Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (TG) Crossen Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin 14. Januar 2016 Gasthof Crossen 1 - Tagesordnung 1. Rückblick – was geschah bisher? 2. Wunschanhörung 3. Ausblick 4. Fragen 2 1. Rückblick – was geschah bisher? Zweck der Flurbereinigung (§1 FlurbG) die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Weinbau, sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung Ziel der Flurbereinigung Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes Erschließung aller Flurstücke Regelung der rechtlichen Verhältnisse 3 Das Flurneuordnungsgebiet Ausbaukarte gemeinschaftliche Anlagen 4 Verfahrensdaten Fläche des Verfahrensgebiet: 974 ha Anzahl der Beteiligten: 288 Fläche der einbezogenen Flurstücke: 833 Zuständigkeit Landratsamt Mittelsachsen Ref. Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden Mitarbeiter Toralf Mertn Mikaela Schilling Frank Seifert 5 Der Vorstand Vorstandsmitglied Funktion Schneider Andreas Wegebaumeister Möbius Eberhard Örtlich Beauftragter Gleißberg Eckart Stellvertreter des Örtlich. Beauftragten Merkel Renè Stellvertreter des Wegebaumeisters Werner Roland Stellvertreter Michael Dietmar Pflanzmeister/Stellvertreter Klemm Fritz Stellvertreter 6 Bisherige Verfahrensschritte 23.06.1999 Anordnungsbeschluss 26.10.1999 Vorstandswahl 08.11.2000 Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze 01.07.2003 Gebietserweiterung von ca. 903 ha auf 974 ha 25.10.2002 Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (1. Teilplan) 26.09.2003 Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Gesamtplan) 30.06.2008 Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (1. Änderung) Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (2. Änderung) 28.08.2009 7 10.11.2009 Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (3. Änderung) 2003-2011 Durchführung von Bau- und Pflanzmaßnahmen seit 2009 Arbeiten zur Wertermittlung 11.04.2014 Erläuterung der WE-Ergebnisse in einer Teilnehmerversammlung 28.04.26.05.2014 Auslegung der WE-Ergebnisse in der Gemeinde Erlau 05.06.2014 Sprechtag 8 vorgesehene Ausgaben lt. Finanzierungsplan Nr. 14 vom 13.10.2014 Wegebau Wasserwirtschaft Landschaftspflege Bodenordnung Planungskosten Summe 1.246 T€ 0 T€ 159 T€ 194 T€ 8 T€ 1.607 T€ 10 Berechnung des voraussichtlichen Beitrages vorgesehene Ausgaben davon Zuschüsse Eigenanteil Gemeinde Eigenanteil TG Beitragsfläche Verfahrensfläche Beitrag je Hektar 1.607 T€ 1.366 T€ 187 T€ 54 T€ 903 ha 974 ha 59,80 €/ha 11 Was hat die Teilnehmergemeinschaft bis heute ausgegeben? Ausgaben der Teilnehmergemeinschaft in € 1) Wegebau 2) Landschaftspflegerische Maßnahmen 3) Bodenordnung, Wertermittlung, lfd. Betrieb 4) Planungskosten Summe Eigenanteil der TG (15% von 2, 3, 4) Eigenanteil Gemeinde (15% von 1) Fördermittelanteil (85% von 1, 2, 3, 4) 1.243.280,99 131.849,83 143.814,66 7.553,85 1.526.499,33 42.482,75 186.492,15 1.297.524,43 Buchungststand 23.12.2015 Beitrag je ha 47,05 € 12 2. Die Wunschanhörung § 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) „Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über Ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.“ • Teilnehmerversammlung (heute) • persönliche Wunschaufnahme Allgemeines zum Wunschtermin • „Im Wunschtermin wird alles besprochen, aber nichts versprochen“ • Alle Wünsche stehen gleichrangig nebeneinander • Zuteilung nach Wert, nicht nach Fläche 13 Abfindungsgrundsätze § 44 FlurbG: Land von gleichem Wert • • • • • • • • • Bodengüte Bodenart Nutzungsart Waldrand Hofentfernung Ortsnähe Abfindung in möglichst großen Grundstücken Kein Anspruch auf Abfindung in alter Lage Alle Grundstücke werden erschlossen: - befestigter Weg - Grünweg - ggf. Dienstbarkeit Wie hoch ist der Landabzug? • • • Vorstandssitzung vom 24.03.2015 → ca. 1,5 % für gemeinschaftliche Anlagen aktuell 1,1% Abzug steht noch nicht endgültig fest → wird im Forderungsnachweis festgelegt 14 Was ist bei der Wunschabgabe zu beachten? 1) Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen 2) Formulieren Sie realistische Wünsche 3) Benennen Sie Alternativen Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch. Nach der Wunschabgabe • • • Kauf und Verkauf nur nach Rücksprache Verträge im Grundbuch eintragen Grundbuch bereinigen lassen (Grundschuld, Nießbrauch,….) Erläuterung der versendeten Unterlagen • • • • • Bestandsblatt (alt) Besitzstandskarte (Einlage) Karte zur Ortslagenverhandlung Auszug aus dem Flurbereinigungsplan Merkblatt 17 3. Ausblick – wie geht es weiter ? Weiterführung der Wertermittlung/ Wertberechnung Wunschtermin (ab Mitte März 2016) Neugestaltungsentwurf Absteckung der neuen Flurstücke Neuordnungsplan Beitragsabrechnung Ausführungsanordnung Berichtigung der öffentlichen Bücher Schlussfeststellung 26 Besitzstandskarte Alter Bestand 27 28 29 4. Fragen zum Wunschtermin Legitimation/ Vollmacht • Personalausweis mitbringen • Wichtig bei: - Ehepaaren (gemeinschaftliches Eigentum) - Erbengemeinschaften - Auswärtigen (woanders Wohnende) Grundstücksverkehr • Verkauf jederzeit, keine Einschränkungen Weitere Hinweise • Eintragung unerledigter Verträge • Überprüfung von Belastungen im Grundbuch 30 Der Vorstand der TG Crossen 33
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