Aushang Seminar SoSe 16 - Strafrechtliche Prohibition

Prof. Dr. C Prittwitz/Dr. C. Trendelenburg
SoSe 2016
Seminarankündigung
Vom Nutzen und Nachteil strafrechtlicher Prohibition
Zum Thema: Mit „strafrechtlicher Prohibition“ sind nicht alle strafrechtlichen Verbote (Straftatbestände) gemeint, sondern nur die "male mere prohibita" (die „nur verbotenen“ Verbrechen), die in
langer naturrechtlicher Tradition von den "mala per se" (den „natürlichen“ Verbrechen) unterschieden
werden. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die aus heterogenen Gründen  keineswegs überall und
immer  unter Androhung von Strafe verboten sind. Nicht selten werden sie gerade deswegen
verboten, weil Menschen  aus wiederum sehr unterschiedlichen Gründen  gerade eine starke
Tendenz haben, sie vorzunehmen.
Im Seminar sollen historische und aktuelle Anwendungsfälle solcher Prohibition dargestellt und die mit
ihr verbundenen nützlichen und nachteiligen Folgen untersucht werden. Auch unter Berücksichtigung
abstrakter "Prohibitionsforschung" sollen so (also induktiv) Arbeitshypothesen zur Frage entwickelt
werden, ob und gegebenenfalls wann der Strafgesetzgeber zur Prohibition greifen sollte. Als Anwendungsfälle kommen dabei in erster Linie „Waren“ und „Dienstleistungen“ (in einem weit verstandenen
Sinn) in Betracht: Als klassisch gelten die Prohibitionsversuche von Alkohol, illegalen Drogen,
Dopingmitteln, Prostitution und Glücksspiel; aber auch so disparate, relativ weit verbreitete und zum
Teil in ihrer Strafwürdigkeit heftig umstrittene Handlungen wie z. B. Korruption, Abtreibung und
Sterbehilfe können als Gegenstand strafrechtlicher Prohibition gelten und sollen im Seminar
untersucht werden.
Zur Organisation: Das Seminar wird aus einer Vorbesprechung (zum Ende des WS 2015/16), in der
die Themen vorgestellt und dann per Mail verteilt werden und zwei oder drei Blöcken (im Sommersemester 2016 und nach Absprache mit den Teilnehmern) bestehen. Zu Beginn des Sommersemesters findet ein voraussichtlich halbtägiger Block statt, bei dem auf der Grundlage gemeinsamer Lektüre einiger allgemeiner Texte und den ersten Arbeitsergebnissen der Referentinnen und Referenten
der Versuch einer Fokussierung der allgemeinen Prohibitions-Problematik unternommen wird. Die
durch diese Diskussion gewonnenen neuen Impulse sollten in die jeweiligen Bearbeitungen einfließen. Am Ende des Sommersemesters finden dann ein oder zwei Blöcke mit den Vorträgen statt.
Eine gemeinsame Veröffentlichung zu dem Thema kommt in Betracht und sollte angestrebt werden.