Top-Versorgung für Lufthansa-Kabinenmitarbeiter/innen Beispielkarriere Flugbegleiter/in in Vollzeit (Einstiegsalter 28): Wer länger als bis zum 56. Lebensjahr fliegt, kann seine Rente ab Alter 63 beziehungsweise 65 erhöhen 710 € 910 € 710 € GRV Altsystem bAV 264.000 € 43 %* Neusystem bAV 710 € 990 € 710 € Fliegen bis 60 Jahre Rente ab 63 Jahre** 1.030 € 710 € 1.030 € 710 € Fliegen bis 63 Jahre Rente ab 63 Jahre Fliegen bis 65 Jahre Rente ab 65 Jahre 1.090 € 710 € 1.090 € 710 € Rentenerhöhung durch längeres Fliegen 450 € 57 %* 167.000 € 990 € 70 %* 870 € 87 %* 1.450 € 1.270 € 720 € 1.270 € 720 € 90.000 € Fliegen bis 58 Jahre Rente ab 63 Jahre** 1.110 € 950 € GRV Altsystem bAV 41 %* Neusystem bAV Fliegen bis 63 Jahre Rente ab 63 Jahre Fliegen bis 65 Jahre Rente ab 65 Jahre 950 € 1.220 € 950 € 1.280 € 950 € 1.280 € 950 € 1.360 € 950 € 1.360 € 950 € Rentenerhöhung durch längeres Fliegen 55 %* 610 € 1.170 € 68 %* 85 %* 1.950 € 1.590 € 960 € 1.590 € 960 € 225.000 € Fliegen bis 60 Jahre Rente ab 63 Jahre** 1.220 € 121.000 € Fliegen bis 58 Jahre Rente ab 63 Jahre** ab 65 Jahren 5.020 € letztes Grundgehalt inkl. PII-Zulage betriebliche Altersversorgung (bAV) 950 € ab 63 Jahren Wer länger fliegt, kann anstelle der Rentenerhöhung auch eine Einmalzahlung wählen Wer länger als bis zum 56. Lebensjahr fliegt, kann seine Rente ab Alter 63 beziehungsweise 65 erhöhen 1.110 € ab 60 Jahren 98 Prozent entsprechen 3.660 Euro. In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhält ein langjährig Versicherter (35 Versicherungsjahre) durchschnittlich 1.079 Euro Altersrente.*** Beispielkarriere Purser II in Vollzeit (Einstiegsalter 28): Fliegen bis 55 Jahre Rente ab 63 Jahre** ab 58 Jahren 98 %* 1.670 € * Versorgungsgrad aus GRV und bAV (ohne Versorgungskasse Kabine) in Bezug auf das letzte Grundgehalt (ohne Schichtzulage, MFH, etc.) ** In der Zeit bis zum 63. Lebensjahr (gesetzlicher Renteneintritt) erhält der Kabinenmitarbeiter eine Übergangsversorgung, die er bereits ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Beansprucht ein Kabinenmitarbeiter ab dem 56. Lebensjahr die Übergangsversorgung, erhält er dieselbe Leistung wie früher. *** Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenbestand am 31.12.2014 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 284.000 € 910 € 2.250 € * Versorgungsgrad aus GRV und bAV (ohne Versorgungskasse Kabine) in Bezug auf das letzte Grundgehalt inklusive PII-Zulage (ohne Schichtzulage, MFH, etc.) ** In der Zeit bis zum 63. Lebensjahr (gesetzlicher Renteneintritt) erhält der Kabinenmitarbeiter eine Übergangsversorgung, die er bereits ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Beansprucht ein Kabinenmitarbeiter ab dem 56. Lebensjahr die Übergangsversorgung, erhält er dieselbe Leistung wie früher. *** Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenbestand am 31.12.2014 355.000 € Fliegen bis 55 Jahre Rente ab 63 Jahre** 3.740 € letztes Grundgehalt betriebliche Altersversorgung (bAV) 381.000 € Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Wer länger fliegt, kann anstelle der Rentenerhöhung auch eine Einmalzahlung wählen 96 %* ab 58 Jahren ab 60 Jahren ab 63 Jahren ab 65 Jahren 96 Prozent entsprechen 4.800 Euro. In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhält ein langjährig Versicherter (35 Versicherungsjahre) durchschnittlich 1.079 Euro Altersrente.*** Dieses Schaubild wählt bewusst zwei Beispiele für junge Mitarbeiter, die das neue System auf Grundlage des Lufthansa-Angebots durchlaufen. So wird das volle Potenzial der neuen Versorgung deutlich. Diese Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine langfristige Rendite von 5,5 Prozent erreicht wird. Das ist realistisch: Die Rendite der aktuellen Lufthansa Kapitalanlage für die Versorgungsverpflichtungen betrug im Jahr 2014 6,5 Prozent. In der Grafik sind die Gesetzliche Rentenversicherung und die rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung abgebildet. Die mitarbeiterfinanzierte ‚Versorgungskasse Kabine‘ ist hiervon unabhängig und wird deshalb nicht aufgeführt.
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