Grundversicherung BASIS + AGRI-spezial

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Vorteile: natür
versichert!
Grundversicherung BASIS + AGRI-spezial
Die Agrisano richtet ihre Angebote konsequent auf die
Interessen und Bedürfnisse der Bauernfamilien aus.
Im Fokus steht ein optimaler Versicherungsschutz zu
günstigen Prämien.
Wer bei der Agrisano versichert ist, profitiert von einem
kombinierten Versicherungsschutz für Krankheit, Unfall
und Mutterschaft. Eine zusätzliche Unfallversicherung für
Heilungskosten erübrigt sich.
Das Versicherungspaket: keine Lücken, keine Doppeldeckung,
speziell für die Landwirtschaft!
Grundversicherung Basis
oblig. Krankenpflegeversicherung
oder
+
AGRI-eco Hausarztmodell
AGRI-spezial
Zusatzversicherung
Grunddeckung BASIS
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gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
ffFamilienfreundlich
ffMit einer erhöhten Franchise kann die Prämie bis zu 40 %
reduziert werden.
ffDie Hausarztversicherung AGRI-eco ermöglicht
zusätzliche Einsparungen.
Zusatzdeckung AGRI-spezial
Die optimale Ergänzung zur Grundversicherung für Krankheit
und Unfall umfasst unter anderem:
ffSpital allgemeine Abteilung ganze Schweiz
ffTransport- und Rettungskosten, Notfallbehandlung
im Ausland
ffNaturmedizin
ffBeiträge an Brillen und andere Mittel und Gegenstände
ffKinder: Kieferorthopädie
Gerstenähre | © Agrisano
gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
(ausschliesslich für Bauernfamilien)
Leistungen | Kostendeckung
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
BASIS oder AGRI-eco | Agrisano Krankenkasse AG
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Zusatzversicherung AGRI-spezial | Agrisano Versicherungen AG
Abschluss nur für die landwirtschaftliche Bevölkerung möglich.
Rechtliche Grundlage
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der genaue Leistungsumfang
ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definiert.
Ambulante Behandlung
Gemäss Tarif und Vertrag bei
- Ergo- und Physiotherapeuten
Ärztlich verordnete Psychotherapie für maximal 20 Sitzungen, à maximal CHF 50.- pro
Kalenderjahr, bei von der Agrisano anerkannten Psychotherapeuten.
Medikamente
Gemäss der Spezialitätenliste (SL).
50 % der Kosten ärztlich verordneter Nichtpflicht-Medikamente (ohne Negativ-Liste).
Spitalbehandlung
Zeitlich unbeschränkte Deckung in der allgemeinen Abteilung in einem auf der Spitalliste
des Wohnkantons aufgeführten Spital.
Zeitlich unbeschränkte Deckung in der allgemeinen Abteilung eines kantonal oder
vertraglich anerkannten Akutspitals in der Schweiz.
Mutterschaft
- 8 Kontrolluntersuchungen
- Geburt zu Hause, im Spital oder
- Geburtsvorbereitungskurs (max. CHF 150.-) in einem Geburtshaus der Spitalliste
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- Stillberatung (max. 3 Sitzungen)
(bei normaler Schwangerschaft)
Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen 50 %, maximal CHF 500.-
Prävention/
Gesundheitsvorsorge
- gynäkologische Untersuchungen
- Mammographie bei Risikopersonen und
- Impfungen (je nach Alter und Art) ab dem 50. Altersjahr alle 2 Jahre
- Pro Kalenderjahr 90 % der Kosten, maximal CHF 500.- für diverse Impfungen
- 50 % der Kosten, maximal CHF 500.- für ärztlich verordnete Massnahmen in den Bereichen Rücken und Ernährung
Zahnarzt
- unfallbedingte Zahnschäden
- Erkrankungen des Kausystems
Pro Kalenderjahr (gemäss SSO-Tarif TPW CHF 3.10)
- operative Zahnentfernung 50 %, maximal CHF 500.- Kieferchirurgie und -orthopädie bis zum vollendeten 20. Altersjahr 50 %, betraglich
unbegrenzt (Behandlung muss vor dem 18. Altersjahr begonnen haben)
Mittel und Gegenstände
Gemäss der vom Eidg. Departement des Innern (EDI) erlassenen
Liste « Mittel und Gegenstände » (MiGel).
- Brillengläser / Kontaktlinsen maximal CHF 200.- innert 720 Tagen
- Ergänzende Mittel / Gegenstände, die der Heilung dienlich sind (gemäss Kassenliste),
maximal CHF 5000.- pro Kalenderjahr
Kuraufenthalt
Badekur: CHF 10.- pro Tag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr
Bade-/Erholungskur: CHF 45.- pro Tag (zusammen mit KVG), für maximal 30 Tage pro Kalenderjahr in ärztlich
geleiteten anerkannten Kuranstalten.
Transport/Rettung
Pro Kalenderjahr
- Krankentransport:
- Rettungskosten:
Pro Kalenderjahr (zusammen mit KVG)
- Kranken- / Unfalltransport:
- Leichentransport vom und ins Ausland:
- Ärzten, Chiropraktoren
- Spitex-Organisationen, Hebammen, Logopäden
50 %, maximal CHF 500.50 %, maximal CHF 5000.-
90 %, maximal CHF 20 000.90 %, maximal CHF 10 000.-
Maximal CHF 80.- pro Tag, maximal CHF 800.- pro Kalenderjahr bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und mit ärztlicher Verordnung. Durchführung durch anerkannte Organisationen oder durch Privatpersonen mit nachweislichem Erwerbsausfall.
Haushaltshilfe
Ausland
In Notfällen wird maximal der zweifache Betrag der Kosten übernommen, die in der
Schweiz vergütet würden. Ausnahme: Behandlungskosten in Ländern der EU sind über die
Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt.
In Ergänzung zum KVG für notfallmässige ambulante und stationäre Behandlung,
maximal CHF 50 000.-. Bei Aufenthalt im Akutspital maximal CHF 1000.-/Tag.
Naturmedizin
Bei Ärztinnen und Ärzten für die in der Leistungsverordnung Anhang 1 aufgeführten Behandlungsmethoden: Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und traditionelle
chinesische Medizin.
Abschliessend definierte Behandlungsmethoden bei EMR- oder kantonal anerkannten Therapeuten für 90 %,
maximaler Stundensatz CHF 120.-, maximal CHF 2000.- pro Kalenderjahr.
Aushilfenversicherung – Unfallversicherung der Agrisano Stiftung
Rechtsträgerin: Solida Versicherungen AG (nicht gültig in den Kantonen SG und GR)
Deckungsumfang
Versichert sind Berufsunfälle (inkl. Arbeitsweg) für Aushilfen und Taglöhner jeden Alters, sofern
sie nicht dem UVG unterstellt sind.
Versicherungsleistungen
- Heilungskosten für ambulante und stationäre Behandlungen und dafür notwendige Zusatz leistungen (z. B. Medikamente, Hilfsmittel, Transport- und Rettungskosten)
- Unfalltaggeld für maximal CHF 50.- (Wartefrist 14 Tage)
- Invaliditätskapital CHF 50 000.- (Progression 350 %)
- Todesfallkapital CHF 25 000.-
Prämien
In Kombination mit einer anderen Versicherung beträgt die Prämie für Erwachsene CHF 1.-/Mt.
Wahlfranchisen lohnen sich!
Erwachsene:
Franchise pro Jahr in CHF
Ordentliche Franchise 300
Wählbare Franchise
500
700
700
1000
1200
Wählbare Franchise
Wählbare Franchise
Wählbare Franchise
1000
1500
2000
700
700
700
1700
2200
2700
Wählbare Franchise
2500
700
3200
Kinder:
Franchise pro Jahr in CHF
1)
2)
3)
Maximaler Max. Kostenbeteiligung
Selbstbehalt
pro Kalenderjahr
Maximaler
Selbstbehalt
Max. Kostenbeteiligung
pro Kalenderjahr
Prämienreduktion 1)
Je nach Wahl bis maximal
40 % Rabatt
Prämienreduktion 3)
mehrere Kinder
Ordentliche Franchise
0
Wählbare Franchise
200
350
350
350 700/1000 2)
550
1100
78 % der Erwachsenenprämie
Wählbare Franchise
Wählbare Franchise
Wählbare Franchise
300
400
500
350
350
350
650
750
850
1300
1500
1700
Zusätzliche Rabatte bei
Wahlfranchise und für das
3. und jedes weitere Kind
Wählbare Franchise
600
350
950
1900
Die kantonal und regional unterschiedlichen Prämien entsprechen dem offiziellen Prämientarif. Die Rabatte entsprechen Richtwerten, die im Einzelfall abweichen können.
Die maximale Kostenbeteiligung pro Jahr beträgt bei zwei Kindern CHF 700.- und ab drei Kindern CHF 1000.Im Verhältnis zur ordentlichen Franchise der Erwachsenen
Sie!
Profitieren
Kinderprämien
(bis zum 18. Altersjahr)
Junge Erwachsene
(19. bis 25. Altersjahr)
Unfallausschluss
78 % Rabatt auf die Prämie des 1. und 2. Kindes
90 % Rabatt auf die Prämie des 3. und jedes weiteren Kindes
Schweizweit attraktive
Prämien
5 % Rabatt
Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Tel. +41 (0)56 461 71 11 | Fax +41 (0)56 461 71 07
[email protected] | www.agrisano.ch
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