bürgschaftsauftrag nichtverbraucher

UniCredit Bank AG
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BÜRGSCHAFTSAUFTRAG NICHTVERBRAUCHER
BÜRGSCHAFTSAUFTRAG NICHTVERBRAUCHER AUF ERSTE ANFORDERUNG*
* nicht zulässig für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Mietkautionsbürgschaften bei Wohnraummiete
Herr, Frau, Firma (nachfolgend Auftraggeber genannt), Anschrift
beauftragt die UniCredit Bank Aktiengesellschaft (im Folgenden Bank genannt)
im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung
auf Veranlassung einer anderen natürlichen Person/Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigte1 i. S. d. Geldwäschegesetzes
(nachfolgend benannt)
1 Soll
die Bank sich für einen Dritten verbürgen, so ist dieser mit vollständigem Namen und Anschrift hier einzusetzen.
gegenüber Begünstigten (Bürgschaftsgläubiger), Anschrift
Bankverbindung des Begünstigten (Bürgschaftsgläubiger)
IBAN:
Kreditinstitut:
eine Bürgschaft in Höhe von
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte nachfolgende »Wichtige Risikohinweise zur Bürgschaft auf erstes Anfordern«
EUR-Betrag
EUR-Betrag in Worten
zu übernehmen.
Art der Bürgschaft
Anzahlung
Mietkaution
Gewährleistung
Prozess
Vertragserfüllung
Der zu verbürgenden Verpflichtung liegt Folgendes zu Grunde: (vom Auftraggeber auszufüllen2)
2
Beispiel: Mietkaution zum Vertrag vom …, Rückzahlung einer Anzahlung zum
Vertrag vom …, Erfüllung des Lieferungs-, Kauf-, Werkvertrages vom …,
Gewährleistung gem. Vertrag vom …, Kaufpreiszahlung gem. Vertrag vom …
Der Text der Bürgschaft ist von
Die Bürgschaft ist zu befristen
b. a. w.
oder
der Bank zu erstellen
Bei Mietkautionsbürgschaften für Gewerbemietverträge ist unbedingt eine
Kopie des Mietvertrages beizufügen; bei sonstigen Verträgen ist eine Vertrags­
kopie hilfreich.
Die Bürgschaft ist gemäß dem der Bank übergebenen Muster
abzugeben.
Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an
bis
Begünstigten
Auftraggeber
Kosten für die Bürgschaftsübernahme
Avalprovisionssatz in % p.a.3
Mindestbetrag pro Abrechnungszeitraum
mindestens
%, Einmaliges Ausstellungsentgelt in EUR für Avalurkunde
EUR pro
Umsatzsteuerliche Angaben
Anfallende Entgelte sind nach § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer-Identifikationsnr. der Bank: DE 129 273 380
3 Die
Avalprovision wird nach der deutschen Zinsrechenmethode (30 / 360) ermittelt.
Ergänzend gelten für diesen Auftrag die nachfolgenden Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank,
die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Ort
Unterschrift des/der Auftraggeber(s)
Datum
Bankvermerke
OE-Avalkontonummer
Belastungskonto für Entgelt und Provision
Datum, Unterschrift der Bank
Die Richtigkeit der Unterschrift(en) der Zeichnungsberechtigung
und das Vorliegen der Identifizierungsdaten gem. AO/GWG
wurden überprüft und sind in Ordnung.
503358 (1–4) – 07.15
Original für die Bank (Seite 1 von 2)
Bedingungen für Bürgschaftsaufträge
1Einbuchung
Die Bank belastet in Höhe der übernommenen Bürgschaft das
Avalkonto, sobald sie die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt
oder abgesandt hat.
2Avalprovision / Entgelte
wenn ihre Inanspruchnahme offensichtlich oder ohne weitere
Nachforschungen (»liquide«) beweisbar rechts­miss­­bräuchlich ist.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird die Bank da­her
das Konto des Auftraggebers auch dann belasten, wenn nach
dessen Auffassung das Zahlungsverlangen des Begünstigten
zu Unrecht erfolgte, aber ein Rechtsmissbrauch bei der
Inanspruchnahme nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Bank ist berechtigt, dem Auftraggeber ein Bearbeitungsentgelt sowie für die Dauer ihrer Verpflichtung periodisch Avalprovision
zu berechnen, sobald sie das Aval ausgehändigt oder abgesandt 5 Ausbuchung
hat. Die Avalprovision ist für die jeweils vereinbarte Abrechnungs­ Die Bank bucht die Bürgschaft aus und stellt die Berechnung der
Avalprovision ein, sobald zweifelsfrei feststeht, dass die Bürg­
periode im Voraus zu zahlen.
schaft erloschen ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die
Ergibt sich während einer Abrechnungsperiode zweifelsfrei, dass
Bürgschaftsurkunde ihr zur Entlastung zurückgegeben wird oder
die Bürgschaft erloschen ist und ist sie deshalb auszubuchen,
die Bank von dem Begünstigten bedingungslos aus der Haftung
kann der Auftraggeber die zeitanteilige Rückerstattung der im
entlassen worden ist.
Voraus bezahlten Avalprovision verlangen.
Im Falle einer Prozessbürgschaft muss der Bank, sofern ihr die
Die Höhe der Avalprovision und des Bearbeitungsentgelts ergibt
Urkunde nicht zur Entlastung zurückgegeben wird, die Zustimmung
sich aus dem Preis und Leistungsverzeichnis, sofern keine einzel­des Begünstigten zur Haftungsentlassung oder eine rechtskräftige
vertragliche Absprache getroffen wird.
Anordnung nach § 109 Abs. 2 ZPO nach­gewiesen werden.
Dem Auftraggeber obliegt es, die Voraussetzungen für die Aus­­ 3 Benachrichtigung des Auftraggebers
buchung der Bürgschaft herbeizuführen.
Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich über den Erhalt
einer den Bedingungen der Bürgschaft entsprechenden Zah­
6 Aufwendungsersatzanspruch
lungs­­­aufforderung benachrichtigen.
Der Auftraggeber wird der Bank alle erforderlichen Aufwendungen
ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines
4 Zahlung auf die Bürgschaft
Avalauftrags einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtDie Bank wird alle zulässigen Einreden oder Einwendungen belichen Rechtsverfolgung im In- und Ausland entstehen.
rücksichtigen und an den Begünstigten weiterleiten, die ihr
Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung
gegen­über rechtzeitig schriftlich glaubhaft gemacht worden
eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem
sind. Zahlt die Bank an den Begünstigten, wird sie das Konto
Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare
des Auftraggebers in Höhe des auf die Bürgschaft geleisteten
Entscheidung auf Zahlung vorliegt.
Betrages belasten.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann die Bank je­­
doch die Zahlung an den Begünstigten nur dann ver­­weigern,
Wichtige Risikohinweise zur
»Bürgschaft auf erstes Anfordern«
Die Übernahme einer Bürgschaft mit »Zahlung auf erstes
An­fordern« ist für den Auftraggeber mit besonderen Risiken
ver­bunden. Wenn Sie uns mit der Übernahme einer solchen
Bürgschaft beauftragen wollen, bitten wir Sie, die nachfol­gen­
den Risikohinweise sorgfältig durchzulesen:
Ihre Rückforderungsansprüche in einem Rückfor­de­rungs­­prozess
gegen den Begünstigten durchsetzen (Prozess­risiko) und realisieren müssen (Vollstreckungs- und Insolvenz­risiko).
Die Bank kann die Zahlung an den Begünstigten nur dann verweigern, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich oder ohne
weitere Nachforschungen (»liquide«) beweisbar rechts-miss­
bräuch­lich ist und dies insbesondere durch Doku­mente (z. B.
Zahlungsquittung) zweifelsfrei belegt werden kann.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Begünstigte
die Bank in Anspruch nehmen, ohne dass er der Bank den
verbürgten Anspruch (z. B. Höhe und Fälligkeit) schlüssig
nachweist. Er hat lediglich das zu erklären, was in der Bürg­
schaftsurkunde niedergelegt ist.
Nach der Rechtsprechung kann die in Allgemeinen Geschäfts Die Bank muss dann unverzüglich Zahlung leisten.
bedingungen eines Vertrags enthaltene Verpflichtung zur
Etwaige Einreden oder Einwendungen aus Ihrem Verhältnis
Stel­lung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern unwirksam sein.
zum Begünstigten (z. B. wegen Falschlieferung, Mängeln, Verjäh­ Die Rechts(un)wirksamkeit einer entsprechenden ver­tragli­chen
rung) kann die Bank dem Zahlungsbegehren nicht entgegen­
Verpflichtung kann von der Bank jedoch nicht fest­gestellt werden,
halten. Diese sind erst in einem Rückforderungsprozess zu berücksondern ist vom Auftraggeber zu prüfen.
sichtigen, den Sie gegen den Begünstigten führen können, wenn er Beauftragen Sie uns zur Abgabe einer Bürgschaft auf erstes
die Bank zu Unrecht aus der Bürg­schaft auf erstes Anfordern in
Anfordern, obwohl Sie nach dem Vertrag hierzu nicht ver­pflichtet
Anspruch genommen hat.
sind, besteht die Gefahr, dass wir zur Zahlung auf erstes An-­
fordern verpflichtet sind und Sie das beschriebene Risiko des
Rückforderungsprozesses tragen. Wir empfehlen Ihnen, dass
Sie tragen damit das Risiko, dass die Bank zahlen muss, ob­wohl
Sie sich hierzu anwaltlichen Rates bedienen.
der verbürgte Anspruch nicht besteht, und dass Sie dann erst
503358 (2–4) – 07.15
Original für die Bank (Seite 2 von 2)
UniCredit Bank AG
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BÜRGSCHAFTSAUFTRAG NICHTVERBRAUCHER
BÜRGSCHAFTSAUFTRAG NICHTVERBRAUCHER AUF ERSTE ANFORDERUNG*
* nicht zulässig für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Mietkautionsbürgschaften bei Wohnraummiete
Herr, Frau, Firma (nachfolgend Auftraggeber genannt), Anschrift
beauftragt die UniCredit Bank Aktiengesellschaft (im Folgenden Bank genannt)
im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung
auf Veranlassung einer anderen natürlichen Person/Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigte1 i. S. d. Geldwäschegesetzes
(nachfolgend benannt)
1 Soll
die Bank sich für einen Dritten verbürgen, so ist dieser mit vollständigem Namen und Anschrift hier einzusetzen.
gegenüber Begünstigten (Bürgschaftsgläubiger), Anschrift
Bankverbindung des Begünstigten (Bürgschaftsgläubiger)
IBAN:
Kreditinstitut:
eine Bürgschaft in Höhe von
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte nachfolgende »Wichtige Risikohinweise zur Bürgschaft auf erstes Anfordern«
EUR-Betrag
EUR-Betrag in Worten
zu übernehmen.
Art der Bürgschaft
Anzahlung
Mietkaution
Gewährleistung
Prozess
Vertragserfüllung
Der zu verbürgenden Verpflichtung liegt Folgendes zu Grunde: (vom Auftraggeber auszufüllen2)
2
Beispiel: Mietkaution zum Vertrag vom …, Rückzahlung einer Anzahlung zum
Vertrag vom …, Erfüllung des Lieferungs-, Kauf-, Werkvertrages vom …,
Gewährleistung gem. Vertrag vom …, Kaufpreiszahlung gem. Vertrag vom …
Der Text der Bürgschaft ist von
Die Bürgschaft ist zu befristen
b. a. w.
oder
der Bank zu erstellen
Bei Mietkautionsbürgschaften für Gewerbemietverträge ist unbedingt eine
Kopie des Mietvertrages beizufügen; bei sonstigen Verträgen ist eine Vertrags­
kopie hilfreich.
Die Bürgschaft ist gemäß dem der Bank übergebenen Muster
abzugeben.
Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an
bis
Begünstigten
Auftraggeber
Kosten für die Bürgschaftsübernahme
Avalprovisionssatz in % p.a.3
Mindestbetrag pro Abrechnungszeitraum
mindestens
%, Einmaliges Ausstellungsentgelt in EUR für Avalurkunde
EUR pro
Umsatzsteuerliche Angaben
Anfallende Entgelte sind nach § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer-Identifikationsnr. der Bank: DE 129 273 380
3 Die
Avalprovision wird nach der deutschen Zinsrechenmethode (30 / 360) ermittelt.
Ergänzend gelten für diesen Auftrag die nachfolgenden Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank,
die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Ort
Unterschrift des/der Auftraggeber(s)
Datum
503358 (3–4) – 07.15
Durchschrift für den Kunden (Seite 1 von 2)
Bedingungen für Bürgschaftsaufträge
1Einbuchung
Die Bank belastet in Höhe der übernommenen Bürgschaft das
Avalkonto, sobald sie die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt
oder abgesandt hat.
2Avalprovision / Entgelte
wenn ihre Inanspruchnahme offensichtlich oder ohne weitere
Nachforschungen (»liquide«) beweisbar rechts­miss­­bräuchlich ist.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird die Bank da­her
das Konto des Auftraggebers auch dann belasten, wenn nach
dessen Auffassung das Zahlungsverlangen des Begünstigten
zu Unrecht erfolgte, aber ein Rechtsmissbrauch bei der
Inanspruchnahme nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Bank ist berechtigt, dem Auftraggeber ein Bearbeitungsentgelt sowie für die Dauer ihrer Verpflichtung periodisch Avalprovision
zu berechnen, sobald sie das Aval ausgehändigt oder abgesandt 5 Ausbuchung
hat. Die Avalprovision ist für die jeweils vereinbarte Abrechnungs­ Die Bank bucht die Bürgschaft aus und stellt die Berechnung der
Avalprovision ein, sobald zweifelsfrei feststeht, dass die Bürg­
periode im Voraus zu zahlen.
schaft erloschen ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die
Ergibt sich während einer Abrechnungsperiode zweifelsfrei, dass
Bürgschaftsurkunde ihr zur Entlastung zurückgegeben wird oder
die Bürgschaft erloschen ist und ist sie deshalb auszubuchen,
die Bank von dem Begünstigten bedingungslos aus der Haftung
kann der Auftraggeber die zeitanteilige Rückerstattung der im
entlassen worden ist.
Voraus bezahlten Avalprovision verlangen.
Im Falle einer Prozessbürgschaft muss der Bank, sofern ihr die
Die Höhe der Avalprovision und des Bearbeitungsentgelts ergibt
Urkunde nicht zur Entlastung zurückgegeben wird, die Zustimmung
sich aus dem Preis und Leistungsverzeichnis, sofern keine einzel­des Begünstigten zur Haftungsentlassung oder eine rechtskräftige
vertragliche Absprache getroffen wird.
Anordnung nach § 109 Abs. 2 ZPO nach­gewiesen werden.
Dem Auftraggeber obliegt es, die Voraussetzungen für die Aus­­ 3 Benachrichtigung des Auftraggebers
buchung der Bürgschaft herbeizuführen.
Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich über den Erhalt
einer den Bedingungen der Bürgschaft entsprechenden Zah­
6 Aufwendungsersatzanspruch
lungs­­­aufforderung benachrichtigen.
Der Auftraggeber wird der Bank alle erforderlichen Aufwendungen
ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines
4 Zahlung auf die Bürgschaft
Avalauftrags einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtDie Bank wird alle zulässigen Einreden oder Einwendungen belichen Rechtsverfolgung im In- und Ausland entstehen.
rücksichtigen und an den Begünstigten weiterleiten, die ihr
Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung
gegen­über rechtzeitig schriftlich glaubhaft gemacht worden
eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem
sind. Zahlt die Bank an den Begünstigten, wird sie das Konto
Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare
des Auftraggebers in Höhe des auf die Bürgschaft geleisteten
Entscheidung auf Zahlung vorliegt.
Betrages belasten.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann die Bank je­­
doch die Zahlung an den Begünstigten nur dann ver­­weigern,
Wichtige Risikohinweise zur
»Bürgschaft auf erstes Anfordern«
Die Übernahme einer Bürgschaft mit »Zahlung auf erstes
An­fordern« ist für den Auftraggeber mit besonderen Risiken
ver­bunden. Wenn Sie uns mit der Übernahme einer solchen
Bürgschaft beauftragen wollen, bitten wir Sie, die nachfol­gen­
den Risikohinweise sorgfältig durchzulesen:
Ihre Rückforderungsansprüche in einem Rückfor­de­rungs­­prozess
gegen den Begünstigten durchsetzen (Prozess­risiko) und realisieren müssen (Vollstreckungs- und Insolvenz­risiko).
Die Bank kann die Zahlung an den Begünstigten nur dann verweigern, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich oder ohne
weitere Nachforschungen (»liquide«) beweisbar rechts-miss­
bräuch­lich ist und dies insbesondere durch Doku­mente (z. B.
Zahlungsquittung) zweifelsfrei belegt werden kann.
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Begünstigte
die Bank in Anspruch nehmen, ohne dass er der Bank den
verbürgten Anspruch (z. B. Höhe und Fälligkeit) schlüssig
nachweist. Er hat lediglich das zu erklären, was in der Bürg­
schaftsurkunde niedergelegt ist.
Nach der Rechtsprechung kann die in Allgemeinen Geschäfts Die Bank muss dann unverzüglich Zahlung leisten.
bedingungen eines Vertrags enthaltene Verpflichtung zur
Etwaige Einreden oder Einwendungen aus Ihrem Verhältnis
Stel­lung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern unwirksam sein.
zum Begünstigten (z. B. wegen Falschlieferung, Mängeln, Verjäh­ Die Rechts(un)wirksamkeit einer entsprechenden ver­tragli­chen
rung) kann die Bank dem Zahlungsbegehren nicht entgegen­
Verpflichtung kann von der Bank jedoch nicht fest­gestellt werden,
halten. Diese sind erst in einem Rückforderungsprozess zu berücksondern ist vom Auftraggeber zu prüfen.
sichtigen, den Sie gegen den Begünstigten führen können, wenn er Beauftragen Sie uns zur Abgabe einer Bürgschaft auf erstes
die Bank zu Unrecht aus der Bürg­schaft auf erstes Anfordern in
Anfordern, obwohl Sie nach dem Vertrag hierzu nicht ver­pflichtet
Anspruch genommen hat.
sind, besteht die Gefahr, dass wir zur Zahlung auf erstes An-­
fordern verpflichtet sind und Sie das beschriebene Risiko des
Rückforderungsprozesses tragen. Wir empfehlen Ihnen, dass
Sie tragen damit das Risiko, dass die Bank zahlen muss, ob­wohl
Sie sich hierzu anwaltlichen Rates bedienen.
der verbürgte Anspruch nicht besteht, und dass Sie dann erst
503358 (4–4) – 07.15
Durchschrift für den Kunden (Seite 2 von 2)