Infografik - Lufthansa Group

Top-Versorgung für Lufthansa-Kabinenmitarbeiter/innen
Beispielkarriere Flugbegleiter/in in Vollzeit (Einstiegsalter 28):
Wer länger als bis zum 56. Lebensjahr fliegt, kann seine Rente
ab Alter 63 beziehungsweise 65 erhöhen
710 €
910 €
710 €
GRV
Altsystem bAV
264.000 €
43 %*
Neusystem bAV
710 €
990 €
710 €
Fliegen bis
60 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
1.030 €
710 €
1.030 €
710 €
Fliegen bis
63 Jahre
Rente ab
63 Jahre
Fliegen bis
65 Jahre
Rente ab
65 Jahre
1.090 €
710 €
1.090 €
710 €
Rentenerhöhung durch
längeres Fliegen
450 €
57 %*
167.000 €
990 €
70 %*
870 €
87 %*
1.450 €
1.270 €
720 €
1.270 €
720 €
90.000 €
Fliegen bis
58 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
1.110 €
950 €
GRV
Altsystem bAV
41 %*
Neusystem bAV
Fliegen bis
63 Jahre
Rente ab
63 Jahre
Fliegen bis
65 Jahre
Rente ab
65 Jahre
950 €
1.220 €
950 €
1.280 €
950 €
1.280 €
950 €
1.360 €
950 €
1.360 €
950 €
Rentenerhöhung durch
längeres Fliegen
55 %*
610 €
1.170 €
68 %*
85 %*
1.950 €
1.590 €
960 €
1.590 €
960 €
225.000 €
Fliegen bis
60 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
1.220 €
121.000 €
Fliegen bis
58 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
ab
65 Jahren
5.020 €
letztes Grundgehalt
inkl. PII-Zulage
betriebliche
Altersversorgung (bAV)
950 €
ab
63 Jahren
Wer länger fliegt, kann anstelle der Rentenerhöhung auch eine Einmalzahlung wählen
Wer länger als bis zum 56. Lebensjahr fliegt, kann seine Rente
ab Alter 63 beziehungsweise 65 erhöhen
1.110 €
ab
60 Jahren
98 Prozent entsprechen 3.660 Euro.
In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
erhält ein langjährig Versicherter
(35 Versicherungsjahre) durchschnittlich
1.079 Euro Altersrente.***
Beispielkarriere Purser II in Vollzeit (Einstiegsalter 28):
Fliegen bis
55 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
ab
58 Jahren
98 %*
1.670 €
* Versorgungsgrad aus GRV und bAV (ohne Versorgungskasse Kabine) in Bezug auf das letzte Grundgehalt
(ohne Schichtzulage, MFH, etc.)
** In der Zeit bis zum 63. Lebensjahr (gesetzlicher Renteneintritt) erhält der Kabinenmitarbeiter eine Übergangsversorgung, die er bereits ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Beansprucht ein Kabinenmitarbeiter ab dem
56. Lebensjahr die Übergangsversorgung, erhält er dieselbe Leistung wie früher.
*** Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenbestand am 31.12.2014
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
284.000 €
910 €
2.250 €
* Versorgungsgrad aus GRV und bAV (ohne Versorgungskasse Kabine) in Bezug auf das letzte Grundgehalt inklusive PII-Zulage
(ohne Schichtzulage, MFH, etc.)
** In der Zeit bis zum 63. Lebensjahr (gesetzlicher Renteneintritt) erhält der Kabinenmitarbeiter eine Übergangsversorgung, die er bereits ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Beansprucht ein Kabinenmitarbeiter ab dem
56. Lebensjahr die Übergangsversorgung, erhält er dieselbe Leistung wie früher.
*** Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenbestand am 31.12.2014
355.000 €
Fliegen bis
55 Jahre
Rente ab
63 Jahre**
3.740 €
letztes Grundgehalt
betriebliche
Altersversorgung (bAV)
381.000 €
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wer länger fliegt, kann anstelle der Rentenerhöhung auch eine Einmalzahlung wählen
96 %*
ab
58 Jahren
ab
60 Jahren
ab
63 Jahren
ab
65 Jahren
96 Prozent entsprechen 4.800 Euro.
In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
erhält ein langjährig Versicherter
(35 Versicherungsjahre) durchschnittlich
1.079 Euro Altersrente.***
Dieses Schaubild wählt bewusst zwei Beispiele für junge Mitarbeiter, die das neue System auf Grundlage des Lufthansa-Angebots durchlaufen. So wird das volle Potenzial der neuen Versorgung deutlich. Diese Zahlen
basieren auf der Annahme, dass eine langfristige Rendite von 5,5 Prozent erreicht wird. Das ist realistisch: Die Rendite der aktuellen Lufthansa Kapitalanlage für die Versorgungsverpflichtungen
betrug im Jahr 2014 6,5 Prozent. In der Grafik sind die Gesetzliche Rentenversicherung und die rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung abgebildet. Die mitarbeiterfinanzierte ‚Versorgungskasse Kabine‘ ist hiervon
unabhängig und wird deshalb nicht aufgeführt.