informieren die Schüler auch nicht telefonisch von der Abfahrt des

Busaufsicht
Die Schüler, die nach der 6. Stunde Schulschluss haben, treffen sich pünktlich um 13.30 Uhr an den Bussammelstellen, steigen zügig in
ihren Bus, belegen ihre Plätze und schnallen sich an.
Die Schüler, die nach der 8. Stunde Schulschluss haben, treffen sich pün ktlich um 15.30 Uhr an den Bussammelstellen, steigen zügig in
ihren Bus, belegen ihre Plätze und schnallen sich an.
Busregeln
1.
Pünktlichkeit: Die Schüler sind pünktlich und warten morgens an der Haustür auf den Bus. Die Busfahrer klingeln nicht und
informieren die Schüler auch nicht telefonisch von der Abfahrt des Busses.
2.
Sitzplatz: Jeder Schüler erhält einen Sitzplatz, auf den er sich beim Einsteigen des Busses unverzüglich begibt. Während der
gesamten Fahrt bleibt der Schüler auf diesem Platz sitzen. Falls ein Schüler im Ausnahmefall mit einem Bus fährt (z.B.
Geburtstagsparty), weist der Busfahrer Plätze zu, die während der Fahrt nicht verlassen werden dürfen.
3.
Benehmen im Bus: Die Fenster dürfen nicht von den Kindern geöffnet werden. Während der Fahrt ist es verboten Arme, Beine oder
andere Gegenstände aus dem Fenster auszustrecken. Passanten werden nicht angesprochen oder zugerufen. Im Bus werden keine
Gegenstände herumgeworfen. Es gilt der Grundsatz: „Was du nicht willst, dass man dir tu´, das füg auch keinem andern zu!“ Alle
Kinder verhalten sich respektvoll und höflich gegenüber einander, Aufsichtspersonal und Fahrern. Die Mädchen respektieren bitte
die Kleidervorschriften des Landes, so dass bei einer eventuellen Panne oder Polizeikontrolle und dem damit verbundenen
Aussteigen aus dem Bus keinerlei Schwierigkeiten für Schüler, Fahrer oder Schule entstehen.
4.
Geräuschpegel: Während der Fahrt bleibt das Radio aus. Unterhaltungen werden in normaler Lautstärke (Zimmerlautstärke) geführt.
Es wird nicht geschrien.
5.
Gastfahrer: In Ausnahmefällen können auch Erwachsene mit dem Schulbus fahren. Dies ist vorher anzukündigen und nur möglich
wenn freie Plätze vorhanden sind. Wir behalten uns vor, ein Entgelt zu erheben. Bei Gastfahrten von Kindern (z.B. bei
Geburtstagsfeiern oder Übernachtungsgästen etc.) bitten wir die Eltern ebenfalls mindestens einen Tag vorher um Absprache mit
der Schule.
6.
Anschnallpflicht: Es gilt Anschnallpflicht. Das Aufstehen und Öffnen der Gurte erfolgt erst, wenn der Bus steht und der Fahrer zum
Aussteigen auffordert. Nach dem Aufstehen wird der Gurt wieder eingeklickt. Die Schule übernimmt keine Verantwortung beim
nicht Anschnallen der Gurte der Kinder.
Bei wiederholtem Verstoss gegen die Regeln werden Verwarnungen ausgesprochen:
1. Verwarnung: Der Schüler wird Frau Mamaghani/ Herrn Bakhshesh gemeldet.
Gespräch Schüler – Klassenlehrer + Info an die Eltern
2. Verwarnung: Der Schüler wird der Schulleitung gemeldet.
Gespräch Schüler – Schulleitung + Info an die Eltern
Ggf. Ausschluss von der Schulbusfahrt für einen Tag.*
3. Verwarnung: Gespräch Eltern – Schulleitung – Schüler
Ggf Ausschluss von der Schulbusfahrt für eine Woche und Info an die Eltern.*
4. Gespräch Eltern – Schulleitung – Schüler
Gelesen und akzeptiert
Ggf. genereller Ausschluss vom Schulbustransport. **
*Das Busgeld fällt jeweils weiter an.
** Bereits gezahltes Busgeld wird nicht erstattet.
(Eltern oder Erziehungsberechtige)