Kein Folientitel - Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen

Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (TG)
Crossen
Teilnehmerversammlung
zum
Wunschtermin
14. Januar 2016
Gasthof Crossen
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- Tagesordnung 1. Rückblick – was geschah bisher?
2. Wunschanhörung
3. Ausblick
4. Fragen
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1. Rückblick – was geschah bisher?
Zweck der Flurbereinigung (§1 FlurbG)
 die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes,
 die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
Forstwirtschaft sowie im Weinbau,
 sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
Ziel der Flurbereinigung




Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen
Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes
Erschließung aller Flurstücke
Regelung der rechtlichen Verhältnisse
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Das Flurneuordnungsgebiet
Ausbaukarte gemeinschaftliche Anlagen
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Verfahrensdaten
Fläche des Verfahrensgebiet:
974 ha
Anzahl der Beteiligten:
288
Fläche der einbezogenen Flurstücke:
833
Zuständigkeit
Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Mitarbeiter
Toralf Mertn
Mikaela Schilling
Frank Seifert
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Der Vorstand
Vorstandsmitglied
Funktion
Schneider Andreas
Wegebaumeister
Möbius Eberhard
Örtlich Beauftragter
Gleißberg Eckart
Stellvertreter des Örtlich. Beauftragten
Merkel Renè
Stellvertreter des Wegebaumeisters
Werner Roland
Stellvertreter
Michael Dietmar
Pflanzmeister/Stellvertreter
Klemm Fritz
Stellvertreter
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Bisherige Verfahrensschritte
23.06.1999
Anordnungsbeschluss
26.10.1999
Vorstandswahl
08.11.2000
Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze
01.07.2003
Gebietserweiterung von ca. 903 ha auf 974 ha
25.10.2002
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (1. Teilplan)
26.09.2003
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Gesamtplan)
30.06.2008
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (1. Änderung)
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (2. Änderung)
28.08.2009
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10.11.2009
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes
mit landschaftspflegerischem Begleitplan (3. Änderung)
2003-2011
Durchführung von Bau- und Pflanzmaßnahmen
seit 2009
Arbeiten zur Wertermittlung
11.04.2014
Erläuterung der WE-Ergebnisse in einer
Teilnehmerversammlung
28.04.26.05.2014
Auslegung der WE-Ergebnisse in der Gemeinde Erlau
05.06.2014
Sprechtag
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vorgesehene Ausgaben
lt. Finanzierungsplan Nr. 14 vom 13.10.2014
Wegebau
Wasserwirtschaft
Landschaftspflege
Bodenordnung
Planungskosten
Summe
1.246 T€
0 T€
159 T€
194 T€
8 T€
1.607 T€
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Berechnung des voraussichtlichen
Beitrages
vorgesehene Ausgaben
davon Zuschüsse
Eigenanteil Gemeinde
Eigenanteil TG
Beitragsfläche
Verfahrensfläche
Beitrag je Hektar
1.607 T€
1.366 T€
187 T€
54 T€
903 ha
974 ha
59,80 €/ha
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Was hat die Teilnehmergemeinschaft bis heute
ausgegeben?
Ausgaben der Teilnehmergemeinschaft in €
1) Wegebau
2) Landschaftspflegerische Maßnahmen
3) Bodenordnung, Wertermittlung, lfd. Betrieb
4) Planungskosten
Summe
Eigenanteil der TG (15% von 2, 3, 4)
Eigenanteil Gemeinde (15% von 1)
Fördermittelanteil (85% von 1, 2, 3, 4)
1.243.280,99
131.849,83
143.814,66
7.553,85
1.526.499,33
42.482,75
186.492,15
1.297.524,43
Buchungststand 23.12.2015 Beitrag je ha 47,05 €
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2. Die Wunschanhörung
§ 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
„Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über Ihre
Wünsche für die Abfindung zu hören.“
•
Teilnehmerversammlung (heute)
•
persönliche Wunschaufnahme
Allgemeines zum Wunschtermin
•
„Im Wunschtermin wird alles besprochen, aber nichts versprochen“
•
Alle Wünsche stehen gleichrangig nebeneinander
•
Zuteilung nach Wert, nicht nach Fläche
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Abfindungsgrundsätze § 44 FlurbG:
Land von gleichem Wert
•
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•
•
•
•
•
•
•
Bodengüte
Bodenart
Nutzungsart
Waldrand
Hofentfernung
Ortsnähe
Abfindung in möglichst großen Grundstücken
Kein Anspruch auf Abfindung in alter Lage
Alle Grundstücke werden erschlossen: - befestigter Weg
- Grünweg
- ggf. Dienstbarkeit
Wie hoch ist der Landabzug?
•
•
•
Vorstandssitzung vom 24.03.2015 → ca. 1,5 % für gemeinschaftliche Anlagen
aktuell 1,1%
Abzug steht noch nicht endgültig fest → wird im Forderungsnachweis festgelegt
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Was ist bei der Wunschabgabe zu beachten?
1) Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen
2) Formulieren Sie realistische Wünsche
3) Benennen Sie Alternativen
Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch.
Nach der Wunschabgabe
•
•
•
Kauf und Verkauf nur nach Rücksprache
Verträge im Grundbuch eintragen
Grundbuch bereinigen lassen (Grundschuld, Nießbrauch,….)
Erläuterung der versendeten Unterlagen
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Bestandsblatt (alt)
Besitzstandskarte (Einlage)
Karte zur Ortslagenverhandlung
Auszug aus dem Flurbereinigungsplan
Merkblatt
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3. Ausblick – wie geht es weiter ?
Weiterführung der Wertermittlung/ Wertberechnung
Wunschtermin (ab Mitte März 2016)
Neugestaltungsentwurf
Absteckung der neuen Flurstücke
Neuordnungsplan
Beitragsabrechnung
Ausführungsanordnung
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
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Besitzstandskarte Alter Bestand
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4. Fragen zum Wunschtermin
Legitimation/ Vollmacht
• Personalausweis mitbringen
•
Wichtig bei:
- Ehepaaren (gemeinschaftliches Eigentum)
- Erbengemeinschaften
- Auswärtigen (woanders Wohnende)
Grundstücksverkehr
• Verkauf jederzeit, keine Einschränkungen
Weitere Hinweise
• Eintragung unerledigter Verträge
• Überprüfung von Belastungen im Grundbuch
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Der Vorstand der TG Crossen
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