umsetzung der button-lösung in österreich

Konsumentenschutz
Prinz-Eugen-Straße 20-22
A-1041 Wien
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28/2015
Juli 2015
UMSETZUNG DER BUTTON-LÖSUNG IN ÖSTERREICH
Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
1040 Wien Prinz-Eugen-Straße 20-22
Druck: Eigenvervielfältigung
Verlags- und Herstellort: Wien
Durchführung im Auftrag der AK-Wien:
Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
Mag. Piotr Luckos, Mag. Bernhard Jungwirth M.Ed. und MMag. Jakob Kalina
Margaretenstraße 70
1050 Wien
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autor/innen oder des Österreichischen Instituts
für angewandte Telekommunikation ist ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1)
Einleitung .................................................................................................................. 4
2)
Gesetzliche Vorgaben................................................................................................. 4
2.1 Beschriftung des Bestellbuttons (§ 8 Abs 2 FAGG) ....................................................... 4
2.2 Pflichtinformationen (§ 8 Abs 1 FAGG) ......................................................................... 7
3)
Ablauf der Studie ..................................................................................................... 11
4)
Ergebnisse ............................................................................................................... 12
5)
Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse ....................................................... 40
6)
Conclusio ................................................................................................................. 42
1. Einleitung
Mit dem am 29. April 2014 beschlossenen Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
(VRUG) wurde die Verbraucherrechterichtlinie der EU in österreichisches Recht
implementiert. Die Bestimmungen traten am 13. Juni 2014 in Kraft und bringen eine ganze
Reihe von Neuerungen für KonsumentInnen. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des VRUG soll
diese Studie empirisch belegte Hinweise auf den Stand der Umsetzung der in § 8 Abs 1 und 2
FAGG (Check-out-Seite) normierten Vorgaben in Online-Shops, die Waren, Dienstleistungen
bzw. digitale Inhalte an KonsumentInnen in Österreich anbieten, geben.
2. Gesetzliche Vorgaben
§ 8 FAGG
(1) Wenn ein elektronisch, jedoch nicht ausschließlich im Weg der elektronischen Post
oder eines damit vergleichbaren individuellen elektronischen Kommunikationsmittels
geschlossener Fernabsatzvertrag den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, hat der
Unternehmer den Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, klar
und in hervorgehobener Weise auf die in § 4 Abs. 1 Z 1, 4, 5, 14 und 15 genannten
Informationen hinzuweisen.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung
ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.
Wenn der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder die Betätigung einer
ähnlichen Funktion erfordert, muss diese Schaltfläche oder Funktion gut lesbar ausschließlich
mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen
Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung
mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Kommt der
Unternehmer den Pflichten nach diesem Absatz nicht nach, so ist der Verbraucher an den
Vertrag oder seine Vertragserklärung nicht gebunden.
2.1 Beschriftung des Bestellbuttons (§ 8 Abs 2 FAGG)
Der Bestellbutton eines Online-Shops muss gemäß § 8 Abs 2 FAGG gut lesbar ausschließlich
mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen
4
Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung
mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist.
Als zulässig werden etwa auch die folgenden Formulierungen angesehen:

Kaufen1

Jetzt kaufen2

Kauf bestätigen3

Jetzt zahlen4

Jetzt zahlungspflichtig bestellen5

Kostenpflichtig bestellen6

Jetzt zum genannten Preis bestellen7

Zahlungspflichtigen Vertrag schließen8

Kostenpflichtigen Vertrag schließen9

Zahlungspflichtig buchen10

Gebot abgeben oder Gebot bestätigen (bei Internetauktionsplattformen wie
eBay)11
1
74
BT Drucksache 17/7745, 12; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB §
312j Rz 9.
2
EK Leitfaden 40; Cap, ÖJZ 2014/110, 714; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121.
3
EK Leitfaden 40.
4
EK Leitfaden 40; Cap, ÖJZ 2014/110, 714; zulässig wird auch die Beschriftung „Zahlen“ sein.
5
Heidinger, ZIR 2014, 299, 301.
6
4
BT Drucksache 17/7745, 12; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue
74
Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9.
7
Durch den Textteil „zum genannten Preis“ wird eindeutig auf die Kostenpflicht hingewiesen. Auch scheint die
gewählte Formulierung, obwohl aus fünf Worten bestehend, insgesamt nicht unnötig lang (der einleitende
Textbaustein „Jetzt“ wird z.B. generell als zulässig angesehenen); für die Zulässigkeit Prasse/Steinbach-Martens
2
in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 13; Bergt, NJW, 3541, 3543; aufgrund der Textlänge aA wohl Maume
in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 19.
8
74
BT Drucksache 17/7745, 12; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9.
9
Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 20.
10
ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31.
11
4
74
BT Drucksache 17/7745, 12; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Grüneberg in Palandt, BGB
§ 312j Rz 9.
5
Als unzulässig können beispielsweise die folgenden Formulierungen angesehen werden:
12

Bestellen12

Jetzt bestellen13

Bestellung abschicken14

Bestellung abgeben15

Bestellung bestätigen16

Bestellung abschließen17

Mit Kreditkarte bestellen18

Bestätigen19

Weiter20

Anmelden / Anmeldung21

Jetzt anmelden22

Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)23

Jetzt registrieren24
74
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9; R. Koch in
14
Erman, BGB § 312j Rz 8.
13
4
EK Leitfaden 40; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9.
14
4
OLG Hamm 19.11.2013, 4 U 65/13; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Dehn in
4
Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in
74
Palandt, BGB § 312j Rz 9; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 20.
15
2
BT Drucksache 17/7745, 12; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 15; R. Koch
14
in Erman, BGB § 312j Rz 8.
16
LG Stuttgart 17.11.2014, 35 O 37/14.
17
Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121.
18
15
2
Stadler in Jauernig, BGB §312g Rz 6a; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz
15; Bergt, NJW, 3541, 3543.
19
EK Leitfaden 40.
20
4
BT Drucksache 17/7745, 12; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue
74
Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9.
21
4
EK Leitfaden 40; BT Drucksache 17/7745, 12; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Dehn in
4
Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in
74
Palandt, BGB § 312j Rz 9.
22
LG Leipzig 26.7.2013, 08 O 3495/12; AG Mönchengladbach 16.6.2013, 4 C 476/12; AG Bonn 25.4.2013, 115 C
4
26/13; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, §
3
312j Rz 20; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 44.
23
LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Maume in
4
Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 19; aA scheinbar Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8
FAGG Rz 13 Fn 9.
24
4
Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9.
6
Die Nichteinhaltung der Button-Lösung führt zur schwebenden Unwirksamkeit des
Vertrages.25 Der Verbraucher hat somit die Wahl, ob er am Vertrag festhalten will.
Entscheidet sich der Verbraucher dagegen, so trifft ihn keine Zahlungspflicht, auch wenn er
beispielsweise die Ware benutzt hat oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde.26
Hinweis zur Bewertung:
Die Umsetzung der Button-Lösung wird in dieser Studie mit „gesetzeskonform“ oder „nicht
gesetzeskonform“ beurteilt.
2.2 Pflichtinformationen (§ 8 Abs 1 FAGG)
Außerdem müssen Online-Shops den Verbraucher gemäß § 8 Abs 1 FAGG unmittelbar bevor
dieser seine Vertragserklärung abgibt27 klar und in hervorgehobener Weise auf die
folgenden Informationen hinweisen:

die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung28

den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und
Abgaben sowie die Versandkosten und sonstige Kosten

bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Abonnementvertrag die für jeden
Abrechnungszeitraum
anfallenden
Gesamtkosten
und
die
monatlichen
Gesamtkosten

gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen für die Kündigung
unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge

gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit
dem Vertrag eingeht
Wesentlich sind jene Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, die für die Entscheidung
des Verbrauchers zum Abschluss des Vertrages typischerweise von Bedeutung sind.29 Dies
25
ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31.
4
4
Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 11; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 14;
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 236; Heidinger, ZIR 2014, 299, 303; Stabentheiner, VbR 2014,
108, 115; Cap, ÖJZ 2014/110, 714.
27
Somit am Ende des Bestellvorgangs; vgl. EK Leitfaden 39; OLG Koblenz 26.3.2014, 9 U 1116/13; Grüneberg in
74
Palandt, BGB , § 312j Rz 7; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 13;
3
Leupold/Glossner/Domeier in MAH IT-Recht , Teil 2, Rz 324; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, MultimediaRecht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171; Buchmann, K&R 2014, 453, 454; Leier, CR 2012, 378, 382.
28
4
Erfasst werden auch digitale Inhalte; vgl. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8.
26
7
werden unter anderem jene Eigenschaften sein, die für den Wert der Ware von Bedeutung
sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass etwa bei höherpreisigen Waren automatisch
umfangreichere Angaben gemacht werden müssen als bei billigeren Produkten.30 Bei
Kleidung wären Angaben zu Größe, Farbe und Material erforderlich.31 Bei einem Film z.B. die
Spieldauer
und
die
verfügbaren
Sprachen.32
Wesentlich
scheinen
auch
die
leistungsbestimmenden Merkmale eines Produktes, wie beispielsweise die Anzahl der
Blätter, die ein Drucker pro Minute drucken kann.33 Bei einem Sonnenschirm sind nach
Ansicht des OLG Hamburg (13.8.2014, 5 W 14/14) jedenfalls auch das Material des Gestells,
der Stoff und das Gewicht anzugeben. Die deutsche Literatur zur Parallelbestimmung des §
312j Abs 2 BGB verlangt z.B. die folgenden Angaben: Bei technischen Geräten müssen der
Hersteller, die Typenbezeichnung und die wichtigsten technischen Daten angegeben
werden34, bei einem Computermonitor jedenfalls auch die Bildschirmdiagonale und die
vorhandenen Anschlüsse.35 Die Informationen können auch (teilweise) in Form einer
bildlichen Darstellung erteilt werden.36
In vielen Fällen wird die Beantwortung der Frage, ob die angegebenen Informationen
ausreichend sind, jedoch nicht unproblematisch sein.37 Zu beachten ist nämlich auch, dass
die Angabe zu umfassender (also nicht bloß „wesentlicher“) Informationen ebenfalls nicht
gesetzeskonform ist.38
29
4
4
Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 6; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 4 FAGG Rz 8;
Tamm, VuR 2014, 9, 12 FN 22; vgl. auch ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31.
30
3
AA Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 8 f.
31
3
Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 9; Tamm, VuR 2014,
9, 12 FN 22; Buchmann, K&R 2012, 549, 550; Referentenentwurf des BMJ 116; hinsichtlich der
Materialzusammensetzung aA scheinbar Bergt, NJW 2012, 3541, 3543. Teilweise wird vertreten, dass zusätzlich
4
auch Angaben über die Waschbarkeit erforderlich sind (so z.B. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz
4
6; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 4 FAGG Rz 8; Docekal/Ecker/Kogelmann/Kolba in Deixler74
Hübner/Kolba, Handbuch Verbraucherrecht 102; Grüneberg in Palandt, BGB Art 246 EGBGB Rz 5).
32
4
Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8; vgl. auch Gausling, DSRITB 2014, 671, 679.
33
4
Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 6; Tamm, VuR 2014, 9, 10.
34
2
Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 3; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543.
35
2
Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 3; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543.
36
3
Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 9; Föhlisch in
Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a.
37
3
Vgl. etwa Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 34; Föhlisch in
Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a; Clausnitzer/Delfs, ZVertriebsR 2014, 343,
347; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543; Buchmann, K&R 2012, 549, 550; BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der
Button-Lösung 34.
38
Vgl. ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 229; Grüneberg in Palandt,
74
BGB Art 246 EGBGB Rz 5; Hoeren/Föhlisch, CR 2014, 242, 243.
8
Positionierung der Informationen:
Die Informationen dürfen nicht unterhalb des Bestellbuttons angezeigt werden.39 Die
Angabe der Informationen mit Hilfe eines Links, Downloads oder einer Mouse-Over-Anzeige
ist nicht ausreichend.40 Ein Überblenden der Informationen durch den Bestellvorgang (z.B.
Pop-Up-Fenster) wird wohl ebenfalls unzulässig sein.41 Zwischen den Informationen und dem
Bestellbutton dürfen außerdem streng genommen keine sonstigen Angaben, Abfragen bzw.
Gestaltungselemente aufscheinen.42 Ob etwa ein (in der Praxis durchaus üblicher) Hinweis
auf die AGB und das Rücktrittsrecht (bzw. auch Newsletter), der zwischen den Informationen
und dem Bestellbutton platziert ist, zulässig ist, scheint fraglich.43 Ist ein Bestellbutton auf
der Website sowohl oberhalb als auch unterhalb der Informationen eingebaut, ist die
Konformität mit § 8 Abs 1 FAGG ebenfalls zweifelhaft.44 Viele Fragen bezüglich der korrekten
Umsetzung scheinen somit grundsätzlich offen.45
Klarheit und Hervorhebung der Informationen:
Die Pflichtinformationen müssen sich beispielsweise durch Schriftgröße, Schriftart, farbliche
Gestaltung oder etwa Umrahmung von etwaigen sonstigen Elementen abheben und dürfen
39
LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz
2
14
171b; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 8; R. Koch in Erman, BGB § 312j
Rz 6; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 122; Bergt, NJW 2012, 3541, 3541 f. Nach Dehn in
4
Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 9 und Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225 können die
Informationen auch linkerhand vom Button platziert werden.
40
74
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 7; Maume in
2
Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 14; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB
3
§ 312j Rz 8; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 33; Bergt, NJW
2012, 3541; dazu kritisch (und entgegen BT Drucksache 17/7745, 11) jedoch Föhlisch in
Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a, wonach die Informationen, wenn auch
bloß teilweise, über einen Link bereitgestellt werden können.
41
Roth, VuR 2012, 477, 480.
42
74
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 7; Föhlisch in
Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a; Alexander, NJW 2012, 1985, 1988.
43
Vgl. Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171b; für die Zulässigkeit im
3
Ergebnis Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 25; aA etwa
2
Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 8; Bergt, NJW 2012, 3541. Im Rahmen der
Studie wird, soweit keine die Aufmerksamkeit des Verbrauchers beeinträchtigende räumliche Trennung vorliegt,
von der Zulässigkeit ausgegangen.
44
Für die Unzulässigkeit Bergt, NJW 2012, 3541, 3542; aA scheinbar Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht
3
der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 27 wenn die Pflichtinformationen direkt unterhalb des oberen
Buttons beginnen. Möglicherweise wird durch eine entsprechende Gestaltung auch die gesetzeskonforme
Umsetzung von § 8 Abs 2 FAGG zu verneinen sein (vgl. FN 59).
45
Vgl. BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der Button-Lösung 3 und 37.
9
nicht im Gesamtlayout untergehen.46 Sie müssen einfach erkennbar sein und dürfen nicht
„versteckt“ werden.47 Außerdem wird eine einfache Verständlichkeit gefordert, verwirrende
oder ablenkende Zusätze sind unzulässig.48 Sachlich zugehörige und für den Verbraucher
relevante Zusatzinformationen wurden durch das OLG Köln (14.2.2014, 6 U 120/13) als
zulässig angesehen, wenn dadurch die Verständlichkeit der Pflichtinformationen nicht
leidet.49 Auch hier ist eine eindeutige Beurteilung der Gesetzeskonformität in der Praxis
naturgemäß oft schwierig.50
Eine nicht korrekte Einhaltung der Informationspflichten stellt eine Verwaltungsübertretung
gem. § 19 Z 4 FAGG dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro zu bestrafen und kann
unter Umständen auch Schadenersatzpflichten auslösen.
Hinweis zur Bewertung:
Die Umsetzung der Pflichtinformation wird in dieser Studie mit vier bzw. fünf Kriterien
bewertet:

Wesentliche Eigenschaften

Preis

Unmittelbarkeit

Klarheit und Hervorhebung

Laufzeit (falls zutreffend)
Bei einer ganz oder fast gänzlich gesetzeskonformen Umsetzung erfolgt eine Beurteilung
mit „im Wesentlichen umgesetzt“. In sonstigen Fällen wird kurz erläutert, was an der
Umsetzung bemängelt werden kann. Es wird jedoch keine vollständige Mängelliste erstellt.
46
4
Vgl. Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 5; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 224;
74
14
Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; R. Koch in Erman, BGB § 312j Rz 7; Alexander, NJW 2012, 1985, 1988.
47
3
Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 32; Schulte-Nölke in HK8
BGB § 312j Rz 2; Roth, VuR 2012, 477, 480.
48
74
Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 227; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; Maume in
Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 16; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der
3
elektronischen Medien § 312j BGB Rz 30; Roth, VuR 2012, 477, 481; Leier, CR 2012, 378, 382.
49
74
Vgl. auch Roth, VuR 2012, 477, 480; aA wohl Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; Schirmbacher in
3
Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 30.
50
Vgl. BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der Button-Lösung 3 und 37.
10
3. Ablauf der Studie
Die Einhaltung der genannten Bestimmungen soll bei für KonsumentInnen in Österreich
möglichst relevanten Online-Shops überprüft werden. Außerdem soll die Auswahl der Shops
soweit möglich anhand neutraler Kriterien erfolgen. Aus diesen Gründen wird für die
Zusammenstellung
des
Testsamples
(insgesamt
48
Online-Shops)
die
folgende
Vorgehensweise gewählt:

Überprüft werden zunächst die 10 umsatzstärksten Shops in Österreich.51

32 weitere Shops werden wie folgt ausgewählt: Es werden die 8 wichtigsten
Produktkategorien auf Basis der Zahlen der Statistik Austria ausgesucht. Es wird
nach einem (möglichst bekannten) Produkt aus der Kategorie mit Hilfe von
Google gesucht.52 Überprüft werden dann jeweils die 4 am besten gereihten
Anbieter53, wobei Anbieter die bereits zuvor überprüft wurden, übersprungen
werden. Das Ziel ist es, das Einkaufverhalten von KonsumentInnen möglichst
realitätsnah nachzustellen.

Zusätzlich werden 6 weitere, für KonsumentInnen in Österreich praxisrelevante
Online-Shops überprüft. Die Auswahl erfolgt durch den Internet Ombudsmann
und die Arbeiterkammer Wien unter Berücksichtigung von deren Praxisrelevanz
sowie des geschätzten Bekanntheitsgrades des Online-Shops. Anbieter, die
bereits zuvor überprüft wurden, werden naturgemäß nicht mitberücksichtigt.
51
Studie E-Commerce-Markt Österreich/Schweiz 2014 (Statista/EHI)
Cache wurde vor der ersten Suche gelöscht.
53
Google AdWords werden nicht mitberücksichtigt.
52
11
Daraus ergibt sich die folgende Liste:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
amazon.at
universal.at
zalando.at
ottoversand.at
amazon.com
eduscho.at
ditcech.at
conrad.at
e-tec.at
hm.com/at
intersport.at
11teamsports.de
adidas.at
sportscheck.at
germanwings.com
at.austrian.com
ebookers.at
expedia.at
rebuy.de
buecher.de
jokers.at
arvelle.de
oeticket.com
wien-ticket.at
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
ticketmaster.at
ticketonline.at
saturn.at
notebooksbilliger.de
hartlauer.at
cyberport.at
hitmeister.de
mmoga.de
primalgames.de
de.gamesplanet.com
home24.at
quelle.at
fashionforhome.at
kauf-unique.at
flimmit.com
netflix.com/at
maxdome.at
amazon.de (amazon instant video)
parship.at
gmx.at
c-and-a.com
deichmann.com
play.google.com
iTunes
Die Überprüfung der Shops erfolgte im April 2015.
Die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen ist nicht Gegenstand der Studie.
4. Ergebnisse
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt entlang der beiden Fragestellungen:

Ist die Button-Lösung gesetzeskonform umgesetzt? (§ 8 Abs 2 FAGG)

Sind die Pflichtinformationen ordnungsgemäß angegeben? (§ 8 Abs 1 FAGG)
Beachte: Die hier angeführten Begründungen stellen keine vollständige Mängelliste dar. Sie
erläutern vielmehr exemplarisch die jeweilige Bewertung.
12
Beispiel für eine korrekte Beschriftung des Bestellbutton und eine „im Wesentlichen“
erfolgte Umsetzung der Informationspflichten:
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „kostenpflichtig bestellen“
beschriftet.
Produktart: Schuhe
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
1. Amazon.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Buch
13
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder
broschiert ist. Keine Angabe der
Seitenanzahl.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Pflichtinformationen befinden sich
unterhalb des Bestellbuttons. Zwischen den
Informationen und dem Button befinden
sich sonstige Angaben und Abfragen.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
2. Universal.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis
bestellen“ beschriftet.
Produktart: Smartphone
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.54 Zwischen
den Informationen und dem oberen sowie
unteren Button befinden sich sonstige
Angaben und Abfragen.
Klarheit und
Hervorhebung
Nein
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
54
Der Bestellbutton auf der Website ist sowohl oberhalb als auch unterhalb der Informationen eingebaut, was
im Hinblick auf § 8 Abs 1 FAGG möglicherweise unzulässig ist (vgl. S 8).
14
Hervorhebung).
3. Zalando.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“55 beschriftet.
Produktart: Kleidung
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe des Materials.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.56 Zwischen
den Informationen und dem unteren Button
befinden sich sonstige Angaben und
Abfragen.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
4. Ottoversand.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis
bestellen“ beschriftet.
Produktart: Kleidung
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe des Materials.
Eigenschaften
55
Auf dem Bestellbutton ist nach dem Textteil noch ein graphisches Element (nach rechts zeigender Pfeil) zu
finden. Solche graphischen Elemente sind unschädlich, wenn sie, wie im gegenständlichen Fall, nicht vom Text
74
ablenken (Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121; Heidinger, ZIR
2014, 299, 301). Im Rahmen der Studie wird auf die Wiedergabe entsprechender, in der Praxis sehr gängiger,
graphischer Elemente verzichtet, solange diese keine Einfluss auf die Einhaltung der Button-Lösung haben.
56
Vgl. FN 54.
15
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.57 Zwischen
den Informationen und dem oberen sowie
unteren Button befinden sich sonstige
Angaben und Abfragen.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
5. Amazon.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Place your order in EUR“
beschriftet.58
Produktart: Blu-ray
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angaben über Sprache und Laufzeit
des Films.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Pflichtinformationen befinden sich
unterhalb des Bestellbuttons. Zwischen den
Informationen und dem Button befinden
sich sonstige Angaben und Abfragen.
Klarheit und
Hervorhebung
Nein
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
6. Eduscho.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“
beschriftet.
57
Vgl. FN 54.
Die Zahlungspflicht ergibt sich wohl eindeutig aus dem Hinweis „in EUR“; vgl. auch Alexander, NJW 2012,
1985, 1988 f wonach bloße Währungszeichen deutlich auf eine Entgeltlichkeit schließen lassen.
58
16
Produktart: Tisch
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angaben über die Maße und das
Material vom „Ausziehbaren Gartentisch“.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
7. Ditech.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Smartphone
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Es werden nicht bloß die wesentlichen
Informationen, sondern unzulässigerweise
viel umfassendere Informationen angezeigt
(so auch zahlreiche subjektive Aussagen
über die Qualität des Produkts59).
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben und
Abfragen.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
8. Conrad.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
59
Vgl. Bergt, NJW 2012, 3541, 3542.
17
Produktart: Uhr
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keinerlei technische Angaben. Die
Abrufbereit der Produktdetails über einen
Link ist nicht ausreichend.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
9. E-tec.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Tablet
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben und
Abfragen.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
10. Hm.com/at
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „BESTELLUNG ABSCHLIESSEN“
beschriftet.
Produktart: Kleidung
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
18
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe des Materials.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind rechts vom
Bestellbutton platziert.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung). Auf der Bestellseite werden
vielmehr sonstige Informationen (linke Seite)
und nicht die Pflichtinformationen (farblich)
hervorgehoben.
11. intersport.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.
Produktart: Getränkepulver
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Es wird nicht angegeben, welches Gewicht
die Packung des Getränkepulvers hat und
wie viel Liter Getränk sich hieraus ergeben.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
12. 11teamsports.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit dem Wort „Kostenpflichtig bestellen“ beschriftet.
Produktart: Fußball
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
19
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
13. adidas.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet.60
Produktart: Schuhe
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
60
Die Informationen befinden sich rechts vom
Hier liegt möglicherweise strenggenommen keine gesetzeskonforme Umsetzung der Button-Lösung vor.
Zwar ist der Button, der am Ende des Bestellvorgangs zu finden ist, mit den Worten „JETZT KAUFEN“
beschriftet. Ein Schritt zuvor muss aber der Button „ÜBERPRÜFEN & BEZAHLEN“ betätigt werden. Ein Button
iSd § 8 Abs 2 FAGG ist eine Schaltfläche, durch deren Betätigung eine Vertragserklärung abgegeben wird. Durch
die Betätigung der Schaltfläche „ÜBERPRÜFEN & BEZAHLEN“ wird bereits ein Kaufangebot abgegeben. Anders
wäre es wohl, wenn der Button beispielsweise mit den Worten „Weiter zur Überprüfung und Bezahlung“
beschriftet wäre. Ein Button, der den Vorgaben des § 8 Abs 2 FAGG entsprechend beschriftet ist, darf im
Rahmen des Bestellvorgangs jedenfalls nur einmal – am Ende des Bestellvorgangs – eingebaut sein (Hammerl in
4
Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 10; Mayer, Webshop-Recht 92; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht
3
der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 48; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121; Bergt, NJW, 3541,
3543; vgl. auch ErwG 39 der RL 2011/83/EU wonach der Verbraucher den Zeitpunkt erkennen können muss, zu
dem er eine Zahlungsverpflichtung eingeht). Entsprechendes könnte auch dann gelten, wenn die Betätigung
eines Buttons eine Vertragserklärung darstellt, der Button jedoch nicht den Vorgaben des § 8 Abs 2 FAGG
entspricht (z.B. „Bestellung abschließen“; aA scheinbar Müller, K&R 2012, 791, 792 f). Dennoch wird im
Ergebnis dem Schutzzweck der Button-Lösung, der Verhinderung von ungewollten Abschlüssen
4
kostenpflichtiger Verträge durch KonsumentInnen (dazu etwa Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG
Rz 1), entsprochen. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Studie von einer korrekten Umsetzung
ausgegangen.
20
ersten bzw. unterhalb des zweiten
Bestellbuttons.61
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
14. sportscheck.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis
bestellen“ beschriftet.
Produktart: Kleidung
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe des Materials.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
15. germanwings.com
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt verbindlich buchen!“
beschriftet.62
Produktart: Flug
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
61
62
Zwischen den Informationen und dem
Vgl. FN 54.
Ein eindeutiger Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlt; vgl. LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13.
21
Button befinden sich sonstige Angaben,
Abfragen und Gestaltungselemente.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
16. at.austrian.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Flug
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben,
Abfragen und Gestaltungselemente.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
17. ebookers.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig buchen“
beschriftet.
Produktart: Flug
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe der Abflug- und Ankunftszeit.
Eigenschaften
22
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben,
Abfragen und Gestaltungselemente.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
18. expedia.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“
beschriftet.
Produktart: Flug
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Die Angaben sind unzureichend, da
Flughäfen nicht angezeigt werden. Es fehlt
auch die Angabe der Abflug- und
Ankunftszeit.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben und
Abfragen.
Klarheit und
Hervorhebung
Nein
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
19. rebuy.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Buch
23
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Fehlende Angabe der Seitenzahl.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Zwischen den Informationen und dem
Button befinden sich sonstige Angaben,
Abfragen und Gestaltungselemente.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Angaben über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware gehen im
Gesamtlayout unter (keine ausreichende
Hervorhebung).
20. buecher.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Buch
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder
broschiert ist. Fehlende Angabe der
Seitenzahl.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.63 Zwischen
den Informationen und dem oberen Button
befinden sich sonstige Angaben.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
21. jokers.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „jetzt kaufen“ beschriftet.
63
Vgl. FN 54.
24
Produktart: Buch
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder
broschiert ist. Fehlende Angabe der
Seitenzahl.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.64 Zwischen
den Informationen und dem unteren Button
befinden sich sonstige Angaben und
Gestaltungselemente.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
22. arvelle.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „✓ KAUF ABSCHLIESSEN“
beschriftet.
Produktart: Buch
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder
broschiert ist. Fehlende Angabe der
Seitenzahl.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
64
Vgl. FN 54.
25
23. oeticket.com
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung abschicken“
beschriftet.
Produktart: Ticket
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe der Sitzkategorie.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind unterhalb des
Bestellbuttons platziert.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
24. wien-ticket.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „ZAHLUNG AUSFÜHREN/BUCHUNG
ABSENDEN“ beschriftet.65
Produktart: Ticket
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Preis
Keinerlei Informationen auf der letzten
Bestellseite.
Ja
65
Ob die Beschriftung des Buttons den Gesetzesvorgaben entspricht scheint fraglich. Einerseits wird aus dem
Textteil „ZAHLUNG AUSFÜHREN“ eindeutig ersichtlich, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöst. Der
Textteil „BUCHUNG ABSENDEN“ weist jedoch keinesfalls auf eine Zahlungspflicht hin. Der Button darf jedoch
ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung
gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Dies ist hier, aufgrund des unnötigen Textzusatzes „BUCHUNG
ABSENDEN“, wohl nicht der Fall (vgl. LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; AG Köln 28.4.2014, 142 C 354/13 K&R
3
2014, 754 [diesb. zust. Buchmann]; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j
BGB Rz 44; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121 f; Heidinger, ZIR 2014, 299, 301). Aus den bereits oben
(vgl. FN 60) ausgeführten Gründen wir im Rahmen der Studie jedoch von einer korrekten Umsetzung
ausgegangen.
26
Unmittelbarkeit
Nein
Die Information über den Preis ist durch
sonstige Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
25. ticketmaster.at
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „BESTELLUNG BESTÄTIGEN“
beschriftet.
Produktart: Ticket
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe der Sitzkategorie.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Pflichtinformationen gehen aufgrund der
Gesamtgestaltung der Bestellseite (z.B.
farbliche Hervorhebung anderer
Informationen) unter.
26. ticketonline.at
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung abschicken“
beschriftet.
Produktart: Ticket
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
27
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen über den Preis befinden
sich nicht über dem Bestellbutton.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
27. saturn.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Displayschutzfolie
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.66 Zwischen
den Informationen und dem oberen Button
befinden sich sonstige Angaben, Abfragen
und Gestaltungselemente.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
28. notebooksbilliger.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet.
Produktart: Smartphone
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
66
Vgl. FN 54.
28
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
29. hartlauer.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“
beschriftet.
Produktart: Tablet
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe der wichtigsten technischen
Daten.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
30. cyberport.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet.
Produktart: Fernseher
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe der wichtigsten technischen
Daten.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
29
31. hitmeister.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt sicher kaufen (per Vorkasse)“67
beschriftet.
Produktart: Computerspiel
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe der wichtigsten technischen
Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder –
beschränkungen)68.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
32. mmoga.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Bezahlen“ beschriftet.69
Produktart: Computerspiel/Gamecard
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Bestellseite.70
Eigenschaften
Preis
Keinerlei Angaben auf der letzten
Ja
67
Die Beschriftung des Buttons variiert je nach Wahl des Zahlungsmittels.
4
Vgl. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8.
69
Nach der Betätigung des Buttons „bestellen“ wird ein neues Fenster eingeblendet, in das die
Kreditkartendaten eingegeben werden sollen. Dort soll die Zahlung mittels Betätigung des Buttons „Bezahlen“
abgeschlossen werden (vgl. auch FN 60).
70
Vgl. FN 27 und 41. Die Informationen werden wie in FN 69 beschrieben überblendet.
68
30
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Informationen gehen aufgrund der
Gesamtgestaltung der Bestellseite unter.
33. primalgames.de
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Kaufen“ beschriftet.
Produktart: Computerspiel
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe der wichtigsten technischen
Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder –
beschränkungen).
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
34. de.gamesplanet.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Artikel jetzt kaufen“ beschrifte
Produktart: Computerspiel
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keine Angabe der wichtigsten technischen
Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder –
beschränkungen).
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch Angaben,
Abfragen und Gestaltungselemente vom
31
Bestellbutton getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
35. home24.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Kaufen“ beschriftet.
Produktart: Sessel
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angaben über Maße und Material.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
36. quelle.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „jetzt zum genannten Preis
bestellen“ beschriftet.
Produktart: Böden
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angaben über Maße und Material.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen befinden sich (auch)
unterhalb des Bestellbuttons.71 Die
Informationen sind durch sonstige Angaben
und Abfragen vom oberen sowie unteren
71
Vgl. FN 54.
32
Bestellbutton getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
37. fashionforhome.at
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung absenden“
beschriftet.
Produktart: Tisch
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angaben über Maße und Material.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
38. kauf-unique.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.72
Produktart: Sitzgruppe
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Eigenschaften
Keinerlei Angaben auf der letzten
Bestellseite.
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
72
Bereits zuvor im Bestellvorgang ist ein mit „KAUFEN UND WEITER ZUR BEZAHLUNG“ beschrifteter Button
eingebaut (vgl. auch FN 60).
33
getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
39. flimmit.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ bzw.
„Jetzt kostenpflichtig leihen“ beschriftet.73
Produktart: Film (digital)
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Laufzeit
Nein
Keine Angabe zur zeitlichen Verfügbarkeit im
Falle der Filmleihe.74
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
40. netflix.com/at75
Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Mitgliedschaft beginnen“
beschriftet.
Produktart: Film (digital / Abo)
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
73
Bereits zuvor im Bestellvorgang ist ein mit „„Kaufen 10,99 €“ bzw. „Leihen 4,99 €“ beschrifteter Button
eingebaut (vgl. auch FN 60).
74
Vgl. Clausnitzer/Delfs, ZVertriebsR 2014, 343, 347.
75
Vertragsgegenstand ist ein kostenloser Testmonat, wobei sich der Vertrag im Falle der Nichtkündigung jeweils
um einen kostenpflichtigen Monat verlängert. Es handelt sich somit um einen kostenpflichtigen Vertrag, § 8 Abs
2 FAGG ist anzuwenden; vgl. LG München 11.6.2013, 33 O 12678/13.
34
Eigenschaften
Preis
Ja
Laufzeit
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Nein
Die Informationen sind überwiegend bloß im
Kleingedruckten zu finden.76
Hervorhebung
41. maxdome.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kostenpflichtig bestellen“
beschriftet.77
Produktart: Film (digital / Abo)
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Laufzeit
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Informationen werden nicht
hervorgehoben.
42. amazon.de (amazon instant video)
Mehrere Bestellbuttons, die gesetzeskonform mit „HD ausleihen EUR 4,99“, „SD ausleihen
EUR 3,99“, „HD kaufen EUR 12,99“ und „SD kaufen EUR 9,99“ beschriftet sind.
Produktart: Film (digital)
76
77
Vgl. S 8 f.
Zuvor im Bestellvorgang muss jedoch der Button „Jetzt kostenlos testen“ betätigt werden (vgl. auch FN 60).
35
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Information über die Sprache.
Eigenschaften
Preis
Ja
Laufzeit
Nein
Keine Information über Laufzeit im Falle der
Filmleihe.
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
43. parship.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.
Produktart: Partnerbörse
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Laufzeit
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Informationen sind teilweise bloß im
Kleingedruckten zu finden.
44. gmx.at
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.
Produktart: E-Mail-Dienst
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
36
Preis
Ja
Laufzeit
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Nein
Hervorhebung
Die Informationen sind nicht hervorgehoben
(kleinere Schrift; Fließtext).
45. c-and-a.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „KAUFEN“ beschriftet.
Produktart: Kleidung
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Nein
Die Informationen sind durch sonstige
Angaben, Abfragen und
Gestaltungselemente vom Bestellbutton
getrennt.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
46. deichmann.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet.
Produktart: Schuhe
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Ja
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
37
Hervorhebung
47. play.google.com
Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „KAUFEN“ beschriftet.78
Produktart: Musik (digital)
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Keine Angabe der Spieldauer.
Eigenschaften
Preis
Ja
Unmittelbarkeit
Ja
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
48. iTunes
Variante 1: Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.79
Variante 2: Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „0,69 €“ beschriftet.80
Produktart: Musik (digital)
Pflichtinformationen
Im Wesentlichen
Erläuterungen
umgesetzt
Wesentliche
Nein
Informationen werden bei Variante 1 nicht
78
Zuvor muss im Rahmen des Bestellvorgangs jedoch ein orangener Button betätigt werden, der eine
Preisangabe enthält (z.B. „€ 1,29“); vgl. FN 60 und 80.
79
Die Auswahl der Musikdatei erfolgt durch einen Klick auf einen Button der eine Preisangabe enthält (z.B.
„0,69 €“). Danach soll die Anmeldung beim iTunes Store mit dem Button „Kaufen“ erfolgen. Erst im nächsten
Schritt wird der Bestellvorgang tatsächlich über einen weiteren „Kaufen“-Button abgeschlossen (vgl. auch FN
60).
80
Hat man sich bereits zuvor beim iTunes Store angemeldet und beim letzten Kauf die Option gewählt, dass
künftig keine Abfrage mehr erfolgt, ob man eine Musikdatei kaufen möchte, so erfolgt der Kauf bereits durch
einen Klick auf den Button mit der Preisangabe (z.B. „0,69 €“). Ob eine solche Beschriftung gesetzeskonform
sein kann, scheint fraglich, und ist aufgrund des Gesetzeswortlauts, der eine Beschriftung mit Worten fordert,
15
möglicherweise zu verneinen (so Stadler in Jauernig, BGB §312g Rz 6a; aA Schirmbacher in Spindler/Schuster,
3
Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 45; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121). Im Rahmen
der Studie wird von einer zulässigen Umsetzung ausgegangen.
38
im letzten Bestellschritt angezeigt.81
Eigenschaften
Preis
Nein
Informationen werden bei Variante 1 nicht
im letzten Bestellschritt angezeigt.
Unmittelbarkeit
Nein
Die Pflichtinformationen befinden sich nicht
über dem Bestellbutton.
Klarheit und
Ja
Hervorhebung
81
Der Kaufabschluss erfolgt über ein Pop-Up-Fenster; vgl. Roth, VuR 2012, 477, 480.
39
5. Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse
Beschriftung des Bestellbuttons
Gesetzeskonform
Pflichtinformationen optimal umgesetzt
Nicht
Wesentliche
gesetzeskonform
Eigenschaften
Preis
Unmittelbarkeit
Klarheit und
amazon.at
X
Nein
Ja
Nein
Nein
universal.at
X
Ja
Ja
Nein
Nein
zalando.at
X
Nein
Ja
Nein
Ja
ottoversand.at
X
Nein
Ja
Nein
Nein
amazon.com
X
Nein
Ja
Nein
Nein
eduscho.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
ditech.at
X
Nein
Ja
Nein
Ja
conrad.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
e-tec.at
X
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
X
hm.com/at
intersport.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
11teamsports.de
X
Ja
Ja
Ja
Ja
adidas.at
X
Ja
Ja
Nein
Ja
sportscheck.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
X
germanwings.com
at.austrian.com
X
Ja
Ja
Nein
Nein
ebookers.at
X
Nein
Ja
Nein
Nein
expedia.at
X
Nein
Ja
Nein
Nein
rebuy.de
X
Nein
Ja
Nein
Nein
buecher.de
X
Nein
Ja
Nein
Ja
jokers.at
X
Nein
Ja
Nein
Ja
arvelle.de
X
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
X
oeticket.com
wien-ticket.at
ticketmaster.at
X
X
Laufzeit
Hervorhebung
40
X
ticketonline.at
Ja
Ja
Nein
Ja
saturn.at
X
Ja
Ja
Nein
Ja
notebooksbilliger.de
X
Ja
Ja
Ja
Ja
hartlauer.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
cyberport.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
hitmeister.de
X
Nein
Ja
Nein
Ja
mmoga.de
X
Nein
Ja
Nein
Nein
primalgames.de
X
Nein
Ja
Ja
Ja
de.gamesplanet.com X
Nein
Ja
Nein
Ja
home24.at
X
Nein
Ja
Ja
Ja
quelle.at
X
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
X
fashionforhome.at
kauf-unique.at
X
Nein
Ja
Nein
Ja
flimmit.com
X
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
X
netflix.com/at
maxdome.at
X
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
amazon.de
X
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
parship.at
X
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
gmx.at
X
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
c-and-a.com
X
Ja
Ja
Nein
Ja
deichmann.com
X
Ja
Ja
Ja
Ja
play.google.com
X
Nein
Ja
Ja
Ja
iTunes
X
Nein
Nein Nein
ENDERGEBNIS
41
Ja
7
41
6. Conclusio
Bestellbutton:
Von 48 geprüften Online-Shops war der Bestellbutton in 41 Fällen gesetzeskonform
beschriftet. Immerhin sieben Anbieter haben hingegen eine eindeutig gesetzwidrige
Beschriftung gewählt. Dieses Ergebnis ist vor allem deshalb überraschend, da die
gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind.
Zahlreiche der genannten 41 Shops mit einer gesetzeskonformen Umsetzung haben sich
gegen die explizit im Gesetz angeführte und somit absolut sichere Beschriftung des
Bestellbuttons mit
„zahlungspflichtig bestellen“
(bzw. „zahlungspflichtig buchen“)
entschieden und verwenden alternative, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls
zulässige Formulierungen.
Potenziell problematisch für KonsumentInnen ist, dass einzelne Shops den Bestellbutton im
Bestellprozess mehrfach eingebaut haben. D.h., dass in mehreren aufeinanderfolgenden
Schritten bzw. Seiten der Bestellbutton wiederholt aufscheint. Für KonsumentInnen ergibt
sich daraus das Problem sich nicht sicher sein zu können, wann die Bestellung verbindlich
wird. In der Praxis ist dann vor allem die Frage relevant, ob nach dem Betätigen des ersten
„Bestellbuttons“ der Bestellvorgang noch folgenlos abgebrochen werden kann.
Pflichtinformationen:
Anders als bei der Beschriftung des Bestellbuttons ist die Frage, wann gem. § 8 Abs 1 FAGG
richtig auf die Pflichtinformationen hingewiesen wird, nicht immer einfach zu beantworten.
Vor allem der Umfang der Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware
oder Dienstleistung kann im Einzelnen strittig sein, ebenso die Art der Darstellung dieser
Informationen. Dies macht es Online-Shops teilweise nicht leicht rechtskonform zu handeln.
Der Einschätzung der Studienautoren nach haben nur drei der geprüften 48 Online-Shops die
gesetzlichen Vorgaben vollständig richtig umgesetzt. Bei 20 Shops wurde immerhin nur die
Umsetzung eines der vier bzw. fünf im Rahmen der Studie festgelegten Kriterien
„wesentliche Eigenschaften“, „Preis“, „Unmittelbarkeit“, „Klarheit und Hervorhebung“ bzw.
„Laufzeit“ (falls zutreffend) bemängelt.
In der Praxis problematisch bei der Umsetzung der Pflichtinformationen ist vor allem, wenn
diese Angaben zwischen anderen Informationen und Angeboten in den Hintergrund rücken
42
und KonsumentInnen so von den wesentlichen Produkteigenschaften abgelenkt werden. Ein
Beispiel dafür war bei der Erhebung eine Flugbuchung, bei der zwischen den wesentlichen
Angaben zum Flug und dem Bestellbutton ausführliche Angebote zu einem Mietwagen
platziert waren.
Für Unternehmen empfiehlt es sich daher folgende Grundsätze einzuhalten, um die
Pflichtinformationen möglichst rechtssicher und kundenfreundlich zu gestalten:

Bei den Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung auf jene Angaben konzentrieren,
die für die Kaufentscheidung wesentlich sind. Dazu zählen etwa Informationen, die
für den Wert von Bedeutung sind, leistungsbestimmende Merkmale oder
Eigenschaften, bei denen Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen (Beispiel:
Farbe).

Die wesentlichen Eigenschaften sind auf den Punkt gebracht darzustellen. Die
Erfassbarkeit darf nicht durch lange Texte erschwert werden. Dennoch ist es ratsam
lieber eine Angabe zu viel als zu wenig zu machen.

Die Informationen müssen oberhalb des Bestellbuttons positioniert sein. Zwischen
den Informationen und dem Bestellbutton scheinen keine weitere Angaben oder
ablenkende Gestaltungselemente auf.

Eine bloße Verlinkung der Informationen ist nicht gestattet.

Die Angaben dürfen nicht im Gesamtlayout untergehen und müssen sich
beispielsweise durch Schriftgröße, Schriftart, farbliche Gestaltung oder Umrahmung
von sonstigen Elementen abheben.
43