Neue Kennzeichnung für Chemieprodukte wird Pflicht

Presseinformation
DEKRA: Übergangsfrist für CLP-Verordnung endet
Neue Kennzeichnung für
Chemieprodukte wird Pflicht
Zum 1. Juni endet die Übergangsregelung, die eine Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der alten EU-Zubereitungs-Richtlinie
gestattet. Importeure und Formulierer von Chemieprodukten wie Reinigern,
Klebstoffen, Lacken und Schmierstoffen müssen jetzt ihre Produkte auf die
neue Einstufung und Kennzeichnung umstellen, rät DEKRA.
Am 1. Juni 2015 endet die Übergangsfrist für die Umstellung nach der neuen
CLP (Classification, Labelling, Packaging)-Verordnung (EU-VO Nr. 1272/2008).
„Unternehmen, die ihr Sortiment noch nicht auf die Kennzeichnung nach CLP
umgestellt haben, sollten jetzt dringend aktiv werden“, rät Jochen Dettke, Experte für Chemikalienrecht bei DEKRA. Zuerst muss die Einstufung des Produkts
aus der Rezeptur nach den Regeln der CLP-Verordnung ermittelt werden. Eine
einfache Umwandlung der bestehenden Produkt-Einstufung nach ZubereitungsRichtlinie ist nicht ratsam – sie führt häufig zu falschen Ergebnissen. In einigen
Fällen müssen auch zusätzliche Laboruntersuchungen durchgeführt werden, da
sich auch die zugrundeliegenden Methoden geändert haben.
Aus der Einstufung ergeben sich dann die Kennzeichnung mit Piktogrammen
und Signalwort sowie die H-Sätze (Gefahren) und P-Sätze (Vorsichtsmaßnahmen). Diese Angaben werden im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Etikett dokumentiert. Beim Sicherheitsdatenblatt ist zusätzlich zu beachten, dass sich das
Format des Abschnitts 2 ändert, die alten „R-Sätze“ werden nicht mehr abgedruckt.
Die Einstufung des Produkts kann in einigen Fällen schärfer ausfallen als bisher.
So wird die augenätzende Wirkung häufiger auf dem Etikett zu sehen sein als
bisher. Formulierer sollten daher prüfen – gegebenenfalls mit Unterstützung von
Experten – ob durch eine Anpassung der Rezeptur die Einstufung als „ätzend“
vermieden werden kann. Ähnliches gilt für die Einstufung als „akut toxisch“ sowie
für die Einstufung als „leicht entzündbar“.
Bei diesen Aufgaben unterstützt DEKRA die Importeure und Formulierer. Experten erstellen Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffetiketten und beraten Formulierer bei der Umstellung nach CLP. Außerdem beraten die DEKRA Experten
bei der Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte. Chemische Analysen können in den DEKRA Laboratorien (www.dekra.de/de/labor) durchgeführt
werden.
Weitere Informationen unter www.dekra.de/chemiehandel
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Stuttgart, 19.05.2015 / Nr. 052
Tilman Vögele-Ebering
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