Obersee Nachrichten, 23.4.2015

LOKALSPIEGEL
OBERSEE NACHRICHTEN Donnerstag, 23. April 2015
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NACH PLÜNDERUNG DER PLEITE-GÄRTNEREI
Ex-Chef wehrt sich
gegen Vorverurteilung
Das Chaos nach der Versteigerung des Feusisberger Gartencenters wird immer grösser. Die
Polizei durchsuchte in Hütten
das Haus eines Ex-Mitarbeiters
und beschlagnahmte mutmassliches Diebesgut. Auch der
Ex-Chef steht unter Verdacht.
Am 8. April wurde Hütten von einem
Polizei-Einsatz aufgeschreckt: Auf der
Suche nach Diebesgut, das nach der
Versteigerung des Feusisberger Gartencenters First geklaut worden war,
glaubte man, in der 900-Seelen-Gemeinde fündig geworden zu sein. Die
Beamten durchsuchten das Haus eines
Verdächtigen und beschlagnahmten
mutmassliches Diebesgut, darunter
zwei Marmor-Löwen.
Die ON-Leser erinnern sich: Mitte
März hatte eine Betreibungsbeamtin
im Gartencenter zwei rote Marmor-Löwen ersteigert. Weil die Skulpturen
600 Kilo wiegen, liess sie die Löwen
über Nacht dort stehen. Am nächsten
Tag waren sie weg. Wie andere Ware
auch, welche die Käufer erst später abholen wollten.
Zwei Löwen beschlagnahmt
Laut Heinz Gartenmann, ehemaliger
Inhaber des Gartencenters First, handelt es sich beim verdächtigten Hüttner
um einen Ex-Mitarbeiter. Neben den
beiden Löwen habe die Polizei auch 30
Pflanzen beschlagnahmt. «Das hat er
alles bezahlt, wir können das mit Quittungen beweisen», sagt er. Die geklauten Löwen seien grösser als diejenigen,
die man beschlagnahmt habe. Auch er
selber habe vor der Versteigerung Ware
Wer bezahlt
die Kosten?
Heinz Gartenmann im leergeräumten Gartencenter: «Weil ich gegenüber den Behörden das Maul aufgemacht habe,
stellt man mich jetzt als Dieb hin.»
Foto: Adrian Huber
aus der Konkursmasse gekauft. «Das
Konkursamt bestätigte mir, dass wir
das dürfen.»
Offenbar musste die Polizei-Aktion
in Hütten schnell gehen. Der zuständige Staatsanwalt war direkt vor Ort und
ordnete die Hausdurchsuchung mündlich an. Dies erlaubt das Gesetz nur in
dringenden Fällen.
Für Gartenmann ist der Fall klar:
«Das ist derselbe Schnellschuss wie
die Versteigerung.» Man habe seinen
Ex-Mitarbeiter vorverurteilt und vor
den Nachbarn als Dieb blossgestellt.
«Ein Dieb würde die Löwen kaum in
den eigenen Garten stellen.» Die Poli-
zei habe zudem ein fehlerhaftes Mitnahmeprotokoll ausgehändigt und nur
selber unterschrieben.
«Das ist eine Retourkutsche»
Auch gegen Gartenmann wird ermittelt. Über zwei Stunden wurde er von
der Kantonspolizei Schwyz verhört.
«Das ist eine Retourkutsche, weil ich
das Maul aufgemacht habe», ist er sich
sicher. Er hatte das Konkursamt in den
Lokalmedien scharf kritisiert. Seiner
Meinung nach wurde die Versteigerung komplett falsch aufgegleist (siehe
Box unten). «Ich habe fünf Wochen
gratis für die Versteigerung gearbeitet,
obwohl ich nicht dazu verpflichtet gewesen wäre.» Es sei schwer zu akzeptieren, dass er und sein Ex-Mitarbeiter
jetzt als Diebe dastehen würden.
Gläubiger schauen in die Röhre
Mittlerweile musste das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt
werden. Kurz: Die Versteigerung hat
möglicherweise nicht einmal so viel
abgeworfen, um die Verfahrenskosten
zu decken. Die Gläubiger gehen leer
aus. Für denjenigen, der das Konkursverfahren mit einem Vorschuss angestrengt hat, könnte es gar noch teurer
werden (siehe Box). Zum laufenden
Laut Gesetz haftet der Gläubiger,
der das Konkursbegehren stellt –
im vorliegenden Fall die Basler Versicherung – für die Kosten, die bis
zur Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen. Das Gartencenter
wurde aber bereits versteigert und
das Verfahren erst nachher eingestellt, weil die Versteigerung zu wenig einbrachte – was eher selten
vorkommt.
Ob die Basler Versicherung auch für
diese Verfahrenskosten geradestehen muss, ist mehr als fraglich. Laut
Urs Kaufmann, Leiter des Konkursamts Höfe, besteht die Haftung vermutlich nur bis zum Schuldenruf. Ab
dann müsste der Staat bezahlen.
Kaufmann zufolge wird es aber
kaum zu einem Haftungsprozess
kommen. Er geht davon aus, dass
die Versteigerung gerade so viel
eingebracht hat, um die Kosten zu
decken. Und falls es am Schluss
doch zu einem kleinen Fehlbetrag
kommt, sagt er: «Wir haben noch
fast immer eine Lösung ohne
Prozesse gefunden.» (hua)
Verfahren nehmen weder die beiden
Kantonspolizeien noch die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln Stellung.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Adrian Huber
DAS CHAOS NACH DER VERSTEIGERUNG
Die Käufer beklauten sich gegenseitig
Die Versteigerung des Gartencenters
First ging zünftig in die Hose. Nicht
nur, dass deren Erlös vielleicht nicht
einmal die Verfahrenskosten decken.
Am Tag danach, als einige Käufer ihre
Neuwert: Fr. 8000.–. Diese zwei
Marmor-Löwen wurden geklaut.
Ware abholten, brach ein regelrechtes
Chaos aus. Ex-Chef Heinz Gartenmann spricht von «Plünderungsszenen
wie im Wilden Westen». Neben den
zwei Marmor-Löwen, die eine Betreibungsbeamtin für gut 2000 Franken
ersteigert hatte, verschwand Ware im
Wert von mehreren Tausend Franken.
«Bestohlene Käufer klauten einfach
die Ware von anderen Käufern», so
Gartenmann. Das Konkursamt habe
es versäumt, Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen. Und er kritisiert die Stossrichtung der Versteigerung: Mit den
grossen Losen habe man nur Berufsleute angesprochen. «Ein Verkauf an
Private wäre erfolgreicher gewesen.»
Versteigerung und Einzelverkäufe ha-
ben nur rund 22 000 Franken eingebracht. Derweil schlagen allein die
Heizkosten des Gartencenters während des mehrwöchigen Verfahrens
mit gegen 15 000 Franken zu Buche.
Hinzu kommen neben weiteren laufenden Kosten die Aufwendungen
des Konkursamts. Nach der Versteigerung musste das Amt das Konkursverfahren mangels Aktiven einstellen.
zelverkauf an Private wäre laut Kaufmann «absolut illusorisch» gewesen,
vor allem auch aus Zeitgründen. Der
Räumungstermin sei per Ende März
festgesetzt gewesen. «Man kann die-
Amt wäscht Hände in Unschuld
Dennoch würde Amtsleiter Urs Kaufmann «in der gleichen Ausgangslage
wieder gleich vorgehen. Ich muss die
Versteigerung innerhalb weniger
Stunden über die Bühne bringen,
sonst laufen die Leute davon.» Ein Ein-
Geplünderte Ware wurde teils am
Strassenrand wieder entsorgt.
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Dass am Tag danach chaotische Zustände herrschten, hat auch er mitbekommen. Er sagt, es sei abgemacht
gewesen, dass sich Gartenmann am
Josefstag und am Samstag um die
Herausgabe der ersteigerten Ware
kümmere. Zudem habe man in den
Steigerungsbedingungen klar kommuniziert, dass die Käufer zwar vier
Tage Zeit zum Abholen hätten, das
Amt aber nach dem Verkauf nicht für
die Ware hafte. «Die Diebstähle sind
ärgerlich», so Kaufmann, «liegen aber
nicht in unserer Verantwortung. Eine
andere Frage ist, wer die Diebstähle
begangen hat.» (hua)
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