Fahrpreise Kernzone Linz Tarif: Straßenbahn-, Obus und Autobuslinien Für die Benützung der Pöstlingbergbahn gilt das Sondertarifblatt Pöstlingbergbahn. Allgemeine Bestimmungen Für Fahrten innerhalb der Kernzone Linz berechtigen die Fahrscheine und Fahrkarten der LINZ AG LINIEN zur Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel aller Verkehrsunternehmen des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes (= freie Verkehrsmittelwahl). Ausgenommen davon sind nur die MINI als KurzstreckenFahrschein und das Job-Ticket. Nach der Kernzonengrenze gelten die Tarifbestimmungen des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes. Mit Fahrberechtigungen für Kurz- oder Langstrecken ist die Fahrt sofort anzutreten, wobei das Fahrziel auf kürzestem Weg zu erreichen ist. Fahrtunterbrechungen, Rund- oder Rückfahrten sind nicht gestattet. Umsteigen ist bei allen Fahrscheinen und Fahrkarten möglich und gilt nicht als Fahrtunterbrechung. Dies gilt auch für die entsprechenden Vorverkaufskarten. Die mit * gekennzeichneten Produkte sind auch im Internet unter www.linzag.at/shop-linien erhältlich. Alle Fahrkarten, die als Online-Ticket der LINZ AG LINIEN erworben wurden, sind personengebunden und somit nicht übertragbar. Alle Informationen und Benützungsbedingungen zum Online-Ticket der LINZ AG LINIEN finden sie in den dortigen Besonderen Nutzungsbestimmungen. 1. Einzelfahrscheine Sind an den Fahrscheinautomaten der LINZ AG LINIEN erhältlich. 1.1 MAXI * EUR 4,40 - Fahrschein für 24 Stunden Ab Entwertungs- bzw. Kaufzeitpunkt 24 Stunden lang gültig. Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 15 Jahren. Übertragbar. 1.2 MIDI EUR 2,20 - Fahrschein für eine Langstrecke Gilt auch als: - 24h-Fahrschein für Kinder unter 15 Jahren - 24h-Fahrschein für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung - 24h-Fahrschein für einen Hund Als Langstrecken-Fahrschein nicht übertragbar; kann jedoch an Kinder und Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung weitergegeben werden. Bei Verwendung als 24h-Fahrschein ab Entwertungs- bzw. Kaufzeitpunkt 24 Stunden lang gültig. Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren. 1.3 MINI EUR 1,10 - Fahrschein für eine Kurzstrecke Gilt auch als: - Langstrecken-Fahrschein für Kinder unter 15 Jahren - Langstrecken-Fahrschein für Personen mit Anspruch auf Fahrpreisermäßigung - Langstrecken-Fahrschein für einen Hund Als Kurzstrecken-Fahrschein umfasst die MINI die Einstiegshaltestelle und maximal vier Folgehaltestellen, gilt jedoch nicht auf Schnellbus- und Regionallinien. Als Langstrecken-Fahrschein auch auf Schnellbus- und Regionallinien gültig. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren. Nicht übertragbar. 1.4 Jugendticket EUR 2,20 EUR 1,10 24h-Fahrschein Langstrecken-Fahrschein Für Jugendliche ab 15 bis unter 21 Jahre. Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren. Das Alter ist mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Gültig ab 1. Jänner 2016 2. Mobile Tickets (voraussichtlich ab Frühjahr 2016 erhältlich) Mobile Tickets sind Fahrkarten, die im LINZ AG LINIEN Online-Shop mit einer Fahrschein-App gekauft wurden. Die Fahrschein-App kann für Android und iOS im jeweiligen App-Store kostenlos heruntergeladen werden. Mobile Tickets sind nur gültig, wenn der Kauf vor Fahrtantritt abgeschlossen wurde. 2.1 24h-Ticket EUR 4,40 Gültigkeitsdauer 24 Stunden. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 15 Jahren. 2.2 1h-Ticket EUR 2,20 Gültigkeitsdauer von 60 Minuten. Kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern unter 6 Jahren. 3. Vorverkaufskarten Eine Vorverkaufskarte muss vor Fahrtantritt am Fahrscheinautomaten entwertet werden. Bei nicht übertragbaren Karten ist zusätzlich die Nummer des Berechtigungsausweises einzutragen. Erst mit der entsprechenden Entwertung ist die Fahrkarte gültig. Alle Vorverkaufskarten sind nach Tarifumstellung noch drei Monate gültig oder können gegen Aufzahlung in den ersten sechs Monaten nach der Tarifänderung umgetauscht werden. 3.1 MAXI-Karte Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.1 3.1.1 24h Karte 3.1.2 6 Fahrten-Karte (je 24h) 3.2 MIDI-Karte 6 Fahrten EUR 4,40 EUR 25,20 EUR 12,60 Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.2 3.3 MINI-Karte 6 Fahrten EUR 6,30 Benützungsbedingungen – siehe Punkt 1.3 3.4 Jugendticket Benützungsbedingungen siehe Punkt 1.4 3.4.1 6 Fahrten-Karte (je 24h) 3.4.2 6 Fahrten-Karte Langstrecke 3.5 Wochenkarte * EUR 13,20 EUR 6,60 EUR 13,90 Nach Entwertung 7 Tage gültig (z.B. Mittwoch bis zum Dienstag, 24.00 Uhr). Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt die Wochenkarte für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren. Übertragbar. 3.6 Monatskarten Monatskarten sind nach der Entwertung ein Monat lang gültig (z. B. 15.10. bis 14.11., 24.00 Uhr) und berechtigen auch zur Fahrt mit der Pöstlingbergbahn. Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren. 3.6.1 Übertragbare Monatskarte * EUR 46,61 Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz EUR 43,70. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt die übertragbare Monatskarte für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren. Gültig ab 1. Jänner 2016 3.6.2 Senioren-Monatskarte * EUR 26,48 Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. einer Vertragsgemeinde EUR 24,30 und gilt nur in Verbindung mit einem Seniorenausweis der LINZ AG LINIEN. Anspruch auf den Senioren-Ausweis haben alle Senioren/innen ab 62 und jüngere Personen, die den Bezug einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers nachweisen können und deren Hauptwohnsitz in Linz, Leonding, Wilhering, Steyregg oder Puchenau (mit Einkommensgrenze) liegt, die mit den LINZ AG LINIEN einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Zusätzlich gilt diese Regelung für nicht berufstätige Personen ab 57, die in Linz oder Leonding wohnen und deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner bereits eine Pension bezieht. 3.6.3 Lehrlings-Monatskarte * EUR 24,30 Diese gilt nur in Verbindung mit: - einem OÖVV Lehrlingsermäßigungsausweis. - einem OÖVV Schüler-Ticket für Berufsschüler mit Fahrberechtigung in der Kernzone Linz. 3.6.4 Schüler/Lehrlinge Aufzahlungskarte * EUR 8,40 Diese gilt nur in Verbindung mit - einem OÖVV Schüler-Ticket mit Fahrberechtigung in der Kernzone Linz uneingeschränkt. - einem OÖVV Schüler-Ermäßigungsausweis an Schultagen (Montag-Freitag) ab 12.00 Uhr, sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlich schulfreien Tagen und in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien. - einem OÖVV Lehrlings-Ticket zur betrieblichen Arbeitsstätte mit Fahrberechtigung in der Kernzone Linz uneingeschränkt. 3.6.5 Aktivpass-Monatskarte * EUR 26,48 Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. Leonding EUR 24,30 und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Aktivpass bzw. einem Invalidenausweis der LINZ AG LINIEN. Eine bis Ende 2016 befristete Kundengewinnungsaktion reduziert den Verkaufspreis für Linz in diesem Zeitraum auf EUR 10,-. Aufgrund eines Zuschusses der Stadt Leonding beträgt der Verkaufspreis für Leonding EUR 12,-. 3.6.6 Hunde-Monatskarte EUR 24,30 Hunde werden nur kurz an der Leine und mit angelegten bisssicheren Maulkörben befördert. 4. Jahres- und Semesterkarten Jahres- und Semesterkarten berechtigen auch zur Fahrt mit der Pöstlingbergbahn. Die Ausstellung erfolgt im LINZ AG LINIEN Infocenter. Kostenlose Mitnahme von bis zu 4 Kindern unter 6 Jahren. 4.1 MEGA-Ticket – übertragbar (Jahreskarte) EUR 453,34 Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz EUR 417,-. Für Bewohner der Stadt Linz mit Hauptwohnsitz reduziert sich der Verkaufspreis aufgrund einer Umweltförderung der Stadt Linz auf EUR 285,-. Gültig für jeweils zwölf Kalendermonate. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt das Mega-Ticket übertragbar für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren. 4.2 MEGA-Ticket – Senioren (Jahreskarte) EUR 264,80 Der Verkaufspreis beträgt aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz bzw. einer Vertragsgemeinde EUR 243,-. Gültig für jeweils zwölf Kalendermonate. Anspruch auf ein MEGA-Ticket – Senioren haben alle Senioren/innen ab 62 und jüngere Personen, die den Bezug einer Eigenpension eines gesetzlichen Pensionsversicherungsträgers nachweisen können und deren Hauptwohnsitz in Linz, Leonding, Wilhering, Steyregg oder Puchenau (mit Einkommensgrenze) liegt, die mit den LINZ AG LINIEN einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Zusätzlich gilt diese Regelung für nicht berufstätige Personen ab 57, die in Linz oder Leonding wohnen und deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner bereits eine Pension bezieht. Gültig ab 1. Jänner 2016 4.3 MEGA-Ticket – Studierende (Semesterkarte) * EUR 186,40 Gültig für sechs Kalendermonate. Im Wintersemester: September bis Februar, im Sommersemester: März bis August. Die Karte kann von in Linz Studierenden beantragt werden, die am ersten Tag der Gültigkeit des Semester-Tickets (Stichtage: 1.März bzw. 1. September) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Durch Zuschüsse von Bund, Stadt Linz und einer bis Ende 2016 befristeten Kundengewinnungsaktion beträgt der Kaufpreis für Studenten mit Hauptwohnsitz Linz EUR 50,00. - Durch Zuschüsse von Bund und Stadt Leonding beträgt der Kaufpreis für Studenten mit Hauptwohnsitz Leonding ebenfalls EUR 50,00. - Durch Zuschüsse von Bund und Land OÖ beträgt der Kaufpreis für Studenten mit Hauptwohnsitz in einer an Linz angrenzenden Gemeinde - sofern die nächstgelegene Haltestelle im direkten Einzugsbereich der Kernzone Linz liegt EUR 137,00. 4.4 Job-Ticket (Jahreskarte) EUR 298,54 Nur für Fahrten im Netz der LINZ AG LINIEN (bis zur Kernzonengrenze, nicht als Verbundfahrkarte im OÖVV) gültig. Bindefrist für jeweils 12 Kalendermonate ohne Übertragbarkeit. Das Job-Ticket kann von Mitarbeitern jener Unternehmen erworben werden, die eine Job-TicketKooperationsvereinbarung mit einem darin festgelegten Solidarbeitrag je Mitarbeiter mit den LINZ AG LINIEN abgeschlossen haben. Diese Mitarbeiter erhalten das Job-Ticket aufgrund des Zuschusses der Stadt Linz zum Preis von je EUR 262,20. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann der Karteninhaber zusätzlich einen Erwachsenen und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. 5. Ausstellungs- und Bearbeitungsgebühr 5.1 Ausstellungsgebühren für LINZ AG LINIEN-Ausweise 5.2 Ausstellungsgebühren für OÖVV-Ausweise 5.3 Bearbeitungsgebühr für vergessene Ausweise und persönliche Zeitkarten (LINZ AG LINIEN und OÖVV) 5.4 Bearbeitungsgebühren nach schriftlicher Aufforderung EUR EUR 7,40 7,40 EUR 7,40 EUR 22,40 6. Erhöhtes Fahrgeld (lt. Beförderungsbedingungen Punkt K) 6.1 Bezahlung sofort oder innerhalb von drei Tagen 6.2 Bezahlungen nach schriftlicher Aufforderung EUR 65,00 EUR 80,00 7. Verhalten der Fahrgäste (lt. Beförderungsbedingungen Punkt E) EUR 65,00 EUR 65,00 7.1 Missbrauch von Einrichtungen 7.2 Reinigungsgebühr 8. Mitnahmeberechtigungen - Mit jeder gültigen Fahrkarte bis zu vier Kinder unter 6 Jahre. - Mit jeder MAXI bis zu vier Kinder unter 15 Jahre. - An Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit einer übertragbaren Wochen-, Monats- oder Jahreskarte und dem Jobticket bis zu vier Kinder unter 15 Jahren und einen Erwachsenen. - Behinderte Personen können mit jeder gültigen Fahrkarte eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund unentgeltlich mitnehmen, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, oder dessen Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. - Familien mit einer OÖ-Familienkarte oder die ÖBB-ÖSTERREICHcard „Familie“ (Dazu löst ein Elternteil eine Einzelfahrkarte zum Vollpreis und bis zu 3 eigene Kinder unter 15 Jahre sowie der zweite Elternteil fahren gratis mit. Mindestanforderung ist ein Erwachsener mit einem Kind). Gültig ab 1. Jänner 2016 9. Fahrpreisermäßigung Folgende Personengruppen haben Anspruch auf Fahrpreisermäßigung: - Kinder unter 15 Jahren. Auf Verlangen ist das Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen - Inhaber eines Aktivpasses der Stadt Linz - Grundwehr- und Zivildiener mit Dienstausweis - Behinderte mit dem österreichischen Behindertenausweis des Bundessozialamtes mit einer Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“, oder mit einer ÖBB-ÖSTERREICHcard Spezial - Senioren mit ÖBB-VORTEILScard Senior oder einer ÖBB-ÖSTERREICHcard Senior - Hunde Inhaber eines Seniorenausweises der LINZ AG LINIEN haben keinen Anspruch auf Fahrpreisermäßigung bei Einzelfahrscheinen. Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung "Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dies im Schwerkriegsbeschädigtenausweis vermerkt ist. 10. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen und Kinderwagen (lt. Beförderungsbedingungen Punkt N) Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder beeinträchtigt werden können. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Zur Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der behinderten Person sowie zum Ein- und Ausladen der Kinderwagen oder Rollstühle sind Bedienstete der LINZ AG LINIEN nicht verpflichtet. 11. Mitnahme von Fahrrädern (lt. Beförderungsbedingungen Punkt N) Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern ist untersagt. 12. Mitnahme von lebenden Tieren (lt. Beförderungsbedingungen Punkt O) Kleine lebende Tiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt und wenn sie in verschlossenen Transportkörben untergebracht sind, werden unentgeltlich befördert. Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen. 13. Fahrpreiserstattung Für nicht genützte personenbezogene Zeitkarten wird in besonderen Fällen Ersatz geleistet. Für jeden begonnenen Tag werden EUR 4,20 vom Kaufpreis in Abzug gebracht, sofern die Karte sofort nach Eintritt eines solchen Falles im LINZ AG LINIEN Infocenter, Hauptplatz 34, 4020 Linz hinterlegt oder zurückgegeben wird. Maßgebend ist der Tag der Hinterlegung bzw. Rückgabe. Linz, Jänner 2016 LINZ LINIEN GmbH Gültig ab 1. Jänner 2016
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