Datum: 16.01.2016 Das Steuerprivileg wird zur Last ten (egal ob zu Recht oder zu Unrecht), dass die lokale Steuerbasis durch ein Vorgehen der Gesellschaft unzulässig verkürzt wird. Die Transparenz-Vorschriften Umstrittene Privilegien der OECD wirken: Firmen Werden solche Rulings ausgetauscht, überlegen sich, freiwillig wüsste der ausländische Fiskus künftig Bescheid. Es drohen zusätzliche Steuern auf den steuerlichen aufwendige und teure Dispute mit Sonderstatus zu verzichten. sowie dem ausländischen Fiskus. Rene MatDoris Kleck teotti, Professor für Steuerrecht, spricht zudem von möglichen Reputationsschä- Bern Lange stritt die Schweiz mit der EU über den. Selbst ein gutes, gesetzeskonforSteuerprivilegien von Firmen: Im Aus- mes Ruling könne bei Bekanntwerden in land erwirtschaftete Gewinne werden der Öffentlichkeit Fragen auslösen. Alhier tiefer besteuert als inländische Er- leine deshalb, weil die Schweizer Steuträge. Lange wehrte sich die Schweiz da- erprivilegien international stark umgegen, diese Privilegien der sogenann- stritten sind. Das lässt sich vergleichen ten Sonderstatusgesellschaften aufzuge- mit einem Multimillionär, der wegen der ben. 2014 gab sie nach: Mit der Unter- Abzüge für die Renovation seiner Villa nehmenssteuerreform III werden die während dreier Jahre keine Steuern bePrivilegien abgeschafft. Noch während zahlt und deswegen an den Pranger gedie Reform im Parlament beraten wird, stellt wird, wenn es bekannt wird. Das zeigt sich aber, dass der steuerliche Son- ist zwar legal, kann aber trotzdem in der derstatus für die Firmen zur Last wird. Öffentlichkeit für Empörung sorgen. Grund sind verschärfte TransparenzWie viele Unternehmen vorzeitig auf pflichten der OECD, mit denen Prakti- ihren Sonderstatus verzichten wollen, ken zur Steuervermeidung unterbunden ist nicht bekannt. Die kantonalen Steuwerden sollen. «Davor», so Peter Hegg- erverwaltungen werden aber mit sollin, Ständerat (CVP, ZG) und Präsident chen Anfragen konfrontiert. In Basel der kantonalen Finanzdirektoren, heisst es, dass es Anhaltspunkte gebe, «konnte sich niemand vorstellen, dass dass solche Fälle kommen werden. Und ein Unternehmen seinen Status vor- Ständerat Hegglin sagt, dass Beratungs- zeitig aufgeben würde.» unternehmen diesen Schritt empfehlen. Zu den Transparenzvorschriften ge- Gibt eine Firma ihren Sonderstatus ab, hört der spontane Austausch von Ru- zahlt sie nicht zwingend mehr Steuern. lings zwischen Staaten ab 2018. Ein Ru- Die Kantone können Übergangslösunling ist ein Vorbescheid einer Steuerbe- gen gewähren, damit die Steuerbelashörde, mit dem einer Firma mitgeteilt tung während einiger Zeit gleich bleibt. wird, wie ein bestimmter Sachverhalt Allerdings können sie sich damit ein steuerlich gewürdigt wird. Sprich, wie Problem mit dem Finanzausgleich (NFA) hoch die Steuern ausfallen werden. Da- einhandeln. Geben diese Firmen ihren mit können Firmen sicherstellen, dass Status auf, steigt das Ressourcenpotensie ihre Geschäfte dort tätigen, wo sie zial eines Kantons. Damit steigt der Bei- am grosszügigsten veranlagt werden. trag an den NFA, obschon die Firmen Privilegierte Gesellschaften verfügen in nicht mehr abliefern. Mit der Unternehder Regel über ein Ruling. Gemäss Steu- menssteuerreform wird dieser Me- erexperte Laurenz Schneider von der chanismus korrigiert. Doch niemand Beratungsfirma PWC müssen diese Fir- kam auf die Idee, dass Firmen ihren Stamen nun abwägen, ob sie so lange wie tus freiwillig vorzeitig aufgeben. Der möglich von ihrem Sonderstatus profi- Bund arbeitet an einer Lösung und tieren wollen oder ob sie ihn vorzeitig hofft, am Montag der Wirtschaftskomaufgeben, weil sie den Austausch des Ru- mission einen Vorschlag vorlegen zu lings als Risiko betrachten. Kritisch können. seien etwa Rulings, aus welchen die ausländische Steuerbehörde ableiten könn- Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 172'920 Argus Ref.: 60312364
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