Wohngebiet „Lange Fuhr“

Baugrundstücke im
Wohngebiet „Lange Fuhr“
zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften
Oktober 2015
Entwicklungsträger der Stadt Remagen
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Remagen - Süd“
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Remagen-Süd“ werden bis zum Jahr 2016 vier
Wohngebiete auf einer Fläche von ca. 20 ha geplant und erschlossen. Das Wohngebiet „Lange Fuhr“ stellt
dabei nach den Wohngebieten „Cheruskerhof“, „Am Römerhof“ und „Vorn am Mittelwege“ den vierten und
letzten Realisierungsabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Remagen-Süd“ dar.
Die Stadt Remagen hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Die DSK arbeitet als Treuhänder der
Stadt Remagen und ist u. a. mit der Vermarktung der Grundstücke beauftragt. Die Leistungen der DSK sind
für den Grundstückskäufer kostenfrei.
Das Wohngebiet „Lange Fuhr“
Zwischen den beiden Siedlungsbereichen Remagen und Remagen-Kripp werden in insgesamt drei Bauabschnitten 181 Wohnbaugrundstücke zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften
erschlossen und vermarktet.
Das Wohngebiet liegt im Norden von Remagen-Kripp. Die hervorragende landschaftliche Lage mit dem
Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung im Süden des Ortes und dem Freiraum zu Remagen im Norden und Westen bietet optimale Bedingungen für hochwertiges Wohnen. Die gute Erreichbarkeit
der örtlichen Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen als auch der örtlichen und überörtlichen Verkehrsinfrastruktur unterstreichen die attraktive Lage des Wohngebietes:
▬
▬
▬
▬
Das Wohngebiet ist eingebunden in die gewachsene Struktur der benachbarten Wohnbebauung in der
Römerstraße und der Mittelstraße.
Die Anbindung erfolgt über die Römerstraße, die über die Quellenstraße eine gute Verbindung an das
überörtliche Straßennetz gewährleistet.
Das Wohngebiet liegt in der Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen, wie etwa Kindergarten, Lebensmittelgeschäfte, Freizeiteinrichtungen (z.B. Allwetterbad, Tennishalle/-plätze, Sportanlagen).
Die Verkehrsanbindung an die B9 befindet sich in ca. 1.500 m Entfernung.
Die Erschließungsanlagen im 2. Bauabschnitt des Baugebietes (Straße, Kanalisation und Leitungen der
Versorgungsträger) werden derzeit hergestellt, so dass nach Vorlage der Genehmigung des Bauantrages
und der Mitteilung der DSK über die Fertigstellung der Grundstückserschließung (voraussichtlich Oktober
2015) mit den Bauvorhaben begonnen werden kann. Die Erschließungsanlagen im 3. Bauabschnitt werden
derzeit vorbereitet. Die Fertigstellung der Grundstückserschließung ist voraussichtlich im Frühjahr 2016.
Baufeldübersicht und Kaufpreis
Die Grundstücke werden zum sog. Neuordnungswert verkauft. Dieser beträgt je m² Grundstücksfläche 150
€/m².
In diesem Kaufpreis sind enthalten:
▬ Erschließungskosten nach § 127 BauGB
▬ Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen
▬ Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung)
Dem Kaufpreis hinzugerechnet wird der einmalige Ausbaubeitrag für den Kanalanschluss (Schmutz- und
Niederschlagswasser) von ca. 4,97 €/m²; der Schmutzwasserbeitrag beträgt ca. 2,93 €/m², der Niederschlagswasserbeitrag ca. 2,04 €/m².
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
2
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
In dem Kaufpreis sind folgende Kosten nicht enthalten:
▬
▬
▬
Der Revisionsschacht sowie die Herstellung des Hausanschlusses (vom Gebäude zum Revisionsschacht) sind durch den Grundstückskäufer bzw. Bauherren zu beauftragen und zu zahlen.
Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser, etc.):
diese Anschlüsse sind vom Grundstückskäufer bzw. Bauherren bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen.
Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.)
Die nachfolgende Liste enthält die baufeldbezogenen Daten zu Bebaubarkeit, Kaufpreis und Kanalbaubeitrag. Dem Lageplan können Sie die Lage der einzelnen Baufelder entnehmen.
Größe ca.
Baufeld-Nr.
Preis
Kaufpreis (ca.)
Kanalbaubeitrag (ca.)
[€]
[€]
Bauzone
2
2
[€/m ]
[m ]
2.1
497
WA 1
150
74.550,00
2.470,09
2.2
501
WA 1
150
75.150,00
2.489,97
2.3
481
WA 1
150
72.150,00
2.390,57
2.4
441
WA 1
150
66.150,00
2.191,77
2.5
474
WA 1
150
71.100,00
2.355,78
2.6
471
WA 1
150
70.650,00
2.340,87
2.7
483
WA 1
150
72.450,00
2.400,51
2.8
837
WA 3
150
125.550,00
4.159,89
2.9
769
WA 4
150
115.350,00
3.821,93
2.10
694
WA 4
150
104.100,00
3.449,18
2.11
682
WA 4
150
102.300,00
3.389,54
2.12
627
WA 4
150
94.050,00
3.116,19
2.13
627
WA 4
150
94.050,00
3.116,19
2.14
667
WA 4
150
100.050,00
3.314,99
2.15
705
WA 3
150
105.750,00
3.503,85
2.16
693
WA 3
150
103.950,00
3.444,21
2.17
633
WA 3
150
94.950,00
3.146,01
2.18
633
WA 3
150
94.950,00
3.146,01
2.19
707
WA 3
150
106.050,00
3.513,79
2.20 ***
535
WA 1
150
80.250,00
2.658,95
2.21
487
WA 1
150
73.050,00
2.420,39
2.22
531
WA 1
150
79.650,00
2.639,07
2.23
512
WA 1
150
76.800,00
2.544,64
2.24
360
WA 2
150
54.000,00
1.789,20
2.25
358
WA 2
150
53.700,00
1.779,26
2.26 ***
599
WA 3
150
89.850,00
2.977,03
2.27
555
WA 4
150
83.250,00
2.758,35
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
3
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
2.28
504
WA 4
150
75.600,00
2.504,88
2.29
573
WA 4
150
85.950,00
2.847,81
2.30
582
WA 4
150
87.300,00
2.892,54
2.31 ***
442
WA 3
150
66.300,00
2.196,74
2.32**
464
WA 4
150
69.600,00
2.306,08
2.33**
525
WA 4
150
78.750,00
2.609,25
2.34
572
WA 4
150
85.800,00
2.842,84
2.35
593
WA 4
150
88.950,00
2.947,21
2.36
602
WA 4
150
90.300,00
2.991,94
2.37***
527
WA 3
150
79.050,00
2.619,19
2.38**
532
WA 4
150
79.800,00
2.644,04
2.39**
594
WA 4
150
89.100,00
2.952,18
2.40
565
WA 4
150
84.750,00
2.808,05
2.41
600
WA 4
150
90.000,00
2.982,00
2.42 ***
462
WA 1
150
69.300,00
2.296,14
2.43
568
WA 1
150
85.200,00
2.822,96
2.44
589
WA 1
150
88.350,00
2.927,33
2.45
436
WA 1
150
65.400,00
2.166,92
2.46
579
WA 4
150
86.850,00
2.877,63
2.47 ***
424
WA 1
150
63.600,00
2.107,28
2.48
460
WA 1
150
69.000,00
2.286,20
2.49
624
WA 4
150
93.600,00
3.101,28
2.50
505
WA 1
150
75.750,00
2.509,85
2.51
492
WA 1
150
73.800,00
2.445,24
2.52
500
WA 1
150
75.000,00
2.485,00
2.53
504
WA 1
150
75.600,00
2.504,88
2.54
468
WA 1
150
70.200,00
2.325,96
2.55
416
WA 1
150
62.400,00
2.067,52
2.56
442
WA 1
150
66.300,00
2.196,74
2.57
458
WA 1
150
68.700,00
2.276,26
2.58
556
WA 4
150
83.400,00
2.763,32
2.59**
695
WA 4
150
104.250,00
3.454,15
2.60
514
WA 4
150
77.100,00
2.554,58
2.61
469
WA 4
150
70.350,00
2.330,93
2.62**
472
WA 4
150
70.800,00
2.345,84
2.63
580
WA 4
150
87.000,00
2.882,60
2.64
450
WA 4
150
67.500,00
2.236,50
2.65**
541
WA 4
150
81.150,00
2.688,77
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
4
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
2.66**
396
WA 4
150
59.400,00
1.968,12
2.67**
528
WA 4
150
79.200,00
2.624,16
2.68
519
WA 4
150
77.850,00
2.579,43
2.69
535
WA 4
150
80.250,00
2.658,95
2.70
496
WA 4
150
74.400,00
2.465,12
2.71
537
WA 4
150
80.550,00
2.668,89
2.72
463
WA 4
150
69.450,00
2.301,11
2.73
470
WA 4
150
70.500,00
2.335,90
2.74
486
WA 4
150
72.900,00
2.415,42
2.75
460
WA 4
150
69.000,00
2.286,20
2.76
780
WA 4
150
117.000,00
3.876,60
2.77
590
WA 4
150
88.500,00
2.932,30
2.78
603
WA 4
150
90.450,00
2.996,91
2.79
605
WA 4
150
90.750,00
3.006,85
2.80
597
WA 4
150
89.550,00
2.967,09
2.81
585
WA 4
150
87.750,00
2.907,45
2.82
584
WA 4
150
87.600,00
2.902,48
2.83
693
WA 4
150
103.950,00
3.444,21
2.84
611
WA 4
150
91.650,00
3.036,67
3.1
486
WA 4
3.2
476
WA 4
150
71.400,00
2.365,72
3.3
488
WA 4
150
73.200,00
2.425,36
3.4
491
WA 4
150
73.650,00
2.440,27
3.5
641
WA 4
150
96.150,00
3.185,77
3.6
579
WA 4
150
86.850,00
2.877,63
3.7
586
WA 4
150
87.900,00
2.912,42
3.8
590
WA 4
150
88.500,00
2.932,30
3.9
549
WA 4
150
82.350,00
2.728,53
3.10
521
WA 4
150
78.150,00
2.589,37
3.11*
492
WA 4
150
73.800,00
2.445,24
3.12*
439
WA 4
150
65.850,00
2.181,83
3.13*
511
WA 4
150
76.650,00
2.539,67
3.14
529
WA 4
150
79.350,00
2.629,13
3.15*
513
WA 4
150
76.950,00
2.549,61
3.16*
529
WA 4
150
79.350,00
2.629,13
3.18*
548
WA 4
150
82.200,00
2.723,56
3.19*
519
WA 4
150
77.850,00
2.579,43
3.20
518
WA 4
150
77.700,00
2.574,46
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
Verkauft
5
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
3.21*
509
WA 4
150
76.350,00
2.529,73
3.22*
592
WA 4
150
88.800,00
2.942,24
3.23
467
WA 4
150
70.050,00
2.320,99
3.24*
488
WA 4
150
73.200,00
2.425,36
3.25*
587
WA 4
150
88.050,00
2.917,39
3.26
383
WA 4
3.27*
519
WA 4
150
77.850,00
2.579,43
3.28*
492
WA 4
150
73.800,00
2.445,24
3.29*
632
WA 4
150
94.800,00
3.141,04
3.30
585
WA 4
150
87.750,00
2.907,45
3.31
574
WA 4
150
86.100,00
2.852,78
3.32
588
WA 4
150
88.200,00
2.922,36
3.33
625
WA 4
150
93.750,00
3.106,25
3.34
572
WA 4
150
85.800,00
2.842,84
3.35
552
WA 4
150
82.800,00
2.743,44
3.36
644
WA 4
150
96.600,00
3.200,68
3.37
616
WA 4
150
92.400,00
3.061,52
3.38
560
WA 4
150
84.000,00
2.783,20
3.39
460
WA 4
150
69.000,00
2.286,20
3.40
440
WA 4
150
66.000,00
2.186,80
3.41
498
WA 4
3.42
577
WA 4
150
86.550,00
2.867,69
3.43
577
WA 4
150
86.550,00
2.867,69
Verkauft
Verkauft
Erläuterungen
hellgrün markiert = Baufeld ist reserviert; weiß markiert = Baufeld verfügbar
* bei den BAUFELDERN Nr. 3.11, 3.12, 3.13, 3.15, 3.16, 3.18, 3.19, 3.21, 3.22, 3.24, 3.25, 3.27, 3.28, 3.29: Bei
diesem Baufeld werden Bauherren berücksichtigt, die sich verpflichten, gemäß der EnEV ein KFW-55
oder besser zu bauen.
** bei den BAUFELDERN Nr. 2.32, 2.33, 2.38, 2.39, 2.59, 2.62, 2.65, 2.66, 2.67: Entlang der Grundstücksgrenze
zum Wendehammer ist ein Streifen in einer Breite von 1,0 m von jeglicher Bepflanzung, Einfriedung und Bebauung freizuhalten, um das Wenden von Abfalltransportfahrzeugen zu ermöglichen.
*** bei den BAUFELDERN Nr. 2.20, 2.26, 2.31, 2.37, 2.42, 2.47: Die Lage der Grundstückszufahrt wurde im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich.
Zulässiger Haustyp
EH = Einzelhaus, DH = Doppelhaushälfte
Der zulässige Haustyp ist durch die Stadt Remagen vorgegeben. Die Stadt Remagen behält sich das Recht vor, bei
entsprechender Nachfrage zwei Doppelhausgrundstücke zu vereinigen, um dort ein Einzelhaus realisieren zu können.
Berücksichtigung von Bewerbungen für Doppelhaushälften (Ausnahme BF 2.24 und 2.25) nur unter Vorbehalt. Eine
Bewerbung zur Realisierung einer Doppelhaushälfte für ein Nachbargrundstück muss vorliegen.
Bauzone
Der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 „Lange Fuhr“ sieht Bauzonen mit unterschiedlichen planungsrechtlichen Festsetzungen
vor. Auf den nachfolgenden Seiten sind die wichtigsten Festsetzungen dargestellt.
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
6
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Hinweis:
Die Vermessung der Grundstücke wird derzeit durchgeführt. Wir machen darauf aufmerksam, dass
es sich bei den Angaben zur Grundstücksgröße um Planzahlen handelt. Geringfügige Abweichungen
nach Vorlage der amtlichen Vermessungsergebnisse sind möglich.
Planungsrechtliche Vorgaben
Was und wie im Baugebiet Lange Fuhr gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 „Lange
Fuhr“ in der aktuellen Fassung der Stadt Remagen. Diesbezüglich wird zur Vorbereitung der Bauunterlagen
eine Abstimmung mit der Stadt Remagen empfohlen.
Die vollständigen textlichen Festsetzungen sowie einen Auszug aus der Planzeichnung kann die Stadt Remagen Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Der Bebauungsplan kann bei der Bauverwaltung der Stadt Remagen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie finden die Unterlagen aber auch
im Internet auf der Homepage der Stadt Remagen.
Der Bebauungsplan sieht u. a. folgende Festsetzungen vor:
Bauzone WA 1:
Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 3 Wohneinheiten pro
Wohnhaus
Festsetzungen
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Allgemeines Wohngebiet – WA –
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante
Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut)
Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung
zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30°
Bauzone WA 2:
Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus
Festsetzungen
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Allgemeines Wohngebiet – WA –
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante
Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut)
Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung
zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30°
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
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22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Bauzone WA 3:
Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus
Festsetzungen
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Allgemeines Wohngebiet – WA –
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,3
Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante
Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut)
Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung
zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30°
Bauzone WA 4:
Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus
Festsetzungen
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Allgemeines Wohngebiet – WA –
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,3
Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante
Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut)
Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung
zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30°
Bauzone WA 5:
Doppelhaushälfte mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus
Festsetzungen
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Allgemeines Wohngebiet – WA –
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,3
Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau)
Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante
Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut)
Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung
zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30°
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
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22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Grundstücksvergabe
Die Vergabe und Vorplanung
Haben wir Ihr Interesse am Wohngebiet „Lange Fuhr“ geweckt? Dann bewerben Sie sich für das von Ihnen
favorisierte Grundstück. Sie können sich auch gleichzeitig für mehrere Grundstücke bewerben. Hierzu füllen
Sie bitte den beiliegenden Bewerbungsbogen aus und senden Ihn an
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Regionalbüro Bonn
Herr René Nürnberger
Hochstadenring 50
53119 Bonn
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0228.555.237-60
0228.555.237-91
[email protected]
Die Grundstücksvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
1.
2.
Eingangsdatum der Bewerbung bei der DSK (Datum des Eingangsstempels der DSK)
Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Anzahl)
Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei der DSK berücksichtigt. Für den Fall,
dass mehrere Bewerbungen für ein Grundstück am gleichen Tage bei der DSK eingehen, erfolgt die Grundstücksvergabe auf Grundlage der Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sie
sollten sich daher zeitnah um ein Grundstück bewerben. Sie können sich auf mehrere Grundstücke gleichzeitig bewerben und die Reihenfolge Ihrer Wunschgrundstücke angeben.
Die Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder wird in dem Bewerbungsbogen abgefragt (Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise z.B. Geburtsurkunde der Bewerbung bei).
Für Rückfragen zum Vergabeverfahren stehen wir gerne zur Verfügung.
Reservierung
Sollten Sie den Zuschlag für ein Grundstück erhalten, ist eine Reservierungsanzahlung in Höhe von ca. 3%
des im Exposé genannten Kaufpreises zu zahlen. Dieser Betrag wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Das Erwerbsangebot muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Kriterium ist der Eingang bei der DSK) angenommen werden, andernfalls erhält der nächste Bewerber das Angebot zum Erwerb des Grundstückes.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Vorlage der neu gebildeten Flurstücke und des Versands des
Kaufvertrages an das Notariat ist der Kaufvertrag zu beurkunden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Beurkundung erfolgt, erlischt die Zuschlagserteilung automatisch und das Grundstück wird dem nächsten Bewerber angeboten. Die Reservierungszahlung wird in diesem Fall als Entschädigung für den entstandenen Aufwand betrachtet und nicht zurückgezahlt.
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe:
▬ Stellung eines Bauantrages spätestens 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages und
▬ Fertigstellung des Gebäudes innerhalb von 2 Jahren nach dem Tag der Kaufpreiszahlung.
Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe von Grundstücken das Recht vor, von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen.
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22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Besondere Hinweise
Bauverpflichtung
Das Wohngebiet „Lange Fuhr“ wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „RemagenSüd“ entwickelt. Gemäß § 169 Abs.6 BauGB ist die Stadt Remagen beim Grundstücksverkauf in städtebaulichen Entwicklungsbereichen an besondere Vorschriften gebunden. Die Grundstücke dürfen nur an Bauwillige veräußert werden, die sich verpflichten, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen.
Daher wird in den Kaufverträgen eine „Bauverpflichtung“ vereinbart, nach der sich der Käufer verpflichtet,
innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Kaufpreiszahlung die Bebauung des Grundstückes abzuschließen.
Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag weitere Regelungen:
▬ In einem freistehenden Einfamilienhaus bzw. in einer Doppelhaushälfte dürfen maximal zwei (in Zone
WA 1 max. 3) Wohneinheiten realisiert werden.
▬ Bei der Realisierung eines Doppelhauses haben sich die beiden Bauherren hinsichtlich der Gestaltung
(Bauweise, insbesondere hinsichtlich Kubatur, Geschossigkeit, Firstrichtung, Traufhöhe sowie Dachform und –neigung) untereinander abzustimmen. Sofern dies im Vorfeld nicht erfolgt, richten sich die
Gestaltungsvorgaben nach den Bauantragsunterlagen des ersten Antragstellers.
Kampfmittelräumdienst
Die Flächen wurden bislang landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der historischen Erkundung liegen keine
Erkenntnisse über mögliche Bombentrichter vor. Eine Kontamination mit Kriegsaltlasten (z.B. Blindgänger)
ist nicht bekannt, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Bebauung wird seitens der Stadt
Remagen die Beauftragung einer geeigneten Fachfirma zur Kampfmittelsondierung empfohlen.
Nachhaltig Bauen und Wohnen
Ein durchdachtes Energiekonzept ist ein wichtiger Bestandteil eines zeitgemäßen Hauses. Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zum Einsatz von erneuerbaren Energieformen werden vom Bund oder vom
Land finanziell gefördert.
Über aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich u.a. auf den Internetseiten der KfWBank (www.kfw.de) oder der Energieagentur Rheinland-Pfalz (www.energieagentur.rlp.de) ausführlich
informieren.
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
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22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Stadt Remagen
Wohngebiet „Lange Fuhr“
Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken
Bewerber
Name/n
Vorname/n
Name/n
Vorname/n
wohnhaft in
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Ich / Wir habe(n) Interesse an einem Grundstückserwerb im Wohngebiet „Lange Fuhr“
Bewerbung um folgende Grundstücke:
Priorität
Dauerhaft im Haushalt lebende minderjährige Kinder: (Bitte Geburtsurkunde beifügen)
Grundstücksnummer
Name des Kindes
Geburtsdatum
1. Stelle
2. Stelle
3. Stelle
4. Stelle
5. Stelle
Angaben zum
geplanten Bauvorhaben
freistehendes Einfamilienhaus
Doppelhaushälfte
Zutreffendes bitte ankreuzen
Ich / wir werde(n) mich / uns im Rahmen des Grundstückskaufvertrages ferner verpflichten das
Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der Stadt Remagen zu bebauen. Sollte(n) ich / wir diese Frist nicht einhalten, steht der Stadt Remagen ein Rückkaufs- und Neuvergaberecht zu.
Bei den mit * versehenen Grundstücken ist uns bekannt, dass wir uns verpflichten, gemäß der
EnEV ein KFW-55 oder besser zu bauen.
Ich / Wir bestätige(n) die Richtigkeit meiner / unserer Angaben.
Datum, Ort
5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015
Unterschrift
11
22.10.2015
Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.