Niedersachsen lernt Schwimmen Ein gemeinsames Projekt der Sportjugend im LandesSportBund Nds., des Landesschwimmverbandes Nds. und der DLRG Landesverband Nds. Anmeldeformular (1. Förderperiode 01.12.2015 – 30.11.2016) Mit diesem Schreiben beantragt der unten angegebene Verein eine finanzielle Förderung für Schwimmkurse im Rahmen des Projektes „Niedersachsen lernt Schwimmen“, die zusätzlich zu seinen sonstigen Schwimmkursen/Angeboten geplant sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vereinsname: LSB-Vereinsnummer: Ansprechpartner: Adresse: Telefon: E-Mail: Wir möchten folgende Schwimmkurse anbieten (insgesamt max. 3 Kurse): Anzahl Schwimmkurs „Bronze“ (mind. 8 TN): Anzahl Schwimmkurs „Seepferdchen“ (mind. 8 TN): Beginn der Schwimmkurse: Kurs 1: Zeitraum von: Bronze Kurs 2: Seepferdchen Zeitraum von: Bronze Kurs 3: bis: bis: Seepferdchen Zeitraum von: Bronze T-Shirt-Größe ÜL: T-Shirt-Größe ÜL: bis: Seepferdchen T-Shirt-Größe ÜL: Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an: Landesschwimmverband Nds. Dennis Yaghobi Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover oder DLRG Landesverband Nds. Frauke Birkhof Im Niedernfeld 4 A 31542 Bad Nenndorf Wir beantragen je Schwimmkurs ein Startpaket mit einem T-Shirt in o.g. Größe. Wir bestätigen, dass wir für die hier benannten Maßnahmen keine (weiteren) Mittel der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen in Anspruch nehmen, so dass es zu keiner Doppelförderung kommt. Die Durchführungsbestimmung ist Grundlage dieses Antrages. Die Einhaltung wird durch die Unterschrift des Vereins bestätigt. Ort, Datum Unterschrift nach § 26 BGB / Stempel Durchführungsbestimmung zur gemeinsamen Umsetzung des Projektes „Niedersachsen lernt Schwimmen“ 1. Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung Immer noch ertrinken Menschen in Niedersachsen, darunter auch viele Kinder und Jugendliche. Die Gesamttendenz ist ansteigend (2013 um 16%), bei Kindern sogar um 89%. Mehr als ein Drittel der Kinder im Grundschulalter kann gar nicht schwimmen und lernt es auch nicht in der Schule. Bei Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund ist der Anteil der schwimmunfähigen Kinder noch höher. Ziel des Projektes ist die Steigerung der Schwimmfähigkeit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen. Als schwimmfähig gilt, wer die Kriterien des Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und aus Mitteln der Lotto-Sport-Stiftung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind. 3. Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzung ist, dass der Verein die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel nachweisen kann. Der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit darf nicht älter als fünf Jahre sein. Es müssen mindestens acht Teilnehmer/-innen den Schwimmkurs besuchen (insbesondere Kinder und Jugendliche); die Höchstanzahl beträgt 15 Teilnehmer/-innen. Bei den Schwimmkursen wird unterschieden zwischen „Seepferdchen“ und „Bronze“. Ein Schwimmkurs umfasst mindestens 12 Lerneinheiten (LE). Eine LE entspricht mindestens 45 Minuten. Ein Sportverein darf nicht für den gleichen Schwimmkurs beim Landesschwimmverband Niedersachsen (LSN) oder der DLRG Landesverband Niedersachsen e. V. (DLRG) einen Förderantrag stellen. Die Maßnahmen (Schwimmkurse) dürfen nicht im Rahmen einer anderen Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes über den LSB bezuschusst werden. Die Übungsleiterin / der Übungsleiter muss für den Zeitraum der Maßnahme über eine gültige DOSB C-Lizenz / Lehrschein der DLRG für die Sportart Schwimmen/Rettungsschwimmen verfügen. 4. Gegenstand der Förderung Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Der Förderungsgegenstand ergibt sich aus 5. 5. Umfang und Höhe der Förderung a) Schwimmkurs „Seepferdchen“ Startpaket im Wert von ca. 100,00 Euro. Förderung des Schwimmkurses in Höhe von 150,00 Euro. b) Schwimmkurs „Bronze“ Startpaket im Wert von ca. 100,00 Euro. Förderung des Schwimmkurses in Höhe von 250,00 Euro Zusatzförderung je im jeweiligen Schwimmkurs abgelegtem Schwimmabzeichen in Bronze in Höhe von 5,00 Euro. Für die aktiven Teilnehmenden an den Schwimmkursen hat der LSB mit seiner Sportjugend (sj Nds) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der ARAG Sportversicherung abgeschlossen. Jeder Sportverein darf für max. 3 Kurse insgesamt eine Förderung beantragen. 6. Antragsverfahren Der Sportverein stellt den Antrag mittels vorgegebenen Antragsformulars (Vordruck) beim LSN oder der DLRG. 7. Nachweisführung und Mittelauszahlung Nach Durchführung der Maßnahme übermittelt der Sportverein die vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste (Vordruck) an den LSN oder die DLRG. Je Schwimmkurs ist eine Teilnahmeliste zu führen. Nach Prüfung der Teilnahmeliste(n) durch den LSN oder die DLRG erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages je durchgeführten Schwimmkurs. Die Abrechnungen der Maßnahmen (Einzelverwendungsnachweise) müssen alle mit den Maßnahmen zusammenhängenden Originalunterlagen (Antrag, Teilnahmeliste, Nachweis über die Anzahl der durchgeführten Übungseinheiten sowie den zahlenmäßigen Nachweis über erfolgreich verliehene Schwimmabzeichen Bronze) enthalten und sind für Prüfzwecke 10 Jahre aufzubewahren und verfügbar zu halten. Die Auszahlung erfolgt in der Höhe der (gemäß unter Punkt 5) berechneten Förderung. 8. Prüfung der Mittelverwendung 8.1. Die Prüfung der zweckentsprechenden Einzelverwendungsnachweise obliegt dem LSN bzw. der DLRG. Darüber hinaus sind LSB bzw. Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der Landesrechnungshof berechtigt, Prüfungen bei den Mittelempfängern bzw. den Antragstellern und den bewirtschaftenden Landesfachverbänden (LSN und DLRG) vorzunehmen (§ 6 Niedersächsisches Sportfördergesetz – NSportFG). 8.2 Wird festgestellt, dass Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen oder aus Mitteln der Niedersächsischen Lotto-SportStiftung entgegen diesen Durchführungsbestimmungen bzw. der zu Grunde liegenden Vereinbarung sowie den zugehörigen Anlagen abgerechnet wurden, sind die Mittel vom Fördermittelempfänger an den LSB zurückzuzahlen. 8.3 Werden bei einer Prüfung Täuschungen zur Erlangung von Fördermitteln festgestellt, ist grundsätzlich eine Geldsumme in Höhe der Fördermittel für die gesamte Maßnahme aus Eigenmitteln des betroffenen Mitgliedsvereins zurückzuerstatten. Daneben kommt die Verhängung von Verbandsstrafen gemäß § 11 der LSB-Satzung in Betracht. 8.4 Der Rückzahlungsbetrag wird vom Tag des Zahlungseingangs beim Fördermittelempfänger bis zum Tag des Zahlungseingangs des Rückzahlungsbetrages beim LSB mit 5 v. H. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich verzinst. 9. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung gilt nur in Verbindung mit der „Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Projekts „Niedersachsen lernt Schwimmen“, die zwischen dem LSB mit seiner sj Nds., dem LSN und der DLRG am 30.11.2015 geschlossen wurde für die Laufzeit des Projekts.
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