Baugrundstücke im Wohngebiet „Lange Fuhr“ zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften Oktober 2015 Entwicklungsträger der Stadt Remagen Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Remagen - Süd“ Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Remagen-Süd“ werden bis zum Jahr 2016 vier Wohngebiete auf einer Fläche von ca. 20 ha geplant und erschlossen. Das Wohngebiet „Lange Fuhr“ stellt dabei nach den Wohngebieten „Cheruskerhof“, „Am Römerhof“ und „Vorn am Mittelwege“ den vierten und letzten Realisierungsabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Remagen-Süd“ dar. Die Stadt Remagen hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Die DSK arbeitet als Treuhänder der Stadt Remagen und ist u. a. mit der Vermarktung der Grundstücke beauftragt. Die Leistungen der DSK sind für den Grundstückskäufer kostenfrei. Das Wohngebiet „Lange Fuhr“ Zwischen den beiden Siedlungsbereichen Remagen und Remagen-Kripp werden in insgesamt drei Bauabschnitten 181 Wohnbaugrundstücke zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften erschlossen und vermarktet. Das Wohngebiet liegt im Norden von Remagen-Kripp. Die hervorragende landschaftliche Lage mit dem Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung im Süden des Ortes und dem Freiraum zu Remagen im Norden und Westen bietet optimale Bedingungen für hochwertiges Wohnen. Die gute Erreichbarkeit der örtlichen Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen als auch der örtlichen und überörtlichen Verkehrsinfrastruktur unterstreichen die attraktive Lage des Wohngebietes: ▬ ▬ ▬ ▬ Das Wohngebiet ist eingebunden in die gewachsene Struktur der benachbarten Wohnbebauung in der Römerstraße und der Mittelstraße. Die Anbindung erfolgt über die Römerstraße, die über die Quellenstraße eine gute Verbindung an das überörtliche Straßennetz gewährleistet. Das Wohngebiet liegt in der Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen, wie etwa Kindergarten, Lebensmittelgeschäfte, Freizeiteinrichtungen (z.B. Allwetterbad, Tennishalle/-plätze, Sportanlagen). Die Verkehrsanbindung an die B9 befindet sich in ca. 1.500 m Entfernung. Die Erschließungsanlagen im 2. Bauabschnitt des Baugebietes (Straße, Kanalisation und Leitungen der Versorgungsträger) werden derzeit hergestellt, so dass nach Vorlage der Genehmigung des Bauantrages und der Mitteilung der DSK über die Fertigstellung der Grundstückserschließung (voraussichtlich Oktober 2015) mit den Bauvorhaben begonnen werden kann. Die Erschließungsanlagen im 3. Bauabschnitt werden derzeit vorbereitet. Die Fertigstellung der Grundstückserschließung ist voraussichtlich im Frühjahr 2016. Baufeldübersicht und Kaufpreis Die Grundstücke werden zum sog. Neuordnungswert verkauft. Dieser beträgt je m² Grundstücksfläche 150 €/m². In diesem Kaufpreis sind enthalten: ▬ Erschließungskosten nach § 127 BauGB ▬ Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen ▬ Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung) Dem Kaufpreis hinzugerechnet wird der einmalige Ausbaubeitrag für den Kanalanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser) von ca. 4,97 €/m²; der Schmutzwasserbeitrag beträgt ca. 2,93 €/m², der Niederschlagswasserbeitrag ca. 2,04 €/m². 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 2 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. In dem Kaufpreis sind folgende Kosten nicht enthalten: ▬ ▬ ▬ Der Revisionsschacht sowie die Herstellung des Hausanschlusses (vom Gebäude zum Revisionsschacht) sind durch den Grundstückskäufer bzw. Bauherren zu beauftragen und zu zahlen. Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser, etc.): diese Anschlüsse sind vom Grundstückskäufer bzw. Bauherren bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen. Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.) Die nachfolgende Liste enthält die baufeldbezogenen Daten zu Bebaubarkeit, Kaufpreis und Kanalbaubeitrag. Dem Lageplan können Sie die Lage der einzelnen Baufelder entnehmen. Größe ca. Baufeld-Nr. Preis Kaufpreis (ca.) Kanalbaubeitrag (ca.) [€] [€] Bauzone 2 2 [€/m ] [m ] 2.1 497 WA 1 150 74.550,00 2.470,09 2.2 501 WA 1 150 75.150,00 2.489,97 2.3 481 WA 1 150 72.150,00 2.390,57 2.4 441 WA 1 150 66.150,00 2.191,77 2.5 474 WA 1 150 71.100,00 2.355,78 2.6 471 WA 1 150 70.650,00 2.340,87 2.7 483 WA 1 150 72.450,00 2.400,51 2.8 837 WA 3 150 125.550,00 4.159,89 2.9 769 WA 4 150 115.350,00 3.821,93 2.10 694 WA 4 150 104.100,00 3.449,18 2.11 682 WA 4 150 102.300,00 3.389,54 2.12 627 WA 4 150 94.050,00 3.116,19 2.13 627 WA 4 150 94.050,00 3.116,19 2.14 667 WA 4 150 100.050,00 3.314,99 2.15 705 WA 3 150 105.750,00 3.503,85 2.16 693 WA 3 150 103.950,00 3.444,21 2.17 633 WA 3 150 94.950,00 3.146,01 2.18 633 WA 3 150 94.950,00 3.146,01 2.19 707 WA 3 150 106.050,00 3.513,79 2.20 *** 535 WA 1 150 80.250,00 2.658,95 2.21 487 WA 1 150 73.050,00 2.420,39 2.22 531 WA 1 150 79.650,00 2.639,07 2.23 512 WA 1 150 76.800,00 2.544,64 2.24 360 WA 2 150 54.000,00 1.789,20 2.25 358 WA 2 150 53.700,00 1.779,26 2.26 *** 599 WA 3 150 89.850,00 2.977,03 2.27 555 WA 4 150 83.250,00 2.758,35 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 3 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. 2.28 504 WA 4 150 75.600,00 2.504,88 2.29 573 WA 4 150 85.950,00 2.847,81 2.30 582 WA 4 150 87.300,00 2.892,54 2.31 *** 442 WA 3 150 66.300,00 2.196,74 2.32** 464 WA 4 150 69.600,00 2.306,08 2.33** 525 WA 4 150 78.750,00 2.609,25 2.34 572 WA 4 150 85.800,00 2.842,84 2.35 593 WA 4 150 88.950,00 2.947,21 2.36 602 WA 4 150 90.300,00 2.991,94 2.37*** 527 WA 3 150 79.050,00 2.619,19 2.38** 532 WA 4 150 79.800,00 2.644,04 2.39** 594 WA 4 150 89.100,00 2.952,18 2.40 565 WA 4 150 84.750,00 2.808,05 2.41 600 WA 4 150 90.000,00 2.982,00 2.42 *** 462 WA 1 150 69.300,00 2.296,14 2.43 568 WA 1 150 85.200,00 2.822,96 2.44 589 WA 1 150 88.350,00 2.927,33 2.45 436 WA 1 150 65.400,00 2.166,92 2.46 579 WA 4 150 86.850,00 2.877,63 2.47 *** 424 WA 1 150 63.600,00 2.107,28 2.48 460 WA 1 150 69.000,00 2.286,20 2.49 624 WA 4 150 93.600,00 3.101,28 2.50 505 WA 1 150 75.750,00 2.509,85 2.51 492 WA 1 150 73.800,00 2.445,24 2.52 500 WA 1 150 75.000,00 2.485,00 2.53 504 WA 1 150 75.600,00 2.504,88 2.54 468 WA 1 150 70.200,00 2.325,96 2.55 416 WA 1 150 62.400,00 2.067,52 2.56 442 WA 1 150 66.300,00 2.196,74 2.57 458 WA 1 150 68.700,00 2.276,26 2.58 556 WA 4 150 83.400,00 2.763,32 2.59** 695 WA 4 150 104.250,00 3.454,15 2.60 514 WA 4 150 77.100,00 2.554,58 2.61 469 WA 4 150 70.350,00 2.330,93 2.62** 472 WA 4 150 70.800,00 2.345,84 2.63 580 WA 4 150 87.000,00 2.882,60 2.64 450 WA 4 150 67.500,00 2.236,50 2.65** 541 WA 4 150 81.150,00 2.688,77 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 4 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. 2.66** 396 WA 4 150 59.400,00 1.968,12 2.67** 528 WA 4 150 79.200,00 2.624,16 2.68 519 WA 4 150 77.850,00 2.579,43 2.69 535 WA 4 150 80.250,00 2.658,95 2.70 496 WA 4 150 74.400,00 2.465,12 2.71 537 WA 4 150 80.550,00 2.668,89 2.72 463 WA 4 150 69.450,00 2.301,11 2.73 470 WA 4 150 70.500,00 2.335,90 2.74 486 WA 4 150 72.900,00 2.415,42 2.75 460 WA 4 150 69.000,00 2.286,20 2.76 780 WA 4 150 117.000,00 3.876,60 2.77 590 WA 4 150 88.500,00 2.932,30 2.78 603 WA 4 150 90.450,00 2.996,91 2.79 605 WA 4 150 90.750,00 3.006,85 2.80 597 WA 4 150 89.550,00 2.967,09 2.81 585 WA 4 150 87.750,00 2.907,45 2.82 584 WA 4 150 87.600,00 2.902,48 2.83 693 WA 4 150 103.950,00 3.444,21 2.84 611 WA 4 150 91.650,00 3.036,67 3.1 486 WA 4 3.2 476 WA 4 150 71.400,00 2.365,72 3.3 488 WA 4 150 73.200,00 2.425,36 3.4 491 WA 4 150 73.650,00 2.440,27 3.5 641 WA 4 150 96.150,00 3.185,77 3.6 579 WA 4 150 86.850,00 2.877,63 3.7 586 WA 4 150 87.900,00 2.912,42 3.8 590 WA 4 150 88.500,00 2.932,30 3.9 549 WA 4 150 82.350,00 2.728,53 3.10 521 WA 4 150 78.150,00 2.589,37 3.11* 492 WA 4 150 73.800,00 2.445,24 3.12* 439 WA 4 150 65.850,00 2.181,83 3.13* 511 WA 4 150 76.650,00 2.539,67 3.14 529 WA 4 150 79.350,00 2.629,13 3.15* 513 WA 4 150 76.950,00 2.549,61 3.16* 529 WA 4 150 79.350,00 2.629,13 3.18* 548 WA 4 150 82.200,00 2.723,56 3.19* 519 WA 4 150 77.850,00 2.579,43 3.20 518 WA 4 150 77.700,00 2.574,46 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 Verkauft 5 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. 3.21* 509 WA 4 150 76.350,00 2.529,73 3.22* 592 WA 4 150 88.800,00 2.942,24 3.23 467 WA 4 150 70.050,00 2.320,99 3.24* 488 WA 4 150 73.200,00 2.425,36 3.25* 587 WA 4 150 88.050,00 2.917,39 3.26 383 WA 4 3.27* 519 WA 4 150 77.850,00 2.579,43 3.28* 492 WA 4 150 73.800,00 2.445,24 3.29* 632 WA 4 150 94.800,00 3.141,04 3.30 585 WA 4 150 87.750,00 2.907,45 3.31 574 WA 4 150 86.100,00 2.852,78 3.32 588 WA 4 150 88.200,00 2.922,36 3.33 625 WA 4 150 93.750,00 3.106,25 3.34 572 WA 4 150 85.800,00 2.842,84 3.35 552 WA 4 150 82.800,00 2.743,44 3.36 644 WA 4 150 96.600,00 3.200,68 3.37 616 WA 4 150 92.400,00 3.061,52 3.38 560 WA 4 150 84.000,00 2.783,20 3.39 460 WA 4 150 69.000,00 2.286,20 3.40 440 WA 4 150 66.000,00 2.186,80 3.41 498 WA 4 3.42 577 WA 4 150 86.550,00 2.867,69 3.43 577 WA 4 150 86.550,00 2.867,69 Verkauft Verkauft Erläuterungen hellgrün markiert = Baufeld ist reserviert; weiß markiert = Baufeld verfügbar * bei den BAUFELDERN Nr. 3.11, 3.12, 3.13, 3.15, 3.16, 3.18, 3.19, 3.21, 3.22, 3.24, 3.25, 3.27, 3.28, 3.29: Bei diesem Baufeld werden Bauherren berücksichtigt, die sich verpflichten, gemäß der EnEV ein KFW-55 oder besser zu bauen. ** bei den BAUFELDERN Nr. 2.32, 2.33, 2.38, 2.39, 2.59, 2.62, 2.65, 2.66, 2.67: Entlang der Grundstücksgrenze zum Wendehammer ist ein Streifen in einer Breite von 1,0 m von jeglicher Bepflanzung, Einfriedung und Bebauung freizuhalten, um das Wenden von Abfalltransportfahrzeugen zu ermöglichen. *** bei den BAUFELDERN Nr. 2.20, 2.26, 2.31, 2.37, 2.42, 2.47: Die Lage der Grundstückszufahrt wurde im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich. Zulässiger Haustyp EH = Einzelhaus, DH = Doppelhaushälfte Der zulässige Haustyp ist durch die Stadt Remagen vorgegeben. Die Stadt Remagen behält sich das Recht vor, bei entsprechender Nachfrage zwei Doppelhausgrundstücke zu vereinigen, um dort ein Einzelhaus realisieren zu können. Berücksichtigung von Bewerbungen für Doppelhaushälften (Ausnahme BF 2.24 und 2.25) nur unter Vorbehalt. Eine Bewerbung zur Realisierung einer Doppelhaushälfte für ein Nachbargrundstück muss vorliegen. Bauzone Der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 „Lange Fuhr“ sieht Bauzonen mit unterschiedlichen planungsrechtlichen Festsetzungen vor. Auf den nachfolgenden Seiten sind die wichtigsten Festsetzungen dargestellt. 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 6 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Hinweis: Die Vermessung der Grundstücke wird derzeit durchgeführt. Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei den Angaben zur Grundstücksgröße um Planzahlen handelt. Geringfügige Abweichungen nach Vorlage der amtlichen Vermessungsergebnisse sind möglich. Planungsrechtliche Vorgaben Was und wie im Baugebiet Lange Fuhr gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 „Lange Fuhr“ in der aktuellen Fassung der Stadt Remagen. Diesbezüglich wird zur Vorbereitung der Bauunterlagen eine Abstimmung mit der Stadt Remagen empfohlen. Die vollständigen textlichen Festsetzungen sowie einen Auszug aus der Planzeichnung kann die Stadt Remagen Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Der Bebauungsplan kann bei der Bauverwaltung der Stadt Remagen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie finden die Unterlagen aber auch im Internet auf der Homepage der Stadt Remagen. Der Bebauungsplan sieht u. a. folgende Festsetzungen vor: Bauzone WA 1: Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 3 Wohneinheiten pro Wohnhaus Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet – WA – Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut) Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30° Bauzone WA 2: Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet – WA – Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut) Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30° 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 7 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Bauzone WA 3: Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet – WA – Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut) Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30° Bauzone WA 4: Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet – WA – Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut) Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30° Bauzone WA 5: Doppelhaushälfte mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet – WA – Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Traufhöhe: max. 4,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Der Drempel (Kniestock) darf max. 1,2 m betragen (senkrechte Höhendifferenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Schnitt aufgehendes Mauerwerk mit der Dachaußenhaut) Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45°, Walmdach/Zeltdach mit einer Dachneigung zwischen 12° - 45° oder Pultdach mit einer Dachneigung von 12° - 30° 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 8 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Die Grundstücksvergabe Die Vergabe und Vorplanung Haben wir Ihr Interesse am Wohngebiet „Lange Fuhr“ geweckt? Dann bewerben Sie sich für das von Ihnen favorisierte Grundstück. Sie können sich auch gleichzeitig für mehrere Grundstücke bewerben. Hierzu füllen Sie bitte den beiliegenden Bewerbungsbogen aus und senden Ihn an DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Regionalbüro Bonn Herr René Nürnberger Hochstadenring 50 53119 Bonn Telefon: Telefax: E-Mail: 0228.555.237-60 0228.555.237-91 [email protected] Die Grundstücksvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. 2. Eingangsdatum der Bewerbung bei der DSK (Datum des Eingangsstempels der DSK) Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Anzahl) Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei der DSK berücksichtigt. Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen für ein Grundstück am gleichen Tage bei der DSK eingehen, erfolgt die Grundstücksvergabe auf Grundlage der Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sie sollten sich daher zeitnah um ein Grundstück bewerben. Sie können sich auf mehrere Grundstücke gleichzeitig bewerben und die Reihenfolge Ihrer Wunschgrundstücke angeben. Die Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder wird in dem Bewerbungsbogen abgefragt (Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise z.B. Geburtsurkunde der Bewerbung bei). Für Rückfragen zum Vergabeverfahren stehen wir gerne zur Verfügung. Reservierung Sollten Sie den Zuschlag für ein Grundstück erhalten, ist eine Reservierungsanzahlung in Höhe von ca. 3% des im Exposé genannten Kaufpreises zu zahlen. Dieser Betrag wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Das Erwerbsangebot muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Kriterium ist der Eingang bei der DSK) angenommen werden, andernfalls erhält der nächste Bewerber das Angebot zum Erwerb des Grundstückes. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Vorlage der neu gebildeten Flurstücke und des Versands des Kaufvertrages an das Notariat ist der Kaufvertrag zu beurkunden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Beurkundung erfolgt, erlischt die Zuschlagserteilung automatisch und das Grundstück wird dem nächsten Bewerber angeboten. Die Reservierungszahlung wird in diesem Fall als Entschädigung für den entstandenen Aufwand betrachtet und nicht zurückgezahlt. Allgemeine Bedingungen für die Vergabe: ▬ Stellung eines Bauantrages spätestens 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages und ▬ Fertigstellung des Gebäudes innerhalb von 2 Jahren nach dem Tag der Kaufpreiszahlung. Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe von Grundstücken das Recht vor, von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen. 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 9 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Besondere Hinweise Bauverpflichtung Das Wohngebiet „Lange Fuhr“ wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „RemagenSüd“ entwickelt. Gemäß § 169 Abs.6 BauGB ist die Stadt Remagen beim Grundstücksverkauf in städtebaulichen Entwicklungsbereichen an besondere Vorschriften gebunden. Die Grundstücke dürfen nur an Bauwillige veräußert werden, die sich verpflichten, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen. Daher wird in den Kaufverträgen eine „Bauverpflichtung“ vereinbart, nach der sich der Käufer verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Kaufpreiszahlung die Bebauung des Grundstückes abzuschließen. Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag weitere Regelungen: ▬ In einem freistehenden Einfamilienhaus bzw. in einer Doppelhaushälfte dürfen maximal zwei (in Zone WA 1 max. 3) Wohneinheiten realisiert werden. ▬ Bei der Realisierung eines Doppelhauses haben sich die beiden Bauherren hinsichtlich der Gestaltung (Bauweise, insbesondere hinsichtlich Kubatur, Geschossigkeit, Firstrichtung, Traufhöhe sowie Dachform und –neigung) untereinander abzustimmen. Sofern dies im Vorfeld nicht erfolgt, richten sich die Gestaltungsvorgaben nach den Bauantragsunterlagen des ersten Antragstellers. Kampfmittelräumdienst Die Flächen wurden bislang landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der historischen Erkundung liegen keine Erkenntnisse über mögliche Bombentrichter vor. Eine Kontamination mit Kriegsaltlasten (z.B. Blindgänger) ist nicht bekannt, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Bebauung wird seitens der Stadt Remagen die Beauftragung einer geeigneten Fachfirma zur Kampfmittelsondierung empfohlen. Nachhaltig Bauen und Wohnen Ein durchdachtes Energiekonzept ist ein wichtiger Bestandteil eines zeitgemäßen Hauses. Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zum Einsatz von erneuerbaren Energieformen werden vom Bund oder vom Land finanziell gefördert. Über aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich u.a. auf den Internetseiten der KfWBank (www.kfw.de) oder der Energieagentur Rheinland-Pfalz (www.energieagentur.rlp.de) ausführlich informieren. 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 10 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Stadt Remagen Wohngebiet „Lange Fuhr“ Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken Bewerber Name/n Vorname/n Name/n Vorname/n wohnhaft in Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Ich / Wir habe(n) Interesse an einem Grundstückserwerb im Wohngebiet „Lange Fuhr“ Bewerbung um folgende Grundstücke: Priorität Dauerhaft im Haushalt lebende minderjährige Kinder: (Bitte Geburtsurkunde beifügen) Grundstücksnummer Name des Kindes Geburtsdatum 1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle Angaben zum geplanten Bauvorhaben freistehendes Einfamilienhaus Doppelhaushälfte Zutreffendes bitte ankreuzen Ich / wir werde(n) mich / uns im Rahmen des Grundstückskaufvertrages ferner verpflichten das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der Stadt Remagen zu bebauen. Sollte(n) ich / wir diese Frist nicht einhalten, steht der Stadt Remagen ein Rückkaufs- und Neuvergaberecht zu. Bei den mit * versehenen Grundstücken ist uns bekannt, dass wir uns verpflichten, gemäß der EnEV ein KFW-55 oder besser zu bauen. Ich / Wir bestätige(n) die Richtigkeit meiner / unserer Angaben. Datum, Ort 5176E_Lange Fuhr_Expose_22_10_2015 Unterschrift 11 22.10.2015 Haftungsausschluss: Diese Unterlage stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
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