Jan Helge Kestel übernimmt ab sofort das Amt des Präsidenten

Pressemitteilung
Führungswechsel bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Jan Helge Kestel übernimmt ab sofort
das Amt des Präsidenten
Dr. Michael Burmann gibt Verantwortung nach 14 Jahren
Präsidentschaft weiter
Erfurt • 28. August 2015 • Jan Helge Kestel – Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht sowie
für Bau- und Architektenrecht und ausgebildeter Mediator aus Erfurt – nahm gestern
Abend das Amt des Präsidenten für die aktuelle Wahlperiode an. Neben dem
Präsidentenamt samt Präsidium wurde auch der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Thüringen zum Teil neu besetzt. Kestel will zukünftig vor allem den Einfluss der Kammer
stärken.
Die diesjährige Kammerversammlung sah nach der letzten 2-jährigen Wahlperiode wieder
einen Präsidiums- und Vorstandswechsel vor. Nachdem die Mitglieder des Vorstandes
gewählt waren, stimmte dieser über das neue Präsidium ab. Seit Donnerstagabend, dem 27.
August, hat nun Jan Helge Kestel das Amt des Präsidenten inne. Der Vizepräsident ist
Anwaltskollege Stefan Buck, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Erfurt. Neuer Schatzmeister
und Schriftführer sind Andreas Klemt und Henning Schneider. Als weiteres Mitglied des
Präsidiums wurde Dr. Peter Helkenberg wiedergewählt.
„Ich fühle mich geehrt, die Rechtsanwaltskammer für die nächsten 2 Jahre zu repräsentieren
und freue mich auf die Zusammenarbeit mit den neuen und den im Vorstand verbliebenen
Kollegen. Ich werde alles dafür tun, das mir entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen,“
sagt Jan Helge Kestel. Von großer Bedeutung ist für ihn unter anderem, die
Arbeitskontinuität
der
Rechtsanwaltskammer
aufrechtzuerhalten.
Als
zukünftige
Herausforderung sieht er es vor allem, zwischen den einzelnen Mitgliedern in Bezug auf die
Syndikusthematik zu vermitteln. Erfreulich findet er deshalb, dass am vergangenen Abend
ein Syndikusanwalt in den Vorstand gewählt wurde. „Auf meiner Agenda steht zudem, das
Mitwirken der Anwaltschaft im Richterwahlausschuss auf den Weg zu bringen. Derzeit gibt
es eine solche institutionelle Beteiligung nicht. Allerdings finde ich diese sinnvoll, da die
Rechtsanwaltschaft nun einmal ein wichtiger Teil der Justiz ist“, so Kestel. Maßgebend ist für
den neuen Präsidenten, auch weiterhin die Interessen der Anwaltschaft des Freistaates im
Bund bei der Bundesrechtsanwaltskammer nachdrücklich zu vertreten.
Im Wesentlichen vertritt der Präsident die Rechtsanwaltskammer nach außen. In dieser
Funktion unterrichtet er die Öffentlichkeit über die Entscheidungen des Vorstandes. Er ist
Ansprechpartner der Kammer für Institutionen wie das Thüringer Oberlandesgericht oder
das Justizministerium. Innerhalb der Kammer ist er zum Beispiel auch für die Vereidigung
von neuen Kolleginnen und Kollegen zuständig.
In den vergangenen 14 Jahren war Dr. Michael Burmann als Präsident für diese Aufgaben
verantwortlich. Gestern Abend gab er diese Verpflichtungen ab. Burmanns wichtigster
Verdienst ist wohl die Wiederherstellung der Einheit der Thüringer Rechtsanwaltskammer.
„Vor meinem Amtsantritt war der Kammervorstand in zwei sich unversöhnlich
gegenüberstehende Gruppen gespalten. Mir gelang es, die beiden Lager über eine
konstruktive Zusammenarbeit wieder zusammenzuführen“, so Burmann.
Als nächstes wird sich die Rechtsanwaltskammer mit der Herausforderung des Gesetzes zur
Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte1 befassen. Die im derzeitigen Gesetzesentwurf
1
Ein Syndikusanwalt ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der seine Arbeitsleistung und -zeit als Rechtsberater für
ein Unternehmen, einen Verband etc. aufgrund eines festen Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stellt. (vgl.
BGHZ 141, 69, 71)
gefassten Regelungen in gegebene Strukturen des Rechtssystems zu integrieren, stellt eine
Mammutaufgabe dar.
Die
Rechtsanwaltskammer
Thüringen
ist
die
Selbstverwaltungsorganisation
der
Rechtsanwälte in Thüringen. Sie ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Thüringen
gebildet und damit zuständig für die Landesgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Meiningen und
Mühlhausen. Ihr gehören rund 2.100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Mit der
Zulassung zur Anwaltschaft wird jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwaltsgesellschaft
Mitglied in der für seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Für Interviews steht Ihnen der neue Präsident der Rechtsanwaltskammer jederzeit gern zur
Verfügung.
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