Tarifbestimmungen Kernzone Linz

Fahrpreise Kernzone Linz
Tarif: Straßenbahn-, Obus und Autobuslinien
Für die Benützung der Pöstlingbergbahn gilt das Sondertarifblatt Pöstlingbergbahn.
Allgemeine Bestimmungen
Für Fahrten innerhalb der Kernzone Linz berechtigen die Fahrscheine und Fahrkarten der LINZ AG LINIEN
zur Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel aller Verkehrsunternehmen des Oberösterreichischen
Verkehrsverbundes (= freie Verkehrsmittelwahl). Ausgenommen davon sind nur die MINI als KurzstreckenFahrschein und das Job-Ticket. Nach der Kernzonengrenze gelten die Tarifbestimmungen des
Oberösterreichischen Verkehrsverbundes.
Mit Fahrberechtigungen für Kurz- oder Langstrecken ist die Fahrt sofort anzutreten, wobei das Fahrziel auf
kürzestem Weg zu erreichen ist. Fahrtunterbrechungen, Rund- oder Rückfahrten sind nicht gestattet.
Umsteigen ist bei allen Fahrscheinen und Fahrkarten möglich und gilt nicht als Fahrtunterbrechung. Dies gilt
auch für die entsprechenden Vorverkaufskarten.
Die mit * gekennzeichneten Produkte sind auch im Internet unter www.linzag.at/shop-linien erhältlich. Alle
Fahrkarten, die als Online-Ticket der LINZ AG LINIEN erworben wurden, sind personengebunden und somit
nicht übertragbar. Alle Informationen und Benützungsbedingungen zum Online-Ticket der LINZ AG LINIEN
finden sie in den dortigen Besonderen Nutzungsbestimmungen.
1. Einzelfahrscheine
Sind an den Fahrscheinautomaten der LINZ AG LINIEN erhältlich.
1.1 MAXI *
EUR 4,40
- Fahrschein für 24 Stunden
Ab Entwertungs- bzw. Kaufzeitpunkt 24 Stunden lang gültig. Die letzte Fahrt muss innerhalb des
Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 15
Jahren. Übertragbar.
1.2 MIDI
EUR 2,20
- Fahrschein für eine Langstrecke
Gilt auch als:
- 24h-Fahrschein für Kinder unter 15 Jahren
- 24h-Fahrschein für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung
- 24h-Fahrschein für einen Hund
Als Langstrecken-Fahrschein nicht übertragbar; kann jedoch an Kinder und Personen mit Anspruch
auf Fahrpreisermäßigung weitergegeben werden. Bei Verwendung als 24h-Fahrschein ab
Entwertungs- bzw. Kaufzeitpunkt 24 Stunden lang gültig. Die letzte Fahrt muss innerhalb des
Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6
Jahren.
1.3 MINI
EUR 1,10
- Fahrschein für eine Kurzstrecke
Gilt auch als:
- Langstrecken-Fahrschein für Kinder unter 15 Jahren
- Langstrecken-Fahrschein für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung
- Langstrecken-Fahrschein für einen Hund
Als Kurzstrecken-Fahrschein umfasst die MINI die Einstiegshaltestelle und maximal vier
Folgehaltestellen, gilt jedoch nicht auf Schnellbus- und Regionallinien. Als Langstrecken-Fahrschein
auch auf Schnellbus- und Regionallinien gültig. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6
Jahren. Nicht übertragbar.
1.4 Jugendticket
EUR 2,20
EUR 1,10
24h-Fahrschein
Langstrecken-Fahrschein
Für Jugendliche ab 15 bis unter 21 Jahre. Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6
Jahren. Das Alter ist mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Gültig ab 1. Jänner 2016
2. Mobile Tickets
(voraussichtlich ab Frühjahr 2016 erhältlich)
Mobile Tickets sind Fahrkarten, die im LINZ AG LINIEN Online-Shop mit einer Fahrschein-App gekauft
wurden. Die Fahrschein-App kann für Android und iOS im jeweiligen App-Store kostenlos
heruntergeladen werden. Mobile Tickets sind nur gültig, wenn der Kauf vor Fahrtantritt abgeschlossen
wurde.
2.1 24h-Ticket
EUR 4,40
Gültigkeitsdauer 24 Stunden.
Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 15 Jahren.
2.2 1h-Ticket
EUR 2,20
Gültigkeitsdauer von 60 Minuten.
Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren.
3. Vorverkaufskarten
Eine Vorverkaufskarte muss vor Fahrtantritt am Fahrscheinautomaten entwertet werden. Bei nicht
übertragbaren Karten ist zusätzlich die Nummer des Berechtigungsausweises einzutragen. Erst mit der
entsprechenden Entwertung ist die Fahrkarte gültig. Alle Vorverkaufskarten sind nach Tarifumstellung
noch drei Monate gültig oder können gegen Aufzahlung in den ersten sechs Monaten nach der
Tarifänderung umgetauscht werden.
3.1 MAXI-Karte
Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.1
3.1.1 24h Karte
3.1.2 6 Fahrten-Karte (je 24h)
3.2 MIDI-Karte 6 Fahrten
EUR 4,40
EUR 25,20
EUR 12,60
Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.2
3.3 MINI-Karte 6 Fahrten
EUR
6,30
Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.3
3.4 Jugendticket
Benützungsbedingungen siehe Punkt 1.4
3.4.1 6 Fahrten-Karte (je 24h)
3.4.2 6 Fahrten-Karte Langstrecke
3.5 Wochenkarte *
EUR 13,20
EUR 6,60
EUR 13,90
Nach Entwertung 7 Tage gültig (z.B. Mittwoch bis zum Dienstag, 24.00 Uhr).
Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt
die Wochenkarte für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren. Übertragbar.
3.6 Monatskarten
Monatskarten sind nach der Entwertung ein Monat lang gültig (z. B. 15.10. bis 14.11., 24.00 Uhr)
und berechtigen auch zur Fahrt mit der Pöstlingbergbahn. Kostenlose Mitnahme von bis zu
4 Kindern unter 6 Jahren.
3.6.1 Übertragbare Monatskarte *
EUR 46,61
Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz EUR 43,70. An
Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt die übertragbare Monatskarte für zwei Erwachsene und
bis zu vier Kinder unter 15 Jahren.
Gültig ab 1. Jänner 2016
3.6.2 Senioren-Monatskarte *
EUR 26,48
Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. einer Vertragsgemeinde EUR 24,30 und gilt nur in Verbindung mit einem Seniorenausweis der
LINZ AG LINIEN.
Anspruch auf den Senioren-Ausweis haben alle Senioren/innen ab 62 und jüngere Personen,
die den Bezug einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers
nachweisen können und deren Hauptwohnsitz in Linz, Leonding, Wilhering, Steyregg oder
Puchenau (mit Einkommensgrenze) liegt, die mit den LINZ AG LINIEN einen entsprechenden
Vertrag abgeschlossen haben. Zusätzlich gilt diese Regelung für nicht berufstätige Personen
ab 57, die in Linz oder Leonding wohnen und deren Ehepartnerin/Ehepartner oder
eingetragene Partnerin/eingetragener Partner bereits eine Pension bezieht.
3.6.3 Lehrlings-Monatskarte *
EUR 24,30
Diese gilt nur in Verbindung mit:
- einem OÖVV Lehrlingsermäßigungsausweis.
- einem OÖVV Schüler-Ticket für Berufsschüler mit Fahrberechtigung in der Kernzone Linz.
3.6.4 Schüler/Lehrlinge Aufzahlungskarte *
EUR
8,40
Diese gilt nur in Verbindung mit
- einem OÖVV Schüler-Ticket mit Fahrberechtigung in der Kernzone Linz uneingeschränkt.
- einem OÖVV Schüler-Ermäßigungsausweis an Schultagen (Montag-Freitag) ab 12.00 Uhr,
sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlich schulfreien Tagen und in den
Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien.
- einem OÖVV Lehrlings-Ticket zur betrieblichen Arbeitsstätte mit Fahrberechtigung in der
Kernzone Linz uneingeschränkt.
3.6.5 Aktivpass-Monatskarte *
EUR 26,48
Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. Leonding EUR 24,30
und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Aktivpass bzw. einem Invalidenausweis der
LINZ AG LINIEN. Eine bis Ende 2016 befristete Kundengewinnungsaktion reduziert den
Verkaufspreis für Linz in diesem Zeitraum auf EUR 10,-.
Aufgrund eines Zuschusses der Stadt Leonding beträgt der Verkaufspreis für Leonding
EUR 12,-.
3.6.6 Hunde-Monatskarte
EUR 24,30
Hunde werden nur kurz an der Leine und mit angelegten bisssicheren Maulkörben befördert.
4. Jahres- und Semesterkarten
Jahres- und Semesterkarten berechtigen auch zur Fahrt mit der Pöstlingbergbahn. Die Ausstellung
erfolgt im LINZ AG LINIEN Infocenter. Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren.
4.1 MEGA-Ticket – übertragbar (Jahreskarte)
EUR 453,34
Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz EUR 417,-. Für Bewohner der
Stadt Linz mit Hauptwohnsitz reduziert sich der Verkaufspreis aufgrund einer Umweltförderung der
Stadt Linz auf EUR 285,-. Gültig für jeweils zwölf Kalendermonate. An Samstagen, Sonn- und
Feiertagen gilt das Mega-Ticket übertragbar für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder unter 15
Jahren.
4.2 MEGA-Ticket – Senioren (Jahreskarte)
EUR 264,80
Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. einer Vertragsgemeinde
EUR 243,-. Gültig für jeweils zwölf Kalendermonate.
Anspruch auf ein MEGA-Ticket – Senioren haben alle Senioren/innen ab 62 und jüngere Personen,
die den Bezug einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers nachweisen
können und deren Hauptwohnsitz in Linz, Leonding, Wilhering, Steyregg oder Puchenau (mit
Einkommensgrenze) liegt, die mit den LINZ AG LINIEN einen entsprechenden Vertrag
abgeschlossen haben. Zusätzlich gilt diese Regelung für nicht berufstätige Personen ab 57, die in
Linz oder Leonding wohnen und deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene
Partnerin/eingetragener Partner bereits eine Pension bezieht.
Gültig ab 1. Jänner 2016
4.3 MEGA-Ticket – Studierende (Semesterkarte) *
EUR 186,40
Gültig für sechs Kalendermonate.
Im Wintersemester: September bis Februar, im Sommersemester: März bis August.
Die Karte kann von in Linz Studierenden beantragt werden, die am ersten Tag der Gültigkeit des
Semester-Tickets (Stichtage: 1.März bzw. 1. September) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
- Durch Zuschüsse von Bund, Stadt Linz und einer bis Ende 2016 befristeten Kundengewinnungsaktion beträgt der Kaufpreis für Studenten mit Hauptwohnsitz Linz EUR 50,00.
- Durch Zuschüsse von Bund und Stadt Leonding beträgt der Kaufpreis für Studenten mit
Hauptwohnsitz Leonding ebenfalls EUR 50,00.
- Durch Zuschüsse von Bund und Land OÖ beträgt der Kaufpreis für Studenten mit Hauptwohnsitz
in einer an Linz angrenzenden Gemeinde - sofern die nächstgelegene Haltestelle im direkten
Einzugsbereich der Kernzone Linz liegt EUR 137,00.
4.4 Job-Ticket (Jahreskarte)
EUR 298,54
Nur für Fahrten im Netz der LINZ AG LINIEN (bis zur Kernzonengrenze, nicht als Verbundfahrkarte
im OÖVV) gültig.
Bindefrist für jeweils 12 Kalendermonate ohne Übertragbarkeit.
Das Job-Ticket kann von Mitarbeitern jener Unternehmen erworben werden, die eine Job-TicketKooperationsvereinbarung mit einem darin festgelegten Solidarbeitrag je Mitarbeiter mit den
LINZ AG LINIEN abgeschlossen haben. Diese Mitarbeiter erhalten das Job-Ticket aufgrund des
Zuschusses der Stadt Linz zum Preis von je EUR 262,20. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
kann der Karteninhaber zusätzlich einen Erwachsenen und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren
unentgeltlich mitnehmen.
5. Ausstellungs- und Bearbeitungsgebühr
5.1 Ausstellungsgebühren für LINZ AG LINIEN-Ausweise
5.2 Ausstellungsgebühren für OÖVV-Ausweise
5.3 Bearbeitungsgebühr für vergessene Ausweise und
persönliche Zeitkarten (LINZ AG LINIEN und OÖVV)
5.4 Bearbeitungsgebühren nach schriftlicher Aufforderung
EUR
EUR
7,40
7,40
EUR 7,40
EUR 22,40
6. Erhöhtes Fahrgeld
(lt. Beförderungsbedingungen Punkt K)
6.1 Bezahlung sofort oder innerhalb von drei Tagen
6.2 Bezahlungen nach schriftlicher Aufforderung
EUR 65,00
EUR 80,00
7. Verhalten der Fahrgäste
(lt. Beförderungsbedingungen Punkt E)
EUR 65,00
EUR 65,00
7.1 Missbrauch von Einrichtungen
7.2 Reinigungsgebühr
8. Mitnahmeberechtigungen
- Mit jeder gültigen Fahrkarte bis zu vier Kinder unter 6 Jahre.
- Mit jeder MAXI bis zu vier Kinder unter 15 Jahre.
- An Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit einer übertragbaren Wochen-, Monats- oder Jahreskarte
und dem Jobticket bis zu vier Kinder unter 15 Jahren und einen Erwachsenen.
- Behinderte Personen können mit jeder gültigen Fahrkarte eine Begleitperson und/oder einen
Assistenzhund unentgeltlich mitnehmen, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, oder dessen
Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist.
- Familien mit einer OÖ-Familienkarte oder die ÖBB-ÖSTERREICHcard „Familie“
(Dazu löst ein Elternteil eine Einzelfahrkarte zum Vollpreis und bis zu 3 eigene Kinder unter 15 Jahre
sowie der zweite Elternteil fahren gratis mit. Mindestanforderung ist ein Erwachsener mit einem Kind).
Gültig ab 1. Jänner 2016
9. Fahrpreisermäßigung
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf Fahrpreisermäßigung:
- Kinder unter 15 Jahren. Auf Verlangen ist das Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen
- Inhaber eines Aktivpasses der Stadt Linz
- Grundwehr- und Zivildiener mit Dienstausweis
- Behinderte mit dem österreichischen Behindertenausweis des Bundessozialamtes mit einer
Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die
Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“, oder mit einer
ÖBB-ÖSTERREICHcard Spezial
- Senioren mit ÖBB-VORTEILScard Senior oder einer ÖBB-ÖSTERREICHcard Senior
- Hunde
Inhaber eines Seniorenausweises der LINZ AG LINIEN haben keinen Anspruch auf Fahrpreisermäßigung
bei Einzelfahrscheinen.
Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen
Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung "Unentgeltliche Beförderung im
Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf
unentgeltliche Beförderung. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls
unentgeltlich befördert, wenn dies im Schwerkriegsbeschädigtenausweis vermerkt ist.
10. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen und Kinderwagen
(lt. Beförderungsbedingungen Punkt N)
Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen.
Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Der Fahrgast hat
mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung nicht
gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder beeinträchtigt werden können. Für die Sicherung von
mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen hat der
Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Zur Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
behinderten Person sowie zum Ein- und Ausladen der Kinderwagen oder Rollstühle sind Bedienstete der
LINZ AG LINIEN nicht verpflichtet.
11. Mitnahme von Fahrrädern
(lt. Beförderungsbedingungen Punkt N)
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern ist untersagt.
12. Mitnahme von lebenden Tieren
(lt. Beförderungsbedingungen Punkt O)
Kleine lebende Tiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt und wenn sie in verschlossenen
Transportkörben untergebracht sind, werden unentgeltlich befördert.
Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in
einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß
gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich
befördert. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten
Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.
13. Fahrpreiserstattung
Für nicht genützte personenbezogene Zeitkarten wird in besonderen Fällen Ersatz geleistet. Für jeden
begonnenen Tag werden EUR 4,20 vom Kaufpreis in Abzug gebracht, sofern die Karte sofort nach Eintritt
eines solchen Falles im LINZ AG LINIEN Infocenter, Hauptplatz 34, 4020 Linz hinterlegt oder
zurückgegeben wird. Maßgebend ist der Tag der Hinterlegung bzw. Rückgabe.
Linz, Jänner 2016
LINZ LINIEN GmbH
Gültig ab 1. Jänner 2016