Das Steuerprivileg wird zur Last

Datum: 16.01.2016
Das Steuerprivileg
wird zur Last
ten (egal ob zu Recht oder zu Unrecht),
dass die lokale Steuerbasis durch ein
Vorgehen der Gesellschaft unzulässig
verkürzt wird.
Die Transparenz-Vorschriften
Umstrittene Privilegien
der OECD wirken: Firmen
Werden solche Rulings ausgetauscht,
überlegen sich, freiwillig
wüsste der ausländische Fiskus künftig
Bescheid. Es drohen zusätzliche Steuern
auf den steuerlichen
aufwendige und teure Dispute mit
Sonderstatus zu verzichten. sowie
dem ausländischen Fiskus. Rene MatDoris Kleck
teotti, Professor für Steuerrecht, spricht
zudem von möglichen Reputationsschä-
Bern
Lange stritt die Schweiz mit der EU über den. Selbst ein gutes, gesetzeskonforSteuerprivilegien von Firmen: Im Aus- mes Ruling könne bei Bekanntwerden in
land erwirtschaftete Gewinne werden der Öffentlichkeit Fragen auslösen. Alhier tiefer besteuert als inländische Er- leine deshalb, weil die Schweizer Steuträge. Lange wehrte sich die Schweiz da- erprivilegien international stark umgegen, diese Privilegien der sogenann- stritten sind. Das lässt sich vergleichen
ten Sonderstatusgesellschaften aufzuge- mit einem Multimillionär, der wegen der
ben. 2014 gab sie nach: Mit der Unter- Abzüge für die Renovation seiner Villa
nehmenssteuerreform III werden die während dreier Jahre keine Steuern bePrivilegien abgeschafft. Noch während zahlt und deswegen an den Pranger gedie Reform im Parlament beraten wird, stellt wird, wenn es bekannt wird. Das
zeigt sich aber, dass der steuerliche Son- ist zwar legal, kann aber trotzdem in der
derstatus für die Firmen zur Last wird. Öffentlichkeit für Empörung sorgen.
Grund sind verschärfte TransparenzWie viele Unternehmen vorzeitig auf
pflichten der OECD, mit denen Prakti- ihren Sonderstatus verzichten wollen,
ken zur Steuervermeidung unterbunden ist nicht bekannt. Die kantonalen Steuwerden sollen. «Davor», so Peter Hegg- erverwaltungen werden aber mit sollin, Ständerat (CVP, ZG) und Präsident chen Anfragen konfrontiert. In Basel
der kantonalen Finanzdirektoren, heisst es, dass es Anhaltspunkte gebe,
«konnte sich niemand vorstellen, dass dass solche Fälle kommen werden. Und
ein Unternehmen seinen Status vor- Ständerat Hegglin sagt, dass Beratungs-
zeitig aufgeben würde.»
unternehmen diesen Schritt empfehlen.
Zu den Transparenzvorschriften ge- Gibt eine Firma ihren Sonderstatus ab,
hört der spontane Austausch von Ru- zahlt sie nicht zwingend mehr Steuern.
lings zwischen Staaten ab 2018. Ein Ru- Die Kantone können Übergangslösunling ist ein Vorbescheid einer Steuerbe- gen gewähren, damit die Steuerbelashörde, mit dem einer Firma mitgeteilt tung während einiger Zeit gleich bleibt.
wird, wie ein bestimmter Sachverhalt
Allerdings können sie sich damit ein
steuerlich gewürdigt wird. Sprich, wie Problem mit dem Finanzausgleich (NFA)
hoch die Steuern ausfallen werden. Da- einhandeln. Geben diese Firmen ihren
mit können Firmen sicherstellen, dass Status auf, steigt das Ressourcenpotensie ihre Geschäfte dort tätigen, wo sie zial eines Kantons. Damit steigt der Bei-
am grosszügigsten veranlagt werden. trag an den NFA, obschon die Firmen
Privilegierte Gesellschaften verfügen in nicht mehr abliefern. Mit der Unternehder Regel über ein Ruling. Gemäss Steu- menssteuerreform wird dieser Me-
erexperte Laurenz Schneider von der chanismus korrigiert. Doch niemand
Beratungsfirma PWC müssen diese Fir- kam auf die Idee, dass Firmen ihren Stamen nun abwägen, ob sie so lange wie tus freiwillig vorzeitig aufgeben. Der
möglich von ihrem Sonderstatus profi- Bund arbeitet an einer Lösung und
tieren wollen oder ob sie ihn vorzeitig hofft, am Montag der Wirtschaftskomaufgeben, weil sie den Austausch des Ru- mission einen Vorschlag vorlegen zu
lings als Risiko betrachten. Kritisch können.
seien etwa Rulings, aus welchen die ausländische Steuerbehörde ableiten könn-
Themen-Nr.: 660.003
Abo-Nr.: 660003
Auflage: 172'920
Argus Ref.: 60312364