Genaue Teilnahmebedingungen finden Sie hier

1. ALLGEMEINES
Die Veranstaltung findet unter Haftungsausschluss statt.
Das vorliegende Reglement gilt für die Veranstaltung des GOLDENTIME RACE DAY am 09. Juni 2016
und ist für alle Teilnehmer verbindlich.
Teilnahmeberechtigt sind: Teilnehmer mit einem gültigen Führerschein, dem vollendeten 18.
Lebensjahr und einer gültigen OSK Race Card. Zu lösen unter http://www.osk.or.at/?p=/OSKRaceCard
Es gibt keine Beschränkung der Fahreranzahl. Jedoch muss jeder Fahrer die
Teilnahmeberechtigungen erfüllen.
Ziel der Veranstaltungen ist insbesondere der Ausbau der individuellen Fahrsicherheit, das
Beherrschen von kritischen Situationen im öffentlichen Straßenverkehr, die Schulung der
Reaktionsfähigkeit sowie die Förderung des Sicherheitsbewusstseins.
Rechtsgrundlagen dieses Reglements sind die Ausschreibungen der Veranstaltungen sowie deren
eventuelle Änderungen und Ergänzungen sowie Durchführungsbestimmungen. Die Teilnehmer sind
eigenständig dafür verantwortlich, sich über eventuelle Änderungen (Termine, Zeitpläne, Kosten,
Durchführungsbestimmungen etc.) zu informieren, welche als Teil der Verzichtserklärung und der
Haftungserklärung gelten.
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen
keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen. Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien
Zustand sein. Sollte der verlangte Standard nicht entsprechen - nach Beurteilung des Technikers und
des Veranstalters – kann der Teilnehmer vom Bewerb ausgeschlossen werden.
2. TERMIN
09. Juni 2016
3. NENNUNG / NENNGEBÜHR / TEILNEHMERZAHL
Die Nennung zu der Veranstaltung hat online zu erfolgen : www.gt11.at
Nennschluss: 31. März 2016. Die Einzahlung des Nenngeldes hat innerhalb von 7 Tagen nach
Nennung auf das genannte Konto zu erfolgen. Die Nennung wird den Teilnehmern per Mail bestätigt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen nach seinem Ermessen abzulehnen.
Teilnehmerzahl: 30 Fahrzeuge pro Klasse. Die Annahme der Nennung erfolgt in Reihenfolge des
Nennungseingangs. Nennungen die nach Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl eingehen,
werden darüber informiert und ggf. auf die Warteliste gesetzt.
4. VERSICHERUNG
Teilnehmer, Fahrerhelfer und Funktionäre sind auch während des Wertungslaufs im Zuge
unfallversichert. Voraussetzung ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verzichtserklärung.
OSK Race-Card Besitzer und Lizenzinhaber sind in im entsprechenden Umfang lt. Lizenzgeber
versichert.
5. ZEITPLAN
Der Ablauf des GOLDENTIME RACE DAY erfolgt gemäß Zeitplan des GRD (GOLDENTIME RACE DAY)
und ist auf www.gt11.at einzusehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu
jeder Zeit zu ändern und Einzelbewerbe zu verlegen oder abzusagen. Die Teilnehmer sind
verpflichtet, sich eigenständig über eventuelle Änderungen und Durchführungsbestimmungen zu
informieren.
6. FAHRERBESPRECHUNG
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist verpflichtend.
7. STARTAUFSTELLUNG
Die Startaufstellung erfolgt in der Reihenfolge der beim Qualifying gemessenen besten Rundenzeit
des jeweiligen Teams, wobei der schnellste Fahrer die Pole Position einnimmt. Sollte ein Team keine
Qualifikationszeit zustande bringen jedoch am Rennen teilnehmen wollen, kann der am Ende der
Startaufstellung gereiht werden, vorausgesetzt, dass die max. Durchlässigkeit der Strecke noch nicht
erreicht ist. Die Startaufstellung für das 2. Rennen ergibt sich aus der Platzierung des 1. Rennens ( 1.
Platz ist Pole Position, 2. Platz ist 2. Platz usw.)
8. KLASSENEINTEILUNG
Ohne Baujahrsgrenzen:
Klasse 1: Fahrzeuge bis 200PS; ohne Turbo; kein Allrad
Klasse 2: Fahrzeuge über 200PS; ohne weitere Einschränkungen
X-Bow sind erlaubt
Formelfahrzeuge sind vom Rennen ausgenommen.
9. VERSTÖSSE GEGEN DAS REGLEMENT/ STRAFENKATALOG
Fahrer, die ihr Fahrzeug wissentlich in einem Zustand vorführen (z.B. Hubraumvergrößerung) bzw. in
Training/Leistungsprüfung einsetzen, das nicht den im Nennformular gemachten Angaben entspricht,
oder aber eine technische Untersuchung verweigern, können von der Wertung ausgeschlossen
werden. Missachtung von Flaggenzeichen und anderen Anweisungen: Bei erstmaligem Vergehen: 25
Strafsekunden in Form von Stop and Go. Bei wiederholtem Vergehen: Ausschluss aus dem Bewerb.
Bei unsportlichem Verhalten behält sich der Veranstalter bzw. die Rennleitung vor eine Stop an Go
Strafe bzw. einen Ausschluss für das Team aus dem Bewerb auszusprechen.
10. TECHNIK UND SICHERHEIT
Es gilt: SICHERHEITSAUSRÜSTUNG DER FAHRER: Schutzhelm, geeignetes Schuhwerk , Sicherheitsgurt
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG FÜR FAHRZEUGE Abschleppösen: die Fahrzeuge müssen vorne und hinten
mit einer ausreichend dimensionierten Abschleppöse ausgerüstet sein. Sicherheitsgurt ist
vorgeschrieben, Überrollbügel oder Käfig sind empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.
KRAFTSTOFF, BODENFREIHEIT, GEWICHT sind in allen Klassen freigegeben.
11. FAHRDISZIPLIN
Gefährliche Überhol- und Bremsmanöver, rücksichtsloses Fahren, Unfälle etc. sind zu vermeiden und
werden grundsätzlich der Rennleitung gemeldet und können mit dem Ausschluss aus der Wertung
geahndet werden. Der Verursacher einer Kollision kann aus der Wertung ausgeschlossen werden.
Wenn der Verursacher nicht klar zu identifizieren ist, kann es bei einer Kollision zwischen zwei oder
mehreren Fahrzeugen für alle beteiligten Fahrer, unabhängig von der Schuldfrage, zu einem
Ausschluss aus der Wertung kommen. Ausgenommen einer der beteiligten Fahrer gibt schriftlich ein
Schuldeingeständnis ab. Fällt ein Fahrzeug während eines Trainings oder Rennens wegen technischen
Defekts oder Unfall aus oder im Besonderen im Fall von Flüssigkeitsverlust, hat der Fahrer schnellst
möglich die Rennstrecke – vor allem die Ideallinie - zu verlassen. Das Fahrzeug ist neben der
Rennstrecke abzustellen. Den Anweisungen der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Reparaturen sind ausschließlich im Fahrerlager an entsprechend gesicherter Stelle oder in der Box
oder in der Boxengasse – ohne andere Teilnehmer zu behindern – erlaubt. Andernfalls folgt
Wertungsausschluss. ES IST NACH ALLEN MÖGLICHKEITEN ZU VERMEIDEN, DAS FAHRZEUG IM
KIESBETT ABZUSTELLEN. Die max. gefahrene Geschwindigkeit in der Boxengasse darf das jeweils
festgesetzte Tempolimit nicht überschreiten.
12. ALLGEMEINE VERZICHTSERKLÄRUNG DER TEILNEHMER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und generell der
Benützung von Fahrzeugen und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer
Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung
ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder
anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür
abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des 5
Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu
übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere
Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger
daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge
abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die
Veranstalter, deren Funktionäre, den Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere
Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und
für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere
Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer
Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte,
Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen
oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit
Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die
den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung
erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung
unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien,
entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit
Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser
Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen
und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich
verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten
für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere
gegenüber dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für
diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche
Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden
sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter
Fahrlässigkeit der „Parteien“.
13. ABSCHLUSSFEIER Bei der Abschlussfeier werden alle Teilnehmer geehrt, im Besonderen natürlich
die ersten Drei jeder Klasse.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG DES DOLDENTIME RACE DAY
1. Bei Unfällen oder Ausfall eines oder mehrerer Autos: GELBPHASE in diesem Abschnitt. Tempo
merklich verringern und absolutes Überholverbot bis zur nächsten GRÜNEN Flagge!
2. Bei technischem Defekt bzw. Flüssigkeitsverlust Fahrzeug sofort in der Wiese abstellen, keinesfalls
selber zurück an die Box fahren. Kiesbett unbedingt vermeiden. Fahrzeug wird vom Personal
umgehend in die Box gebracht.
3. Nach einem Ausritt ins Kiesbett ein paar Meter in der Wiese mit heftigen Lenkbewegungen fahren,
um den Schotter nicht auf der Rennstrecke zu verteilen. Empfehlenswert: die ersten paar Meter nicht
auf der Ideallinie fahren, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden (Ausrutscher am Schotter,
gebrochene Windschutzscheibe, Steine in der Bremse bzw. Reifenschäden)
4. Das vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h in der Boxengasse ist unbedingt einzuhalten. Bei
Tempoüberschreitung (Radarmessung) wird eine Durchfahrtsstrafe verhängt, bei wiederholtem Mal
erfolgt der Ausschluss. In der Boxenstrasse retour fahren bewirkt sofortigen Ausschluss. Das
Fahrzeug darf nur händisch geschoben werden.
5. Wer bei gelber Flagge oder in der Pace Car Phase überholt erhält beim ersten Mal eine
Durchfahrtsstrafe, die spätestens 2 Runden nach Anzeige erfolgen muss, ansonsten erfolgt der
Ausschluss. Ebenso im Wiederholungsfall.
6. Bei Abbruch (rote Flagge): alle Fahrzeuge in der Platzierungsreihenfolge in der Boxengasse
abstellen und auf neue Anweisungen warten. In dieser Phase gilt Parc fermé, es sind keine wie immer
gearteten Reparaturarbeiten etc. erlaubt.
7. Bei Neustart: wie gehabt hinter Pace Car fahren. Das Pace Car biegt in der ersten Runde in die
Boxengasse, Neustart ist freigegeben, fliegender Start.
8. Bei einer Stop and Go Strafe sind keine Fahrerwechsel und/oder Arbeiten am Fahrzeug erlaubt.