Sitzung Stadtwerkeausschuss 10.06.2015 Thema Anfrage zu fehlerhaften SmartMeter Zählern Anfrage Herr Andreas Adam – Anfrage im Stadtwerkeausschuss am 27.05.2015 Beantwortung Werkleitung Frage: „Herr Andreas Adam, wohnhaft Ochsenzoller Straße 171a, 22848 Norderstedt stellt diverse Fragen zum Thema fehlerhafte Stromzähler im Stadtwerkeausschuss am 27.05.2015, TOP 4.3. 1. Warum bauen Sie Stromzähler ein, die angeblich vom TÜV geprüft worden? 2. Warum bauen Sie diese Stromzähler dann nach etwas über einen Jahr wieder aus? 3. Wieso behaupten Sie, dass die Stromzähler zu Ihrem Nachteil gelaufen sind? 4. Wie können Sie dies an meinem Stromzähler beweisen, ohne dass mir Kosten in Höhe von 300 Euro gestellt werden? 5. Ist dies auch in der Norderstedter Industrie der Fall gewesen, dass die Zähler zum Nachteil gelaufen sind und wer hatte den Nachteil? 6. Kann es sein, dass die nun von Ihnen so angepriesenen Prepaid-Stromzähler auch fehlerhaft sind? 7. Wie kann nun in Zukunft zu den Stromzählern noch Vertrauen aufgebaut werden? Herr Adam bittet um schriftliche Beantwortung.“ Seite 1 von 4 Erläuterungen der Werkleitung Frage 1: Warum bauen Sie Stromzähler ein, die angeblich vom TÜV geprüft worden? Antwort: Stromzähler werden nicht vom TÜV geprüft. Zähler, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, müssen dem Eichgesetz entsprechen. Das MessEG und deren Verordnungen sehen vor, dass diese Zähler geeicht werden müssen. Damit eine Eichung durch das Eichamt oder einer staatlich anerkannte Prüfstellen durchgeführt werden kann, müssen die Zähler durch die Technisch Physikalische Bundesanstalt (PTB) oder einer von ihr benannten Stelle durch eine ‚Innerstaatliche Bauartzulassung‘ für die Verwendung im geschäftlichen Verkehr zugelassen werden. Messstellenbetreiber dürfen Zähler mit dieser Zulassung ohne weitere Tests und Maßnahmen verbauen. Die Stadtwerke Norderstedt haben letztes Jahr ein Zählerparkmanagement eingeführt, um ihren Qualitätsstandard zu entsprechen. Ohne diese Qualitätssicherungsmaßnahmen wäre der Fehler wahrscheinlich erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur per Zufall aufgefallen. Frage 2: Warum bauen Sie diese Stromzähler dann nach etwas über einen Jahr wieder aus? Antwort: Bei der Fehleranalyse wurde festgestellt, dass der Fehler nicht nur in Einzelfällen aufgetreten ist, sondern bei einem großen Anteil der Charge. Deshalb ist es wirtschaftlicher alle Zähler auszuwechseln, als weitere Einzelfallprüfungen durchzuführen. Die Kosten werden im Rahmen der Gewährleistung vom Zähler-Hersteller getragen. Frage 3: Wieso behaupten Sie, dass die Stromzähler zu Ihrem Nachteil gelaufen sind? Antwort: Das Zählerparkmanagement der Stadtwerke hat im Rahmen eines regelmäßigen Monitoring (Qualitätssicherungsmaßnahmen) Auffälligkeiten festgestellt. Daraufhin wurden Zähler stichprobenartig durch die Prüfstelle Norderstedt überprüft und mit dem Hersteller Rücksprache gehalten. Der Hersteller führte daraufhin weitere Tests durch. Es wurde schließlich ein fehlerhafter Kondensator identifiziert, welcher im Fehlerfall für einen Seite 2 von 4 Ausfall der Messung verantwortlich ist. Dieser Fehler kann ausschließlich nur zu einer Minderzählung führen. Frage 4: Wie können Sie dies an meinem Stromzähler beweisen, ohne dass mir Kosten in Höhe von 300 Euro gestellt werden? Antwort: Die zuständigen Techniker prüfen jeden Zähler auf Funktion und Richtigkeit, bevor dieser beim Kunden ausgebaut wird. Der bei Ihnen eingebaute Zähler wies beim Ausbau keine Fehler auf. Bei Ihnen wird keine Nachberechnung nötig sein. Ihre Rechnung vom Anfang des Jahres 2015 hat weiterhin ihre Gültigkeit. Frage 5: Ist dies auch in der Norderstedter Industrie der Fall gewesen, dass die Zähler zum Nachteil gelaufen sind und wer hatte den Nachteil? Antwort: Die betroffenen Zähler sind direkt messende Zähler, welche bei Kleinverbrauchern (Privatkunden) bzw. kleinen mittelständischen Unternehmen eingesetzt werden. Im industriellen Bereich werden indirekt messende Zähler eingesetzt, welche in ihrer Bauart von den direkt messenden Zählern abweichen. Frage 6: Kann es sein, dass die nun von Ihnen so angepriesenen Prepaid-Stromzähler auch fehlerhaft sind? Antwort: Es wurde im Stadtwerkeausschuss vom 27.05.2015 durch die politischen Vertreter beschlossen, den Stadtwerken den Auftrag zur Entwicklung eines intergierten Prepayment System zu übertragen. Dieses wird ab dem Jahr 2016 umgesetzt. Die hierzu notendige Zählertechnik ist noch nicht am Markt verfügbar. Solche systematischen Fehler werden im Rahmen der Marktüberwachung durch die Eichbehörden gesammelt und die Ergebnisse den Messstellenbetreibern sowie Herstellern von Zählertechnik zur Verfügung gestellt. Es wird also aus diesen Fehlern gelernt, um zukünftig solche Defekte zu vermeiden. Seite 3 von 4 Frage 7: Wie kann nun in Zukunft zu den Stromzählern noch Vertrauen aufgebaut werden? Antwort: Die Qualität der Zählung wird intern durch das Zählermanagement der Stadtwerke Norderstedt in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Eichbehörde laufend überwacht. Bei verbleibenden Zweifeln hat jeder Kunde das Recht, seinen Zähler überprüfen zu lassen. Norderstedt, den 10. Juni 2015 Werkleitung Seite 4 von 4
© Copyright 2024 ExpyDoc