05 Amtlicher Teil vom 09.02.2016 [laufende Nr. 83

Amtsblatt
9
57
G
G 1294
1294
für den Regierungsbezirk Köln
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http://www.boehm.de/amtsblatt
Herausgeber: Bezirksregierung Köln
195.
Jahrgang
196.
Jahrgang
Köln,
Januar 2015
Köln, 12.
9. Februar
2016
Nummer
Nummer2 5
I nhha al tl st as anng ga ab be e: :
In
B
Verordnungen,
BVerordnungen,
Verfügungen
Verfügungen und
und Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
der
der Bezirksregierung
Bezirksregierung
83. Satzung
Verfahren
Wasserrecht, Notwendigkeit
einer Umweltver16.
desim
Schulzweckverbandes
Aldenhoven-Linnich
für die
träglichkeitsprüfung
nach § 3e des
Gesetzes über die Umweltinterkommunale
Gesamtschule
Aldenhoven-Linnich
Seite 9
verträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Wasserverband Eifel
– Rur, Kläranlage Düren-Merken
Seite 57
C Rechtsvorschriften
und
Bekanntmachungen anderer Behörden
C
Rechtsvorschriften
und Dienststellenund
Bekanntmachungen anderer Behörden
und Dienststellen
17. Aufgebot von Sparkassenbüchern
i e r : Sparkasse Aachen
Seite 15
84. hKraftloserklärung
eines Sparkassenbuches
h i e r : Kreissparkasse Euskirchen
Seite 58
85. Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches
h i e r : Kreissparkasse Euskirchen
Seite 58
B
Verordnungen,
Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
BVerordnungen,
16.
Satzung des Schulzweckverbandes
Verfügungen
und für
Bekanntmachungen
Aldenhoven-Linnich
die interkommunale
Gesamtschule
Aldenhoven-Linnich
der Bezirksregierung
83.Verfahren im Wasserrecht, Notwendigkeit einer
Inhaltsverzeichnis
Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3e des
Präambel
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) für den Wasserverband Eifel – Rur,
§ 1 Verbandsmitglieder
Kläranlage Düren-Merken
§ 2 Name und Sitz
Bezirksregierung Köln
§Az.
3 54.2-3.1-43.0-(2.2)-1-A-319.3-Ner
Aufgaben, Status
(zu 1789)
Köln, des
denSchulbetriebs
29. Januar 2016
§ 4 Organisation und Finanzierung
im Wasserrecht §Verfahren
5 Organe
Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
§nach
6 Zusammensetzung
der Verbandsversammlung
§ 3e des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
in
der
geltenden
Fassung der Bekannt§ 7 Zuständigkeit der Verbandsversammlung
machung vom 5. September 2001 (BGBl. S. 2350)
§ 8 Sitzungen der Verbandsversammlung
Der Wasserverband Eifel – Rur, Eisenbahnstraße 5, in
Düren hatder
gemäß
§ 58 Absatz 2 des Landeswasser§52353
9 Beschlüsse
Verbandsversammlung
gesetzes (LWG) beantragt, die wasserrechtliche Genehmi§gung
10 Verbandsvorsteherin
/ Verbandsvorsteher
zum Neubau eines Büro-,
Werkstatt- und Lagergeauf dem Gelände und
der Prüfung
Kläranlage Düren-Merken
§bäudes
11 Haushaltswirtschaft
erteilt zu bekommen.
§ 12 Verbandsumlage, Deckung des Finanzbedarfs
In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorha§ben
13 unter
Öffentliche
Bekanntmachungen
Nr. 13.1.1
Abwasserbehandlungsanlagen (orga-
18.
E Aufgebot eines Sparkassenbuches
Sonstige Mitteilungen
h i e r : Kreissparkasse Euskirchen
86.Liquidation
19. Kraftloserklärung
eines
Sparkassenbuches
h i e r : 1. Buschball
Club
Frechen 2011 e. V.
h i e r : Stadtsparkasse Wermelskirchen
87.Liquidation
E
Sonstige
Mitteilungen
h i e r : Mao Amigo
e. V., St.
Augustin
Seite 15
Seite 58
Seite 15
Seite 58
88.Liquidation
20.
Liquidation
„Förderverein
des Kinderhauses
Die Gute
Bieshh iieerr: : „Die
Insel“ – Verein
für Qualifizierung
undHand,
Beschäftifeld e. V.“
in Kürten
Seite 15
58
gung
behinderter
Menschen e. V.
Seite
89.Liquidation
21.
Liquidation
Förderverein Kindertagesstätte
Stapperstraße e. V.
hh ii eerr:: Dorfgemeinschaft
Saal e. V.
Seite 15
Seite 58
90.Liquidation
h i e r : Vereinigung Deutsch-Armenischer Kulturgesellschaft
e. V., Aachen
Seite 58
§ 14 Schlüsselzuweisungen, Schulpauschale
91. Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 3/2016 Amtlicher Teil, S. 33,
Seite 58
Nr. 37 des Verbandes, Kündigung
§ 15 lfde.
Auflösung
§ 16 Auseinandersetzung
nisch belastetes Abwasser von 9000 kg/d oder mehr bio§ 17 Anwendung des Kommunalverfassungsrechts
chemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen) ausgewiesen.
Vorhaben istinUVP-pflichtig.
Gem. § 3e dieses Ge§Das
18 Schlichtung
Streitfällen
setzes besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer
§Umweltverträglichkeitsprüfung
19 Genehmigung, Inkrafttretenauch für die Änderung
oder Erweiterung eines Vorhabens, für das als solches beAnlage
reits eine UVP – Pflicht besteht, wenn in der Anlage 1
für Vorhaben der Spalte 1Vorwort
angegebene Größen- oder Leistungswerte
durch
die
Änderung
Erweiterung
selbst
Die Gemeinde Aldenhoven istoder
Trägerin
der Gemeinerreicht
oder
überschritten
werden
oder
eine
Vorprüfung
schafts- und Ganztagshauptschule und der Käthe-Kolldes Einzelfalls imAldenhoven.
Sinne des § 3c
Satz
1 und
3 ergibt,
dass
witz-Realschule
Die
Stadt
Linnich
ist Trädie
Änderung
oder
Erweiterung
erhebliche
nachteilige
gerin der Gemeinschaftshauptschule und der Städtischen
Umweltauswirkungen
Realschule
Linnich. haben kann.
Nach
Prüfung
der Antragsunterlagen
und und
unter
BeIm
Zuge
der allgemeinen
Schulentwicklung
durch
achtung
der genannten
Kriterien
derder
Anlage
2 desfür
UVPG
die
Befragung
der Eltern
wurde
Bedarf
eine
wurde entschieden,
dass die Düren
Durchführung
einer UmGesamtschule
im Nordkreis
offensichtlich.
Die
weltverträglichkeitsprüfung
entbehrlich ist,
da keine
Schülerzahlen
an den allgemeinbildenden
Schulen
sind
nachteiligen
aufEntwicklung
UVP-relevante
Schutzaufgrund
derAuswirkungen
demografischen
rückläufig.
güterdie
zu erwarten
Um
jeweiligensind.
Schulstandorte mit einem bedarfsgerechten Schulangebot zu erhalten, auszubauen und zu
Diese soll
Entscheidung
wird2014/2015
hiermit gem.
§ 3a
UVPG besichern,
zum Schuljahr
eine
interkommukannt
gemacht.
nale Gesamtschule mit Teilstandorten in Aldenhoven und
Linnich errichtet werden.
Im Auftrag
gez. N e r l i cGesamtschule
h
Träger dieser interkommunalen
soll der
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich
sein.
ABl. Reg. K 2016, S. 57
– 58 –
C
Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen anderer Behörden
und Dienststellen
84.
Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches
h i e r : Kreissparkasse Euskirchen
Das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 3000063622
ausgestellt von der Kreissparkasse Euskirchen, wird gemäß AVV zum Sparkassengesetz Teil 2 Abschnitt 6 für
kraftlos erklärt.
88.Liquidation
h i e r : „Förderverein des Kinderhauses
Die Gute Hand, Biesfeld e. V.“ in Kürten
Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter
(VR 502120) eingetragene Verein „Förderverein des Kinderhauses Die Gute Hand, Biesfeld e. V.,“ in Kürten ist
aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert,
sich zu melden.
Die Liquidatoren
ABl. Reg. K 2016, S. 58
Euskirchen, den 26. Januar 2016
Kreissparkasse Euskirchen
Der Vorstand
ABl. Reg. K 2016, S. 58
85.
Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches
h i e r : Kreissparkasse Euskirchen
89.Liquidation
h i e r : Förderverein
Kindertagesstätte Stapperstraße e. V.
Der mit Sitz in Aachen bestehende Verein „Förderverein Kindertagesstätte Stapperstraße e. V., (VR 5061) Amtsgericht Aachen, ist durch Beschluss vom 18. August 2015
aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert,
sich bei dem Verein zu melden.
Das Sparkassenbuch mit der Kontonummer 3000127120
ausgestellt von der Kreissparkasse Euskirchen, wird gemäß AVV zum Sparkassengesetz Teil 2 Abschnitt 6 für
kraftlos erklärt.
Euskirchen, den 26. Januar 2016
Kreissparkasse Euskirchen
Der Vorstand
ABl. Reg. K 2016, S. 58
E
Sonstige Mitteilungen
Die Liquidatoren
ABl. Reg. K 2016, S. 58
90.Liquidation
h i e r : Vereinigung Deutsch-Armenischer
Kulturgesellschaft e. V., Aachen
Der Verein „Vereinigung Deutsch-Armenischer Kulturgesellschaft e. V.“, Amtsgericht Aachen (VR 50827), ist
aufgelöst.
Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.
86.Liquidation
h i e r : 1. Buschball Club Frechen 2011 e. V.
Der Verein „1. Buschball Club Frechen 2011 e. V.“,
(VR 17084) Amtsgericht Köln, mit Sitz in Frechen ist
durch die Mitgliederversammlung vom 8. Dezember 2015
aufgelöst.
Die Gläubiger werden gebeten, ihre Ansprüche bei
dem Liquidator Herrn Hartmut Fischer, Norkstraße 31,
50226 Frechen, anzumelden.
Der Liquidator
ABl. Reg. K 2016, S. 58
87.Liquidation
h i e r : Mao Amigo e. V., St. Augustin
Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg
(VR 2017) eingetragene Verein “Mao Amigo e. V.“ mit
Sitz in Sankt Augustin ist aufgelöst. Die Gläubiger des
Vereins werden aufgefordert, sich bei den Liquidatoren
zu melden.
Die Liquidatoren
ABl. Reg. K 2016, S. 58
Der Liquidator
ABl. Reg. K 2016, S. 58
91.
Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 3/2016
Amtlicher Teil, S. 33, lfde. Nr. 37
In der Veröffentlichung vom 25. Januar 2016
„10. Änderung der Satzung des Zweckverbandes
der Berufsbildenden Schulen Opladen“
folgt dem Satzungsänderungstext ein falscher Bekannt­
machungsvermerk.
Die richtige Bekanntmachung folgt im Anschluss:
Bekanntmachung
Die vorstehende, von der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen in der Sitzung am 19. November 2015 beschlossene,
10. Änderung der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen in der Fassung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18. Dezember 2015 wird hiermit gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in
der derzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) mit der
Maßgabe, dass die Verbandsversammlung die Dringlich-
– 59 –
keitsentscheidung vom 18. Dezember 2015 gem. § 60
Abs. 1 GO NRW in ihrer nächsten Sitzung genehmigt,
öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderungen sind anzeigepflichtig i. S. d. § 20
Abs. 2 GkG NRW.
Die vorstehende Änderung tritt gemäß § 20 Abs. 4
i. V. m. § 11 Abs. 2 GkG NRW am Tage nach der Veröffentlichung in diesem Amtsblatt in Kraft.
Köln, den 18. Januar 2016
Bezirksregierung Köln
Az. 31.1.1.6.2-BbSO/10
Im Auftrag
gez. K o r z u s
Köln, den 26. Januar 2016
Bezirksregierung Köln
– Amtsblattstelle –
ABl. Reg. K 2016, S. 58
– 60 –
Einzelpreis dieser Nummer 0,16 E
Einrückungsgebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 1,00 m.
Bezugspreis mit Öffentlichem Anzeiger halbjährlich 9,– m.
Bestellungen von Einzelexemplaren werden mit 3,50 m berechnet.
Abbestellungen müssen bis zum 30. 04. bzw. 31. 10. eines jeden Jahres bei der Firma Böhm Mediendienst GmbH vorliegen.
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Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr.
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