Swiss Life Stop Loss

Berufliche Vorsorge
Rückdeckung der Risiken
Tod und Invalidität –
Swiss Life Stop Loss
Autonome Pensionskassen tragen die biometrischen Risiken «Tod» und «Invalidität»
selber. Dabei ist ein umfassendes Risikomanagement von grosser Bedeutung.
Es kann sinnvoll sein, die schwankenden jährlichen Kosten bei einem verlässlichen
Partner rückzudecken – damit Ihre Pensionskasse nicht unerwartet in Schieflage
gerät und Sie zusätzliche Flexibilität gewinnen.
Ihre Situation
Sie wollen die finanziellen Auswirkungen der reglementarischen Invaliditäts- und Todesfallleistungen begrenzen
und dabei den Sparprozess in eigener Regie weiterführen. Dabei legen Sie Wert auf eine risikogerechte Prämie,
eine flexible Vertragslaufzeit und eine einfache administrative Abwicklung.
Swiss Life Stop Loss auf einen Blick
CHF
Unsere Lösung
Swiss Life Stop Loss ist für Sie die richtige Wahl, wenn Ihre
Pensionskasse über 100 Versicherte aufweist und für Sie
die Erhöhung der Risikofähigkeit hohe Priorität hat. Sie
bestimmen selbst, welchen Anteil am Gesamtschaden
(Summe aller Kapitalleistungen und Rentenbarwerte
bei Invalidität und Tod) Sie selber tragen wollen und
welchen Teil der über den Selbstbehalt hinausgehenden
Schadenbelastung (Überschäden) Sie absichern möchten. Die Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden je
nach Ausgestaltung Ihrer Lösung zu einer höheren oder
geringeren Quote durch Swiss Life rückgedeckt. Sie definieren, ob der Vertrag eine Entschädigung (Courtage)
für einen Versicherungsmakler beinhaltet oder nicht.
Ob Sie Fragen zu Leistungsfällen oder zu Ihrem Vertrag
haben – die auf Sie zugeschnittene Betreuung erfolgt aus
einer Hand. Dies stellen wir mit unserem Kompetenzzentrum Risikorückdeckungen sicher, indem vom Leiter
über den Aktuar und den Kunden- und Leistungsdienst
bis zu den Beratern alle involvierten Ansprechpartner
zusammen in einem Büro tätig sind.
2015
2016
Stop-Loss-Prämie
Stop-Loss-Prämie nach
­periodischer Überprüfung
festgelegter Selbstbehalt
maximaler Überschaden
2017
2018
Jahr
Gesamtschaden:
Schaden innerhalb Selbstbehalt
Überschaden
nicht versicherter Überschaden
ɬɬ Der Gesamtschaden ist die Summe aller Einzelschäden
infolge von Tod und/oder Invalidität (pro Jahr).
ɬɬ Der Selbstbehalt entspricht demjenigen Teil des
­Gesamtschadens, den die Pensionskasse selber trägt.
ɬɬ Übersteigt der Gesamtschaden den vereinbarten
Selbstbehalt, übernimmt Swiss Life den Überschaden
bis zum vereinbartem Maximum.
ɬɬ Die Stop-Loss-Konditionen werden periodisch
überprüft.
Was macht diese Vorsorgelösung einzigartig ?
Bilanz der Pensionskasse
ɬɬ Sie bestimmen, in welchem Umfang die Rückdeckung
ausgestaltet werden soll.
ɬɬ Der Prämiensatz, der auf der individuellen und
Ihrem Unternehmen angepassten Tarifierung basiert,
ist während der Vertragsdauer (1–5 Jahre) garantiert.
ɬɬ Die Schadenberechnung erfolgt auf den versicherungstechnischen Grundlagen Ihrer Pensionskasse.
ɬɬ Sie profitieren von einer sehr vereinfachten administrativen Abwicklung, da Sie nur einmal jährlich den zu
versichernden Personalbestand (Lohnsumme/Anzahl
Personen) und die eingetretenen Leistungsfälle melden
müssen.
ɬɬ Durch die Rückversicherung wird die Risikofähigkeit
Ihrer Stiftung erhöht (Reduktion der versicherungstechnischen Rückstellungen) und damit auch der
­Deckungsgrad verbessert.
ɬɬ Sie gestalten Ihre Anlagestrategie weiterhin selber.
Aktiven
Passiven
Deckungs­k apital
Deckungs­k apital
Anlagen
Versicherungs­
technische
­R ückstellungen
Versicherungs­
technische
­R ückstellungen
Freie Mittel
Freie Mittel
Ohne Swiss Life
Stop Loss
Mit Swiss Life
Stop Loss
Versicherungstechnische Rückstellungen sind nur noch in der Höhe
erforderlich, die durch den Selbstbehalt maximal ­entstehen können.
Unser Angebot
Stiftung
Firmeneigene Stiftungen
Ab 100 Versicherten
Geschäftsführung
Stiftung bzw. von der Stiftung beauftragter Geschäftsführer
Leistungsumfang
Die Versicherungsleistungen stimmen wir auf die Bedürfnisse Ihrer Pensionskasse ab
(reglementarische Risikoleistungen).
Risikoprozess
Absicherung von Schadenbelastungen, die über den festgesetzten Selbstbehalt hinausgehen
(Überschäden).
Sparprozess
Autonom in der Stiftung
Anlageprozess
Die Stiftung definiert den Anlageprozess autonom und trägt das Anlage- und Zinsrisiko selbst.
Umwandlungssatz und
Zinssätze (Altersguthaben/
Projektion)
Werden durch die Stiftung festgelegt.
Finanzierung
Die Beiträge sind jährlich vorschüssig zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
Vertragslaufzeit
1–5 Jahre
Besonderes
Höhere Sicherheit für Stiftung durch kalkulierbare Risiken
905 131 – 03.2016
Gehen Sie bei der beruflichen Vorsorge keine Kompromisse ein.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
Mehr Informationen und persönliche Beratung
Sind Sie an Swiss Life Stop Loss interesseriert? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
· Swiss Life AG, Kompetenzzentrum Risikorückdeckungen, Postfach 2831, 8022 Zürich
· Telefon 043 284 77 83, [email protected]