SWA_2015-06-10_Anfrage Adam_fehlerhafte SmartMeter

Sitzung
Stadtwerkeausschuss 10.06.2015
Thema
Anfrage zu fehlerhaften SmartMeter Zählern
Anfrage
Herr Andreas Adam – Anfrage im Stadtwerkeausschuss am
27.05.2015
Beantwortung
Werkleitung
Frage:
„Herr Andreas Adam, wohnhaft Ochsenzoller Straße 171a, 22848 Norderstedt stellt
diverse Fragen zum Thema fehlerhafte Stromzähler im Stadtwerkeausschuss am
27.05.2015, TOP 4.3.
1. Warum bauen Sie Stromzähler ein, die angeblich vom TÜV geprüft worden?
2. Warum bauen Sie diese Stromzähler dann nach etwas über einen Jahr wieder aus?
3. Wieso behaupten Sie, dass die Stromzähler zu Ihrem Nachteil gelaufen sind?
4. Wie können Sie dies an meinem Stromzähler beweisen, ohne dass mir Kosten in
Höhe von 300 Euro gestellt werden?
5. Ist dies auch in der Norderstedter Industrie der Fall gewesen, dass die Zähler zum
Nachteil gelaufen sind und wer hatte den Nachteil?
6. Kann es sein, dass die nun von Ihnen so angepriesenen Prepaid-Stromzähler auch
fehlerhaft sind?
7. Wie kann nun in Zukunft zu den Stromzählern noch Vertrauen aufgebaut werden?
Herr Adam bittet um schriftliche Beantwortung.“
Seite 1 von 4
Erläuterungen der Werkleitung
Frage 1:
Warum bauen Sie Stromzähler ein, die angeblich vom TÜV geprüft worden?
Antwort:
Stromzähler werden nicht vom TÜV geprüft. Zähler, die im geschäftlichen Verkehr
verwendet werden, müssen dem Eichgesetz entsprechen. Das MessEG und deren
Verordnungen sehen vor, dass diese Zähler geeicht werden müssen. Damit eine Eichung
durch das Eichamt oder einer staatlich anerkannte Prüfstellen durchgeführt werden kann,
müssen die Zähler durch die Technisch Physikalische Bundesanstalt (PTB) oder einer von
ihr benannten Stelle durch eine ‚Innerstaatliche Bauartzulassung‘ für die Verwendung im
geschäftlichen Verkehr zugelassen werden. Messstellenbetreiber dürfen Zähler mit dieser
Zulassung ohne weitere Tests und Maßnahmen verbauen. Die Stadtwerke Norderstedt
haben letztes Jahr ein Zählerparkmanagement eingeführt, um ihren Qualitätsstandard zu
entsprechen. Ohne diese Qualitätssicherungsmaßnahmen wäre der Fehler wahrscheinlich
erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur per Zufall aufgefallen.
Frage 2:
Warum bauen Sie diese Stromzähler dann nach etwas über einen Jahr wieder aus?
Antwort:
Bei der Fehleranalyse wurde festgestellt, dass der Fehler nicht nur in Einzelfällen
aufgetreten ist, sondern bei einem großen Anteil der Charge. Deshalb ist es
wirtschaftlicher alle Zähler auszuwechseln, als weitere Einzelfallprüfungen durchzuführen.
Die Kosten werden im Rahmen der Gewährleistung vom Zähler-Hersteller getragen.
Frage 3:
Wieso behaupten Sie, dass die Stromzähler zu Ihrem Nachteil gelaufen sind?
Antwort:
Das Zählerparkmanagement der Stadtwerke hat im Rahmen eines regelmäßigen
Monitoring
(Qualitätssicherungsmaßnahmen)
Auffälligkeiten
festgestellt.
Daraufhin
wurden Zähler stichprobenartig durch die Prüfstelle Norderstedt überprüft und mit dem
Hersteller Rücksprache gehalten. Der Hersteller führte daraufhin weitere Tests durch. Es
wurde schließlich ein fehlerhafter Kondensator identifiziert, welcher im Fehlerfall für einen
Seite 2 von 4
Ausfall der Messung verantwortlich ist. Dieser Fehler kann ausschließlich nur zu einer
Minderzählung führen.
Frage 4:
Wie können Sie dies an meinem Stromzähler beweisen, ohne dass mir Kosten in Höhe von
300 Euro gestellt werden?
Antwort:
Die zuständigen Techniker prüfen jeden Zähler auf Funktion und Richtigkeit, bevor dieser
beim Kunden ausgebaut wird. Der bei Ihnen eingebaute Zähler wies beim Ausbau keine
Fehler auf. Bei Ihnen wird keine Nachberechnung nötig sein. Ihre Rechnung vom Anfang
des Jahres 2015 hat weiterhin ihre Gültigkeit.
Frage 5:
Ist dies auch in der Norderstedter Industrie der Fall gewesen, dass die Zähler zum Nachteil
gelaufen sind und wer hatte den Nachteil?
Antwort:
Die betroffenen Zähler sind direkt messende Zähler, welche bei Kleinverbrauchern
(Privatkunden) bzw. kleinen mittelständischen Unternehmen eingesetzt werden. Im
industriellen Bereich werden indirekt messende Zähler eingesetzt, welche in ihrer Bauart
von den direkt messenden Zählern abweichen.
Frage 6:
Kann es sein, dass die nun von Ihnen so angepriesenen Prepaid-Stromzähler auch
fehlerhaft sind?
Antwort:
Es wurde im Stadtwerkeausschuss vom 27.05.2015 durch die politischen Vertreter
beschlossen, den Stadtwerken den Auftrag zur Entwicklung eines intergierten Prepayment
System zu übertragen. Dieses wird ab dem Jahr 2016 umgesetzt. Die hierzu notendige
Zählertechnik ist noch nicht am Markt verfügbar.
Solche systematischen Fehler werden im Rahmen der Marktüberwachung durch die
Eichbehörden gesammelt und die Ergebnisse den Messstellenbetreibern sowie Herstellern
von Zählertechnik zur Verfügung gestellt. Es wird also aus diesen Fehlern gelernt, um
zukünftig solche Defekte zu vermeiden.
Seite 3 von 4
Frage 7:
Wie kann nun in Zukunft zu den Stromzählern noch Vertrauen aufgebaut werden?
Antwort:
Die Qualität der Zählung wird intern durch das Zählermanagement der Stadtwerke
Norderstedt in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Eichbehörde laufend überwacht.
Bei verbleibenden Zweifeln hat jeder Kunde das Recht, seinen Zähler überprüfen zu lassen.
Norderstedt, den 10. Juni 2015
Werkleitung
Seite 4 von 4