Medienmitteilung vom 26. Juni 2015 INTEGRATION HANDICAP Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz Beratung der SGK des Nationalrats: Änderung des ELG (Anrechenbare Mietzinsmaxima) Kommission will dringend notwendige Anpassungen verzögern Die stetig steigenden Mietzinse drohen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) der AHV und IV zu einem existenziellen Problem zu werden. Dennoch will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die dringend notwendige Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen verzögern und beantragt eine Rückweisung des Geschäfts. Integration Handicap ist sehr besorgt und fordert den Nationalrat auf, vom Entscheid der Kommission abzurücken. Seit 2001 sind die Mieten durchschnittlich um 21 Prozent gestiegen, die Höchstbeiträge bei den Ergänzungsleistungen wurden seither jedoch nicht mehr angepasst. Dies hat verheerende Folgen für Bezüger und Bezügerinnen von AHV- und IV-Renten: Sie müssen einen grossen Teil des Beitrags, der für den allgemeinen Lebensbedarf vorgesehenen ist, für Mietkosten aufwenden. Familien sind von diesem Missstand am meisten betroffen, nur 50% finden eine Wohnung im Rahmen der anrechenbaren Limiten. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat sich deshalb im Vorfeld der Kommissionssitzung zusammen mit Pro Senectute an die Mitglieder der SGK-N gewandt. Die beiden Organisationen haben an die Dringlichkeit appelliert und gefordert, dass die Behandlung der Vorlage des Bundesrats unter keinen Umständen verzögert wird, damit die Gesetzesanpassung auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Integration Handicap unterstützt die Gesetzesrevision, insbesondere auch die vorgeschlagene Differenzierung der anrechenbaren Mietzinsmaxima nach Region und Haushaltsgrösse. Nationalrat muss Entscheid korrigieren Trotz der bestehenden Missstände hat die SGK-N entschieden, die Anpassung der Mietzinsmaxima erst in einer in Aussicht gestellten generellen Reform der Ergänzungsleistungen zu diskutieren. Dieses Vorgehen verschärft die ohnehin bereits grossen finanziellen Probleme von AHV-/IV-Bezüger und Bezügerinnen auf unbestimmte Zeit, zumal damit gerechnet werden muss, dass die Mietzinse noch weiter steigen werden. Integration Handicap fordert den Nationalrat mit Nachdruck auf, den Entscheid der vorberatenden Kommission zu korrigieren, damit die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision rasch in Kraft treten kann. Kontakt: Georges Pestalozzi-Seger, Abteilungsleiter Sozialversicherungen. Tel: 079 810 54 10 Integration Handicap ist die vereinte Stimme der 1‘200‘000 Menschen mit Behinderung in der Schweiz. Der Dachverband der Behindertenorganisationen setzt sich für die Inklusion und den Respekt der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderung ein. Integration Handicap vereint 23 gesamtschweizerische und sprachregionale Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen, ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und bietet ihnen Rechtsberatung an. www.integrationhandicap.ch
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