-Berechtigte) möglich ZA Übertragung in den Jahren 2016-2018 nur innerhalb des Bundeslandes möglich, in der der ZA entstanden ist ZA können endgültig übertragen oder befristet bzw. unbefristet verpachtet werden. Übertragung ist mit oder ohne Flächen möglich. Meldung der privatrechtl. vorgenommenen ZAÜbertragung innerhalb eines Monats an die Landwirtschaftsbehörde. die Meldung erfolgt entweder über das OnlineMeldeverfahren in der ZID unter www.zi-daten.de oder formulargebundene Meldung auf dem Postweg an die Landwirtschaftsbehörde. Übertragungsformulare verfügbar unter www.landwirtschaft-bw.de oder www.ga-sig.de Für 2016 muss die Übertragung bis spätestens 13. Juni 2016 online erfolgen bzw. das Formular beim Amt vorliegen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 41 Greening und Basisprämie: Allgemeine Bestimmungen EU-Vorgabe: • 30 % der nationalen Obergrenze (NOG) für Greening-Prämie • Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der Greeningverpflichtungen • Greening-Vorschriften gelten für gesamte Betriebsfläche unabhängig von der Anzahl mit ZAs aktivierten Hektare • Ökobetriebe grundsätzlich freigestellt. • keine Auflagen für Dauerkulturflächen Die Komponenten des Greenings Anbaudiversifizierung (Anbauverhältnis) Erhalt von Dauergrünland Ökologische Vorrangflächen Programm zur Berechnung der einzelbetrieblichen Greeningverpflichtungen www.greeningcheck-bw.de Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 42 Greening (1): Anbaudiversifizierung Ackerfläche (AF) zw. 10 und 30 ha: • 2 Kulturen • Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil Kultur = botanische Klassifizierung Alle Gräser u. Grünfutterpflanzen = 1 Kultur Acker aus Erzeugung (Brache) = 1 Kultur Sommer- und Winterung = getrennte Kulturen Ackerfläche über 30 ha: Es zählen die Kulturen, die im Zeitraum vom • 3 Kulturen 1. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der Fläche stehen. • Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil • zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächenanteil Freistellungen/Sonderregelungen: • • • • keine Pflicht für Betriebe unter 10 ha AF Sonderkulturbetriebe mit jährlichem Flächentausch von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 43 Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot 1. Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten • • • Absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot! Verbesserung der Grasnarbe nur, wenn Grasnarbe nicht zerstört wird. Ausweitung auf andere Gebiete möglich wie z.B. Moorböden, erosionsgefährdete Böden. 2. Beibehaltung des Dauergrünlandanteils außerhalb von FFH-Gebieten • • • Referenzjahr für Grünlanderhaltung ist 2012 Einzelbetriebliches Genehmigungssystem, d.h. der Betrieb der Grünland umwandelt muss auch Ersatzgrünland als Ausgleich anlegen. Die Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. Ersatzgrünland muss mindestens 5 Jahre erhalten werden. Umwandlung nur mit vorhandener Genehmigung erlaubt (unter Berücksichtigung der Belange von Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz …) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 44 Greening (3): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Pflicht für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche Basisanforderung zeitlich gestaffelt: 5 % ab 2015 der beihilfefähigen Ackerflächen sind als im Umweltinteresse genutzte Flächen auszuweisen. Freistellungen/Sonderregelungen: • • • keine Pflicht für Betriebe unter 15 ha AF von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 45 Greening (4): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ÖVF - Kategorie Brache (Stilllegung) Gewichtungsfaktor 1,0 (Begrünung oder Selbstbegrünung, keine landw. Erzeugung, Umbruch frühestens am 01.01. des Folgejahres, bei Anbau einer Folgekultur Aussaat ab 01.08. möglich) Zwischenfruchtanbau/Begrünung 0,3 (Einsaat Mischung aus mind. 2 zugelassene Arten, Anhang 7, im Zeitraum 16.07.-01.10; Beweidung Schafe/Ziegen möglich, keine Schnittnutzung; Walzen/Mulchen/Schlegeln/Häckseln möglich, Einarbeiten nach der Rechtsverordnung Ba-Wü ab 16.01 des Folgejahres möglich); Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen, Eiweißpflanzen) 0,7 (Anbau von Reinsaaten o. Mischungen von Leguminosen, Klein- und großkörnige Leguminosen, Anhang 8, Nutzung möglich; großkörnige Leguminosen müssen sich im Zeitraum 15.05-15.08. und kleinkörnige im Zeitraum 15.05.-31.08. auf der Fläche befinden. Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern 1,5 (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 10 m) Pufferstreifen entlang von Wasserläufen 1,5 (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 20 m) Agroforstflächen 1,0 Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP, NC 841) 0,3 Aufforstungsflächen NC 564 1,0 Feldrand (keine landw. Erzeugung, Breite 1 – 20 m) 1,5 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 46 Greening (5): Landschaftselemente als ÖVF Landschaftselemente auf Acker oder an Acker angrenzend Gewichtungsfaktor Hecken, Gehölzstreifen (als CC-LE, Mindestlänge 10 m, durchschn. Breite 15 m) 2,0 Einzelbäume (als CC-LE) 1,5 Baumreihen (als CC-LE) 2,0 Feldgehölze (als CC-LE, Größe: 50 – 2.000 m²) 1,5 Feldrain (als CC-LE, Gesamtbreite mehr als 2 m, keine landw. Erzeugung) 1,5 Tümpel, Sölle, Dolinen (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Feuchtgebiete (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Trocken- und Natursteinmauern (als CC-LE, mehr als 5 m Länge) 1,0 Fels- und Steinriegel (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Terrassen (als CC-LE) 1,0 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 47 ÖVF-Möglichkeiten auf beantragtem Ackerland Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 48 Welche ÖVF-Varianten wurden 2015 beantragt? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 49 Beantragung ÖVF im Flurstücksverzeichnis ÖVF-Flächen: Kennzeichnung mit ÖVF-Code ÖVF-Art Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft Code Antrag grafisch zu beantragen Fels- und Steinriegel 7 Ja Feuchtgebiete 8 Ja Lesesteinwälle 9 Ja Trockenmauer (CC-LE) 10 Ja Hecken Einzelbäume Baumreihen Feldgehölze Feldraine Terrassen Zwischenfrüchte 11 12 13 14 15 16 20 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Untersaat mit Gras 30 Nein Pufferstreifen entlang Wasserläufen Waldrand Feldrand Ufervegetation KUP Stickstoffbinder Aufforstung Brache 41 Ja 42 43 50 60 70 80 90 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja 50 Beantragung CC-LE als ÖVF • • Eigene Nutzungszeile Nutzungscode (NC) der angrenzenden Ackerkultur und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen Beispiel: Hecke im Weizen-Schlag Hecke Winterweichweizen 115 Eigene Nutzungszeile für die Hecke mit Nutzungscode 115 und ÖVF Code 11, Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages Beantragung ÖVF-Streifen • • • Nutzungscode Eigene neue Nutzungscodes und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft ÖVF-Art 054 Streifen am Waldrand 055 Ufervegetation ÖVF 056 Pufferstreifen ÖVF Acker 057 Pufferstreifen ÖVF Grünland 058 Feldrand 51 Ummeldung von ÖVF Die beantragten ÖVF Brachen, Streifen, KUP, Zwischenfrüchte, Untersaaten und stickstoffbindende Pflanzen können auf Antrag geändert werden Eingang der Änderungsmeldung bis 1. Oktober (Ausschlussfrist) unter Angabe der abzumeldenden ÖVF (Lage, Größe, Art) und Angabe der Ersatz-ÖVF und Mitteilung des Grundes der Änderung. Bei Ersatz-ÖVF muss es sich um Zwischenfrüchte handeln. Bei Ummeldung von ÖVF-Zwischenfrüchten auf andere beantragte Flächen ist keine Begründung notwendig. Keine Erhöhung der ÖVF-Flächen durch die Änderungsmeldung möglich. Keine Änderung möglich bei ÖVF CC-LE Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen etwas gegenteiliges mitteilt. Vordruck unter www.ga-sig.de Überprüfung ob die Greening-Anforderungen eingehalten sind - siehe FIONA Auswertung 8 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 52 FSV – Änderungen bei den Nutzungscodes (1) Neue Nutzungscodes: 050 Mischkultur mit Saatgutmischung 120 Sommerdinkel 212 Platterbse 702 Rollrasen 709 Brennnesseln 777 Phacelia 804 Sida 805 Igniscum 854 Rohrglanzgras 912 Grassamenvermehrung 778 ff weitere Zierpflanzenuntercodes zu 720 Kleinkörnige Leguminosen 421 Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persischer Klee (Trifolium) 423 Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluzerne (Medicago) 426 Bockshornklee, Schabzieger Klee (Trigonella) 427 Hornklee, Hornschotenklee 429 Esparsette 430 Seradella 431 Steinklee 432 Kleemischung aus NC 421,427,431 (stickstoffbindend) 047 Leguminosenmischung (stickstoffbindend) Bei erheblichem Graseinwuchs ist die Codierung entsprechend auf eine Grasmischung zu ändern z.B. 422; Grünfuttermischungen sind 050 oder 047 Nach Neuauslegung der KOM sind Leguminosen in Reinsaat nicht als Gras oder Grünfutterpflanzen zu werten und damit bei der 5-Jahresregel bei Ackerfutter nicht mit zu zählen – daher kein Ansaatjahr erforderlich Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 53 FSV – Änderungen bei den Nutzungscodes (2) Neue NC für Grünlandneueinsaat (d.h. freiwillige Umwandlung Acker in Grünland): 441 Wiesen (Grünlandneueinsaat 442 Mähweiden (Grünlandneueinsaat) 443 Weiden (Grünlandneueinsaat) Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend. Diese Flächen können 5 Jahre mit NC 441, 442 oder 443 codiert werden. Sie zählen in den fünf Jahren nach Ansaat für das Greening noch zum Ackerland und können ohne Genehmigung wieder in eine andere Ackernutzung umgewandelt werden. Bei der Anbaudiversifizierung werden die Flächen als Ackerfutter gewertet. Angabe Erstansaatjahr erforderlich! Diese Flächen werden jedoch bei den Förderprogrammen FAKT, AZL und Steillagenförderung Dauergrünland als Dauergrünland behandelt. Weitere Änderungen: 822 481 Streuobst ohne Wiesennutzung 600 602 Speisekartoffeln 601 Stärkekartoffeln 605 Süßkartoffeln 606 Pflanzkartoffeln 171 Körnermais/CCM 172 Mais (Biogas) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 54 FAKT - Agrarumweltprogramm Für die Beantragung 2016 gilt grundsätzlich, dass das freiwillige Angebot der Förderung in FAKT unter der Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel steht. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 55 FAKT – Degression (anstelle Förderobergrenze) In Abhängigkeit von der gesamten LF des Betriebes werden bei bestimmten Teilmaßnahmen die Bewilligungsbeträge gekürzt (= Degression). Die Auszahlung beträgt: bis zum 100. Hektar: 100 % der Förderung, > 100. bis 200. Hektar: 80 % der Förderung, > 200. Hektar: 60 % der Förderung. Degression gilt für folgende FAKT-Teilmaßnahmen: Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 56 FAKT – Änderungen ab 2016 Ab Antragsjahr 2016 A1 Fruchtartendiversifizierung (5-gliedr. Fruchtfolge) mit D2 Ökolandbau kombinierbar. Bei Kombination Reduzierung Fördersatz für A1 von 75 auf 50 EUR/ha. Beantragung in FIONA – Darstellung Verpflichtungsumfang aus 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 57 FAKT – Einhaltung des Verpflichtungsumfangs bei Flächenabgabe Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO) Artikel 47 Absatz 2 Wird die Gesamtheit oder ein Teil der Fläche, auf die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflichtung eingegangen wurde, an eine andere Person übertragen, so kann (1) die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der der übertragenen Fläche entspricht , für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person übernommen werden (wie bisher) oder (2) auslaufen, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungsumfang eine Rückzahlung gefordert wird. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 58 FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016 E1.1/1.2 – Begrünungen im Acker-/Gartenbau Bisherige Formulierung Der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig. Hiervon unberührt ist der Einsatz von Herbiziden unmittelbar vor der Aussaat der Folgekultur. Neue Formulierung Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischenfrucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur. Bei E1.1 (Herbstbegrünung) ist eine Ummeldung auf andere Flächen des Betriebes bis zum 15. September und bei E1.2 (Begrünungsmischungen) bis 31. August sanktionsfrei möglich. Es wird jedoch kein Änderungsblatt zugesandt (wie bisher bei MEKA III) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 59 FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016 E2.1/2.2 – Brachebegrünung mit Blühmischungen Die Formulierung Die Brachebegrünung mit Blühmischungen kann in aufeinanderfolgenden Jahren auf der gleichen Fläche gefördert werden. bedeutet auch, dass nach einer einjährigen Blühmischung (M1 oder M2) im Herbst die überjährige Blühmischung (M3) ausgesät werden kann. FAKT-Brachebegrünung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft kann 2016 auf einer Ackerfläche erfolgen, die im Vorjahr als ÖVFZwischenfrucht ausgewiesen wurde Vor und nach der Brachebegrünung mit Blühmischung kann keine andere FAKT-Begrünung gefördert werden, d.h. Brachebegrünung 2016 nicht auf Flächen, auf denen im Herbst 2015 eine Herbstbegrünung war 60 FAKT – Klarstellung in den Erläuterungen 2016 E2.1/2.2 – Blühmischungen mit ÖVF-Anrechnung Bisherige Formulierung Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur. Neue Formulierung Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses ab September bei Anbau einer Winterkultur. Bei einer nachfolgenden Sommerkultur Mulchen des Aufwuchses nicht vor Ende November (zulässig ab 21.11.) und Einarbeiten nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 61 FAKT – G Tiergerechte Haltungsverfahren Mastschweine-/Masthühner – Antrag 2016 Bei erneuter Antragstellung 2016, d.h. Maßnahme wurde bereits 2015 beantragt, müssen Formblätter mit Anlagen (u.a. Stall-/Buchtenpläne) nur bei Änderungen vorgelegt werden. Werden dieselben Ställe ohne Änderungen in 2016 erneut beantragt, sind auch die bereits im Kalenderjahr 2015 eingestallten Tiere in 2016 förderfähig, weil („lebenslänglich“) tiergerecht gehalten. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 62 Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 2016 Fördervoraussetzungen AZL in den Förderkulissen Berggebiete, Benachteiligte Gebiete und Kleine Gebiete Seit 2015 Förderung in Berggebiete und Kleine Gebiete für landwirtschaftlich genutzte Ackerund Grünlandflächen, in den benachteiligen Gebieten nur noch für Grünland. Antragsberechtigt ist der „Aktive Betriebsinhaber“. Mindestauszahlung wie bisher 250 Euro. Unternehmenssitz in Baden-Württemberg in der EU die neuen Grünland-NC (Grünlandneueinsaat) 441, 442 und 443 zählen bei AZL als Grünland. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 63 LPR, Einkommensverlustprämie, Umweltzulage Wald Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Einkommensverlustprämie Seit 2014 keine Erstbeantragungen mehr möglich. Nur noch Folgebeantragungen möglich – Prämienzeitraum 15 Jahre. Umweltzulage Wald Seit 2014 nur noch Beihilfe für Umweltzulage N (Natura 2000 – Gebiet) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 64 Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in WSG-SchALVO Antragstellung SchALVO bis 2015: Automatische Vorbelegung mit SchALVO-X im FSV der im Vorjahr beantragten Flächen SchALVO-X muss vom Antragsteller gesetzt werden bei Flächen mit erstmaliger SchALVOBeantragung (z. B. bei Umstufung, Neuausweisung oder Neuabgrenzung eines Wasserschutzgebietes) Antragstellung ab 2016: Die zusätzliche Beantragung der einzelnen Flächen durch „SchALVO-X“ im FSV entfällt. Flächen sind entsprechend der beantragten SchALVO-Antragsteile und der Lage im WSG ausgleichsfähig. Es erfolgt eine automatische Zuordnung durch die grafische Antragstellung. Ausnahme: Beantragung von Erstbegrünung von aus der Erzeugung genommenem Ackerland (Kennzeichnung im FSV im Feld „SchALVO“ mit „B“. Grafische Antragstellung ab 2016 eröffnet die Möglichkeit der Erzeugung eines Kulissenauszuges nach Abschluss des FIONA-Antrags (Vorteil: Listet die Flächen des FSV des aktuellen Jahres). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 65 SchALVO Änderungen der Nitratklasseneinstufungen in 2016 WSG 437020 „Mannsgrab II“ (Bad Saulgau) - Hochstufung von Problemgebiet zum Sanierungsgebiet WSG 437088 „Glashütten“ (Illmensee-Glashütten) - Zurückstufung von Problemgebiet zu Normalgebiet WSG 437092 „Andelsbachtal“ , Teilbereich D (Pfullendorf) und Teilbereich F (Illmensee) - Zurückstufung von Problemgebiet in Normalgebiet; Teilbereich G (Illmensee-Neubrunn) – Zurückstufung von Sanierungsgebiet zum Problemgebiet Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 66 Steillagenförderung Grünland (SLG) Allgemeine Förderbestimmungen 1-jährige Maßnahme Mindestauszahlungsbetrag von 100 €; Fördersätze: Hangneigung 25-49 %: 120 €/ha, ab 50 %: 170 €/ha de-minimis-Regelung (Höchstgrenze im 3-Jahreszeitraum max. 15.000 €) Beim antragstellenden Unternehmen darf es sich nicht um eine Stelle der unmittelbaren Landesverwaltung handeln. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 67 Einführung der grafischen Antragstellung „Gemeinsamer Antrag 2016“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 68 FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung Ab 2016 ist auf Grundlage der EU Verordnungen VO (EU) 809/2014 und DSCG-2014-39 die grafische Antragstellung gefordert. In Baden-Württemberg wird die vollständige Umstellung auf die grafische Antragstellung in 2016 realisiert. Die Antragsfläche ergibt sich aus dem in FIONA-GIS digitalisierten Schlag/Teilschlag. Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben ist in 2016 nur noch bei bestimmten Sonderfällen möglich. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 69 FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung • Zeitplan Grafische Antragstellung Ab 2016: Alle Antragsteller erfassen Flächen grafisch Ausgenommen sind: • Flächen außerhalb Baden-Württembergs, • Flächen, auf denen nur das Pheromonverfahren im Weinbau (PHW) beantragt wird • Waldflächen mit NC 995 • Flächen, für die keine Flurstücksgeometrien im FIONA-GIS vorhanden sind (wenige Ausnahmefälle z.B. Flurneuordnung) Ab 2018: Auch Flächen außerhalb BW sollten grafisch beantragt werden. Zusammenarbeit mit ZID/anderen BL. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 70 FIONA 2016 – Einführung grafische Antragstellung Alle Schläge müssen in FIONA-GIS digitalisiert werden Ein Schlag kann aus mehreren Teilschlägen bestehen, z.B. Teilschläge FAKT, ÖVF, LPR. Aus dem Flächeninhalt des digitalisierten Schlages/Teilschlages ergibt sich die Antragsfläche des Schlages/Teilschlages kein abweichender alphanumerischer Wert zulässig FIONA GIS ist das führende System – Eingabe Fachdaten in 2016 noch im FSV – GIS und FSV sind eng verzahnt. Nach Digitalisierung eines Schlags/ Teilschlags im GIS: – Automatisches Anlegen von neuer Schlag/Teilschlagzeile im FSV. – Automatisches Befüllen/Anpassen der Nutzfläche nach Schlag/TS Digitalisierung. – Feld Nutzfläche im FSV ist zur Bearbeitung gesperrt. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 71 FIONA 2016 – technische Änderungen im FSV 1. neue Spalte Antragsgeometrie vorhanden • Zeile mit • Zeile mit : keine Antragsgeometrie vorhanden, aber erforderlich : Ausnahmefall; keine Antragsgeometrie erforderlich Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 72 FIONA 2016 – Darstellung der allgemeinen Änderungen im GIS „Vorlagen “ mit Schlagskizzen aus den Vorjahren VOK- Schlägen aus dem Vorjahr LPR-Vertragsflächen „Schläge/Teilschläge“ mit den für 2016 verbindlich erstellten Schlägen/Teilschlägen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 73 FIONA 2016 – Darstellung der neuen Erfassung von Flächen im GIS Neue Möglichkeiten zum komfortablen und korrekten Erfassen von Antragsflächen Bereitstellung von Fachdaten zur Übernahme/Fangen wie – – – – – – Bruttofläche/Katasterfläche Nutzungsarten: Ackerland, Grünland, Rebland etc. ÖVF Basislayer (vorwiegend CC-LEs) LPR Verträge Kulissen: Neue FAKT Biotopkulisse, Weinbausteillage Sonstige Flächen: Weg Hof Fläche etc. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 74 FIONA 2016 – Darstellung neuer Werkzeuge Bereitstellung von praktischen Werkzeugen zur einfachen Flächendigitalisierung Abschneiden auf Flurstücksgrenzen, BF Grenzen, Nutzungsartengrenze, Gebietskulissengrenze Werkzeug zum Teilen einer digitalisierten Fläche Beim Digitalisieren können Teilstrecken angezeigt werden Flexibles Puffertool“ für ÖVFs Lochdigitalisierung Auswahl zum Fangen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 75 FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen Start im FSV Neueinteilung Schläge Auswahl Schlag über Filter im Spaltenkopf Auswahl und Erfassung aller Nutzungszeilen des Schlags; falls unterschiedliche Fachdaten pro Schlag vorliegen: Erfassung mehrere Nutzungszeilen als Teilschläge pro Schlag Wechsel ins GIS mit Wenn sich die Fachdaten unterscheiden: Tool inaktiv; anderes Tooltipp Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 76 FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen Nach der Schlagerfassung im GIS: Automatische Neuanlage einer Schlagzeile im FSV Feld Nutzfläche und Bezeichnung sind automatisch gefüllt Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 77 FIONA 2016 – Schläge/Teilschläge erfassen Beispiel 1: Schlag besteht aus Flurstücken, bei denen die Bruttofläche vollständig bewirtschaftet wird Vorgehen: Übernahme Bruttofläche als Schlagfläche Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 78 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche 1. Auswahl Nutzungszeilen von Schlag 50: Alle Fachdaten sind identisch 2. Wechsel ins GIS mit Klick auf „Antragsgeometrie verknüpfen“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 79 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche 3. Menü Anzeige mit unterschiedlichen Optionen: Beispiel Auswahl Bruttofläche Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 80 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche 4. Auswahl „Bruttofläche“ abspeichern als Schlag/Teilschlag; Bezeichnung Pflichtfeld Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 81 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche 5. Neue Zeile für Schlag im Schlagmanager und eine neue Schlagzeile im FSV Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 82 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche 6. Automatischer Wechsel in FSV- Schlagbearbeitungsmaske zur Eingabe Fachdaten Schlagbearbeitungsmaske Nutzfläche und Bezeichnung aus GIS Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 83 FIONA 2016 – Antragsfläche = Bruttofläche Schlagbearbeitungsmaske Flurstücksinfo Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 84 FIONA 2016 – Überlappungsprüfungen Überlappungen mit Schlägen anderer Antragsteller: Wenn Antragsteller A seinen Antrag abschließt, werden die Schläge „von A“ bei allen Nachbarantragstellern angezeigt, unabhängig davon in welchem Status die Nachbarantragsteller sind. Nachbarantragsteller erhalten Hinweismeldungen, dass Überlappungen vorliegen. Zusätzlich : Anzeige von Vorjahresskizzen von benachbarten Antragstellern auf einem zuschaltbaren Layer (anonymisiert). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 85 FIONA 2016 – Vorabprüfungen Änderung der VO (EU) 809/2014: Mitgliedstaaten können Vorabprüfungen durchführen. Findet in D Anwendung (InVeKoSV, Entwurf). Ab 17.Mai bis 13.Juni 2016: AST werden informiert bezüglich Doppelbeantragungen (Überlappungen und Bruttoflächenüberschreitung) Bis 21.Juni 2016: Ast. haben die Möglichkeit die festgestellten Überlappungen/Überbeantragungen sanktionsfrei zu bereinigen. Es gelten die bisherigen Änderungsfristen! Die Prüfungen laufen bereits in FIONA. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 86 Umsetzung 16. Arzneimittelgesetz-Novelle Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 87 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank Meldepflicht ab: • Mastkälber < 8 Monate : 20 • Mastrinder > 8 Monate : 20 • Mastferkel < 30 kg LG : 250 • Mastschweine > 30 kg LG: 250 • Mastputen: 1.000 • Masthühner: 10.000 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft im Schnitt des HJ gehaltene Tiere 88 Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 89 Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 90 Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 91 Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 92 Ermittlung Durchschnittsbestand Rinder Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 93 Ermittlung Durchschnittsbestand Schweine Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 94 Ermittlung Durchschnittsbestand Schweine Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 95 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank • • • • Meldepflichtige Nutzungsart/en melden Anfangsbestand melden Bestandsveränderungen melden Einsatz von antibakteriellen Substanzen melden • Wenn kein Einsatz von Antibiotika Empfehlung: „Nullmeldung“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 96 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank • • • • • Probleme Wenn Dritte mit Eingabe beauftragt werden Tierhalterversicherung an Vet.-Behörde Tiermeldungen bei Rinder HIT macht Vorschläge, diese müssen in TAM aktiv übernommen werden QS muss formell beauftragt werden Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 97 Vorortkontrollen 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 98 Auffälligkeiten 2015 Fehler bei der Schlagbildung Was ist ein Schlag? Was ist zu beachten? Abweichungen zum Vorjahr? Bitte beachten: Bewilligung nur bei sachgerechter Schlagbildung möglich!!! s. Erläuterungen zum GA 2016 Mögliche Fehler… Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 99 Auffälligkeiten 2015 Schlag Nr. 25 Die gesamte Grünlandfläche von 1,3 ha wurde als Schlag Nr. 25 beantragt, obwohl räumliche eine räumliche Trennung durch eine Weg- und Hoffläche vorliegt. Schlagfehler !! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 100 Auffälligkeiten 2015 Schlag Nr. 54 Die Flst. 200, 201, 202, 203/3, 204/4, 205 und 206 wurden als Schlag Nr. 54 beantragt. Durch das Wegflurstück 601 und das Gewässerflurstück 698 ist der Schlag 54 räumlich in 3 Schläge unterteilt, obwohl die Bewirtschaftung der Flurstücke als Grünland mit erfolgt. Schlagfehler !! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 101 Auffälligkeiten 2015 Tierkennzeichnungsverstöße 2005 - 2015 Tierkennzeichnungsverstöße 2005-2014 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 102 Auffälligkeiten 2015 Tierkennzeichnungsverstöße BW 2015 •Tkz Rind = 77,5 % Beanstandungen!! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 103 Auffälligkeiten 2015 • HIT-Meldungen innerhalb 7 Tage bei Rindern Behobene Meldefristüberschreitungen führen zu Beanstandungen früher: Kontrolltag – jetzt: Kontrolljahr • Stichtagsmeldung Schaf/Ziege Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 104 Auffälligkeiten 2015 • Aufbewahrung Tierarztbeleg (AuA-Beleg) • Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen Behandlung durch Tierarzt: kein Eintrag ins Bestandsbuch Behandlung durch Tierhalter: Eintrag ins Bestandsbuch • Arzneimittelrestmengen „Nullbeleg“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 105 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 106 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 107 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 108 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 109 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 110 Änderungen 2016!!! Düngeverordnung: Gülleausbringtechnik Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 111 Haben Sie erosionsschutzgefährdete Flächen? Informationen sind in Fiona abrufbar Wassererosionsgefährdungsklassen Winderosionsgefährdungsklassen CCWasser0 CCWasser1 CCWasser2 CCWind0 CCWind1 keine Erosionsgefährdung Erosionsgefährdung hohe Erosionsgefährdung keine Erosionsgefährdung Erosionsgefährdung Erosionsgefährdete Ackerflächen dürfen vom 01. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 112 Unsere heutige Präsentation steht Ihnen im Internet unter www.ga-sig.de zum Download zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.de und www.landwirtschaft-sig.de Vielen Dank für Ihr Interesse Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 113
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