Aubildungskonzept für Bootsleute

Ausbildungskonzept für Bootsleute
an Bord der „Roald Amundsen“
Voraussetzungen um Bootsmannassistent werden zu können:
- mindestens Deckshandstatus
- Wertzeitteilnahme (Minimum 10 Tage)
- gute Riggsicherheit
- zwei positive Empfehlung von Bootsleuten hinten im blauen Buch dokumentieren, daß die handwerklichen
Mindestanforderungen laut Liste erfüllt werden.
- dann wird er durch den technischen Inspektor ernannt.
Ein Bootsmannsassistent kann auf der Position Bootsmann fahren, wenn bis 4 Wochen vorher sich kein Bootsmann
angemeldet hat. Ansonsten auf der Position Bootsmannsassistent im zus. Stamm.
Voraussetzungen um Bootsmann werden zu können:
- mindestens Deckshand, idealerweise Toppsgaststatus
- „Selbstverständnis der Bootsleute“ verinnerlicht
- Wertzeitteilnahme (Minimum 30 Tage ohne Zeitrahmen, es gilt also auch die Werftzeit vor 5 oder 6 Jahren)
- Werftzeitteilnahme in leitender Funktion (Minimum 10 Tage)
- 4 Törns als Bootsmannsassistent idealerweisen mit verschiedenen Bootsleuten.
- sehr gute Riggsicherheit (Ausnahmen nach Rücksprache z.B. bei älteren, aber handwerklich sehr fitten Leuten ggf. möglich)
- drei positive Empfehlung von Kapitänen, Bootsleuten oder Andreas Wolf zur Eignung als Bootsmann.
- Teilnahme an 4 wiederkehrenden, vereinsinternen Kursen zu den Themen wie:
- Stabilität
- Bruchlasten von Schekeln, Leinen, Draht etc.
- Bemaßung und Berechnung von Bauteilen
- Statik des Riggs
- Bedienung und Arbeitssicherheit elektrischer Maschinen
- Sicherheit und Arbeitssicherheit auf See
-rechtliche Grundlagen
-etc.
Prüfung
- Wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, findet eine Prüfung durch einen Bootsmann und den Technischen
Inspektor mit folgenden Inhalten:
-Theoretischer Teil: Alle Inhalte des „kleinen Bootsmanns“ und der Liste mit den Handwerklichen
Fähigkeiten können abgefragt werden. Aus den Antworten soll hervorgehen, daß der Aspirant die
Tätigkeit begriffen hat und ausführen kann.
-Praktischer Teil: Anfertigung eines „Gesellenstücks“ Dieses kann z.B. auch die Leitung einer Baustelle
auf einer Werftzeit sein.
Dauer Theorieteil: ca. 30-45 min. Vier Themen werden durch die Prüfer ausgewählt, eines kann sich
der Aspirant aussuchen
Die Prüfung kann wiederholt werden. Wenn ein Aspirant mehrfach durchfällt, sollte er angehalten werden, weiter als
DH oder Toppsi zu fahren.
- dann folgt die Ernennung durch den Technischen Inspektor.
Der Status Bootsmann kann aberkannt werden, wenn drei Personen (Kapitäne, Bootsleute, technischer Inspektor,
Andreas Wolf) dies empfehlen. Bei groben Verstößen kann der technische Inspektor den Status sofort aberkennen.
Im Zweifel entscheidet der Vorstand nach Anhörung durch Beschluss.
Interessante Literatur zu diesen Themen:
-„Der kleine Bootsmann“ Als Standart der Prozeduren wie sie auf der Roald durchgeführt werden.
- Kai Lund: „Bändsel, Leinen, Trossen“ ISBN: 3-7688-0140-3
- Friedrich Ludwig Middendorf: „Bemastung und Takelung der Schiffe“ ISBN: 90-302-9654-2
- Jens Kusk Jensen: „Handbuch der praktischen Seemannschaft“ ISBN 978-389365722
- Lore Haak-Vörsmann: „Seemannschaft für Großsegler“ ISBN 978-3613501669
Das Selbstverständnis der Bootsleute
1. Bootsleute sind für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des gesamten Riggs verantwortlich. Sie sind für
Reparatur, Wartung und laufende Erhaltung des gesamten Riggs sowie für alle Holz und Farbarbeiten auf See
zuständig. Sie stehen den Toppsgasten mit Rat und Tat zur Seite. Während der Werftzeiten unterstützen sie den
Schiffsbeauftragten in Planung und Durchführung der Arbeiten. Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind das Ziel.
2. Bootsleute sind, insbesondere was Freundlichkeit, Arbeitseinsatz, Verantwortung und Effektivität anbelangt, ein
Vorbild für die anderen Crewmitglieder.
3. Bootsleute leiten andere Crewmitglieder auf See, im Hafen und auf Werftzeiten zu ihrer Arbeit an. Dazu kann und
soll er sich Leute aus den Wachen und Freiwachen holen. Dabei vermitteln sie ihr Wissen und ihre Handwerklichen
Fähigkeiten. Sie erklären allen, die wollen das Ankerspill.
4. Bootsleute nehmen eigenmächtig keine Veränderungen an der Takelage vor, ohne sie mit dem
Schiffsbeauftragten/technischen Inspektor abzusprechen.
5. Bootsleute arbeiten 8 Stunden am Tag. Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00-18:00 Uhr sind die
Kernarbeitszeiten der Bootsleute. Auch im Hafen. Sie sind auch außerhalb der Arbeitszeit immer ansprechbar, wenn
es Probleme oder Fragen gibt. Je nach Manövern, Wetter etc., können sich diese auch verschieben.
6. Bootsleute achten besonders auf Sicherheit im Rigg und an Deck. Nicht nur bei ihrer Arbeit. Sie sind dazu
Toppsgasten, Deckshänden und Trainees weisungsbefugt, wenn nötig. Sie dürfen jedoch nicht ohne triftigen Grund in
den Wachablauf eingreifen, Zu Beginn jedes Törns nehmen sie eine Sichtprüfung der sicherheitsrelevanten Teile des
Riggs durch.
7. Bootsleute koordinieren ihre Arbeit mit der Schiffsführung und dem Maschinisten.
8. Bootsleute achten auf die Kosten. Sie kaufen Material oder Werkzeug nur in Absprache mit dem
Schiffsbeauftragten nach, damit es einheitliche Materialien auf der Roald gibt. Sie gehen verantwortungsvoll und
sparsam damit um und achten auf Ordnung und Einsatzfähigkeit des Werkzeuges und der Materialien.
9. Bootsleute dokumentieren ihre Arbeit im Wartungsbuch. Sie führen Mülltagebuch. Sie sind verantwortlich für die
von Ihnen durchgeführten Arbeiten.
10. Bootsleute bilden sich und andere kontinuierlich fort, über Neuerungen auf der Roald wie auch über neues von
außen, um die Qualität ihrer Arbeit und damit den Zustand unseres Schiffes auf einem hohen Stand zu halten.