Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 70/71 Cloppenburg/Lingen

Quelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/
Geographische Landesaufnahme
Naturräumliche Gliederung
Die naturräumlichen Einheiten
und ihre Umgrenzung
Bearbeiter: S.
60
7°
60
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einheitlichem Gefüge ihrer natürlichen Bestandteile: der aus Gestein
70/71 Cloppenburg I Lingen
Herausgegeben vom lnstitut für Landeskunde
und Oberflächenform gebildeten Bodengestalt {Bodenplastik), des
Regionalklimas, des Wasserhaushalts, der Böden, der Pflanzenund Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturraumliehen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume
sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen
Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit.
Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe
der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder i m
Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer
Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind
bei allmählichem Obergang von naturräuml ichen Einheiten ineinander Grenzsäume und als so lche nicht Iinienhaft festlegbar
(vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands,
1952, S. 6ff u.lSff).
---2
- - 3..
Nicht Iinienhaft festlegbare Grenzen
naturraumlicher Einheiten
Linienheft festlegbare Grenzen
noturraumlicher Einheiten
l. O rdnu ng
- - - 5.
l. Ordnung
2.
=
(naturr. Haupteinheiten)
- - - - 6.
7.
=
3.
=
(noturr. Haupteinheiten)
4.
5.
---- 6.
Singularitäten 4. - 7. Ordnung
Singularitäten 5. - 7. Ordnung
60
Singularitdten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für dos
GrundgefDge einer noturrdumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober auffällige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung
ln einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.
Die Haupteinheiten haben in Karte und Text dreiziffrige fettgedruckte Zahlen.
Die Untergliederungen sind durch kleinere Zusatzzahlen nach dem dekadischen
System bezeichnet, sodoß mit insgesamt 4 Ziffern eine Einheit 5. Ordnung, mit
5 Ziffern eine solche 6. Ordnung usw. gekennzeichnet ist.
Ökologische Unterschiede benachbarter
naturräumlicher Einheiten
Grenzen 3. Unterschiedsgrades
4.
40
5.
6.
Politische Grenzen
10
9
2
30
N
5
4
Niedersachsen
Regierungsbezi rk Osnabrück
1 Landkreis Aschendorf-HOmmling
2
Meppen
3
Grafschaft Bentheim
4
Lingen
5
Bersenbrock
6
Wittloge
Regierungsbezirk Hannover
7 Landkreis Grafschaft Diepholz
Verwaltungsbezirk Oldenburg
8 Landkreis Vechta
9
Cloppenburg
10
Oldenburg
60
Geographische Landesaufnahme 1:200000
60
90
e
.
Obersicht der Anschlußblätter
Naturräumliche Gliederung, BI. 70/71 Cloppenburg I Lingen, Bearbeitung abgeschlossen: März 1959
Grundlagen:
50
20
1: 200 000
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Topogr. Dbersichtskarte des Deutschen Reiches, 1:200000, mit Genehmigung des Instituts filr
Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M., Nachträge filr BI. Lingen 1939 und BI. Cloppenburg 1954.
Ausgabe 1959
Die naturräumlichen Einheiten
und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem
einheitlichen Gefüge. das sich aus der räumlichen Verteilung
und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile
sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete
Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt,
die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur
der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von
grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer
jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender
Nutzungsmöglich keit.
Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe
der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im
Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen. z. B. an einer
Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind
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Karte der 6emeindegrenzen, 1: 200 000, herausgegeben vom Niedersächsischen Landesvermessungsamt, BL lingen, Stand 1952, Bl. Cloppenburg, Stand 1958.
Die naturräumlichen Einheiten
und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem
einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung
und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile
sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete
Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima. der Wasserhaushalt,
die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur
der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von
grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer
jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender
Nutzungsmöglich keit.
Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe
der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im
Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer
Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzuleqen, oder sie sind
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Kartographie und Druck 1
Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung
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Die naturräumlichen Einheiten
und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem
einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung
und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile
sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete
Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt,
die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur
der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von
grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer
jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender
Nutzungsmöglich keit.
Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe
der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im
Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer
Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind
bei allmählichem Überqanq von naturräumlichen Einheiten ineinander