Fahrtkostenregelung für Schüler aus Nürnberg Stand 02_2016

Fahrtkostenregelung für Schüler aus Nürnberg
Grundvoraussetzung
für Kostenübernahme
durch die Stadt:
Zu welcher Gruppe
gehört meine Familie?
Welche Kosten trägt
meine Familie,
welche Kosten trägt
die Stadt?
was muss ich tun?
Berechtigungskarte für
Schülerticket beantragen
Meinen Verbundpass
für Schüler besorgen
Wie bekomme ich die
Fahrmarken für den
Verbundpass?
Wie bekomme ich das
Geld für gekaufte
Marken zurück?
Der Schulweg (Fußweg) von Zuhause zur Schule ist länger als 3 km und
die Lothar-von-Faber-Schule ist die Fachoberschule mit dem geringsten
Beförderungsaufwand für meine gewählte Ausbildungsrichtung
( Zweifelsfälle)
„kinderreich“
„finanziell bedürftig“
„Selbstzahler“
(k)
(f)
(s)
Die Eltern bekommen Die Familie bekommt Die Familie hat 1 oder 2
für 3 oder mehr
Bezüge vom JobKinder, und benötigt keiKinder Kindergeld
center
ne Bezüge vom Jobcenter
Die Stadt Nürnberg gibt mir auf Antrag die
Die Familie trägt die
Fahrmarken bzw. erstattet die Kosten für die
Kosten, nur der Betrag
selbst gekauften günstigsten(!) Fahrmarken
über der Familienbe(gegebenenfalls „Schülerticket“!!)
lastungsgrenze wird auf
Antrag rückerstattet
so bald wie möglich (siehe unten)
Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die VAG abgeben, auch
vorsorglich, für die Zeit bis die kostenfreien Marken verfügbar sind!
(Siehe dazu das Informationsblatt zum Schülerticket)
entfällt (wird mit den
entfällt (wird mit den ggf. Verbundpass
Fahrmarken geliefert) Fahrmarken geliefert) beantragen
über die Schule
über die Schule
Ich kaufe Fahrmarken
 Fahrmarken
 Fahrmarken
selber und hebe sie auf
beantragen
beantragen
für die Erstattung des
mit dem Nachweis
mit dem Nachweis
eventuell übersteigenden
über das Kindergeld
vom Jobcenter
Betrages
Ich stelle einen Antrag auf Rückerstattung über die Schule
Ich brauche also und bereite vor (individuell ankreuzen):
 (k) Nachweis über das Kindergeld (Kontoauszug mit Überweisung für August) oder
 (f) Aktueller Bescheid des Jobcenters (inclusive August/September)
 (s, k, f) Einverständniserklärung Datenübermittlung durch die Schule für Schülerticket
(Webseite der Schule)
 (s, k, f) gegebenenfalls Bestellschein Verbundpass für Schüler (VAG)
Achtung: Marken für den Verbundpass sind teurer als das Schülerticket
 (s, k, f) gegebenenfalls Antrag auf Fahrtkostenerstattung (Stadt/Schule)
Die Anträge finde ich bei der VAG bzw. auf der Webseite der Stadt Nürnberg; die Schule hat die
Formulare der VAG und der Stadt Nürnberg im Allgemeinen auch vorliegen.
Wie gehe ich vor?
Als Schüler der zukünftigen 11. Klasse werde ich im Juli schriftlich zu einem Treffen in der Schule
eingeladen (Fachrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft, Gesundheit) oder komme zu einem
selbstgewählten Termin in die Schule (Fachrichtungen Gestaltung, Technik). Bei dieser Gelegenheit
 gebe ich mein Original-Zeugnis und eine einfache Kopie ab, außerdem
 gebe ich spätestens jetzt die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung für das
Schülerticket ab oder
 erhalte einen bestätigten Bestellschein für den Verbundpass oder
 sobald möglich gebe ich die Bescheinigung über das Kindergeld (August) ab *) oder
 sobald möglich gebe ich den aktuellen Bescheid des Jobcenters ab *)
*) Bewerber für die Vorklasse und Bewerber um Wiederholung tun dies, sobald feststeht, dass
sie einen Schulplatz bekommen können.
bitte wenden
Stand der Information: 16.02.2016
Schülerticket beantragen: Schülertickets sind durch die Stadt Nürnberg subventionierte Fahrmarken
für das Tarifgebiet A (Nürnberg/Fürth/Stein), die mit der Berechtigungskarte für das Schülerticket zu
benutzen sind, und nur an Schüler mit angemeldetem Wohnsitz in Nürnberg ausgegeben werden.
Diese Berechtigungskarte
 beantrage ich über die Schule, indem ich der Schule die Einverständniserklärung zur
Datenübermittlung an die Stadt Nürnberg übergebe.
Diese Erklärung muss für die Berechtigungskarte zum Schuljahresbeginn der Schule bis zum 1.
August vorliegen, andernfalls ist diese erst später verfügbar (Oktober/November). Erst später nach
Nürnberg zuziehende Schüler legen gegebenenfalls die Vorab-Meldung des Einwohnermeldeamtes
mit vor.
Verbundpass beantragen: Den ausgefüllten und bestätigten Bestellschein Verbundpass
 gebe ich mit Lichtbild bei der VAG ab.
Der normale Verbundpass ist nur notwendig, wenn Fahrten außerhalb der Stadtgebiets Nürnberg
unternommen werden sollen, die Fahrmarken sind teurer als die „Schülertickets“!
Fahrmarken beantragen: Den Antrag auf Fahrmarken stelle ich, indem ich die erforderlichen
Nachweise bei der Schule abgebe (bitte persönlich, um Missverständnisse zu vermeiden!):
 die Bescheinigung über das Kindergeld (nicht älter als August!) oder
 den aktuellen Bescheid des Jobcenters (August/September) .
Die Nachweise kann ich abgeben, sobald ich sie habe (Kopie genügt). Ich erkundige mich dabei,
ab wann die Fahrmarken in der Schule vorliegen werden.
Rückerstattung: Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung erhalte ich in der Schule oder finde ich auf
der Webseite der Stadt Nürnberg. Normalerweise nach Schuljahresende, spätestens bis 31. Oktober
 fülle ich den Antrag vollständig aus, gebe dabei auch meine Praktikumsstelle und –zeiten an,
 klebe die Marken ein
 und gebe den Antrag in der Schule ab.
Weitere Informationen:
Fahrtkosten während der Praktikumszeiten:
Sie sind als Schüler im Praktikum und grundsätzlich werden die Fahrtkosten für das Praktikum ebenso
übernommen wie für die Unterrichtszeit. Die Praktikumsstellen sind in der Regel in Nürnberg.
Wegen Informationen zu Ihrem Praktikumsplatz wenden Sie sich an Ihren Klassenleiter bzw.
Praktikumsbetreuer.
Familienbelastungsgrenze: derzeit 420 € (Stand: November 2015)
Hinweis: Falls Sie ausnahmsweise nicht persönlich kommen können, wickeln Sie Ihr Anliegen
schriftlich ab und legen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Hinweis: Das Sekretariat ist während den Sommerferien nur zu Beginn und zum Ende der
Sommerferien entsprechend besetzt. (Ferienregelung auf unserem Anrufbeantworter und auf der
Webseite).
Zweifelsfälle: Beachten Sie die Informationen auf der Webseite der Stadt Nürnberg:
www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/schulweg_fos.html .
Dort ist auch eine Distanzkarte der Nürnberger Fachoberschulen zu finden.
Wichtig: Bei allen Anträgen ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre aktuelle Adresse bei der Schule
angegeben haben und auch unter dieser Adresse polizeilich angemeldet sind.
Übrigens:
Im nächsten Schuljahr müssen Sie Ihre Anträge erneut stellen!
Stand der Information: 16.02.2016