KUNST ZÜRICH - Kulturgruppe Fällanden

KUNST
rund um
ZÜRICH
Reglement
für die dritte jurierte Kunstausstellung
1.
Die Kulturgruppe Fällanden veranstaltet unter dem Patronat der politischen Gemeinde Fällanden
a) eine jurierte Ausstellung mit Bildern und Objekten vom Fr. 20. Mai bis So. 29. Mai 2016 in der Halle der
Zwicky-Fabrik Fällanden (Vernissage Do. 19. Mai 2016)
b) eine unjurierte lose Folge von Live-Acts vom Fr. 20. Mai bis Sa. 28. Mai 2016 in der Halle der Zwicky-Fabrik
c) einen jurierten Skulpturenpfad im Freien vom Fr. 20. Mai bis So. 23. Oktober 2016 in der näheren Umgebung
der Zwicky-Fabrik
2.
An der Ausstellung in der Zwicky-Fabrik und auf dem Skulpturenpfad können Kunstschaffende ihre Bilder, Skulpturen, Plastiken, Fotografien, Videos und Installationen präsentieren; ausgeschlossen sind Schmuck oder Kunsthandwerk. Wenigstens ein Werk pro Künstler muss verkäuflich sein.
3.
Die Live-Acts umfassen Performances, Lesungen eigener Texte, selbst choreographierte Tanzdarbietungen, experimentelle Musik etc. Ausgeschlossen sind rein reproduzierende Darbietungen. Die Künstler organisieren
sich selbst. Die Veranstalterin übernimmt die Werbung, stellt die Infrastruktur zur Verfügung und koordiniert
den zeitlichen Ablauf.
4.
Eine unabhängige Jury wählt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den eingegangenen Bewerbungen aus.
Sie besteht aus folgenden Mitgliedern:
• Susanne König, Zürich, Kuratorin
• Thomas Müllenbach, Zürich, Künstler
• Susann Wintsch, Zürich, Kunsthistorikerin
• Mitglieder der Kulturgruppe (mit beratender Stimme)
5.
Für die Ausstellung in der Zwicky-Fabrik sind Kunstschaffende mit Wohnsitz, Bürgerort oder Atelier im Kanton
Zürich ohne die beiden Städte Zürich und Winterthur anmeldeberechtigt. Für den Skulpturenpfad und die
Live- Acts können sich Kunstschaffende mit Wohnsitz, Bürgerort oder Atelier im ganzen Kanton Zürich inkl.
die beiden Städte Zürich und Winterthur anmelden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Jahrgang 1998
oder älter).
Bei Gruppen muss wenigstens ein Mitglied die Anmeldebedingungen erfüllen.
Die Veranstalterin behält sich vor, zusätzlich einzelne auswärtige Kunstschaffende einzuladen.
6.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Ausstellung einzelner Werke oder die Darbietung einzelner LiveActs ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Fällanden
Kulturgruppe
7.
Alle Interessentinnen und Interessenten haben sich bis Freitag, 27. November 2015 (Poststempel) bei der
Veranstalterin anzumelden. Das Anmeldeformular kann auf der Homepage der Kulturgruppe (www.kulturgruppefällanden.ch) heruntergeladen werden. Kunstschaffende, die sich für eine Teilnahme an der Ausstellung oder dem
Skulpturenpfad interessieren, haben eine Dokumentationsmappe (maximales Format A3) einzureichen, die eine
Liste der auszustellenden Werke, eine Kurzbiografie mit einer Aufstellung früherer Ausstellungen und prägnante
Dokumentation des bisherigen Schaffens enthält.
Für Live-Acts ist die geplante Darbietung (Inhalt, Dauer, Platzbedarf, Mitwirkende) kurz zu beschreiben.
Diejenigen, die ihre Dokumentation zurückerhalten wollen, haben der Anmeldung CHF 20.00 beizulegen.
8.
Die Angemeldeten erhalten bis Ende Januar 2016 Bericht, ob sie zur Ausstellung zugelassen werden oder nicht.
Der Entscheid der Jury ist endgültig.
9.
Nach Erhalt der Zulassung und Einladung zur Teilnahme ist eine Teilnahmegebühr von CHF 150.00 zu entrichten,
einzuzahlen auf das Postkonto 85-159‘667-6 der Kulturgruppe Fällanden, Kunst in der Zwicky, 8117 Fällanden.
Bei Nichtbezahlung bis Montag, 29. Februar 2016 (Poststempel/Valutadatum) fällt der Anspruch auf Teilnahme
dahin. Bei nachträglicher Abmeldung erfolgt keine Rückerstattung.
10.
An der Ausstellung in der Zwicky-Fabrik stehen für die Hängung von Bildern maximal 5 Laufmeter Stellwände von
1.9 m Höhe zur Verfügung.
Die Plätze für Objekte des Skulpturenpfads sind nicht beschränkt. Im Oktober 2015 findet für Interessenten eine
gemeinsame Begehung statt; nähere Angaben hierzu finden sich ab Mitte August auf der Homepage der Kulturgruppe (www.kulturgruppe-fällanden.ch).
11.
Die Versicherung der auszustellenden Werke gegen Feuer-, Wasser- und Transportschäden, Diebstahl, Beschädigungen etc. ist Sache der Kunstschaffenden. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ausdrücklich ab.
12.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, beim Auf- und Abbau der Kunstausstellung sowie mindestens zwei Mal während
der Ausstellung als Aufsicht etc. persönlich mitzuwirken. Die Veranstalterin erstellt die entsprechenden Einsatzpläne.
13.
Die Ausstellungsplätze im Innern der Zwicky-Fabrik sind unter Aufsicht der Veranstalterin von den Kunstschaffenden am Mittwoch, 18. Mai 2016, zwischen 14.00 bis 22.00 Uhr einzurichten und am Sonntag, 29. Mai,
von 18.00 bis max. 22.00 Uhr wieder abzuräumen.
Die Ausstellungsplätze im Freien werden nach Absprache mit der Veranstalterin bezogen und abgeräumt. Allfällige Fundationen werden nach Angabe der Kunstschaffenden durch die Veranstalterin in Zusammenarbeit mit den
Grundeigentümern erstellt.
14.
Von sämtlichen im Zusammenhang mit der Kunstausstellung verkauften Werken, erhebt die Veranstalterin eine
Verkaufskommission von 20% des angekündigten Verkaufspreises.
Fällanden, Juni 2015
Fällanden
Kulturgruppe
Die Veranstalterin
Kulturgruppe Fällanden
Anmeldung
Kulturgruppe Fällanden
p. Adr. Heinz Schmid
Buchenweg 25
8121 Benglen
LETZTER ANMELDETERMIN 27. November 2015
Anmeldeformular auf www.kulturgruppe-fällanden.ch
Anmeldung zur Ausstellung «Kunst in der Zwicky 2016»
(einzusenden an oben stehende Adresse)
Name:
Vorame:
Strasse, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail:
Bürgerort:
Geburtsdatum:
Adresse des Ateliers (falls verschieden):
Anmeldung für:
❏ Ausstellung in der Halle der Zwicky-Fabrik (20. Mai bis 29. Mai 2016)
❏ Skulpturenpfad im Freien (20. Mai bis 21. Oktober 2016)
❏ Live-Acts (20. Mai bis 29. Mai 2016)
Beilagen:
•
•
•
•
Kurzbiografie (künstlerischer Werdegang und Liste bisheriger Ausstellungen)
für Anmeldungen zu den jurierten Ausstellungen:
Dokumentationsmappe (max. A3) mit
− prägnanter Dokumentation des bisherigen Schaffens
− Liste der auszustellenden Werke bzw. Liste der aufzustellenden Objekte (mit Titel, Erstellungsjahr, Material,
Technik, Grössenangabe, Verkaufspreis/unverkäuflich und womöglich mit Foto)
für Live-Acts: nähere Umschreibung (Inhalt, Dauer, Platzbedarf, Mitwirkende etc.)
Sofern die Unterlagen zurück gesandt werden sollen: CHF 20.00 beilegen
Mit der Anmeldung wird die Verbindlichkeit des Ausstellungsreglements anerkannt.
Ort/Datum:
Unterschrift:
Fällanden
Kulturgruppe