Mediadaten 2016 Kurier am Sonntag Eine Gesamtausgabe für drei Wirtschaftsräume im Kreis Kleve. 07 Ihr Anzeige erscheint immer in der Gesamtauflage von z.Zt. 79.130 Zeitungen. 03 01 02 05 Zusätzlich bieten wir Ihnen Kombinationen in die angrenzenden Niederlande und den Raum Bocholt/ Isselburg. 04 06 Beilagen verteilen wir nach PLZ-Gebiet und Ortschaften - auch in Kleinstauflagen - nach folgendem Schlüssel: 01 47533 Kleve A B C 02 A B C D E F 03 04 05 5.615 Kalkar................................................................... 2.530 Wissel/Till/Erfgen .......................................... 1.130 Grieth ..................................................................... 320 Appeldorn/Kehrum/Hönnepel Niedermörmter .............................................. 1.415 Louisendorf/Neulouisendorf ........................ 220 47551 Bedburg-Hau A B C 4.605 Kranenburg/Wyler/Zyfflich Mehr-Niel/Schottheide/Frasselt .............. 2.870 Donsbrüggen ..................................................... 725 Nütterden . ....................................................... 1.010 47546 Kalkar A B C D E 06 4.370 Bedburg-Hau/Schneppenbaum.............. 3.140 Hasselt ................................................................... 880 Qualburg . ............................................................. 350 47574 Goch A B C D E 6.310 Kellen ................................................................. 3.210 Brienen/Wardhausen ...................................... 220 Warbeyen/Huisberden ................................... 320 Griethausen ......................................................... 560 Keeken/Schenkenschanz Bimmen/Düffelward ........................................ 620 Rindern .............................................................. 1.380 47559 Kranenburg A B C 16.230 09 07 08 09 10 100 7.725 2.785 Uedem ............................................................... 2.450 Keppeln ................................................................. 335 47652 Weeze A B 14.030 Rees/Empel/Esserden................................... 4.125 Mehr/Haffen ........................................................ 990 Haldern . ............................................................ 1.640 Millingen . ............................................................. 970 47589 Uedem A B je mm x Spalte Grund-/Agenturpreis (Auflage 79.130) 1,51 € je mm x Spalte Gewerblicher Fließtext 2,20 € je Textzeile (25 Zeichen) Privater Fließtext 1,50 € je Textzeile (25 Zeichen) Zuschlag 4-Farbdruck 25 % Zuschlag verbindliche Platzierung 15 % 3.530 Weeze ................................................................ 3.230 Wemb .................................................................... 300 Gesamt Rabattstaffel: 6 Anzeigen 5% 1.000 mm 5% 12 Anzeigen 10% 24 Anzeigen 15% 48 Anzeigen 20% 3.000 mm 10% 5.000 mm 15% 10.000 mm 20% 13.930 Emmerich Stadt............................................... 9.125 Elten . .................................................................. 1.890 Hüthum ............................................................. 1.375 Vrasselt/Dornick ................................................ 890 Praest ..................................................................... 470 Bienen/Grietherort ........................................... 280 46459 Rees A B C D 1,28 € Goch Stadt......................................................... 9.265 Nierswalde / Pfalzdorf ................................. 2.595 Kessel/Nergena .................................................. 770 Hülm / Hommersum / Hassum .................... 700 Asperden .............................................................. 600 46446 Emmerich A B C D E F Ortspreis (Auflage 79.130) Anzeigen ab 1/2-Seite: Preis auf Anfrage Anzeigen mit Schieberecht: Preis auf Anfrage Panorama-Anzeigen, Anzeigenstrecken: Preis auf Anfrage Titelanzeige: Preis auf Anfrage PR- und Textanzeigen: abzgl. 50% vom Ortspreis Familienanzeigen: abzgl. 50% vom Ortspreis Chiffre-Gebühr 6,50 € 10 Kleve Stadt ....................................................... 9.510 Materborn ........................................................ 5.860 Reichswalde ........................................................ 860 47533 Kellen 08 79.130 Beilagenwerbung Ortspreis Grund-/Agenturpreis 49,50 € ‰ bis 20 g 5,00 € ‰ je weitere angefangene 10 g 55,00 € ‰ bis 20 g 5,60 € ‰ je weitere angefangene 10 g Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen Lieferanschrift Letzter Anlieferungstermin: mittwochs vor Erscheinen Emmericher Str. 263 47533 Kleve Höchstformat DIN A4, größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind. Bei gefalzten Beilagen muss mindestens eine Seite geschlossen sein. Annahmezeiten Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Mediadaten 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften. 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Vertreibung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Angelieferte Dateien müssen den technischen Standards für Rollenoffsetdruck auf Zeitungspapier (Coldset) entsprechen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen Kurier am Sonntag im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt ans seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt erden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren / Kosten übernimmt. 19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschlußaufträge. b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. d) Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themenkollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet. e) Plazierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten Platz erscheinen sollen, werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrages entgegengenommen. f) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt. g) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlaßten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. h) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Inserent die Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluß der nächstfolgenden Ausgabe auf den Fehler hinzuweisen. i) Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktrittsschluß, der vor Anzeigenschluß liegt, vorliegen. Bei Abbestellungen von Anzeigen kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. j) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. k) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne Einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Direktpreisen. l) Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluß eines inserentenbezogenen Jahresauftrags. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluß zu tätigen, wobei Abschluß-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlußerfüllung nicht mitzählen. 79.000 mal am Wochenende für Kleve, Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Emmerich, Elten, Rees, Goch, Uedem und Weeze Kurier am Sonntag 2 Schockierend Das große Leiden der Kinder unter streitenden Eltern. 3 Bewegend Die Ausstellung wird für Diskussionen in der Kirche sorgen. 5 Aufregend Der Fund eines Römerlagers in Bedburg-Hau ist eine Sensation. 13 20. Jahrgang / Nr. 48 29. November 2015 RINTI Hundenahrung versch. Sorten, 800 g 1,69 € Spannend Gewinnen Sie den 500 EuroBlitzeinkauf in Kellen. Goch • Am Bössershof 2 Kleve • Neuer Ring 1 Mo.-Fr. 8 - 19 Uhr • Sa. 8 - 18 Uhr Grünen-Chefin: Kreis will Flüchtlingen das Leben schwer machen Ansichten Michael Terhoeven kommentiert Ich bin schon drin gewesen, in der neuen Zentrale der Volksbank Kleverland. Und als ich aus der obersten Etage einen Blick auf den Minoritenplatz, das Rathaus und das Haus Koekkoek werfen konnte, wurde mir klar, wie wichtig und richtig es war, dass die Klever Politik am Ende doch noch „Nein! zum Bau des Einkaufszentrums gesagt hat. Aus dieser etwas anderen Perspektive wird nämlich deutlich, wie wenig Fläche von diesem einstmals großen Platz schon jetzt nur noch übrig ist. Denkt man sich noch den einst von Sontowski angestrebten Bau hinzu, wäre das von Manfred Palmen im Zuge der Minoritenplatz-Diskussion an die Wand gemalte Bild vom Klever Grand Canyon womöglich schon gruselige Realität. Das potthässliche Rathaus mit seiner dunklen Gefängnis-Optik ist schließlich schon Bausünde genug. Ein Eindruck, der sich beim Blick von oben bestätigt. Für mich stellt sich mehr den je die Frage, ob der Minoritenplatz überhaupt in Gänze bebaut werden muss? Der Vorschlag der Offenen Klever, auf dem derzeitigen Parkplatz Platz für einen Erlebnispark zu schaffen, hat für mich nach diesem Perspektivwechsel noch einmal deutlich an Charme gewonnen. Übrigens: Auch aus dem Treppenhaus der neuen Volksbankzentrale kann dieser Blick „genossen werden. Wagen Sie doch auch mal den Perspektivwechsel! ■ KREIS KLEVE. Die Kreis-Grünen-Chefin und Kreistagsmitglied Birgitt Höhn erhebt schwere Vorwürfe in Richtung Landrat und der CDU-FDP-Koalition im Kreistag: „Deren Devise lautet, es den Flüchtlingen hier so schwer wie möglich zu machen und ja keine Bleibeanreize zu schaffen. Die Flüchtlinge sollen sich hier möglichst nicht wohlfühlen. Das öffentliche Lob für das Engagement der ehrenamtlichen Helfer in Kommunen von Bürgermeistern und Landrat hält sie für geheuchelt: „Mir hat ein CDU-Bürgermeister gesagt, dass er jeden Flüchtling einzeln nach Hause fliegen würde, wenn er könnte. Der Grund für Birgitt Höhns scharfe Attacke liegt in der beharrlichen Weigerung des Landrats und der CDU-FDP-Koalition ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) einzurichten, dessen Kosten sogar vom Land übernommen würden. „Lieber macht man nichts und sieht zu, wie sich viele ehrenamtliche Helfer aufreiben , sagt die Grünen-Chefin. „Irgendwann brechen die dann zusammen und alles läuft aus dem Ruder. Aber das nimmt man billigend in kauf. Sie ist der Ansicht, dass sich diese ablehnende Haltung bis in die Bundesregierung fortsetzt. Dass große Flüchtlingsströme auf Europa zukommen würden, sei der EU und Deutschland seit Jahren bekannt. Nur getan habe man wenig bis nichts. „Jetzt kommen hunderttausende Flüchtlinge in ein Land, das vollkommen unvorbereitet ist auf die Situation , beklagt Birgitt Höhn. Mitte des Jahres wurde die Emmericherin für ihr jahrelanges lokalpolitisches Engagement mit dem Helene Weber-Preis der Bundesregierung ausgezeichnet. Mit anderen Preisträgerinnen aus allen Parteien hat Birgitt Höhn nun einen Brief an die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten und Bundestagsfraktionen geschrieben, in dem darum gebeten wird, den Kommunen endlich genug Geld für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. „Wir sehen die große Gefahr, dass die kommunalen Haushalte alle ins Minus rutschen und man dann dafür die Flüchtlinge verantwortlich macht , erklärt Birgitt Höhn. „Das wäre der Nährboden für Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Olaf Plotke „Man will es den Flüchtlingen so schwer wie möglich machen , sagt Kreistagsmitglied und Grünen-Chefin Birgitt Höhn aus Emmerich. Bezahlbarer und vernünftiger Wohnraum ist knapp in Kleve. Der ehemaliger Klever Student Florian Belluardo beklagt, dass viele Vermieter unzumutbare Wohnungen zu überteuerten Preisen anbieten. Er will jetzt ein Netzwerk mit fairen Vermietern aufbauen. Foto: Olaf Plotke Ex-Student beklagt Miet-Wucher in Kleve: Viele schwarze Schafe Florian Belluardo will Netzwerk mit fairen Vermietern aufbauen ■ KLEVE. Seit Kleve Studentenstadt ist, wird Wohnraum knapp und teuer. „Leider gibt es viele Vermieter, die noch das letzte Kellerloch zu astronomischen Preisen anbieten , klagt der ehemalige Student der Hochschule Rhein-Waal, Florian Belluardo, der Studierenden bei der Wohnungssuche und Problemen mit dem Vermieter hilft. Er will ein Netzwerk aufbauen, in dem Vermieter geprüfte Wohnungen anbieten, bei denen Preis und Leistung stimmt. „Die schwarzen Schafe schaden dem Image der Stadt Kleve , sagt Belluardo. Alles fing damit an, dass ein Mitstudent Florian Belluardo erzählte, dass er Probleme hatte, die gezahlte Kaution vom Vermieter zurückzubekommen. Der hatte sie unrechtmäßig einbehalten. Der Klever machte Druck, der Kommilitone bekam sein Geld zurück. „Es gibt leider einige Vermieter in Kleve und Umgebung, die die mangelnden Sprach- und Mietrechtskenntnisse der Studierenden aus dem Ausland hemmungslos ausnutzen , erklärt Belluardo. „Man versucht einfach mal die Kaution einzubehalten, für irgendwelche Fantasiedienstleistungen zusätzliches Geld zu kassieren oder Mietverträge über 5 Jahre abzuschließen. Vor allem ausländische Studierende unterschreiben meist blind Mietverträge, weil sie kein Deutsch verstehen und die Die Bahn will in Goch zwei Übergänge stilllegen ■ GOCH. Am Hauer Grenzweg wird wohl bald ein (Wärter-)Häuschen frei. Der dortige Bahnübergang soll mit einer automatischen Lichtzeichenanlage und entsprechenden Schranken ausgerüstet werden. Darüber hinaus wird von der Deutschen Bahn geplant, die bisher ebenfalls von diesem Wärterposten aus bedienten Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße aufgrund ihrer „Geringen verkehrlichen Bedeutung zu schließen. Diese Maßnahme war bereits im Jahr 1990 Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens sowie 1994 und 2004 Teil eines Planfeststellungsbeschlusses. Allein: Passiert ist nichts. Und es wäre womöglich auch weiterhin nichts passiert, hätte sich nicht das Eisenbahnbundesamt eingemischt. Das forderte die Bahn dazu auf, den Bahnübergang Hauer Grenzweg „zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs signaltechnisch auf den neues- ten Stand der Technik zu bringen. Aufgrund der Schließung der Übergänge müssten Anwohner der Buschwald- und Kerkhoffstraße Umwege in Kauf nehmen. Die kürzesten Wege nach Pfalzdorf und Bedburg-Hau wären dann versperrt. Während auf der Buschwaldstraße ein Wendehammer eingerichtet werden soll, sehen die Planungen zwischen Kerkhofftraße und Hauer Grenzweg den Bau einer 210 Meter langen Straßenverbindung vor. Das hatte die Stadt Goch der Bahn ins Papier geschrieben, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht vermehrt dazu gezwungen sind, über die B9 als einzig verbliebenen Zufahrtsweg zu fahren. In welcher Höhe sich die Stadt Goch an den Kosten für das Bauprojekt beteiligen muss, steht noch nicht fest. Derzeit geht man von circa 117.000 Euro aus. Sollte das Eisenbahnbundesamt die Maßnahme jedoch nicht als „Anlagenerneuerung anerkennen, wären rund 425.000 Euro fällig. Michael Terhoeven Vermieter keine englischsprachigen Übersetzungen anbieten. Am meisten ärgert sich Florian Belluardo aber über die Dreistigkeit einiger Vermieter. So komme es immer wieder vor, dass Vermieter sich das Recht nehmen mit einem Zweitschlüssel jederzeit in die Wohnung zu kommen, für Nebenkosten Geld zu kassieren, die Nebenkosten aber nicht bezahlen und Mieter einfach vor die Tür setzen, wenn sie glauben, von einem anderen Studierenden eine höhere Miete zu erhalten: „Ein Student aus Indien wandte sich an mich, weil er einfach so von jetzt auf gleich vom Vermieter vor die Tür gesetzt wurde. Er hatte die Miete immer pünktlich gezahlt, die Kaution hinterlegt. Trotzdem stand der Vermieter mit einem Helfer plötzlich im Zimmer und warf einfach seine Sachen auf die Straße. Belluardo hat mittlerweile Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der den Studierenden bei den besonders schweren Fällen zur Seite steht. Die Hochschule lässt die ausländischen Studierenden mit diesen Problemen und der Wohnungssuche allgemein meist allein, klagt Belluardo. Er will nun zusammen mit Vermietern das Siegel „Fair Flat etablieren, dass Studierenden anzeigt, dass eine Wohnung gewissen Standards entspricht und zu einem fairen Preis vermietet wird. Fair sind nach Meinung von Belluardo 280-290 Euro (inkl. Nebenkosten) für ein möbliertes Zimmer von 12 Quadratmetern. „Leider sind die Preise in den letzten Monaten in Kleve explodiert und das spielt den schwarzen Schafen in die Hände , sagt Belluardo. plo.- Brüggemeier Purer Genuss www.edeka-brüggemeier.de center Veltins Pilsener Zarte Schinkenschnitzel, Schinkenbraten oder Schinkengulasch versch. 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Verlag Kurier Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH Tarif gültig ab 01.01.2016 Bankverbindung Volksbank Kleverland eG GENODED1KLL DE03 3246 0422 0703 0210 18 Erscheinungsweise wöchentlich Sonntag Format Berliner Format Satzspiegel Höhe x Breite 425 x 290 mm Panorama-Anzeigen 425 x 600 mm Spaltenzahl Innenteil: 7 Spalten à 38 mm, Abstand: 4 mm Titelseite: 6 Spalten à 45 mm, Abstand: 4 mm Anzeigen-/Redaktionsschluss freitags 12.00 Uhr Zahlungsbedingungen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. 3% Skonto nur bei SEPA-Lastschrift von Beträgen über 100,- € SEPA Prenotification Agenturprovision 1 Tag vor Fälligkeit 15% Anzeigen - 10% Beilagen Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer m) Bei einer Jahresauftragsmenge ab 52.000 mm sind vertragliche Sondervereinbarungen möglich. n) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zu Vergütung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen Anzeigentarifs. o) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Verlags- / Lieferanschrift: Emmericher Str. 263, 47533 Kleve Tel +49 2821 8989-0 Fax +49 2821 8989-199 E-Mail [email protected] Digitale Auftragsübermittlung: Bitte verwenden Sie einen aussagekräftigen Namen für die übermittelten Daten und senden Sie uns alle benötigten Dateien (Bilder, Logos, Schriften, PDF) in einem Ordner. Daten aus MS-Office-Programmen sind keine druckbaren Anzeigenvorlagen und können leider nicht verarbeitet werden. Bei Fragen rufen Sie uns bitte vor der Übertragung an. Leonardo +49 2821 995407 (2-Kanal) FTP ftp.kurier-am-sonntag.de E-Mail [email protected]
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