Quelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/ Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Bearbeiter: S. 60 7° 60 Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einheitlichem Gefüge ihrer natürlichen Bestandteile: der aus Gestein 70/71 Cloppenburg I Lingen Herausgegeben vom lnstitut für Landeskunde und Oberflächenform gebildeten Bodengestalt {Bodenplastik), des Regionalklimas, des Wasserhaushalts, der Böden, der Pflanzenund Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturraumliehen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder i m Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturräuml ichen Einheiten ineinander Grenzsäume und als so lche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6ff u.lSff). ---2 - - 3.. Nicht Iinienhaft festlegbare Grenzen naturraumlicher Einheiten Linienheft festlegbare Grenzen noturraumlicher Einheiten l. O rdnu ng - - - 5. l. Ordnung 2. = (naturr. Haupteinheiten) - - - - 6. 7. = 3. = (noturr. Haupteinheiten) 4. 5. ---- 6. Singularitäten 4. - 7. Ordnung Singularitäten 5. - 7. Ordnung 60 Singularitdten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für dos GrundgefDge einer noturrdumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober auffällige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung ln einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit. Die Haupteinheiten haben in Karte und Text dreiziffrige fettgedruckte Zahlen. Die Untergliederungen sind durch kleinere Zusatzzahlen nach dem dekadischen System bezeichnet, sodoß mit insgesamt 4 Ziffern eine Einheit 5. Ordnung, mit 5 Ziffern eine solche 6. Ordnung usw. gekennzeichnet ist. Ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten Grenzen 3. Unterschiedsgrades 4. 40 5. 6. Politische Grenzen 10 9 2 30 N 5 4 Niedersachsen Regierungsbezi rk Osnabrück 1 Landkreis Aschendorf-HOmmling 2 Meppen 3 Grafschaft Bentheim 4 Lingen 5 Bersenbrock 6 Wittloge Regierungsbezirk Hannover 7 Landkreis Grafschaft Diepholz Verwaltungsbezirk Oldenburg 8 Landkreis Vechta 9 Cloppenburg 10 Oldenburg 60 Geographische Landesaufnahme 1:200000 60 90 e . Obersicht der Anschlußblätter Naturräumliche Gliederung, BI. 70/71 Cloppenburg I Lingen, Bearbeitung abgeschlossen: März 1959 Grundlagen: 50 20 1: 200 000 54 / 55 Topogr. Dbersichtskarte des Deutschen Reiches, 1:200000, mit Genehmigung des Instituts filr Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M., Nachträge filr BI. Lingen 1939 und BI. Cloppenburg 1954. Ausgabe 1959 Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge. das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen. z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind 56 72 Karte der 6emeindegrenzen, 1: 200 000, herausgegeben vom Niedersächsischen Landesvermessungsamt, BL lingen, Stand 1952, Bl. Cloppenburg, Stand 1958. Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima. der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzuleqen, oder sie sind 83/84 Kartographie und Druck 1 Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung 85 Bundesanstalt fOr Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag • Bad Godesberg Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Überqanq von naturräumlichen Einheiten ineinander
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