Amtsblatt 9 57 G G 1294 1294 für den Regierungsbezirk Köln Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt Herausgeber: Bezirksregierung Köln 195. Jahrgang 196. Jahrgang Köln, Januar 2015 Köln, 12. 9. Februar 2016 Nummer Nummer2 5 I nhha al tl st as anng ga ab be e: : In B Verordnungen, BVerordnungen, Verfügungen Verfügungen und und Bekanntmachungen Bekanntmachungen der der Bezirksregierung Bezirksregierung 83. Satzung Verfahren Wasserrecht, Notwendigkeit einer Umweltver16. desim Schulzweckverbandes Aldenhoven-Linnich für die träglichkeitsprüfung nach § 3e des Gesetzes über die Umweltinterkommunale Gesamtschule Aldenhoven-Linnich Seite 9 verträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Wasserverband Eifel – Rur, Kläranlage Düren-Merken Seite 57 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden C Rechtsvorschriften und Dienststellenund Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 17. Aufgebot von Sparkassenbüchern i e r : Sparkasse Aachen Seite 15 84. hKraftloserklärung eines Sparkassenbuches h i e r : Kreissparkasse Euskirchen Seite 58 85. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches h i e r : Kreissparkasse Euskirchen Seite 58 B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung BVerordnungen, 16. Satzung des Schulzweckverbandes Verfügungen und für Bekanntmachungen Aldenhoven-Linnich die interkommunale Gesamtschule Aldenhoven-Linnich der Bezirksregierung 83.Verfahren im Wasserrecht, Notwendigkeit einer Inhaltsverzeichnis Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3e des Präambel Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Wasserverband Eifel – Rur, § 1 Verbandsmitglieder Kläranlage Düren-Merken § 2 Name und Sitz Bezirksregierung Köln §Az. 3 54.2-3.1-43.0-(2.2)-1-A-319.3-Ner Aufgaben, Status (zu 1789) Köln, des denSchulbetriebs 29. Januar 2016 § 4 Organisation und Finanzierung im Wasserrecht §Verfahren 5 Organe Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung §nach 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung § 3e des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der geltenden Fassung der Bekannt§ 7 Zuständigkeit der Verbandsversammlung machung vom 5. September 2001 (BGBl. S. 2350) § 8 Sitzungen der Verbandsversammlung Der Wasserverband Eifel – Rur, Eisenbahnstraße 5, in Düren hatder gemäß § 58 Absatz 2 des Landeswasser§52353 9 Beschlüsse Verbandsversammlung gesetzes (LWG) beantragt, die wasserrechtliche Genehmi§gung 10 Verbandsvorsteherin / Verbandsvorsteher zum Neubau eines Büro-, Werkstatt- und Lagergeauf dem Gelände und der Prüfung Kläranlage Düren-Merken §bäudes 11 Haushaltswirtschaft erteilt zu bekommen. § 12 Verbandsumlage, Deckung des Finanzbedarfs In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorha§ben 13 unter Öffentliche Bekanntmachungen Nr. 13.1.1 Abwasserbehandlungsanlagen (orga- 18. E Aufgebot eines Sparkassenbuches Sonstige Mitteilungen h i e r : Kreissparkasse Euskirchen 86.Liquidation 19. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches h i e r : 1. Buschball Club Frechen 2011 e. V. h i e r : Stadtsparkasse Wermelskirchen 87.Liquidation E Sonstige Mitteilungen h i e r : Mao Amigo e. V., St. Augustin Seite 15 Seite 58 Seite 15 Seite 58 88.Liquidation 20. Liquidation „Förderverein des Kinderhauses Die Gute Bieshh iieerr: : „Die Insel“ – Verein für Qualifizierung undHand, Beschäftifeld e. V.“ in Kürten Seite 15 58 gung behinderter Menschen e. V. Seite 89.Liquidation 21. Liquidation Förderverein Kindertagesstätte Stapperstraße e. V. hh ii eerr:: Dorfgemeinschaft Saal e. V. Seite 15 Seite 58 90.Liquidation h i e r : Vereinigung Deutsch-Armenischer Kulturgesellschaft e. V., Aachen Seite 58 § 14 Schlüsselzuweisungen, Schulpauschale 91. Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 3/2016 Amtlicher Teil, S. 33, Seite 58 Nr. 37 des Verbandes, Kündigung § 15 lfde. Auflösung § 16 Auseinandersetzung nisch belastetes Abwasser von 9000 kg/d oder mehr bio§ 17 Anwendung des Kommunalverfassungsrechts chemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen) ausgewiesen. Vorhaben istinUVP-pflichtig. Gem. § 3e dieses Ge§Das 18 Schlichtung Streitfällen setzes besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer §Umweltverträglichkeitsprüfung 19 Genehmigung, Inkrafttretenauch für die Änderung oder Erweiterung eines Vorhabens, für das als solches beAnlage reits eine UVP – Pflicht besteht, wenn in der Anlage 1 für Vorhaben der Spalte 1Vorwort angegebene Größen- oder Leistungswerte durch die Änderung Erweiterung selbst Die Gemeinde Aldenhoven istoder Trägerin der Gemeinerreicht oder überschritten werden oder eine Vorprüfung schafts- und Ganztagshauptschule und der Käthe-Kolldes Einzelfalls imAldenhoven. Sinne des § 3c Satz 1 und 3 ergibt, dass witz-Realschule Die Stadt Linnich ist Trädie Änderung oder Erweiterung erhebliche nachteilige gerin der Gemeinschaftshauptschule und der Städtischen Umweltauswirkungen Realschule Linnich. haben kann. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und und unter BeIm Zuge der allgemeinen Schulentwicklung durch achtung der genannten Kriterien derder Anlage 2 desfür UVPG die Befragung der Eltern wurde Bedarf eine wurde entschieden, dass die Düren Durchführung einer UmGesamtschule im Nordkreis offensichtlich. Die weltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen sind nachteiligen aufEntwicklung UVP-relevante Schutzaufgrund derAuswirkungen demografischen rückläufig. güterdie zu erwarten Um jeweiligensind. Schulstandorte mit einem bedarfsgerechten Schulangebot zu erhalten, auszubauen und zu Diese soll Entscheidung wird2014/2015 hiermit gem. § 3a UVPG besichern, zum Schuljahr eine interkommukannt gemacht. nale Gesamtschule mit Teilstandorten in Aldenhoven und Linnich errichtet werden. Im Auftrag gez. N e r l i cGesamtschule h Träger dieser interkommunalen soll der Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich sein. ABl. Reg. K 2016, S. 57 – 58 – C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 84. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches h i e r : Kreissparkasse Euskirchen Das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 3000063622 ausgestellt von der Kreissparkasse Euskirchen, wird gemäß AVV zum Sparkassengesetz Teil 2 Abschnitt 6 für kraftlos erklärt. 88.Liquidation h i e r : „Förderverein des Kinderhauses Die Gute Hand, Biesfeld e. V.“ in Kürten Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter (VR 502120) eingetragene Verein „Förderverein des Kinderhauses Die Gute Hand, Biesfeld e. V.,“ in Kürten ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich zu melden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2016, S. 58 Euskirchen, den 26. Januar 2016 Kreissparkasse Euskirchen Der Vorstand ABl. Reg. K 2016, S. 58 85. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches h i e r : Kreissparkasse Euskirchen 89.Liquidation h i e r : Förderverein Kindertagesstätte Stapperstraße e. V. Der mit Sitz in Aachen bestehende Verein „Förderverein Kindertagesstätte Stapperstraße e. V., (VR 5061) Amtsgericht Aachen, ist durch Beschluss vom 18. August 2015 aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei dem Verein zu melden. Das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 3000127120 ausgestellt von der Kreissparkasse Euskirchen, wird gemäß AVV zum Sparkassengesetz Teil 2 Abschnitt 6 für kraftlos erklärt. Euskirchen, den 26. Januar 2016 Kreissparkasse Euskirchen Der Vorstand ABl. Reg. K 2016, S. 58 E Sonstige Mitteilungen Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2016, S. 58 90.Liquidation h i e r : Vereinigung Deutsch-Armenischer Kulturgesellschaft e. V., Aachen Der Verein „Vereinigung Deutsch-Armenischer Kulturgesellschaft e. V.“, Amtsgericht Aachen (VR 50827), ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. 86.Liquidation h i e r : 1. Buschball Club Frechen 2011 e. V. Der Verein „1. Buschball Club Frechen 2011 e. V.“, (VR 17084) Amtsgericht Köln, mit Sitz in Frechen ist durch die Mitgliederversammlung vom 8. Dezember 2015 aufgelöst. Die Gläubiger werden gebeten, ihre Ansprüche bei dem Liquidator Herrn Hartmut Fischer, Norkstraße 31, 50226 Frechen, anzumelden. Der Liquidator ABl. Reg. K 2016, S. 58 87.Liquidation h i e r : Mao Amigo e. V., St. Augustin Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg (VR 2017) eingetragene Verein “Mao Amigo e. V.“ mit Sitz in Sankt Augustin ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei den Liquidatoren zu melden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2016, S. 58 Der Liquidator ABl. Reg. K 2016, S. 58 91. Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 3/2016 Amtlicher Teil, S. 33, lfde. Nr. 37 In der Veröffentlichung vom 25. Januar 2016 „10. Änderung der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen“ folgt dem Satzungsänderungstext ein falscher Bekannt machungsvermerk. Die richtige Bekanntmachung folgt im Anschluss: Bekanntmachung Die vorstehende, von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen in der Sitzung am 19. November 2015 beschlossene, 10. Änderung der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen in der Fassung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18. Dezember 2015 wird hiermit gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der derzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) mit der Maßgabe, dass die Verbandsversammlung die Dringlich- – 59 – keitsentscheidung vom 18. Dezember 2015 gem. § 60 Abs. 1 GO NRW in ihrer nächsten Sitzung genehmigt, öffentlich bekannt gemacht. Die Änderungen sind anzeigepflichtig i. S. d. § 20 Abs. 2 GkG NRW. Die vorstehende Änderung tritt gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 2 GkG NRW am Tage nach der Veröffentlichung in diesem Amtsblatt in Kraft. Köln, den 18. Januar 2016 Bezirksregierung Köln Az. 31.1.1.6.2-BbSO/10 Im Auftrag gez. K o r z u s Köln, den 26. Januar 2016 Bezirksregierung Köln – Amtsblattstelle – ABl. Reg. K 2016, S. 58 – 60 – Einzelpreis dieser Nummer 0,16 E Einrückungsgebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 1,00 m. Bezugspreis mit Öffentlichem Anzeiger halbjährlich 9,– m. Bestellungen von Einzelexemplaren werden mit 3,50 m berechnet. Abbestellungen müssen bis zum 30. 04. bzw. 31. 10. eines jeden Jahres bei der Firma Böhm Mediendienst GmbH vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erscheinen anerkannt. Bezug und Einzellieferungen durch Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0, eMail: [email protected], www.boehm.de/amtsblatt. Die Anschriften der Bezieher werden EDV-mäßig erfasst. Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr. Herausgeber und Verleger: Bezirksregierung Köln, Postfach 10 15 48, 50606 Köln. Produktion: Böhm Mediendienst GmbH, Hansaring 10, 50670 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0.
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