Nutzen-Betrachtung zu Schonarbeitsplätzen

Nutzen-Betrachtung zu Schonarbeitsplätzen //
SWISS hat für Mitarbeitende des Fliegenden Personals, die vorübergehend aufgrund Krankheit / Unfall /
Schwangerschaft, fluguntauglich sind, jedoch in einer angepassten Tätigkeit eine (Teil-)Arbeitsfähigkeit
aufweisen, Schonarbeitsplätze innerhalb des Unternehmens eingerichtet. Am Beispiel von SWISS werden die
Voraussetzungen sowie der Nutzen solcher Schonarbeitsplätze aufgezeigt.
Voraussetzungen für einen Schonarbeitsplatz
Betrieblich:
Es stehen sinnvolle Tätigkeiten zur Verfügung, die ohnehin zu erledigen sind, keine
langen Einarbeitungszeiten erfordern und wenig zeitkritisch sind;
die Tätigkeiten können vom Wert für das Unternehmen her eingeordnet werden, sind
körperlich wenig belastend und in Teilzeitpensen ausführbar; es bestehen Anreize
 für die Mitarbeitenden, einen Schonarbeitsplatz auszuüben (z. B. keine Lohnkürzung,
keine Ferienkürzung)
 für die Führungskräfte, einen Schonarbeitsplatz einzurichten und zu unterhalten
(z. B. rasch einsetzbare Arbeitskraft, ohne interne Verrechnung)
Persönlich:
Die Schonarbeitsplätze richten sich im Beispiel an erkrankte, verunfallte oder
schwangere Mitarbeitende aus dem Flugdienst, die in ihrer angestammten Tätigkeit
infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vollumfänglich arbeitsunfähig, in einer
angepassten Tätigkeit jedoch mindestens teilweise arbeitsfähig sind.
Die infolge Krankheit / Unfall / Schwangerschaft erbrachte Arbeitsleistung entspricht dem Äquivalent von ca.
30 Vollzeitstellen / Jahr. Die erbrachte Arbeitsleistung nur infolge Krankheit / Unfall entspricht dem Äquivalent
von ca. 17 Vollzeitstellen/Jahr. Da (wie oben erwähnt) die auf den Schonarbeitsplätzen anfallenden Arbeiten
solche sind, die ohnehin erledigt werden müssen, können als Einsparung die 17 resp. 30 Vollzeitstellen/Jahr
gerechnet werden. Bei SWISS entspricht dies einem 6-7 stelligen Betrag pro Jahr.
Zudem ist zu beachten, dass für diese Tätigkeiten (Schonarbeitsplätze) keine Stellenbewilligungen /
Ausschreibungen / Rekrutierungen (und daraus folgender Einarbeitung Externer in den Betrieb) notwendig
waren, was ebenfalls einen finanziellen Nutzen birgt (indirekte Kosten, weniger Ressourcen).
Die Eindämmung der jährlichen Absenzen sowie die Verhinderung von Neurenten (Invalidität) bringen dem
Unternehmen insgesamt zusätzlich einen entscheidenden finanziellen Nutzen. Der grösste Nutzen entsteht
jedoch dem betroffenen Mitarbeiter, als dass er im Arbeitsprozess und in einer Tagesstruktur eingebunden
bleibt, und sich durch einen Einsatz in einer anderen Abteilung oftmals zusätzliche Kenntnisse aneignen kann.
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Nutzen eines Schonarbeitsplatzes für SWISS
praktisch
orientiert
Der Einbezug weiterer Versicherer (IV-Stelle, Pensionskasse resp. Sammelstiftung) kann je nach Konstellation
für ein Unternehmen sinnvoll sein. Bei SWISS ist zu berücksichtigen, dass für die Rückkehr in die
angestammte Tätigkeit bei Mitarbeitenden des Fliegenden Personals zwingend die Bestätigung eines BAZLanerkannten Arztes notwendig ist.
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Versicherungsseitig: Krankentaggeld (KTG)- und Unfall (UVG)-Versicherer werden bei der Planung bereits
involviert und sind Teil der Realisierung des Konzeptes:
Im Beispiel von SWISS wurden während des Einsatzes auf einem Schonarbeitsplatz
Taggeldleistungen nach global angenommenen Arbeitsunfähigkeitssätzen (ohne
administrativen Nachweis im Einzelfall) vorgängig vereinbart.
Beispiel: Einsatz entspricht global 50 % Arbeitsunfähigkeit