Mediadaten 2016 Kurier am Sonntag

Mediadaten 2016 Kurier am Sonntag
Eine Gesamtausgabe für drei
Wirtschaftsräume im Kreis Kleve.
07
Ihr Anzeige erscheint immer
in der Gesamtauflage von z.Zt.
79.130 Zeitungen.
03
01
02
05
Zusätzlich bieten wir Ihnen
Kombinationen in die angrenzenden
Niederlande und den Raum Bocholt/
Isselburg.
04
06
Beilagen verteilen wir nach PLZ-Gebiet und
Ortschaften - auch in Kleinstauflagen - nach
folgendem Schlüssel:
01
47533 Kleve
A
B
C
02
A
B
C
D
E
F
03
04
05
5.615
Kalkar................................................................... 2.530
Wissel/Till/Erfgen .......................................... 1.130
Grieth ..................................................................... 320
Appeldorn/Kehrum/Hönnepel
Niedermörmter .............................................. 1.415
Louisendorf/Neulouisendorf ........................ 220
47551 Bedburg-Hau
A
B
C
4.605
Kranenburg/Wyler/Zyfflich
Mehr-Niel/Schottheide/Frasselt .............. 2.870
Donsbrüggen ..................................................... 725
Nütterden . ....................................................... 1.010
47546 Kalkar
A
B
C
D
E
06
4.370
Bedburg-Hau/Schneppenbaum.............. 3.140
Hasselt ................................................................... 880
Qualburg . ............................................................. 350
47574 Goch
A
B
C
D
E
6.310
Kellen ................................................................. 3.210
Brienen/Wardhausen ...................................... 220
Warbeyen/Huisberden ................................... 320
Griethausen ......................................................... 560
Keeken/Schenkenschanz
Bimmen/Düffelward ........................................ 620
Rindern .............................................................. 1.380
47559 Kranenburg
A
B
C
16.230
09
07
08
09
10
100
7.725
2.785
Uedem ............................................................... 2.450
Keppeln ................................................................. 335
47652 Weeze
A
B
14.030
Rees/Empel/Esserden................................... 4.125
Mehr/Haffen ........................................................ 990
Haldern . ............................................................ 1.640
Millingen . ............................................................. 970
47589 Uedem
A
B
je mm x Spalte
Grund-/Agenturpreis (Auflage 79.130)
1,51 €
je mm x Spalte
Gewerblicher Fließtext
2,20 €
je Textzeile (25 Zeichen)
Privater Fließtext
1,50 €
je Textzeile (25 Zeichen)
Zuschlag 4-Farbdruck
25 %
Zuschlag verbindliche Platzierung
15 %
3.530
Weeze ................................................................ 3.230
Wemb .................................................................... 300
Gesamt
Rabattstaffel:
6 Anzeigen 5%
1.000 mm 5%
12 Anzeigen 10%
24 Anzeigen 15%
48 Anzeigen 20%
3.000 mm 10%
5.000 mm 15%
10.000 mm 20%
13.930
Emmerich Stadt............................................... 9.125
Elten . .................................................................. 1.890
Hüthum ............................................................. 1.375
Vrasselt/Dornick ................................................ 890
Praest ..................................................................... 470
Bienen/Grietherort ........................................... 280
46459 Rees
A
B
C
D
1,28 €
Goch Stadt......................................................... 9.265
Nierswalde / Pfalzdorf ................................. 2.595
Kessel/Nergena .................................................. 770
Hülm / Hommersum / Hassum .................... 700
Asperden .............................................................. 600
46446 Emmerich
A
B
C
D
E
F
Ortspreis (Auflage 79.130)
Anzeigen ab 1/2-Seite: Preis auf Anfrage
Anzeigen mit Schieberecht: Preis auf Anfrage
Panorama-Anzeigen, Anzeigenstrecken: Preis auf Anfrage
Titelanzeige: Preis auf Anfrage
PR- und Textanzeigen: abzgl. 50% vom Ortspreis
Familienanzeigen: abzgl. 50% vom Ortspreis
Chiffre-Gebühr 6,50 €
10
Kleve Stadt ....................................................... 9.510
Materborn ........................................................ 5.860
Reichswalde ........................................................ 860
47533 Kellen
08
79.130
Beilagenwerbung
Ortspreis
Grund-/Agenturpreis
49,50 € ‰ bis 20 g
5,00 € ‰
je weitere angefangene 10 g
55,00 € ‰ bis 20 g
5,60 € ‰
je weitere angefangene 10 g
Rücktrittstermin:
2 Wochen vor Erscheinen
Lieferanschrift
Letzter Anlieferungstermin:
mittwochs vor Erscheinen
Emmericher Str. 263
47533 Kleve
Höchstformat
DIN A4, größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind.
Bei gefalzten Beilagen muss mindestens eine Seite
geschlossen sein.
Annahmezeiten
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr
Fr.
9.00 - 12.00 Uhr
Mediadaten 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
und Zeitschriften.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder
sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Vertreibung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in
Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten
an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Angelieferte Dateien müssen den technischen
Standards für Rollenoffsetdruck auf Zeitungspapier (Coldset)
entsprechen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe
des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
Kurier am Sonntag
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch
bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb
von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die
nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt ans seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verbreitete Auflage
des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als
Vertreter das Recht eingeräumt erden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 100 g)
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren
/ Kosten übernimmt.
19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt
auch für laufende Abschlußaufträge.
b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf
Nachlaß.
c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen
oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen
oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend
den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.
d) Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themenkollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch
anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden
die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.
e) Plazierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten
Platz erscheinen sollen, werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht
als Bedingung eines Auftrages entgegengenommen.
f)
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite
auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies zu
einer technischen Vereinfachung führt.
g) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich
veranlaßten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenen
Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
h) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann
ausgeschlossen, wenn der Inserent die Möglichkeit hatte, vor
Druckunterlagenschluß der nächstfolgenden Ausgabe auf den
Fehler hinzuweisen.
i)
Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktrittsschluß, der vor Anzeigenschluß liegt, vorliegen. Bei Abbestellungen von Anzeigen kann der
Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
j)
Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder
Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
k) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme
und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den
jeweiligen Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne Einschaltung
von Werbungsmittlern erfolgen Annahme und Berechnung zu
den jeweiligen Direktpreisen.
l)
Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluß eines
inserentenbezogenen Jahresauftrags. Für jede Ausgabe oder
Kombination ist ein gesonderter Abschluß zu tätigen, wobei
Abschluß-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber
zur Abschlußerfüllung nicht mitzählen.
79.000 mal am Wochenende für Kleve, Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Emmerich, Elten, Rees, Goch, Uedem und Weeze
Kurier am Sonntag
2
Schockierend
Das große Leiden der Kinder
unter streitenden Eltern.
3
Bewegend
Die Ausstellung wird für Diskussionen in der Kirche sorgen.
5
Aufregend
Der Fund eines Römerlagers in
Bedburg-Hau ist eine Sensation.
13
20. Jahrgang / Nr. 48
29. November 2015
RINTI
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Kleve • Neuer Ring 1
Mo.-Fr. 8 - 19 Uhr • Sa. 8 - 18 Uhr
Grünen-Chefin: Kreis
will Flüchtlingen das
Leben schwer machen
Ansichten
Michael Terhoeven kommentiert
Ich bin schon drin gewesen,
in der neuen Zentrale der
Volksbank Kleverland. Und
als ich aus der obersten Etage einen Blick auf den Minoritenplatz, das Rathaus und
das Haus Koekkoek werfen
konnte, wurde mir klar, wie
wichtig und richtig es war,
dass die Klever Politik am
Ende doch noch „Nein! zum
Bau des Einkaufszentrums
gesagt hat. Aus dieser etwas
anderen Perspektive wird
nämlich deutlich, wie wenig
Fläche von diesem einstmals
großen Platz schon jetzt nur
noch übrig ist. Denkt man
sich noch den einst von Sontowski angestrebten Bau
hinzu, wäre das von Manfred Palmen im Zuge der
Minoritenplatz-Diskussion
an die Wand gemalte Bild
vom Klever Grand Canyon
womöglich schon gruselige
Realität. Das potthässliche
Rathaus mit seiner dunklen
Gefängnis-Optik ist schließlich schon Bausünde genug.
Ein Eindruck, der sich beim
Blick von oben bestätigt.
Für mich stellt sich mehr den
je die Frage, ob der Minoritenplatz überhaupt in Gänze bebaut werden muss?
Der Vorschlag der Offenen
Klever, auf dem derzeitigen
Parkplatz Platz für einen Erlebnispark zu schaffen, hat
für mich nach diesem Perspektivwechsel noch einmal deutlich an Charme gewonnen. Übrigens: Auch aus
dem Treppenhaus der neuen
Volksbankzentrale kann dieser Blick „genossen werden.
Wagen Sie doch auch mal
den Perspektivwechsel!
■ KREIS KLEVE. Die Kreis-Grünen-Chefin und Kreistagsmitglied
Birgitt Höhn erhebt schwere Vorwürfe in Richtung Landrat und der
CDU-FDP-Koalition im Kreistag: „Deren Devise lautet, es den Flüchtlingen hier so schwer wie möglich zu machen und ja keine Bleibeanreize zu schaffen. Die Flüchtlinge sollen sich hier möglichst nicht
wohlfühlen. Das öffentliche Lob für das Engagement der ehrenamtlichen Helfer in Kommunen von Bürgermeistern und Landrat hält sie
für geheuchelt: „Mir hat ein CDU-Bürgermeister gesagt, dass er jeden Flüchtling einzeln nach Hause fliegen würde, wenn er könnte.
Der Grund für Birgitt Höhns
scharfe Attacke liegt in der beharrlichen Weigerung des Landrats und der CDU-FDP-Koalition
ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) einzurichten, dessen Kosten sogar vom Land übernommen würden. „Lieber macht
man nichts und sieht zu, wie sich
viele ehrenamtliche Helfer aufreiben , sagt die Grünen-Chefin.
„Irgendwann brechen die dann
zusammen und alles läuft aus
dem Ruder. Aber das nimmt man
billigend in kauf.
Sie ist der Ansicht, dass sich
diese ablehnende Haltung bis in
die Bundesregierung fortsetzt.
Dass große Flüchtlingsströme
auf Europa zukommen würden,
sei der EU und Deutschland seit
Jahren bekannt. Nur getan habe
man wenig bis nichts. „Jetzt kommen hunderttausende Flüchtlinge in ein Land, das vollkommen
unvorbereitet ist auf die Situation , beklagt Birgitt Höhn.
Mitte des Jahres wurde die
Emmericherin für ihr jahrelanges lokalpolitisches Engagement
mit dem Helene Weber-Preis der
Bundesregierung ausgezeichnet. Mit anderen Preisträgerinnen aus allen Parteien hat Birgitt
Höhn nun einen Brief an die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten und Bundestagsfraktionen geschrieben, in dem darum
gebeten wird, den Kommunen
endlich genug Geld für die Unterbringung und Versorgung der
Flüchtlinge zur Verfügung zu
stellen. „Wir sehen die große Gefahr, dass die kommunalen Haushalte alle ins Minus rutschen und
man dann dafür die Flüchtlinge
verantwortlich macht , erklärt
Birgitt Höhn. „Das wäre der Nährboden für Fremdenfeindlichkeit
und Intoleranz.
Olaf Plotke
„Man will es den Flüchtlingen so schwer wie möglich machen , sagt
Kreistagsmitglied und Grünen-Chefin Birgitt Höhn aus Emmerich.
Bezahlbarer und vernünftiger Wohnraum ist knapp in Kleve. Der ehemaliger Klever Student Florian Belluardo beklagt, dass viele Vermieter unzumutbare Wohnungen zu überteuerten Preisen anbieten. Er
will jetzt ein Netzwerk mit fairen Vermietern aufbauen.
Foto: Olaf Plotke
Ex-Student beklagt Miet-Wucher
in Kleve: Viele schwarze Schafe
Florian Belluardo will Netzwerk mit fairen Vermietern aufbauen
■ KLEVE. Seit Kleve Studentenstadt ist, wird Wohnraum knapp und teuer. „Leider gibt es viele Vermieter, die noch das letzte Kellerloch zu astronomischen Preisen anbieten , klagt der ehemalige Student der
Hochschule Rhein-Waal, Florian Belluardo, der Studierenden bei der Wohnungssuche und Problemen
mit dem Vermieter hilft. Er will ein Netzwerk aufbauen, in dem Vermieter geprüfte Wohnungen anbieten, bei denen Preis und Leistung stimmt. „Die schwarzen Schafe schaden dem Image der Stadt Kleve ,
sagt Belluardo.
Alles fing damit an, dass ein
Mitstudent Florian Belluardo erzählte, dass er Probleme hatte,
die gezahlte Kaution vom Vermieter
zurückzubekommen.
Der hatte sie unrechtmäßig einbehalten. Der Klever machte
Druck, der Kommilitone bekam
sein Geld zurück. „Es gibt leider
einige Vermieter in Kleve und
Umgebung, die die mangelnden
Sprach- und Mietrechtskenntnisse der Studierenden aus dem
Ausland hemmungslos ausnutzen , erklärt Belluardo. „Man versucht einfach mal die Kaution
einzubehalten, für irgendwelche
Fantasiedienstleistungen zusätzliches Geld zu kassieren oder
Mietverträge über 5 Jahre abzuschließen. Vor allem ausländische Studierende unterschreiben
meist blind Mietverträge, weil sie
kein Deutsch verstehen und die
Die Bahn will in Goch zwei
Übergänge stilllegen
■ GOCH. Am Hauer Grenzweg wird wohl bald ein (Wärter-)Häuschen frei. Der dortige
Bahnübergang soll mit einer automatischen Lichtzeichenanlage
und entsprechenden Schranken
ausgerüstet werden. Darüber
hinaus wird von der Deutschen
Bahn geplant, die bisher ebenfalls von diesem Wärterposten
aus bedienten Bahnübergänge
Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße aufgrund ihrer „Geringen
verkehrlichen Bedeutung zu
schließen.
Diese Maßnahme war bereits
im Jahr 1990 Gegenstand eines
Planfeststellungsverfahrens sowie 1994 und 2004 Teil eines
Planfeststellungsbeschlusses. Allein: Passiert ist nichts. Und es
wäre womöglich auch weiterhin
nichts passiert, hätte sich nicht
das Eisenbahnbundesamt eingemischt. Das forderte die Bahn
dazu auf, den Bahnübergang
Hauer Grenzweg „zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs
signaltechnisch auf den neues-
ten Stand der Technik zu bringen. Aufgrund der Schließung
der Übergänge müssten Anwohner der Buschwald- und Kerkhoffstraße Umwege in Kauf nehmen. Die kürzesten Wege nach
Pfalzdorf und Bedburg-Hau wären dann versperrt. Während auf
der Buschwaldstraße ein Wendehammer eingerichtet werden
soll, sehen die Planungen zwischen Kerkhofftraße und Hauer Grenzweg den Bau einer 210
Meter langen Straßenverbindung
vor. Das hatte die Stadt Goch der
Bahn ins Papier geschrieben,
damit landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht vermehrt dazu gezwungen sind, über die B9 als
einzig verbliebenen Zufahrtsweg
zu fahren. In welcher Höhe sich
die Stadt Goch an den Kosten für
das Bauprojekt beteiligen muss,
steht noch nicht fest. Derzeit geht
man von circa 117.000 Euro aus.
Sollte das Eisenbahnbundesamt
die Maßnahme jedoch nicht als
„Anlagenerneuerung anerkennen, wären rund 425.000 Euro
fällig.
Michael Terhoeven
Vermieter keine englischsprachigen Übersetzungen anbieten. Am
meisten ärgert sich Florian Belluardo aber über die Dreistigkeit
einiger Vermieter. So komme es
immer wieder vor, dass Vermieter sich das Recht nehmen mit
einem Zweitschlüssel jederzeit
in die Wohnung zu kommen, für
Nebenkosten Geld zu kassieren,
die Nebenkosten aber nicht bezahlen und Mieter einfach vor
die Tür setzen, wenn sie glauben,
von einem anderen Studierenden
eine höhere Miete zu erhalten:
„Ein Student aus Indien wandte sich an mich, weil er einfach
so von jetzt auf gleich vom Vermieter vor die Tür gesetzt wurde.
Er hatte die Miete immer pünktlich gezahlt, die Kaution hinterlegt. Trotzdem stand der Vermieter mit einem Helfer plötzlich im
Zimmer und warf einfach seine
Sachen auf die Straße. Belluardo hat mittlerweile Kontakt zu
einem Rechtsanwalt, der den
Studierenden bei den besonders
schweren Fällen zur Seite steht.
Die Hochschule lässt die ausländischen Studierenden mit diesen Problemen und der Wohnungssuche allgemein meist
allein, klagt Belluardo. Er will
nun zusammen mit Vermietern
das Siegel „Fair Flat etablieren,
dass Studierenden anzeigt, dass
eine Wohnung gewissen Standards entspricht und zu einem
fairen Preis vermietet wird. Fair
sind nach Meinung von Belluardo
280-290 Euro (inkl. Nebenkosten) für ein möbliertes Zimmer
von 12 Quadratmetern. „Leider
sind die Preise in den letzten Monaten in Kleve explodiert und das
spielt den schwarzen Schafen in
die Hände , sagt Belluardo. plo.-
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Lokales
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Verlag
Kurier Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH
Tarif
gültig ab 01.01.2016 Bankverbindung
Volksbank Kleverland eG
GENODED1KLL
DE03 3246 0422 0703 0210 18
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wöchentlich Sonntag
Format
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Satzspiegel
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Panorama-Anzeigen 425 x 600 mm
Spaltenzahl
Innenteil: 7 Spalten à 38 mm, Abstand: 4 mm
Titelseite: 6 Spalten à 45 mm, Abstand: 4 mm
Anzeigen-/Redaktionsschluss
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10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
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Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zu Vergütung gestellten Text- und Bildunterlagen
ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages
verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen
der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweiligen Anzeigentarifs.
o) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die
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