1. ALLGEMEINES Die Veranstaltung findet unter Haftungsausschluss statt. Das vorliegende Reglement gilt für die Veranstaltung des GOLDENTIME RACE DAY am 09. Juni 2016 und ist für alle Teilnehmer verbindlich. Teilnahmeberechtigt sind: Teilnehmer mit einem gültigen Führerschein, dem vollendeten 18. Lebensjahr und einer gültigen OSK Race Card. Zu lösen unter http://www.osk.or.at/?p=/OSKRaceCard Es gibt keine Beschränkung der Fahreranzahl. Jedoch muss jeder Fahrer die Teilnahmeberechtigungen erfüllen. Ziel der Veranstaltungen ist insbesondere der Ausbau der individuellen Fahrsicherheit, das Beherrschen von kritischen Situationen im öffentlichen Straßenverkehr, die Schulung der Reaktionsfähigkeit sowie die Förderung des Sicherheitsbewusstseins. Rechtsgrundlagen dieses Reglements sind die Ausschreibungen der Veranstaltungen sowie deren eventuelle Änderungen und Ergänzungen sowie Durchführungsbestimmungen. Die Teilnehmer sind eigenständig dafür verantwortlich, sich über eventuelle Änderungen (Termine, Zeitpläne, Kosten, Durchführungsbestimmungen etc.) zu informieren, welche als Teil der Verzichtserklärung und der Haftungserklärung gelten. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen. Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Sollte der verlangte Standard nicht entsprechen - nach Beurteilung des Technikers und des Veranstalters – kann der Teilnehmer vom Bewerb ausgeschlossen werden. 2. TERMIN 09. Juni 2016 3. NENNUNG / NENNGEBÜHR / TEILNEHMERZAHL Die Nennung zu der Veranstaltung hat online zu erfolgen : www.gt11.at Nennschluss: 31. März 2016. Die Einzahlung des Nenngeldes hat innerhalb von 7 Tagen nach Nennung auf das genannte Konto zu erfolgen. Die Nennung wird den Teilnehmern per Mail bestätigt. Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen nach seinem Ermessen abzulehnen. Teilnehmerzahl: 30 Fahrzeuge pro Klasse. Die Annahme der Nennung erfolgt in Reihenfolge des Nennungseingangs. Nennungen die nach Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl eingehen, werden darüber informiert und ggf. auf die Warteliste gesetzt. 4. VERSICHERUNG Teilnehmer, Fahrerhelfer und Funktionäre sind auch während des Wertungslaufs im Zuge unfallversichert. Voraussetzung ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verzichtserklärung. OSK Race-Card Besitzer und Lizenzinhaber sind in im entsprechenden Umfang lt. Lizenzgeber versichert. 5. ZEITPLAN Der Ablauf des GOLDENTIME RACE DAY erfolgt gemäß Zeitplan des GRD (GOLDENTIME RACE DAY) und ist auf www.gt11.at einzusehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu jeder Zeit zu ändern und Einzelbewerbe zu verlegen oder abzusagen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich eigenständig über eventuelle Änderungen und Durchführungsbestimmungen zu informieren. 6. FAHRERBESPRECHUNG Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist verpflichtend. 7. STARTAUFSTELLUNG Die Startaufstellung erfolgt in der Reihenfolge der beim Qualifying gemessenen besten Rundenzeit des jeweiligen Teams, wobei der schnellste Fahrer die Pole Position einnimmt. Sollte ein Team keine Qualifikationszeit zustande bringen jedoch am Rennen teilnehmen wollen, kann der am Ende der Startaufstellung gereiht werden, vorausgesetzt, dass die max. Durchlässigkeit der Strecke noch nicht erreicht ist. Die Startaufstellung für das 2. Rennen ergibt sich aus der Platzierung des 1. Rennens ( 1. Platz ist Pole Position, 2. Platz ist 2. Platz usw.) 8. KLASSENEINTEILUNG Ohne Baujahrsgrenzen: Klasse 1: Fahrzeuge bis 200PS; ohne Turbo; kein Allrad Klasse 2: Fahrzeuge über 200PS; ohne weitere Einschränkungen X-Bow sind erlaubt Formelfahrzeuge sind vom Rennen ausgenommen. 9. VERSTÖSSE GEGEN DAS REGLEMENT/ STRAFENKATALOG Fahrer, die ihr Fahrzeug wissentlich in einem Zustand vorführen (z.B. Hubraumvergrößerung) bzw. in Training/Leistungsprüfung einsetzen, das nicht den im Nennformular gemachten Angaben entspricht, oder aber eine technische Untersuchung verweigern, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Missachtung von Flaggenzeichen und anderen Anweisungen: Bei erstmaligem Vergehen: 25 Strafsekunden in Form von Stop and Go. Bei wiederholtem Vergehen: Ausschluss aus dem Bewerb. Bei unsportlichem Verhalten behält sich der Veranstalter bzw. die Rennleitung vor eine Stop an Go Strafe bzw. einen Ausschluss für das Team aus dem Bewerb auszusprechen. 10. TECHNIK UND SICHERHEIT Es gilt: SICHERHEITSAUSRÜSTUNG DER FAHRER: Schutzhelm, geeignetes Schuhwerk , Sicherheitsgurt SICHERHEITSAUSRÜSTUNG FÜR FAHRZEUGE Abschleppösen: die Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer ausreichend dimensionierten Abschleppöse ausgerüstet sein. Sicherheitsgurt ist vorgeschrieben, Überrollbügel oder Käfig sind empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. KRAFTSTOFF, BODENFREIHEIT, GEWICHT sind in allen Klassen freigegeben. 11. FAHRDISZIPLIN Gefährliche Überhol- und Bremsmanöver, rücksichtsloses Fahren, Unfälle etc. sind zu vermeiden und werden grundsätzlich der Rennleitung gemeldet und können mit dem Ausschluss aus der Wertung geahndet werden. Der Verursacher einer Kollision kann aus der Wertung ausgeschlossen werden. Wenn der Verursacher nicht klar zu identifizieren ist, kann es bei einer Kollision zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen für alle beteiligten Fahrer, unabhängig von der Schuldfrage, zu einem Ausschluss aus der Wertung kommen. Ausgenommen einer der beteiligten Fahrer gibt schriftlich ein Schuldeingeständnis ab. Fällt ein Fahrzeug während eines Trainings oder Rennens wegen technischen Defekts oder Unfall aus oder im Besonderen im Fall von Flüssigkeitsverlust, hat der Fahrer schnellst möglich die Rennstrecke – vor allem die Ideallinie - zu verlassen. Das Fahrzeug ist neben der Rennstrecke abzustellen. Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Reparaturen sind ausschließlich im Fahrerlager an entsprechend gesicherter Stelle oder in der Box oder in der Boxengasse – ohne andere Teilnehmer zu behindern – erlaubt. Andernfalls folgt Wertungsausschluss. ES IST NACH ALLEN MÖGLICHKEITEN ZU VERMEIDEN, DAS FAHRZEUG IM KIESBETT ABZUSTELLEN. Die max. gefahrene Geschwindigkeit in der Boxengasse darf das jeweils festgesetzte Tempolimit nicht überschreiten. 12. ALLGEMEINE VERZICHTSERKLÄRUNG DER TEILNEHMER HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und generell der Benützung von Fahrzeugen und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des 5 Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die Veranstalter, deren Funktionäre, den Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“. 13. ABSCHLUSSFEIER Bei der Abschlussfeier werden alle Teilnehmer geehrt, im Besonderen natürlich die ersten Drei jeder Klasse. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG DES DOLDENTIME RACE DAY 1. Bei Unfällen oder Ausfall eines oder mehrerer Autos: GELBPHASE in diesem Abschnitt. Tempo merklich verringern und absolutes Überholverbot bis zur nächsten GRÜNEN Flagge! 2. Bei technischem Defekt bzw. Flüssigkeitsverlust Fahrzeug sofort in der Wiese abstellen, keinesfalls selber zurück an die Box fahren. Kiesbett unbedingt vermeiden. Fahrzeug wird vom Personal umgehend in die Box gebracht. 3. Nach einem Ausritt ins Kiesbett ein paar Meter in der Wiese mit heftigen Lenkbewegungen fahren, um den Schotter nicht auf der Rennstrecke zu verteilen. Empfehlenswert: die ersten paar Meter nicht auf der Ideallinie fahren, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden (Ausrutscher am Schotter, gebrochene Windschutzscheibe, Steine in der Bremse bzw. Reifenschäden) 4. Das vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h in der Boxengasse ist unbedingt einzuhalten. Bei Tempoüberschreitung (Radarmessung) wird eine Durchfahrtsstrafe verhängt, bei wiederholtem Mal erfolgt der Ausschluss. In der Boxenstrasse retour fahren bewirkt sofortigen Ausschluss. Das Fahrzeug darf nur händisch geschoben werden. 5. Wer bei gelber Flagge oder in der Pace Car Phase überholt erhält beim ersten Mal eine Durchfahrtsstrafe, die spätestens 2 Runden nach Anzeige erfolgen muss, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Ebenso im Wiederholungsfall. 6. Bei Abbruch (rote Flagge): alle Fahrzeuge in der Platzierungsreihenfolge in der Boxengasse abstellen und auf neue Anweisungen warten. In dieser Phase gilt Parc fermé, es sind keine wie immer gearteten Reparaturarbeiten etc. erlaubt. 7. Bei Neustart: wie gehabt hinter Pace Car fahren. Das Pace Car biegt in der ersten Runde in die Boxengasse, Neustart ist freigegeben, fliegender Start. 8. Bei einer Stop and Go Strafe sind keine Fahrerwechsel und/oder Arbeiten am Fahrzeug erlaubt.
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