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Liberale Parlamentsarbeit
2015
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der Arbeit der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Die hier genannten Publikationen sind vollständig auf unserer Homepage:
www.fdp-dvp.de
Hier erhalten Sie auch aktuelle Informationen und Termine.
Für Debatten und Anträge im Landtag empfehlen wir Ihnen die Parlamentsdokumentation:
http://www.landtag-bw.de/cms/home/dokumente/parlamentsdokumentation.html
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Fraktionsvorsitzenden . ................................................................................................................. 2
Die Fraktion stellt sich vor.................................................................................................................................. 3
Zur Haushalts- und Finanzpolitik........................................................................................................................ 4
Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg.........................................................................................................6
Für Verlässlichkeit und Eigenverantwortung statt Chaos und Bevormundung in der Bildungspolitik................8
Grün-rotes Mittelmaß – nicht auch noch für die Wissenschaft!......................................................................10
Unpolitisches Alltagsgeschäft oder Ideologie: Recht, Bürgerbeteiligung und Kommunalverfassung,
Glücksspiel und Medien in grün-roten Händen................................................................................................13
Der grün-roten Innenpolitik auf die Finger geschaut und eigene Akzente gesetzt..........................................15
Die Herausforderungen der Flüchtlingskrise....................................................................................................17
Europapolitik und Entwicklungszusammenarbeit............................................................................................20
Politik für die Menschen im Land statt grün-roter Politik gegen das Auto.......................................................21
Erfolgreiche Sozialpolitik setzt effiziente Strukturen voraus ...........................................................................24
Enquetekommission „Pflege zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“....................................26
Gegen die grün-rote Bevormundung des ländlichen Raums............................................................................27
Energieeffizienz und Innovation statt Windrad-Ideologie................................................................................29
Ansprechpartner in der Fraktion...................................................................................................................... 31
Vorwort des Fraktionsvorsitzenden
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
sehr geehrte Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,
die letzten Monate der seit 2011 regierenden grün-roten Koalition liegen vor uns. Jetzt möchten wir jedoch
den Blick noch einmal zurückrichten auf das vergangene Jahr unserer Arbeit im Parlament. Diese Koalition
zerschlägt nicht nur bewährte Strukturen wie etwa durch die Polizeireform oder die Verstaatlichung der Bewährungshilfe, sondern sie verbreitet auch den Geist der Bevormundung und der Staatsgläubigkeit, indem
sie den Menschen unnötigerweise Vorschriften macht und ihre Freiheit damit beschneidet. Die weitere Einschränkung des Alkoholverkaufsverbotes und die Zwangsbegrünung sind gute Beispiele hierfür.
Dem setzen wir eine eindeutig liberale Oppositionsarbeit entgegen. In allen Politikbereichen werden die
Positionen der Freien Demokraten deutlich. Diese Arbeit werden wir auch im Jahr 2016 fortsetzen.
Dieser Bericht beinhaltet die laufende Parlamentsarbeit des letzten Jahres. Besonders erfreulich war die
überaus schnelle Umsetzung unserer Forderung zur Infrastrukturverbesserung in der Landesverfassung. Mit
der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse insbesondere in Bezug auf die Infrastruktur wird Internetund Breitbandversorgung als Staatsziel neu beschrieben. Damit konnten wir die von der Partei geforderte
Infrastrukturoffensive klar unterstreichen. Und darüber hinaus haben wir deutlich gemacht, wie wir den
Ausbau der Infrastruktur finanzieren wollen: mit der Entnahme einer Milliarde Euro aus dem Kapitalstock
der Landesstiftung.
Besondere Aufmerksamkeit haben wir im letzten Jahr der inneren Sicherheit, der Wissenschafts- und Landwirtschaftspolitik sowie der Flüchtlingsproblematik gewidmet. Die entsprechenden umfassenden Impulsund Positionspapiere finden Sie auf unserer Webseite.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Broschüren gute Argumente für die politische Diskussion vor Ort liefern. Ich
versichere Ihnen, dass alle Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion auch weiterhin gerne für Gespräche und
Veranstaltungen nach Terminabsprache zur Verfügung stehen.
Mit Ihrer Unterstützung werden wir auch 2016 erfolgreich deutliche Zeichen setzen - unverkennbar liberal
im Inhalt!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Finanzen und Wirtschaft
2
Die Fraktion stellt sich vor
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Finanzen und Wirtschaft
Dr. Timm Kern
Dr. Friedrich Bullinger
Sprecher für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz; Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Parlamentarischer Geschäftsführer
Stv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Kultus, Jugend und Sport;
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Andreas Glück
Jochen Haußmann
Prof. Dr. Ulrich Goll
Stv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Verkehr und Infrastruktur;
Arbeit und Sozialordnung; Familie,
Frauen und Senioren
Sprecher für Umwelt- und Energiepolitik; Integration; Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Sprecher für Innenpolitik; Recht und
Medien; Strafvollzugsbeauftragter
Niko Reith
Sprecher für Mittelstand und Handwerk;
Europapolitik; Bundeswehr; Petitionen
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Zur Haushalts- und Finanzpolitik
Auch mit dem zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16, Ende November im Landtag
eingebracht, schafft es die grün-rote Landesregierung nicht, ihrer Haushalts- und Finanzpolitik eine
klare Kontur zu verschaffen. Von Nachhaltigkeit
und Generationengerechtigkeit als Leitmotiven,
insbesondere von den Grünen in Oppositionszeiten stets kritisch gegen die damalige Landesregierung ins Feld geführt, kann nicht die Rede sein.
Die grün-rote Landesregierung hat – von wenigen
Ausnahmen abgesehen – so gut wie vollständig
darauf verzichtet, eigenständige Maßnahmen zur
dauerhaften Konsolidierung des Landeshaushalts
auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Die Ausnahme stellt der Bereich des öffentlichen Dienstes
dar, dem mit der Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen wie im höheren Dienst ein
schwerer Schaden zugefügt worden ist, der weit
über die Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes hinausgeht. Die
Fraktion hat mehrfach mit Gesetzesanträgen versucht, die Rücknahme dieses Unfugs zu erreichen
– die Mehrheit der Abgeordneten der Regierungsfraktionen aber blieb uneinsichtig.
Die grün-rote Landesregierung hatte das Glück, von
dauerhaft steigenden Steuereinnahmen in einem
Maße profitieren zu können, wie kaum eine Regierung zuvor. Seit 2010 sind die Steuereinnahmen im
Durchschnitt der Jahre um 5% gestiegen. Könnte
es bessere Voraussetzungen geben, zumindest auf
neue, zusätzliche Schulden gänzlich zu verzichten?
Die Landesregierung rühmt sich des – vermeintlich
sensationellen – Ergebnisses einer Nettonullverschuldung 2011 und 2012, eines Haushaltsplans
mit einer Nettonull für 2016, und seit jetzt auch
eines Nachtrags mit einer Nettonull 2015. Das alles
kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie
sich vom Rechnungshof hat ins Stammbuch schreiben lassen müssen, dass sie 2014 völlig überflüssigerweise Kredite aufgenommen hat, mit denen
sich dann – erst in den Überschuss geflossen und
jetzt von dort wieder entnommen – gut der „Dicke Max“ spielen lässt. Wir haben immer wieder
eine rasche Umsetzung der Schuldenbremse des
Grundgesetzes ins Landesrecht, also ihre Verankerung in der Landesverfassung, angemahnt. Die
Entwicklung hat uns recht gegeben, dass wir dies
schon mit Wirkung auf 2012 hätten tun können,
wie unser erster Gesetzentwurf es vorsah; zumindest aber mit Wirkung auf 2016 hätte es sein
4
müssen, wie wir es als Kompromiss ein Jahr später
angeboten hatten. Auch hier haben Grün und Rot
ausschließlich auf die Kraft der Mehrheit gesetzt,
statt es einmal auch mit der Kraft des Arguments
zu versuchen.
Über die ganze Legislaturperiode hinweg hat sich
die Landesregierung in einer Vielzahl von Kleinigkeiten verzettelt, ohne in zentralen Bereichen zu
einer klaren Positionierung zu kommen. Trotz einigen Nachbesserns im Bereich Breitband und beim
Landesstraßenbau ist ein tragfähiges Zukunftskonzept zum Ausbau der Infrastruktur unseres Landes nicht erkennbar. Wir werden deshalb erneut
unseren Vorschlag zur Abstimmung stellen, für
eine Innovations- und Investitionsoffensive eine
Milliarde aus der Landesstiftung zu entnehmen,
um entsprechende Mittel für den Ausbau der Verkehrs- und der Breitbandinfrastruktur bereitstellen zu können. Unser Land braucht Innovation und
qualitatives, nachhaltiges Wachstum. Der Ausbau
der Infrastruktur des Landes ist eine elementare
Voraussetzung dafür, dieses Wachstum – und damit mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und
Bürger – dauerhaft gewinnen zu können.
Weitere Mittel sollen durch die sukzessive Veräußerung von Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen bereitgestellt werden. Weder
der Flughafen Stuttgart noch die LBBW müssen im
heutigen Umfang im Staatsbesitz sein. Das Land
Hessen hat gezeigt, dass dies auch anders geht.
Und wenn die EnBW ihre Umstrukturierungsphase
erfolgreich bestanden hat, wird es auch dort darum gehen, die Anteile des Landes wieder zu veräußern. Mit solchen Umschichtungen von Vermögen
in eine stärker auf die Ziele der Landespolitik orientierte Verwendung werden wir es schaffen, die
Infrastruktur des Landes grundlegend zu modernisieren. Wir brauchen darüber hinaus eine Reform
des Länderfinanzausgleichs – heute eine Baustelle
grün-roter Orientierungslosigkeit – und eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden, die auch eine stärkere
Finanzautonomie der Länder zum Inhalt hat. Was
wir nicht brauchen, sind Steuererhöhungsphantasien, die bei Grün und Rot in jeder steuerpolitischen Debatte – sei es die Erbschaftsteuer, eine
Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Reform der Grundsteuer oder die Ausgestaltung des
Tarifs der Einkommensteuer – das Denken vernebeln.
Diese fundamentale Kritik an der grün-roten Haushalts- und Finanzpolitik bleibt auch dann richtig,
wenn mit dem zweiten Nachtrag für die Jahre
2015 und 2016 auch zweifelsfrei Richtiges auf den
Weg gebracht wird: denn Verbesserungen bei der
Mehrarbeitsvergütung für die Polizei sind nicht
falsch, die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug
zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug
ebenso und genauso die Schaffung zusätzlicher
Anwärterstellen. Auch die zusätzlichen Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind richtig.
Aber eine konsequente, auf die Notwendigkeiten
der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sieht
doch ein Stück weit anders aus. Dasselbe gilt sicher für die notwendigen Aufwendungen, um die
Verfahren zur Anerkennung (beziehungsweise
Nichtanerkennung und Rückführung) von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen.
Ähnliches gilt bei der Infrastruktur: Eine „digitale
Dividende“ vom Bund einmalig einzunehmen und
als Fördermittel wieder auszuschütten ist ebenso
wenig eine konsequente, mittelfristig angelegte
Politik wie die einmalige Erhöhung der Mittel für
den Erhalt von Landesstraßen im Jahr 2016.
Gleiches gilt im Bildungsbereich: Aufgeschreckt
durch die Ergebnisse der Privatschulberichterstattung (71 statt 80% als realer Fördersatz im gymnasialen Bereich) wird bei der Förderung der freien
Schulen nachgebessert. Die strukturellen Defizite
(Nichtberücksichtigung zum Beispiel der Aufwendungen für Ganztagsbetreuung oder Inklusion im
Bruttokostenmodell) aber werden nicht angegangen. Auch die zusätzlichen Mittel für Leitungszeiten sehen aus wie ein fröhlicher Gruß vor der
Landtagswahl, der frühere Defizite nicht wettmachen kann.
Genauso gilt: Allein mit mehr Mitteln für den
sozialen Wohnungsbau machen wir den Wohnungsbau nicht flott. Nötig wäre ein Vierklang, der
mindestens die folgenden Maßnahmen umfassen
muss:
• Abbau bürokratischer Irrwege, die den Wohnungsbau verteuern; weg mit den neuen Regeln der Landesbauordnung, Aussetzen der
Energieeinsparverordnung 2016.
• Wiedereinführung der steuerlichen Wohnungsbauförderung, um auch privates Kapital
für den sozialen Wohnungsbau mobilisieren zu
können.
• Die Flächenfrage muss neu diskutiert werden: Die demografische Entwicklung läuft in
Baden-Württemberg anders als seither angenommen und wird vom Flüchtlingsthema
überlagert.
• Die Wohnungsbauförderung des Landes muss
auf den Prüfstand des ökonomischen Sachverstands gestellt werden, um mit knappen Mitteln möglichst viel bewirken zu können.
Auch die Sozialpolitik des Landes wird nicht insgesamt gut, nur weil jetzt eine vernünftige Lösung für
den Kostenersatz für die Aufnahme unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge finanziert wird.
Und die Flüchtlingspolitik insgesamt ist nicht allein deswegen gut, weil sich die Landesregierung
mit den Kreisen auf ein vernünftiges Verfahren
der Kostenerstattung für die Kosten von Aufnahme und Unterbringung verständigt hat (bisherige
Pauschalen jetzt als Abschlagszahlung, Spitzabrechnung nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der
kommunalen Haushalte).
Die konkreten Wege, die die Fraktion hierzu vorgeschlagen hat, finden sich in den einzelnen Fachkapiteln dieses Berichts.
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Wirtschaftspolitik in
Baden-Württemberg
Auch im vergangenen Jahr haben wir als Fraktion
der Freien Demokraten dafür gekämpft, dass die
Grundlage unseres Wohlstands in Baden-Württemberg erhalten bleibt und stärker wird. Wir
verteidigen die Auffassung, dass eine starke Wirtschaft die Möglichkeiten schafft, um die Herausforderungen bestehen zu können. Die grün-rote
Landesregierung fasst diese gute Ausgangslage
dagegen als Einladung auf, die Wirtschaft zu reglementieren, die Unternehmen mit immer neuen
Belastungen zu schröpfen, sowie die Betriebe mit
immer neuen Vorschriften zu traktieren. Eine gut
funktionierende Wirtschaft ist aus deren Sicht
dazu da, linke Träume zu erfüllen. Das geht vielleicht solange gut, wie die konjunkturelle Lage gut
ist und keine Herausforderungen bewältigt werden
müssen. Es ist nach unserer Auffassung hingegen
Zeichen verantwortungsbewusster Politik, gerade
in guten Zeiten die richtigen Entscheidungen zu
treffen und die Wirtschaft krisenfest zu machen.
Der Bereich, in dem die Bevölkerung die falschen
Weichenstellungen unmittelbar mitbekommt,
ist die Wohnsituation. Der Bedarf an Wohnraum
steigt; aufgrund der Flüchtlingszahlen gehen die
Akteure im Bereich des Wohnungsmarktes vom
Zusatzbedarf von 40.000 Wohneinheiten aus. Die
Öffentliche Hand kann dies alleine nicht stemmen,
wie sie selbst zugibt. Wer mehr Wohnraum schaffen will, muss Investitionen in Wohnungsbau attraktiver machen. Das Gegenteil ist der Fall. Land
und Bund überbieten sich in den Zumutungen.
Zu nennen ist hier die „Mietpreisbremse“, die
im Bund beschlossen und in Baden-Württemberg
weitgehend willkürlich auf Gemeinden angewandt
wird (Drs. 15/7296). Wir setzen uns dafür ein, die
Wohnkosten zu bremsen. Dafür muss der Staat
zunächst bei sich selbst anfangen und gesetzliche
und steuerliche Belastungen zurückführen. Das
Land hat mit dem „Zweckentfremdungsverbot“
(beschlossen im Dezember 2013) und einer teilweise skurrilen Reform der Landesbauordnung
(beschlossen im November 2014, unser Antrag
dazu: Drs. 15/7358) dafür gesorgt, dass die Investitionen in Wohnraum teurer werden. Dies ist einer
der Gründe für steigende Mieten. Dazu kommen
noch steuerliche Belastungen wie die Anhebung
der Grunderwerbssteuer (beschlossen im Oktober
2011, unser Antrag dazu: Drs. 15/6933) durch die
grün-rote Landesregierung und beständig steigende Energiekosten.
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Eine der wichtigsten Grundlagen für eine starke
Wirtschaft ist die Ermöglichung der Digitalisierung
für alle (Stichwort: „Wirtschaft/Industrie 4.0“).
Heute ist dies ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Standortwahl. Den Ankündigungen und
Dienstreisen, unter anderem nach Silicon Valley,
der Landesregierung und des Ministerpräsidenten folgten wenig brauchbare Ergebnisse (Drs.
15/6934). Wir haben den konkreten Vorstoß gemacht, in den kommenden fünf Jahren jeweils 200
Millionen in die Infrastruktur, also die Bereiche
Netz- und Straßenausbau, durch das Land zu investieren. Im Gegensatz zu den meisten anderen, die
dies fordern, machen wir aber einen Vorschlag zur
Finanzierung: Wir wollen dazu eine Milliarde als
Zukunftsoffensive aus dem Vermögen der „Landesstiftung Baden-Württemberg“ entnehmen,
das momentan für konsumtive Zwecke eingesetzt
wird. Zu diesem Bereich haben wir ein umfangreiches Positionspapier beschlossen. Die Forderung
der Infrastrukturoffensive findet sich auch in unserem Papier zur Wirtschaftspolitik.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Ausbildung.
Wir setzen uns für die Zukunft der vorbildhaften
dualen Ausbildung ein. Dazu haben wir immer
wieder Anträge eingebracht (Drs. 15/1223 vom Februar 2012 und Drs. 15/5048 vom April 2014). Das
setzt aber voraus, dass Bildung auch einen Bezug
zum Beruf und zu praktischen Tätigkeiten herstellt.
Die Bildungspolitik in Baden-Württemberg liefert
derzeit keine guten Grundlagen dafür. Abitur und
Studium werden zu den einzigen Zielen der Bildung stilisiert; für junge Menschen, Gesellschaft
und Wirtschaft ein folgenreicher Fehler.
Land und Bund überbieten sich auch gemeinsam
in den Zumutungen für die Wirtschaft. Sehr deutlich wurde dies beim Mindestlohngesetz, das mit
den Stimmen von CDU, SPD und Grünen im Juli
2014 im Bundestag beschlossen wurde.
Das Problem sind in geringerem Maße die festgeschriebenen Mindestlohnkosten, sondern
vielmehr die ausufernden und unflexiblen Dokumentationspflichten für alle Betriebe sowie unverhältnismäßige Kontrolleinsätze des Zolls. Darauf wiesen wir schon in einem Antrag im Januar
2015 hin (Drs. 15/6408). Im März 2015 brachten
wir dazu einen Antrag ein, mit dem sich das Land
für praktikablere Regelungen auf Bundesebene
einsetzen soll (Drs. 15/6659). Mit Verweis auf einen Koalitionsgipfel auf Bundesebene verweigerte
das Land eine eindeutige Stellungnahme. Wie den
Medien zu entnehmen war, brachte dieser Gipfel
nichts – das Problem wurde vertagt.
Das Land ging mit einem eigenen „Tariftreue- und
Mindestlohngesetz“ im April 2013 schon diesen
Weg. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die
Leistungen für die Öffentliche Hand erbringen und
die nachweisen müssen, dass auch Zulieferer und
Subunternehmen tarifgerecht bezahlen müssen.
Für kleine und mittlere Betriebe ist das kaum zu
bewältigen. Unser Vorstoß, diese Regelung angesichts der Bundesgesetzeslage zum Mindestlohn
zurückzunehmen, wurde im Oktober abgelehnt
(Drs. 15/5817).
Ein weiterer Beweis für die Politik der Zumutungen stellt das „Bildungsfreistellungsgesetz“ dar.
Es handelt sich hierbei um eine glasklare Gewerkschaftsforderung, die von der Landesregierung
umgesetzt und im März 2015 im Landtag beschlossen wurde. Bereits jetzt bilden über 86% der Unternehmen in Deutschland ihre Mitarbeiter fort – dies
ist ein essentieller Bestandteil des wirtschaftlichen
Erfolges. Die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, dazu noch eine Freistellung für
Fortbildungen zu bekommen, die mit der eigentlichen Berufstätigkeit gar nichts zu tun haben müssen, ist absolut unnötig und erhöht die Lohnkosten
um bis zu 2,5%. Die Ausnahmen nach § 7 für kleinere Betriebe bedeuten zusätzliche Bürokratie.
Auf unsere Initiative hin wurde in der letzten
Wahlperiode der Paragraf 102 Gemeindeordnung
dahingehend geändert, dass kommunale Unternehmen den Handwerkern, Selbständigen und
sonstigen Unternehmen vor Ort keine Konkurrenz
machen dürfen. Grün-Rot spielte mit dem Gedanken, dies wieder rückgängig zu machen, was nach
heftigem Protest der betroffenen Verbände unterblieb. Nun folgt der nächste Versuch, über die
Steuergesetzgebung des Bundes den kommunalen Unternehmen Vorteile zu verschaffen und den
Wettbewerb vor Ort auszuhebeln. Als einzige Fraktion setzen wir uns im Landtag auch bei dieser Frage für die Unternehmen vor Ort ein (Drs. 15/6817).
Die derzeitige Diskussion über die Erhöhung der
Erbschaftssteuer für Unternehmen stellt insbesondere die Zukunft vieler verantwortungsvoll geführten Familienunternehmen in Baden-Württemberg
in Frage. Die Einstellung der Landesregierung wird
dazu bewusst unklar gelassen. Hier müssen Grün
und Rot ihre linken Parteiflügel berücksichtigen.
Wir beobachten diese Entwicklung sehr aufmerksam und kritisch und fordern von der Landesregierung klare Bekenntnisse (Drs. 15/7139).
Die genannten und viele weitere Bereiche zeigen,
dass wir die Stärke unserer Wirtschaft nicht nur
heute nutzen, sondern auch in Zukunft sichern
wollen. Weitere Beispiele sind etwa Datensicherheit und Patentschutz für Unternehmen, Entlastung bei Statistikpflichten (Drs. 15/2911), eine
stabile und kostenerträgliche Energieversorgung
oder die Wiedereinsetzung eines Innovationsrates als Forum für die Zusammenarbeit von kleiner,
mittelständischer und großer Wirtschaft sowie
Forschung und Verwaltung.
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Für Verlässlichkeit und
Eigenverantwortung statt Chaos und
Bevormundung in der Bildungspolitik
Baden-Württemberg braucht einen stabilen
Schulfrieden
Als erste und bislang einzige im Landtag vertretene
Fraktion haben wir ein liberales Schulkonzept als
Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vorgelegt. In zahlreichen Gesprächen mit am
Schulleben Beteiligten und Verantwortlichen vor
Ort war immer wieder deutlich geworden, dass
diese den Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung
in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit
häufig erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern,
Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie
Kooperationspartner der Schulen wünschen sich
demnach verlässliche Rahmenbedingungen für
das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage Bestand haben. Wenn ein Schulfrieden längerfristig Bestand
haben und dem Schulwesen nützen soll, darf er
sich nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen, sondern muss in der Mitte der Gesellschaft
angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Wesentliche Elemente eines Schulfriedens
in Baden-Württemberg sollten nach Auffassung
der FDP/DVP Fraktion unter anderem sein:
• Bestandschutz für alle bestehenden weiterführenden Schularten. Über die konkrete
Ausgestaltung des Schulangebots wird vor Ort
entschieden, das heißt insbesondere, ob bestehende Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen oder Gemeinschaftsschulen fortgeführt
werden oder Verbundschulen aus Haupt-/
Werkrealschulen und Realschulen unter einem
Dach gebildet werden.
• Faire Wettbewerbsbedingungen bei der Personal- und Finanzmittelausstattung der unterschiedlichen Schularten. Privilegierungen
einzelner Schularten, wie derzeit der Gemeinschaftsschule, müssen beendet werden.
• Pädagogische Freiheit für die Realschulen.
Wenn sie neben dem Realschulabschluss auch
den Hauptschulabschluss anbieten sollen,
müssen sie auch mit Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus darauf vorbereiten können. Eine Einführung der Gemeinschaftsschule
durch die Hintertür, beispielsweise durch ein
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Abschaffen von Noten und Sitzenbleiben, darf
es nicht geben.
• Keine Absenkung des Abiturniveaus, wie in einem Arbeitspapier des Kultusministeriums für
das allgemeinbildende Gymnasium geplant.
• Eine Ausstattung der dualen Fachklassen auf
dem bisherigen Niveau. Dadurch bleibt auch
bei sinkenden Schülerzahlen ein wohnortnahes Angebot an Berufsschulplätzen möglich
und es entstehen Spielräume für innovative
Angebote wie zum Beispiel eine integrierte
Gesellen- und Meisterausbildung oder Zusatzqualifikationen.
• Pädagogische Freiheit für die Gemeinschaftsschulen. Beispielsweise sollen sie Kurse auf
unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten
können.
• Keine Festlegung, dass auf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung dauerhaft zu verzichten ist. Wenn trotz
aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote
nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung einer
verbindlichen Grundschulempfehlung nicht
tabu sein.
• Echte Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen.
Neben der von Grün-Rot favorisierten verbindlich-rhythmisierten muss auch die offene Form
der Ganztagsschule mit Vormittagsunterricht
und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins
Schulgesetz aufgenommen werden.
• Wahlfreiheit durch Sonder-/Förderschulen
UND Inklusionsangebote. Die Sonder-/Förderschulen sollen zu zentralen Beratungs- und
Kompetenzzentren ausgebaut werden, von
denen aus die Inklusion an den allgemeinen
Schulen koordiniert wird, damit die hohe Qualität der sonderpädagogischen Förderung von
jungen Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg gewahrt bleibt und nicht
einer möglicherweise gut gemeinten, aber
organisatorisch schlecht gemachten und pädagogisch wenig fundierten Inklusion zum Opfer
fällt.
• Einen Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft, der tatsächlich 80 Prozent der Kosten
auch für Ganztagsbetreuung und Inklusion
deckt. Der Staat muss die freien Schulen in die
Lage versetzen, ihrer sozialen Verantwortung
auch gerecht werden zu können.
Zwar griff der SPD-Vorsitzende Schmid den Vorstoß
der FDP/DVP Fraktion auf und lud zu einem ersten
Schulfriedensgespräch im Dezember 2014 ein.
Grüne, SPD und FDP verständigten sich hierbei unter anderem auf einen Bestandsschutz für alle bestehenden Schularten einschließlich der Sonder-/
Förderschulen. Trotz dieses ersten Ergebnisses und
einer entsprechenden Zusage des SPD-Vorsitzenden, erneut einzuladen, blieb es bislang bei diesem einen Schulfriedensgespräch. Vor allem aber
hat die grün-rote Koalition unseren Schulfriedensvorstoß in keiner Weise in ihr Regierungshandeln
übernommen. Stattdessen wurde zwischenzeitlich
das Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums bekannt, in dem eine Niveauabsenkung beim Abitur geplant ist. Insbesondere
durch eine Senkung des Niveaus bei der zweiten
Fremdsprache und den Verzicht auf ein viertes
schriftliches Prüfungsfach im Abitur soll den Gemeinschaftsschülern nach der Mittleren Reife der
reguläre Übergang auf das Gymnasium ermöglicht
werden. Stand Juni 2015 verfügt nur eine der 271
Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg
über eine ausreichende Zahl an Schülern, um eine
eigene Oberstufe bilden zu können. Damit die Gemeinschaftsschule ihr Abiturversprechen dennoch
halten kann, ordnet Grün-Rot nun auch das Gymnasium dem Takt der Gemeinschaftsschule unter.
Dabei gibt es mit den Beruflichen Gymnasien bereits ein gut ausgebautes Oberstufenangebot, das
mit seiner dreijährigen Oberstufe an die sechsjährigen Bildungsgänge von Realschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen anschließt und
mit beachtlichem Erfolg junge Menschen mit Mittlerer Reife zur Allgemeinen Hochschulreife führt.
Die FDP/DVP Fraktion tritt deshalb dafür ein,
dass alle Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihres Notendurchschnitts in der Mittleren
Reife über die Voraussetzungen verfügen, einen
Platz an einem Beruflichen Gymnasium erhalten wenn möglich, in der gewünschten Fachrichtung.
Den „gymnasialen Notausgang“ von „Gymnasium
2020“ aus der von Grün-Rot selbst verursachten
Abiturfalle der Gemeinschaftsschule lehnen wir
dagegen entschieden ab. Während der gesamten 15. Legislaturperiode ist die FDP/DVP Fraktion
gegen die zahlreichen grün-roten Versuche und
Maßnahmen angetreten, erfolgreiche Schularten
unseres gegliederten Bildungswesens zu schwächen. Das gilt für die Demontage der Haupt-/Werkrealschule, die pädagogische Bevormundung der
Realschule, das Ausbluten lassen der Sonderschulen, geplante Niveauabsenkungen beim Abitur, die
angedachte Einführung eines Einheitslehrers oder
der vorgelegte Einheitsbildungsplan und vieles
mehr.
Schließlich feiert sich die Landesregierung für ihre
vermeintlichen Leistungen im Bereich der Kinderbetreuung. Bemühungen in diesem Bereich sind
zweifelsohne begrüßenswert, allerdings bereitet der FDP/DVP Fraktion die einseitige Schwerpunktsetzung von Grün-Rot Sorgen. Denn bisher
ging es den Koalitionären in allererster Linie um
den quantitativen Ausbau der Kleinkindbetreuung, während das Bemühen um die Qualität der
Kleinkindbetreuung auf der Strecke blieb. Trotz
vollmundiger Ankündigungen, zuletzt im grün-roten Koalitionsvertrag, hat die Koalition nichts zum
Zweck der Verbindlichmachung des Orientierungsplans für eine frühkindliche Pädagogik im
Kindergarten unternommen. Die vorherige christlich-liberale Landesregierung hatte gemeinsam mit
den Kommunen seinerzeit 210 Millionen Euro für
die Personalausstattung zur Umsetzung des Orientierungsplans zur Verfügung gestellt. Deshalb
hat die FDP/DVP Fraktion in der Zeit der christlichliberalen Landesregierung bewirkt, dass im Rahmen einer vorgezogenen Einschulungsuntersuchung bei jedem Kind im Alter von circa vier Jahren der Sprachstand erhoben wird. Grün-Rot hat
die Zuschüsse für die Sprachförderung zwar aufgestockt - zu zwei Dritteln allerdings durch Umwidmungen aus bestehenden Programmen. Was im
Bereich der Sprachförderung grundsätzlich möglich wäre, zeigt das entsprechende Programm des
Bundes. Bedauerlich ist vor allem, dass Grün-Rot
sich nicht dazu durchringen konnte, die von der
FDP/DVP Fraktion seinerzeit beantragten 25 Millionen Euro zusätzlich in die Sprachförderung zu
investieren. Die Regierungsfraktionen haben die
- von der FDP abgelehnte - Erhöhung der Grunderwerbssteuer damit begründet, in die frühkindliche
Bildung und Betreuung investieren zu wollen. 25
Millionen Euro aus den Einnahmen wollten Grüne
und SPD nun aber für die Wohnungsbauförderung
ausgeben. Insgesamt tritt die FDP/DVP Fraktion
dafür ein, dass die Betreuung bei einer Tagesmutter als gleichwertige Betreuungsform anerkannt
wird. Gleichwertig heißt auch: Gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Tageseltern wie für die
institutionellen Kitas, so dass die Eltern eine echte Wahlfreiheit haben.
9
Grün-rotes Mittelmaß – nicht auch
noch für die Wissenschaft!
Für eine Wissenschaftspolitik auf der
Höhe der Zeit
Trotz der gegenwärtig sehr guten Zahlenwerte für den baden-württembergischen Wissenschaftsstandort gilt es nach Auffassung der FDP/
DVP Fraktion darauf zu achten, dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch in
Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg unseres Hochschulwesens ist eine Wissenschaftspolitik, die seit
10
Jahrzehnten in immer neuen Kraftanstrengungen
in den Ausbau und eine verbesserte Ausstattung
der Hochschulen und Forschungseinrichtungen
investierte. An diese wissenschaftspolitische Tradition hat auch die grün-rote Landesregierung nach
dem Regierungswechsel im Jahr 2011 in einigen
Teilen angeknüpft. Dass der im Jahr 2015 mit der
Landesregierung geschlossene neue Hochschulfinanzierungsvertrag die Finanzausstattung der
Hochschulen um 1,7 Milliarden Euro verbessert,
hat die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich begrüßt und
unterstützt, entsprach dieser Schritt doch auch im
Wesentlichen unseren eigenen Vorstellungen und
Forderungen.
Der finanzielle Kraftakt des Hochschulfinanzierungsvertrags kann jedoch nicht den Besorgnis erregenden Umstand überstrahlen, dass die
grün-rote Wissenschaftspolitik in der 15. Legislaturperiode des Landtags keineswegs frei von
ideologisch motivierten Maßnahmen war. Vor
allem mittel- und längerfristig könnten die Einschnitte in die Wissenschaftsfreiheit, wie das so
genannte „Transparenzregister“, die Bevormundung der Hochschulen beispielsweise bei der
Auswahl ihrer Hochschulratsmitglieder oder die
Demontage des Leistungsprinzips bei der Besoldung der Wissenschaftler dem Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg empfindlichen Schaden zufügen. Bei der Abschaffung
der Studiengebühren zeigte sich die Kurzsichtigkeit
einer auf Wahlgeschenke ausgerichteten Duftmarkenpolitik, die unfähig zu einem Handeln mit Weitblick und Augenmaß ist:
Einen Antrag der Oppositionsfraktionen von CDU
und FDP/DVP auf Einrichtung einer Expertenkommission zur Erarbeitung eines umfassenden
Studienfinanzierungskonzepts einschließlich einer sozialverträglichen Beteiligung der Studierenden lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag ab. Und schließlich mag es teils
dieser Kurzsichtigkeit, teils einem grundlegenden
Unverständnis für die Bedürfnisse der Wirtschaft
geschuldet sein, dass Grüne und SPD trotz gebetsmühlenartiger Bekenntnisse zur Industrie 4.0
Entwicklungen von elementarer Bedeutung wie
die Digitalisierung im Hochschulbereich geradezu
verschliefen und nicht ansatzweise die enormen
Potenziale auszuschöpfen vermochten, die im
Bereich der Angewandten Forschung und Innovation insbesondere an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), aber auch an
der Dualen Hochschule (DHBW) mit ihren Standorten bestehen. So führt die Virtuelle Hochschule Baden-Württemberg anders als ihre bayerische
Schwester ein Schattendasein, und die HAW drohen bei der Zuteilung der zusätzlichen Mittel aus
dem Hochschulfinanzierungsvertrag nicht selten
leer auszugehen, da der größte Teil hiervon den
Universitäten zugutekommt und die Zuteilungssystematik gerade diejenigen Hochschulen benachteiligt, die sich bei der Einrichtung zusätzlicher
Studienplätze in den vergangenen Jahren am engagiertesten gezeigt haben. Es kann unserem Wissenschaftsstandort nicht dienen, wenn die Wissenschaftsministerin die HAW und die DHBW wie
Stiefkinder behandelt, nur weil sie dort weniger
grüne Wähler vermutet als an den Universitäten.
Die FDP/DVP Fraktion hält eine Beendigung dieser Wissenschaftspolitik, die weit unter den baden-württembergischen Möglichkeiten bleibt,
für dringend geboten. Wir haben deshalb am
14. August 2015 ein liberales Konzept für eine
Wissenschaftspolitik vorgelegt, welche nicht nur
der Vielfalt unseres Hochschulwesens Rechnung
trägt, sondern auch dessen Potenziale bestmöglich
zu fördern und zu heben vermag. Unter anderem
schlagen wir vor:
• den abgeschlossenen Hochschulfinanzierungsvertrag zu erfüllen und gleichzeitig darauf zu achten, dass den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Dualen
Hochschule keine Nachteile daraus entstehen.
Die Wissenschaftsministerin soll offenlegen,
was jede einzelne Hochschule vom Hochschulfinanzierungsvertrag an zusätzlichen Mitteln
zu erwarten hat. Wenn sich dabei Ungerechtigkeiten zeigen, fordern wir gegenzusteuern;
• für die Zeit nach dem Auslaufen des bis zum
Jahr 2021 geschlossenen Hochschulfinanzierungsvertrags einen neuen Vertrag anzustreben. Dieser soll die Finanzierung der Hochschulen wiederum für fünf Jahre sichern.
Gleichzeitig wollen wir darin das Prinzip „Geld
folgt Student“ etablieren, damit die Studienangebote sich quantitativ und qualitativ an der
Nachfrage der Studierenden orientieren;
• anzustreben, dass zukünftig für jeden einzelnen Studierenden ein Studienfinanzierungskonzept entworfen werden kann, bei dem
BAföG-Ansprüche, Stipendien und eine eigene
Beteiligung einberechnet sind. Die Eigenbeteiligung darf erst erhoben werden, wenn das Einkommen des ehemaligen Studierenden eine
festgelegte Untergrenze überschritten hat.
Beispielgebend könnte das australische Studienfinanzierungskonzept sein, bei dem sich die
Eigenbeteiligung an der Einkommenssituation
nach dem Studium bemisst und entsprechend
vom Finanzamt mit der Einkommensteuer eingezogen wird; gleichzeitig besteht auch die
Möglichkeit, die Eigenbeteiligung sofort zu begleichen;
• den einzelnen Hochschulen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit bei den Studiengängen und
der Studienorganisation zu geben;
• mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen mit
dem Ziel aufzunehmen, dass baden-württembergische Studierende die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern in Anspruch nehmen können. Wenn dies nach einigen Jahren
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12
gemeinsamer Laufzeit zweckmäßig erscheint,
kann auch eine eigenständig funktionierende
Virtuelle Hochschule Baden-Württemberg gebildet werden;
das von der Landesregierung beschlossene
Landeshochschulgesetz zu entrümpeln und
von bürokratischen wie bevormundenden Vorschriften zu befreien wie beispielsweise das so
genannte „Transparenzregister“ oder die Vorschriften zur Auswahl der Hochschulräte;
ein Sonderprogramm für die Forschungsinfrastruktur an den Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften sowie für besondere Bedarfe
für die kooperative Forschung an der Dualen
Hochschule in Höhe von 75 Millionen Euro
aufzulegen. Hierfür sollen über einen Zeitraum
von fünf Jahren jeweils 15 Millionen Euro investiert werden;
jeden von Unternehmen eingeworbenen Euro
an Drittmitteln mit 30 Cent Landeszuschuss zu
belohnen. Hierdurch soll ein Anreiz für Forschungskooperationen zwischen Hochschulen
einerseits sowie vor allem auch kleinen und
mittelgroßen Betrieben andererseits geschaffen werden;
nach bestandener Evaluation des „Baden-Württemberg Center of Applied Sciences
(BW-CAR)“ durch den Wissenschaftsrat den
am BW-CAR aufgenommenen HAW-Professorinnen und Professoren für die Dauer ihrer
Tätigkeit am BW-CAR das Promotionsrecht zu
übertragen. Zugleich sollen auch die kooperativen Promotionskollegs von Universitäten
und HAW weiter ausgebaut beziehungsweise
gefördert werden;
die „Industry-on-Campus“-Kooperation mit
kleinen und mittelständischen Unternehmen
zu verbessern und auszubauen. Hierzu sollten
die direkten Innovationsförderungen wie Innovationsgutscheine und Sonderinvestitionen
in wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
um mindestens 20 Millionen Euro jährlich aus
Privatisierungserlösen aufgestockt werden;
den berufspraktischen Teil der Lehrerausbildung und die Entscheidung über die Eignung
als Lehrerin oder Lehrer in den Händen der
Praktiker zu belassen, das heißt bei den Ausbildern an den Seminaren für Lehrerbildung und
an den Ausbildungsschulen. Wir scheuen uns
nicht, wieder ein zweijähriges Referendariat
einzuführen, wenn das von den Verantwortlichen an Seminaren und Schulen gewünscht
wird.
Dass die Landesregierung vor dem Hintergrund
der hohen Steuermehreinnahmen nicht nur die
Tarifsteigerungen in den staatseigenen Kultureinrichtungen ausgeglichen, sondern auch die freien Kulturinstitutionen und ihre Verbände sowie
über Programme die freien Kunstschaffenden mit
zusätzlichen zwölf Millionen Euro berücksichtigt
hat, haben wir ausdrücklich begrüßt. Im Sinne
der Transparenz hatten wir beantragt, den Innovationsfonds Kunst zu evaluieren. Zwar setzte die
Landesregierung, wie von uns vorgeschlagen, eine
unabhängige Jury ein, allerdings entscheidet diese
nur über einen Teil der ursprünglich für den Fonds
aufgewendeten fünf Millionen Euro. Während dieser Antrag auf taube Ohren stieß, signalisierte das
Wissenschaftsministerium eine vorsichtige Offenheit für unseren Antrag, Große Landesausstellungen ganz oder teilweise zusätzlich auch in kommunalen und privaten Kunstmuseen zu zeigen.
Über Kooperationen müsse „jeweils im Einzelfall“
befunden werden. Schließlich brachten wir noch
eine parlamentarische Initiative zum von der Bundesministerin für Kultur und Medien vorgelegten
Novelle des Kulturgutschutzgesetzes. Wir griffen
dabei den Vorschlag der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum auf, den Gesetzentwurf
folgendermaßen aufzuteilen: Während die geplanten Regelungen zur Einfuhr antiker Raubkunst und
die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern
unstrittig sind und unmittelbar abgestimmt werden könnten, sollten neue Ausfuhrbestimmungen
für Kunstgegenstände erst nach einer ausführlichen Diskussion über die möglichen Auswirkungen
und dem Versuch einer Einigung mit den potenziell
Betroffenen beziehungsweise ihren Verbänden zur
Abstimmung gestellt werden.
Unpolitisches Alltagsgeschäft oder
Ideologie: Recht, Bürgerbeteiligung
und Kommunalverfassung, Glücksspiel
und Medien in grün-roten Händen
Die rechtspolitischen Aktivitäten der grün-roten
Koalition in dieser Legislatur lassen sich in zwei
Kategorien aufteilen: in eher unpolitische, vielfach
von Bundesseite oder der Europäischen Union
vorgeprägte Maßnahmen und solche, die Ausfluss
eines grün-roten Umgestaltungswillens sind beziehungsweise einer angeblichen Emanzipierung der
Bevölkerung dienen sollen. Ersteren konnten wir
oft zustimmen, letztere haben wir als ideologisch
motiviert kritisiert und abgelehnt.
So war die grün-rote Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene reines
Blendwerk. Wir hatten schon zuvor in Baden-Württemberg eine breite Palette von Möglichkeiten,
mit denen die Bürger zu ihrem Recht gelangen
konnten. In den letzten Jahren wurde diese auf
europäischer Ebene maßgeblich erweitert, sowohl
über Verfahren beim EuGH als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Einer weiteren Klagemöglichkeit vor dem Staatsgerichtshof
bedurfte es nicht, zumal das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe quasi „um die Ecke“ sitzt.
Während Grün-Rot auf der einen Seite viel Geld
für eine an sich überflüssige Parallelstruktur zum
Bundesverfassungsgericht ausgab, verunsicherte
die Koalition die Angehörigen der Justiz über Jahre
hinweg mit angeblich erforderlichen Einsparmaßnahmen. Angesichts des großen Anteils an Personalkosten im Justizhaushalt bedeutet „Sparen bei
der Justiz“ immer eine Reduzierung des Personals
bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. So stellte Grün-Rot die überdurchschnittlich hohe Leistungsfähigkeit der Justiz des
Landes in Frage. Ein wirtschaftlich starkes Land
braucht aber auch eine gut aufgestellte Justiz, die
beispielsweise Rechtsstreitigkeiten zügig entscheidet. Wie verantwortungslos Grün-Rot jahrelang
agierte, zeigte sich dann nach dem vermeidbaren
Hungertod eines Häftlings in der JVA Bruchsal. Justizminister Stickelberger hält seitdem im Strafvollzug mehr Personal für erforderlich. Da muss man
fragen, welche Erkenntnisse denn zuvor zur Einschätzung der Landesregierung, es könne Personal
eingespart werden, führten. Offensichtlich hatte
Grün-Rot ohne Kenntnis der tatsächlichen personellen Situation Einsparungen das Wort geredet.
Wir hatten uns hingegen von Anfang an klar gegen
Personaleinsparungen ausgesprochen.
Auf der Zielgerade der Legislaturperiode setzt die
Koalition nun ein weiteres ideologisch motiviertes
Projekt um: Die Verstaatlichung der Bewährungshilfe. Schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte
Grün-Rot die Verstaatlichung der Bewährungshilfe. Dann versuchte sie alles, die Bewährungshilfe
in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH schlecht zu machen. Die eigens dafür in Auftrag gegebene Evaluation kam jedoch zu einem
anderen Ergebnis: Durch die im Jahr 2007 vom
liberalen Justizminister vorgenommene Übergabe der Bewährungshilfe an Neustart konnte die
fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe
deutlich gestärkt werden. Auch konnte die Zahl von
Betreuten pro Mitarbeiter gesenkt werden. Zudem
arbeitet die private Organisationsform erheblich
günstiger als dies ein rein staatliches System könnte. Daraufhin bemängelte die SPD die Bezahlung
der Mitarbeiter von Neustart, obwohl selbst die
Gewerkschaft ver.di diese als überdurchschnittlich
lobte. Nun wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Begründung für die Verstaatlichung angeführt. Dabei lässt diese durchaus Spielraum für eine Bewährungshilfe in der
jetzigen Form. Falsch ist auch die Behauptung von
Grün-Rot, die Verstaatlichung der Bewährungshilfe
werde kostenneutral erfolgen. Schon der Evaluationsbericht stellte fest, dass eine staatliche Bewährungshilfe zu Mehrkosten in Millionenhöhe führt.
Schlussendlich erweist die Landesregierung dem
ehrenamtlichen Engagement einen Bärendienst.
In keinem anderen Bundesland arbeiten so viele
Menschen ehrenamtlich in der Bewährungshilfe.
Deren Zukunft ist nun ungewiss.
Der Ausbau der Bürgerbeteiligung war in dieser
Legislaturperiode ein besonders wichtiges Anliegen der FDP/DVP Fraktion. Deshalb arbeiteten
wir in der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft
„Bürgerbeteiligung“ konstruktiv mit und stellten
mit eigenen Gesetzentwürfen unsere Vorstellungen zur Diskussion. Die von allen Fraktionen mitgetragenen Erleichterungen beim Volksbegehren,
der Volksabstimmung, dem Bürgerbegehren und
dem Bürgerentscheid entsprechen nun weitgehend unseren Vorstellungen. So sorgt unseres
Erachtens die ausgewogene Absenkung der einzelnen Quoren dafür, dass bei aller Bürgerbeteiligung die in ihrem Engagement so wichtigen Gemeinderäte nicht entmündigt werden. Über diese
Vereinbarungen hinaus setzten wir uns für eine
bessere Beteiligung Jugendlicher ein. Jugendliche
für demokratische Prozesse zu gewinnen, hat einen unschätzbaren Wert für die politische Bildung,
13
die gesellschaftliche Teilhabe und die Demokratie
insgesamt. Es ist wichtig, Jugendlichen die Gewissheit zu geben, dass ihre Interessen für politische
Entscheidungsprozesse ein wichtiger Faktor sind.
Diese Überzeugungen hatten wir im Jahr 2012 in
einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Beteiligung
Jugendlicher in der Kommunalpolitik einfließen
lassen, der keine Mehrheit erhielt. Grün-roten
Vorschlägen zur besseren Beteiligung von Jugendlichen standen wir deshalb aufgeschlossen
gegenüber. Weiteren Änderungsbedarf sahen wir
jedoch nicht. Insbesondere können wir die zahlreichen von der grün-roten Koalition geplanten
Änderungen des an sich bewährten Kommunalverfassungsrechts nicht mittragen. Die grün-rote
Landesregierung bezeichnet sich zwar gerne als
Regierung des „Gehörtwerdens“, zahlreiche Rückmeldungen aus der organisierten Beamtenschaft,
aus Justiz und Verwaltung zeigen uns jedoch, dass
in vielen Fällen kein wirklicher Dialog stattfindet.
Auch Kommunen haben beispielsweise beim Thema „Flüchtlingsunterbringung“ derartige Erfahrungen sammeln müssen. Dies wiederholt sich
nun bei der Änderung der Kommunalverfassung,
denn viele der grün-roten Regelungen beschneiden ohne eine hinreichende Rechtfertigung die
kommunale Selbstverwaltung und sind darüber
hinaus oft noch wenig praktikabel.
Kein Gehör und keinen Grundrechtsschutz fand die
Glücksspielwirtschaft bei Grün-Rot. Mit einem von
uns wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnten Landesglücksspielgesetz wollte die Koalition das gewerbliche Glücksspiel durch rechtliche
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Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen bringen.
Datenschutz und die grundrechtlich geschützte
Berufsfreiheit sollten grün-roter Ideologie weichen. Schlussendlich verhinderte der Staatsgerichtshof die schlimmsten Auswüchse dieser „der
Zweck heiligt jedes Mittel“-Mentalität, indem er
Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärte.
Verhindern konnten wir jedoch nicht, dass GrünRot öfters mit Unterstützung der CDU die Vorgaben des Staatsgerichtshofs zum weitest gehenden
Nachteil für das gewerbliche Glücksspiel umsetzte.
In der Medienpolitik haben wir immer wieder darauf gedrungen, dass die Mehreinnahmen des neunen Rundfunkbeitrages dort hin zurückfließen, wo
sie aufzubringen waren. Um dies zu ermöglichen,
setzten wir zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition in Baden-Württemberg die Evaluierung des
neuen Beitragssystems durch. Die übergroße Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke und öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist indes wenig geneigt,
die Mehreinnahmen auch wirklich zurückzugeben,
wie die Antworten auf unsere zahlreichen Anträge
und Anfragen zeigten. Zu verlockend ist es, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter
auszubauen oder beispielsweise die Werbefreiheit
zu finanzieren. Dabei ist der öffentlich-rechtliche
Rundfunk schon heute in einer Dimension tätig,
die zur Erfüllung seines verfassungsrechtlichen
Auftrages mehr als reichen sollte. Uns widerstrebt
daher das ständige Suchen und Finden neuer Aufgabenfelder, die nur noch entfernt mit dem Kernauftrag öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun
haben.
Der grün-roten Innenpolitik auf die
Finger geschaut und eigene Akzente
gesetzt
Das grün-rote Prestigeprojekt in dieser Legislaturperiode im Innenbereich ist die Polizeireform. Im
Januar 2012 wurden hierzu erste Eckpunkte vorgelegt. Schnell zeigte sich, dass die Reform erhebliche
Probleme hervorrufen würde und Einzelentscheidungen nicht frei von sachfremden Erwägungen
getroffen wurden. So platzierte der Innenminister
die Polizeipräsidien Ludwigsburg und Reutlingen
in die Wahlkreise von SPD-Fraktionsvorsitzenden
Schmiedel und Minister Schmid. Ausschreibungen
für Stellen der Polizeipräsidenten und deren Stellvertreter wurden passgenau auf einzelne Bewerber zugeschnitten. In der Umsetzung musste die
Reduzierung der Polizeidirektionen auf ein Drittel
zu überlangen Kommunikationswegen und einem
Verlust an Ortskenntnis führen. Wir kritisierten bereits im März 2012 diesen Rückzug der Polizei aus
der Fläche. Bis heute sind die Folgen der Vernachlässigung der ländlichen Räume nicht behoben.
Immer wieder müssen Bürger stundenlang warten, bis die Polizei an Tat- oder Unfallorten eintrifft.
Als konstruktive Opposition stellten wir dieser von
uns abgelehnten Polizeireform eigene Vorschläge
entgegen. Sie reichten von einer deutlich geringeren Reduzierung der Polizeidirektionen über
die Schaffung weiterer Polizeipräsidien bis hin zur
Stärkung der Polizeireviere und des Streifendienstes durch zusätzliche 1.000 Stellen. Angesichts
der massiv angestiegenen Zahl von Wohnungseinbrüchen, der Aufklärungsquote von derzeit 14
Prozent und den Gefahren islamistischen Terrors
ist eine größere Präsenz der Polizei zwingend.
Mittlerweile kommt Kritik an der Reform auch aus
den Reihen der Polizei; Nachbesserungen werden
für unabdingbar gehalten. Der bereits entstandene ganz erhebliche Flurschaden der letzten Jahre
lässt sich jedoch nicht einfach beheben: Seit mehr
als einem Jahr leidet das Kerngeschäft der Polizei
– die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten.
Über 373 Millionen Euro werden für reformbedingte Neubauten ausgegeben, während die Polizei in diesem und im nächsten Jahr 10 Prozent ihrer Ausgaben zum Beispiel für Kraftstoff einsparen
soll. Mit unserem im April 2015 verabschiedeten
Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ schlagen wir
nun gebündelt Korrekturen bei der Polizeireform
vor.
Aber auch über die Polizeireform hinaus verlieren
wir die innere Sicherheit nicht aus den Augen.
Dies ist mehr denn je notwendig. So ist seit langem
bekannt, dass sich in Baden-Württemberg islamistische Zirkel gebildet haben. Im Sommer 2014 kam
es zu gewalttätigen Angriffen auf jüdische Bürger
und zu Auseinandersetzungen zwischen Sympathisanten der Terrorgruppe IS und kurdischen Jesiden. Zudem verdeutlichen die im Zusammenhang
mit den Enthüllungen Edward Snowdens zutage
tretenden Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, dass auch von dieser Seite aus unsere
freie Gesellschaft gefährdet ist. Mit zahlreichen
parlamentarischen Initiativen hat die FDP/DVP
Fraktion diese Entwicklungen in den letzten Jahren problematisiert und die Landesregierung zum
Handeln aufgefordert. Grün-Rot wies jedoch alle
unsere Vorschläge zurück. Trotz der offensichtlichen Gefahren beschloss die Regierungskoalition
im November 2014 die Verkleinerung des neben
der Beobachtung extremistischer Bewegungen
auch für die Spionageabwehr zuständigen Landesamtes für Verfassungsschutz.
Erst die Terroranschläge in Frankreich haben die
Landesregierung aktiv werden lassen. Mittlerweile hat Grün-Rot ein Anti-Terror-Paket II beschlossen. Im Vergleich zum ersten Anti-Terror-Paket
aus dem Frühjahr 2015 sind die nun von GrünRot beschlossenen Maßnahmen ein kleiner Fortschritt. Die Maßnahmen aus dem Frühjahr verringerten den grün-roten Personalabbau beim
Verfassungsschutz lediglich. Es dürfte schlichtweg
politisches Kalkül und die Angst vor dem berechtigten Vorwurf sein, nichts gegen die Terrorgefahr
unternommen zu haben, die Grün-Rot zu diesem
zweiten Paket veranlasste. Wir unterstützen das
Anti-Terror-Paket als einen ersten Schritt. Weitere
müssen folgen. Die Polizei ist beispielsweise über
die Sondereinsatzkräfte hinaus mit Material auszustatten, die sie im Falle der Auseinandersetzung
mit schwerbewaffneten Terroristen, bestehen
lässt. In Absprache mit dem Bund und den Ländern muss für einheitliche Standards und einheitliche Nomenklaturen in den Sicherheitsbehörden
15
gesorgt werden, beispielsweise bei der Transkription von Namen. Prävention muss zudem mehr noch
als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Nicht
nur die Sicherheitsbehörden sind gefragt. So haben sich beispielsweise auch Moscheevereine klar
zu positionieren und den Erklärungen Taten folgen zu lassen. Intensive Kooperationen zwischen
Verfassungsschutz, Polizei und Moscheevereinen
sind hilfreich. Schon lange fordern wir ein effektives Rückkehrer-Programm. Auch hier hat GrünRot viel zu lange gezögert. Genauso sieht es beim
bedarfsgerechten Islamunterricht aus, hier will die
Landesregierung erst in der nächsten Legislatur tätig werden. Dies muss und kann schneller gehen,
ebenso die Einführung eines Ethikunterrichts ab
der ersten Klasse. Es bleibt also noch viel zu tun.
Unser Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ stellt
dementsprechend weitere ressortübergreifende
Maßnahmen vor.
während sie für prestigeträchtige Projekte anderenorts die erheblichen Mehreinnahmen großzügig
verteilte und noch Schulden machte. In Konkurrenz
um die besten Köpfe haben die baden-württembergische Verwaltung und die Justiz so immer
wieder das Nachsehen, weil die Bundesbehörden
im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge
Mitarbeiter besser bezahlen. Unser öffentlicher
Dienst muss jedoch konkurrenzfähig bleiben, denn
nicht zuletzt wirkt sich eine gute Verwaltung auch
positiv auf die Dynamik des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg aus. Mehrfach wollten
wir daher mit eigenen parlamentarischen Initiativen die Absenkung der Eingangsbesoldung abschaffen. Durch die grün-rote Absenkung wird den
jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach
Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts
weggenommen. Leider lehnte die Koalition mit ihrer Mehrheit unsere Initiativen jeweils ab.
Klare Position bezogen wir auch, wenn es um die
Einschränkung der Freiheit der Bürger ging. Die
von SPD, CDU und Teilen der Grünen geforderten
generellen Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und die Verschärfung des Alkoholverkaufsverbotes fanden ebenso wenig unsere Zustimmung
wie die ständigen Überlegungen, die Sperrzeiten
von Gaststätten zu verlängern. Das Problem am
Alkoholmissbrauch ist nicht, dass er in der Öffentlichkeit stattfindet, sondern dass Menschen
überhaupt Alkohol missbrauchen. Hier muss man
zum Beispiel mit Präventionsveranstaltungen vorbeugen, die selbst nach Aussage des Innenministers zum deutlichen Rückgang der Gewalt führten,
nicht aber mit einer Beschränkung der Freiheit unbescholtener Gaststättenbetreiber.
Fortlaufend mahnten wir bei der Landesregierung
ein größeres Engagement zur Sicherstellung der
Zukunft unserer Rettungsdienste an. Kritisch in
den Fokus der Öffentlichkeit brachten wir den zunächst von Grün-Rot verfolgten Ansatz, einfach die
Fristen bis zum Eintreffen von Rettungswagen und
Notarzt zu verlängern. Hier spielte die Landesregierung mit dem Leben der Hilfebedürftigen.
Mit dem Ausbau der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes gelang in interfraktioneller Zusammenarbeit die Durchsetzung liberaler
Überzeugungen. Dabei richtete sich unsere Forderung nach besserer Kontrolle nicht gegen den
Nachrichtendienst, sie ist vielmehr wesentlicher
Teil der Legitimation der in diesen Zeiten besonders wichtigen Arbeit des Verfassungsschutzes.
Immer wieder nahmen wir die Zukunftsfähigkeit
des öffentlichen Dienstes in den Blick. Der Umgang
der Landesregierung mit den Beamten ist ein weiteres Beispiel grün-roter Doppelmoral. Projekte für
die eigene Klientel verkauft sie als „Politik des Gehörtwerdens“, die berechtigten Anliegen der von
ihr wenig geschätzten Beamtenschaft überhört
sie geflissentlich. In jedem Jahr hat Grün-Rot von
der Beamtenschaft ein Sonderopfer abverlangt,
16
Im Schulterschluss mit Handwerksverbänden und
dem Bund der Steuerzahler konnten wir die von
der Landesregierung ins Auge gefasste Änderung
des Gemeindewirtschaftsrechts verhindern. Die
FDP hatte 2005 in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU die derzeit geltende Regelung
durchgesetzt. Die Gemeinde darf seitdem erst
dann tätig werden, wenn der verfolgte öffentliche Zweck durch den Einsatz der Privatwirtschaft
schlechter erreicht werden kann. Nach den Vorstellungen von Grün-Rot – die CDU wechselte ihre
Ansicht mehrfach – sollte es für kommunales Engagement schon ausreichen, dass Gemeinde und
Privatwirtschaft den Auftrag gleich gut erfüllen
können. Der Privatwirtschaft wäre so eine Konkurrenz entstanden, der sie zum Beispiel aufgrund
möglicher Quersubventionierungen innerhalb
des gemeindlichen Wirtschaftsgeflechtes und der
Umsatzsteuerbefreiung nicht oder nur schwer gewachsen ist. Auch der Bevölkerung wäre langfristig nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe die
heimischen Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen
und höheren Arbeitslosenzahlen.
Die Herausforderungen der
Flüchtlingskrise
Quo vadis Baden-Württemberg?
Das Ende des Jahres 2015 stand ganz unter dem
Eindruck der furchtbaren Anschläge in Paris Anfang
November. Klar ist für uns, dass sich eine politische
Instrumentalisierung dieser Untaten verbietet.
Trotzdem müssen diese Anschläge zum Nachdenken anregen. Denn der Terror entsteht nicht durch
die zu uns kommenden Flüchtlinge, sondern diese
fliehen ja gerade vor diesen Gräueltaten in ihrer
Heimat. Während noch in der ersten Jahreshälfte
jeder zweite Flüchtling aus den Staaten des Westbalkans zu uns kam und als Wirtschaftsflüchtling
keine Hoffnung auf Asyl haben durfte, so überwiegen mittlerweile klar diejenigen, die wegen des
Krieges in Syrien die Flucht ergreifen.
Im Umgang mit den sogenannten Wirtschaftsflüchtlingen war entscheidend, dass sich Bund
und Länder auf wesentliche Änderungen in der
Asylpolitik verständigen konnten. Mit der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten und
Änderungen im Ablauf des Asylverfahrens für diejenigen, die absehbar keine Bleibeperspektive im
Land haben werden, konnten wichtige Weichenstellungen geschaffen werden. Irritierend lang verschloss sich aber Ministerpräsident Kretschmann
vor dieser Einsicht. Noch kurz vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats bekannte er sich nicht
zu diesem Vorgehen, das wir in aller Deutlichkeit
von ihm eingefordert haben. Das Prinzip Sachleistungen statt Taschengeld in der Erstaufnahme hat
Kretschmann am einen Tag noch als verfassungswidrig verteufelt, um am Tag darauf in Berlin zuzustimmen.
Klar wurde im Jahresverlauf auch, dass ein pauschales „Wir schaffen das“ der Kanzlerin keine
Wunder bewirken kann. Die chaotische Politik der
Kanzlerin setzte völlig falsche Signale. Sie hat mit
ihrer Ungarn-Entscheidung das Dublin-Abkommen
gebrochen, um anschließend mit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen hilflos das Schengen-Abkommen zu brechen. Mit ihren Äußerungen
signalisierte sie uneingeschränkte Aufnahmefähigkeit und lag damit ebenso falsch wie der Ministerpräsident mit seinem Ausspruch: „Das Boot ist nie
voll“. Weit besser erfasste Bundespräsident Joachim Gauck die Lage mit seinem Satz: „Unser Herz
ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich“.
Der Ministerpräsident sprach mehrfach von
einem „pragmatischen Humanismus“ in der
Flüchtlingsaufnahme, bei dem zu unterscheiden
sei zwischen politisch Verfolgten und vom Tode
bedrohten Kriegsflüchtlingen einerseits und reinen
Wirtschaftsflüchtlingen andererseits. Diese Differenzierung teilen wir auch, da das Asylrecht für
diejenigen gedacht ist, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung und Krieg Schutz suchen. Die
Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen haben dagegen praktisch keine Aussicht auf Erfolg. Deshalb
müssen Anreize abgebaut werden, die diese Menschen im Rahmen des Asylrechts zur Einreise nach
Deutschland motivieren. Flankierend brauchen wir
aber ein Einwanderungsgesetz, um auch für diese
Menschen eine Perspektive zur legalen Arbeitsmigration zu schaffen. Damit könnten die immer
noch bestehenden Hürden abgebaut werden, die
eine bedarfsorientierte Zuwanderung in den hiesigen Arbeitsmarkt bisher praktisch behindern.
Wir stimmten Kretschmann also in seiner Unterscheidung zu – mussten aber zeitgleich bemängeln,
dass seine Regierung eben nicht danach handelt.
Denn im Vergleich zu den Zahlen der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2010 zeigt sich: Die
Zahl der Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg
kommen, ist nun fünfundzwanzigmal so hoch,
aber die Zahl der Abschiebungen hat sich gerade
mal verdoppelt. Ein Versäumnis, das unentschuldbar Aufnahmekapazitäten für diejenigen blockiert,
die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung zu uns
kommen. Ein „Organisationsversagen“ warfen indes nicht nur wir Liberalen der Landesregierung
vor – Gegenwind kam beispielsweise auch von grünen Oberbürgermeistern.
Dieses Versagen mussten wir leider auf allen politischen Ebenen erkennen. Eigentlich sollte die
weiterhin markant steigende Zahl an Flüchtlingen,
die Europa erreichen, zu entschlossenem Handeln aller politischen Ebenen genug Anlass geben.
Gleichwohl gelingt es den Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten nicht, zu einem gemeinsamen Vorgehen der Verantwortungsgemeinschaft zu gelangen. Ein Verteilungsschlüssel, der
sich ähnlich der Regelung in der Bundesrepublik,
an der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftsleistung orientiert und schließlich auch die bisherige
Aufnahmeleistung der Bundesrepublik berücksichtigen könnte, scheitert an unsolidarischen Alleingängen zahlreicher Mitgliedsstaaten. Wir halten
die Flüchtlingsaufnahme für eine humanitäre Gemeinschaftsaufgabe, der wir uns mit einem schlüssigen politischen Handeln stellen müssen. Da aber
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auf europäischer Ebene Lösungen weiterhin fern
blieben oder nur mangelhaft umgesetzt wurden,
kamen in diesem Jahr über 100 000 Flüchtlingen
nach Baden-Württemberg, für die hinreichende
Erstaufnahmekapazitäten erforderlich waren und
die ein Dach über dem Kopf und eine Sozialbetreuung an ihrer Seite brauchen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, braucht das Land einen
klaren Fahrplan und keine Flüchtlingspolitik mit
angezogener Handbremse, die man der grün-roten
Landesregierung leider vorwerfen muss.
Mit Blick auf die weiter steigenden Zugangszahlen waren die Berliner Beschlüsse zwar richtig und
wichtig, können aber nur so effektiv sein, wie es
die Umsetzung in den Ländern ist. So ist es richtig, etwa die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und die mögliche Aufenthaltsdauer in den
Erstaufnahmestellen für aussichtslose Asylbewerber zu verlängern. Damit können die Stadt- und
Landkreise sich auf die wichtige Integrationsarbeit
mit denjenigen konzentrieren, die länger im Land
bleiben werden. Es geht dabei auch um die wichtige Hilfsbereitschaft der Bevölkerung und insbesondere der vielen ehrenamtlich Engagierten. Deren
Integrationsbemühungen würden konterkariert
und frustriert, wenn Personen aus der vorläufigen
Unterbringung in den Kommunen unerwartet abgeschoben werden.
Damit aus der Flüchtlingskrise keine Integrationskrise wird, muss die effektive Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge angegangen werden, die
länger bei uns bleiben. Denn unsere sozialen Sicherungssysteme sind nicht darauf ausgelegt, dass
aus den zahlreichen bleibeberechtigten Flüchtlingen absehbar Empfänger von Transferleistungen
werden. Deshalb haben wir in unserem Positionspapier die vielen Chancen aufgezeigt, die sich aus
der Situation für uns und die Flüchtlinge ergeben.
Dem Papier gingen zahlreiche parlamentarische
Initiativen von uns voraus, in denen wir die Ideenlosigkeit der Landesregierung ebenso erkennen
mussten, wie auch die mangelnde Eile, die in diesem Thema eigentlich geboten wäre.
Denn in Fragen des Ausbildungszugangs für
junge Flüchtlinge, bei der Unterrichtsversorgung, etwa in Berufsvorbereitungsklassen bis
zum 25. Lebensjahr, oder bei der Gewinnung
von Personal, um die mannigfaltigen Herausforderungen rund um die Flüchtlingsaufnahme in den Griff zu bekommen, ist jeder Monat
ein verlorener Monat für viele junge Menschen, deren Ausbildungsweg durch die Flucht
aus der Heimat jäh unterbrochen wurde.
Bereits in der Erstaufnahme in der Verantwortung des Landes wären aus unserer Sicht
wichtige Weichenstellungen erforderlich.
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sollte flächendeckend die Qualifikation der Flüchtlinge
abgefragt, die Möglichkeit zur Anerkennung
von im Ausland erlangten Bildungs- und Berufsabschlüssen ermöglicht, aber auch deren
Gesundheitszustand überprüft werden. Dies
geschieht in der Praxis leider immer noch
nicht. Nur an einem Erstaufnahmestandort
versucht sich die Landesregierung bisher an
der Qualifikationsabfrage, eine Berufsberatung findet praktisch gar nicht statt. Selbst die
bessere Ausstattung mit dem medizinischen
Personal und Equipment der zwischenzeitlich
28 Erstaufnahmestandorte gelang Grün-Rot
bisher nicht. Noch immer müssen zahlreiche
Flüchtlinge wochenlang warten, um dann für
ihre Eingangsuntersuchung durchs halbe Land
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gefahren zu werden. Ein unhaltbarer Zustand, wie
wir meinen, gerade vor dem Hintergrund drohender Epidemien in den überbelegten Aufnahmeeinrichtungen.
Auch der soziale Frieden darf nicht vernachlässigt
werden, denn nicht überall verläuft die Flüchtlingsaufnahme reibungslos. Zündstoff entsteht im
direkten Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen,
nicht nur als verabscheuungswürde rassistische
Gewalt von außen, die wir aufs Schärfste verurteilen und zum Anlass für eine fraktionsübergreifende
Resolution des Landtags genommen haben. Leider
mussten wir auch beobachten, dass es unter den
Flüchtlingen im vergangenen Jahr immer häufiger
zu Unruhen kam und auch Verstöße gegen unsere Werte und Normen nicht ausblieben. Deshalb
fordern wir auch weiterhin von den Flüchtlingen,
die bei uns Schutz suchen, ein klares Bekenntnis zu
unserem Rechtsstaat. Die Regeln eines friedvollen
Miteinanders müssen bereits in der Erstaufnahme
vermittelt werden.
Dabei ist das Land ebenso gefordert wie bei der
Unterbringung der Flüchtlinge. Zwar schreitet der
Ausbau der Erstaufnahmestellen immer weiter
voran. Immer knapper werden aber die Unterbringungskapazitäten der Kreise für die vorläufige
Unterbringung und der Mangel an bezahlbarem
Wohnraum gerade in Ballungsgebieten wird immer drängender. Aus unserer Sicht geht es nicht
ohne Mobilisierung privater Investoren. Mit der
Einführung der Mietpreisbremse, einer teilweise
absurden Landesbauordnung, falschen energiepolitischen Maßnahmen und mangelhaften Flächenfreigaben hat Grün-Rot im Land die Anreize für
die Schaffung von Wohnraum aber abgewürgt.
Die durch den grünen Stuttgarter Oberbürgermeister angedrohten Zwangsmaßnahmen gegen
Wohnungsbesitzer waren ein Paradebeispiel linker
Panikreaktionen aus Hausbesetzerzeiten, die den
sozialen Frieden in der Konkurrenz um bezahlbare
Wohnungen stark gefährdet.
Bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung
konnten sich die Stadt- und Landkreise in diesem
Jahr zwar mit der Landesregierung auf eine kostendeckende Erstattung einigen. Damit steht aber
erneut in Frage, ob die zugesagten Bundeshilfen
tatsächlich in den Kreisen ankommen werden.
Denn diese Mittel werden nicht unmittelbar an
die Kommunen ausgeschüttet, sondern landen zunächst beim Land. Dieses steht nun in der Pflicht,
die Mittel vernünftig zu verwenden und vorrangig
den Mehraufwand von Kreisen und Kommunen zu
decken. Integrationsministerin Öney bremste jedoch schnell die Hoffnung, dass es zu einer spürbaren Entspannung kommunaler Haushalte kommt,
als sie auf unsere Nachfrage eingeräumt hat, dass
ein großer Teil der Mittel im Landeshaushalt aufgehen wird. Diese versteckte Konsolidierung des Landeshaushalts ist ein Affront gegen die Kommunen,
die ihre immensen Anstrengungen auch in den
Haushalten zu spüren bekommen.
Resümierend kann man sagen, dass viele der akuten Probleme der Flüchtlingsaufnahme nur durch
ein zu zögerliches Agieren der Landesregierung
derart drängend wurden. Die Verantwortung für
die praktische Umsetzung der Flüchtlingsaufnahme wurde zu oft auf die Kreise und Kommunen
abgewälzt, die häufig nur wenige Stunden Zeit
hatten, um sich auf eine neue Zugangssituation
einzustellen. Durch große praktische wie auch finanzielle Anstrengungen der Kommunen und das
ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürger vor
Ort ist es bisher gelungen, den Anforderungen gerecht zu werden, die wir als Gesellschaft an eine
humanitäre Flüchtlingsaufnahme stellen. Diese
Lorbeeren kann sich aber eben nicht die Landesregierung an das Revers heften.
Wahrscheinlich ist das Beschriebene auch ein
Zeugnis der Überforderung des Integrationsministeriums, dessen organisatorische Eigenständigkeit
den Steuerzahler bereits rund zwölf Millionen Euro
zusätzlich gekostet hat. Diese Summe hätte sicher
besser eingesetzt werden können, um wirkliche
Akzente in der Migrations- und Asylpolitik zu setzen. Dies bestätigt übrigens auch der Landesrechnungshof, der dem Integrationsministerium ein
mangelhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis bescheinigt. Ohne eigenständiges Integrationsministerium würden sich die reinen Verwaltungsaufgaben
verringern – was unmittelbar der inhaltlichen Arbeit zugutekäme. Denn unsere Flüchtlingspolitik
braucht keine parteipolitischen Doktrinen oder
symbolische Gesetzgebungsakte, sondern einen
Pragmatismus, der Missstände sachlich angeht
und keine Raum für rassistische Auswüchse lässt,
denen wir leider derzeit zu oft etwa in den sozialen
Medien oder in Taten begegnen müssen.
19
Europapolitik und Entwicklungszusammenarbeit
Die Sprache des Nachbarn zu sprechen, bildet eine
wesentliche Grundlage, nicht nur für stabile Wirtschaftsbeziehungen, sondern auch für eine gelebte Freundschaft. Das Vorhaben der französischen
Regierung, den bilingualen Unterricht abzuschaffen, sehen wir deshalb mit Sorge und haben die
Regierung aufgefordert, gerade in dieser Situation das Erlernen der französischen Sprache in der
Schule zu stärken (Drs. 15/6966).
Viele Anträge in zentralen Themen werden vom
Ausschuss interfraktionell behandelt. So haben wir
uns einstimmig gegen ein gemeinsames Europäisches Einlagensicherungssystem ausgesprochen,
solange die in der EU-Einlagensicherungsrichtlinie vorgesehenen nationalen Einlagensicherungsfonds nicht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt
sind. In Deutschland werden die Anforderungen
der EU-Einlagensicherungsrichtlinie bereits umgesetzt. Nationale Besonderheiten, wie im Falle
Deutschlands die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, werden von Europa nicht ausreichend berücksichtigt und sollten
auch künftig fortbestehen.
Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik aufgefordert, das geltende Mindesthonorarsystem
(HOAI) für Steuerberater, Architekten und Ingenieure abzuschaffen. Dieses verstoße gegen geltendes europäisches Recht. Aus unserer Sicht würde
der Verzicht auf das Honorarsystem neben zu erwartenden Dumpingpreisen vor allem zu erheblichen Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher
20
führen. Die Landesregierung hat sich auf unseren
Antrag (Drs. 15/7082) hin bereit erklärt, sich für
den Erhalt der HOAI einzusetzen.
Die Europäische Union befindet sich derzeit in einem Ausnahmezustand. Die Flüchtlingskrise ist
die historische Bewährungsprobe der EU. Es muss
uns gelingen, den Weg für gesamteuropäische
Lösungen in der Flüchtlings- und Asylpolitik freizumachen. Die Solidarität unserer Partner muss
unmissverständlich eingefordert werden. Die Finanzkrise in Griechenland und die Spannungen im
Osten der Ukraine sind zwar in den Medien nicht
mehr so präsent, gelöst sind diese Herausforderungen aber noch lange nicht. Eine gemeinsame
Antwort auf die Bedrohung durch Terroranschläge
muss erst noch gefunden werden. Auch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und die noch bestehenden Hindernisse im Binnenmarkt müssen aktiv
angegangen werden. Nur gemeinsam können die
Mitgliedstaaten angemessene Lösungen für diese
Probleme finden.
Problematisch ist die Partnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi geworden, nachdem der Staatspräsident entgegen eindeutiger
verfassungsrechtlicher Regelungen erneut kandidiert und gewonnen hat. Die Auszahlung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit wurde sowohl vom Bund als auch vom Land eingestellt. Wir
müssen jetzt prüfen, ob und welche Initiativen der
Zivilgesellschaft vor Ort überhaupt noch arbeiten
können und danach klären, die eingefrorenen Mittel diesen zur Verfügung stellen zu können, damit
der Not leidenden Bevölkerung geholfen werden
kann.
Politik für die Menschen im Land statt
grün-roter Politik gegen das Auto
Im vergangenen Jahr 2015 hat die Landesregierung eine milliardenschwere Landesanstalt Schienenfahrzeuge gegründet, um nach deren Lesart
den Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr
zu fördern. Hintergrund ist, dass der so genannte
Große Verkehrsvertrag des Landes im Jahr 2016
ausläuft und es nun Übergangs- und Anschlussverträge braucht. Wir kritisieren, dass das Land mit
mindestens 3,5 Milliarden Euro ins Risiko geht und
Eigentümer der Fahrzeuge wird. Heute kann noch
keiner sagen, wie es nach der Vertragslaufzeit weitergehen soll und wie die Anschlussverwendung
der gebrauchten Fahrzeuge aussehen soll. Wir sehen hier große Risiken beim Land. In diesem Milliardenumfang braucht das Land keine „Waggonanstalt“.
Auch im Bereich des Filderbahnhofs im Rahmen
des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm sehen wir genau
hin. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Minister
Hermann erst nach Lösungen sucht, seitdem er
dort für den Landtag kandidiert. Die Mitfinanzierung der Lösung „drittes Gleis“ funktioniert aber
intransparent und das Land könnte es bei einer
Direktzahlung billiger haben. So werden aber zusätzliche Verkehre bestellt, von denen niemand
weiß, ob man sie braucht. Und auch so manches
Bauvorhaben, das das Land zahlt, lässt Zweifel aufkommen, ob später die Gäubahn tatsächlich wie
versprochen umstiegsfrei direkt zum Flughafen
geführt wird. Unser ständiges Werben und Eintreten für die so genannte Aufwärtskompatibilität der
Wendlinger Kurve, die bedeutet, dass schon heute
Vorkehrung für den späteren zweigleisigen Ausbau
getroffen wird, blieb leider bisher ohne Erfolg. Das
ändert aber nichts an der Notwendigkeit und unserer ungebrochenen Beharrlichkeit.
Bei der Europatrasse Baden 21, die den Ausbau
der Rheintalbahn betrifft, wurde fraktionsübergreifend bekräftigt, die notwendigen Mehrkosten,
die ein menschen- und umweltgerechter Ausbau
über die gesetzlichen Standards hinaus erfordern,
zu leisten. Wir haben uns in einem gesonderten
Fraktionsantrag (Drs. 15/7611) dafür ausgesprochen, auch im Abschnitt Müllheim-Auggen nochmals nach Verbesserungen zu suchen. Das Markgräflerland braucht eine bessere Lösung als sie
jetzt vorgesehen ist.
Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs
wurde ein Förderprogramm Regiobuslinien aufgelegt, zuvor wurden im ÖPNV-Pakt für die Region Stuttgart bereits Expressbus-Linien konzipiert.
Obwohl allein die Umsetzung aller Regiobuslinien
rund zehn Millionen Euro kosten würden, stellt das
Land lediglich 4,5 Millionen bereit, und dies nur für
zwei Jahre. Wie bereits der ÖPNV-Pakt, der gänzlich unter Finanzierungsvorbehalt steht, ist auch
hier unter Grün-Rot wieder alles auf Sand gebaut.
Mit einer Großen Anfrage „Logistik in Baden-Württemberg“ (Drs. 15/6340) haben wir diesen unverzichtbaren Teil unserer Wirtschaft in die
Aufmerksamkeit des Landtags gerückt. In diesem
Zusammenhang haben wir unser Unverständnis
gegenüber der völlig verqueren Haltung der Landesregierung zum Feldversuch mit Lang-LKW zum
Ausdruck gebracht. Wie kann man bereits gegen
einen Versuch sein? Wir Freien Demokraten stehen für sachgerechte Politik, Gesinnungspolitik ist
uns fremd. Selbst ökologische Vorteile blendet der
Verkehrsminister völlig aus, das ist die Quadratur
des Kreises grüner Verkehrspolitik. Deshalb sprechen wir uns für die wissenschaftliche Evaluation
im Rahmen des Feldversuchs aus.
Grün-Rot hat das Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novelliert. Das nun geschaffene
Klein-Klein von neuen Fördertatbeständen führt
zu einer inflationären Unübersichtlichkeit. Zudem
wird es eine massive Mittelkonkurrenz geben. Ist
es Aufgabe einer Landesförderung, einzelne Radund Fußgängerschilder zu fördern? Mit Sicherheit
nicht. Die Landesförderung war ursprünglich dazu
gedacht, wesentliche Maßnahmen anzustoßen,
die die Verkehrsverhältnisse verbessern. Mit der
Neuregelung geht auch eine Absenkung der Förderquote um ein Drittel einher. Es wird nur noch
Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten geben. Zudem wird durch die
Festbetragsfinanzierung das Kostenrisiko einseitig
auf die Gemeinden abgewälzt. Die Gemeinden
müssen nun aus eigener Tasche aufwändige und
teure Planungen vornehmen, ohne zu wissen, ob
sie überhaupt jemals eine Förderung erhalten.
Bereits einige Jahre zuvor wurde der Verkehrsträger Straße durch eine Umschichtung der Mittelverteilung geschwächt. Seiter fließen 60 Prozent
der Gelder in den sogenannten Umweltverbund
(Bus, Rad, Fußverkehr) und nur noch 40 Prozent
in den Straßenbereich. Somit fehlen pro Jahr 35
Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau.
Damit können unsere Gemeinden im Land weniger in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
21
investieren. Ob Grün-Rot dabei übersieht, dass
auch der ÖPNV auf Straßen unterwegs ist?
In keinem anderen Politikbereich zeigt der grüne
Verkehrsminister Hermann mehr Aktionismus und
Tatendrang: Der Radverkehr. Sei es, dass durch
Radsternfahrten Bundesstraßen blockiert werden,
sei es durch Radmodenschauen, die mit Landesmitteln gefördert werden oder sei es mit einer
104-seitigen Radverkehrsstrategie Baden-Württemberg mit über 200 angedachten Maßnahmen
– überall genießt das Fahrrad oberste Priorität,
wird positiv bewertet und die Belange des Straßenverkehrs eher abgewertet. Auch die FDP/DVP
Fraktion spricht sich klar für den Radverkehr aus.
Wir wissen aber, dass die Herausforderungen eines hochindustrialisierten Flächenlandes mit großer Flexibilität am Arbeitsmarkt nicht allein durchs
Rad gelöst werden können. Wir setzen daher auf
die Attraktivität aller Verkehrsträger und trauen
es unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, selbst
die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir sind
sicher: Wenn im Landeshaushalt 27,5 Millionen
Euro für den Radverkehr veranschlagt sind, aber
nur 50 Millionen Euro für den Neubau von Landesstraßen, dann stimmt die Relation nicht mehr.
Wir haben es in einer Landtagsanfrage (Drs.
15/7030) schwarz auf weiß: Minister Hermann
schreibt selbst, dass das Feinstaubproblem nur
zu sieben Prozent auf Autoabgasen beruht. Wäre
es da nicht sinnvoller, sich um die anderen 93 Prozent zu kümmern, statt in altbewährter grüner
Manier bei jeder Gelegenheit das Auto zu verteufeln? Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sind
ein bedeutender Mitverursacher. Kein Wunder
also, dass es regelmäßig im Winter zu Grenzwertproblemen kommt. Der Jahresgrenzwert von 40
Mikrogramm wird übrigens an allen Stationen in
Baden-Württemberg eingehalten und der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm bei 35 zulässigen
Überschreitungen wird landesweit nur an der
Messstelle Neckartor überschritten. Minister Hermann hatte die Idee, tageweise Autos mit gerader
oder ungerader Kennzeichenendung die Einfahrt
nach Stuttgart zu verwehren. Will er Handwerkern
22
und Gewerbetreibenden verbieten, ihre Arbeit zu
machen? Will er Besserverdienende mit zwei oder
mehr Autos privilegieren? Dürfen Menschen mit
Behinderungen, die sich nur noch mit dem Auto
fortbewegen können, nicht mehr nach Stuttgart?
Noch bemerkenswerter sind die Ideen zur Einführung einer blauen Plakette für Euro 6 Diesel. Ab
dem Jahr 2020 sollen dann die bis vor kurzem noch
gebräuchlichen Euro 5 Diesel mit Rußfilter nicht
mehr nach Stuttgart fahren dürfen. Bei dieser Idee
fiel ihm bereits sein grüner Parteifreund, Oberbürgermeister Fritz Kuhn, in den Rücken und hat sich
dagegen ausgesprochen. Interessant ist dabei ohnehin, dass Euro 6 beim Feinstaub im Vergleich zu
Euro 5 keinerlei Unterschied macht. Wir brauchen
eine Verkehrspolitik mit Augenmaß und Vernunft,
die die Potenziale unserer innovativen Automobilindustrie aktiv mit einbindet. Dabei gehört es für
uns zur selbstverständlichen Unternehmenskultur,
dass Automobilhersteller nicht mit manipulierten
Werten arbeiten. Das schadet nicht nur der Umwelt, das zerstört auch Vertrauen.
Grün-Rot hat die Landesbauordnung novelliert.
Das hört sich zunächst recht unspektakulär und
harmlos an. Dahinter verbirgt sich jedoch grüne Bevormundung in Reinkultur. Wenn an einem
Haus kein Garten angelegt werden kann, wird die
Begrünung von Dächern und Fassaden Pflicht. An
die hohen Folgekosten für die Mieter und Eigentümer und den zweifelhaften Nutzen wird nicht
gedacht. Es gibt umfassende und praxisfremde
Bestimmungen für Fahrräder. Auch hier wird deutlich, dass unserem grünen Verkehrsminister Hermann das Fahrrad über alles geht. In Zukunft sind
überdachte Fahrradabstellplätze Pflicht! Dafür gibt
es sogar eine eigene Verwaltungsvorschrift. Auch
kleine Ladengeschäfte müssen Abstellplätze vorhalten und dort können auch Auto-Parkplätze gegen Fahrradstellplätze im Verhältnis 1:4 getauscht
werden. Minister Hermann geht sogar so weit, den
Gemeinden in Bebauungsplänen zu erlauben, dass
es gar keine Stellplätze für Autos geben muss. Das
ist uns zu kurzfristig gedacht und auch zu Lasten
Dritter. Denn es verlagert den Parkdruck in die
Straßen der Nachbarschaft.
Grün-Rot und das Auto
„Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“ – so äußerte sich der Ministerpräsident zu Beginn seiner Amtszeit. Zwischenzeitlich geht es subtiler zu.
Im Vorfeld der Landtagswahl 2016 unternimmt Minister Hermann nun sogar den Versuch, sich als Straßenbauer zu kaprizieren. Doch der Reihe nach.
Grün-Rot hat durch die Umschichtung von kommunalen Fördermitteln dem
Verkehrsträger Straße pro Jahr 35 Millionen Euro entzogen. Bei einer Priorisierung von Landesstraßenbauvorhaben nach dem Generalverkehrsplan
wurden die Maßnahmen von 734 radikal auf 123 gesenkt. Beim Bau von Bundesstraßen (einschließlich Autobahnen) hat es Grün-Rot im Jahr 2013 fertig
gebracht, sich etliche Millionen Euro durch die Lappen gehen zu lassen. Die
Mittel für den Erhalt und Neubau von Landesstraßen wurden zwar erhöht,
jedoch bei weitem nicht so, wie es bei einem Anstieg der Steuermittel von
über 35 Prozent möglich gewesen wäre. In anderen Bereichen ist Grün-Rot
spendabler. Die Mittel für den Radverkehr sind auf rund 27,5 Millionen Euro
geradezu explodiert. Für neue Ortsumgehungen und andere Landesstraßen
gibt es hingegen nur rund 50 Millionen Euro. Minister Hermann träumt auch
von Fahrverboten in Stuttgart, bei denen nicht einmal der grüne Oberbürgermeister mitzieht. Eine neu eingeführte blaue Plakette oder die Regelung,
wonach im tageweisen Wechsel Autos mit gerader oder ungerader Nummer
nach Stuttgart einfahren können, sind Beweis einer ideologiebasierten Verkehrspolitik, die weit hinter den Möglichkeiten eines High-Tech-Landes wie
Baden-Württemberg zurück bleibt. Nicht nur, dass Hermann am 14.04.2015
im Reutlinger General Anzeiger meinte, dass sich in Zukunft kein rational
denkender Mensch mehr ein Auto kaufen müsse, er legte im November mit
seinen unsinnigen Tempolimitplänen auf der A 81 und der A 96 nach.
Wir meinen: Unser Land hat Besseres verdient!
23
Erfolgreiche Sozialpolitik setzt effiziente Strukturen voraus
Im vergangenen Jahr 2015 stand einmal mehr die
Krankenhauspolitik im Fokus. Das am 05.11.2015
beschlossene Krankenhausstrukturgesetz der großen Koalition war ein Musterbeispiel dafür, wie
man es nicht machen sollte. Die ursprünglichen
Pläne hätten im Land einen Kahlschlag bedeutet.
Baden-Württemberg wäre dafür bestraft worden,
dass es seine Hausaufgaben bereits wesentlich
besser erledigt hat, während in anderen Bundesländern noch Strukturen vorherrschen, die als
längst überholt gelten. Wir haben mit unserem
10-Punkte Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt,
wie es gehen könnte. Wir brauchen eine aktivere
Politik, die die Frage beantwortet, welche Angebote an welchen Standorten in welcher Qualität sie
zukünftig mindestens fördern wird. Und zwar verbindlich und transparent. Oft ist die Ursache von
finanziellen Schieflagen, dass die Häuser aus dem
laufenden Erlös Investitionen finanzieren müssen.
Das ist aber Landesaufgabe. Grün-Rot hat im Vorfeld der Landtagswahl 2011 vollmundige Versprechungen gemacht. Die Investitionsförderung des
Landes sollte auf 600 Millionen Euro erhöht beziehungsweise sogar auf 660 Millionen Euro verdoppelt werden. Es kam zwar durchaus zu Erhöhungen, die wir im Sinne der Krankenhäuser im Land
begrüßen. Die selbst gesteckten Ziele werden jedoch mit rund 435 Millionen Euro im Jahr 2015 bei
Weitem nicht erreicht. Bei dem Erarbeitungsprozess zum Krankenhausstrukturgesetz hat es sich
bitter gerächt, dass unsere Sozialministerin nicht
in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform vertreten war. Das werden nun auch
die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land
merken. Denn in letzter Minute sind in das Gesetz
noch Regelungen zur Notfallversorgung gerutscht,
die einen Systembruch bedeuten und den Ärzten
Honorar entziehen. Die Anzahl der Notfallpraxen
soll um bis zu 100 wesentlich erhöht werden, ohne
dass es dafür einen objektiv bekannt gewordenen
Bedarf gibt. Das kann die Ärztinnen und Ärzte im
Land rund 20 Millionen Euro im Jahr kosten, obwohl diese bereits etwa 35 Millionen Euro im Jahr
für die Finanzierung der Notfallversorgung aufwenden. Und die Krankenhäuser dürfen in Zukunft
sogar mitentscheiden, wie viel Geld der Hausärzte
ihnen zustehen soll.
Mit einem gesonderten Antrag haben wir uns mit
dem Innovationsfonds und dem Strukturfonds
24
(Drs. 15/6852) beschäftigt. Wir wollten wissen,
wie die Landesregierung sicherstellen wird, dass
Baden-Württemberg von den im Raum stehenden
Mitteln ausreichend profitiert. Zum damaligen
Zeitpunkt waren noch einige Punkte offen, die bald
so konkret sein werden, dass wir aufmerksam die
weitere Entwicklung konstruktiv begleiten können.
Gute Gesundheitsversorgung kann es nur geben,
wenn die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen
und Ärzte im Land gut sind. Die FDP/DVP Fraktion
hat sich dies seit jeher zum Leitbild ihres Handelns
gemacht. Wir setzen auf niedergelassene freiberufliche Ärztinnen und Ärzte als Rückgrat der medizinischen Versorgung. Mit einem Antrag haben
wir die Potenziale des zweiten Gesundheitsmarkts
(Drs. 15/6595) thematisiert. Aber nur wenn es gelingt, den Arztberuf wieder attraktiv zu gestalten,
werden die großen Herausforderungen, insbesondere im ländlichen Raum, zu meistern sein. Deshalb
sind wir auch offen für neue Versorgungsformen,
die den Wünschen nach planbareren Arbeitszeiten, insbesondere in der Familienphase, gerecht
werden. Ärztehäuser, Gesundheitsnetzwerke, Medizinische Versorgungszentren oder auch gänzlich
neue Angebote, insbesondere an Standorten, an
denen Krankenhäuser in Zukunft nicht mehr als
stationäre Vollversorger benötigt werden, können
Wege sein. Wir wollen diese Wege jedoch stets mit
der Selbstverwaltung und den Betroffenen gehen.
Wir sind weit davon entfernt, zu glauben, alles besser zu wissen. Für die Attraktivität des Arztberufs
und die gute Versorgung der Bevölkerung ist es aus
unserer Sicht unerlässlich, dass es bei dem Dualismus Gesetzliche und Private Krankenversicherung
bleibt. Als wichtige dritte Schiene sehen wir die
Selektivverträge. Mit den Hausarzt- und Facharztverträgen in Baden-Württemberg ist es gelungen,
die Vergütung planbarer zu machen. Bei einer Abschaffung der Privaten Krankenversicherung, die
logische Folge der so genannten Bürgerversicherung wäre, gingen den Ärztinnen und Ärzten nicht
nur über 780 Millionen Euro Honorar verloren, viel
zentraler ist für uns eine andere Gefahr: In einer
Monopol-GKV wäre aus unserer Sicht die Gefahr
viel zu groß, dass die Politik die Ärztinnen und Ärzte in so enge Korsetts schnürt, dass diese zum bloßen Staatsangestellten umgewandelt werden. Die
FDP tritt auch für die Beibehaltung der Facharztschiene im niedergelassenen Bereich ein. Wir haben uns deshalb auch klar gegen die Einrichtung
der Terminservicestellen positioniert. Von ihnen
geht aus unserer Sicht das fatale und völlig falsche
Signal aus, dass Fachärzte Termine rein willkürlich
verzögern würden. Und wer glaubt denn wirklich,
dass ihre Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern auf die ambulante Kundschaft gewartet hätten? Für uns ist das ein weiterer Baustein
im Zerrbild der Misstrauens- und Neidkultur. Wir
brauchen jedoch für eine erfolgreiche und gute
Zukunft mehr Anerkennung für Leistung sowie
Freiraum und Freiheit. Hierfür steht die FDP in Baden-Württemberg.
In Zusammenarbeit mit der Liberalen Senioren Initiative (LSI) haben wir den Liberalen Seniorentag
durchgeführt, in dessen Rahmen ausgewiesene
Experten zur Diskussion eingeladen waren. Thematisch ging es um „Innovative Versorgungskonzepte mit Zukunft: Gesundheit und Pflege.“ Hierbei
haben wir einen Fokus auf die Telemedizin als einen wesentlichen Schlüssel zur Sicherung der ärztlichen Versorgung gerichtet. Die Möglichkeiten zur
Qualitätssicherung, beispielsweise bei den chronischen Erkrankungen, sind überzeugend. Richtig
eingesetzt, führt Telemedizin zu mehr Sicherheit
und Qualität für die Patientinnen und Patienten.
Für mehr Sicherheit und ein längeres Verbleiben
in der eigenen Häuslichkeit sind auch so genannte Ambient Assisted Living Technologien (AAL) von
großer Bedeutung. Dabei geht es zum Beispiel um
Bodensensoren, die registrieren, wenn nach einem
Sturz jemand nicht mehr aufstehen kann und dann
Hilfe ruft. Wir wollen deshalb die Telemedizin und
AAL endlich in die Regelversorgung einbeziehen.
Beauftragte zur Beauftragung des Beauftragtenwesens
Die Sozialpolitik der grün-roten Koalition ist von einer Konstanten geprägt: Aufbau von Strukturen und
Aufgaben mit erheblichem Einsatz von Landesmitteln. Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wurden
für mindestens 540.000 Euro Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene geschaffen. Hinzu kommen für eine Million Euro Besuchskommissionen. Mit dem neuen Landes-Behindertengleichstellungsgesetz werden bisher bereits freiwillig vorhandene Behindertenbeauftragte verpflichtend
normiert, was bis zu 3,5 Millionen Euro im Jahr kostet. Diese Mittel werden aus dem Haushaltsbereich,
der für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist, entnommen! Mit dem neuen Chancengleichheitsgesetz will die Landesregierung rund 2,1 Millionen Euro für hauptamtliche Frauenbeauftragte im öffentlichen Dienst einsetzen. Wir hätten es lieber gesehen, wenn mit diesen Mitteln
die Chancen für Frauen im Mittelstand gefördert worden wären. Für einen gesonderten Reichtums- und
Armutsbericht Baden-Württemberg gibt diese Landesregierung rund eine Million Euro aus. Dabei haben
wir kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir meinen: Statt das Geld in Papier und die Institutionalisierung bereits vorhandener Strukturen zu stecken, ist es in konkrete Maßnahmen zu investieren,
die den Betroffenen unmittelbar nützen. Und eine Million wird für einen Aktionsplan „Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“, in dem es um sexuelle Vielfalt geht, verausgabt. Wir haben stattdessen
mit dem Antrag „Vielfalt in Baden-Württemberg als Chance“ (Drs. 15/6965) aufgezeigt, dass mit einem
umfassenden Diversity-Ansatz mit einer Bündelung all dieser Themen vielfältige Chancen für ein modernes Personalentwicklungskonzept verbunden sind.
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Enquetekommission
„Pflege zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“
Die vom Landtag eingerichtete Enquetekommission zum Thema Pflege hat 2015 das Ziel gesetzt, bis Ende
Januar 2016 einen umfassenden Bericht zum Stand und Handlungsbedarf in diesem Bereich vorzulegen.
In zehn Sitzungen fanden bis zum Sommer Anhörungen zu verschiedenen Aspekten statt, darunter zur
stationären und ambulanten Pflege, zur Rehabilitation und Prävention, zur Finanzierung, zu Bürokratiereduzierung sowie zu weiteren Aspekten wie Palliativpflege. Bei den Anhörungen waren die von uns benannten Experten Michael Wipp (Geschäftsführer einer Pflegeinrichtung und Mitglied im Landesvorstand
des Verbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V.) und Tilman Kommerell (Leiter der Pflegeschule
des HELIOS Spitals in Überlingen) als Mitglieder der Kommission dabei und brachten ihren Sachverstand
umfassend in Vorträgen und Beratungen ein. Die Ergebnisse flossen in die abschließenden Beratungen
ein, die ab Oktober stattfanden. Der angefertigte Bericht wird von uns dazu genutzt, die spezifisch liberale
Sicht einzubringen, die die einzelnen Menschen mit Pflegebedarf als Ausgangspunkt haben. Zur Würde
des Alters zählt aus unserer Sicht auch die Wahrung der Würde der individuellen Persönlichkeit. Dies
bedeutet beispielsweise konkret die Stärkung der Eigenvorsorge oder die Entbürokratisierung, aber auch
die kritische Bewertung von zum Teil wenig praktikablen Maßnahmen der Landesregierung. Hier seien
eine unflexible und für viele Heime schwer durchführbare Übergangsfrist zur Einzelzimmerverordnung
oder die bürokratische Ausgestaltung alternativer Wohnformen erwähnt. Das von uns in die Diskussion
eingebrachte Thema einer stabilen und rechtlich einwandfreien Regelung der in großem Maße notwendigen Hausbetreuung durch externe Kräfte, die vorwiegend aus dem Ausland stammen, hat dazu geführt,
dass wir die Dringlichkeit einer Lösung dazu fraktionsübergreifend deutlich machen konnten.
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Gegen die grün-rote Bevormundung
des ländlichen Raums
Die Neuordnung des Wasserrechts durch Grün-Rot
im Jahr 2013 stellt die Landwirtschaft nach wie vor
auf eine harte Probe. Die vielen Verbote bei der
Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen sind
nicht nur eigentumsfeindlich und bürokratisch,
sie werden von den Landratsämtern auch uneinheitlich angewandt. So werden im einen Kreis
künstlich hergestellte Gräben oder ausgetrocknete Bachläufe, die seit einem halben Jahrhundert
kein Wasser mehr führen, im Amtlichen Digitalen
Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz als Gewässer aufgelistet, im anderen Kreis wiederum nicht.
Umweltminister Franz Untersteller begründete
diese unsichere Rechtspraxis auf FDP/DVP Anfrage auf kabarettreife Weise (Drs. 15/5861): „Für die
wasserwirtschaftliche Bedeutung eines Gewässers
ist nicht zwingend eine ganzjährige Wasserführung
erforderlich. Selbst bedeutende Gewässer wie die
Donau können zeitweise in Abschnitten kein Wasser führen.“ Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion ist die
aktuelle Situation inakzeptabel. Die Landwirte
brauchen Rechtssicherheit.
Einen Schock hat das Bundeskartellamt im Jahr
2014 der baden-württembergischen Forstwirtschaft versetzt, indem es die gemeinsame Vermarktung von Holz aus Staats-, Kommunal- und
Privatwald ins Visier genommen hat. Rasch war absehbar, dass das Kartellamt das bewährte und allseits geschätzte Einheitsforstamt nicht länger dulden würde. Während ein Untersagungsbeschluss
des Kartellamtes und eine unverzügliche Zerschlagung der Struktur monatelang wie ein Damoklesschwert über der heimischen Forstwirtschaft und
ihren Beschäftigten hing, bestand innerhalb der
FDP/DVP Fraktion stets Konsens darüber, dass bei
diesem Thema weder Parteipolitik noch Klagedrohungen angebracht wären. Am Ende war es jedoch
Forstminister Alexander Bonde (Grüne), der stur
gegen die Bonner Kartellwächter wetterte anstatt eine vernünftige Lösung zu suchen. Obwohl
nach intensiven Verhandlungen mit der geplanten Ausgliederung des Staatsforstes in eine eigene Struktur ein gangbarer Kompromiss erreicht
war, warf der Minister am 26. Januar 2015 den
Wettbewerbshütern gleichsam den Fehdehandschuh hin und bezeichnete das Kartellamt als eine
„völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde“,
die wieder auf die Spur gebracht werden müsse.
Das Bundeskartellamt hat dem Land daraufhin
im Juli 2015 die gemeinsame Holzvermarktung
untersagt. Das Land kündigte wiederum an, beim
Oberlandesgericht Düsseldorf gegen diesen Untersagungsbeschluss vorzugehen, weshalb die Bonner Kartellbehörde erklärte, den Sofortvollzug des
Beschlusses vom Juli bis zum Ende des Gerichtsverfahrens auszusetzen. Im Ergebnis drohen der
baden-württembergischen Forstwirtschaft nun
während des Rechtsstreits Jahre des Stillstands
und der Unsicherheit darüber, wie die Forststruktur künftig aussehen wird. Diese Verunsicherung
hilft letztlich niemandem und verunsichert den
Markt für Holz und Forstdienstleistungen. Dabei
hat der Freistaat Bayern mit seiner Forststrukturreform von 2005 unter Beweis gestellt, dass mehr
Eigenverantwortung für die Waldbesitzer nicht
zwangsläufig zulasten von Nachhaltigkeit und Ökologie gehen muss, wenn das Land als Ausgleich für
die Gemeinwohlleistungen des Waldes forstliche
und waldbauliche Dienstleistungen in angemessener Höhe fördert. Bei aller Wertschätzung für
das bewährte Einheitsforstamt fordert die FDP/
DVP Fraktion deshalb in diesem Punkt mehr Mut
zu Veränderungen statt eines jahrelangen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang.
Mit einem Jahr Verzögerung begann zum 1. Januar 2015 die neue Förderperiode im mehrjährigen
Finanzrahmen der Europäischen Union. Bei der
Agrarförderung in Baden-Württemberg hat die
grün-rote Landesregierung eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen. Gerade das neue Agrarförderprogramm FAKT, welches das alte und bewährte Programm MEKA ablöst, steht ganz im Zeichen
einer einseitigen und bürokratischen Ausrichtung
auf den Ökolandbau. Von den jährlich etwa 90
Millionen Euro aus FAKT fließt nun ein Drittel in
den Ökolandbau, obwohl nur etwa 8 Prozent der
landwirtschaftlichen Betriebe Ökolandbau betreiben.
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Zwar ist auch die FDP/DVP Fraktion der Ansicht,
dass Beiträge zur Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften angemessen honoriert werden müssen.
Daneben würden die Landwirte im Südwesten
angesichts ihrer besonderen agrarstrukturellen
Nachteile aber auch Hilfestellungen brauchen, die
ihnen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen,
beispielsweise durch die unbürokratische Förderung von Flurneuordnungsverfahren, Agrarinvestitionen oder landwirtschaftlicher Beratung. Doch
auch hier dreht Grün-Rot an der Ökoschraube und
in der Antwort auf die Kleine Anfrage 15/7530 von
Dr. Friedrich Bullinger hat die Landesregierung sogar noch angekündigt, nachträglich 10 Millionen
Euro aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm
(AFP) in das stark auf den Ökolandbau fixierte Programm FAKT umzuschichten – Klientelpolitik pur!
Über kaum ein landespolitisches Thema wurde in
der endenden Legislaturperiode derart vehement
gestritten wie über das grün-rote Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG).
Zuletzt regte sich sogar Widerstand in den Reihen
der Regierungsfraktionen, weswegen die FDP/DVP
Fraktion am 12. November 2014 auf einer namentlichen Abstimmung über das Gesetz bestand. Über
den mangelnden Stil, mit dem die Landesregierung
dieses Gesetz durchgedrückt hat, wurde viel berichtet. Entscheidend für die Ablehnung durch
die FDP/DVP Fraktion waren jedoch seine praxisfernen Inhalte. Es entmündigt Jägerschaft und
Landtag gleichermaßen. Durch die zahlreichen
Ermächtigungsregelungen kann der Minister für
Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von
Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben, wovon er inzwischen mit der JWMG-Durchführungsverordnung vom April 2015 und einem
Erlass vom Juni 2015 reichlich Gebrauch gemacht
hat. Das Gesetz bevormundet die sachkundigen
Jäger durch unzählige Verbote und bürokratische
Pflichten, es sieht rechtlich unsichere Wildschadensregelungen vor und tritt das Jagdrecht als an
Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht
mit Füßen. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft stellt aktuell insbesondere die Abschaffung
des kommunalen Vorverfahrens zur Feststellung
von Wildschäden ein massives Problem dar, was
nochmals durch die Kleine Anfrage 15/7577 von
Dr. Bullinger deutlich wurde. Zieht ein Geschädigter aktuell einen Wildschadensschätzer heran,
so tritt dieser nur noch als Parteigutachter auf,
weshalb der Geschädigte um Rechtssicherheit zu
erlangen zugleich noch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten muss. Die Kosten
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und die Bürokratie schnellen somit derart in die
Höhe, dass derzeit viele Geschädigte davon absehen, ihre Schäden anzumelden. Es wird 2016 die
Aufgabe der neuen Landesregierung sein, dieses
ideologische Gesetz, das voller Bevormundung
und Rechtsunsicherheiten ist, innerhalb der ersten 100 Tage zu korrigieren. Welche Kraft im Landtag der einzige verlässliche Partner von Hege und
Jagd ist, hat sich bei der Behandlung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Abschaffung
der überholten Jagdsteuer gezeigt. Nachdem nur
noch fünf Landkreise in Baden-Württemberg diese
Steuer erheben und das landesweite Steueraufkommen mit weiter sinkender Tendenz bei zuletzt
weniger als 300.000 Euro lag, haben die Freien Demokraten einen Gesetzentwurf eingebracht, der
vorsah die entsprechende Ermächtigung der Kreise im Kommunalabgabengesetz zu streichen. Der
Entwurf scheiterte bezeichnenderweise nicht nur
an den Gegenstimmen von Grünen und SPD, sondern auch an den Gegenstimmen der gesamten
CDU-Fraktion.
Mit dem neuen Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen und den Mitwirkungsrechten für
Naturschutzorganisationen im novellierten Landesnaturschutzgesetz hat Grün-Rot seinen Plan
umgesetzt, die Natur- und Tierschutzverbände als
zusätzliche Gewalt im Staate zu etablieren.
Obwohl Artikel 20a des Grundgesetzes die Gestaltung und Durchsetzung des Tierschutzrechts
unmissverständlich als Aufgabe des Staates beschreibt, können nun künftig private Tierschutzverbände der staatlichen Veterinärverwaltung sowie
Forschern und landwirtschaftlichen Nutztierhaltern durch unnötige Bürokratie das Leben schwer
machen. Nicht anders sieht es im Naturschutzrecht aus, in dem Grün-Rot zudem eine deutliche
Abkehr vom bewährten Vorrang vertraglicher
Vereinbarungen mit Forst- und Landwirten vollzogen hat. Auch an dieser Stelle setzt Grün-Rot auf
Zwang und Bevormundung statt auf Kooperation.
Beim Tierschutz gibt es zudem seitens der grün-roten Landesregierung einen Mangel an klarer Abgrenzung gegenüber radikalen Tierschutzorganisationen – im Oktober brachte das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im
Landesbeirat für Tierschutz die Aufnahme der wegen ihres unklaren Verhältnisses zum Rechtsstaat
höchst umstrittenen Organisation PETA in das Gremium ins Gespräch.
Energieeffizienz und Innovation statt
Windrad-Ideologie
Das Jahr 2014 hat gezeigt, wie sehr das Kartenhaus
der grün-roten Energiewende in Baden-Württemberg wackelt. Ihre einseitige Ausrichtung auf den
Ausbau der Windkraft wäre der Landesregierung
bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die große Koalition im Bund fast
zum Verhängnis geworden, wenn die Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Winfried Kretschmann (Grüne) und Bayerns Horst Seehofer (CSU)
den mutlosen Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht gemeinsam
im Zeichen der teuren Milliarden-Subventionierung von Windrädern und Biogasanlagen weiter
verwässert hätten. Die Konsequenzen dieser eigentümlichen Allianz zwischen Grünen, CSU und
Ökostromlobbyisten tragen die Stromkunden. Die
Ökostromumlage steigt 2016 von derzeit 6,170
Cent auf die Rekordhöhe von 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Den Hauptzweck der EEG-Reform von
2014, nämlich die Kostenbremse, haben Kretschmann und Seehofer somit erfolgreich sabotiert.
Die Zeche zahlen Familien und Arbeitgeber, die
im internationalen Wettbewerb stehen.
Aber trotz der fortgesetzten Subventionspolitik
kam der Ausbau der Windräder im Südwesten
nicht voran. Nach nur neun neuen Anlagen im Jahr
2011, dreizehn neuen Anlagen im Jahr 2012 und
zwölf neuen Anlagen im Jahr 2013 wurden 2014
in Baden-Württemberg gerade einmal noch sieben
neue Windräder errichten. Gleichzeit wurden drei
alte Anlagen wieder abgebaut, weil sie sich ohne
neue Subventionen nicht mehr rechneten. Auch
wenn 2015 die Zahlen des Zubaus wohl wieder
etwas steigen werden, bleibt es dabei, dass Windkraft in Baden-Württemberg keinen nennenswerten Beitrag zur Stromversorgung leisten kann. Mit
durchschnittlich weniger als 1.300 Jahresvolllaststunden erweisen sich Windräder im Südwesten
weder als wirtschaftliche noch als verlässliche
Energiequelle. Mit dem Impulspapier „Wege in
eine wirtschaftlichere und solidere Energiewende
– Effizienz und Innovation statt Ideologie“ hat die
FDP/DVP Fraktion deshalb im April 2014 eine Abkehr vom öffentlich subventionierten und politisch
vorangetriebenen Windkraftausbau sowie eine
Neuausrichtung der Energiepolitik des Landes vorgeschlagen. Baden-Württemberg ist nicht so windhöffig wie Norddeutschland, aber technologisch
hoch entwickelt. Die logischen Beiträge des Landes
zur Energiewende liegen daher bei technischer
Innovation, Energieeffizienz und energetischer
Gebäudesanierung. Windräder sollten nur noch
dort entstehen, wo sie sich subventionsfrei rechnen. Zugleich sollten unwirtschaftliche Schwachwindanlagen nicht aus ideologischen Gründen
gegen Anwohner durchgedrückt werden. Ein Antrag der FDP/DVP Fraktion für die Einführung der
sogenannten 10-H-Regel, also einen Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und der jeweiligen
Windenergieanlage im Umfang vom Zehnfachen
der Gesamthöhe der Anlage, wird von Grün-Rot
jedoch abgelehnt.
Auf die Frage nach der Versorgungssicherheit nach
Abschaltung der letzten süddeutschen Kernkraftwerke in den Jahren 2019 bis 2022 hat Grün-Rot
abgesehen von einem allgemeinen Bekenntnis
zum Ausbau der Nord-Süd-Verbindungen im Übertragungsnetz bis heute keine Antwort. Immerhin
hat Umweltminister Franz Untersteller (Grüne)
nach Jahren des Abstreitens eingeräumt, dass
Süddeutschland in wenigen Jahren eine Lücke an
gesicherter Kraftwerksleistung droht. Doch inzwischen hat es das Land nicht mehr selbst in der
Hand, entscheidend gegenzusteuern. Die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf
den Weg gebrachte Reform des Strommarktdesigns, die bei Stromknappheit extreme Preisspitzen provozieren und somit Investitionsanreize für
entsprechende Back-Up-Kraftwerke setzen soll, erscheint als wenig verlässlicher Weg. Ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass Grün-Rot keinen ernstzunehmenden Gesamtplan für die Energiewende in
Baden-Württemberg hat, ist das sogenannte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)
vom Juli 2014. Die Bezeichnung „Konzept“ ist für
dieses Papier Etikettenschwindel. Weder sieht die
Landesregierung in dieser willkürlichen Sammlung
von Maßnahmen einen konkreten Zeitplan vor,
noch setzt sie Schwerpunkte oder Prioritäten.
Darüber hinaus bestreitet die Landesregierung
in diesem Papier ausdrücklich die Kosten der
Energiewende und betont sogar ihre Offenheit
gegenüber einer neuen Belastung der Bürger
und Unternehmen durch eine CO2-Steuer. Die
Antwort des Papiers auf die soziale Problematik
steigender Energiepreise erinnert an Frankreichs
Königin Marie Antoinette, welcher der Ausspruch
zugeschrieben wurde, wer kein Geld für Brot
mehr habe, möge eben Kuchen essen. Denn laut
IEKK liegt die Lösung des Problems teurer Stromrechnungen für einkommensschwache Haushalte
darin, neue energieeffiziente Haushaltsgeräte zu
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kaufen. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion müssen
alle Bürger und Unternehmen Zugang zu einer
gesicherten und bezahlbaren Energieversorgung
haben. Zusätzliche Belastungen durch Steuern,
Abgaben und Umlagen auf die Energiepreise kommen nicht in Frage. Ein weiterer energiepolitischer
Fehler der grün-roten Landesregierung war die
Verschärfung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wurde 2007 von
der damaligen CDU/FDP-Regierung auf den Weg
gebracht und ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Ziel war es, die Energiewende beim Wärmeverbrauch voranzutreiben.
Leider hat sich schon die darin enthaltene
Pflicht, nach einem Heizungstausch einen Anteil
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erneuerbarer Energien in Höhe von mindestens 10
Prozent zu nutzen, eher als Sanierungsbremse erwiesen denn als Sanierungsmotor. Denn durch den
starren Pflichtanteil schossen die durchschnittlichen Sanierungskosten in die Höhe. Dennoch hat
Grün-Rot den Pflichtanteil erneuerbarer Energien
weiter auf 15 Prozent erhöht und diese Pflicht
nun auch noch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet. Im Ergebnis werden Gebäudeeigentümer
ihre veralteten und ineffizienten Heizkessel lieber
noch dreimal flicken, bevor sie eine teure und
überregulierte Sanierung in Angriff nehmen. Dies
hilft letztlich weder dem Weltklima, noch den Gebäudeeigentümern, noch dem heimischen Handwerk. Und in der jetzigen Flüchtlingskrise verteuert es auch noch die Erschließung von Wohnraum.
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