Wir hoffen, dass wir Sie wieder recht zahlreich

graben-neudorf.de
Mitteilungsblatt der
42
Richard Goerg/iStock/Thinkstock
Donnerstag
15.10.2015
Gemarkungsputzete
10:00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium
• Musikalische Umrahmung durch den
Kirchenchor
• Zum Einzug in die Kirche spielt der Musikverein
Concordia Neudorf
Seite 8
daizuoxin/iStock/Thinkstock
am Freitag, 30.10.2015
Grünabfallsammelplätze
Kaffee und Kuchen ab ca. 12. 30 Uhr
Seite 6
Abendessen ab ca. 17. 30 Uhr:
• Wurstsalat mit Brötchen oder Pommes
• Russische Eier auf Kartoffelsalat
• Kürbiscremesuppe
tiler84/iStock/Thinkstock
Öffnungszeiten
Programm:
12.00 Uhr: Harmonikafreunde Neudorf
15.00 Uhr: Kindergarten St. Josef
16.30 Uhr: MGV Frohsinn
17.30 Uhr: Kirchenchor
Weihnachtsbäume für
öffentliche Plätze gesucht
surfi/iStock/Thinkstock
Seite 8
Sprechstunden des Försters
donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 208
Seite 5
Mittagessen ab 11. 30 Uhr:
• Zwiebelrostbraten, Spätzle und Salat
• Schnitzel mit Pommes und Salat
• Rahmchampignons mit Spätzle
Wir hoffen, dass wir Sie wieder recht
zahlreich begrüßen dürfen!!!
Wichtige Rufnummern und Adressen
2 | Wichtige Rufnummern und Adressen
Feuerwehr Notruf 112
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 15. Oktober 2015 · Nr. 42
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00-18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
07255/9378
07256/9329-0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 01806072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 - 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 18.00 - 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 - 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Hardt
07247/89922
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Mobiler Sozialer Dienst
Einsatzleitung Frau Brodozic von 8.00 bis 18.00 Uhr
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
Ihr Pflegeteam A. Gess
07255/725006
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
07255/76020
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
0800/1110111
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe - Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/9366029
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
07244/77040
0171/220 88 84
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle - Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
Wichtige Rufnummern und Adressen
Polizei Notruf 110
MVV Energie
Notfälle - Erdgas
Servicehotline – Erdgas
0800/2901000
0800/6882255
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
0170/6302983
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
17.10. und 18.10.2015
N. Schneider, Mittelpfad 25, 76351 Linkenheim-Hochstetten,
Tel.: 07247/1212
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803.
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Fr. 16.10.2015
Südstadt-Apotheke, Bruchsal
Hardfeldplatz 6, Tel.: 07251 - 8 14 41
Sa. 17.10.2015
Schloss-Apotheke, Bruchsal
Schloßstr. 1, Tel.: 07251 - 1 34 11
So. 18.10.2015
Engel-Apotheke, Neudorf, Ot. Neudorf
Mannheimer Str. 88, Tel.: 07255 - 51 01
Mo. 19.10.2015
von-Hutten-Apotheke, Huttenheim
Waldstr. 44, Tel.: 07256 - 94 44 33
Di. 20.10.2015
Markt-Apotheke, Philippsburg
Rote-Tor-Str. 1, Tel.: 07256 - 54 09
Mi. 21.10.2015
Ring-Apotheke, Wiesental
Robert-Koch-Str. 18, Tel.: 07254 - 9 23 90
Do. 22.10.2015
Hardt-Apotheke, Hochstetten
Mittelpfad 23, Tel.: 07247 - 94 49 36
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Hans D.
Reinwald oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Nachhaltigkeit
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Bezugspreis: halbjährlich 18,90 € inkl.
Zustellung.
Einzelverkaufspreis: 0,90 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf ·15. Oktober 2015 · Nr. 42
Wichtige Rufnummern und Adressen | 3
Einladung
Einladung zum Seniorennachmittag
Seniorennachmittag
Liebe
LiebeSeniorinnen
Seniorinnen und
und Senioren!
Senioren!
Die
herzlich zum
zum Seniorennachmittag
Seniorennachmittagam
am
DieGemeinde
GemeindeGraben-Neudorf
Graben-Neudorf lädt
lädt Sie alle sehr herzlich
Donnerstag,
14.00 Uhr
Uhr
Donnerstag, 05.11.2015, 14.00
Pestalozzi-Halle
in die Pestalozzi-Halle
ein.
ein.
Freuen Sie
Sie sich
sich auf
auf einen
einen gemütlichen
gemütlichen Nachmittag mit
Freuen
mit kurzweiligem
kurzweiligem Programm
Programm inin froher
froher
Runde.
Für
die
musikalische
Umrahmung
und
das
leibliche
Wohl
ist
bestens
Runde. Für die musikalische Umrahmung
leibliche Wohl ist bestensgesorgt.
gesorgt.
FürGehbehinderte
Gehbehinderte ist
ist ein
ein Abholdienst
Abholdienst ab 13.30 Uhr an folgenden
Für
folgenden Stellen
Stellen eingerichtet:
eingerichtet:
KircheSt.
St. Nikolaus
Nikolaus
--Kirche
Winterschule
OT Graben
Graben (Schulstr.
(Schulstr. 10)
10)
- Winterschule OT
- Pfarrzentrum
Pfarrzentrum Don
DonBosco
Bosco
-- Mannheimer
Str.
Mannheimer Str. 15
15
sowienach
nachbesonderer
besonderer Vereinbarung
Vereinbarung mit
mit Frau
Frau Kistner,
sowie
Kistner, Tel.
Tel. 901-201.
901-201.
AufIhr
IhrKommen
Kommenfreuen
freuen sich
sich Gemeinderat
Gemeinderat und
und Verwaltung
Auf
Verwaltung sowie
sowie die
die Mitwirkenden
Mitwirkendensehr.
sehr.
gez.Hans
HansD.
D.Reinwald
Reinwald
gez.
Bürgermeister
Bürgermeister
Einladung zum Seniorennachmittag
wird die Straße lediglich für Fahrzeuge bis zu 2,8 t befahrbar
Der Bürgermeister informiert
sein. Ein Ausbau für den Schwerlastverkehr hätte eine Neutrassierung bzw. Verbreiterung der Fahrbahn erforderlich gemacht,
was aus finanziellen bzw. naturschutzrechtlichen Gründen nicht
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
war.
Die Seniorennachmittag
Kosten der Sanierung werden
Die Gemeinde Graben-Neudorf
lädt Sie alle sehrmöglich
herzlich
zum
am sich voraussichtlich auf ca. 850.000,- € belaufen. Dies entspricht der Summe, die
zu Beginn meines Berichtes möchte ich nochmals den Jubilaren
der Landkreis Karlsruhe vom Regierungspräsidium Karlsruhe für
der vergangenen Zeit meine herzlichen Glückwünsche
übermitDonnerstag,
05.11.2015,
14.00 Uhr
die Unterhaltungsrückstände
erhalten hat. Etwaige Mehrkosteln.
in die Pestalozzi-Halle
ten wären von der Stadt Stutensee zu übernehmen. Wie von
So feierte am Dienstag, 06.10.2015 Christa Edith Wörz, Rheinstr. der Landkreisverwaltung mitgeteilt, soll die Sanierung bis Ende
ein.
32 ihren 80. Geburtstag. Am Donnerstag, 08.10.2015 feierte Alf- Oktober 2015 abgeschlossen sein.
red Horn, Buberweg 2a seinen 80. Geburtstag und am 09.10.2015
Sie sich
auf einen 2gemütlichen
Nachmittag mit kurzweiligem Programm in froher
feierte Else Freuen
Karolina Steinel,
Johannisgrund
ihren 91. GeburtsRunde.
Für
die
musikalische
Umrahmung
und das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
tag. Am Samstag, 10.10.2015 feierte Helmut Patzschke, BismarckBlumenschmuckwettbewerb OT Graben
str. 56 seinen 85. Geburtstag und am 11.10.2015 feierte Erna
Frida Roth, Kantstr.
5 ihren 92. Geburtstag.
Für Gehbehinderte
ist ein Abholdienst ab 13.30 Zum
Uhr an
folgenden
Stellen
eingerichtet:
ersten
Mal in der
Festhalle
Graben fand die diesjährige
Allen genannten und nicht genannten Jubilaren möchte ich auf Preisverleihung des Blumenschmuckwettbewerbes 2015 im OT
diesem Wege nochmals herzlich gratulieren und damit die bes- Graben statt. Insgesamt konnten 76 Preisträger ausgezeichnet
- Kirche St. Nikolaus
- Pfarrzentrum Don Bosco
ten Wünsche auf viele weitere Lebensjahre und gute Gesundheit werden, was gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg (65)
Winterschule
OT
Graben
(Schulstr.
10)
- Mannheimer Str. 15
verbinden.
bedeutet. Die Bewertungskommission des Obst- und Gartenbauvereins Graben, unter der Leitung von Herrn Fritz Zimmermann,
sowie
besonderer
Tel. 38
901-201.
vergab dabei
4. Preise, 20 3. Preise, 13 2. Preise und 5 1. Preise.
Sanierung
dernach
L 560
zwischenVereinbarung
Graben undmit Frau Kistner,
Mit
einem
1.
Preis für vorbildlichen Blumenschmuck konnten
Friedrichstal
Auf Ihr Kommen freuen sich Gemeinderat und Verwaltung
sowieBahnhofstr.
die Mitwirkenden
sehr.
Elisabeth Schäfer,
15, Hubert
Fies, Bahnhofstr. 21,
Seit vergangener Woche laufen die Sanierungsarbeiten an der Karin Lofink, Friedrichstaler Str. 23, Franz Müller, Kußmaulstr.
ehemaligen L 560 zwischen dem OT Graben und Stutensee- 8 und Petra Ludin, Kaiserstr. 35 ausgezeichnet werden. Neben
Friedrichstal, die voraussichtlich bis Ende des Monats andauern den Ausgezeichneten wurden von der Bewertungskommission
gez. Hans D. Reinwald
werden. Erst nachdem der Landkreis Karlsruhe bereit war, die- allerdings mehrere hundert Anwesen in Graben-Neudorf begutBürgermeister
sen Straßenabschnitt
in seiner Baulast vom Land zu überneh- achtet und insgesamt 137 bewertet. Allen Preisträgern möchte
men, war eine Sanierung möglich geworden. Schon seit Jahren ich auf diesem Wege nochmals herzlich für die Aufwertung und
befand sich die Straße zwischen Stutensee-Friedrichstal und Verschönerung unseres Ortsbildes danken. Bitte lassen Sie auch
dem Anschluss an die Ortsumgehung der B 36 in einem äußerst in den kommenden Jahren Blumen in unserer Gemeinde spremaroden Zustand. Dies führte dazu, dass die frühere Landstra- chen. Ein großer Dank gilt auch den Bewertern des Obst- und
Gartenbauvereins Graben mit Fritz Zimmermann an der Spitze.
ße im JahreC:\Users\kistbi\AppData\Roaming\REGISAFE\Storage\27\Mitteilungsblatt.doc
2010 für den Schwerlastverkehr gesperrt werden
KB
Auch der Bezirksvorsitzende der Obst- und Gartenbauvereine
musste. Ohne
die
jetzige
Sanierung
durch
den
Landkreis
und
C:\Users\kistbi\AppData\Roaming\REGISAFE\Storage\27\Mitteilungsblatt.doc KB
die Übernahme der Straßenbaulast hätte bereits in diesem Jahr Hardt, Dr. Rainer Oberacker, dankte den Preisträgern für ihr voreine vollständige Sperrung gedroht. Auch nach der Sanierung bildliches Engagement.
Liebe Seniorinnen und Senioren!
4 | Wichtige Rufnummern und Adressen
Neubürgerempfang 2015
Am Freitag, 09.10.2015 fand zum dritten Mal der Neubürgerempfang der Gemeinde Graben-Neudorf in der Gemeindebibliothek
statt. Mit diesem Empfang möchte die Gemeinde allen zugezogenen Neubürgerinnen und Neubürgern zeigen, wie willkommen sie in Graben-Neudorf sind. Im Rahmen des Neubürgerempfangs wurde den Anwesenden die Gemeinde Graben-Neudorf
näher vorgestellt. Gleichzeitig erhielten die Vertreter der Kirchengemeinden, der Vereine sowie der Schulen Gelegenheit, ihre
Arbeit vorzustellen. Der Neubürgerempfang sagt daher nicht nur
„Willkommen“, er bietet die Gelegenheit, mehr über den neuen
Wohnort zu erfahren sowie in zwangloser Atmosphäre einige
Vertreter unserer Gemeinde, Institutionen und Vereine kennenzulernen. Diese Gelegenheit wurde wieder von zahlreichen Neubürgerinnen und Neubürgern wahrgenommen.
Begrüßung der Neugeborenen
Wieder auf große Resonanz stieß die Begrüßung der Neugeborenen im Alter von 0 – 12 Monaten bzw. der frischgebackenen
Eltern im Jugendzentrum am Donnerstag, 08.10.2015, zu der die
Gemeindeverwaltung eingeladen hatte. Die Gemeinde GrabenNeudorf verfügt mit der Initiative „Frühe Hilfe“, dem Familienzentrum, dem Tageselternverein, den Kindergärten sowie vielen
anderen Einrichtungen über ein funktionierendes Netzwerk zu
Kindeswohl und Kindesgesundheit, deren Akteure ihre Familienangebote präsentierten. Damit sich die Eltern entspannt über
die vielfältigen Angebote informieren konnten, hielt das Familienzentrum ein begleitendes Spielangebot für Geschwisterkinder
vor. Das Familienzentrum selbst präsentierte hierbei seine vielfältigen Angebote wie Elterncafé, „Frühe Hilfe“ und vieles weitere
mehr. Für Fragen in Sachen Familienangebote steht auch die
Gemeindeverwaltung, Frau Lieb, unter der Nr. 07255/901-303
zur Verfügung.
In seiner Sitzung vom 12.10.2015 befasste sich der Gemeinderat
mit folgenden Tagesordnungspunkten:
1. Gemeindewald
Waldbericht 2015 und Haushalt 2016
Der Gemeinderat befasst sich alljährlich, vor der Aufstellung des
Haushaltsplanes für das kommende Jahr, mit der Situation der
notwendigen Maßnahmen im Gemeindewald. Der von Revierleiter Martin Schmidt eingereichte Haushaltsplanentwurf 2016 sieht
im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 265.500,-- €
und Ausgaben in Höhe von 257.000,-- € vor. Für das Haushaltsjahr 2016 ist somit im Verwaltungshaushalt ein Überschuss von
8.500,-- € geplant.
Im Vermögenshaushalt wird vom Bauamt die Sanierung von drei
Brücken (Durchlass Hirschgraben, Wirtschaftsweg über die Bahn
in Abt. 9 und Durchlass Hirschgraben, Waldweg) mit einem Kostenaufwand von 450.000,-- € vorgeschlagen. Nach derzeitigem
Stand können hierfür Fördermittel des Landes für Brückensanierung in Höhe von 40% beantragt werden. Im Rahmen der Sitzung
erläuterten Forstdirektor Dr. Eichkorn und Revierleiter Martin
Schmidt den Waldbericht für das Jahr 2015, den Hiebsplan 2016
und die Arbeitsplanung 2016.
Der Winter 2014/2015 brachte keine forstlichen Probleme, da er
sehr mild und trocken war. Problematisch war die Trockenheit
und Hitze im Juni und Juli, hierdurch haben die Ersatzaufforstungsflächen stark gelitten. Der Flug der Maikäfer war wenig
spektakulär und die Fraßschäden durch Frostspanner fielen
geringer aus gegenüber den Vorjahren. Zum Schutze der Waldbesucher wurden im Bereich der Sportplätze Graben sowie des
Grill- und Spielplatzes Schutzmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner vorgenommen.
Die Erlenerkrankung stagniert zzt. etwas und die Bestände stabilisieren sich. Die Schäden durch das Eschentriebsterben sind
stark gestiegen, in allen Eschenbeständen stehen absterbende
und abgestorbene Bäume. Der Einschlag in der zurückliegenden
Saison war stark geprägt durch das Roden der Waldflächen, die
der SEW zur Verfügung gestellt werden. Der Holzmarkt lief in
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 15. Oktober 2015 · Nr. 42
der zurückliegenden Zeit gut, sowohl Mengennachfragen und
Preise beim Stammholz waren zufriedenstellend. Aufgrund des
milden Winters war die Nachfrage nach Brennholz etwas geringer, Schlagraum wurde in drei Versteigerungen angeboten, 180
Lose wurden beboten und zugeteilt. Im Herbst 2014 wurde eine
Waldkalkung durchgeführt, die Gemeinde erhielt hierfür Mittel
des Bundes und der EU. Der Hiebsplan 2016 sieht einen Einschlag von 5000 Festmetern vor. Neu gepflanzt wird im Herbst
2016 die Ausgleichsfläche entlang der Straße nach Rußheim,
südöstlich angrenzend an die Abteilung 3 / 4 h 7. Als Baumarten
sind hierfür Eiche und Hainbuche vorgesehen. Hierfür wird die
Fläche eingezäunt werden. Die Wege im Gemeindewald sind in
einem sehr guten Zustand, sodass in 2016 nur Arbeiten zur Erhaltung der Substanz vorgesehen sind. Nach eingehender Beratung
beschloss der Gemeinderat, den vorgelegten Haushaltsplan und
Entwurf 2016 sowie den Hiebsplan und die Arbeitsplanung für
2016. Vom Waldbericht nahm der Gemeinderat Kenntnis.
2. Bebauungsplan Rheinstraße/Wilhelmstraße
Aufstellungsbeschluss
In der Gemeinde Graben-Neudorf besteht nach wie vor Bedarf,
die Wohnraumsituation in der Bevölkerung zu verbessern. Das
Gebiet zwischen Schloßstraße, Rheinstraße, Wilhelmstraße sowie
Karlsruher Straße, war bisher nicht überplant und danach als
unbeplanter Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zu bewerten. Demnach sind nur Vorhaben zulässig, wenn sie nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflächen, die bebaut werden sollen, sich in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert
ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für dieses Quartier
soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht werden, die
städtebaulich verträglich ist und auf die Belange der Anwohner
Rücksicht nimmt. Durch den Bebauungsplan soll ein städtebauliches Gesamtkonzept geplant und entwickelt werden. Zur
Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich kann die
Gemeinde eine Veränderungssperre beschließen, dass Vorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden dürfen sowie erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Möglich bleiben dennoch bauliche Vorhaben, sofern überwiegende
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, sodass von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden kann.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die
Aufstellung des Bebauungsplans Rheinstraße/Wilhelmstraße und
beschloss eine Verhinderungssperre für diesen Bereich. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro Fischer
aus Mannheim mit den weiteren Planungen zu beauftragen.
3. Haushaltsplanentwurf 2016 für den Betrieb
des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums
sowie der Schulsozialarbeit
Der Caritasverband hat mit Schreiben vom 12.08.2015 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 für den Betrieb des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums und der Schulsozialarbeit
vorgelegt. Des Weiteren wurden die Haushaltsansätze für die
Projekte NINA, MAUS, Ferienbetreuung und der Aktion Ferienspaß vorgelegt, die jedoch im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015
unverändert geblieben sind. Die Kosten für den Betrieb Kinder-,
Jugend- und Familienzentrum belaufen sich auf 120.750,-- €, was
gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres eine Kostensteigerung in Höhe von 6.130,-- € ausmacht. Grund hierfür ist, dass
der Tarifvertrag mit den Beschäftigten zum 28.02.2016 ausläuft
und eine Tariferhöhung von 3% eingeplant wurde. Zudem steigen ab dem 01.01.2016 die Beiträge der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse um 0,5%. Die Kosten für die 75%-Stelle der
Schulsozialarbeiterin belaufen sich auf 57.825,-- €. Der Ansatz
fällt in diesem Jahr um 3.215,-- € höher aus. Grund hierfür ist, wie
bereits erwähnt, die tarifliche Erhöhung der Löhne und Kosten
für die Zusatzversorgungskasse. Nach eingehender Beratung des
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf ·15. Oktober 2015 · Nr. 42
vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 2016 des Caritasverbandes
Bruchsal für den Betrieb des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums sowie der Schulsozialarbeiterin. Der Gemeinderat stimmte
dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf einstimmig zu.
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am
Montag, 26.10.2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Amtliche Bekanntmachungen | 5
Sprechstunden des Bürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Termine können mit Frau Rolli/Frau
Bonelli, Tel. 901-203, vereinbart werden.
Verschiedenes
Es grüßt Sie
Ihr Bürgermeister
Hans D. Reinwald
Blumenschmuckwettbewerb 11.10.2015
Besuchen Sie die Wochenmärkte
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Foto: /Stockphoto/Thinkstock
Sollten Sie für das kommende Wochenende noch keine Planungen haben, empfehle ich Ihnen einen Besuch der Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen. Diese würden sich
über Ihren Besuch sicherlich sehr freuen.
Für heute möchte ich meinen Bericht beenden und wünsche
Ihnen für die kommende Woche alles Gute, viel Erfolg und vor
allem gute Gesundheit.
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Ämter
Forstrevier
Für den Gemeindewald Graben-Neudorf und den Kammerforst
ist Herr Revierleiter Martin Schmidt zuständig.
Sprechstunden sind jeden Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr im
Rathaus, Zimmer 208, Tel. 07255/901208.
Außerhalb der Sprechzeiten ist Herr Schmidt unter der Tel.-Nr.
07255/719575 erreichbar.
Hallenbadbesuch in Bruchsal (SaSch)
Neubürgerempfang 09.10.2015
Die Gemeinde bietet für die Einwohner/-innen für den Zeitraum,
in dem das Graben-Neudorfer Freibad geschlossen ist, verbilligte
Eintrittskarten für das Hallenbad in Bruchsal (SaSch) an und übernimmt die entstehenden Beförderungskosten für die Bahnfahrt
von Graben-Neudorf nach Bruchsal zum Hallenbad. Eintrittskarten für das Bad werden im Bürgerbüro zum Preis von 3,20 € für
Erwachsene und 2,40 € für Ermäßigte verkauft. Auch die entsprechenden Fahrscheine können im Bürgerbüro erworben werden.
Die Rückerstattung der Fahrtkosten wird im Nachhinein vorgenommen. Hierfür ist es erforderlich, den Hinfahrtfahrschein an
der Kasse des SaSch abstempeln zu lassen und die Fahrkarten
beim Bürgerbüro vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie
im Bürgerbüro des Rathauses.
Formulare
Auf der Homepage der Gemeinde (www.graben-neudorf.
de) stehen unter Rathaus & Politik/Verwaltung/Formulare
zahlreiche Formulare wie An-/Abmeldung Hundesteuer,
Mängelmitteilung an die Gemeindeverwaltung etc. bereit.
Das Umweltamt informiert
In allen Städten und Gemeinden gibt es die bewährten Grünabfallsammelplätze.
Privatpersonen können dort ohne gesonderte Gebühr eine haushaltsübliche Menge (maximal 5 Kubikmeter je Anlieferung) an
Grünabfällen abgeben.
Die Grünabfälle sind in der Regel getrennt nach grasig/krautigen
und holzigen Abfällen anzuliefern. Dabei zählen alle Grünabfälle,
die zerbrochen werden können, als holzige Abfälle.
6 | Amtliche Bekanntmachungen
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 15. Oktober 2015 · Nr. 42
Was ist zu beachten?
Liefern Sie bitte nur pflanzliche Abfälle an, die keine Müllanteile
enthalten (Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub
und Äste).
Küchen- und Speiseabfälle gehören in das Restmüllgefäß und
nicht zum Grünabfall.
Auch Fallobst und Gemüsefrüchte (Kürbisse, Tomaten usw.) zählen nicht dazu, diese sind entweder zu kompostieren oder über
die Restmülltonne zu entsorgen.
Bauschutt, Erde, Holzstumpen und Biomüll sind von der Anlieferung ausgeschlossen.
Auch Sägespäne und Sägemehl, sowie Asche gehört nicht auf
den Grünschnittplatz.
Eventuelles Verpackungsmaterial für Ihre Grünabfälle nehmen
Sie bitte wieder mit.
Ansonsten ist eine hochwertige Verwertung Ihrer Grünabfälle
nicht möglich. Ihre Grünabfälle müssen Sie selbst entladen und
in die jeweiligen Behälter einfüllen oder auf der ausgewiesenen
Lagerfläche abkippen. Nehmen Sie bitte bei der Anlieferung
Rücksicht auf andere und beachten Sie die Anweisungen des
Betriebspersonals. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Das Betriebspersonal vor Ort wird stichprobenartig bei den
Anliefernden die Herkunft der Grünabfälle erfragen. Bitte geben
Sie bereitwillig Auskunft.
Grünabfallsammelplätze
Gemeinde Graben-Neudorf
Öffnungszeiten:
Mittwoch (vom 1.3. – 31.10.)
Mittwoch (vom 1.11. – 28.02.)
Samstag
14:00 – 18:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
und 13:00 – 17:00 Uhr
Hinweis der Gemeinde:
Alle Anliefernden werden gebeten sich an die Öffnungszeiten zu
halten. Leider kommt es immer wieder zu wilden Müllablagerungen. Dies ist nicht nur für das Personal des Häckselplatzes eine
zusätzliche Belastung, sondern kann auch für den Verursacher
unangenehme Folgen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Zufahrtswegen kein
Winterdienst stattfindet. Bei entsprechender Witterung sollten
die Wege nur für wirklich dringende Anlieferungen und dann nur
mit Winterreifen befahren werden.
Herbstzeit = Drachenzeit
Auch für Drachen gibt es „Verkehrsregeln“
Überall steigen jetzt wieder die mehr oder weniger farbenfrohen
Drachen auf, an denen nicht nur die Kinder ihren Spaß haben.
Hierbei sollten aber einige „Verkehrsregeln“ beachtet werden.
Das deutsche Rechtssystem ist immer für eine Überraschung
gut.
Drachen mit einer Seillänge von über 30 Metern sind Luftfahrzeuge.
Sie sind als solche vom Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Lenkdrachen unterhalb
einer Seillänge von 30 Metern sind zwar keine Luftfahrzeuge, sie
werden aber als „Geräte, die besondere Gefahren für die Luftfahrt
mit sich bringen, ohne Luftfahrzeug zu sein” eingestuft.
Auch für sie greift die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Auch Hobby-Drohnen als unbemannte Fluggeräte (unmanned
aerial vehicles) werden immer beliebter. Sie sind Luftfahrzeuge,
wenn sie nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden. Einzelne Städte schränken bereits den Betrieb
von Hobby-Drohnen in Parks oder Grünflächen ein. Werden Drohnen kommerziell genutzt, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis, bei
Drohnen über 5 kg Gewicht sogar einer Einzelerlaubnis.
Wenn Drachen und Hobby-Drohnen auf das Grundstück eines
Dritten krachen und dort Schaden anrichten, reguliert keine
Privathaftpflicht den Schaden. Der Lenker des Drachens oder der
Hobby-Drohne haftet unbeschränkt, also mit seinem gesamten
Vermögen, das heißt mit Haus und Hof.
Es gilt zu verhindern, dass die Lenker dieser Geräte für Schäden
aufkommen müssen, die sie wirklich das letzte Hemd kosten:
· Bei einer Leinenlänge über 100 Meter ist eine Aufstiegserlaubnis der nach dem Landesrecht zuständigen Stelle erforderlich, und es muss die Erlaubnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden, von dessen Grund und Boden aus
Drachen oder Hobby-Drohne gelenkt werden.
· In unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes (auch des Modellflugplatzes) ist es verboten, Drachen steigen oder HobbyDrohnen fliegen zu lassen.
· Zu elektrischen Freileitungen (Hochspannungsleitungen,
Masten usw.) und elektrifizierten Strecken der Bahn muss
ein Abstand von 600 Metern eingehalten werden.
· Weil auch ohne direkte Berührung Funken überspringen
können, darf das Seil kein Metall enthalten. Bei Verwendung
von Kunststoffseilen kann bei feuchter Witterung Strom fließen. Verfängt sich ein Drachen in einer Leitung, bedeuten
Versuche der Befreiung akute Lebensgefahr. Die Leine ist
sofort loszulassen und der Störungsdienst des zuständigen
Energieversorgers zu informieren.
Zieht ein Gewitter auf, müssen Drachen oder Hobby-Drohnen
sofort eingeholt werden.
Bei Beachtung dieser Regeln werden Sie sicher viel Spaß haben.
Ihr Ordnungsamt
Geldspenden für die Flüchtlinge
und Asylbewerber
Vermehrt gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen über
die Möglichkeit einer Geldspende für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft ein.
Da die Unterkunftsleitung keine Geldspenden annehmen kann,
werden wir als Gemeindeverwaltung eingehende Spendengelder separat verbuchen und für Zwecke der Betreuung und Schulung (Unterrichtsmaterialien für Sprachkurse etc.) der Flüchtlinge
und Asylbewerber freigeben.
Bankverbindung der Gemeindekasse:
Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen
IBAN: DE39 660 501 01 0109000307
Bei Geldzuwendungen bis 200 € genügt der Einzahlungsbeleg
oder die Buchungsbestätigung eines Geldinstituts als Zuwendungsnachweis beim Finanzamt.
Für Beträge über 200 € erhalten Sie eine Spendenbescheinigung
durch unser Rechnungsamt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Notheis (Tel. 901-113) gerne zur
Verfügung.
Die Gemeinde informiert:
Der Fehlerteufel hat in der Gemeindebroschüre zugeschlagen
In der Gemeindebroschüre, welche letzte Woche erschienen
ist, hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Auf Seite 33
unter der Rubrik „Neu zugezogen – Was ist zu beachten“
steht unter „Sperrmüll auf Abruf“, dass jeder Haushalt, je
nach Müllart „zweimal“ im Jahr ohne zusätzliche Gebühren
Sperrmüll anmelden kann.
Dies ist falsch, richtig ist, dass jeder Haushalt „einmal“ im
Jahr ohne gesonderte Gebühr eine Sperrmüllabfuhr jeweils
für Altholz, Metalle / Elektrogroßgeräte und Restsperrmüll
pro Jahr anmelden kann.
Die Gemeinde bittet, dieses Versehen zu entschuldigen.
Sperrmüll kann wie gewohnt bei der Sperrmüll-Hotline
(Mo.- Fr., 7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr) unter der
kostenfreien Servicenummer 0800 2 98 20 30 angemeldet
werden.
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6
5
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte
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15. Oktober 2015 · Nr. 42
MOTORWELT
Foto: djd/ProMotor
Wenn die Tage trüber werden
(djd/red). Der Beginn der kalten Jahreszeit stellt Autofahrer
vor neue Herausforderungen.
Jetzt sorgen schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Straßen jedes Jahr für steigende
Unfallzahlen.
Das A und O in der dunklen
Jahreszeit ist es, gut gesehen zu
werden. Wer beim Autofahren
in der dunklen Jahreszeit immer den optimalen Durchblick
bewahren will, sollte im Oktober beispielsweise am jährlichen „Licht-Test“ in den KfzMeisterbetrieben teilnehmen.
Denn bei jedem dritten Pkw
funktioniert das Licht nicht
richtig. Scheinwerfer und
Leuchten sollten daher regelmäßig überprüft werden.
Dieser Check ist kostenlos.
Foto: djd/ReifenDirekt.de/thx
Bezahlen muss der Autofahrer benötigtes Material, etwa
neue Leuchtmittel, oder umfangreichere Einstellungsarbeiten. Kontrolliert wird dabei
alles, was für die Sicherheit an
trüben Tagen wichtig ist. Anhand einer Checkliste untersucht der Kfz-Mechatroniker
Front- und Heckbeleuchtung.
Dazu gehören Fern- und Abblendlicht, Nebelscheinwerfer,
Park- und Begrenzungsleuchten, Blinker, das Bremslicht
und die Nebelschlussleuchte.
Auch der Zustand von Reflektoren und Glaslinsen sowie der
Heckleuchten kommt unter die
Lupe. Unter www.licht-test.de
gibt es mehr Informationen
und Adressen von teilnehmenden Kfz-Meisterbetrieben.
Foto: dmd/thx
Die richtige Sitzposition beim Autofahren rettet Leben
(dmd/red). Hand auf ’s Herz:
Die meisten Menschen stellen
genau einmal die Sitzposition im Auto ein und so bleibt
sie dann - für alle Zeiten. Wer
jedoch zu nachlässig mit der
Sitzposition umgeht, riskiert
neben einer Beeinträchtigung
der Fahrsicherheit auch Rückenschmerzen oder vermeidbare Verletzungen, wenn es zu
einem Unfall kommt. Zudem
ermüdet man schneller, wenn
man nicht korrekt sitzt.
Daher sollte man sich zunächst
auf die Höhe des Sitzes konzentrieren. Sie muss so eingestellt sein, dass die Sicht in alle
Richtungen gut gewährleistet
ist. Als nächstes muss der Abstand zu den Pedalen und dem
Lenkrad überprüft werden. Die
optimale Stellung ist, wenn die
Knie beim Drücken der Pedale
nicht ganz durchgestreckt sind
und das Lenkrad zwischen 25
und 30 Zentimeter vom Brustkorb entfernt ist. Ober- und
Unterarm sollten in einem
Winkel von 130 bis 160 Grad
stehen, um einen optimalen
Griff zu gewährleisten.
Zudem muss das Lenkrad so
stehen, dass es auf keinen Fall
den Blick auf das Armaturenbrett behindert. Die Kopfstützen sollten mit der Kopfoberkante abschließen, die
Sitzlehne möglichst aufrecht
stehen. Dies gewährleistet, dass
der Kopf so nah an den Stützen
ist, dass der Nackenbereich bei
einem Aufprall gut geschützt
ist. Für den Fall, dass die Gurthöhe ebenfalls variiert werden
kann, sollte man sie so einstellen, dass der Gurt über dem
Schultergelenk verläuft und
möglichst eng anliegt. Weder
der Oberarm, noch der Hals
sollte berührt werden. Zum
Schluss sind die Spiegel an der
Reihe. Ohne größere Kopfbewegungen sollten sie einen
umfassenden Rundum-Blick
garantieren.
Nr. 42 · 15. Oktober 2015 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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TRAUER
Danksagung
Herzlichen Dank für die lieben Zeichen der Anteilnahme und Wertschätzung, die wir beim Abschied von
unserer Mutter und Oma
Ursula Herberger
* 01.07.1946 † 28.09.2015
erfahren durften
Es hat uns sehr bewegt und getröstet, wie viele Menschen uns in dieser schweren Zeit begleiten
Ein ganz besonderer Dank geht an:
Herrn Dr. Mokry und sein Team für die jahrelange, ärztliche Betreuung
das Palliativteam des Städt. Klinikums Karlsruhe D21P, insbesondere Herrn Prof. Dr. Bentz, Frau Dr. Erhardt,
Fr. Dr. Wilhelm und
Frau Dr. Schmier für die pflegende und ärztliche Betreuung, vor allem aber für die begleitende Betreuung von
uns Angehörigen
Ela Prestel für ihre lange Treue zu unserer Familie und für ihre stets liebevolle Begleitung
Alle guten und treuen Freunde, die sie in dieser leidvollen und schweren Zeit liebevoll unterstützt und sie mit
ihren Besuchen erfreut haben
Herrn Pfarrer Nagel für seinen wertvollen Zuspruch und der würdevollen Gestaltung der Trauerfeier
Herrn Alfred Metzger, der als langjähriger Freund der Familie tröstende Worte im Namen des Vorstands und
des Aufsichtsrats der Hartmann & König Firmengruppe fand
sowie Herrn Fricke für seine Trauerworte, die er im Namen des Betriebsrats und der Mitarbeiter übermittelte
dem Schuljahrgang 1946/47
Ingeborg und Sandra Hofmann, die uns in liebevoller Weise in unserem Schmerz begleitet und unsere Mutter
und Oma
in würdevoller Weise bestattet haben
Familie Sabine Gamer
Familie Silke Rom
Graben, Oktober 2015
Wir gedenken den Schulkameraden
Harry Munk
Jürgen Metzger
Günter Mössinger
Annemarie Juwig, geb. Gamer
Günter Wenz
Foto: Markus Gann/Hemera/Thinkstock
Schuljahrgang 1955, Graben
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Es gibt die Zeit der Freude,
eine Zeit der Stille,
eine Zeit des Schmerzes, der Trauer
und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.
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15. Oktober 2015 · Nr. 42
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werden beachtet, aber können leider
nicht immer eingehalten werden.
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bietet der Vogelpark „Saure Nieren mit Spätzle“ an
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Auf Ihren Besuch freut sich Familie Engel!
Öffnungszeiten:
täglich ab 11:00 Uhr, Montag Ruhetag
Jahnstr. 2, 76676 Graben-Neudorf, Tel. 07255 8384
Foto: Liv Friis-Larsen/iStock/Thinkstock
(HSV Neudorf)
Jahnstraße 10 • 76676 Graben-Neudorf • Telefon 07255 766643
Wir geben Ende Oktober 2015 unser Restaurant auf.
Aus diesem Grund möchten wir uns bei unseren Kunden
bedanken und unseren Abschied feiern:
Samstag, 17. und Sonntag, 18. Oktober 2015
ab 17:00 Uhr
GRIECHISCHES BUFFET – € 15,00 pro Person
(inklusive einem Glas Sekt oder Ouzo)
Kinder bis 5 Jahre – kostenlos
Falls Sie noch
Kinder bis 10 Jahre – halber Preis
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lösen Sie diese bitte
Wir freuen uns, wenn wir Sie noch
schnellstens ein.
einmal als Gast begrüßen können.
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Themenkollektive und Vollverteilungstermine
Mit folgender Übersicht der Themenkollektive und Vollverteilungstermine, die im November 2015 in den Amts- und
privaten Mitteilungsblättern erscheinen, möchten wir Ihnen
Ihre Werbeplanung erleichtern!
Nov. Mo
2015 2.
Di
3.
Mi
4.
Do
5.
Fr
6.
Sa
7.
2015
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berät Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre Werbemaßnahmen
und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Tel. 06227 5449-0 · E-Mail [email protected]
So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29.
Kalenderwoche 45
Kalenderwoche 46
Kalenderwoche 47
Kalenderwoche 48
2. - 8. November 2015
9. - 15. November 2015
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Nr. 42 · 15. Oktober 2015 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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ENERGIERATGEBER
Foto: djd/E.ON Energie Deutschland/contrastwerkstatt - Fotolia
Beim Umzug den Strom nicht vergessen
(djd/red). „Bei einem anstehenden Wohnungswechsel gibt
es so viel zu beachten, dass die
‚Mitnahme‘ des Strom- und
Gasanbieters schon mal auf der
Strecke bleiben kann“, hat Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de
beobachtet. Dabei ist die entsprechende Ummeldung inzwischen schnell, einfach und
ohne aufwändigen Schriftverkehr online durchführbar.
Auf einem neuen Portal bietet
beispielsweise der Energieversorger E.ON unter www.eon.
de/umzug umfassende Informationen darüber an, was vor,
während und nach dem Wohnungswechsel alles zu beachten
ist. In einer Checkliste lassen
sich alle wichtigen Punkte einfach ausfüllen und abhaken.
In einem Online-Formular
kann die Mitnahme des Strom-
Foto: djd/Paulmann Licht
Gutes Licht schützt vor Fehltritten
(djd/red.). Die eigenen vier
Wände sind gefährlicher als
der Straßenverkehr: Über
8.000 Bundesbürger verunglücken jedes Jahr in ihrem
Zuhause tödlich, berichtet
das Statistische Bundesamt
ganz abgesehen von vielen
tausenden Prellungen, Knochenbrüchen und anderen
Verletzungen. Unachtsamkeit zählt ebenso zu den typischen Ursachen wie eine
unzureichende Beleuchtung.
Mit einem Orientierungs-
licht lassen sich beispielsweise im Flur und Treppenhaus
viele Stolperfallen entschärfen. Eine weitere Lösung
stellen LED-Stripes dar, die
unter Treppenstufen angebracht werden oder als dritte
Variante den Handlauf der
Treppe beleuchten können.
Speziell für Kinder bieten
sich Bewegungsmelder an,
wenn der Lichtschalter im
Dunkeln schlecht gefunden
werden kann oder das Kind
nicht richtig ran kommt.
Foto: Thinkstock/Archiv
und Gasanbieters mit minimalem Aufwand organisiert
werden. Nach telefonischer
Bestätigung kümmert sich ein
Energieberater darum, den
Kunden pünktlich ab- und an
der neuen Adresse wieder anzumelden. Den Umzugstermin
kann man schon lange vor dem
geplanten Termin melden, da
der Schlusszählerstand einfach
online nachgereicht werden
kann. Zu beachten ist beim
Umzug auch die Wohnungsübergabe an den Vermieter.
Zählerstände für Strom und
Erdgas gehören auf jeden Fall
ins Übergabeprotokoll, um
nachträgliche Diskussionen zu
vermeiden. Geprüft werden
sollte auch, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, wenn beispielsweise eine größere Wohnung
bezogen oder Nachwuchs erwartet wird.
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der Haus- und Heizungsmodernisierung? Was bringen die
entsprechenden Förderprogramme? Unsere Experten beraten
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Foto: garten-bauen-wohnen.de/spp-o
So lässt sich richtig Geld sparen
(spp-o/red.) Wer mit Energie
bewusst umgeht, schont die
Umwelt und spart bares Geld:
Am Ende kann ein ganzer Urlaub dabei herausspringen. Oft
ist es nur Gedankenlosigkeit,
die in der einen oder anderen
Form zur Energieverschwendung führt. Dabei ist die Liste der Einspar-Möglichkeiten
im Haushalt wirklich recht
lang, so die Experten des
Informationsportals
www.
garten-bauen-wohnen.de. Es
beginnt beim Lüften: Nicht
dauerhaft die Fenster gekippt
lassen, sondern mehrmals täglich für wenige Minuten ganz
weit öffnen. So kommt frische
Luft in den Raum – ohne dass
ständig warme Luft entweicht.
Aus dem gleichen Grund
sollten die Türen zu Neben-
räumen geschlossen bleiben.
Denn Keller und Flur müssen
nicht auf Raumtemperatur
geheizt werden und auch das
Schlafzimmer kann ein paar
Grad kühler bleiben. Beim
Verlassen der Wohnung sollte zudem die Heizung nicht
ausgeschaltet, sondern lediglich gedrosselt werden. Viele
weitere Punkte addieren sich
zu einer Summe, die höher
ist als man glaubt: Ladegeräte aus der Steckdose ziehen
oder Geräte ganz abschalten,
um Stand-by-Betrieb zu vermeiden. Wasserkocher statt
Kochtopf, Backofen nicht vorheizen, beim Kochen die Restwärme der Herdplatten nutzen
und immer mit Deckel kochen.
Das sind nur einige Tipps, die
beim Sparen helfen
Foto: BDH/ssp-o.
Umweltfreundliche Solarwärme
(akz-o/red).
Seit
dem
1. April 2015 gibt es für Solarwärmeanlagen mehr Geld
vom Staat. Denn wer die
Kraft der Sonne für Heizung
und Warmwasser nutzt, spart
Energie und schützt außerdem die Umwelt. Eigenheimbesitzer können ihren Energieverbrauch mit Wärme aus
der Sonne und einer moder-
nen Heizung oft halbieren.
In gut gedämmten Häusern
reicht die Sonnenwärme in
der Übergangszeit häufig sogar allein aus. Und der Kessel
hat vom Frühling bis in den
Herbst hinein Pause. Kein
Wunder also, dass sich immer mehr Eigenheimbesitzer
für eine Solarwärmeanlage
entscheiden.
Nr. 42 · 15. Oktober 2015 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Warum
m entsteht eine Arthrose? Wie stellt man
fest,, ob
b eine Arthrose vorliegt?
g Welche modernen
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piemöglichkeiten gibt es? Geht es auch
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4
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
6
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
5
7
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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