Berufliche Vorsorge Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität – Swiss Life Stop Loss Autonome Pensionskassen tragen die biometrischen Risiken «Tod» und «Invalidität» selber. Dabei ist ein umfassendes Risikomanagement von grosser Bedeutung. Es kann sinnvoll sein, die schwankenden jährlichen Kosten bei einem verlässlichen Partner rückzudecken – damit Ihre Pensionskasse nicht unerwartet in Schieflage gerät und Sie zusätzliche Flexibilität gewinnen. Ihre Situation Sie wollen die finanziellen Auswirkungen der reglementarischen Invaliditäts- und Todesfallleistungen begrenzen und dabei den Sparprozess in eigener Regie weiterführen. Dabei legen Sie Wert auf eine risikogerechte Prämie, eine flexible Vertragslaufzeit und eine einfache administrative Abwicklung. Swiss Life Stop Loss auf einen Blick CHF Unsere Lösung Swiss Life Stop Loss ist für Sie die richtige Wahl, wenn Ihre Pensionskasse über 100 Versicherte aufweist und für Sie die Erhöhung der Risikofähigkeit hohe Priorität hat. Sie bestimmen selbst, welchen Anteil am Gesamtschaden (Summe aller Kapitalleistungen und Rentenbarwerte bei Invalidität und Tod) Sie selber tragen wollen und welchen Teil der über den Selbstbehalt hinausgehenden Schadenbelastung (Überschäden) Sie absichern möchten. Die Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden je nach Ausgestaltung Ihrer Lösung zu einer höheren oder geringeren Quote durch Swiss Life rückgedeckt. Sie definieren, ob der Vertrag eine Entschädigung (Courtage) für einen Versicherungsmakler beinhaltet oder nicht. Ob Sie Fragen zu Leistungsfällen oder zu Ihrem Vertrag haben – die auf Sie zugeschnittene Betreuung erfolgt aus einer Hand. Dies stellen wir mit unserem Kompetenzzentrum Risikorückdeckungen sicher, indem vom Leiter über den Aktuar und den Kunden- und Leistungsdienst bis zu den Beratern alle involvierten Ansprechpartner zusammen in einem Büro tätig sind. 2015 2016 Stop-Loss-Prämie Stop-Loss-Prämie nach periodischer Überprüfung festgelegter Selbstbehalt maximaler Überschaden 2017 2018 Jahr Gesamtschaden: Schaden innerhalb Selbstbehalt Überschaden nicht versicherter Überschaden ɬɬ Der Gesamtschaden ist die Summe aller Einzelschäden infolge von Tod und/oder Invalidität (pro Jahr). ɬɬ Der Selbstbehalt entspricht demjenigen Teil des Gesamtschadens, den die Pensionskasse selber trägt. ɬɬ Übersteigt der Gesamtschaden den vereinbarten Selbstbehalt, übernimmt Swiss Life den Überschaden bis zum vereinbartem Maximum. ɬɬ Die Stop-Loss-Konditionen werden periodisch überprüft. Was macht diese Vorsorgelösung einzigartig ? Bilanz der Pensionskasse ɬɬ Sie bestimmen, in welchem Umfang die Rückdeckung ausgestaltet werden soll. ɬɬ Der Prämiensatz, der auf der individuellen und Ihrem Unternehmen angepassten Tarifierung basiert, ist während der Vertragsdauer (1–5 Jahre) garantiert. ɬɬ Die Schadenberechnung erfolgt auf den versicherungstechnischen Grundlagen Ihrer Pensionskasse. ɬɬ Sie profitieren von einer sehr vereinfachten administrativen Abwicklung, da Sie nur einmal jährlich den zu versichernden Personalbestand (Lohnsumme/Anzahl Personen) und die eingetretenen Leistungsfälle melden müssen. ɬɬ Durch die Rückversicherung wird die Risikofähigkeit Ihrer Stiftung erhöht (Reduktion der versicherungstechnischen Rückstellungen) und damit auch der Deckungsgrad verbessert. ɬɬ Sie gestalten Ihre Anlagestrategie weiterhin selber. Aktiven Passiven Deckungsk apital Deckungsk apital Anlagen Versicherungs technische R ückstellungen Versicherungs technische R ückstellungen Freie Mittel Freie Mittel Ohne Swiss Life Stop Loss Mit Swiss Life Stop Loss Versicherungstechnische Rückstellungen sind nur noch in der Höhe erforderlich, die durch den Selbstbehalt maximal entstehen können. Unser Angebot Stiftung Firmeneigene Stiftungen Ab 100 Versicherten Geschäftsführung Stiftung bzw. von der Stiftung beauftragter Geschäftsführer Leistungsumfang Die Versicherungsleistungen stimmen wir auf die Bedürfnisse Ihrer Pensionskasse ab (reglementarische Risikoleistungen). Risikoprozess Absicherung von Schadenbelastungen, die über den festgesetzten Selbstbehalt hinausgehen (Überschäden). Sparprozess Autonom in der Stiftung Anlageprozess Die Stiftung definiert den Anlageprozess autonom und trägt das Anlage- und Zinsrisiko selbst. Umwandlungssatz und Zinssätze (Altersguthaben/ Projektion) Werden durch die Stiftung festgelegt. Finanzierung Die Beiträge sind jährlich vorschüssig zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Vertragslaufzeit 1–5 Jahre Besonderes Höhere Sicherheit für Stiftung durch kalkulierbare Risiken 905 131 – 03.2016 Gehen Sie bei der beruflichen Vorsorge keine Kompromisse ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Mehr Informationen und persönliche Beratung Sind Sie an Swiss Life Stop Loss interesseriert? Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. · Swiss Life AG, Kompetenzzentrum Risikorückdeckungen, Postfach 2831, 8022 Zürich · Telefon 043 284 77 83, [email protected]
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