Erbschaftsteuer voraus!

Landesverband Hamburg und
Landesverband Schleswig-Holstein
AUSGABE 2 | 2015
DAS MAGAZIN FÜR DIE WIRTSCHAFT
Erbschaftsteuer voraus!
Foto: Sergey Nivens
Droht das Erfolgsmodell
Familienunternehmen unterzugehen?
Das Bestellerprinzip –
Fluch oder Segen für die
Immobilienwirtschaft?
Seiten 20-21
Vier Fragen an die
Fraktionsvorsitzenden
Seiten 22-25
Auswirkungen des
gesetzlichen Mindestlohns
in Schleswig-Holstein
Seiten 62-65
copy-druck GmbH, Neumann-Reichardt-Str. 27-33, 22041 HH
PVST 55030 Entgelt bezahlt DPAG
Editorial
Als Team auftreten
zweiten Jahreshälfte und darüber hinaus für Hamburg anstehen.
Gunnar Uldall Senator a.D.
Landesvorsitzender Hamburg
A
m 22. Juni 2015 hat die außerordentliche Mitgliederversammlung
einen neuen Landesvorstand gewählt.
Für den Vertrauensvorschuss, den Sie
meinen Vorstandskollegen und mir
durch Ihre Stimme gewährt haben,
bedanke ich mich herzlich.
Ich freue mich auf die anstehenden
Aufgaben und blicke einer spannenden
Zeit entgegen. Meinen Optimismus
ziehe ich nicht zuletzt aus dem fleißigen Team der Geschäftsstelle, das in
den vergangenen Monaten hervorragende Arbeit geleistet hat. Für eine
erfolgreiche Zukunft des Landesverbandes sind nun alle Voraussetzungen
gegeben. Entscheidend dabei ist Ihre
Unterstützung, das Engagement unserer Mitglieder. Wir sind ein Team, darauf zähle ich. Nur gemeinsam können
wir der Stimme der Sozialen Marktwirtschaft Gehör verleihen. Das ist
umso wichtiger angesichts der wegweisenden Entscheidungen, die in der
In diesen Tagen fällt der Europäische
Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zur Weservertiefung, das
auch für die Fahrrinnenanpassung der
Elbe maßgeblich sein wird. Im Kern geht
es um nicht weniger als die Zukunft des
Hamburger Hafens. Es muss sichergestellt werden, dass auch große Containerschiffe – vollbeladen und tidenunabhängig – den Hafen an der Elbe
anlaufen können. Die Odyssee Elbvertiefung zeigt: Das Verfahrensrecht ist
zu träge, der Reformbedarf groß.
Vor wenigen Monaten wurde Hamburg
zum nationalen Bewerber für die Olympischen Spiele 2024/2028 gekürt. Wer
glaubt, das für den 29. November geplante Referendum werde ein Selbstläufer, ist naiv. Es reicht nicht, hinter
verschlossenen Türen und in Expertenkreisen ein noch so gutes Konzept zu
entwerfen. Letztendlich werden die Lust
auf Olympia und die Motivation in der
Bevölkerung, zur Wahlurne zu gehen,
darüber entscheiden, ob Hamburgs
Olympiatraum weitergeht. Politik, Wirtschaft und Verbände sind gemeinsam
gefordert, die fantastische Stimmung
rund um das „Olympische Alsterfeuer“
bis zum 29. November wieder aufleben
zu lassen.
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den
USA stößt in Deutschland auf große
Skepsis. Es ist paradox, dass ausgerechnet eine Exportnation so große Angst
vor TTIP hat. Kein anderes Land profitiert vom Freihandel so sehr wie die
Bundesrepublik – und Hamburg: Unsere Stadt ist der führende Außenhandelsposten Deutschlands und wäre der
Hauptprofiteur von TTIP. Es ist absolut
unverständlich, dass der Regierungschef des Landes mit dem Logistikstandort Nr. 1 bisher einen weiten Bogen
um das Thema macht. Olaf Scholz muss
sich im Interesse des Wirtschaftsstandortes Hamburg im Bundesrat und
innerhalb der SPD endlich mit Nachdruck für TTIP einsetzen.
Nicht zuletzt ist die anstehende Erbschaftsteuerreform ein Paradebeispiel
dafür, wie Deutschland sich das Leben
mal wieder selbst schwer macht. Statt
das Fundament unseres wirtschaftlichen Erfolges, den Mittelstand zu stärken und den Generationenwechsel zu
fördern, drohen die neuesten Pläne aus
Berlin das Erfolgsmodell Familienunternehmen zu gefährden. Mit seinen
„7 roten Linien“ hat der Wirtschaftsrat
hierzu eine klare Position bezogen, die
durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen
Papier noch untermauert wird. Beides
können Sie in dieser Ausgabe nachlesen.
Summa summarum: Die Expertise des
Wirtschaftsrates ist in Hamburg mehr
gefragt denn je. Ich freue mich auf diese Herausforderung und möchte Sie
ermutigen, mit Anregungen, Wünschen
und Kritik jederzeit an den neuen Landesvorstand heranzutreten.
Ihr
Ausgabe Juni 2015 | Landesverband Hamburg
3
STADTPOLITIK
INHALT
Vier Fragen an die
Fraktionsvorsitzenden
TITELTHEMA
ERBSCHAFTSTEUER
Seite 22
Gefahr für den
Mittelstand?!
Diskussionsveranstaltung mit
Frank W. Grube und
Jens Spudy
Seite 6
Referentenentwurf des BMF
vom 02. Juni 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Verfassungsrechtliches Gutachten
von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier . . . . . . . 9
7 rote Linien des Wirtschaftsrates . . . . . . . . . . . . . 10
Foto: fotolia.com: © dedi
Mitgliederumfrage zur Erbschaftsteuer:
Klare Absage an Schäubles Reformpläne . . . . . . . 12
Aus der Sicht eines Familienunternehmers:
Ist Erben gerecht?
von Reinhold von Eben-Worlée . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Erbrecht goes Europe
von Prof. Dr. Wolfgang Burandt . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Familienunternehmen und Erbschaftsteuer
von Prof. Dr. habil. Günther Strunk . . . . . . . . . . . . . 18
„Quadratur des Kreises“
mit Monika Heinold und
Dr. Philipp Murmann MdB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66
Erbschaftsteuer für Familienunternehmen
aufgrund gemeinwohlorientierter
Bilanzkennzahlen?
mit Prof. Dr. habil. Günther Strunk . . . . . . . . . . . . 68
SCHWERPUNKTTHEMA
MIETPREISBREMSE
Das Bestellerprinzip
Dienstleistungskompetenz rückt
in den Vordergrund
von Kai Enders . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
„Volle Kraft voraus“
statt „Tritt aufs Bremspedal“
von Lars Seidel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
AUS DEN LANDESVERBÄNDEN
Wirtschaftsrat feiert 826. Hafengeburtstag
im „Dockland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Ein neues Mitglied stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . 54
Die Landesgeschäftsstelle Hamburg
stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Mitgliederversammlung und Wahl . . . . . . . . . . . . 58
Golfspiel um den
„Ernst-Werdermann-Wanderpokal“ 2015
Fünf Jahre Nordeuropäische Emobil-Rallye . . . . 80
Seite 52
Im Übrigen – Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . 81
4
Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
VERANSTALTUNGEN
Perspektiven des
Wirtschaftsstandorts Deutschland
mit Margret Suckale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Kamera läuft: Wirtschaftsrat schaut
Fernsehmachern über die Schulter
Wirtschaftsrat vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Auswirkungen des
gesetzlichen Mindestlohns
in Schleswig-Holstein
Made in Germany:
Mammutprojekt Energiewende
mit Uwe Beckmeyer MdB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
mit Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr
Seite 46
Wie sich die Medienlandschaft transformiert
mit Burkhard Graßmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Qualität in der Spitze:
Exzellente Köpfe braucht das Land
mit Dr. Peter Rösner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Nachwuchsprogramm:
NAT-Förderkreis bei Lufthansa Technik . . . . . . . . .38
Verkehrswegefinanzierung bei
Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse
mit Dr. Werner Kook . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
WIRTSCHAFTSTAG 2015
Die Rote Liste – Entscheidungshilfe für Eingriffe
in Natur und Landschaft
Wirtschaftsrat vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Aufbruch statt Zukunftsangst
Seite 46
Radikale Schulpolitik – „Das müssen wir wieder
in Ordnung bringen!“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
TTIP – Transatlantisches Handelsabkommen
unter dem Aspekt Agrarproduktion
mit Werner Schwarz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Glasfaserausbau in touristischen Regionen –
Perspektiven für Ostholstein
mit Johannes Lüneberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Foto: Jens Schicke
Bürgertelefon 115 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Zielsetzungen für den
Wirtschaftsstandort Neumünster . . . . . . . . . . . . . 78
Von frischer Luft allein kann
man nicht leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Vorschau:
Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 . . . . . . . . . . . 48
RUBRIKEN
Junger Wirtschaftsrat Hamburg . . . . . . . . . . . . . . 50
LANDESFACHKOMMISSIONEN
Wachstum & Innovation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Neue Mitglieder in den Landesverbänden . . . . . 56
Nachrufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Internet und Digitale Wirtschaft
Kommissionsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Veranstaltungsvorschau
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Das Konsumverhalten junger
Menschen im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Nachlese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Logistik & Infrastruktur HH / SH . . . . . . . . . . . . . . . 71
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Immobilienwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
5
6
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Erbrecht
Gefahr für das Erfolgsmodell Mittelstand?!
Frank W. Grube, Vorsitzender der Bundesfachkommission
Steuern, Haushalt und Finanzen, berichtet
beim Landesverband Hamburg über Pläne des
Bundesfinanzministeriums
Am 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
das geltende Erbschaftsteuergesetz von 2009 für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist gefordert, bis spätestens 30. Juni 2016 nachzubessern und mehrere Ausnahmeregelungen abzuschaffen. Erste
Eckpunkte zur Reform legte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
am 27. Februar 2015 vor. Ein Paukenschlag! Wirtschafts- und Unternehmerverbände reagierten unisono mit Kopfschütteln und Kritik auf
die Eckpunkte aus Berlin. So auch der Wirtschaftsrat. Am 02. Juni 2015
veröffentlichte das Bundesfinanzministerium schließlich einen Refe-
Frank W. Grube
Mitglied des Vorstandes
KPMG AG
rentenentwurf – der wiederum enttäuschte. Zentrale Kritikpunkte der
Wirtschaft werden darin nicht berücksichtigt.
Die Regierung werde die Erbschaftsteuer nur soweit ändern, wie es das
Gericht vorgeschrieben habe, versprach
Schäuble kurz nach der Karlsruher
Urteilsverkündung. Sein Parlamentarischer Staatssekretär Michael Meister
MdB ließ verlauten: „Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen wegen der damit geschützten Arbeitsplätze an sich als mit
dem Grundgesetz vereinbar angesehen
und lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet.“ Was
sich zunächst nach kleineren Korrekturen anhörte, entpuppte sich in den Eckpunkten als drastische Verschärfung
der Erbschaftsteuer. Die Kritik folgte
prompt: „Wir können nur davor warnen, den mittleren und größeren Familienunternehmen das Halten und
Führen ihrer Betriebe durch eine teure
und überbürokratisierte Neuregelung
der Erbschaftsteuer in der Zukunft zu
verleiden“, mahnte der Generalsekretär
des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger,
in einer Stellungnahme.
Was das Bundesverfassungsgericht
bemängelte, welche Eckpunkte das
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
vorlegte und woran sich die massive
Kritik entzündete, erläuterte Frank W.
Grube, Chief Human Resources Officer
(CHRO) und Vorstandsmitglied von
KPMG, bei einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Wirtschaftsrates Hamburg Ende Mai. Grube ist
außerdem Vorsitzender der Bundesfachkommission (BFK) Steuern, Haushalt und Finanzen des Wirtschaftsrates.
Ergänzt wurde sein Vortrag von Jens
Spudy, dessen Firma, die Spudy Invest
GmbH, Familienunternehmen in Vermögensfragen berät.
Erbschaftsteuergesetz teilweise
verfassungswidrig
Ein Hauptkritikpunkt des BVerfG besteht darin, dass dem aktuellen Gesetz
eine hinreichende Begründung fehlt,
wer oder was aus welchen Gründen der
Gesetzgeber möchte. In der Pressemitteilung des BVerfG vom 17. Dezember
2014 hieß es, die Privilegierung des
Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer sei in ihrer derzeitigen
Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht
mit der Verfassung vereinbar. Das
Gericht erkannte Verstöße gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Ein-
„Reform oder Reparatur?
Das ist hier die Frage“
zelnen bemängelten die Karlsruher
Richter hierbei
■ die Befreiung von großen Betriebsvermögen ohne „Bedürftigkeitsprüfung“,
■ die Privilegierung von Betrieben
mit bis zu 20 Mitarbeitern bei der
Lohnsummenregel,
■ das „Alles-oder-Nichts“-Prinzip
beim Verwaltungsvermögenstest,
■ die fehlende Kaskadentransparenz
beim Verwaltungsvermögenstest,
■ Gestaltungsmöglichkeiten wie eine
„Cash GmbH“.
„Das Erbschaftsteuergesetz ist in seiner
heutigen Form grundsätzlich verfassungskonform“, stellte Grube vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates Hamburg klar. Die Verschonung
von Unternehmensvermögen sei gemäß der Urteilsbegründung möglich,
wenn es in erster Linie um den Schutz
von kleineren und mittleren Betrieben
mit personalem Bezug gehe. Auch eine
völlige Freistellung von Unternehmensvermögen sei legitim. Ebenso sehe
das Gericht die Behaltensfrist von fünf
oder sieben Jahren als ausreichend lang
7
Erbrecht
an und habe diese nicht beanstandet,
erklärte der Steuerexperte.
Korrekturbedarf besteht hingegen
bei der Begünstigung von Verwaltungsvermögen, von großen Unternehmensvermögen und bei der Lohnsummenregel. In diesen Punkten ist das Erbschaftsteuergesetz aktuell verfassungswidrig. Ziemlich genau ein Jahr bleibt
dem Gesetzgeber jetzt noch für eine
verfassungskonforme Ausgestaltung.
Das „Wie“ ist dabei von zentraler Bedeutung: „Reform oder Reparatur? Das
ist hier die Frage“, so der Vorsitzende
der BFK Steuern, Haushalt und Finanzen. Nach dem Karlsruher Urteil habe
der Gesetzgeber großen Spielraum bei
der Ausgestaltung. Mit seinen Eckpunkten habe das Bundesfinanzministerium sich aber auf einen kleinen
Ausschnitt beschränkt. „Bedauerlicherweise sind dieser Ausschnitt und seine Inhalte weder mittelstandsfreundlich noch berücksichtigen sie die Besonderheiten von Familienunternehmen
in Deutschland“, bemängelte Grube.
Eckpunkte des BMF vom
27. Februar 2015
VERWALTUNGSVERMÖGEN
Der Begriff des Verwaltungsvermögens soll aufgegeben werden. Eine
Neudefinition trennt zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem
Vermögen. Das heißt, alle Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 50 Prozent
dem Hauptzweck des Betriebs dienen
(betriebsnotwendig), werden begünstigt. Was unter 50 Prozent liegt, wird
nicht begünstigt. Beträgt das nicht
betriebsnotwendige Vermögen weniger als 10 Prozent des Betriebsvermögens, würde es im Sinne einer Liquiditätsreserve aber einbezogen. „Man
sollte hier keine neuen Begrifflichkeiten einführen, sondern sich an die
Begriffe aus dem Ertragssteuerrecht
halten, denn dafür gibt es bereits eine
umfangreiche Rechtsprechung und
eine verlässliche Grundlage“, sagte
Grube.
LOHNSUMMENREGELUNG
Hier geht es um die Frage, wie erreicht
werden kann, dass nicht 90 Prozent
aller Betriebe in Deutschland – weil
8
sie weniger als 20 Beschäftigte haben
– eine Befreiung von der Erbschaftsteuer genießen. Das Eckpunktepapier schlägt die Einführung einer Aufgriffsgrenze in Höhe von 1 Million Euro
Unternehmenswert vor. Den Betrieben drohe dadurch ein enormer bürokratischer Aufwand, so Steuerexperte
Grube.
BEDÜRFNISPRÜFUNG FÜR
GROßUNTERNEHMEN
Vorgesehen ist die Einführung einer
erwerbsbezogenen Obergrenze von
20 Millionen Euro für die Verschonung des begünstigten Vermögens
(Freigrenze). Liegt der Erwerb innerhalb der Freigrenze, erfolgt eine Verschonung von 85 Prozent oder 100
Prozent. „Wie schnell aber ist man bei
20 Millionen Euro?“, fragte Grube.
Durch das aktuelle Zinsniveau und
das Bewertungsgesetz bedeute bereits ein Gewinn von 1,1 Millionen
Euro, dass man schon leicht über der
Grenze von 20 Millionen sei. In diesem
Fall, wenn also der Erwerb außerhalb
der Freigrenze liegt, kommt es zu
einer individuellen Bedürfnisprüfung.
Hierbei muss der Erwerber nachweisen, dass er persönlich nicht in der
Lage ist, die Steuerschuld sofort zu
begleichen. Gemäß den Eckpunkten
soll es zumutbar sein, dass der Erwerber bis zu 50 Prozent des sonstigen,
bereits vorhandenen nicht betrieblichen bzw. privaten Vermögens zur
Begleichung der Steuerschuld einsetzt. „Das bedeutet letztendlich, dass
derjenige, der sparsam gewesen ist,
an dieser Stelle bestraft werden würde und derjenige, der sein Geld ausgegeben hat, wäre im Vorteil und
müsste keine Steuern zahlen“, kritisierte Grube. Das sei keine Reparatur,
sondern eine Reform und vor allem
ein Systemwechsel. Also etwas ganz
anderes als das, was angekündigt
wurde.
Der BFK-Vorsitzende resümierte, dass,
wenn die Eckpunkte aus Schäubles
Ministerium so umgesetzt würden, dies
eine ganz klare Gefahr für den Mittelstand in Deutschland sei. „Ein Grund,
warum wir in Deutschland weitestgehend gut aus der Finanzkrise gekom-
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
men sind, liegt natürlich auch daran,
dass wir diese Familienunternehmen
und den Mittelstand haben“, sagte
Grube.
Der Unternehmer Jens Spudy zeigte sich anschließend nicht weniger
skeptisch, was die Diskussion um die
Erbschaftsteuer betrifft. Vor allem der
Aspekt der Nachhaltigkeit macht ihm
durch die geplante Einbeziehung des
Privatvermögens Sorgen: „Schrumpft
durch die Erbschaftsteuer die private
Kapitalreserve, kann es sein, dass anders als in der Vergangenheit, Familien
keine Kapitalspritzen mehr leisten
können, um Durststrecken zu überbrücken.“ Die Erbschaftsteuer bestrafe
Jens Spudy
Geschäftsführender Gesellschafter
der Spudy Invest GmbH
„Die Erbschaftsteuer bestraft
gerade diejenigen, die für künftige
Generationen vorsorgen“
gerade diejenigen, die für künftige
Generationen vorsorgen statt ihr Vermögen aufzuzehren. Spudy ging sogar
noch einen Schritt weiter und stellte
den Nutzen der Steuer in Frage. Beispiele aus anderen Ländern, in denen
die Erbschaftsteuer abgeschafft worden
sei, zeigten, dass dort das Wachstum
höher, die Arbeitslosigkeit niedriger
und die Investitionsquote höher sei.
Dies sei ein Aspekt, den man in der Diskussion sonst nicht höre.
Den Vorträgen schlossen sich zahlreiche Fragen und eine intensive Diskussion über die generelle Sinnhaftigkeit der Erbschaftsteuer, etwaige Sonderfälle und die weitere Verfahrensweise an.
CS
Referentenentwurf des BMF
vom 02. Juni 2015
Am 02. Juni 2015, wenige Tage nach der Veranstaltung mit Frank W.
Grube und Jens Spudy, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium
einen Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerreform. Zentrale Kritikpunkte der Wirtschaft, die gegen das erste Eckpunktepapier laut
wurden, werden darin nicht berücksichtigt.
„Wenn das Bundesfinanzministerium
nicht deutlich nachbessert, ist das deutsche Erfolgsmodell Familienunternehmen gefährdet“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang
Steiger, über das Eckpunktepapier im
März. Der im Juni 2015 vorgelegte Referentenentwurf enttäuscht die Wirtschaft wiederum: Auch das neue Papier
sieht vor, die Grenze für Unternehmenswerte pro Erwerber (bis auf wenige Ausnahmen) bei 20 Millionen Euro
festzusetzen. Das bereits versteuerte
Privatvermögen soll in die Erbschaftsteuer einbezogen werden. Im Rahmen
der Bedürfnisprüfung sind drei qualitative Kriterien vorgesehen, die ein
Unternehmen alle zusammen über
zehn Jahre vor und 30 Jahre nach Übertragung nachweisen muss. Als Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung soll ein Abschmelzmodell eingeführt werden.
„Der neue Entwurf bleibt schon
wieder hinter den rechtlichen Möglichkeiten. Es kann nicht im Sinne der
Bundesregierung sein, dass sich Familienunternehmer durch eine zu hohe
Erbschaftsteuerbelastung zum Verkauf
entschließen und plötzlich sogenannte
Wolfgang Steiger
Generalsekretär des Wirtschaftsrates
der CDU e.V.
Foto: Jens Schicke
Heuschrecken unsere erfolgreichen und
weltweit beneideten Hidden Champions bestimmen“, mahnt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Der Wirtschaftsrat wird sich deshalb weiter
intensiv dafür einsetzen, dass auch
dieser Referentenentwurf deutlich
nachgebessert wird. Ziel ist es, dass
das Erbschaftsteuerrecht verfassungsfest und mittelstandsfreundlich ausgestaltet wird.
Verfassungsrechtliches Gutachten
von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
Ein vom Wirtschaftsrat beim
früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres.
h.c. Hans-Jürgen Papier, in Auftrag
gegebenes Gutachten bestätigt
den großen Spielraum, den das
Bundesverfassungsgericht dem
Gesetzgeber für die Neuregelung
der Erbschaftsteuer zugedacht hat.
Papier hält die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Eckpunkte zur
Reform der Erbschaftsteuer für unnötig
restriktiv. Keinesfalls sei die Große
Koalition gebunden, derart enge gesetzliche Regelungen zu formulieren,
wie sie seit Veröffentlichung der Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums
in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Papier schreibt in seinem Gutachten, dass er von einer strengen Einzelfallprüfung wenig hält, auch nicht für
große Familienunternehmen. Als verfassungsrechtlich äußerst problematisch stuft er eine Bedürfnisprüfung
ein, die am nichtbetrieblichen Vermögen des Vererbenden oder des Erben
ansetzt. Er schreibt, dass die Forderung
der Richter, vor der steuerfreien Übernahme großer Unternehmen die Bedürfnisse zu prüfen, Gegenstand vieler
Missdeutungen sei. Es gehe um eine
zielgenaue und normenklare Verwirklichung des Verschonungsziels. Das
bedeute die Begünstigung der als besonders schützenswert erachteten
Unternehmensstrukturen. Dies könne
eben auch mit dem Kriterium beurteilt
und geprüft werden, inwieweit die Firma kapitalorientiert sei.
Zudem hält Papier die Einbeziehung von privatem Vermögen für pro-
blematisch: „Es stellt eine grobe Verkennung der Erfordernisse der Bedürfnisprüfung dar, wenn daraus gefolgert
würde, dass der Erwerber im Einzelfall
darstellen müsse, dass er persönlich
nicht in der Lage sei, die Steuerschuld
sofort aus dem sonstigen nicht betrieblichen bereits vorhandenen Vermögens
oder aber aus dem mit der Erbschaft
oder mit der Schenkung zugleich übergegangenen Privatvermögen zu begleichen.“
Spielraum sieht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts
auch bei der Abgrenzung, ob es sich um
ein kleines und mittleres oder großes
Unternehmen handelt: „Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht gehalten, eine erwerbsbezogene Obergrenze
von 20 Millionen Euro als Freigrenze
einzuführen. Auch Unternehmenswerte von 120 bis 150 Millionen Euro sind
verfassungsrechtlich möglich.“
9
Erbrecht
7 rote Linien des Wirtschaftsrates
Das Bundesfinanzministerium ist mit seinen Eckpunkten weit über den vom BVerfG geforderten Reparaturbedarf hinausgeschossen. Als Antwort auf das Eckpunktepapier stellte der Wirtschaftsrat im März einen
Forderungskatalog vor, der in den Bundesfachkommissionen „Familienunternehmen und Mittelstand“
sowie „Steuern, Haushalt und Finanzen“ erarbeitet wurde. Für den Wirtschaftsrat dürfen 7 roten Linien nicht
überschritten werden:
1. Die Freistellung von lediglich 20
Millionen Euro Übertragungswert ist
deutlich zu niedrig.
Das BVerfG verweist in seinem Urteil
auf einen Gesetzentwurf aus dem Jahr
2005, in dem eine Grenze von 100 Millionen Euro je Erwerb („Wert des auf
den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens“) vorgeschlagen wird.
Der Gesetzgeber sollte gleichzeitig klarstellen, dass auch bei Unternehmen mit
einem Betriebsvermögen über diesem
Wert eine Verschonung geboten sein
kann. Nach Berücksichtigung der Preisentwicklung ist ein Mindestwert von
120 Millionen Euro angemessen.
2. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer ist dringend als Freibetrag und
nicht als Freigrenze auszugestalten.
Das BVerfG hat in seinem Urteil mehrmals deutlich gemacht, dass gerade
auch sog. „Fallbeil-Regelungen“ unangemessen sind. Genau solch eine Regelung würde mit der Einführung einer
Freigrenze jedoch neu geschaffen – mit
neuen Anreizen für neue Steuergestaltungen, um künftig unter der Freigrenze zu bleiben.
3. Mehrfachbelastungen durch die
Einbeziehung des Privatvermögens bei
der Prüfung des Bedürfnisses auf Steuerverschonung müssen unterbleiben.
Beim Erwerber schon vorhandenes Privatvermögen ist bereits durch Einkommen- und ggf. Erbschaftsteuer besteuert worden. Eine Hinzuziehung zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen würde zu einer
Doppel-
10
oder gar Dreifachbesteuerung führen.
Zudem bestehen große Zweifel, ob solch
eine Regelung überhaupt verfassungsgemäß ausgestaltet werden kann. Eine
Bestrafung von vorsorgenden Erwerbern gegenüber solchen, die stärker
konsumorientiert sind, ist nicht akzeptabel.
4. Die Überbewertungen von Unternehmen durch das derzeitige Bewertungsrecht müssen bei einer Bedürfnisprüfung dringend berücksichtigt
werden.
Faire Besteuerung setzt auch eine faire
Bewertung voraus. Die bisher durch
die hohen Verschonungsmöglichkeiten
überdeckten Unzulänglichkeiten des
Bewertungsrechts müssen korrigiert
werden, indem qualitative Kriterien
wie fehlende Kapitalmarktorientierung
oder Verfügungsbeschränkungen der
Gesellschafter angerechnet werden.
Andere Kriterien wie Liquiditäts- oder
Investitionskennzahlen sind dagegen
schwer zu bewerten und daher ungeeignet.
5. Das Verwaltungsvermögen sollte
künftig enger definiert werden als
bisher.
Eine Neudefinition des betriebsnotwendigen Vermögens darf nicht langjährigen gerichtlichen Klärungen überlassen werden. Sie muss verfassungsfest und wenig
gestaltungs-
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
anfällig sein. Die Ermittlung nach dem
Nettoprinzip ist konsequent und folgerichtig.
6. Bei der Kleinunternehmerfreistellung sollte nicht auf eine Wertgrenze
des Unternehmens oder der Lohnsumme abgestellt werden.
Zu aufwendig wäre die Wertermittlung
und zu groß ist die Gefahr, dass einzelne Mitarbeiter ungeplant ausscheiden
und ein Lohnsummenkriterium dann
nicht mehr eingehalten werden kann.
Der Maßstab der Beschäftigtenzahl
sollte erhalten bleiben und auf bspw.
7 Beschäftigte fixiert werden.
7. Eine Rückwirkung der neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen muss
vermieden werden.
Wer sich an die derzeitig gültige Gesetzeslage hält, muss auch die Sicherheit
haben, nicht rückwirkend den neuen
Erbschaftsteuerregelungen unterzogen
zu werden.
PR-Bericht
Klarheit im Erbfall:
Ihr Nachlass in treuen Händen
Generationenwechsel und demografische Entwicklung führen in
den nächsten Jahren zur Vererbung erheblicher Vermögenswerte. Oft wünscht der Erblasser eine
außenstehende, neutrale Instanz
als Testamentsvollstrecker. Was
liegt näher, als mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe eine
Treuhänderin zu betrauen?
Die DONNER & REUSCHEL TREUHAND
kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Privatpersonen bietet sie den Vorteil der
„Unsterblichkeit“. Sie verfügt zudem
durch die Anbindung an die Privatbank
DONNER & REUSCHEL und die SIGNAL
IDUNA Gruppe über eine breite Rückendeckung.
Der Testamentsvollstrecker vollzieht
den letzten Willen des Erblassers und
regelt die Auseinandersetzung des
Nachlasses. Der Erblasser kann dem
Testamentsvollstrecker durch Testament auch weitere Aufgaben übertragen, zum Beispiel den Nachlass für eine
bestimmte Zeit für den Erben zu verwalten. Dabei ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.
Das Interesse liegt dabei in der
Erhaltung der Nachlass-Substanz, der
Absicherung des Nachlasses gegen den
Zugriff Dritter, zum Beispiel Gläubiger,
oder dem Schutz minderjähriger Erben.
Bei mehreren Erben oder wenn eine
Verwaltung des Nachlasses gewünscht
ist, übernimmt der Testamentsvollstrecker für die Erben die Verwaltung.
Je umfangreicher das Vermögen,
desto mehr Zeit und Detailwissen erfordert die Abwicklung des Nachlasses. Ein
neutraler Dritter kann Streit zwischen
Erben schlichten. Ziel der Testamentsvollstreckung kann u.a. die Sicherung
der Unternehmensnachfolge sein.
Vieles ist dabei zu berücksichtigen.
Zum Beispiel kann ausgeschlossen werden, dass ein Erbe schon während der
Testamentsvollstreckung über Nachlassgegenstände verfügt oder der Sonderfall der beaufsichtigenden Vollstreckung. In dem Fall verbleiben dem Erben
bestimmte Kontrollrechte und ein Auskunftsrecht. Der Testamentsvollstrecker
hält die Erben kontinuierlich auf dem
Laufenden: Konfliktvermeidung durch
offene Kommunikation.
Testamentsvollstreckung ist beispielsweise für Personen mit komplexen Vermögens- und Familienverhältnissen interessant. Auch bei Erben im
Ausland oder bei Erben mit geistigem
oder körperlichem Handicap empfiehlt
sich eine Testamentsvollstreckung.
Der Testamentsvollstrecker unterstützt auch Erblasser, die keine Kinder
haben, und den Vollzug ihrer letztwilligen Verfügungen sicherstellen
möchten.
Wen der Verlust durch den Tod
eines Angehörigen einmal geschmerzt
hat, weiß aus eigener Erfahrung, wie
schwer es ist, in der Trauerphase einen
klaren Gedanken zu fassen. Angehörige sind starken Emotionen ausgesetzt.
Diese Gefühlslage kann bei der Abwicklung des Nachlasses behindern.
Bei der Testamentsvollstreckung
werden keineswegs die Erben ausgeschlossen. Der Testamentsvollstrecker
erstellt ein Nachlassverzeichnis, sodass
die Erben verfolgen können, ob und wie
der Nachlass bestimmungsgemäß verteilt wird. Der Testamentsvollstrecker
ist hierbei eine Art Vermögensverwalter; das heißt: Er befindet sich in treuhänderischer Position.
Die DONNER & REUSCHEL TREUHAND –
Gesellschaft mbH & Co. KG wurde 1965
gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bankhauses DONNER & REUSCHEL, der Privatbank der SIGNAL IDUNA Gruppe.
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■ Vertrauensvolle Vermögensverwaltung über den Tod hinaus
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Testamentsvollstreckung nach
Wunsch des Mandanten
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Erben
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11
Mitgliederumfrage des Wirtschaftsrates Hamburg
Erbschaftsteuer:
Klare Absage an Schäubles Reformpläne
Eine Kurzumfrage unter den rund 1.000 Mitgliedern des Wirtschaftsrates Hamburg hat ein eindeutiges
Votum ergeben: Die große Mehrheit der Befragten befürchtet nachhaltig negative Konsequenzen für betroffene Unternehmen, sollte das geltende Erbschaftsteuergesetz gemäß des Eckpunktepapiers von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble reformiert werden.
„Das Ergebnis spricht eine klare Sprache: Die Mitglieder des Wirtschaftsrates
sehen düstere Zeiten für den deutschen
Mittelstand und die Familienunternehmen aufziehen, sollte der restriktive Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium umgesetzt werden“, sagte Gunnar Uldall, Landesvorsitzender
des Wirtschaftsrates Hamburg.
Die Befragten, von denen rund die
Hälfte nach eigener Aussage selbst von
der Erbschaftsteuer betroffen ist, halten das Thema im regionalen Kontext
für sehr wichtig. So gaben etwa 80 Prozent an, die Erbschaftsteuer habe eine
hohe bzw. sehr hohe Bedeutung für die
Hamburger Wirtschaft. Negative Auswirkungen werden mit Blick auf die
Arbeitsplätze und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erwartet.
So sind 45 Prozent der Umfrageteilnehmer der Ansicht, die Beschäftigtenzahl werde vor dem Hintergrund des
Eckpunktepapiers sinken oder stark sin-
ken, 39 Prozent gehen von einer Stagnation der Beschäftigtenzahl aus. 60
Prozent glauben, dass die Höhe der
Investitionen in den Unternehmen sinken oder stark sinken könnte. Zudem
sind rund zwei Drittel der Befragten der
Meinung, die Reformpläne des Bundesfinanzministers würden den Generationswechsel und die Weiterführung
von Familienunternehmen negativ
bzw. sehr negativ beeinflussen. 66 Prozent der befragten Wirtschaftsrat-Mitglieder fürchten um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Familienbetriebe.
Gunnar Uldall, Landesvorsitzender
des Wirtschaftsrates Hamburg: „Durch
n=134
Erhebungszeitraum
27. Mai - 11. Juni 2015
12
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
den am 02. Juni 2015 vom Bundesfinanzministerium vorgelegten neuen
Referentenentwurf verlieren die Umfrageergebnisse nichts von ihrer Aktualität und Aussagekraft. Im Gegenteil,
der überarbeitete Entwurf weicht nur
unwesentlich von den ersten Eckpunkten ab und ignoriert – schon wieder –
die Befürchtungen der Wirtschaft und
insbesondere derer, die es letztlich trifft.
Es ist unverantwortlich von der Bundesregierung die konstruktive und fundierte Kritik, die unisono von Verbänden wie dem Wirtschaftsrat kommt, zu
übergehen. Schäubles aktueller Entwurf
ist der erste Schritt zum Ausverkauf der
deutschen Hidden Champions.“
CS
n=135
Erhebungszeitraum
27. Mai - 11. Juni 2015
n=135
Erhebungszeitraum
27. Mai - 11. Juni 2015
13
Erbrecht
Aus der Sicht eines Familienunternehmers
IST ERBEN GERECHT?
Reinhold von Eben-Worlée
ist Geschäftsführender Gesellschafter in
fünfter Generation des 1851 in Hamburg
gegründeten Familienunternehmens
E.H. Worlée & Co. (GmbH & Co.) KG,
einem Hersteller von chemischen,
kosmetischen und natürlichen Industrierohstoffen.
Seit langem wird über die ökonomischen Folgen hoher Erbschaftoder Schenkungsteuerbelastungen
diskutiert, die bei der Weitergabe
von Familienunternehmen ausgelöst werden.
Einigkeit besteht darin, dass die Entrichtung von hohen Steuerbelastungen
in diesem Zusammenhang erhebliche
Auswirkungen auf das Anlage- und
Umlaufvermögen der betroffenen Unternehmen haben kann. Sind außerhalb der Unternehmenssphäre keine
liquiden Mittel verfügbar, wird für die
Begleichung dieser Steuern die Aufnahme von Krediten oder die Entnahme von Firmenkapital durch die
Anteilseigner erforderlich. Die Investitionskraft und die Chance, sich am
Markt mit Krediten zu versorgen nehmen ab, wodurch sich negative Auswirkungen für die Beschäftigten des
Betriebs kaum ausschließen lassen.
Es wird oft vergessen, dass das für
die Begleichung der Steuerschuld entnommene Kapital aus Kapitalgesellschaften bereits der Gewerbe-, Körper-
14
schaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterlag. Die Ausschüttung
an eine natürliche Person löst ferner
Einkommensteuerbelastungen für den
Anteilseigner aus. Bei erfolgreichen
Personengesellschaften unterlagen die
betrieblichen Ergebnisse somit regelmäßig einer Steuerbelastung von ca. 50
Prozent. Sofern das verbliebene Betriebsvermögen nunmehr zur Begleichung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer eingesetzt werden muss – diese Steuersätze belaufen sich auch auf
bis zu 50 Prozent – droht ein weiterer
massiver (fiskalischer) Eingriff in die
Unternehmens- bzw. Vermögenssubstanz.
Der steuerliche Wert eines Unternehmens errechnet sich nach dem
aktuellen gesetzlichen Bewertungsverfahren aus der Multiplikation der
durchschnittlichen Gewinne vor Steuern (EBT) der letzten drei Jahre abzüglich eines 30 prozentigen pauschalen
Steuerabschlags mit einem Kapitalisierungsfaktor, der jährlich von dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf
Grundlage von Zinsstrukturdaten der
Deutschen Bundesbank festgelegt wird.
Je geringer der Basiszins, desto höher
ist letztlich der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor, der aktuell bei 18,21
liegt. Dieser Multiplikator ist mehr als
doppelt so hoch wie der bei M&A-Transaktionen zur Unternehmensbewer tungen üblicherweise herangezogene
EBT-Multiplikator für Produktions- und
Handelsunternehmen. Dadurch werden die Unternehmen bei der Ermittlung ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage um mehr als das Doppelte
(über-)bewertet. Es ist offensichtlich,
dass Unternehmenserben auf dieser
Basis höher belastet werden, als Erben,
die beispielsweise (nur) liquide Mittel
oder Immobilien erben. Zudem besteht
die Gefahr, dass die Besteuerung eines
übertragenen Unternehmens sogar
höher ausfällt, als der am Markt zu
erzielenden Veräußerungswert: Das
Unternehmen würde dann verstaatlicht!
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Nach unserem Erachten scheint es
angezeigt, bei der Besteuerung etwaige Dividendenzahlungen, z.B. der letzten drei Jahre, mit einzubeziehen.
Schließlich haben viele Unternehmen
Kapitalentnahmesperren und Veräußerungsverbote, welche den Unternehmenswert für den Erben deutlich
schmälern; und viele Unternehmer entnehmen überhaupt kein Kapital. Deshalb sollte man auch Kapitalbindungsklauseln als alternative, qualitative
Kriterien zur Feststellung der Bedürftigkeit in das Gesetz aufnehmen.
Um den Erhalt von Arbeitsplätzen
bei der Unternehmensnachfolge nicht
zu gefährden, hat der Gesetzgeber verschiedene Verschonungsregeln in das
aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz einfließen lassen. Diese
sehen für Unternehmenserben oder
-beschenkte eine Steuerentlastung vor,
wenn sich diese u.a. dazu verpflichten,
über einen bestimmten Zeitraum die
an die Mitarbeiter gezahlten Löhne
stabil zu halten. So reduziert sich der
Unternehmenswert im Rahmen der
Regelverschonung um 85 Prozent, wenn
innerhalb von fünf Jahren nach der
Übertragung 400 Prozent der Ausgangslohnsumme an die Beschäftigten
gezahlt werden. In Einzelfällen fällt
sogar gar keine Steuer an. Dann müssen die Unternehmenserwerber jedoch
in den nächsten sieben Jahren 700 Prozent der Ausgangslohnsumme an die
Beschäftigten des Betriebs zahlen. Vor
allem erfolgreiche und wachsende
Unternehmen profitieren bisher von
diesen Regelungen. Unternehmen, die
in eine Krise geraten, laufen indes
Gefahr, nicht von dieser Verschonungsregel Gebrauch machen zu können,
wodurch sich ihr Untergang beschleunigen dürfte.
Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat im vergangenen Dezember einige dieser Verschonungsregeln
für verfassungswidrig erklärt, mit der
Begründung, dass die Bedürftigkeit insbesondere von Erben großer Firmenvermögen nicht ausreichend geprüft
und begründet wurde. Das BVerfG hat
der Bundesregierung daher den undefinierten Auftrag gegeben, bis zum
Juni 2016 das Gesetz entsprechend zu
überarbeiten.
Das BMF gab zu erkennen, die Vorgaben schnell und minimalinvasiv umzusetzen und hat bereits im Februar d.J.
dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Darin plant das BMF allerdings
lediglich eine Freigrenze in Höhe von 20
Millionen Euro je Erwerb von Betriebsvermögen. Die Frage, warum dieser
Schwellenwert weit unter der vom
BVerfG ins Spiel gebrachten Höchstgrenze von 100 Millionen Euro liegt,
bleibt in dem Eckpunktepapier unbeantwortet.
Knackpunkt: Grenzwert
Bei Erwerben, die über dem 20 Millionen-Euro-Grenzwert liegen, soll zukünftig eine sogenannte individuelle Bedürfnisprüfung obligatorisch werden.
Im Rahmen dieser Prüfung muss der
Erwerber zukünftig nachweisen, dass
er persönlich nicht imstande ist, die
Steuerschuld zu begleichen. Künftig
sollen bis zu 50 Prozent des bereits
vorhandenen oder des übertragenen
Privatvermögens eines Betriebserben
eingesetzt werden, um die Steuerschuld zu begleichen. Damit werden
bereits vermögende Erben von vornherein schlechter gestellt. Ist das Privatvermögen der Erben in Immobilien
oder anderen längerfristigen Anlageformen gebunden, soll diese Steuerschuld bis zur Veräußerung dieser Anlagen gestundet werden. Die Erbschaft
und Schenkungsteuer erhält dadurch
den Charakter einer Vermögensteuer,
die von den konservativen Koalitionsparteien vor der letzten Bundestagswahl ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
Legt man beispielsweise einen Unternehmenswert von 100 Millionen
Euro zugrunde, und geht von einem
Generationenübergang alle 30 Jahre
aus, so müssen, bei einem Erbschaftsteuersatz von 30 Prozent, insoweit
eine Million Euro pro Jahr für die Erbschaftsteuer zurückgelegt werden.
Sofern diese Reserve aus dem Vermögen z.B. einer erfolgreichen Personengesellschaft entnommen wurde, unter-
lag sie bereits einer Ertragsbesteuerung
von ca. 50 Prozent. Der massive fiskalische Eingriff in das Vermögen von
Unternehmerfamilien wird insbesondere deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese Reserve auch
noch von den Unternehmenserben
(erbschaft-)versteuert werden muss.
Insoweit muss die Reserve also auch die
Steuer auf die Steuer beinhalten.
Auch die rein betriebliche Vorsorge kann zukünftig teuer werden. Wird
statt einer privaten Vorsorge das Geld
im Unternehmen thesauriert, ist fraglich, ob sich die Beteiligten dadurch
einer privilegierten Unternehmensnachfolge berauben, weil hohe Liquiditätsreserven bereits nach heutigem
Recht eine begünstigte Unternehmensnachfolge ausschließen können. Etwaige Investitions- oder Akquisitionsrücklagen können die begünstigte
Unternehmensnachfolge ebenso gefährden. Durch die Verhinderung dieser Rücklagen zum bestimmungsgemäßen Zweck, werden bestehende
Arbeitsplätze unsicherer und neue erst
gar nicht geschaffen; das Lohn- und
Umsatzsteueraufkommen wird geschwächt, ebenso wie das Aufkommen
der Sozialversicherungsträger.
In Anbetracht dieser Szenarien werden sich viele Familienunternehmer
wohl doch lieber für den rechtzeitigen
Verkauf ihres Unternehmens entscheiden, damit ihre Erben zukünftig kein
unternehmerisches Risiko tragen müssen. Die früheren Unternehmenserben
erhielten anstelle eines Unternehmens
nunmehr den Veräußerungserlös. Die
Investmentfonds, die diese Unternehmen anschließend ausschlachten, zahlen dann in der Regel keine Erbschaftsteuer in Deutschland. Das BVerfG sollte sich auch einmal die Frage stellen, ob
das gerecht ist?
Reinhold von Eben-Worlée
15
Erbrecht
Erbrecht goes Europe
Epochale Änderungen im Deutschen Erbrecht
Prof. Dr. Wolfgang Burandt
LL.M., M.A., MBA (Wales)
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Wenn jemand verstirbt, dann müssen sämtliche rechtlichen Belange
nach dem Tod des Verstorbenen
abgewickelt werden. Hierzu sieht
das deutsche Erbrecht vor, dass eine
Erbengemeinschaft entsteht, deren
Aufgabe es ist, sämtliche Verbindlichkeiten auszugleichen, bestehende Verträge zu kündigen, Forderungen einzuziehen und den gesamten
Nachlass nach dessen Verwertung
unter den Beteiligten aufzuteilen.
Nach nahezu 70 Jahren des Friedens
und der sozialen Marktwirtschaft hat
sich der Wert der Nachlässe gegenüber
1945 erheblich gesteigert. Zudem gibt
es zunehmend eine wachsende Anzahl
von Erbfällen mit Auslandsberührung.
Um den Erbfällen mit Auslandsberührung gerecht werden zu können, hat
das IPR (internationales Privatrecht) zur
Aufgabe, darüber zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht kommenden nationalen Privatrechtsordnungen
auf einen Lebenssachverhalt mit Aus-
16
landsberührung zur Anwendung kommen (vgl. Art. 3 EGBGB).
Der Begriff des internationalen Privatrechts ist allerdings irreführend. Das
IPR ist weder international noch privat
und auch kein Recht. Es handelt sich
vielmehr um ein Verweisungsrecht,
im englischen Sprachraum „conflict of
laws“ genannt, also ein Kollisionsrecht
nach dem entschieden wird, welche von
mehreren Rechtsordnungen zur Anwendung kommt. Ein internationales
oder europaweit anzuwendendes IPR
existiert bislang nicht. Jeder Staat hat
bislang sein eigenes Kollisions- bzw.
Verweisungsrecht.
Die Verordnung (EU) 650/212 vom
07. Juni 2012 kurz europäische Erbrechtsverordnung oder noch kürzer EUErbVO wird diese Situation demnächst
ändern. Die EU-ErbVO wird als unmittelbar anzuwendendes Recht mit
Datum vom 17. August 2015 um 0:00
Uhr in 25 von 28 Mitgliedstaaten der
europäischen Union in Kraft treten.
Damit wird außer in Großbritannien,
Dänemark und Irland nunmehr ein einheitliches europäisches Kollisionsrecht
zur Anwendung kommen, welches
nicht mehr – wie bislang u.a. das deutsche Erbrecht – bei der Anknüpfung auf
die Staatsangehörigkeit des Erblassers
abhebt, sondern, und das ist die epochale Neuerung, auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers oder der Erblasserin.
Wenn z.B. dieser letzte gewöhnliche
Aufenthaltsort der Erblasserin oder des
Erblassers in Spanien gewesen ist, dann
käme spanisches Erbrecht zukünftig
auch für deutsche Staatsangehörige
zur Anwendung. Da es in Spanien kein
einheitliches Erbrecht gibt, sondern das
spanische Rechtssystem von sogenannten Foralrechten geprägt ist, existieren
dort acht verschiedene Erbrechte, so
dass zunächst festgestellt werden
muss, ob der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort z.B. auf den Balearen, etwa
auf Mallorca oder z. B. in Andalusien
gewesen ist, um das richtige Erbrecht
zu identifizieren.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Das alles macht die Abwicklung
einer Erbengemeinschaft nicht gerade
leichter.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber
nicht definiert hat, was unter dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort zu
verstehen ist. Nationale Regelungen
dürfen aufgrund der autarken Auslegung der EU-ErbVO nicht zur Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs herangezogen werden.
Lediglich die Erwägungsgründe zur
Entstehung der EU-Erbverordnung geben erste Hinweise zur Sachverhaltsauslegung. Danach ist der gewöhnliche
Aufenthalt im Sinne eines „Daseinsmittelpunktes“ zu verstehen, wobei von
der befassten Behörde eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des
Erblassers in den Jahren vor seinem Tod
und im Zeitpunkt des Todes verlangt
wird. Insgesamt stellen sich hinsichtlich
der Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ jedenfalls viele Fragen, wie auch die nachfolgenden
Beispiele verdeutlichen.
FALLBEISPIEL 1
Ein Deutscher sogenannter „MallorcaRentner“ verbringt seinen Lebensabend
in seiner Eigentumswohnung auf der
balearischen Mittelmeerinsel. Mit ihm
zusammen in der Wohnsiedlung wohnen nur Deutsche. Er sieht ausschließlich deutsches Fernsehen, weil er der
spanischen Sprache nicht mächtig ist,
isst deutsches Essen im nahe gelegenen
Hofbräuhaus und verfolgt regelmäßig
die Spiele und den Tabellenstand seiner
deutschen Lieblings-Bundesliga-Fußballmannschaft. Ab und zu besucht er
seinen Sohn und seine Tochter in
Deutschland, um dann wieder zurück
nach Mallorca zu reisen.
Wo hat dieser Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort?
In Spanien, einem Land zu dem er
nahezu keinerlei Verbindung hegt,
außer seiner körperlichen Anwesenheit
oder weiter in Deutschland, seinem Heimatland, zu dem er ganz offensichtlich
engste Verbindungen unterhält?
FALLBEISPIEL 2
Ein von seinem Unternehmen nach China, Shanghai, entsandter Mitarbeiter,
ein sogenannter „Expat“, lebt dort zusammen mit seiner Familie und eigenem Fahrer in einem komfortablen
Haus mit Swimmingpool in einer
Wohnsiedlung zusammen mit weiteren Mitgliedern seines und anderer
deutscher Unternehmen in einer Exklave außerhalb Shanghais.
Der entsandte „Expat“ möchte nach
seiner Entsendung als Arbeitnehmer
von Beginn an, nach seinem Auslandsaufenthalt, wieder nach Deutschland
zurückkehren. Das Problem ist, dass die
meisten deutschen Unternehmen keine Repatriierungspläne vorhalten, so
dass dem entsandten Arbeitnehmer ein
sozialer Abstieg bevorsteht, wenn er mit
seiner Familie wieder zurück nach
Deutschland kehrt. Deshalb verlängert
er nach den ersten vier Jahren seinen
Aufenthalt in Shanghai um weitere vier
Jahre.
Wo hat dieser „Expat“ seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort?
Von Anfang an in China, oder erst
nach der Verlängerung seines Aufenthaltes um weitere vier Jahre? Wacht er
eines Nachts auf mit einem „Heureka“
auf den Lippen, in dem er plötzlich feststellt, dass er nunmehr ab sofort seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort in China
hat? Fragen, die bislang nicht geklärt
sind!
Angesichts dieser Beispiele wird
deutlich, dass zur klaren und eindeutigen Lösung der zu bewältigenden
Rechtsprobleme unbedingt gemäß Art.
22 der EU-ErbVO eine Rechtswahl zugunsten des Staates getroffen werden
sollte, dem der Erblasser zum Zeitpunkt
der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt des
Todes angehörte. Denn für deutsche
Staatsangehörige kann nur damit
sichergestellt werden, das auf jeden Fall
deutsches Erbrecht zur Anwendung
gelangt; in Deutschland errichtete gemeinschaftliche Testamente, die viele
ausländische Rechtsordnungen nicht
kennen, zur Anwendung gelangen und
Pflichtteilsrechte, die ebenfalls vor
allem in „Common-Law-Ländern“ nicht
existieren, Berücksichtigung finden.
Prof. Dr. Wolfgang Burandt
17
Erbrecht
Familienunternehmen und
Erbschaftsteuer
Prof. Dr. habil. Günther Strunk
Leiter des Hamburger Instituts für
Familienunternehmen (HIF)
Bemerkenswert bei der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, aber
auch in den Gesetzesbegründungen zur
Änderung im Jahr 2008 sowie im Referentenentwurf vom 06.06.2015 zum
geplanten Erbschaftsteuergesetz wird
auf die besondere Bedeutung der Familienunternehmen hingewiesen (Referentenentwurf vom 06.06.2015: „Die
Sicherung der vorhandenen Beschäftigung in den übergehenden Betrieben
und die Bewahrung der ausgewogenen
deutschen Unternehmenslandschaft
machen es erforderlich […] weiterhin zu
erleichtern“ sowie „[…] im besonderen
Maße gilt dies aber für den breiten Mittelstand und die vielen inhaber- oder
familiengeführten Betriebe, welche als
Motor der deutschen Wirtschaft dienen“.) und deren Begünstigung gerechtfertigt. Leider wird die derzeitige
Diskussion über die Erbschaftsteuer
und die Vergünstigung für betriebliches
Vermögen öffentlich auch emotional,
undifferenziert und verbunden mit
einer Neiddebatte geführt. Ein Grund
liegt darin, dass es keine belastbaren
Zahlen über die volkswirtschaftliche
Bedeutung von Familienunternehmen
hinsichtlich konkreter betriebswirtschaftlicher Aktivitäten dieser Unternehmen (zumindest nicht auf Unternehmensebene „heruntergebrochen“)
gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat
mit der Fokussierung der Begünstigung
auf Familienunternehmen und deren
Gemeinwohlbindung und -verpflich-
Gemeinwohlidee als Reformansatz
für die Erbschaftsteuer
tung das Tor geöffnet, eine konzeptionelle Lösung aufzuzeigen.
Es hat sich gezeigt, dass eine Argumentation mit dem pauschalen Hinweis darauf, dass Arbeitsplätze wegfallen oder Unternehmen ins Ausland abwandern, kein geeigneter Weg ist. Eine
fundierte Herleitung und Analyse von
Kriterien für die Messung des Gemeinwohlbeitrages von Familienunternehmen ist überfällig und wird aufwendig
sein. Informationen über Familienunternehmen in den Regionen und dann
aggregiert für die Bundesrepublik können der Ausgangspunkt zahlreicher
Überlegungen, nicht nur im steuerrechtlichen, sondern auch im rechtlichen und wirtschaftspolitischen Umfeld, sein.
Man wird hinsichtlich konkreter
Lösungsvorschläge aufgrund des Zeitdrucks aber auch nicht umhin kommen,
sich mit Definitionen, Verweisen und
gesetzlichen Regelungen (z. B. im Bewertungsgesetz) kurzfristig zu beschäftigen. Will man anhand des Gemeinwohlbeitrages des Unternehmens eine individuelle Verschonung begründen, muss
man feststellen, dass der Beitrag jedes
einzelnen Unternehmens höchst unterschiedlich sein kann. Zielgenauere Steuerung verlangt stets einen größeren
Ermittlungsaufwand, der offensichtlich
unvermeidbar ist. Zur Vermeidung von
Missbrauch sollte eine Orientierung an
öffentlich zugänglichen Informationen,
wie z. B. dem Unternehmensregister
erfolgen.
Wie könnte eine konkrete Lösung
aussehen? Als Kriterien zur Gemeinwohlmessung anhand der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) von
Unternehmen könnten folgende herangezogen werden:
■ Umsatzwachstum (Indikator für Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wohlstand)
■ Investitionsquote (Erhalt, Stabilisie-
18 Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
rung und Wachstum der volkswirtschaftlichen Leistung durch Investitionen)
■ Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad (Risikoreduktion für vom
Staat zu tragende Lasten)
■ Liquiditätsgrade (Risikoreduktion
für vom Staat zu tragende Lasten [bei
hohen Werten])
■ Personalaufwand (Beitrag zur Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt)
Weitere Insolvenzrisikokennzahlen, aber
auch Kennziffern, wie Steuerquote,
Stabilität der staatlichen Einnahmen,
soziale Aufwendungen und Spenden
und der Beitrag zum regionalen und
kulturellen Wachstum durch Förderung
von Sozialprojekten.
Die Gewichtung einzelner Kriterien
und eine Substituierbarkeit zwischen
den Kriterien wären weitere Bausteine
einer konzeptionellen Lösung. Wesentlicher Unterschied zu den bisherigen
Vorschlägen ist, dass nicht die Erben
oder Beschenkten zur Ermittlung des
Betriebsvermögens herangezogen werden, sondern das Unternehmen selbst.
Zu denken wäre verfahrensrechtlich an
eine einheitliche und gesonderte Feststellung des Unternehmensvermögens
und des Grades der Begünstigung auf
Unternehmensebene, die bindend für
einen Zeitraum von z. B. 3 Jahren ist.
Bei aller Hektik und Notwendigkeit
auf kurzfristige politische Vorschläge
zu reagieren, sollten wir nicht die Ruhe
verlieren, uns auch, ggf. parallel zur
aktuellen Diskussion, konzeptionell mit
einer Neuordnung der Erbschaftsteuer
zu beschäftigen. Überlassen wir das Feld
der Verwaltung und Politikern fürchte
ich, wird das Ergebnis nicht befriedigend sein und voraussichtlich auch
nicht rechtssicher, da zumindest im
Referentenentwurf die neue Verfassungswidrigkeit bereits angelegt ist.
Prof. Dr. habil. Günther Strunk
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stellen! MeridianSpa lädt zum Forrest
Yoga auf die Dachterrasse des Hard
Rock Cafes Hamburg ein. Direkt an den
Landungsbrücken mitten im Hamburger Hafen gelegen, kann dort jeder
gestresste Großstädter ausgeglichen in
das Wochenende starten.
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dickes Handtuch mitzubringen. Für alle
Teilnehmer bietet das Hard Rock Cafe
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Sellerie und Basilikum) für 5,50 Euro,
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HafenCity zu. So gehören zum Beispiel
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Programm. Langeweile kommt in den
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im Grünen sind ideal, um etwas für
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Barmbek) Es ist bitte eine Yogamatte
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Energie und Kraft. Zusätzliche Erholung
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19
Mietpreisbremse
Das Bestellerprinzip
Dienstleistungskompetenz rückt
in den Vordergrund
Kai Enders
Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG
Foto: Engel & Völkers
Wirtschaftsrat: Was bedeutet das Bestellerprinzip aus Ihrer Sicht für die
Maklerschaft?
Kai Enders: Durch das Bestellerprinzip
rückt die Dienstleistungskompetenz
noch mehr in den Vordergrund. Zukünftig wird es deshalb verstärkt darauf
ankommen, den Mehrwert der Maklerleistung sowohl bei Vermietungs- als
auch Suchaufträgen zu betonen und
Transparenz über die vielfältigen Anforderungen für einen erfolgreichen Vertragsabschluss zu liefern. Somit wird
das Bestellerprinzip kleinere, auf die
Vermietung spezialisierte Makler vor
große Herausforderungen stellen. Die
Geschäftsgrundlage wird denjenigen
entzogen, die keine umfassende Dienstleistung erbringen.
einen Energieausweis her und was
muss drinstehen, um ein Bußgeld zu
vermeiden? Ist der Mietvertrag juristisch einwandfrei? Ein professioneller
Immobilienmakler hat in all diesen
Bereichen das nötige Fachwissen und
die notwendige Erfahrung.
Wirtschaftsrat: Wird es überhaupt noch
Suchkunden geben, die einen Makler
beauftragen und bereit sind, die Provision zu übernehmen?
Kai Enders: Ja, diejenigen, die die Vorteile einer exklusiven Immobilienakquisition gemäß ihren Wünschen und
Bedürfnissen wertschätzen, werden
unsere Dienstleistung auch weiterhin
honorieren. Der Mieter vermeidet durch
den exklusiven Suchauftrag unangenehme Massenbesichtigungen und den
Wettbewerb mit anderen Interessenten.
Beim Umzug in eine andere Stadt profitiert der Suchkunde davon, nicht ständig unnötig hin- und her fahren zu
müssen. In unserem internationalen
Netzwerk kann sich jeder Mieter weltweit darauf verlassen, seine Wunschimmobilie zu einem angemessenen
Marktpreis zeitnah vermittelt zu bekommen.
Kai Enders
MIETP
Wirtschaftsrat: Wenn der Vermieter die
Provision zahlen muss, wäre es nicht
günstiger, die Suche nach einem Mieter einfach selbst in die Hand zu nehmen?
Kai Enders: Die Vermietung ohne Makler spart nur auf den ersten Blick
Kosten. Durch viele potenzielle Fehlerquellen kann die eigenständige Vermietung sogar sehr teuer für den
Eigentümer werden. Etwa durch Mietausfälle bei einer zu hoch angesetzten
Miete durch Leerstand oder eine sinkende Rendite bei zu niedriger Miete.
Vor allem das Zusammentragen der
notwendigen Unterlagen ist eine große
Herausforderung für die meisten
Eigentümer: Wie kann ich überhaupt
die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Mieters prüfen? Wo bekomme ich
20
K U R Z P O RT R A I T
Engel & Völkers Commercial ist ein international tätiges Beratungs- und
Vermittlungsunternehmen für Gewerbeimmobilien. Der Dezentralität des
Wirtschaftsstandorts Deutschland tragen wir mit einem Netzwerk von bundesweit mehr als 30 inhabergeführten Gewerbebüros Rechnung. In den
Segmenten Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Handelsflächen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Investment sind rund 420 Immobilienberater im direkten Umfeld der 580 größten deutschen Unternehmen aktiv
tätig.
Mit ausländischen Büros in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden,
Tschechien, Südafrika und Katar sind wir bereits in attraktiven Märkten präsent. Im Blickpunkt für die kommenden Jahre stehen weitere ausgewählte
europäische Metropolen, wie zum Beispiel Brüssel, Barcelona, Madrid, Stockholm, Kopenhagen, Istanbul, Warschau und Luxemburg.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
„Volle Kraft voraus“ statt
„Tritt aufs Bremspedal“
Die am 27. April in Kraft getretene
„Mietpreisbremse” entzweit die
Gemüter: Wohnungssuchende und
Mieter fühlen sich entlastet, für die
Immobilienbranche geht die neue
Vorgabe am Bedarf vorbei. Zudem
besteht erhebliche Unsicherheit
bezüglich der genauen Regelungen
und ihrer Anwendung.
Nach mehreren Jahren politischer Vorarbeit und Verhandlungen wurde das
Mietrechtsnovellierungs-Gesetz (MietNovG), bekannt unter dem Stichwort
„Mietpreisbremse“, am 27. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seitdem
können die Bundesländer per Rechtsverordnung diejenigen Gebiete definieren, innerhalb derer die „Mietpreisbremse“ ab dem 1. Juni gelten soll.
Noch am selben Tag führte Berlin die
„Bremse“ gleich für das gesamte Stadtgebiet ein, in Hamburg laufen aktuell
Gespräche zwischen dem Senat und
Vertretern der Wohnungswirtschaft.
Kern des Gesetzes ist, dass die Mieten für Wohnraum-Verträge zu Beginn
eines Mietverhältnisses höchstens zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bedingung
Nummer eins: Die Wohnung muss sich
in einem „angespannten Wohnungsmarkt“ befinden. Bedingung Nummer
zwei: Der Mietvertrag muss während
der zeitlich auf fünf Jahre befristeten
Geltungsdauer der Verordnung, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020 geschlossen werden.
„Aus unserer Sicht weist das Gesetz
erhebliche Mängel auf“, kommentiert
Lars Seidel, Geschäftsführer der Grossmann & Berger GmbH mit Hauptsitz in
Hamburg. „Wie wird ein „angespannter Wohnungsmarkt“ definiert? Dazu
finden sich im Gesetzestext allenfalls
schwammige Aussagen. Dem Beispiel
Berlins, die „Mietpreisbremse“ pauschal
für das gesamte Stadtgebiet einzu-
führen, sollte Hamburg auf keinen Fall
folgen.“ Während es in Ottensen, St.
Pauli, St. Georg, Winterhude oder
Eppendorf tatsächlich schwierig ist,
eine auch für Haushalte mit niedrigem
Einkommen bezahlbare Mietwohnung
zu einem Preis von unter 10 Euro/m²/
Monat zu finden, gibt es in dezentraleren Stadtteilen wie beispielsweise
Bergedorf, Eidelstedt, Langenhorn, Billstedt, Heimfeld, Wandsbek, Hamm oder
Horn ein breites Angebot. „Dass es
einen Wohnraummangel in der gesamten Stadt gibt, ist schlicht falsch“, sagt
Seidel.
Zudem fragt er: „Wie soll in Städten
und Gebieten ohne Mietenspiegel, aber
mit Wohnraummangel eine ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt werden?
Auch hierzu fehlen eindeutige Vorgaben.“
Das weitaus größere Problem sieht
Seidel aber darin, dass die Gesetzesnovellierung den in Hamburg dringend
benötigten Neubau ausbremsen dürfte. „Die Preisspirale im Wohnungsbau
dreht sich seit Jahren nach oben.“
Durch Vorgaben zu Energieeffizienz,
Lars Seidel
Geschäftsführer der
Grossmann & Berger GmbH
Foto: Grossmann & Berger
Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz, Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit ergeben sich hohe Mehrkosten. Allein die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind seit
dem Jahr 2000 vier Mal verschärft worden, die nächste Stufe ist für das Jahr
2016 vorgesehen.
In Hamburg kommt erschwerend
hinzu, dass in Projekten mit Mietwohnungsneubau 30 Prozent öffentlich
geförderte Wohnungen für Haushalte
mit mittlerem und geringem Einkommen zu errichten sind. „Diese Mehrkosten müssen die Bauträger einpreisen, werden aber gleichzeitig zu mehr
bezahlbarem Wohnraum verpflichtet.
Das lässt sich nur schwer miteinander
vereinbaren.“ Grossmann & Berger beobachtet bereits, dass einige Projektentwickler von neuen Vorhaben Abstand nehmen. Der Grundeigentümerverband hat zudem angekündigt, aus
dem Hamburger „Bündnis für das Wohnen“ auszusteigen, sollte die „Mietpreisbremse“ in der Hansestadt flächendeckend eingeführt werden. Um das
Bündnis nicht zu gefährden, aufgrund
dessen in den letzten vier Jahren deutlich mehr Baugenehmigungen erteilt
wurden, hat der Hamburger Senat die
Einführung der „Bremse“ auf unbestimmte Zeit verschoben.
Mit der Mietrechtsnovellierung
wird der Gesetzgeber also genau das
Gegenteil des gewünschten Effekts
erreichen: mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Lars Seidel
BREMSE
„MIETPREISBREMSE“ IM DETAIL
Keine Anwendung
■ Bei einer Verlängerung eines Mietvertrags
■ Bei einem Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag
■ Bei vollständiger Vertragsübernahme (z. B. nach vorheriger, wirksamer Kündigung)
■ Wenn eine höhere Vormiete als die
Vergleichsmiete erzielt wurde
■ Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
■ Bei Neubau/Erstbezug nach dem
01.10.2014
■ Bei Vereinbarung von Staffelmieten (bezogen auf die Staffelung)
■ Bei Vereinbarung von Indexmieten
(bezogen auf den Index)
21
Stadtpolitik
Vier Fragen an die
Fraktionsvorsitzenden
Von diesen Maßnahmen würde nicht
nur der motorisierte Individualverkehr,
sondern auch der Güter- und Wirtschaftsverkehr stark profitieren. Dieser
muss zudem noch stärker auf die Schiene verlagert werden. Um die Pendlerachsen und die Innenstadt zu entlasten, muss außerdem das P+R-Angebot
ausgebaut und die Gebührenpflicht
zurückgenommen werden.
André Trepoll
Vorsitzender der
CDU-Bürgerschaftsfraktion
1. Was sind Ihrer Meinung nach die
zwei größten wirtschaftspolitischen
Herausforderungen in den nächsten
24 Monaten und wie sollen sie gelöst
werden?
Hamburg muss die Weichen stellen für
die Herausforderungen durch Digitalisierung und Internationalisierung.
Wenn wir nichts tun, findet die Wertschöpfung weiter im Silicon Valley statt.
Hamburg muss jetzt dringend zum
bevorzugten Standort schnell wachsender innovativer Startups werden.
Die Innovationsallianz zwischen Politik,
Wirtschaft und Wissenschaftseinrichtungen muss endlich wieder mit Leben
gefüllt werden. Wir brauchen konkrete
Ideen, wie Hamburg in der bereits
angelaufenen nächsten industriellen
Revolution wettbewerbsfähig bleiben
kann. Zudem muss der Hafen als Knotenpunkt des Logistikstandorts Hamburg vor der weiteren Schwächung
durch eine rot-grüne „Ökologisierung“
geschützt werden.
2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten?
Hamburg ist die Herzkammer der Verkehrsregion Norddeutschland. Kooperation statt Konfrontation muss daher
das Credo für länderübergreifende
Infrastrukturprojekte lauten. Insbesondere der Ausbau der A20 mit westlicher Elbquerung und der A26 zusammen mit der „Hafenquerspange“ zwischen A1 und A7 sind für den Verkehrsknoten Hamburg überlebenswichtig.
22
3. Welche Bedeutung hat für Sie das
Thema Innovation in Hamburg? Welche
konkreten Innovationen halten Sie für
wichtig?
Das Thema ist von zentraler Bedeutung.
Aus volkswirtschaftlicher Perspektive
macht es die Globalisierung der Märkte notwendig, die regionale Innovationsfähigkeit zu stärken. Unsere Wirtschaft befindet sich in einer radikalen
Umbruchsphase. Die Welle der Digitalisierung erfasst zunehmend Geschäftsmodelle sowie Produkte. Traditionelle
Branchen, wie die Handels-, Finanz-,
Gesundheits- oder Energiebranche werden sich in den nächsten Jahren durch
digitale Innovationen grundlegend verändern. Hier ist auch die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen und zu verbessern.
4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil...?
Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil wir
durch Spiele mitten in der Stadt, durch
die unvergleichbare Wasserlage und
ein beispielgebendes Konzept für Nachhaltigkeit neue Wege gehen. Außerdem
ist die Ausrichtung der Olympischen
Spiele eine einmalige Chance, die globale Aufmerksamkeit auf Hamburg zu
lenken und das positive Image unserer
Stadt noch weiter zu steigern – ein riesiger Vorteil im Wettbewerb um die
besten Köpfe auch in Wirtschaft und
Wissenschaft.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Andreas Dressel
Vorsitzender der
SPD-Bürgerschaftsfraktion
1. Was sind Ihrer Meinung nach die
zwei größten wirtschaftspolitischen
Herausforderungen in den nächsten
24 Monaten und wie sollen sie gelöst
werden?
Eine ganz vordringliche Aufgabe wird
es sein, Hamburgs Attraktivität als Wirtschaftsstandort in den kommenden
Jahren weiter zu steigern. Wir haben
uns dafür in den nächsten Jahren einiges vorgenommen, denn Hamburg
kann in der Wirtschaftsförderung noch
besser werden. Dies gilt konkret zum
Beispiel für die Erschließung und Vermarktung zusätzlicher Gewerbegebiete, die wir künftig dauerhaft in die Hände der Hamburgischen Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung geben wollen.
Und wir wollen Billbrook, das nach dem
Hafen größte zusammenhängende Industriegebiet der Stadt, zum Magneten
für neue Unternehmensansiedlungen
entwickeln. Der Motor der wirtschaftlichen Kraft Hamburgs ist und bleibt
auch in Zukunft natürlich der Hafen.
Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu
sichern, werden wir uns nach der Gerichtsentscheidung deshalb auch zügig
an die Fahrrinnenanpassung machen.
2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten?
Mobilität ist die wesentliche Voraussetzung zum wirtschaftlichen Wohlstand in unserer Stadt und die Hamburgerinnen und Hamburger erwarten
gute Angebote – und zwar für alle Verkehrsmittel. Von großer Bedeutung sind
dabei der Ausbau der Kapazitäten sowohl im Wirtschafts- und Güterverkehr
als auch im öffentlichen Nahverkehr,
intelligente Angebote für einen modernen Mobilitätsmix sowie die kontinu-
ierliche Sanierung unserer Straßen und
Brücken. Zentrale Stichworte sind unter
anderem der Ausbau des Bahngüterverkehrsknotens Hamburg, der achtspurige Ausbau der A 7, die Verlegung
der Wilhelmsburger Reichsstraße, der
Bau der A 26 auf Hamburger Gebiet.
Dazu gehört auch der beschleunigte
U-Bahn-Ausbau mit einer komplett
neuen Linie U5, für die wir in dieser
Legislaturperiode konkret in die Planung gehen.
3. Welche Bedeutung hat für Sie das
Thema Innovation in Hamburg? Welche
konkreten Innovationen halten Sie für
wichtig?
Innovation ist eine Schlüsselkategorie
von ganz herausragender Bedeutung.
Und dank guter Rahmenbedingungen
und der richtigen Anreize ist unsere
Stadt in den vergangenen Jahren mehr
und mehr zum Zentrum für neue
Dienstleistungen und die Entwicklung
neuer Verfahren und Produkte geworden. So sind Hamburg und sein Umland
inzwischen eines der Hauptzentren für
die Erneuerbare-Energien-Branche in
Europa. Auch beim Thema Elektromobilität sind wir Vorreiter. Der Energie Campus in Bergedorf und der Innovations Campus for Green Technologies
in Harburg sind weitere wichtige Institutionen für Forschung, Entwicklung
und Existenzgründung. Und die jüngst
auf den Weg gebrachte Ansiedlung der
Fraunhofer-Gesellschaft ist von größter
Bedeutung, denn wir schaffen damit
die Voraussetzungen, um die Innovationskraft von Wissenschaft und Wirtschaft weiter zu stärken.
4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil...?
… wir kompakte Spiele inmitten der
Stadt möglich machen, die in einzigartiger Weise Nachhaltigkeit, Transparenz
und Umweltschutz miteinander verbinden. Und die letzten Wochen und
Monate haben schon eindrucksvoll
gezeigt, mit wieviel Begeisterung, Engagement und Kreativität die Hamburgerinnen und Hamburger für ihre Stadt
werben. Mit unserem faszinierenden
Konzept haben wir Chancen, zum Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen zu werden.
Katja Suding
Vorsitzende der
FDP-Bürgerschaftsfraktion
1. Was sind Ihrer Meinung nach die
zwei größten wirtschaftspolitischen
Herausforderungen in den nächsten
24 Monaten und wie sollen sie gelöst
werden?
Der Hafen als Herz der Hamburger
Wirtschaft muss mit Elbvertiefung,
Sanierung der Infrastruktur und ohne
ökologisch entschuldigte Überregulierung weiterentwickelt werden. Und
Hamburg sollte mehr für Unternehmensgründer tun, mit mehr Gewerbeflächen, intensiverer Startup-Förderung und kräftiger Entbürokratisierung.
2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten?
Innerstädtisch muss die unsinnige
„Busbeschleunigung“ nicht nur verbal
sondern real gestoppt werden. Die
Straßen- und Wegesanierung ist endlich vernünftig mithilfe moderner Methoden zu koordinieren. Zeitgemäße
Technik wie die andernorts längst häufig genutzte Telematik sollte auch in
Hamburg viel intensiver zur Verkehrssteuerung eingesetzt werden. Der Ausbau des sträflich vernachlässigten Radverkehrs darf nicht zulasten der Sicherheit von Radfahrern oder des automobilen Verkehrs gehen. Außerstädtisch
darf dem rot-grünen Senat nicht die
Forcierung des Ausbaus der A 20 inklu-
sive Elbquerung und der Y-Bahntrasse
nach Hamburg aus dem Blick geraten.
3. Welche Bedeutung hat für Sie das
Thema Innovation in Hamburg? Welche
konkreten Innovationen halten Sie für
wichtig?
Hamburg wird nur führende deutsche
Medienstadt bleiben können, wenn die
Politik sich verstärkt um die digitale
Wirtschaft bemüht. Ein gründerfreundlicheres Startup-Klima gehört hier genauso dazu wie verstärkte Zusammenarbeit mit klassischen Medienhäusern,
die neue Geschäftsmodelle erproben.
Zwei Beispiele: Die Stadt sollte die zeitweise Aussetzung der Gewerbesteuer
für Unternehmensneugründungen erwägen. Und Hamburg muss sich um
die Einwerbung relevanter Medienkongresse bemühen, die zurzeit eher in
Berlin oder München stattfinden.
4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil...?
Wer wenn nicht wir als eine der ältesten Stadtrepubliken Europas können
demokratisch auf den Weg gebrachte
Spiele umsetzen, die finanziell und
ökologisch nachhaltig geplant und
stadtplanerisch vernünftig umgesetzt
werden? Hamburg hat die große Tradition, den freien Geist, die wunderschöne Wasserlage und die nötigen Flächen
dazu.
Die vier Fragen
an die Fraktionsvorsitzenden
stellte die Redaktion.
23
Stadtpolitik
Prof. Dr. Jörn Kruse
Vorsitzender der
AfD-Bürgerschaftsfraktion
viele unterschiedliche Maßnahmen
ergriffen werden, die unnötige Verkehrsbelastungen reduzieren. Ein wichtiges Projekt ist in diesem Zusammenhang die Kattwykbrücke. Der Neubau
der Brücke für die Hafenbahn und die
Grundsanierung der alten Brücke für
den Straßenverkehr sind wichtige
Impulse für die Verkehrsinfrastruktur
im Hamburger Hafen. Ein andere wichtige Maßnahme: Durch die Förderung
von Containerbargen auf dem Wasser
wollen wir straßengestützte Umfuhren
im Hafen verringern.
Anjes Tjarks
Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen GAL Hamburg
1. Was sind Ihrer Meinung nach die
zwei größten wirtschaftspolitischen
Herausforderungen in den nächsten
24 Monaten und wie sollen sie gelöst
werden?
Die wirtschaftspolitischen Herausforderungen sind so vielfältig, wie Hamburgs Wirtschaft selbst. Großen Handlungsbedarf sehe ich vor allem in der
ökologischen Modernisierung des
Hafens und in einer Stärkung des grünen Städte- und Kongresstourismus in
Hamburg. Die Modernisierung des CCH
könnte hier sinnvoll genutzt werden.
Beide Projekte bieten große Chancen
für das Handwerk, kleine und mittlere
Unternehmen und nicht zuletzt für
unsere Werften.
2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten?
Auch in der Verkehrspolitik gibt es nicht
nur die eine Lösung, sondern müssen
24
3. Welche Bedeutung hat für Sie das
Thema Innovation in Hamburg? Welche
konkreten Innovationen halten Sie für
wichtig?
Der Senat wird eine digitale Gründungsplattform für wissensbasierte
Gründungen schaffen, die Hamburger
Hochschulen, Wirtschaftsakteure und
Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, mehr Gründungen und Ausgründungen zu ermöglichen. Mit dieser Gründungsplattform wollen wir
Gründerinnen und Gründer betreuen,
bei Finanzierungsmöglichkeiten beraten und bei Anträgen unterstützen.
Außerdem wollen wir die Gründungsund Wachstumsfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen in
Hamburg verbessern. Insbesondere
wird geprüft, die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.
4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil...?
… wir uns nicht über Katar und Sotschi
beschweren dürfen, wenn wir nicht
selbst zeigen, wie man moderne, transparente und nachhaltige Spiele auf die
Beine stellen kann.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
1. Was sind Ihrer Meinung nach die
zwei größten wirtschaftspolitischen
Herausforderungen in den nächsten
24 Monaten und wie sollen sie gelöst
werden?
An erster Stelle ist hier die makroökonomische Situation des europäischen
Wirtschaftsraumes zu nennen. Die
gegenwärtige moderate Erholung der
europäischen und die verhältnismäßig
positive Entwicklung der deutschen
Wirtschaftsdaten sind primär auf externe Effekte (Ölpreis/Zinspolitik der
EZB/Verfall des Eurokurses) und nicht
auf konsequente politische Ursachenbekämpfung zurückzuführen. Nur
durch die Rückkehr zu den ordnungspolitischen Grundprämissen des europäischen Währungsgebietes kann
nachhaltige Stabilität und dauerhaftes
Wachstum generiert werden. Finanzielle Spielräume sind für Investitionen
anstatt weiterer konsumtiver Sozialausgaben zu verwenden.
Im nationalen Kontext gilt es die
Auswirkungen des Mindestlohnes –
eines Eingriffs in die Tarifautonomie,
den die AfD Hamburg grundsätzlich
ablehnt – für die Hamburger Unternehmen so gering wie möglich zu
halten. Die bürokratische Belastung
durch Dokumentationspflichten und
Kontrollauflagen ist umfassend zu reduzieren.
2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten?
Prioritär sind die bereits beschlossenen
Infrastrukturprojekte beschleunigt umzusetzen. Der Ausbau der Autobahnen
A7 sowie A 26 ist Voraussetzung für die
Bewältigung des prognostizierten Verkehrsanstiegs. Im Bereich der Hafenhinterlandanbindung ist die Hafenquerspange zügig auszuplanen und
finanziell zu hinterlegen, damit eine
Bauaufnahme zeitnah ermöglicht wird.
Mobilität
Hanseaten schwingen sich immer
öfter auf den Sattel
In Kooperation mit der Hafenwirtschaft
ist ferner über verbesserte Multimodalität im Güterverkehrsmix zu diskutieren. Schließlich ist mit den Nachbarbundesländern eine beschleunigte
Umsetzung der überregionalen Projekte mit Hamburg Bezug (A20 / Y-Trasse)
anzustreben.
3. Welche Bedeutung hat für Sie das
Thema Innovation in Hamburg? Welche
konkreten Innovationen halten Sie für
wichtig?
Innovation ist unverzichtbares Fundament wirtschaftlichen Erfolgs und
damit Grundstein gesamtgesellschaftlichen Wohlstands. Innovationskraft
und unternehmerische Kreativität sind
daher von allen Ebenen der staatlichen
Verwaltung tatkräftig zu unterstützen.
Gründerkredite, innovative Fremdfinanzierungsmodelle sowie Abbau innovationshemmender Auflagen seien hier
exemplarisch genannt.
Als konkreter Innovationsbereich
stehen Hamburger Schlüsselbranchen
vor der Querschnittsherausforderung
der „Industrie 4.0“. Die Konvergenz von
Informations- und Industrietechnik
birgt Herausforderungen, aber auch
enormes Potential für Hamburger
Unternehmen. In Kooperation mit der
Wirtschaft ist Hamburg zu einem kreativen Gravitationszentrum auf diesem
Sektor zu entwickeln, dass Magnet für
Talente und Neuansiedlungen von
Betrieben ist.
4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der
Olympischen Spiele 2024/2028, weil...?
Hamburg ist mit seinem Hafen und seiner Geschichte internationaler Handelsbeziehungen ein Symbol gelebter Globalisierung. Die Olympischen Spiele bieten Hamburg die Chance dieses Profil
auf einer weltweit rezipierten Bühne
weiter zu schärfen und die „Marke“
Hamburg zu stärken. Schon jetzt zeigen
sich (als Folge der Bewerbung) ansteigende internationale Bekanntheitswerte für Hamburg, die auch der Hamburger Wirtschaft zugutekommen werden. Besonnene Planung und realistische finanzielle Kalkulation sind dabei
Grundlage die Spiele nicht nur sportlich, sondern auch ökonomisch zum
Erfolg werden zu lassen.
Fahrradfahren ist ein großes Thema in
Hamburg. Das Rad – mit seinen unzähligen Vorteilen – wird immer beliebter.
Die Hersteller haben diesen Trend
längst erkannt und sich auf den boomenden Markt mit vielversprechenden
Modellen eingestellt. In der Hansestadt
haben sich die politischen Kräfteverhältnisse nach der letzten Wahl verändert, und die neue Regierung hat ein
Ziel: Die lange Zeit unzureichende
Verkehrsinfrastruktur soll sich deutlich
verbessern. Auch wenn die Radler für
viele Autofahrer längst ein dauerndes
Reizthema sind, die Verkehrsbehörde
will den Anteil des Radverkehrs ausbauen. 2014 wurden bereits gut zehn
Millionen Euro in Radwege investiert,
doch die verkehrsentlastenden FahrradSchnellwege bleiben zunächst ein
Traum. Stattdessen setzen die Planer
auf Fahr- und Schutzwege sowie
Straßen mit Biker-Vorrang. Im jüngsten
Fahrradklimatest landete Hamburg auf
dem 34. Platz von 39 aufgeführten Städten und liegt damit hinter Münster,
Karlsruhe und Freiburg; da bleibt viel
Potential, sich zu verbessern.
Das E-Bike hat sich zum „coolen“
Ersatz fürs Auto gemausert. Das Rad
mit der Tretunterstützung (max. 25
km/h) erfreut sich bei Jung und Alt
zunehmender Beliebtheit. Viele Hersteller bedienen diesen Markt, teilweise mit Großserien, aber auch mit individuellen Kleinstserien finden Unternehmer ihre Marktlücke. Doch dem
Hype ums E-Bike sind Grenzen gesetzt:
Diese schnellen Varianten gehören
nicht auf den Gehweg, und auf der
Straße beginnt der Kampf mit den
Autos. Da hilft vielleicht eine konsequente, aber ungeliebte Verkehrsregelung wie z.B. im Harvestehuder Weg:
„Rad Go!“
Wo parkt man eigentlich sein schönes E-Bike? Dieses Problem ist nicht mal
ansatzweise gelöst, schließlich hat nicht
jeder Arbeitnehmer einen Parkplatz auf
dem Firmengelände zur Verfügung.
Eine praktikable Lösung bietet seit Jahren das Unternehmen StadtRAD: mieten, fahren, stehen lassen. Für viele Nutzer die perfekte Alternative, an 151 Leihstationen (weitere in Planung) eines
der insgesamt 1.650 Leihräder zu nutzen. An Spitzentagen wurden bis zu
12.000 Fahrten registriert.
Das Holland-Rad ist nicht nur
schwarz lackiert
Aus dem holländischen Heerenveen
kommt die Traditionsmarke BATAVUS.
Die jüngste Entwicklung der Niederländer heißt „Urbanbike Razer“. Dieses
mit einem Yahama-Mittelmotor und
einem Aluminiumrahmen ausgestattete Rad gibt es für Damen und Herren
in verschiedenen Rahmengrößen. Die
Räder sind in schwarz (matt und lack),
für Herren auch in grün lieferbar.
Für den technischen Höchstkomfort
sowie das gelungene Design heimste
BATAVUS mit diesem Modell 2014 den
jährlich verliehenen „Good Industrial
Design“ Award (GIO) ein. Zudem erhielt
dieses Modell als einzige Fahrradmarke für seine signifikanten Merkmale
den begehrten Special Award for Excellence in der Kategorie Originalität.
Bewertet wird: Nachhaltigkeit,
Funktionalität, Ergonomie, Formgebung, Originalität und Materialwahl.
„Das Razer wurde mit Blick auf jüngere Zielgruppen entwickelt. Die Nachfrage nach elektrischen Kraftpaketen,
die auch noch trendy aussehen, hat uns
motiviert. Das Auto kann künftig zu
Hause bleiben, das Razer ist ideal für
Pendler, aber auch für Menschen, die
ständig an ihrer Fitness arbeiten“, erklärt Jasper Hagendoorn, R & D-Manager aus den Niederlanden.
EJH
25
Veranstaltung
Top-Managerin Margret Suckale
beim Hamburger Wirtschaftsrat
Perspektiven des
Wirtschaftsstandorts Deutschland
Deutschland braucht „nicht nur eine
Willkommenskultur für Menschen
aus aller Welt, sondern auch für
neue Technologien“, sagte Margret
Suckale, Vorstandsmitglied der BASF
SE und Standortleiterin des Werks
Ludwigshafen beim Wirtschaftsrat
Hamburg. Die deutsche Top-Managerin, die seit 2013 auch Präsidentin
des Bundesarbeitergeberverbandes
Chemie ist, stellte sich der Frage, welche Herausforderungen, Chancen
und Perspektiven dem Wirtschaftsstandort Deutschland bevorstehen.
26
Einerseits sieht Suckale immer noch
gute Rahmenbedingungen am Standort Deutschland. Das gelte für qualifizierte Fachkräfte, die Nähe zu Kundenbranchen, die hohe Qualität von Forschungseinrichtungen und das engmaschige Netzwerk von Wirtschaft und
Wissenschaft. Andererseits erkennt sie
die Gefahr, das Deutschland mehr und
mehr an Offenheit für neue Technologien verliert: „Wir wollen um jeden
Preis alle nur denkbaren Risiken vermeiden. Der technologische Vorsprung
ist aber einer unserer wichtigsten
Standortvorteile“, so die Referentin.
Deutschland sei in einer Phase, wo die
Willkommenskultur für neue Technologien einfach fehle.
„Wir sind davon geprägt, jedes
Risiko vermeiden zu wollen“, sagte die
Arbeitsdirektorin der BASF SE und
machte dies unter anderem an den
Themen Fracking und TTIP (Transatlan-
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Margret Suckale
Vorstandsmitglied der BASF SE
tische Handels- und Investitionspartnerschaft) fest. Fracking sei ein extrem
emotionales Thema. Man könne mit
vielen NGOs nicht mehr darüber reden.
Dabei „fracke“ die Mineralölbranche
schon seit Ende der 1960er Jahre. „Es
wurde immer gefrackt, nur damals
hat keiner darüber geredet“, erklärte
Suckale. Jetzt habe man die Verfahren
verfeinert und könne in andere Erdbereiche vordringen, aber heute mit
wesentlich weniger Chemie. Es sei verständlich, dass Leute Informationen
wollten und Menschen kritisch seien.
Aber gerade in Zeiten geopolitischer
Risiken solle man doch sehen, sich
energiepolitisch auch unabhängiger zu
machen, so die Expertin.
Nicht weniger emotional wird das
Thema TTIP in der öffentlichen Diskussion behandelt. „Wir sollten sehen,
dass wir Handelshemmnisse beseitigen. Warum sollen Zulassungen in
Deutschland, in Europa und dann noch
extra Zulassungen durch amerikanische Behörden notwendig sein?“, fragte Suckale. Dies koste nur Geld und sei
nur Bürokratie. Die Wachstumsimpulse, die TTIP bescheren würde, könne
man sehr gut gebrauchen. Gleichzeitig
mahnte die Managerin aber auch, dass
Deutschland, Europa und Russland einander bräuchten. Europa bleibe auf
absehbare Zeit der größte und wichtigste Absatzmarkt für das russische
Erdgas. Die BASF SE werde ihre mehr als
zwanzig Jahre bestehende Zusammenarbeit mit Gazprom fortsetzen.
Dem Vortrag folgte eine angeregte
Diskussion, bei der es unter anderem
um die Frauenquote, das Thema CO2Reduktion und den schwierigen öffentlichen Umgang über Themen wie Gentechnik ging. Das anschließende Buffet
nutzten die rund 100 Mitglieder und
Gäste zum fachlichen Austausch. CS
Erika Hellmuth-Ehrhardt (Mitte) und
Tina Morgenstern (rechts) im Gespräch
Dr. Heiko Fischer und Stephan Bührich,
Honorarkonsul von Ghana (v.l.)
Landesfachkommission Wachstum & Innovation
Licht und Schatten: Woran es der
Hamburger Start-up Szene (noch) mangelt
Fehlendes Netzwerk macht Unternehmensgründern
das Leben an der Elbe schwer
Eine innovative Geschäftsidee, der unerschütterliche Glaube an ihr Marktpotenzial und eine gehörige Portion
Enthusiasmus – fertig ist das Start-up?
Nein, von der Idee bis zur erfolgreichen
Umsetzung ist es ein steiniger Weg.
Wer ein Start-up gründen möchte,
steht vor vielen Hürden. Die scheinen
in der „Gründerhauptstadt“ Berlin
niedriger zu sein als in Hamburg. Was
macht Berlin besser als die Hansestadt?
Eben diese Frage hat sich die Landesfachkommission Wachstum & Innovation des Wirtschaftsrates Hamburg gestellt und jemanden eingeladen, der es
wissen muss. Dr. Martin Greiser, der als
Senior Associate bei Ernst & Young Law
GmbH Unternehmensgründer berät,
berichtete von seinen Erfahrungen in
der Berliner und Hamburger Start-up
Szene.
Wie Analysen belegen, schneidet
Hamburg auf den ersten Blick so
schlecht nicht ab. Zwar ist Berlin mit
Abstand der führende Start-up Standort in Deutschland, doch konkurriert
Hamburg mit München um Platz zwei.
Gemessen an Venture Capital Investments gehört Hamburg zu den Top-15
Standorten in Europa. Stark ist die Hansestadt vor allem in der Spieleentwicklung, dem Bereich Medien und Werbung sowie in geschäftskundenorientierten Anwendungen (B-to-B). Überaus
mitarbeiterstarke und nachhaltig wirtschaftende Startups sind hier entstanden. Als Beispiele führte Greiser die
Goodgame Studios an, die mittlerweile
mehr als 1.200 Mitarbeiter beschäftigen.
Den Kontrast zwischen Berlin und
Hamburg verdeutlichte der Referent
anhand dreier kontroverser Thesen:
(1) Die Star-up Szene in Hamburg ist im
Vergleich zur Referenzgröße Berlin erwachsener und solider, was Geschäfts-
Dr. Martin Greiser, Ernst & Young Law GmbH
und Dr. Hubert Baltes, Vorsitzender der Landesfachkommission Wachstum & Innovation (v.l.)
ideen und Gründer angeht. Sie ist insofern seriöser und auch profitabler.
(2) Berlin ist der Standort für Start-ups,
Hamburg für Grown-ups.
(3) Die Quote scheiternder Start-ups ist
in Hamburger geringer als Berlin.
Für den Experten erklärt sich These
3 nicht nur dadurch, „dass die Geschäftsideen in Hamburg besser sind, sondern
auch dadurch, dass Gründer sich ihre
Geschäftsidee schon sehr gut überlegt
haben, wenn sie sich nach Hamburg
trauen. Denn die Hamburger Kapitalgeber sind kritisch und bei weitem nicht
so risikofreudig wie die Berliner.“
Im Vergleich mit der Hauptstadt hat
Hamburg vor allem bei zwei Standortfaktoren großen Nachholbedarf, wie
Greiser weiter erläuterte: Einerseits fehle eine Netzwerkstruktur, d.h. der Austausch zwischen den Gründern untereinander sowie der Kontakt zu Mentoren und Beratern. Andererseits gestalte sich der Zugang zu Investoren in
Hamburg schwierig. Und: In der Hauptstadt sei es für Gründer erheblich leichter an öffentliche Fördermittel zu kommen. In Hamburg gebe es zwar entsprechende Projekte, jedoch seien die
Zugangshürden nach Erfahrungen der
Gründer sehr hoch.
Als weitere Erfolgsfaktoren benannte Greiser die bessere Außendarstellung
Berlins, das im Kontrast zum „kühlen“
Hamburg als laut und hipp gilt, sowie
günstige Büroflächen.
CS
27
WIRTSCHAFTSRAT vor ORT
Kamera läuft:
Wirtschaftsrat schaut Fernsehmachern
über die Schulter
WIRTSCHAFTSRAT vor ORT
beim Norddeutschen Rundfunk –
live und in Farbe
Endlich hieß es wieder Licht aus, Spot
an: Herzlich Willkommen zu einer
neuen Folge von WIRTSCHAFTSRAT
vor ORT! Dieses Mal standen die
Burkhard Nagel,
Planungsleiter von ARD
aktuell, erläutert das
Hightech-Studio der
Tagesschau
Fernsehstudios des Norddeutschen
Rundfunks (NDR) in HamburgLokstedt auf dem Programmplan.
Burkhard Nagel, Planungsleiter bei
ARD-aktuell, und Thomas Wilhelm,
Planer und Redakteur vom Dienst
des „Hamburg Journal“, führten
rund 30 Mitglieder des Wirtschaftsrates hinter die Kulissen von NDR
und ARD.
28
Seit Jahrzehnten bietet das NDR Fernsehen mit seinem Dritten Programm
den Zuschauerinnen und Zuschauern
aus Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine Heimat in der TV-Landschaft. Rund 14 Millionen Einwohner
erreicht der NDR mit seinem Rundfunkangebot in Norddeutschland, das Sendegebiet umfasst etwa ein Viertel der
Gesamtfläche der Bundesrepublik.
Neben dem Regionalprogramm kommen bekannte Formate wie „Panorama“ oder „ttt – Titel, Thesen, Temperamente“ aus den Hamburger Studios.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Und nicht zu vergessen: Auch „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ senden aus
der Hansestadt.
Seit Mitte bis Ende der 2000er Jahre befindet sich der NDR im größten
Umbruch seiner mehr als 50jährigen
Geschichte. Das betrifft sowohl die technische Ausstattung als auch vollkommen neue Anforderungen, mit denen
die Journalisten zurechtkommen müssen. Rund 24 Millionen Euro wurden
allein in das neue hochmoderne und
vollautomatisierte ARD-Nachrichtenstudio investiert. Ähnliche Modernisierungen sind in den nächsten Jahren für
weitere Studios geplant. In jedem Fall
stellt das digitale Zeitalter, das Internet
im Besonderen, die Fernsehmacher bei
NDR bzw. ARD vor große Herausforderungen, wie Burkhard Nagel den Besuchern des Wirtschaftsrates erläuterte.
Die Informationsflut aus dem Netz
bringt vor allem zwei Probleme mit
sich: Einerseits ist das Internet deutlich
schneller als es das Fernsehen sein
kann. Für die ARD-aktuell Programme
bedeutet das erheblichen Zeitdruck,
wenn Tagesschau & Co. nicht als „von
gestern“ wahrgenommen werden sollen. Andererseits macht das Internet
es zunehmend schwer, seriöse von unseriösen Quellen zu unterscheiden.
Mittlerweile ist das Verifizieren von
Informationen zu einem eigenen Tätigkeitsfeld geworden. Eine Aufgabe, die
zur psychischen Belastung werden
kann. Nicht selten stoßen Redakteure
beim Filtern von Bildmaterial auf brutale und verstörende Aufnahmen. Hier
sein, für den Sender bedeutet das vor
allem erheblichen Personal- und Kostenaufwand, der mit Fernsehmachen
eigentlich nichts zu tun hat.
Einen Eindruck davon, was es wirklich bedeutet, tagtäglich Fernsehen für
ein Millionenpublikum zu produzieren,
gewannen die Mitglieder des Wirtschaftsrates bei einem ausgedehnten
Rundgang durch Redaktionsräume,
Regieplätze und Studios. So manches
Geheimnis wurde dabei gelüftet: Was
verbirgt sich hinter dem Pult? Alles, was
die Sprecher so brauchen… Haarspray,
Bürste, ein Wasser. Und wie kommt es
eigentlich, dass Moderatoren immer so
groß sind, wie Ihre Interviewpartner?
Ganz einfach, höhenverstellbare Sitzgelegenheiten und Hocker zum Daraufstellen sind die Lösung.
Wer durch die Senderflure läuft,
muss jederzeit damit rechnen einem
prominenten Gesicht zu begegnen. Die
Mitglieder des Wirtschaftsrates hatten
zu guter letzt gab es Gelegenheit, bei
den Proben des NDR Gesundheitsmagazins „Visite“ mit Vera Cordes zuzuschauen. Das Fernsehen war zum Greifen nah, im wahrsten Sinne des Wortes
live und in Farbe.
Neben Burkhard Nagel und Thomas
Wilhelm nahm sich auch der PolitikChef des „Hamburg Journal“, Jürgen
Heuer, viel Zeit für den Wirtschaftsrat.
Der den meisten Hamburgern wohlbekannte Journalist berichtete nach dem
Rundgang über seine Arbeit im Politikressort und diskutierte mit den Besuchern u.a. über Veränderungen in der
politischen Berichterstattung und die
rot-grünen Koalitionsverhandlungen.
Am Ende des Tages verließen die
Mitglieder des Wirtschaftsrates die
Welt des Fernsehens mit vielen neuen
Eindrücken. Und eines ist klar: Wenn
es um 20.00 Uhr wieder heißt „Guten
Abend meine Damen und Herren, ich
begrüße Sie zur Tagesschau“, wissen sie
Planer und Redakteur vom Dienst des „Hamburg Journal“,
Thomas Wilhelm, erklärt die Technik in Regie und Studio
Blick hinter die Kulissen:
Probe des NDR Gesundheitsmagazins „Visite“
gilt es, „den Spagat zwischen Zumutbarkeit und Kontinuität hinzubekommen“, sagte Nagel.
Nicht zuletzt hat das Internet auch
dafür gesorgt, dass die Rezipienten viel
direkter mit den Redaktionen kommunizieren können – was wiederum einen
erheblichen Arbeitsaufwand nach sich
ziehen kann, wie eine Anekdote aus
dem Redaktionsalltag erahnen lässt:
In Reaktion auf einen Beitrag, in dem
die Korrespondentin eine Jacke mit
Kunstpelzkragen trug, gingen 4.000 Beschwerden per E-Mail ein. Für Außenstehende mag das zum Schmunzeln
gleich mehrfach Glück. TagesschauSprecherin Susanne Holst grüßte auf
dem Weg ins Studio, NDR-Moderatorin
Bettina Tietjen musste sich den Weg
durch die Besuchergruppe bahnen und
genau, welcher personelle, technische
und finanzielle Aufwand hinter den folgenden 15 Minuten steckt – 15 Minuten
von 24 Stunden Sendezeit an 365 Tagen
im Jahr…
CS
29
Veranstaltung
Made in Germany:
Mammutprojekt Energiewende
Mit der Energiewende steckt Deutschland mitten in einem Jahrhundertprojekt, für das es bewundert, aber auch skeptisch belächelt wird.
Der Start war mehr als holprig und nach wie vor gibt es große Baustellen, z.B. in Sachen Netzausbau, bei der Marktintegration erneuerbarer
Energien und bei der Entwicklung von Speichern. Welche Fortschritte
Uwe Beckmeyer MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister für Wirtschaft
und Energie
es bisher zu verzeichnen gibt und welche Chancen die Energiewende speziell für Norddeutschland bietet, darüber sprach Uwe Beckmeyer MdB,
Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesminister für Wirtschaft
und Energie, vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates Hamburg.
Deutschland hat sich ein ehrgeiziges
Ziel gesetzt. Bis zum Jahre 2050 sollen
mindestens 80 Prozent der Stromversorgung durch erneuerbare Energien
abgedeckt werden. Gelingen kann dies
nur, wenn Planungs- und Investitionssicherheit gegeben sind, die Akzeptanz
der Bürgerinnen und Bürger vorhanden
ist und die Energiewende auch auf
europäischer Ebene eingebettet wird.
Die große Herausforderung dabei
ist, den Umbau der Energieversorgung
so zu strukturieren, dass der Wirtschafts- und Industriestandort Deutsch-
30
land nicht gefährdet wird. Hier ist die
Entwicklung des Energiepreises von
zentraler Bedeutung: „Er muss bezahlbar bleiben, weil er natürlich auch über
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft letztendlich entscheidet. Energieintensive Industrien müssen in Deutschland eine Zukunft haben.
Wir brauchen diese Industrien“, sagte
Beckmeyer.
In puncto Preisentwicklung gilt es
vor allem, sich auf Dauer von der staatlichen Subvention erneuerbarer Energien zu lösen. Man könne nicht akzep-
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
tieren, dass derzeit 28 Prozent der Energie- bzw. Stromerzeugung in Deuschland staatlich fixiert seien. Man müsse für die Zukunft einen Weg finden,
wie man auch im Bereich der erneuerbaren Energien zu Marktpreisen komme, so Beckmeyer. Wettbewerbliche
Ausschreibungen sollen vorangetrieben werden.
Neben der Bezahlbarkeit spielt die
Versorgungssicherheit respektive das
Strommarktdesign eine elementare
Rolle beim Projekt Energiewende. Auf
dem Weg zur grünen Energieversorgung müssen die konventionellen Erzeuger ins Boot geholt werden. Denn
ohne sie lässt sich die Versorgungssicherheit, die neben der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit
Thomas Walther
Barbara Wilcke-Schröder
Margret Seidel
ein Kernelement der Energiewende ist,
nicht sicherstellen. Mittel- und langfristig müsse alles getan werden, „dass wir
flexible, fossile Kraftwerke auch in
Deutschland erhalten“, sagte der SPDPolitiker.
Gleichzeitig warnte der Referent vor
Sonderwegen einzelner Länder. Mit
Blick auf die Ambitionen des bayrischen
Ministerpräsidenten sagte er: „Energie
ist ein europäisches Thema und wer
vom Heimatstrom träumt, muss irgendwann aufwachen, wenn er feststellt, dass er in einer anderen zweiten
Strompreiskategorie gelandet ist.“ Um
das nationale Großprojekt erfolgreich
zu gestalten, müssen alle an einem
Strang ziehen. Gerade in Sachen Netzausbau ist der Nachholbedarf enorm.
Zur Zeit seien 30 Prozent der Trassen
gebaut, die nötig seien. Die von Bürgerinitativen geforderten Erdverkabelungen seien nicht der Königsweg. Diese
seien teuer, brächten technische Probleme mit sich und könnten sich durch
Wärmeabgabe auf die Bodenstruktur
auswirken, erläuterte der Energieexperte.
Die Energiewende stützt sich aber
nicht nur auf den Ausbau erneuerbarer Energieträger, sondern hat eine
zweite wichtige Säule: die Energieeffizienz. „Sie ist im Grunde die umweltfreundlichste und günstigste Stromerzeugungsvariante, weil jede Kilowattstunde, die nicht erzeugt wird, die vermieden wird, ist die günstigste“, sagte
Beckmeyer. Man habe in den letzten
Jahren im Bereich der Energieeffizienz
schon viel in Deutschland erreicht. Als
Beispiel nannte er das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Und dennoch
gibt es laut dem Experten „eine unglaubliche Verschwendung von Energie“ und ein riesiges „Potenzial an Energieeinsparmöglichkeiten im Bereich
der Produktion, im Bereich des NichtWohngebäude-Sektors.“ Hier gilt es, die
Unternehmen zu beraten und anzuhalten, die eigenen Produktionsprozesse auf Energieeinsparung zu überprüfen. Jede Energiesenkung und Verbrauchsminderung sei für das Unternehmen zurzeit renditemäßig günstiger als Gewinne zu machen und darauf
faktisch null Zinsen zu bekommen,
empfahl Uwe Beckmeyer.
Die Chancen, die sich für Deutschland aus der Energiewende ergeben,
sind trotz aller Hürden enorm. Die Bundesrepublik kann zum führenden Expor teur von Modernisierungsinstrumenten im Energieversorgungssektor
werden und sich von Öl- und Gasimporten unabhängiger machen. Norddeutschland hat sich als einer der wichtigsten Standorte zur Windkraftnutzung zu einem Zentrum der erneuerbaren Energien entwickelt. „Der Aufbau
von Windparks in Nord- und Ostsee und
die Ansiedlung von Projektentwicklern
und Produzenten von Windenergieanlagen beflügeln die Wirtschaft“, so die
Einschätzung Beckmeyers.
CS
31
Energiewende
Ein Erfolg für die Energiewende:
Fotos: Vattenfall
Offshore-Windpark „DanTysk“ liefert Strom
Der Offshore-Windpark DanTysk
ist am Netz. Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel und sein schwedischer Amtskollege Mikael Damberg,
Hamburgs Erster Bürgermeister
Olaf Scholz und Schleswig-Holsteins
Ministerpräsident Torsten Albig
betätigten zusammen mit Vertretern Vattenfalls und der Stadtwerke München (SWM) am 30. April in
Hamburg symbolisch den Hebel
Lars G. Nordström, Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vattenfall; Magnus Hall, Vorstandsvorsitzender, Vattenfall; Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg;
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie; Mikael Damberg, Minister für
Wirtschaft und Innovation, Schweden; Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München; Gunnar Groebler, Head of Business Area Wind, Vattenfall;
Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein (v.l.)
zum Start des Windparks.
90 km vor der Küste Deutschlands,
direkt an der dänischen Grenze, erzeugen jetzt auf 71 Quadratkilometern –
einer Fläche so groß wie rund 7.000
Fußballfelder oder wie die griechische
Ferieninsel Santorini – 80 Turbinen
Windstrom. Mit ihrer Gesamtkapazität
von 288 Megawatt sollen sie jährlich
rund 1,3 Milliarden Kilowattstunden
Strom produzieren. Das reicht aus, um
400.000 Haushalte zu versorgen.
32
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt von Vattenfall und den
Stadtwerken München, die zusammen
mehr als eine Milliarde Euro in die
Errichtung des Windparks investiert
haben. Die Windkraftanlagen der 3,6Megawatt (MW)-Klasse wurden von
Siemens geliefert. Vom Meeresspiegel
bis zur Rotorblattspitze sind sie knapp
150 Meter hoch. Sie stehen an der Gren-
ze zu dänischen Hoheitsgewässern –
daher auch der Name DanTysk: „Dan“
steht für Danmark und „Tysk“ für Tyskland, dänisch für Deutschland.
Mit dem Bau der Fundamente auf
See wurde im Februar 2013 begonnen.
Ursprünglich sollte der Windpark Anfang 2014 in Betrieb genommen werden. Die Netzgesellschaft konnte jedoch
den Netzanschluss nicht rechtzeitig
bereitstellen, so dass erst im April 2014
mit der Errichtung der ersten Windenergieanlagen begonnen werden konnte. Die Installation der 80 Turbinen
erfolgte dann in einem Zeitraum von
rund vier Monaten.
Vattenfall ist inzwischen der zweitgrößte Betreiber von Offshore-Windparks weltweit. Für das Unternehmen
ist Offshore-Wind immer wichtiger
geworden. Weiteres Wachstum bei
Windenergie und eine verstärkte Ausrichtung auf nachhaltige Energieerzeugung ist Teil der Unternehmensstrategie. In der Einweihung von DanTysk sieht Magnus Hall, Präsident und
Vorstandsvorsitzender von Vattenfall,
einen wichtigen Meilenstein beim Umbau der Energieversorgung – eine Einschätzung, die von Torsten Albig geteilt
wird, der auf den Beitrag von DanTysk
zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele hinwies. Zudem stellte er
fest, dass mit dem Start von DanTysk
die Pionierphase der Offshore-Technologie beendet sei.
Hamburgs Erster Bürgermeister
Olaf Scholz betonte die Entschlossenheit der norddeutschen Bundesländer,
das große Potenzial an Wertschöpfung,
Arbeitsplätzen, Innovationen und Exportmöglichkeiten zu nutzen, das die
Offshore-Windenergiebranche bietet.
Er wies darauf hin, dass nur die Windstromerzeugung aus Offshore-Anlagen
grundlastfähig sei.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel bezeichnete Offshore-Windparks als „ingenieurwissenschaftliche
und technische Meisterleistung“. Besonders erfreut zeigte sich der Minister
darüber, dass die Offshore-Technologie
nach einigen Anlaufschwierigkeiten
den Kinderschuhen entwachsen sei
und sich auf dem Weg zur Industrialisierungsphase befinde. „Mit der Offshore-Windenergieproduktion haben
wir ein Stück Reindustrialisierung in
Gang gesetzt“, stellte Gabriel fest. Nach
vielen Jahren des Verlusts industrieller
Arbeitsplätze in Norddeutschland sei
das eine gute Nachricht.
Die Stadtwerke München machen
beim Ausbau der eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit
der Einweihung von DanTysk einen
großen Schritt nach vorn. „DanTysk ist,
vom Investitionsvolumen wie auch von
der Erzeugungsleistung her, unser bislang größtes realisiertes regeneratives
Projekt“, sagte Dr. Florian Bieberbach,
Vorsitzender der SWM-Geschäftsführung.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses ersten Projekts wollen Vattenfall
und die Stadtwerke München ihre Partnerschaft fortsetzen. Ihr nächstes gemeinsames Vorhaben ist der Bau des
Offshore-Windparks Sandbank, der mit
72 Windenergieanlagen ebenfalls eine
Leistung von 288 MW haben wird. Er
wird rund 90 Kilometer westlich von
Sylt, also in unmittelbarer Nachbarschaft zu DanTysk errichtet. Auch bei
diesem Projekt verantwortet Vattenfall
mit seinem Hamburger Team die Planung, den Bau und den Betrieb des
Windparks. Das Investitionsvolumen
für Sandbank beträgt rund 1,2 Milliarden Euro, Baubeginn ist in diesem Sommer.
Die bei der Errichtung von DanTysk
gewonnenen Erfahrungen fließen in
das neue Projekt ein. Die Lehren, die aus
vergangenen Projekten gezogen wurden, sollen die Kosten der OffshoreTechnologie reduzieren, um ihre Marktfähigkeit weiter zu stärken. Vattenfall
schätzt die Einsparpotenziale bei Projekten, die in den nächsten Jahren entschieden werden, auf bis zu 30 Prozent.
33
Veranstaltung
Wie sich die Medienlandschaft
transformiert
Immer mehr Leser wenden sich von den klassischen Printprodukten
ab und setzen auf das digitale Angebot. In einer Zeit, in der Arthus
Sulzberger Jr., der Verleger der New York Times, offiziell das „Ende der
Printära“ verkündet und erwägt, die Printausgabe seines Blattes
Burkhard Graßmann
Geschäftsführer der Burda News
stellt neuen Streaming-Dienst
„TV Spielfilm live“ vor
komplett einzustellen, ist Umdenken gefragt: Wie können traditionelle
Printprodukte den Kontakt zum digitalen Leser halten? Welche Antwort
die BurdaNews GmbH parat hat, darüber berichtete Burkhard Graßmann,
Vorsitzender der Geschäftsführung, beim Wirtschaftsrat Hamburg.
Mit dem Siegeszug der Digitalisierung
in Form von Internet, Smartphone und
Tablet vollzieht sich ein drastischer
Wandel in der Medienlandschaft. Dabei
steht die digitale Revolution noch am
Anfang. Zwar sind „erst“ 40 Prozent
der Weltbevölkerung heute online, die
Tendenz ist aber steigend. „Der digitale Tsunami wird durch massive jährliche Kosteneinsparungen getrieben“,
sagte Graßmann und machte dies an
einigen Kerngrößen der digitalen Welt
fest: Zwischen 1992 und 2013 sind die
Speicherkosten pro Gigabyte von 569 $
34
auf 0,02 $ gesunken. Kostete die Rechenleistung pro 1 Million Transistoren
im Jahre 1990 noch 529 $, lag der Preis
2013 bei nur noch 0,05 $.
In Deutschland wird das Internet
bereits von 75 Prozent der Gesamtbevölkerung genutzt. Studien zufolge
wird sowohl der Anteil mobiler Endgeräte als auch mobiler Internetnutzung in den nächsten fünf Jahren massiv ansteigen. So sollen 2020 rund 92
Prozent der Deutschen ein Smartphone besitzen, 2013 waren es 41 Prozent.
Das spiegelt sich in der täglichen
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Mediennutzung wider. Während TV,
Radio und Print stetig Anteile verlieren,
steigt der Zugriff auf mobile Inhalte
stark an.
Keine Branche, da ist sich der BurdaNews-Chef sicher, bleibt von der Digitalisierung unberührt. Sie habe massive Auswirkungen auf das Kerngeschäft. „Medien- und Telekommunikationsunternehmen sind besonders betroffen“, so Graßmann. Die sinkenden
Auflagenzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Beispielsweise ist die gedruckte Auflage der Wirtschaftswoche
zwischen 2000 und 2013 um 23,8 Prozent gesunken. Anderen Blättern geht
es ganz ähnlich.
v.l.: Burkhard Graßmann, Dr. Philip Marx
(Prokurist / M.M.Warburg & CO) und
Dr. Flemming Moos
(Fachanwalt für Informationstechnologierecht /
Osborne Clarke)
Anschließendes Buffet und Get-together in den „Tanzenden Türmen“
Den Umwälzungen in der Medienlandschaft begegnet BurdaNews mit
einer umfassenden Strategie, die auf
drei Kernpfeilern beruht: Es gilt, das
Kerngeschäft zu schützen, gleichzeitig
organisch zu wachsen und passende
Angebote zuzukaufen. BurdaNews ver-
folge das Ziel, sich von einem Printverlag zu einem kundenzentrierten
Medienhaus zu entwickeln, erläuterte
Graßmann.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Marke TV Spielfilm Plus, zu der das Printprodukt, eine Internetseite und Apps
für mobile Endgeräte gehören. Und die
Expansion geht weiter: Noch im laufenden Quartal soll „TV Spielfilm live“
an den Start gehen, ein StreamingDienst für Livefernsehen. Das Angebot
wird öffentlich-rechtliche und private
Sender sowie zielgruppenspezifische
Zusatzpakekte umfassen. Vom Start
weg wird es auf allen mobilen Endgeräten nutzbar sein. Sofern die Rechte verfügbar sind, soll der Empfang
auch auf dem heimischen Fernseher via
Airplay und Chromecast möglich sein.
Schon ohne den Streaming-Dienst
hat die Marke TV Spielfilm Plus eine
hohe Reichweite und ist Marktführer
im EPG-Segment (EPG: Electronic Program Guide; engl. für elektronischer
Programmführer). Indem aus dem reinen EPG nun eine Live-TV Plattform
wird, sollen Wachstum und ein höherer
Umsatz generiert werden. „Mit dem
baldigen Start wollen wir die Veränderungen in der Medienwelt aktiv mitgestalten“, resümierte Graßmann.
CS
MESSE-VORSCHAU 2015
Hamburg Messe und Congress
Messegelände Halle A4 (Eingang Mitte)
Seatrade Europe – Cruise and Rivercruise Convention
Hamburg Messe und Congress GmbH
www.seatrade-europe.com
14.09. – 18.09.2015
CCH
European Photovoltaic Solar Energy
Conference and Exhibition (EU PVSEC 2015)
www.photovoltaic-conference.com
23.09. – 26.09.2015
CCH
67. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Urologie e.V.
23.09. – 25.09.2015
Bombay Exhibition Centre (BEC),
Hall V
Inmex SMM India – South Asia's largest
maritime event
Email: [email protected], www.interads.in
Fotos: Bertram Solcher/HMC (BS)
09.09. – 11.09.2015
35
Veranstaltung
Qualität in der Spitze: Exzellente
Köpfe braucht das Land
Dass die Deutsche Fußballnationalmannschaft sich in Brasilien auf den
WM-Thron gespielt hat, war nicht nur das Ergebnis einer herausragenden Teamleistung, sondern der Lohn einer exzellenten Nachwuchsförderung durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Aktuell gibt es hier-
Dr. Peter Rösner
Leiter der Stiftung Louisenlund,
stellt die Idee eines
MINT-Exzellenz-Zuges vor
zulande 54 Nachwuchs-Leistungszentren, deren Qualität durch strenge
Kriterien sichergestellt wird. Der Erfolg der letzten Jahre spricht für sich.
Während die schönste Nebensache der
Welt akribisch gefördert wird, erlaubt
sich das Land der Dichter und Denker
gleichzeitig, die Talentförderung im
MINT-Bereich (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)
sträflich zu vernachlässigen. An genau
diesem Problem setzt die Stiftung Louisenlund mit ihrer Idee eines „MINTExzellenz-Zuges“ an. Was dahintersteckt, erläuterte der Stiftungsleiter
Dr. Peter Rösner beim Wirtschaftsrat
Hamburg.
„Warum leistet es sich diese Gesellschaft, Talente und Begabungen systematisch nicht zu fördern?“, fragte
Rösner. Einzig in der Musik und eben
36
beim Sport gebe es eine angemessene
Talentförderung. Dies habe in den
für Deutschlands Zukunft wichtigen
Fächern, wie Physik und Mathematik,
negative Auswirkungen. Schließlich
seien gerade diese Fächer zentral, wenn
es darum geht, Deutschland durch
innovative Ideen einen Marktvorsprung
zu verschaffen. Die Internatsschule
Louisenlund plant, diesem Missstand
ab dem übernächsten Schuljahr mit
einem sogenannten Exzellenz-Zug für
herausragende MINT-Talente entgegenzuwirken.
Jeweils 20 Schüler sollen pro Jahrgang ab der neunten Klasse besonders
gefördert werden. Der vierjährige Aus-
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
bildungsgang fußt auf drei Säulen:
Dazu gehören a) eine akademische Ausbildung, b) Praktika und Module mit
Unternehmen sowie c) individuelle und
Gruppenprojekte. Die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft ist ein Kernelement des Vorhabens. Hinter dem Exzellenz-Zug steckt
die Intention, junge und begabte Menschen für Fragen der forschenden und
entwickelnden Unternehmen zu begeistern. Indem die Schülerinnen und
Schüler gezielt auf Spitzenpositionen in
Forschung und Entwicklung vorbereitet
werden, soll die Zukunft des Mittelstandes und damit des Innovationsstandortes Deutschland gesichert werden.
Prof. Dr. Georg Plate
Vorstand der
NORDAKADEMIE gAG
Nikolaus Broschek und Ehrhard J. Heine (v.l.)
Talente sollen unter anderem durch
Scouting an Schleswig-Holsteins Schulen, über die Datenbanken von „Jugend
forscht“ und über Assessment-Center
in Louisenlund gefunden werden. Mit
der Einrichtung des weltweit ersten
Exzellenz-Zuges für MINT-Talente an
einem Internat – in Analogie zu den
Nachwuchs-Leistungszentren des DFB
– will Louisenlund sich als Ort für Bildungsinnovationen in Deutschland
positionieren.
Rösner betonte, dass der MINTExzellenz-Zug auf das abzielt, was auch
der Wirtschaftsrat Hamburg in seinem
jüngsten Positionspapier zur Innovationspolitik („Zukunftsmotor Innovation:
Gemeinsam gestalten“) fordert. Darin
heißt es: „Wir müssen mit immer neuen Hightech-Produkten, Verfahren und
Dienstleistungen punkten – und mit
hervorragenden Fachkräften, die sie
entwickeln“.
CS
zur Hamburger Küche stehen in der
VLET Kochschule im Fokus.
Bis zu 55 Personen können in der
neuen VLET Kochschule verschiedene
Kochevents erleben. Ob Themenkochkurse, eine Küchenparty zum Geburtstag, ein Abend im Kollegenkreis oder
mit Kunden – hier werden kulinarische
Stunden verbracht. Im Team wird geschnitten, gerührt, gewürzt und garniert, während die Kochprofis nebenher
so manchen Insidertipp verraten.
Ein gutes schnelles Abendessen
kochen unter der Woche die Teilnehmer des Kochkurses „Schnelle Kelle“
(49 Euro), wer es wie zu Hause mag, für
den ist „Kochen wie bei Muttern“ (89
Euro) genau das richtige. Spezieller
geht es bei den Themenkochkursen wie
dem „Trüffelkochkurs“ oder „Vegetarischer Kochkurs“ (99 Euro) zu. Das komplette Genuss-Paket bietet der „Fiensmecker-Kochkurs“ mit drei regionalen
Gängen.
www.vlet-kochschule.de
Hans-Jürgen Glüsing und
Dr. Ernst Werdermann (v.l.)
Gleichzeitig unterstrich Rösner, „wenn
man Begabtenförderung und Talentförderung macht, darf es nicht vom
Geldbeutel der Eltern abhängen, ob
man Zugang hat oder nicht.“ Aus diesem Grund ist vorgesehen, den Exzellenz-Zug durch Stipendien aus der
deutschen Wirtschaft und mit Hilfe
weiterer Partner zu finanzieren. Die
Neueröffnung
VLET KOCHSCHULE
Schnibbeln, schneiden, schnacken. Die
VLET Kochschule hat Ende Mai 2015 im
EMPORIO Gebäude offiziell eröffnet.
(v. l.) Lars Möller (Küchenchef) und
Thomas Sampl (gastronomische Leitung)
„Regional, bodenständig, lecker – das
zeichnet unsere Kochkurse aus!“, sagt
Thomas Sampl (35), kreativer Kopf der
VLET Kochschule. Zum Team gehören
auch Kochschul-Küchenchef Lars Möller
(31) und Koch Jan-Frederik Höltke (27),
die mit demselben Qualitätsanspruch
wie im Restaurant VLET in der Hamburger Speicherstadt arbeiten. Hochwertige regionale Produkte mit Bezug
37
Nachwuchsprogramm
NAT-Förderkreis bei Lufthansa Technik
Der hoffungsvolle Nachwuchs beantwortete die Fragen der Moderatoren
(Sofie und Tugay am Tisch) und aus dem Publikum
Foto: Initiative NAT/Thomas Rokos
Im Konferenzraum der Lufthansa Technik hatten die sechs „Noch-Schüler“
ihren ersten öffentlichen Auftritt vor
Unternehmensvertretern aus dem NATFörderkreis. „An welchen außerschulischen Projekten durftet ihr teilnehmen?“, wollte die Moderatorin von den
Abiturienten wissen. Sie berichteten
von einer Führung bei Lufthansa Technik und den dabei demonstrierten verschiedenen Werkstoffprüfungen an
Antriebsteilen. Dabei ging es um Anwendungen im Wirbelstrom und wie
mit Hilfe von Ultraschall und ultraviolettem Licht verdeckte Materialschäden
aufgedeckt werden können. Die Studienanwärter schätzten besonders den
Kontakt zu den Ingenieuren, die bereitwillig Auskünfte gaben. Man war erstaunt über die Wünsche eines VIPKundens, der mit seinen Aufträgen für
eine exklusive Kabinenausstattung
seiner Flugzeuge für umsatzträchtige
Aufträge bei Lufthansa Technik sorgt.
Eine Woche vor der Abitur-Physikprüfung strahlten die Gymnasiasten
des Margaretha-Rothe-Gymnasiums
und des Gymnasiums Ohmoor echte
Gelassenheit aus. Außer der Physikprüfung eint die Abiturienten noch
etwas: ihre Kooperation mit der Lufthansa Technik. Sie waren zum Förderkreis vor Ort gekommen, um Fragen aus
dem Publikum zu beantworten, um
38
zurückzublicken auf die Kooperation –
und voraus auf ihr zukünftiges Berufsleben.
Planen und umsetzen?
Die angehenden Berufseinsteiger gingen als Team in einen Wurfgleiterwettbewerb (Aufgabenstellung des
Oberstufenprofils Ohmoor) in Kooperation mit der HAW Hamburg. „Den
haben wir leider verloren, aber unser
Möglichstes gegeben“, sagt Ramesh
und lächelt zum Ohmoor-Team hinüber. Doch gewonnen hat der 18-Jährige
ohnehin: Jetzt weiß er, dass ihm die
Berechnung, der Umgang mit Formeln,
weit mehr liegt als das praktische Bauen, während es für Mohamed genau
andersherum war. Fabian dagegen hat
diese Herausforderung eher in Richtung Schule katapultiert, denn er will
nun Lehrer für Mathematik und Physik
werden und auf keinen Fall Ingenieur:
„Man hat ja zum ersten Mal als Schüler
vor einer Exceltabelle mit mindestens
80 Zahlen gesessen. Da verliert man
schon etwas den Überblick, und wenn
man damit dann auch noch sein Geld
verdienen soll …“
Apropos Über- und Einblick: Eine
sehr detaillierte Darstellung des Talent
Relationship Managements (TRM) gab
Peter Schürholz von der Lufthansa Technik. Unter dem Motto: „Talente finden
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
und binden“, bemüht sich das Unternehmen Schüler, Auszubildende und
Studenten bis hin zu Doktoranden
mittels verschiedener Nachwuchsprogramme an sich zu binden. Alle Teilnehmer der Nachwuchsprogramme
haben bei uns eine realistische Perspektive. „Viele Mittelständler sind
auf der Suche nach ingenieurwissenschaftlichem Nachwuchs. Da versuchen
wir, mit unserem Konzept eine Sogwirkung zu erzeugen und ein Vorbild zu
sein“, so Schürholz, Leiter des Personalmarketings. „Zum Beispiel haben wir in
der Vergangenheit Facharbeiter ausgebildet, die uns durch anschließendes
Studium verloren gingen. Mittlerweile
fördern wir besonders gute Auszubildende nach ihrer Berufsausbildung
auch im Rahmen eines Studiums bis
zum Bachelor“. „Ingenieure sind eine
umworbene Spezies und Talente sind
schnell vergeben. Man sollte früh anfangen – durchaus schon in der Schule“, ergänzt Schürholz.
In ihrer Präsentation stellt Sabine
Fernau das Programm der Initiative
Naturwissenschaft & Technik – kurz
NAT – vor. Die Arbeit wird zu einem Teil
durch die gemeinsame Trägerschaft
zweier Stiftungen, eines Bündnisses
aus fünf Hamburger Hochschulen und
eines Forschungszentrums finanziert.
NAT ist auf weitere Förderer, Spenden
und Projektmittel angewiesen. Der NATFörderkreis soll für ein Sechstel des Budgets aufkommen – weitere Förderer
sind daher herzlich eingeladen, der von
Wirtschaftssenator Horch ins Leben
gerufenen „Allianz für die Zukunft“
beizutreten.
Wie zum Beispiel die Pfannenberg
GmbH, die bereits seit den Anfängen
die Initiative unterstützt und am 23.
September 2015 Gastgeber der nächsten Veranstaltung von „NAT-Förderkreis
vor Ort“ sein wird. Das inhabergeführte Unternehmen wurde 2013 für sein
verlässliches und vorbildliches Engagement in der Förderung des Praxisbezugs an Schulen wie dem Gymnasium
Lohbrügge als NAT-Kooperationsunternehmen ausgezeichnet.
EJH
41
Landesfachkommission
Internet und Digitale Wirtschaft
Wirtschaft im Wandel:
Die Zukunft ist digital
Der Wandel ist beständig – und es
wächst zusammen, was zusammengehört: Zitate, die oft genug in den verschiedensten Zusammenhängen zu
hören sind. Der digitale Wandel findet
heute in nahezu allen Lebensbereichen
statt, im Privaten genauso wie im
Geschäftlichen. Was wir jedoch in
unserem Privatleben längst vollzogen
haben, die sinnvolle, oft kreative Kombination analoger und digitaler Komponenten, kommt im professionellen
Bereich gerade erst richtig in Gang. Die
diesjährige CeBIT hat sich zum Ziel
gesetzt, den Transformationsprozess
auf unterschiedlichster Art in Szene zu
setzen. So haben die Verantwortlichen
die Anwendungsplattform „IT enables“
ins Leben gerufen, wo verschiedene
Show Cases zeigen, was die IT heute
bereits in den unterschiedlichsten
Branchen zu leisten vermag.
Die Digitale Transformation bedeutet vor allem eine umfassende Vernetzung – vom Internet der Dinge bis hin
zu Multi-Channel-Marketing- und Vertriebskonzepten. Im Zentrum stehen
dabei die Daten. Sie sind Roh- und
Treibstoff gleichermaßen, sie sind Basis
und Garant für neue Ansätze und Geschäftsmodelle. Und es sind viele: Der
Umgang mit Big Data ist eine der maßgeblichen Herausforderungen unserer
Zeit. Damit die Digitalisierung der
Wirtschaft und die entsprechende
Transformation bei den Akteuren gelingen können, braucht es ein breites
Verständnis für die Zusammenhänge
und Implikationen – bis hin zu Fragen
der Compliance und Datensicherheit.
Und es braucht geeignete Konzepte und technologische Ansätze, um
den Wandel zu erleichtern und den
Unternehmen die erforderlichen Ressourcen und das Know-how verfügbar
zu machen. Die CeBIT 2015 hat hierzu viele Möglichkeiten und Wege aufgezeigt.
40
Apps
Das Marktpotenzial von Apps ist riesig.
Analysten von Forrester prognostizieren, dass allein die US-Umsätze im
Bereich Mobile Commerce 2014 die
Grenze von 100 Milliarden Dollar überschreiten werden.
Aus der Arbeit der
Kommission Internet und
Digitale Wirtschaft
In der April-Sitzung haben wir uns mit
zwei Themen befasst: Dem geplanten
neuen Datenschutzgesetz der EU und
mit „Internet of Things – Industrie 4.0“.
Zum geplanten neuen Datenschutzgesetz hat uns Rechtsanwältin
Corinna Rindfleisch ein Update gegeben: Die Bestrebungen um eine zeitgemäße Reform des europäischen
Datenschutzrechts laufen bereits seit
2009. Im Januar 2012 legte die EU-Kommission den Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung der EU vor.
Zu diesem Entwurf wurden in den
Gremien der EU mehr als 4.000 Änderungsvorschläge diskutiert, mit denen
sich primär der zuständige Ausschuss
im Europäischen Parlament befasste.
Im März 2014 nahm das EP den konsolidierten Text des Ausschusses an. Die
parallele Arbeit im Rat der Innen- und
Justizminister verlief eher schleppend,
und kam erst im 2. Halbjahr 2014 wieder in Gang. Der von den Gremien der
EU selbst gesteckte Zeitplan sieht vor,
dass die Beratungen im Ministerrat bis
Juni 2015, und die anschließenden
Dreierverhandlungen von Kommission, Rat und Parlament bis Ende 2015
abgeschlossen werden. An diesem Zeitplan sind aber Zweifel abgebracht,
denn die Positionen von Parlament
und Ministerrat weichen zum Teil erheblich voneinander ab. So will der
Ministerrat die grundlegenden Prinzipien der Zweckbindung und Datensparsamkeit deutlich aufweichen. Die
Folge wäre ein deutliches Abrutschen
des Schutzniveaus unter den aktuell
geltenden Rechtsrahmen, insbesondere das BDSG.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Zum Thema Internet of Things –
Industrie 4.0 und der Interoperabilität
verschiedener Systeme hat Peter
Sorowka von der Skybus GmbH vorgetragen: Die Vorläufer von Compuserve
und AOL waren zunächst als Netzwerke mit einer zentralen ServerInstanz ausgebildet. Demgegenüber
lag die wesentliche Innovation des ab
1990 etablierten WWW in einer Vernetzung zahlreicher Server und Systeme, die quasi „über Kreuz“ miteinander kommunizieren konnten. Die
dadurch geschaffene Interoperabilität
war der Grundstein erfolgreicher
Geschäftsmodelle wie bspw. Amazon,
eBay und Yahoo. Durch diese Vernetzung „klassischer“ IT-Komponenten
mit physischen Gegenständen entstehen neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle, deren Entwicklung gerade erst beginnt. Dabei ist
die Kommunikation von Maschine zu
Maschine (M2M) aktuell noch verhältnismäßig „träge“, weil hierfür noch
keine einheitlichen Protokolle entwickelt wurden. Entsprechende Bussysteme gibt es zwar bereits, bspw. für
Autos (smart cars) oder die Fernwartung von Windkraftanlagen. Allerdings
verwendet dabei jeder Hersteller eigene Entwicklungen; es fehlt an universell einsetzbaren Standards. Auch darin zeigt sich, dass Interoperabilität ein
Kernaspekt und Treiber der Industrie
4.0 sein muss, wenn man vorhandene Potentiale gewinnbringend ausschöpfen möchte.
Kommissionsvorsitzender
Ludolf Baron von Löwenstern
Chairman CC Holding
Verwaltungsgesellschaft
Das Konsumverhalten junger Menschen im Netz
Dr. Lisa-Charlotte Wolter stellt
Forschungsergebnisse beim Wirtschaftsrat vor
Unternehmen aus der Werbe- und
Medienbranche stehen vor einer
großen Herausforderung: Junge,
internetaffine Menschen haben ein
grundlegend anderes Konsumver-
Dr. Lisa-Charlotte Wolter,
wissenschaftliche Mitarbeiterin
und Leiterin der Think Tanks
Medienmanagement an der
Hamburg Media School
halten als ihre Elterngeneration. Sie
sind digital vernetzt, nutzen ein
breites Medienangebot und haben
das Smartphone als ständigen Begleiter parat. Wer sind sie, was
wollen sie und wie erreicht man
sie? Diesen Fragen ging Dr. LisaCharlotte Wolter von der Hamburg
Media School bei der jüngsten Sitzung der Landesfachkommission
Internet und Digitale Wirtschaft
nach.
Wolter, die an der Hamburg Media
School einen Think Tank zum Thema
Medienmanagement leitet, erforscht
die sogenannten „Millenials“: Dieser
Begriff umschreibt die für Unternehmen besonders relevante Zielgruppe
der zwischen 1980 und 2000 Geborenen. Diese sind, anders als ihre Eltern,
mit dem Internet aufgewachsen und
werden daher auch als „Digital Natives“
bezeichnet. Sie konsumieren eine Vielfalt verschiedener Medien, hauptsächlich in digitaler Form und vorzugsweise kostenlos. Wie können Unternehmen
diese neue Konsumentengruppe erreichen?
„Millenials sind durchaus offen
gegenüber Werbekommunikation – es
muss nur richtig sein“, sagte die Medienexpertin. Sie wollten direkt, authentisch und persönlich angesprochen
werden, wofür sich soziale Netzwerke
wie Facebook oder Twitter anböten.
Dabei hätten vor allem von Freunden
in den Netzwerken geteilte Inhalte
großen Einfluss auf die Konsument-
scheidung. Diese könne sogar sonst
werberesistente Menschen beeinflussen. „Millenials konsumieren, was sie
teilen“, so Wolter. Um junge Menschen
zu erreichen, sollten Unternehmen
daher vor allem darauf abzielen, positive und möglichst weitreichende
Beiträge in sozialen Netzwerken anzuregen und zu erschaffen.
Um dies zu erreichen, komme es
darauf an, die innere Bindung der Konsumenten an die jeweilige Marke zu
stärken, so das Ergebnis eines Forschungsprojekts. Das Marketing müsse zum Selbstkonzept der Nutzer passen und der funktionale Wert des Produkts stimmen. Zudem seien Konsumentscheidungen nur zu einem kleinen Teil rational, vielmehr müsse die
emotionale Ebene angesprochen werden. Das sei vor allem mit reinen Online-Kampagnen möglich.
Als Erfolgsbeispiele für auf die Millenial-Generation abzielende Marketingkampagnen stellte Wolter Projekte
von Opel und Lufthansa vor. Opel konnte die Zielgruppe mit einem Werbespot
zum Automodell „Adam“ in Kooperation mit dem Medienunternehmen BuzzFeed effektiv einbinden und 250.000
Klicks auf YouTube generieren. Lufthansa gelang es mit einer mehrere
Medien umspannenden Kampagne, in
der angepeilten Zielgruppe bekannter
und beliebter zu werden.
Abschließend stellte die Medienexpertin der Landesfachkommission
künftige Forschungsfragen vor. Nicht
ausreichend geklärt seien unter anderem langfristige Effekte der neuen Werbestrategien, Werte und Verhaltensweisen der Millenial-Generation sowie
die optimale Herangehensweise bei
Crossmedia-Strategien. Fast vollkommen unerforscht sei die mit „Generation Z“ betitelte Nachfolgegeneration
der Millenials. Im Anschluss an ihren
Vortrag diskutierte die Runde über die
zukünftigen Forschungsthemen und
über die Messbarkeit der Effekte viralen Marketings.
Leo Ahrens
Wendenstraße 23
20097 Hamburg
Telefon 040 - 23 23 77
41
42
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
43
JOUR FIXE
Wirtschaftsrat feiert
826. Hafengeburtstag im „Dockland“
Tim Albrecht
Landesvorsitzender
des Jungen Wirtschaftsrates
Prof. Dr. Georg Plate
Vorstand der
NORDAKADEMIE gAG
Anlässlich des 826. Hafengeburtstages lud der Wirtschaftsrat Hamburg zu einem JOUR FIXE der
besonderen Art in das futuristische
„Dockland“ ein.
Bei herrlicher Aussicht und frühsommerlichem Wetter ließen die Mitglieder
des Wirtschaftsrates die Einlaufparade
am 08. Mai vorüberziehen. Mehr als
300 Schiffe, vom kleinen Segler bis zum
imposanten Schlachtschiff, gaben sich
die Ehre. „Der Hafengeburtstag ist heute mehr denn je ein Schatz für Hamburg. Es sind Bilder wie diese, die um
die Welt gehen und Lust auf das ‘Tor zur
Welt‘ machen“, sagte Tim Albrecht,
Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates. Der NORDAKADEMIE und
in persona ihrem Präsidenten, Prof. Dr.
Georg Plate, dankte er herzlich für die
Bereitstellung ihrer Räumlichkeiten im
„Dockland“.
Der 07. Mai 1189 gilt offiziell als
Geburtsstunde des Hafens. Der Überlieferung nach ist auf diesen Tag ein
Freibrief des deutschen Kaisers Friedrich Barbarossa datiert, in dem er den
44 Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Hamburgern wichtige Privilegien gegenüber der damals einflussreicheren
Hansestadt Stade gewährte. Schiffen
war es fortan möglich, zollfrei auf der
Elbe bis zur Nordsee zu fahren. Heute
weiß man, diese Urkunde war eine Fälschung findiger Hamburger aus dem
13. Jahrhundert. Macht nichts: Die Hamburgerinnen und Hamburger von heute – und viele Besucher aus der ganzen
Welt – lieben den „Karneval des Wassers“. Und das zu Recht, denn mit „dem
größten Hafenfest der Welt ehrt Hamburg das Herzstück seiner Wirtschaftskraft“, wie es in der offiziellen Pressemitteilung zum Hafengeburtstag hieß.
Hanseatisch, weltoffen, traditionsreich und unterhaltsam – das sind die
vier Top-Attribute, die Besucher mit
dem Hafengeburtstag laut einer aktuellen Umfrage verbinden. Mehr als eine
Million Schaulustige lockte das dreitä-
gige Event auch in diesem Jahr wieder
an, von überall aus der Republik kamen
die Gäste. Neben das obligatorische
„Moin“ mischten sich ein begeistertes
„Ja, mei!“, ein erstauntes „Na gugge ma
an!“ und ein trockenes „Kiek ma!“. Der
guten Stimmung tat auch das zwischenzeitliche „Hamburger Schietwetter“ keinen Abbruch.
Das Fazit: Der Hafengeburtstag war
bunt und typisch Hamburg zugleich.
Etwa 90 Prozent der Standbetreiber
kamen aus der Metropolregion und
rund 150 der teilnehmenden Schiffe
haben ihren Heimathafen in Hamburg.
Und solange das Fischbrötchen die kulinarische Begleitung auf dem Heimweg
bleibt, scheint in Hamburg definitv alles
„in Budder“ zu sein.
AG / CS
45
Wirtschaftstag
Foto: Jens Schicke
Wirtschaftstag 2015:
Aufbruch statt Zukunftsangst
Am 09. Juni 2015 war es wieder soweit: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V.
hatte zum Wirtschaftstag nach Berlin eingeladen. Unter dem
diesjährigen Motto „Aufbruch statt Zukunftsangst“ sprachen Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft über den Reformbedarf in
Deutschland und Europa.
Mit rund 2.700 Mitgliedern, Gästen und
Medienvertretern verzeichnete die Veranstaltung einen absoluten Besucherrekord.
Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel MdB, Bundesfinanzminister
Dr. Wolfgang Schäuble MdB, dem
Staatspräsidenten der Republik Estland, Toomas Hendrik Ilves, GoogleExecutive Chairman Eric Schmidt, AudiVorstandschef Prof. Rupert Stadler,
Siemens-Vorstandschef Joe Kaeser, dem
früheren Gouverneur des US-Bundes-
staates Florida, John Ellis „Jeb“ Bush
und vielen anderen war der Wirtschaftstag in diesem Jahr so prominent
besetzt wie selten zuvor. Auf vier hochkarätigen Podien wurde über die
deutsch-französische Wirtschaftspartnerschaft, die Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik, die Stabilität
Europas und der Finanzmärkte sowie
über die Situation des Sozialstaates diskutiert.
Mit überwältigender Mehrheit hatte die Bundesdelegiertenversammlung
Wirtschaftsrats-Ehrenvorsitzender Prof. Dr. Kurt J. Lauk begrüßt
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB gemeinsam mit
hochkarätigen Referenten auf dem Wirtschaftstag
46
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
im Vorfeld der offiziellen Eröffnung des
Wirtschaftstages Werner M. Bahlsen,
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Bahlsen GmbH & Co.KG, zum neuen
Präsidenten des Wirtschaftsrates der
CDU e.V. gewählt. Er folgt im Amt auf
Prof. Dr. Kurt J. Lauk, President Globe CP
GmbH, der nach 15 Jahren Amtszeit
nicht mehr kandidierte. Für den Landesverband Hamburg wurden Ole von
Beust (Bürgermeister a.D. / Rechtsanwalt, Ole von Beust Consulting GmbH
& Co. KG), Aygül Özkan (Ministerin a.D.
/ Geschäftsführerin, DB Kredit Service
GmbH) und Rene S. Spiegelberger (Stiftungsgründer / Rene S. Spiegelberger
Stiftung) in den Bundesvorstand und
Dr. Henneke Lütgerath (Partner / M.M.
Warburg & CO) in das Präsidium des
Wirtschaftsrates gewählt. Die Amtszeit
beträgt jeweils zwei Jahre.
Im Fokus: Werner M. Bahlsen, neuer
Präsident des Wirtschaftsrates
Werner M. Bahlsen, „Jeb“ Busch
und Prof. Dr. Kurt J. Lauk (v.l.)
Fotos: Hans-Christian Plambeck (li.), Jens Schicke (Mitte und re.)
Michael Grosse-Brömer MdB
1. Parlamentarischer Geschäftsführer
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Astrid Hamker
Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen sowie Präsidiumsmitglied und
Schatzmeisterin des Wirtschaftsrates
Parlamentarischer Abend in der
Landesvertretung Hamburg in Berlin
Traditionell fand am Vorabend des
Wirtschaftstages der Parlamentarische
Abend der fünf norddeutschen Landesverbände des Wirtschaftsrates statt.
Astrid Hamker, Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen sowie Präsidiumsmitglied und Schatzmeisterin
des Wirtschaftsrates der CDU e.V., freute sich, rund 170 Mitglieder und Gäste
in der Landesvertretung der Freien und
Hansestadt Hamburg in Berlin begrüßen zu dürfen. Hamker appellierte an
die Politik, den Mittelstand als Rückgrat
der deutschen Wirtschaft und das
Erfolgsmodell Familienunternehmen
durch die anstehende Reform der Erbschaftsteuer nicht zu gefährden: „Ich
möchte die Politik darum bitten, hier
verantwortungsbewusst vorzugehen.
Denn alles, was den Familienunternehmen hilft, hilft dem Land und den
Menschen. Familienunternehmen stellen die meisten Arbeitsplätze in diesem
Land.“
Wie wichtig es ist, dass Politik und
Wirtschaft sich mit einer starken Stimme für gemeinsame Interessen einsetzen, betonte Dr. Mathias Middelberg
MdB, Vorsitzender der Landesgruppe
Niedersachsen sowie stellvertretender
Vorsitzender des Parlamentskreises
Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in seinem Grußwort. Er wünsche sich, dass Unternehmer „Farbe
bekennen“ und die Forderungen der
Politik mit konkreten Beispielen unterstützen. So zum Beispiel in der Diskussion um TTIP: „Deutschland ist wie kein
anderes Land auf diesem Erdball auf
Export angewiesen“, sagte Middelberg.
Es gäbe kein Land, das ein größeres
Interesse am Abschluss von Handels-
abkommen habe als Deutschland. Ein
Aspekt sei im Verhältnis von Politik und
Wirtschaft besonders wichtig: Man
müsse gemeinsam zusehen, nicht nur
untereinander im Gespräch zu sein.
Wirtschaftsverbände etwa sollten nicht
nur den Dialog mit Abgeordneten, sondern auch mit den Bürgern suchen und
offener auf diese zugehen.
Michael Grosse-Brömer MdB, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, griff im
folgenden Impulsvortrag die Forderung
seines Parteikollegen Middelberg auf
und erklärte: „Wir müssen der Bevölkerung erklären, dass Wirtschaft nichts
Schlimmes ist. Dass der Wohlstand in
Deutschland auch von der Wirtschaft
und ihrem Erfolg abhängt“. Gleiches
Dr. Mathias Middelberg MdB
Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen
und stellv. Vorsitzender des Parlamentskreises
Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gelte für die soziale Sicherheit, die nur
dann bezahlbar sei, wenn die Wirtschaftspolitik gut und die Unternehmen erfolgreich seien. Mit Blick auf
die kontroverse, vielfach unseriös geführte Diskussion um TTIP sagte GrosseBrömer weiter: „TTIP hat wesentlich
mehr Chancen als Risiken. Wir müssen
sie deutlich machen und uns diesem
Meinungsstreit stellen.“ Als Exportnation, als Nation, deren Wohlstand von
Produkten abhänge, die weltweit nachgefragt werden, könne man gar nicht
gegen Freihandel sein. Man dürfe sich
nicht verschrecken lassen.
Das anschließende Get-together bot
den Teilnehmern Gelegenheit, sich über
die Grenzen ihres Landesverbandes hinaus auszutauschen bzw. kennenzulernen und mit den Bundestagsabgeordneten ins persönliche Gespräch zu kommen.
CS
47
Vorschau
Vorschau:
Norddeutscher
Wirtschaftstag 2015
Gerade erst ist der Wirtschaftstag
in Berlin zu Ende gegangen, schon
wirft die nächste Großveranstaltung ihre Schatten voraus: Am 03.
und 04. September 2015 laden die
Landesverbände Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum 5. Norddeutschen Wirtschaftstag nach Lübeck ein.
Drei hochkarätig besetzte Podien, exklusive Gesprächspartner und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm,
bei dem auch der kulinarische Genuss
nicht zu kurz kommt: Das ist der Norddeutsche Wirtschaftstag (NWT) 2015.
Unter Federführung des Landesverbandes Schleswig-Holstein geht es am
3. September in die Musik- und Kongresshalle der Hansestadt Lübeck. Die
Teilnehmer können sich u.a. auf Prof. Dr.
Johanna Wanka, Bundesministerin für
Bildung und Forschung freuen.
48
Auch der neue Präsident des Wirtschaftsrates, Werner Michael Bahlsen,
wird es sich nicht nehmen lassen, ein
Wort an die Teilnehmer zu richten. Zum
Abendessen geht es von der Kongresshalle in das nahe gelegene „Haus der
Schiffergesellschaft“, eines der schönsten und bekanntesten mittelalterlichen
Gebäude Lübecks.
Für die Mitglieder des Jungen Wirtschaftsrates steht außerdem ein besonderer Programmpunkt an: Im Vorfeld
der offiziellen Eröffnung findet für
alle Landesverbände eine gemeinsame
Trave-Rundfahrt mit anschließendem
Empfang auf dem Anlegesteg der
Drägerwerke AG statt. Natürlich geht es
mit dem Schiff auch wieder rechtzeitig
zur Musik- und Kongresshalle zurück.
Mit dem diesjährigen NWT möchten die norddeutschen Landesverbände
einen Prozess anstoßen, das in vielen
Bereichen ungenutzte Potenzial Norddeutschlands, vor allem in Sachen Verkehrs-, Energie- und Innovationspolitik,
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
zu überwinden. Für den Wirtschaftsrat
gilt es, diese drei Schlüsselbereiche endlich länderübergreifend und mit gemeinsamer Stimme anzugehen. Dementsprechend spannen die Podien einen
breiten Bogen von der Verkehrsinfrastruktur, über die Energiewende bis hin
zur Innovationspolitik:
■ Podium I: Norddeutschland als
logistisches Drehkreuz – Die Ahrensburger Liste 4.0
■ Podium II: Norddeutschland als
Zentrum der regenerativen Energien – Anforderungen an das EEG 3.0
■ Podium III: Innovationspolitik in
Norddeutschland - Chancen für den
Wirtschaftsstandort durch Innovations- und Bildungspolitik
Zum Abschluss des Norddeutschen
Wirtschaftstages gibt es am 4. September die Gelegenheit, zwei international
führende Lübecker Unternehmen, die
Drägerwerk AG & Co. KGaA und die
BAADER-Gruppe, zu besichtigen.
CS
PR-Bericht
Der Finanzausgleich der
Krankenkassen benachteiligt
Hamburg
Der Vorstand der Hanseatischen
Krankenkasse (HEK) plädiert für
die Einführung eines Regionalfaktors im Finanzausgleich der
Krankenkassen.
2009 wurde innerhalb der Gesetzlichen
Krankenversicherung der sog. Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (kurz: M-RSA) eingeführt. Dabei
handelt es sich um einen Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen
(KK). Der M-RSA funktioniert wie folgt:
Die von den KK erhobenen Beiträge
werden vollständig an den sog. Gesundheitsfonds (kurz: Fonds) überwiesen. Aus dem Fonds erhält jede KK eine
sog. Zuweisung zur Bezahlung ihrer
Leistungsausgaben und Verwaltungskosten. Die Höhe der kassenindividuellen Zuweisung hängt von der Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft ab. Da für alle KK die gleichen
Ausgangsbedingungen gelten sollen,
ungeachtet der Zusammensetzung
ihres Versichertenbestandes, erhält jede
KK für vergleichbare Versicherte (Krankheit, Alter, Geschlecht) einen gleichhohen Euro-Betrag auf Basis bundesweiter Durchschnittsausgaben für die
jeweilige Krankheitsart.
Regionale Preis- und/oder Versorgungsunterschiede wurden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt, obwohl
das Gesundheitsangebot in Großstädten (z.B. Hamburg) häufig größer, besser und zwangsläufig teurer ist, als in
dünner besiedelten Regionen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. SachsenAnhalt, Bayrischer Wald). Der Gesetzgeber ging bei der Einführung des M-RSA
von der Annahme aus, dass unterschiedliche Ausgaben aufgrund unterschiedlicher regionaler Preis- und Versorgungsstrukturen durch einen bundesweiten M-RSA ausgeglichen werden.
Ein derartiger Ausgleich kann aber nur
funktionieren bei bundesweit tätigen
KK mit einer Gleichverteilung ihrer Ver-
sicherten über das gesamte Bundesgebiet. Dies trifft allenfalls auf eine
Minderheit der KK zu. Die Mehrheit
der KK hat – rechtlich und historisch bedingt – keine Gleichverteilung ihrer
Versicherten im Bundesgebiet. Ergo
können KK mit Versichertenschwerpunkten z.B. in Hamburg, die dort entstehenden „Verluste“ nicht ausgleichen
mit „Gewinnen“ z.B. aus Thüringen
oder dem Bayrischen Wald. Dies führt
zu ungerechtfertigten „Gewinnen“ bei
den einen und unverschuldeten „Verlusten“ bei anderen KK.
Die falsche Annahme des Gesetzgebers bei Einführung des M-RSA ist spätestens seit der Pflicht der KK, ihre
Bilanzen zu veröffentlichen, sichtbar
geworden. Die Leistungsausgaben, Verwaltungskosten, Zuweisungen und
Vermögen je Versicherten und für jede
Kasse sind im Bundesanzeiger für jedermann nachlesbar.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse
(AOK) in Sachsen-Anhalt hat die höchsten Leistungsausgaben und Verwaltungskosten. Sie macht dennoch den
größten „Gewinn“ (163 Euro je Versicherten), hat das höchste Pro-KopfVermögen (700 Euro) und deshalb
einen extrem günstigen Beitragssatz
(14,9 Prozent). Ähnlich sieht es bei der
AOK Plus (Thüringen, Sachsen) aus. Für
diese KK gilt: Wenn man die Zuweisung
aus dem Gesundheitsfonds als Wohngeld betrachtet, dann ist bei diesen KK
das Wohngeld höher als die Miete.
Bekannt ist, dass ein Versicherter
aus dem Bayrischen Wald seiner KK
einen „Gewinn“ bis zu 200 Euro jährlich
beschert. Hamburg wird hingegen
systematisch benachteiligt. Einer KK in
Hamburg entsteht im Schnitt ein jährlicher „Verlust“ von 150 bis 200 Euro je
Versicherten. Eine kostendeckende Versicherung von in Hamburg lebenden
Bürgerinnen und Bürgern ist derzeit
nicht möglich, obwohl genau diese
Menschen überdurchschnittliche Beitragszahlungen an den Fonds leisten.
Jens Luther
Alleiniger Vorstand
der Hanseatischen Krankenkasse
Ein Finanzausgleich, der sich nur an
bundesweiten Durchschnittsausgaben
orientiert und regionale Versorgungskosten ignoriert, führt zu stark divergierenden Beitragssätzen und deutlichen
Wettbewerbsverzerrungen. Von einem
fairen Wettbewerb kann keine Rede
sein, wenn KK mit den bundesweit
„teuersten“ Versicherten, die niedrigsten Beitragssätze anbieten können.
Vorbild des M-RSA in der GKV war
der Finanzausgleich der KK in den Niederlanden (NL). Allerdings gibt es in den
NL ein weiteres Ausgleichskriterium
neben Krankheit, Alter und Geschlecht:
Der Wohnort des Versicherten (sog.
Regionalfaktor). Für in Amsterdam
lebende Versicherte erhält eine KK
mehr Geld.
Der SPD-Wahlkampf-Slogan lautete
„Hamburg weiter vorn“. Bei der Finanzierung ihres sehr guten Gesundheitssystems liegt Hamburg weit(er) hinten.
Deshalb plädiere ich für die Einführung
eines Regionalfaktors in den M-RSA
nach dem Vorbild der NL. Bundespolitische Interessen dürfen einer Initiative
des Hamburger Senates zur Neujustierung des Finanzausgleiches zwischen
den Krankenkassen – zugunsten der
Bürgerinnen und Bürger unserer
Stadt – nicht im Wege stehen.
Jens Luther
49
aus dem Jungen Wirtschaftsrat
J U N G E R WI RTS C H A F TS R AT
Globalisierung:
Wenn sich fast alles gleichzeitig
und regelmäßig ändert
Marie-Christin Redeker,
Philippa Haamann,
Catharina von Bülow (v.l.)
Burkhard Sommer,
Tim Albrecht,
Alexander Tebbe (v.l.)
Marcus Vitt
Vorstandssprecher der DONNER
& REUSCHEL AG, schildert beim
Jungen Wirtschaftsrat seine Sicht
der globalisierten Welt
Globalisierung ist ein Phänomen,
Marcus Vitt und Tim Albrecht
(Landesvorsitzender Junger
Wirtschaftsrat)
das so gut wie jeden Lebensbereich
betrifft und trotzdem in seiner
Gesamtheit nur schwer zu fassen
ist. Wer nach einer Definition à la
„Globalisierung ist…“ sucht, wird
viele schulbuchmäßige Antworten
finden. Aber keine, die wirklich
zufriedenstellend ist.
Dies war auch nicht der Anspruch von
Marcus Vitt als er vor Mitgliedern und
Gästen des Jungen Wirtschaftsrates
sprach. Aus persönlichen und beruflichen Erfahrungen heraus, veranschaulichte der Vorstandssprecher der
DONNER & REUSCHEL AG sein Verständnis von Globalisierung – und kam
dem Kern des Ganzen doch sehr nahe.
Schneller, höher, weiter – die Welt
des 21. Jahrhunderts entwickelt und
verändert sich im Eiltempo. Der technologische Fortschritt ist enorm. Eine
50
Neuerung jagt die nächste. Selbstfahrende Autos zum Beispiel, vor wenigen
Jahren noch Fiktion, sind jetzt Realität
auf Amerikas Straßen. Neue Geschäftsmodelle entstehen, etwa das Carsharing. Statt Autos wird Mobilität to
go gekauft. Mit dem Siegeszug von
iPhone & Co. hat sich die Informationsversorgung grundlegend gewandelt.
Nachrichten-Apps verdrängen zusehends die klassische Zeitung. „Mein
Kommunikationsverhalten hat sich
total verändert“, sagte Marcus Vitt.
Gleichzeitig warnte er, trotz aller
Liebe zum technischen Fortschritt, vor
der zunehmenden Komplexität unserer Lebenswelt: „Das Schlimmste ist,
wir machen uns nicht richtig bewusst,
was mit uns passiert. Als gläserne Menschen werden wir gewatcht, beobachtet
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
und manipuliert“, so der Finanzexperte. Rechtssicherheit verschwindet in der
globalen Welt. Einem Marktplatz, der
sehr arbeitsteilig aufgestellt und ausschließlich auf den Preis fokussiert ist.
„Diese Entwicklung birgt neben riesigen Chancen auch große Gefahren“,
sagte Vitt und illustrierte dies an der
gesellschaftlichen Spreizung zwischen
Arm und Reich.
Die globalen Wechselwirkungen
und Abhängigkeiten können unüberschaubare Konsequenzen haben, wie
das Beispiel Lehman Brothers zeigt.
„Alles hängt mit allem zusammen. Wir
brauchen deswegen Strukturen, die
einen gesunden Wettbewerb fördern,
es aber auch schaffen, größeres Unheil
zu verhindern“, so das Fazit von Marcus
Vitt.
CS
Landesfachkommission „Junges Hamburg“
Unter dem diesjährigen Leitthema
„Hamburg – die moderne Großstadt“
beschäftigt sich die Landesfachkommission Junges Hamburg derzeit intensiv
mit der digitalen Infrastruktur der
Stadt. Im Fokus steht die Idee, ein öffentliches, kostenloses und flächendeckendes WLAN-Netz in Hamburg aufzubauen. Die Kommission sieht hierin für
Hamburg die große Chance, sich innerhalb der digitalen Entwicklungswüste
Deutschland als Vorreiter zu profilieren
und im Wettbewerb mit anderen internationalen Weltstädten – wo ein freier
WLAN-Zugang längst eine Selbstverständlichkeit ist – nicht zurückzustehen.
Tatsächlich gibt es bereits konkrete
Bemühungen in diese Richtung, welche
die Landesfachkommission grundsätzlich begrüßt: Im letzten Jahr wurde
bekannt, dass das Hamburger Telekommunikationsunternehmen willy.tel ein
offenes Stadt-WLAN in Hamburg plant.
Um sich aus erster Hand über das Vor-
haben und den Planungsstand zu informieren, hatte die Kommission im Juni
den Geschäftsführer von
willy.tel, Bernd Thielk, zu
Gast. Aus dem interessanten und aufschlussreichen Gespräch konnten
die Kommissionsmitglieder wichtige
Impulse für ihre weitere Arbeit am Thema WLAN in Hamburg gewinnen.
Für das zweite Halbjahr plant die
Kommission, sich u.a. mit der digitalen
Bildung in Schulen sowie innovativen
und nachhaltigen Infrastrukturprojekten in Hamburg zu beschäftigen. Jeder
aus dem Jungen Wirtschaftsrat ist herzlich dazu eingeladen, bei der weiteren
Themenfindung mitzuhelfen und sich
innerhalb der Kommission zu engagieren.
Wer Interesse an einer Mitarbeit
hat, wendet sich bitte an die Landesgeschäftsstelle (Tel.: 040 / 30 38 10 49 oder
Foto: doomu
Im Fokus: Hamburgs
digitale Infrastruktur
E-Mail an [email protected])
oder direkt an den Kommissionsvorsitzenden Dr. Christian Conreder (E-Mail:
[email protected]).
Weitere Informationen zur Landesfachkommission Junges Hamburg gibt
es auf der Homepage des Wirtschaftsrates (www.wirtschaftsrat.de) unter
Landesverband Hamburg, Landesfachkommissionen oder direkt über folgenden Code:
AG / CS
FRAGEN AN EIN NEUES MITGLIED
Mitglieder antreibt und vor allem, wo
ich mich selbst einbringen kann.
Pierre Manière
Warum sind Sie Mitglied im Jungen
Wirtschaftsrat?
Insbesondere das Kennenlernen und
der Austausch mit außergewöhnlichen
Gästen und Mitgliedern haben mich
dazu bewegt. Ich wollte erfahren, was
der Wirtschaftsrat macht, was seine
Welche inhaltlichen Themen möchten
Sie weiter voranbringen?
Als Franzose und Amerikaner, als
Unternehmensberater und IT-Unternehmer sind mir die Themen Internationalisierung und digitaler Wandel
besonders wichtig. Wie kann Hamburg
Fachkräfte aus aller Welt besser an die
Elbe holen und integrieren? Wie viel
politische Entscheidungsmacht sollten
Ausländer haben, die lange in Deutschland leben und Steuern zahlen? Das
sind Fragen, die mich beschäftigen.
Ganz akut treibt mich durch meine
Neugründung Skybus.io das Thema
Digitalisierung in der Industrie an. Wie
schaffen wir es, die um sich greifende
globale Digitalisierung auch in der
deutschen Industrie erfolgreich mitzugestalten?
Wie bewerten Sie die Gemeinschaft der
Mitglieder untereinander?
Unter uns: viel besser als ich dachte!
Ich wurde herzlich aufgenommen wie
selten. Von der ersten Veranstaltung
an konnte ich sehr rege Gespräche
führen. Schon an dieser Stelle vielen
Dank dafür. Ich freue mich auf die
nächsten Events. Wer sich für die Themen Internationalisierung, IT, Industrie
4.0, Gründung und Finanzierung interessiert, der kann mich gern direkt
ansprechen.
Die Fragen stellte Tim Albrecht
51
Golfturnier
Golfspiel um den
„Ernst-Werdermann-Wanderpokal“ 2015
Das Siegerfoto:
Die Preisträger des
diesjährigen Golfturniers
Montagmittag in Hamburg. Die
Spannung steigt. Auf den Abschlägen trifft man seine Mitbewerber,
man macht sich bekannt und
tauscht erste wichtige Informationen aus: Oft geht es um die erduldeten Ärgernisse einer stockenden
Anfahrt durch Baustellenstaus,
oder aber die Erinnerungen an das
letztjährige Turnier im Club Hamburg-Walddörfer, oder um den
Platz Wendlohe, den man wie seine Westentasche kennt oder überhaupt nicht.
52
Sven Witschel, Pierre Barckhan und
Carl-Heinz Klimmer
Punkt 12.00 Uhr geht es für die Damen
und Herren von allen 18 Abschlägen
(Kanonenstart) los. Und schon ist man
mitten in der jährlichen sportlichen Veranstaltung des Wirtschaftsrates, dem
Golfturnier über 18 Löcher nach Stableford, das Dr. Ernst Werdermann vor
Jahrzehnten einführte.
Fast 70 Teilnehmer (50 Mitglieder /
12 Gäste) – sowie sieben Golfneulinge
(Schnupperer) – aus den Landesverbänden Hamburg und Schleswig-Holstein
des Wirtschaftsrates treffen sich, um
außerhalb der Büros ihrer golferischen
Leidenschaft zu frönen. Dass dabei
Gespräche um Wirtschaft, Banken,
Politik und Finanzen geführt werden,
ist ebenso selbstverständlich wie das
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Bernhard Jüngst nimmt Maß
für den perfekten Putt
sportliche Können, das auf den Fairways
und Grüns unter Beweis zu stellen ist.
Beides ist an diesem Montag möglich:
Golf und Gespräche. Der Traum von
einer guten Runde, dem Pokalsieg und
dem tosenden Beifall bei der Siegerehrung ist ja zunächst für jeden Golfer
normal. Doch Golf ist nichts für Träumer. Die harte Realität dieses im Grunde schönen Sports birgt große Risiken:
Verunglückte Schläge rauben schneller
als gewünscht die gute Stimmung. Das
ist auf der sportlich gepflegten Wendloher Anlage im nordwestlichen Teil
Schnelsens an diesem besagten Montag nicht anders. Aber, bei diesem Spiel
geht es nicht um eine Golfmeisterschaft, wichtig sind der Spaß und die
Andreas Wulff beim Schlag
vom Fairway; im Hintergrund
Jens Grützmacher (links)
und Bernd Vögele
Carl-Thomas Epping, Gewinner des
„Ernst-Werdermann-Wanderpokals“ 2015
Die Teilnehmer des Schnupperkurses
Ehrhard J. Heine beim Rettungsschlag
aus dem Grünbunker
Jens Mattern, 1. Netto Gruppe C und
Hauke Harders, Landesgeschäftsführer
Wirtschaftsrat Hamburg
Geselligkeit. Die ergibt sich durch Gespräche in den Spielpausen, an der Halfwaystation, während der Wartezeiten
an der Teebox oder eben auch nach
Spielende in der Garderobe.
Der „Stadtclub“ Hamburg-Wendlohe feierte im letzten Jahr sein 50jähriges Bestehen. Die Anlage wurde im
Laufe der Jahre auf 27 Löcher (dreimal
neun Löcher) ausgebaut und in den Jahren 2006 bis 2007 komplett renoviert.
Alle Platzteile A, B und C sind gleichwertig und bilden landschaftlich wie
architektonisch eine harmonische Einheit. Zahlreiche Wasserhindernisse entwickeln sich für den Golfer zu echten
Hürden, sind aber andererseits paradiesische Elemente für Fauna und Flora.
Großzügige und interessant ondulierte
Grüns verteidigt durch gut platzierte
Bunker erfordern golferisches Geschick,
die Großzügigkeit des Platzlayoutes
spricht Spielerinnen und Spieler gleichermaßen an. Der Pflegezustand ist,
wie bei einer Meisterschaftsanlage
nicht anders zu erwarten, auf höchstem
Niveau.
Das gefällige Clubhaus mit seiner
großzügigen Lounge sowie der angrenzenden Terrasse direkt am Schlussgrün
des B-Courses ist für den obligatorischen „Drink-nach-der-Runde“ in Perfektion kaum zu überbieten.
Die ausgezeichnete gastronomische
Versorgung durch das Ehepaar Yvonne
und Klaus Lippl-Olsson – Yvonne für den
Service, Klaus für die Küche – läst auch
an diesem Tage nichts zu wünschen
übrig. Das gilt für die Halfwaystationen
genauso wie für das zur Veranstaltung
passende 3-Gänge-Menü: RinderfiletCarpaccio, gefüllte Wachtel auf Spargelrisotto und lauwarme Schokoladentarte. Alles wurde von Marcella Altersberger sorgfältig ausgewählt und war,
wie man so sagt, auf den Punkt. Die Servicepausen untermalt der bekannte
Saxophonist Prince Alec mit angenehmer JazzLounge-Music.
Die sportlichen und gesellschaftlichen Höhepunkte des Tage fasste
Geschäftsführer Hauke Harders in der
Siegerehrung zusammen: Sieger des
Wanderpokals 2015 wurde mit 42 Sta-
53
Golfturnier
Wir danken allen Sponsoren
blefordpunkten Carl-Thomas Epping
(Wentorf). Klasse B gewann Martina
Heinsen (Green Eagle) mit 37 Punkten.
Der Sieg in Klasse C ging an Jens
Mattern (Gut Waldhof) mit 38 Punkten.
Die Bruttowertung gewann Ulf-Dieter
Brandt (27 Pkte) vom Golfclub Aukrug.
Bei den „Schnupperern“, um die sich der
Pro Fred Hoffmann kümmerte, konnte
sich im Putt-Wettbewerb Marius
Schmidt durchsetzen.
Harders bedankte sich bei den Sponsoren, die dieses Turnier mit Preisen
unterstützten: Ameron Hotel Speicherstadt Hamburg, Fürst Bismarck/ Nestlé
Waters, Byntze Bar, Commerzbank AG,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Foodist GmbH,
Golf-Club Hamburg Wendlohe e.V., Golf
Lounge GmbH, PricewaterhouseCoopers
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steigenberger Hotel Hamburg.
EJH
EIN NEUES MITGLIED STELLT SICH VOR
TRANSAKTIONS- UND
RESTRUKTURIERUNGSBERATUNG
Dennis Becher
Geschäftsführer und Partner der
AURICON Consulting GmbH
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft AURICON ist seit
Mitte des Jahres Mitglied im Wirtschaftsrat Deutschland. AURICON berät
mittelständische Unternehmen, Konzerne und Beteiligungsunternehmen
bei Transaktionen, Restrukturierungen
und allen CFO-nahen Herausforderungen als professioneller und unabhängiger Partner.
AURICON bietet seinen Kunden im
Bereich Transactions maßgeschneiderte Lösungen bei Unternehmenskäufen
und -verkäufen – ob punktuell mit Due
Diligence-Leistungen und Unternehmensbewertungen oder während des
gesamten M&A-Prozesses. Die Berater
setzen auf langjährige Erfahrung, das
enge Zusammenspiel der am Transaktionsprozess beteiligten Personen und
54
einen pragmatischen, aber immer gewissenhaften Ansatz.
Im Bereich Restructuring unterstützt AURICON Unternehmen bei Reorganisations- und Effizienzsteigerungsvorhaben sowie bei der Erstellung von
Sanierungskonzepten, wenn sie in eine
Schieflage geraten sind. Bei der Definition und Umsetzung von leistungs- und
finanzwirtschaftlichen Maßnahmen
kann auf eine professionelle Projektmanagement-Software zurückgegriffen
werden.
Zu den CFO-nahen Leistungen im Bereich Advisory zählen vor allem Working
Capital Management, Unternehmensund Liquiditätsplanung sowie Controlling-/Reporting-Optimierung.
Zum Kundenkreis zählen Familienunternehmen, Konzerne, Beteiligungsunternehmen und auch Start-ups.
Neben den Schwerpunktbranchen Automotive und Maschinen- und Anlagenbau/Industriegüter berät AURICON
praktisch in allen Branchen wie zum
Beispiel Pharma, Handel, Bauwirtschaft
und Dienstleistungen.
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
Diplom-Wirtschaftsjurist Dennis Becher
(34) ist neben Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Markus Kurzhals (45) und
Diplom-Wirtschaftsingenieur Dominic
Höffgen (33) Gründungspartner von
AURICON. Zuvor war er wie seine Partnerkollegen bei KPMG und BakerTilly
Roelfs (früher RölfsPartner) tätig. Insgesamt 16 Berater bilden eine eingespielte, schlagkräftige Mannschaft und
arbeiten an den beiden Standorten in
Hamburg und Düsseldorf. Sehr häufig
erarbeiten sie die Lösungen „hands-on“
gemeinsam mit ihren Kunden vor Ort
und unterstützen auch in der Umsetzungsphase.
„Der Wirtschaftsrat ist als Think
Tank und Netzwerk eine spannende
Plattform. Wir möchten gerne unsere
Erfahrungen einbringen, aber auch
über den Tellerrand schauen – deshalb
haben wir uns für eine Mitgliedschaft
entschieden“, freut sich Dennis Becher
auf das Engagement insbesondere in
den Bereichen Internet und Digitale
Wirtschaft, Medien sowie Familienunternehmen und Mittelstand.
Neues aus dem Landesverband
Die Landesgeschäftsstelle stellt sich vor
Der Landesverband Hamburg ist mit
UNSER TEAM
seinen rund 1.000 Mitgliedern und
seinen zahlreichen Veranstaltungen
pro Jahr der viertgrößte Landesverband des Wirtschaftsrates.
Für die Organisation der verschiedenen
Veranstaltungsformate, der Kommunikation mit den Mitgliedern und der
Unterstützung der inhaltlich arbeitenden
Fachkommissionen, arbeitet ein 5-köpfiges Team im Hintergrund.
In den Colonnaden 25 steht den Mitgliedern die Tür jederzeit für ein Gespräch
und einen frischen Kaffee offen – wir
freuen uns über Ihren Besuch!
WUSSTEN SIE SCHON…?
… dass Sie auf der Homepage hamburg.wirtschaftsrat.de jederzeit sämtliche Berichte von Veranstaltungen, Presseechos und Positionspapiere, sowie das
Mitgliedermagazin in digitaler Form
downloaden können?
… dass Sie in der „VIP-Lounge“ u.a. Ihre
Anmeldungen einsehen und Themenschwerpunkte anpassen können?
… dass Sie sich über den Link in der Einladungs-Email mit nur vier Klicks zu
unseren Veranstaltungen an- und auch
abmelden können?
Hauke Harders, Landesgeschäftsführer
Herr Harders leitet die Geschäftsstelle und ist u.a.
zuständig für die Betreuung der Firmenmitglieder, die
Unterstützung des Landesvorstandes, die Kommunikation mit der Bundesgeschäftsstelle und die Mitgliedergewinnung.
Christian Ströder, Referent für Wirtschaftspolitik
Herr Ströder betreut die inhaltlichen Bereiche. Dazu
gehören bspw. das Mitgliedermagazin und die Fachkommissionen. Außerdem verfasst er Pressemitteilungen sowie Veranstaltungsberichte und arbeitet eng mit
der Pressestelle in Berlin zusammen.
Marcella Altersberger, Assistentin
Frau Altersberger organisiert die Mitgliedergewinnung
und koordiniert die Bevollmächtigten. Dazu gehören
thematische Kampagnen und Veranstaltungs-Nachbereitung. Außerdem unterstützt sie den Jungen Wirtschaftsrat in allen organisatorischen Dingen.
Ursula Magnußen, Aushilfe
Frau Magnußen ist häufig Ihr erster Anlaufpunkt bei der
Begrüßung auf Veranstaltungen. Außerdem bereitet Sie
Geburtstags- und Jubiläumsanschreiben vor und empfängt Telefongespräche.
Anna Geyer, Studentische Aushilfe
Frau Geyer unterstützt Herrn Ströder bei der Ausarbeitung und Recherche von Inhalten. Besonders die Zuarbeit für die Landesfachkommissionen steht hier im Mittelpunkt.
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Sie die Entscheider in Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft in Hamburg und
Schleswig-Holstein.
Infos unter: [email protected]
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Neues aus dem Landesverband
WIR BEGRÜSSEN ALS NEUE MITGLIEDER IN DEN
LANDESVERBÄNDEN HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN
LANDESVERBAND HAMBURG
David Anschütz
Bucerius Law School gGmbH
Unternehmerinitiative
Dr. Albrecht von Arnswaldt
Spudy Invest GmbH
Dario Koch
MARSH GmbH
Jan Riedel
Converate Consulting Group GmbH
Axel Kukuk
MOTOROLA SOLUTIONS
Germany GmbH
Matthias Schramm
MARSH GmbH
Lena Litzkow
Spudy Invest GmbH
Hermann Stahmer
HEK Hanseatische Krankenkasse
Claudius Finkbeiner
Rechtsanwaltskanzlei Finkbeiner
Dr. Bernd Uwe Stucken
Pinsent Masons LLP
Kim Sarah Mackelsen
DONNER & REUSCHEL
TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG Dr. Christoph Vogel
Vestas Deutschland GmbH
Irina Mewes
Urs Artur Waschkeit
Spudy Invest GmbH
BNP Paribas Niederlassung Deutschland
Peter Meyer
Florian Wegner
Sparkasse Harburg Buxtehude
NORD EVENT GmbH
Raphael Neuburg
Adrian Willig
Roland Berger Strategy
Institut für Wärme und Oeltechnik e.V.
Consultants GmbH
Thies G. J. Goldberg
Goldberg Consulting GmbH
Olaf Ohlsen
CDU Landesverband Hamburg
Christoph Ziebell
NORD EVENT GmbH
Katerina Gortchinskaia
KG³ Immobilien- und Kapitalvermittlung
Torsten Peters
FaroVision GmbH
Dirk Ziemer
DONNER & REUSCHEL AG
Thomas Gruber
Wer liefert was? GmbH
Dennis Preuß
Vestas Deutschland GmbH
Ulrik Zornow
BearingPoint GmbH
Axel Jenke
HEK Hanseatische Krankenkasse
Mohammad Ali Rahimi
Seamless Interaction GmbH & Co. KG
Torsten Kafka
HEK Hanseatische Krankenkasse
Andreas Reinert
HEK Hanseatische Krankenkasse
LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Kassian Goukassian
Geschäftsführender Gesellschafter
falkmedia GmbH & Co. KG
Kiel
Dr. Michaela Barlach
Spudy Invest GmbH
Christina Block
Eugen Block Holding GmbH
Antonio do Carmo
Sparkasse Harburg Buxtehude
Holger Ehses
HanseMerkur Krankenversicherung AG
Peter Becker
Geschäftsführer
Messe Husum & Congress GmbH & Co. KG
Husum
Magnus von Buchwaldt
Partner / Steuerberater
Emde & Partner
Kiel
Karl Detlef
Geschäftsführender Gesellschafter
Fehmarn Netz OHG
Dänschendorf (Fehmarn)
Barbara Eschke
Worlée Chemie GmbH
Lauenburg
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Jan Martin Hansen
Geschäftsführender Gesellschafter
Bürgerwindpark Braderup
GmbH & Co. KG
Braderup
Karin Helmer
Geschäftsführerin
Evangelische Stadtmission Kiel gGmbH
Kiel
Dr. Sabine Sütterlin-Waack MdB
Rechtsanwältin
Mitglied des Deutschen Bundestags
Lürschau
Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
GreenTEC Campus GmbH
Enge-Sande
Initiative Ruhestandsplanung
c/o Focus Matters UG
Witzhave
Marten Jensen
Geschäftsführender Gesellschafter
GreenTEC Campus GmbH
Enge-Sande
Olaf Neuenfeldt
Co-Gründer
Initiative Ruhestandsplanung
c/o Focus Matters UG
Witzhave
Tobias Phleps
Geschäftsführer
Brand Union Germany GmbH
Hamburg
NACHRUFE
PROF. DR. KLAUS BRUNNSTEIN
Die Kommission „Internet und Digitale Wirtschaft“ des Wirtschaftsrats
trauert um ihr langjähriges Mitglied
Prof. Dr. Klaus Brunnstein, der am 19.
Mai 2015 kurz vor seinem 78. Geburtstag in Hamburg gestorben ist.
OVE FRANZ
Der Wirtschaftsrat trauert um sein
langjähriges Mitglied Ove Franz.
DR.-ING. MANFRED HERMANN
In memoriam:
Dr.-Ing. Manfred Hermann
Wenn früher ein hochkarätiger Referent zu Themen aus Wirtschaft 0der
Politik vor den Mitgliedern des Wirtschaftsrates gesprochen hatte, blieb
den Abwesenden als Informationsquelle nur der im Nachhinein erstellte Bericht im Mitgliedermagazin. Dieses Mitteilungsblatt war die Idee von
Dr.-Ing. Manfred Hermann.
Er hat mehrfach über IT-Sicherheit,
die Gefahren des Cybercrime, Computerviren und die Beherrschbarkeit
moderner Datenverarbeitung referiert. An den intensiven Diskussionen
innerhalb der Arbeitsgruppe über die
wachsende interne und externe Gefährdung von Kommunikationssystemen und den Datenschutz hat sich
Prof. Brunnstein regelmäßig lebhaft
beteiligt und dabei seine große Erfahrung eingebracht, die er als Mitglied
der Gründungskommission des Studiengangs Informatik an der Universität Hamburg und als Professor für
Anwendungen dieses Wissenschaftszweiges seit 1973 bis zu seiner Emeritierung gesammelt hatte.
Ove Franz verband in seinem Leben
berufliche und politische Erfahrungen
wie nur wenige Persönlichkeiten.
Schon in jungen Jahren engagierte er
sich in der Politik und wurde stellvertretender Landesvorsitzender und
stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bürgerschaft.
Im Berufsleben erreichte er die
Position des persönlich haftenden
Gesellschafters einer Privatbank. In
der Haushaltspolitik war sein Hauptanliegen ein sorgfältiger Umgang mit
den Staatsfinanzen, was ihm über die
Parteigrenzen hinweg hohe Anerkennung einbrachte. Seine Leidenschaft
in der Wirtschaftspolitik war der
Hafen, gekrönt wurde dieses Engagement durch die Verleihung der Ehrenpräsidentschaft im Hafen-Klub.
Ove Franz verstarb im Alter von 79
Jahren am 12.05.2015.
Der Initiator und langjährige Autor
unseres Magazins ist nach kurzer
Krankheit Anfang Mai im Alter von 88
Jahren verstorben. Mit ihm verlieren
wir einen ausgewiesenen Kenner der
norddeutschen Wirtschaft, der über
Jahrzehnte unser Magazin prägte.
Mit Leidenschaft, Konsequenz und
Überzeugung fand er immer das richtige Maß bei der Berichterstattung,
und selbst im hohen Alter erlangte er
noch alle erforderlichen Kenntnisse
der segensreichen Computer- und
Informationstechnologie für seine
Aufgaben. Lebenserfahren und kenntnisreich wurde er von seinen Gesprächspartnern hoch geschätzt, sein
pointierter Schreibstil brachte jedes
Thema schnell und genau auf den
Punkt. Als ehrenamtlicher Mitstreiter
war er ein hoch geachteter und zuverlässiger Team Player für den Redaktionsstab wie auch für die Mitarbeiter
in der Geschäftsstelle.
Nach seiner Pensionierung als
Bauingenieur stellte Dr.-Ing. Manfred
Hermann sich vor gut 20 Jahren einer
völlig neuen Aufgabe. Zu der Zeit war
lediglich ein einfaches drahtgeheftetes, einfarbig hektographiertes Mitteilungsblatt die Informationsquelle
über das Unternehmer-Verbandsgeschehen, aber das reichte irgendwann
den Ansprüchen nicht mehr. Inhaltlich
stimmte alles, nur die Form nicht. Das
sollte sich ändern. Mit Dr.-Ing. Manfred Hermann fand der frühere Geschäftsführer, Dr. Ernst Werdermann,
den Richtigen: Der frischgebackene
Pensionär Dr.-Ing. Manfred Hermann
machte sich als 67-Jähriger im Anschluss an seine berufliche Laufbahn
bei der Hochtief AG an die Entwicklung des Mitgliedermagazins, wie es
in seiner jetzigen Form und Erscheinungsweise unseren heutigen Ansprüchen entspricht.
Im Juli hätte Hermann seinen 89.
Geburtstag gefeiert. Eine kurze Krankheit Ende April hat das leider verhindert. Unsere Mitglieder werden sich
stets dankbar an ihn erinnern.
57
Neues aus dem Landesverband
Der neue Vorstand (v.l.): Gunther Bonz, Dieter Becken, Katharina Wolff, Gunnar Uldall, Christina Block, Ulf Gehrckens, Florian Eilken
und Reinhold von Eben-Worlée (nicht auf dem Foto: Pieter Wasmuth)
Mitgliederversammlung:
Gunnar Uldall zum neuen
Landesvorsitzenden gewählt
Der Wirtschaftsrat Hamburg hat einen neuen Landesvorstand: Auf
der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2015 wurde
Gunnar Uldall, ehemaliger Senator für Wirtschaft und Arbeit, mit überwältigender Mehrheit zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Einen
Gegenkandidaten gab es nicht. Zusammen mit acht weiteren Vorstandsmitgliedern lenkt er ab sofort die Geschicke des Landesverbandes.
Hoch über den Dächern Hamburgs, im
23. Stock des EMPORIO Towers, ließ der
Generalsekretär des Wirtschaftsrates
der CDU e.V., Wolfgang Steiger, es
sich nicht nehmen, die Mitglieder des
Landesverbandes zu begrüßen und in
die Versammlung einzuführen. Indem
er an den WM-Erfolg der deutschen
Fußballnationalmannschaft vor rund
einem Jahr in Brasilien erinnerte, machte er deutlich, worauf es für den Landesverband Hamburg und seinen neu
gewählten Vorstand nun ankommt:
„Die anderen Mannschaften hatten
die großen internationalen Stars wie
Messi, Ronaldo und Co., die für sich gesehen, alle hervorragende Einzelspieler
sind. Die deutsche Mannschaft hat den
Titel aber gerade deswegen geholt, weil
sie nicht auf Individualisten gesetzt hat.
Die einzelnen Spieler sind als geschlossenes Team aufgetreten und während
des Turniers immer enger zusammengewachsen.“
Mit dem großen Vertrauen, das die
Mitgliederversammlung dem Wirtschaftsfachmann Gunnar Uldall durch
ihr eindeutiges Votum aussprach, kann
58
der Landesvorsitzende – oder, um im
Fußballjargon zu bleiben – „Spielführer“ des Wirtschaftsrates Hamburg seine neue Aufgabe gestärkt angehen. Als
weitere Mannschaftskollegen wurden
in den Vorstand gewählt:
■ Dieter Becken, Inhaber und
Geschäftsführer / BECKEN Holding
■ Christina Block, Beirat und
Aufsichtsrat / Grand Elyseé
■ Gunther Bonz, Generalbevollmächtigter / EUROGATE GmbH & Co.
KGaA KG
■ Florian Eilken, Head of QCM FAL &
Flightline / Airbus Operations GmbH
■ Ulf Gehrckens, Senior Vice President
Corporate Energy Affairs /
Aurubis AG
■ Reinhold von Eben-Worlée,
Geschäftsführender Gesellschafter/
Worlée-Chemie GmbH
■ Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter / Vattenfall GmbH
■ Katharina Wolff, Geschäftsführerin/
Premium Consultants-Wolff GmbH
In seiner Funktion als Landesgeschäftsführer gehört dem Landesvorstand
Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015
außerdem Hauke Harders an. Tim
Albrecht, seinerseits Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates in
Hamburg, ist als Gast im Landesvorstand vertreten. Schließlich gehört
Gunnar Uldall kraft seines Amtes auch
dem Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. an.
„Mit viel Enthusiasmus und großer
Motivation gehe ich die neue Herausforderung an“, sagte Uldall nach seiner
Wahl. Die Politik in Hamburg brauche
die Expertise der Unternehmerschaft
dringender denn je. Die Elbvertiefung,
die Bewerbung um die Olympischen
Spiele, das Transatlantische Freihandelskommen TTIP und die Erbschaftsteuerreform seien einige der wichtigsten Themen auf seiner Agenda, so der
Landesvorsitzende weiter.
Pünktlich zum Schluss der Mitgliederversammlung klarte der Himmel an
einem ansonsten verregneten Tag auf
und bot den Teilnehmern – fast schon
sinnbildlich – einen klaren und weiten
Blick über Hamburg. Beim anschließenden Imbiss wurden die Wahlergebnisse
heiß diskutiert.
CS
Der neue „Spielführer“ des Wirtschaftsrates Hamburg: Gunnar Uldall
Vorschau Landesverband Hamburg
V E R A N S TA LT U N G S V O R S C H A U
BUNDESWEIT
03./04. September 2015
Norddeutscher Wirtschaftstag
2015 in Lübeck
VERANSTALTUNGEN
03./04. September 2015
Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 in Lübeck
u.a. mit Prof. Dr. Johanna Wanka
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Veranstaltungsort: Kongresshalle Lübeck
14. September 2015
Abendveranstaltung
mit Günther Oettinger
EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft
Foto: Europäische Kommission
29. September 2015
Abendveranstaltung
mit Stanislaw Tillich
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Foto: Sächsische Staatskanzlei / Jürgen Jeibmann
Prof. Dr. Johanna Wanka
Bundesministerin für Bildung
und Forschung
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler
08. Oktober 2015
Abendveranstaltung
mit Dr. Bernd Kundrun
ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gruner + Jahr AG
zum Thema „Von Startups und sozialem Engagement –
ein Leben nach dem Top Management“
04. November 2015
Abendveranstaltung
mit Daniela Weber-Rey
Chief Governance Officer/Deputy Global Head
Compliance, Deutsche Bank AG
zum Thema „Compliance“
Foto: Deutsche Bank AG
Der Veranstaltungsort:
Die Musik- und Kongresshalle
Lübeck
Foto: MUK
Nachlese
„Wenn das
Straßenverkehrsgesetz
so kompliziert wäre
wie das Steuergesetz,
würde niemand mehr
Auto fahren. “
Thomas Pfeiffer
Präsident des Sächsischen
Finanzgerichtes
12. November 2015
Abendveranstaltung
mit Matthias Boxberger
Vorstandsvorsitzender der HanseWerk AG
zum Thema „Die norddeutsche Energiewende 4.0 –
Pilot und Schaufenster für Deutschland?“
Foto: HanseWerk AG
26. November 2015
Mittagsveranstaltung
mit Annegret Kramp-Karrenbauer
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Foto: Staatskanzlei des Saarlandes
02. Dezember 2015
Abendveranstaltung
mit Fred van Beers
CEO, Blohm + Voss Shipyards GmbH
Foto: Blohm + Voss
POLITISCHES FRÜHSTÜCK
01. September 2015
POLITISCHES FRÜHSTÜCK
mit Prof. Dr.-Ing. Ulrich Malchow
Professor Nautik & Seeverkehr, Hochschule Bremen
zum Thema „Mega-Containerschiffe: Sinn oder Unsinn?“
Foto: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Malchow
Änderungen vorbehalten
59
PR-Bericht
60
44
Landesverband Schleswig-Holstein
Hamburg | Ausgabe
Juni 2015September 2014
Landesverband
| Ausgabe
Landesverband Schleswig-Holstein
Wirtschaftspolitischer Nachholbedarf
im Bund und im Land
Reimer Tewes
Landesvorsitzender Schleswig-Holstein
N
och gut knapp ein Jahr bleiben
den Regierungen im Bund und
im Land Schleswig-Holstein übrig, um
erfolgreiche Politik zu machen, bevor
dann wieder der Wahlkampfmodus
einsetzt. Bisher sind die Ergebnisse aus
der Sicht der Wirtschaft überhaupt
nicht erquicklich.
Dabei wurde auf der Ebene des Bundes
immerhin Potential erarbeitet, weshalb das Beste vielleicht noch kommen
mag. Jedenfalls hat Finanzminister Dr.
Wolfgang Schäuble nach der ersten
schwarzen Null im Bundeshaushalt seit
Finanzminister Franz Joseph Strauß
erhebliche Überschüsse zu verkünden.
Damit wird der Weg frei für eine Milderung der kalten Progression, obgleich
die vorgeschlagenen 1,5 Milliarden Euro
eher symbolisch erscheinen – aber
immerhin. Zudem werden Spielräume
für Infrastrukturinvestitionen erkennbar, die mit Blick auf die Zukunftsfähig-
keit nicht nur dringend benötigt werden, sondern der Binnenkonjunktur
und der Stimmung weiteren Auftrieb
geben dürften. Zugleich sinkt der Druck
für eine steuerlich getriebene Regelung
bei der Erbschaftsteuer für Familienunternehmen. Die dazu jetzt diskutierten Varianten tragen jedenfalls mehr
Probleme als Nutzen in sich und erscheinen zudem erneut nicht verfassungsfest. An dieser Stelle ist höchste
Sensibilität und politische Verantwortung gefragt, wenn Deutschland nicht
das Pferd zum Lahmen bringen möchte, auf dem es so erfolgreich reitet.
Im Land Schleswig-Holstein scheinen
die Perspektiven für das letzte Jahr
dagegen eher trübe. Die Landesregierung hat den aus der Sicht der Wirtschaft recht unangenehmen Koalitionsvertrag weitgehend abgearbeitet
und aufgrund der großen unverhofften
Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden
Euro kaum haushaltspolitische Rücksichten nehmen müssen. Trotzdem hat
man im Schlüsselbereich der Verkehrsinfrastruktur bislang keine erkennbaren Fortschritte gemacht, sondern
allenfalls erfolgreich Krisenmanagement betrieben. Im Schulbereich hat
man dagegen das ganze System an
allen Schrauben zugleich verändert,
nachdem zuvor schon eine Reform die
andere jagte. Der absehbare Vertrauensverlust wird selbst durch ein erfolgreiches Krisenmanagement nicht aufzuhalten sein. Die nachgerückte Schulministerin scheint nach sieben Mona-
ten jedenfalls noch kein Einsehen zu
haben. Der rasch steigenden Herausforderungen durch die Flüchtlingszuströme verlangt nach einem übergeordneten Krisenmanagement, wobei
der gesetzliche Mindestlohn von 8,50
Euro die Integration dieser Menschen
jedenfalls deutlich erschweren dürfte.
Wenn die Landesregierung angesichts
dessen nun die Schuldenbremse
lockern möchte, um den Eltern im
Wahljahr das dritte Kindergartenjahr
schenken zu können, dann sind anstelle von Hoffnung auf wirtschaftspolitisch motivierende Impulse für Schleswig-Holstein wohl eher sehr ernsthafte Zweifel an der Regierungsfähigkeit
angebracht.
Vor diesem Hintergrund können wir
beiden Regierungen nur empfehlen, die
notwendigen Infrastrukturinvestitionen jetzt mit aller Macht voranzutreiben, solange das Zeitfenster mit
niedrigen Zinsen und einer guten Konjunktur noch offen ist. Unser Land
Schleswig-Holstein verzeichnet eine
historisch niedrige Investitionsquote,
und unsere Bundesregierung hat den
sozialpolitischen Ausgaben den Vorrang gegeben. Hier ist noch erheblicher
Nachholbedarf!
Ausgabe Juni 2015 | Landesverband Schleswig-Holstein
61
Veranstaltung der Sektion Neumünster
Auswirkungen des
gesetzlichen Mindestlohns
in Schleswig-Holstein
Der gesetzliche Mindestlohn betrifft
Schleswig-Holstein insgesamt überdurchschnittlich.
Jedenfalls stellt Prof. Dr. Annekatrin
Niebuhr vom Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung IAB Kiel bei der
Podiumsdiskussion der Sektion Neumünster des Wirtschaftsrates der CDU
e.V. aus wissenschaftlicher Sicht klar:
Erstens zeige Schleswig-Holstein nach
den ostdeutschen Ländern mit 7,2 Prozent den höchsten Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die monatlich weniger als
1.400 Euro Bruttoarbeitsentgelt erhalten. In diesem Sinne besonders gefordert seien in Schleswig-Holstein das
Hotel- und Gaststättengewerbe sowie
die Land- und Forstwirtschaft, wo zwei
von sieben bzw. jeder vierte Vollzeitbeschäftigte diese Grenze nicht überschreitet. Überwiegend handelt es sich
um Menschen ohne Berufsabschluß.
Zweitens weise die geringfügige Be-
62
schäftigung in Schleswig-Holstein nach
Rheinland-Pfalz das höchste Gewicht
gemessen an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf. So komme im Hotel- und Gastgewerbe und
im Wohn- und Grundstückswesen auf
jeden sozialversicherungspflichtigen
durchschnittlich wenigstens ein geringfügig Beschäftigter. Insofern wirke
sich der Mindestlohn von 8,50 Euro in
Schleswig-Holstein nicht nur überdurchschnittlich aus, sondern er treffe
zudem bedeutende Dienstleistungsbranchen.
Prof. Dr. Niebuhr stellt allerdings
auch fest, daß die aktuellen Beschäftigungsdaten gut drei Monate nach der
Einführung des Mindestlohnes bislang
unauffällig erscheinen. Auch wenn der
Rückgang der geringfügigen Beschäftigung seit Jahresbeginn schon auf
Veränderungen hindeute, könnten fundierte empirische Analysen zu den Auswirkungen des Mindestlohns nicht vor
Mitte 2016 erwartet werden. Allerdings
zeigten frühere empirische Untersu-
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr:
„Der gesetzliche Mindestlohn betrifft
Schleswig-Holstein insgesamt überdurchschnittlich, wobei sich die Herausforderungen stark bei bestimmten Branchen
konzentrieren.“
chungen aus Frankreich, daß dort die
gemessen am Durchschnittslohn relativ hohen gesetzlichen Mindestlöhne
negative Auswirkungen auf die Beschäftigung insbesondere jüngerer Arbeitskräfte hatten, während bei den in
der Höhe moderaten und differenzierten Mindestlöhnen in Großbritannien
keine substantiellen Effekte auf die Beschäftigung festgestellt worden seien.
Thomas Krotz bringt die bisher erkennbaren Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns für die Kieler FunkTaxi-Zentrale eG auf eine einfache Formel: 15 Prozent weniger Unternehmen,
15 Prozent weniger Taxen und 15 Prozent
REGIONALE UNTERSCHIEDE
Vollbeschäftigte mit monatlichem Bruttoarbeitsentgelt bis 1.400 Euro
nach Bundesländern 2013 (Anteil in %)
Thomas Krotz
Vorstand Kieler Funk Taxi-Zentrale e.V.:
„Das Mindestlohngesetz heißt für uns
ganz konkret: 15 Prozent weniger Taxen,
15 Prozent weniger Beschäftigte und 15
Prozent weniger Unternehmer.“
Daten: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (o. Auszubildende) am Arbeitsort
Stichtag: 31.12.2013 – Daten vor der Revision
weniger Beschäftigte im Taxigewerbe.
In der Folge würden sich nicht nur die
Wartezeiten für die Kunden verlängern,
sondern nachts auf dem Land werde es
werk- und sonntags zunehmend gar
keine Beförderungsangebote mehr geben. Die Branche, die über einen Verband mit 600 Taxiunternehmern und
2.000 Taxen in Schleswig-Holstein organisiert ist, habe zwar Tarifsteigerungen
von durchschnittlich circa 15 Prozent bis
18 Prozent bei den 16 kommunalen Verkehrsbehörden (bundesweit 806) erreichen können, aber zum einen deckten
diese Preissteigerungen nicht die
Kosten und Risiken der Dokumentationspflichten und zum anderen führten
Preissteigerungen notwendigerweise
zu einem Rückgang der Nachfrage.
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN WIRTSCHAFTSZWEIGEN
Vollbeschäftigte mit monatlichem Bruttoarbeitsentgelt bis 1.400 Euro
nach Wirtschaftsabschnitten in Schleswig-Holstein 2013 (Anteil in %)
Daten:
Anm.:
Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (o. Auszubildende) am Arbeitsort
Top 10 Branchen der meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sortiert
nach Anteil im Wirtschaftszweig
Stichtag: 31.12.2013 – Daten vor der Revision
Quelle: Beschäftigungsstatistik der BA und Berechnungen IAB
Paul Wehberg
Geschäftsführer A. Beig Druckerei &
Verlag GmbH & Co. KG:
„Entgegen dem populären Lippenbekenntnis der politischen Akteure, Pressevielfalt fördern und erhalten zu wollen,
wird der gesetzliche Mindestlohn Opfer
in den Reihen der unabhängigen
Zeitungen fordern.“
Paul Wehberg hat als Geschäftsführer der A. Beig Druckerei und Verlag
GmbH u.a. sechs eigene Tageszeitungen
in Schleswig-Holstein zu produzieren
und auszuliefern. Dafür beschäftigt der
Verlag nicht nur rund 120 Beschäftigte
in Voll- und Teilzeit, sondern daneben
ca. 1.000 geringfügig Beschäftigte, davon 750 Zeitungsausträger. Für diese
stiegen die unproduktiven Aufzeichnungs- und Kontrollkosten massiv, auch
würden Wege- und Arbeitszeitaufzeichnungen von den Austrägern vehement
abgelehnt. Im Ergebnis führe der staatliche Eingriff dazu, daß deutschlandweit bis zu 1,5 Millionen Haushalte,
vornehmlich in ländlichen und strukturschwachen Regionen, nicht mehr
kostendeckend mit ihrer Tageszeitung
beliefert werden können. Es droht folglich nicht nur dem Leser der Verlust der
unabhängigen und seriösen Quelle,
insbesondere für regionale und lokale
Informationen, sondern auch rund
15.000 Tageszeitungszustellern der Verlust des täglichen Zuverdienstes. Die
63
Veranstaltung der Sektion Neumünster
GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG
Relation sozialversicherungspflichtig zu geringfügig Beschäftigten im
Bundesländervergleich 2014
gesetzliche Übergangsfrist helfe hier
nur bedingt, da über Zweidrittel der
Zusteller die Kriterien nicht erfüllen.
Dies treffe die Tageszeitungsverlage in
einer Zeit, in der ihre Wertschöpfung im
Wettbewerb mit Google und anderen
digitalen Größen bereits unter sehr
großen Anpassungsdruck geraten sei.
Der gesetzliche Mindestlohn werde den
Strukturwandel der Branche jedenfalls
weiter beschleunigen und entsprechende Spuren bei der Beschäftigtenzahl hinterlassen.
Daten:
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (o. Auszubildende) sowie geringfügig
Beschäftigte am Arbeitsort
Stichtag: 30.06.2014 – Daten nach der Revision
GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG
Relation sozialversicherungspflichtig zu geringfügig Beschäftigten in
Schleswig-Holstein nach ausgewählten Wirtschaftszweigen 2014
Martin Aye
geschäftsführender Gesellschafter der
ASF Arbuma Service Factory GmbH:
„Ohne eine Indexierung europäischer
Ausschreibungen auf der Grundlage des
gesetzliches Mindestlohns stehen die
Großen unserer Branche vor Insolvenzrisiken.“
Martin Aye, geschäftsführender
Gesellschafter der Aye-Gruppe, der in
seinen Service- und Call Centern in
Schleswig-Holstein 1.000 Menschen beschäftigt, räumt ein, daß er bisher ein
Befürworter eines gesetzlichen Mindestlohns war, weil er gegenüber Anbietern aus den fünf neuen Beitrittsländern bei den europäischen Ausschreibungen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil auf diese Weise beseitigen konnte. Nun allerdings stehe sein
Unternehmen vor dem Problem, daß
die europäischen Ausschreibungsverträge in ihrer bis zu fünfjährigen Vertragslaufzeit keine nachträgliche Anpassung der Preise mehr erlaubten.
Damit stünde nicht nur seine Branche,
sondern wahrscheinlich auch andere
wie das Reinigungsgewerbe vor existentiellen Problemen. Verschärfend
wirkten die gestiegenen Vergütungsansprüche der übrigen Belegschaft, die
sich durch alle Gehaltsstufen ziehen
würde. Insofern warnt Aye eindringlich
vor einem politischen Überbietungs-
64
Daten:
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (o. Auszubildende) sowie geringfügig
Beschäftigte am Arbeitsor
Stichtag: 30.06.2014 – Daten nach der Revision
Quelle: Beschäftigungsstatistik der BA und Berechnungen IAB
wettbewerb um das höchste Mindestlohnversprechen im Wahlkampf. Der
Einsatz von Maschinen für Telefondienste sei schon jetzt deutlich im
Vormarsch, was im Ergebnis weniger
Service und weniger Beschäftigung
bedeute.
Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes
Nord Ost e.V., stellt klar, daß seine Branche mit 115.000 Beschäftigten in Schleswig-Holstein vor zwei Jahren bereits
einen tariflichen Mindestlohn von 8,50
Euro vereinbart habe. Die Branche stö-
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
re sich aktuell weniger an der Höhe des
Mindestlohns als vielmehr am bürokratischen Aufwand und der Aufzeichnungspflicht, die im Handel für geringfügig Beschäftigte gelte. Letztere führe
dazu, daß die Branche vorrangig im
Bereich der geringfügig Beschäftigten
Arbeitsplätze abbaue oder in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umwandle. Böckenholt schätzt,
daß seit Jahresbeginn bereits mehr als
2.500 Minijobs im schleswig-holsteinischen Einzelhandel abgebaut worden
sind. Außerdem seien großflächige An-
Dierk Böckenholt
Hauptgeschäftsführer Einzelhandelsverband Nord Ost e.V.: „Der Handel zahlt
schon länger Mindestlohn, muß aber
dennoch umfangreiche Umstellungen
vornehmen, um den veränderten
Vorgaben gerecht werden zu können.
Arbeitsplatzverluste sind in der Folge
unvermeidbar.“
passungen bei den Vergütungssystemen notwendig, weil einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld jetzt monatsscharf umgelegt werden müßten, um anrechenbar
zu sein. Dabei befinde sich der Handel
derzeit in einem heftigen Wettbewerb
mit online-Anbietern und durchlaufe
bereits einen für die Branche bislang
einzigartigen Strukturwandel. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
koste also durchaus Arbeitsplätze im
Handel in Schleswig-Holstein, obgleich
man bereits seit längerer Zeit selbst
für einfache Tätigkeiten Mindestlohnniveau vergüten würde und zudem
nicht für Schwarzarbeit bekannt geworden sei.
Axel Strehl
Präsident Deutscher Hotel- und Gaststättenverband SH e.V.: „Wenn die Politik
nicht schnell das Arbeitszeitgesetz lockert,
werden die Einschnitte in der Hotelund Gaststättenbranche sehr deutliche
Spuren hinterlassen.“
Axel Strehl, der als Präsident des
DEHOGA 2.000 von 5.000 Unternehmen mit im Tourismus 170.000 Be-
schäftigten in Schleswig-Holstein vertritt, sieht seine Branche noch deutlich
stärker als den Einzelhandel betroffen.
Neben den steigenden Lohnkosten und
den aufwendigen Dokumentationspflichten sei durch letztere das Arbeitszeitgesetz scharf geschaltet worden.
Der Tourismus sei aber ein Saisongeschäft, das über das Jahr und bei besonderen Anlässen hohe Flexibilität bei der
Einteilung der Arbeitszeiten erfordere.
Die Begrenzung auf eine durchschnittliche 40-Stunden-Woche und maximal
zehn Stunden pro Arbeitstag bedeute:
„Fleißig sein ist in Deutschland nicht
erlaubt“. In der Folge würden jetzt eine
Vielzahl von Saisonkräften und Hinzuverdienern ihre Arbeitsplätze verlieren,
aber auch Ganzjahresarbeitsplätze
dürften zurückgehen. Jedenfalls habe
es schon jetzt erste Betriebsaufgaben
gegeben. Und die übrigen müssen ihre
Preise neu kalkulieren.
Mark Helfrich MdB
„Eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes muß jetzt zügig diskutiert
werden.“
Mark Helfrich MdB, Mitglied für die
CDU im Ausschuß Arbeit und Soziales
des Deutschen Bundestages, stellt klar,
daß die Politik in Berlin bereits über
eine Vielzahl der branchenspezifischen
Schwierigkeiten bei der Umsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns im Bilde sei.
Eine Flexibilisierung beim Arbeitszeitengesetz müsse jetzt zügig diskutiert
werden.
Landesgeschäftsführer Dr. Bertram
Zitscher bittet aus der Sicht des Wirtschaftsrates darum, in der Debatte
auch an diejenigen zu denken, denen
als Zuwanderer oder Ungelernte zukünftig keine hinreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten mehr angeboten
werden können. Insbesondere angesichts der rasch wachsenden Heraus-
forderungen bei der Integration von
Zuwanderern programmiere ein überhöhter gesetzlicher Mindestlohn einen
sozialen Sprengsatz.
Sektionssprecher Neumünster Holger
Bajorat abschließend: „Fertiggerichte,
Callcentermaschinen, Selbstscannerkassen und lange Taxiwartezeiten: meine
Wunschwelt ist das jedenfalls nicht.“
Holger Bajorat, Sprecher der einladenden Sektion Neumünster des Wirtschaftsrates, merkt abschließend an,
daß diese ersten Befunde des gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein die Politik alarmieren sollten, ihre
Gesetze zum Mindestlohn und den
Arbeitszeiten rasch an die betriebliche
und gesellschaftliche Wirklichkeit anzupassen. Andernfalls müsse man damit
rechnen, daß der Konsument in Schleswig-Holstein sich sein Fertiggericht in
die Mikrowelle schiebe, vermehrt von
Callcentermaschinen anrufen lassen
müsse, auf eine regionale Tageszeitung
verzichte, länger oder ewig auf ein Taxi
warte und den Service beim Einkaufen
vom Scannen über das Bezahlen bis
zum Wegbringen des Einkaufswagens
zukünftig ganz selbständig zu übernehmen habe. Seine Wunschwelt sei
das jedenfalls nicht.
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. in
Schleswig-Holstein wird die Folgen des
fundamentalen Bruchs mit dem bisher
sehr erfolgreichen Prinzip der Tarifautonomie als Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard eng im Visier behalten und
fordert die Politik auf, das Arbeitszeitgesetz schnellstmöglich zu lockern, um
die Kollateralschäden des Mindestlohngesetzes einzudämmen. Damit
kann nur ein kleiner Teil der in der Summe drastischen Risiken des Mindestlohngesetzes eingefangen werden. Eine
gründliche Revision des Gesetzes muß
deshalb oben auf der politischen Agenda bleiben.
BZ
65
Stormarner Wirtschaftsforum
Erbschaftsteuer für Familienunternehmen:
„Quadratur des Kreises“
Norbert Basler, Gründer und Mehrheitsaktionär der Basler AG, die
mit knapp 500 hochqualifizierten
Beschäftigten in Ahrensburg Industriekameras produziert, hat sich
sehr eingehend mit dem Komplex
Erbschaftssteuer auseinandergesetzt und kommt zum Ergebnis:
„Eine vernünftige Regelung der
Erbschaftssteuer für Familienun-
Ladensfinanzministerin Monika Heinold und Dr. Philipp Murmann MdB, Mitglied im
Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, analysierten unter der Moderation von
Norbert Basler, Mitglied im Sektionsvorstand Stormarn, die Widersprüche des
Eckpunkteentwurfs zur Erbschaftsteuer für Familienunternehmen
Foto: Jens Peter Meier
ternehmen bedeutet eine Quadratur des Kreises.“
Mit dieser Erkenntnis konfrontierte der
Moderator des Stormarner Wirtschaftsforums die beiden auf das Podium geladenen, politischen Entscheidungsträger,
nämlich Finanzministerin Monika Heinold, die als Grüne Einfluß über den Bundesrat nehmen kann, sowie Dr. Philipp
Murmann MdB, der für die CDU/CSUBundestagsfraktion im Haushalts- und
Finanzausschuß mitentscheidet.
Die Finanzministerin zeigte sich
am Ende pragmatisch: „Umverteilung
braucht unsere Gesellschaft und unser
Land Schleswig-Holstein braucht die
66
Einnahmen von etwa 150 Millionen
Euro aus dieser Steuer. Wenn das durch
eine andere Steuerart für das gleiche
Klientel sichergestellt werden kann,
wäre mir das auch recht.“ Dr. Philipp
Murmann MdB, selbst Geschäftsführender Gesellschafter eines namhaften
Unternehmens in dritter Generation,
sieht angesichts der Festschreibung im
Koalitionsvertrag allerdings keine politische Chance für den Verzicht auf eine
Neuregelung. Deshalb seien die Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium als frühe erste Diskussionsgrundlage begrüßenswert. An der Ausgestaltung könne jetzt gearbeitet werden, bis
im Juni der erste Referentenentwurf zu
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
erwarten sei. Im Ergebnis sei darauf zu
achten, daß es im Volumen – wie versprochen – effektiv zu keinen Steuererhöhungen komme.
Haushaltspolitisch spiele das
Aufkommen der Erbschaftssteuer in
Deutschland mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro nur eine untergeordnete
Rolle, so Basler, und die Nachbarländer
Österreich und Frankreich hätten sie
praktisch abgeschafft. Gravierender als
die an sich schon schwierige Lösung der
Bewertungsfragen sei die Vielzahl von
Fehlanreizen, die eine konkrete Regelung dieser Substanzsteuer zwingend
auslöse. Das gelte generell für die Besteuerung von Erbschaften, ganz beson-
PR-Bericht
Tobias Koch MdL, finanzpolitischer
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, im
Gespräch mit Uwe Möllnitz, Sprecher der
Sektion Stormarn
ders aber für den Generationsübergang
von Familienunternehmen. Der Verlust
eines Firmeninhabers schwäche ein
Unternehmen und seinen Wert häufig
bereits empfindlich. Die Erbschaftsteuer verschärfe den Zwang der Erben zu
Notverkäufen unter Wert oder drastischen Entnahmen. Basler warnt daher:
„Deutschlands Erfolgsgeheimnis im internationalen Wettbewerb ist seine
Unternehmensstruktur, die zu 91 Prozent familiengeführt ist und sich durch
hohe Standorttreue, nachhaltiges Denken und eine besondere Mitarbeiterloyalität auszeichnet.“
Daß der vorliegende Eckpunkteentwurf nicht minimalintensiv ist und viele Widerspruchspotentiale bietet, mochte niemand an diesem Abend bestreiten: Die Freigrenze mit ihrem Fallbeileffekt, die Festlegung der Grenzen für
steuerbefreite und für große Unternehmen sowie vor allem die sogenannte
Bedürfnisprüfung in das private Vermögen des Erben großer Unternehmen
gaben Anlaß zu einschneidender Kritik.
Insbesondere der Zugriff auf das Vermögen eines Erben nach dessen Vermögenslage infolge einer entsprechenden
Bedürfnisprüfung stehe im Widerspruch zu den Empfehlungen des
Bundesverfassungsgerichts. Damit sei
schon der Keim für ein erneutes gerichtliches Scheitern angelegt. Fortwährend
wiederkehrende Unsicherheiten über
eine verläßliche Regelung seien in
jedem Fall Gift für die Volkswirtschaft,
darüber war man sich allerseits einig.
Reinhold von Eben-Worlée, Familienunternehmer der Worlée-Chemie
GmbH in vierter Generation, stellt klar,
daß Ausweichreaktionen aus erbschaftsteuerlichen Gründen keine große
Kunst seien, diese aber regelmäßig
negative Wirkungen auf den Unternehmensstandort entfalten würden. Im
schlimmsten Fall, so Jungunternehmer
Fabian Temme aus Hamburg, könne
relativ leicht eine Verlagerung des
Sitzes ins Ausland vorgenommen werden. Amelie Fritsch aus Kiel, Gesellschafterin der Zöllner GmbH, gibt zu
bedenken, daß ein Familienunternehmen im Gegensatz zu teurem Schmuck
oder Geldvermögen risikobehaftet ist,
was zum Überleben in Krisenzeiten
immer wieder Liquiditätsreserven im
Unternehmen und bei den Gesellschaftern erfordere. Eine Erbschaftsteuer auf
das Firmenvermögen bremse dagegen
die Anreize für erfolgreiches Unternehmertum gegenüber den unproduktiven
Möglichkeiten, das Vermögen vor einem
Erbfall lieber zu privaten Konsumzwecken zu entnehmen und damit
einer Doppelbesteuerung zu entgehen.
Ministerin Heinold gab zu erkennen,
daß sie die hohe Bedeutung der Familienunternehmen im mittelständisch
geprägten Schleswig-Holstein für Beschäftigung, Steuereinnahmen und gesellschaftliches Engagement zu schätzen wisse. Diese Strukturen nicht zu
schwächen und trotzdem eine Erbschaftsteuer für Familienunternehmen
festzulegen, so Basler abschließend,
bleibe eine Quadratur des Kreises!
BZ
Etwa 40 Mitglieder des Wirtschaftsrates folgten der Einladung ins Jagdschloß
Malepartus und brachten sich in die Diskussion ein.
9. Mendelssohn
Summer School im
Rahmen des
Mendelssohn Festivals
Die Grundsanierung der Hochschule für
Musik und Theater Hamburg bedeutete
große organisatorische Umstrukturierungen für das Festival. Gerade der Wegfall des
Forums verzögerte die Organisation sehr
und trägt auch zu einigen inhaltlichen Veränderungen des Festivals bei.
Die diesjährige Summer School findet
vom 16. bis zum 28. September 2015 statt.
Weiterhin kommen Weltklasse-Musiker
teils von weit her nach Hamburg und gestalten neben ihrer Tätigkeit als Lehrer in
den Meisterkursen in dieser Zeit gemeinsam ein besonders schönes und auch anspruchsvolles Konzertprogramm.
Midori spielt z.B. das Chausson Konzert
für Violine, Klavier und Streichquartett. Der
Hornist Ab Koster ist in zahlreichen Werken
zu hören. Die Mezzo-Sopranistin Anna Wall
ist mit wunderschönen Werken vertreten.
Natürlich erklingt viel Mendelssohn, so z.B.
ausgewählte Streichquartette und -quintette, aber auch eine Cellosonate und zwei
Orgelsonaten, gespielt von Christopher
Bender.
Weitere Gäste sind der Geiger Hagai
Shaham, der Bratscher Miguel da Silva, die
Cellisten Arto Noras und Niklas Schmidt,
das Auryn Quartett, der Klarinettist Michel
Lethiec, die Saxophonistin Asya Fateyeva,
die Pianisten Ralf Gothóni, Juhani Lagerspetz und Oliver Triendl und viele weitere
Musiker. Diese und mehr Informationen
erhalten Sie auf unserer neuen Website
www.mendelssohn-festival.com.
Ein Hör(s)pass ist weiterhin erhältlich.
Er beinhaltet nun alle öffentlichen Kurse,
alle Schülerkonzerte und einen kleinen
Wettbewerb, dessen Gewinner bei dem
Abschlusskonzert am 28. September mit
den Hamburger Symphonikern mitwirken
dürfen. Der Hör(s)pass beinhaltet neben
diesem Abschlusskonzert zusätzlich noch
ein Abendkonzert nach Wahl.
Nähere Einzelheiten:
www.mendelssohn-festival.com
67
Veranstaltung der Sektion Pinneberg
Erbschaftsteuer für Familienunternehmen
aufgrund gemeinwohlorientierter
Bilanzkennzahlen?
Prof. Dr. Günther Strunk, Leiter des Hamburger Instituts für Familienunternehmen (HIF), berichtet am 26. Mai 2015 vor der Sektion Pinneberg
aus den laufenden Verhandlungen zum Erbschaftsteuergesetz, daß der
Eckpunkteentwurf mehr Fragen aufgeworfen als gelöst habe: Ausgestaltung der Verschonungsgrenzen für kleine Unternehmen, Abgrenzung von Betriebs- und Verwaltungsvermögen, Bedürfnisprüfung für
die Erben von größeren Familienunternehmen sowie deren Feststellung
und schließlich die Kriterien für die Heranziehung und Bewertung von
Privatvermögen und Unternehmen.
Im Hinblick auf letztere verweist Prof.
Dr. Strunk auf die Vielzahl von wertmindernden Bedingungen für Familienunternehmen, wie Beschränkungen
von Ausschüttungen oder bei Anteilsveräußerungen. Der Verkehrswert einer
Minderheitsbeteiligung erziele auf dem
Markt für Unternehmensbeteiligungen
jedenfalls nicht annährend vergleichbare Werte wie bei einer Mehrheitsbeteiligung. Weder die Abgeordneten
noch das Bundesfinanzministerium
würden diese systematische Überbewertung von Familienunternehmen jedoch diskutieren wollen. Der am 1. Juni
2015 im Nachgang der Veranstaltung
veröffentlichte, 38-seitige Referentenentwurf kann keine der fundamentalen Bedenken ausräumen: falsche Anreize für die Unternehmensentwicklung
und Gesellschafterstrategien, fortgesetzte Unsicherheiten durch erneute
Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, paradox wirkende Regelungen mit
unlösbaren Bewertungskomplexen sowie die damit verbundenen Verwal-
68
tungs-, Bürokratie und Gerichtskosten
und Risiken.
Allerdings konnte Prof. Dr. Strunk
überraschenderweise mit einem Lösungsansatz im Gepäck für diese „Quadratur des Kreises“ aufwarten. Abgeleitet aus der anerkannten Gemeinwohlwirkung für Familienunternehmen
werde diese nicht nur auf die Beschäftigtenzahl reduziert, sondern an einer
Reihe begründeter Kriterien festgemacht, aus deren Gewichtung dann der
Verschonungsgrad bei der Erbschaftssteuer abzuleiten sei. So könnten die
Eigenkapitalquote und der Liquiditätsgrad als negative Gradmesser für ein
Insolvenzrisiko herangezogen werden,
dessen Eintritt mit Einbußen für das
Gemeinwohl zu verbinden sei. Ebenso
könne die Steuerquote eines Unternehmens für die Stabilität der staatlichen Einnahmen stehen und die Investitionsquote als Indiz für volkswirtschaftlich erwünschtes Wachstum. Ein
Bündel solcher Gemeinwohlindikatoren
könne über eine systematische Aus-
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
Prof. Dr. habil. Günther Strunk
Leiter des Hamburger Instituts für
Familienunternehmen (HIF):
„Die systematische Überbewertung im
erbschaftsteuerlichen Bewertungsansatz
von Familienunternehmen darf von der
Politik nicht ignoriert werden!“
wertung der E-Bilanzdaten als „Public
Value“-Kennzahlen entwickelt und orientiert an den Medianwerten auf der
Grundlage der zurückliegenden Bilanzdaten eines Unternehmens den Verschonungsgrad festlegen.
Gelingt auf diesem Weg doch eine
Quadratur des Kreises? Die Anreizwirkungen auf die Gesellschafter im Hinblick auf ihre Unternehmen scheinen
jedenfalls gemeinwohlorientiert. Das ist
sehr viel wert, zumal der erbschaftsteuerliche Gemeinwohlindex für ein
Unternehmen laufend bestimmbar
wäre. Allerdings wäre nicht nur die Auswahl, sondern auch die Gewichtung der
herangezogenen Verschonungskriterien gut zu begründen. Das allerdings
setze entsprechende Forschungen voraus, die bis zum geplanten Termin für
die Inkraftsetzung, dem 1.7.2016, nicht
zu leisten sind. Deshalb könne es für
den Familienunternehmer sinnvoll sein,
Unternehmensanteile nach dem jetzigen Recht erbschaftsteuerlich zu verschenken, um nicht dem neuen Gesetz
unterworfen zu werden.
BZ
PR-Bericht
Wein als Kapitalanlage
Die Alternative zu Immobilien, Aktien, Gold und Co.
Wein hat sich auch in Krisenzeiten als stabile Wertanlage bewährt.
Wichtig: Lassen Sie sich von einem Profi beraten.
In der letzten Ausgabe des „Wirtschaftsrat Deutschland“ wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Investition in Wein erläutert. (Siehe ersten
Artikel in der Ausgabe 1/2015 Seite 55
oder www.Wirtschaftsrat.de).
Es wurden zwei Kategorien von
Weinen als optimale „Targets“ identifiziert. Dabei handelt es sich um Klassiker und „Upcoming Stars“. Unter Klassikern versteht man v.a. Spitzenweine
aus Frankreich (z.B.: Chateau Latour,
Domaine de Romanée Conti) aber auch
Kultweine aus Italien wie den toskanischen Sassicaia oder Top-Barolos aus
dem Piemont. Auch sogenannte Prestige-Cuvées der Spitzenerzeuger aus
der Champagne gehören dazu (z.B.:
Dom Perignon, Roederer Cristal). Besonders hohe Renditen versprechen jedoch
die Weine der „Upcoming Stars“ oder
auch „Rising Stars“ genannt.
Das sind edle Tropfen von hoch
talentierten Winzern, die sich in der
Profi-Weinszene gerade einen Namen
machen. Aufgrund des schwachen Be-
kanntheitsgrades in Verbindung mit
ausgezeichneter Qualität ergibt sich ein
extrem interessantes Preis-LeistungsVerhältnis. Diese Weine werden sich in
den zahlreich durchgeführten Verkostungen in der Gourmet-Medienlandschaft durchsetzen. Damit schlummert
in diesen Weinen ein großes Gewinnpotential für Investoren. Woher kommen denn diese Winzer, mögen Sie sich
fragen? Natürlich sind sie in den besten
Weinregionen der Welt zu Hause. Denn
auch der talentierteste Winzer benötigt
die besten Voraussetzungen der Natur,
d.h. die richtigen Böden für seine Reben
und exzellente klimatische Bedingungen. Es verhält sich hier ähnlich wie in
der Immobilienbranche. Was zählt ist
Lage, Lage und nochmals Lage. Wir reden hier also im Besonderen von Winzern aus den Spitzenanbaugebieten
aus Frankreich, Deutschland und Italien. Die meistens geringen Produktionsmengen dieser Weinmacher hebeln
quasi noch das Wertsteigerungspotential. Hier gelten die Gesetze des Ange-
bots und der Nachfrage. Ein rares Produkt, das zunehmend Begehrlichkeiten
weckt, hat entsprechend ein hohes
Wertsteigerungspotential. Investoren,
die sich große Anteile dieser Editionen
sichern, winken spannende Renditen.
Dies gilt um so mehr je früher und
nachhaltiger sie in diese „flüssigen
Bluechips“ investieren. Winzer wie
Antoine Antier von der Loire, Volker
Schmitt aus Rheinhessen oder die Familie Richard Dhondt aus der Champagne
haben bereits gezeigt, welches – nicht
nur weintechnische – Potential in ihnen
steckt. Sie stehen jedoch erst am Beginn
ihrer Reise zu Kultgütern zu werden.
Eberhard Jourdan
www.investitioninwein.de
69
Veranstaltung der Sektion Kiel
Verkehrswegefinanzierung
bei Haushaltskonsolidierung
und Schuldenbremse
„Es steht viel auf dem Spiel und
wir haben viel zu verlieren“, erklärt Dr. Werner Kook bei seinem
Besuch der Sektion Kiel am 12.
So koste ein Transport von Hamburg
nach China inzwischen weniger als ein
LKW-Transport durch das Ruhrgebiet.
Zudem habe China den Hafen Piräus
bereits teilweise gekauft, und die Euro-
Dr. Werner Kook
Vorsitzender der Bundesfachkommission
Verkehr, Logistik, Infrastruktur des
Wirtschaftsrates der CDU e.V.
päische Union finanziere die Landanbindungen ins Mittelmeer, womit sich
beim Asienhandel der Wettbewerb für
die Hafenstandorte in der Nord- und
Ostsee spürbar verschärfen würde. Ob-
März 2015 einleitend. Als Mitglied
der Geschäftsleitung der RhenusGruppe, die mit 25.000 Beschäftigten an weltweit 460 Standorten
4,2 Milliarden Euro mit logistischen Dienstleistungen umsetzt,
könne er feststellen, daß die Logistik weltweit billiger geworden sei.
v.l. Guido Schwartze, Martin Henze (beide Mitglieder der Länderfachkommission Logistik
& Infrastruktur HH / SH), Dr. Werner Kook sowie Reimer Tewes (Sprecher der Sektion Kiel)
70
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
gleich Deutschland nach wie vor über
weltweit führende Logistikunternehmen verfüge, laufe der Standort zunehmend Gefahr, den Anschluß zu verlieren. „Die Ignoranz der Politik ist ernüchternd“, so Dr. Kook. Während die Verkehrsprognosen einerseits von einem
Wachstum um 40 Prozent bis zum Jahr
2030 ausgehen, müßten allein für die
Bahnverbindungen in Schleswig-Holstein 89 und bundesweit 1.400 Brücken
saniert werden, was 30 Milliarden Euro
erfordere, die bislang nicht finanziert
seien. Ähnlich bedrückend sei die Situation beim öffentlichen Nahverkehr,
dessen Investitionskraft insbesondere
durch die Ertragsschwäche der Stadtwerke gebremst werde. Wenn die deutsche Politik die Verkehrsinfrastruktur
nicht multimodal denke, werden sich
die logistischen Drehkreuze weiter aus
Deutschland heraus bewegen.
Auch hinsichtlich der Finanzierungsmechanismen übt Dr. Kook scharfe Kritik. Als Wirtschaftsprüfer müsse
man feststellen, daß keine Rückstellungen gebildet worden seien, keine
Übersicht über das Anlagevermögen
bestehe, das Zusammenspiel von Bund
und Ländern keine handlungsfähige
Organisation beschreiben lasse und angesichts der Beispiele von Brückensperrungen auf Dauer keine europäische
Wettbewerbsfähigkeit bescheinigt werden könne. Kurzum: bei einer solchen
Analyse wäre ein positives Testat für
den Logistikstandort zwingend zu versagen.
Allerdings stünde für den Industriestandort mit seiner primären Wertschöpfung viel zu viel auf dem Spiel,
um nicht mit Macht umzusteuern. Von
den 27 Millionen Euro Gestehungskosten für den Neubau eines Autobahnkilometers seien 56 Prozent Bürokratiekosten, da könne und müsse man
radikal einsparen. Außerdem böten
Lebenszyklusmodelle Perspektiven für
Neubauprojekte. Der Kritik der Rechnungshöfe, die ihr Gutachten zu öffentlich-privaten Partnerschaften allein
auf die Zinsdifferenz gestützt habe, sei
entschieden entgegenzutreten. Der
Wirtschaftsrat habe kürzlich ein Alternativmodell für die ineffiziente BundLänder-Auftragsverwaltung vorgeschlagen, die von der Bundesregierung aufgegriffen worden sei. Es gelte jetzt
einen Befreiungsschlag durchzusetzen,
um Wertschöpfung und Wohlstand im
internationalen Handel für unseren
Standort Deutschland weiter hochhalten zu können. Sektionssprecher Reimer
Tewes dankt abschließend für den globalen Blick auf die Leistungsfähigkeit
des deutschen Logistikstandortes und
wünscht dem Wirtschaftsrat in Berlin
dazu die notwendige Durchschlagskraft.
BZ
v.l. Dirk Boockhoff (UniCredit Bank AG), Florian Bauer (FMB Immobilienservice),
Steuerberater Magnus von Buchwaldt (Emde & Partner), Prof. Dr. Karsten Witt
(Lauprecht, Rechtsanwälte und Notare) sowie Gerhard Fuchs (Verkehrskoordinator
der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein)
Landesfachkommission
Logistik &
Infrastruktur HH / SH
Kommissionsvorsitzender
Prof. Dr. Peer Witten
stellvertretender
Kommissionsvorsitzender
Jens Broder Knudsen
Die Kommission hat unter dem Vorsitz
von Prof. Dr. Peer Witten in ihrer Sitzung
12. Mai 2015 die Priorisierung der Ahrensburger Liste abgeschlossen und
unter Einbindung von Bevollmächtigten aller fünf norddeutschen Landesverbände die Ergebnisse einstimmig
beschlossen. Ein besonderer Dank für
die mühevolle Ausarbeitung geht an
Martin Henze, gsk strategy consultants,
Harro Possel, IPP Possel & Partner, sowie
für die eingängige Aufbereitung an
Guido Schwartze, ACO-Gruppe.
In der nächsten Phase werden die
Ergebnisse und die politischen Folgerungen sowohl mit führenden Wirtschaftsverbänden in Norddeutschland
als auch mit den politischen Entscheidungsträgern im Bund und den fünf
Ländern besprochen, bevor dann im
Vorfeld des Norddeutschen Wirtschaftstages am 3. September 2015 in Lübeck
eine gemeinsame Erklärung der fünf
norddeutschen Landesverbände des
Wirtschaftsrates veröffentlicht werden
wird. Mit der Diskussion der Ergebnisse, ihrer Resonanz und den notwendigen Konsequenzen für einen länderübergreifenden Fahrplan der Planfeststellungsverfahren sowie gemeinsame
Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan im kommenden Jahr
kann dann dieses Kapitel einer verbesserten norddeutschen Zusammenarbeit als vorerst erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden.
71
Wirtschaftsrat vor Ort
Die Rote Liste
v.l.: Thomas Wälter (LLUR) folgte der Einladung von Christian Sowada (Sprecher der
Sektion Segeberg) nach Norderstedt
Entscheidungshilfe für Eingriffe in Natur und Landschaft
„Diese Schleimschnecke bedroht 1.000 Arbeitsplätze!“ Die Schlagzeile
der Bild-Zeitung zeigt, wie leicht mit Artenschutz Stimmung zu machen
ist. Die Reaktion „Das kann doch nicht sein!“ ist die logische Folge,
sachliche Argumente sind dann kaum noch tauglich im emotional
aufgewühltem Klima.
Für Thomas Wälter ist die Auseinandersetzung damit tägliches Geschäft.
Wälter ist Leiter der Abteilung Naturschutz und Forst des Landesamtes für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume des Landes Schleswig-Holstein,
kurz LLUR genannt. Im Feuerwehrmuseum in Norderstedt gab er, auch stellvertretender Direktor der Einrichtung,
auf Einladung des Wirtschaftsrates
Schleswig-Holstein jetzt Tipps für Unternehmer zum Umgang mit dem Themengebiet Artenschutz. Sein Thema: Die
Rote Liste als Entscheidungshilfe für Eingriffe in Natur und Landschaft – Grundlagen, Umsetzungen und Wirkungen.
„Ich sehe es als meine Pflicht als Landesbeschäftigter und Familienvater an,
alles dafür zu tun, den künftigen Generationen die natürlichen Ressourcen
in Schleswig-Holstein als ihre Lebensgrundlage und zur Sicherung ihrer
Lebensqualität zu erhalten, zu schützen
und zu entwickeln“, so Wälter.
72
Das müsse nicht im Widerspruch zu
den Zielen von Unternehmen stehen.
Denn bei einer Planung mit Augenmaß
könne mehr verwirklicht werden, als
zunächst vermutet werde. Als Beispiel
nannte der Diplom-Forstwirt die Erweiterung des Umspannwerkes Norderstedt. „Hier ist planerisch alles perfekt
gelaufen“, stellte er fest. Eine Erweiterung drohte nämlich an den dort ansässigen seltenen Kreuzkröten zu scheitern. Die Planer waren allerdings umsichtig und schafften während des
Planfeststellungsverfahrens entsprechende Ersatzflächen im Glasmoor und
siedelten die Kröten um. Einer Erweiterung des Werkes stand nun nichts mehr
im Wege. Eine Klage des BUND scheiterte daraufhin, weil alle Kriterien
erfüllt waren.
„So hätte es auch bei der A20 in
Höhe Bad Segeberg laufen können“, so
Wälter. Das sei ein Beispiel, wie man
nicht mit dem Thema umgehen sollte.
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
„Einfach zu sagen, die Tiere fliegen
irgendwo hin, das reicht nicht.“
Die Roten Listen basieren auf wissenschaftlichen Aussagen. Die Ergebnisse müssen überprüfbar sein und vor
allem gerichtsfest. Bis 1993 war der Aufbau des Naturschutzrechts noch ohne
Berücksichtigung des Artenschutzes,
danach bis 2002 wurde dieser nur dann
berücksichtigt, wenn Tiere und Pflanzen absichtlich beeinträchtigt wurden.
Erst 2002 verklagte die EU die Bundesrepublik auf korrekte Umsetzung.
Je schneller die Planer auf das Landesamt zugehen würden, desto besser
sei das spätere Ergebnis, so Wälter. Ein
großer Vorteil der Roten Listen sei, daß
sie als fachlich anerkannte neutrale
Gutachten und frei von politischem Einfluß erarbeitet würden. Ein Vorteil, den
auch Christian Sowada, Sektionssprecher Bad Segeberg des Wirtschaftsrates,
sieht. Die Ziele der schleswig-holsteinischen Unternehmer stünden nicht im
Widerspruch dazu. Im Gegenteil: „Die
mittelständischen Unternehmen, meist
eigentümergeführt, sind es gewohnt, in
Generationen zu denken“, so Sowada. So
decke sich deren Einstellung mit Wälters
Statement zum Schutz der natürlichen
Ressourcen im Lande.
KP
Veranstaltung der Sektion Neumünster
Radikale Schulpolitik
„Das müssen wir wieder in Ordnung bringen!“
Die radikalen schulpolitischen Reformen der Landesregierung sind
seit dem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein nicht nur vom
Wirtschaftsrat aufs Heftigste kritisiert worden, sondern ebenso von den
Lehrerverbänden.
Am 24. März 2015 war mit Helmut
Siegmon der Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein gebeten, vor der Sektion Neumünster eine
Zwischenbilanz zu ziehen. Nach seiner
Analyse sind die Ergebnisse nicht nur
alarmierend, sondern – wie prophezeit – niederschmetternd: Angefangen
bei dem ideologischen Endziel „Eine
Schule für alle“, das für die Vielfalt von
Schülern eine radikal vereinheitlichte
Schulstruktur anstrebe, über eine rücksichtslose Durchsetzung, die das bestehende Schulsystem praktisch an allen
Stellen zu gleich einreiße, bis hin zu
einer dilettantischen Ausführung im
Detail, die sich in sprachlich unsaube-
ren Systembegriffen und miserabel
widersprüchlichen Vorgaben aus dem
Bildungsministerium widerspiegele.
Die Folgen seien entsprechend katastrophal, auch wenn sie erst in den kommenden Jahren vollständig zutage
treten würden: Überforderung der
Lehrkräfte, Gefährdung der Studierfähigkeit und und ein weiter ausufernder Unterrichtsausfall.
Nach der faktischen Einebnung der
Schulstrukturen und der Abschaffung
der Noten folge jetzt die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung, mit dem
Ergebnis, so Siegmon, daß Lehramtsabsolventen aus Schleswig-Holstein in
anderen Bundesländern u. U. schlech-
v.l. Sektionssprecher Holger Bajorat,
Helmut Siegmon, Vorsitzender des
Philologenverbandes Schleswig-Holstein
e.V., und Jörg Hiller (Hiller Feinwerktechnik
GmbH)
ter eingruppiert werden würden. Daß
die Regierung ihre wahren Absichten
verschleiert und ihre Bildungspolitik
unbeirrt durch Tarnen, Tricksen und
Täuschen vorantreibt, sollte uns alle
alarmieren.
In der anschließenden Diskussion
bestand zwar Einigkeit, daß die mit
einer Einstimmenmehrheit durchgeboxten Reformen der Landesregierung
derselben unweigerlich noch innerhalb
der Legislaturperiode auf die Füße
fallen werde, so daß anschließend auch
politische Chancen bestünden, das System wieder in Ordnung zu bringen.
Allerdings bleibe zu klären, wie das seit
Jahren von roter Klientelpolitik personell durchzogene Schulministerium
erfolgreich neu aufgebaut werden und
wie eine Regierungsmehrheit ohne die
Verursacher zustande kommen könne.
Kompromisse der CDU dürfe es an dieser Stelle jedenfalls nicht geben, wenn
die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht
auf absehbare Zeit verlorengehen soll,
war sich das Auditorium einig.
BZ
73
Veranstaltung der Sektion Stormarn
TTIP – Transatlantisches Handelsabkommen
unter dem Aspekt Agrarproduktikon
Das Thema ist emotional. Sogar so
emotional, daß für sachliche Diskussionen kaum Platz ist. Viele
Vorurteile im Umfeld des geplanten Transatlantischen Handelsabkommen machen die Runde: Die
Verhandlungen fänden im Geheimen statt, sie seien überflüssig
für Deutschland, Arbeitsplätze
gingen verloren, Sicherheitsstandards würden aufgeben, Schiedsverfahren würden die europäische
v.l. Konrad Butschek (Gut Gayen) der vortragende Werner Schwarz (Präsident Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.) sowie Uwe Möllnitz (Sprecher der Sektion Stormarn)
Politik untergraben und die deutschen Bauern müßten nun amerikanischen Genmais anbauen. Was
ist dran?
74
Das fragte die Sektion des Wirtschaftsrates Stormarn den Präsidenten des
schleswig-holsteinischen und Vizepräsidenten des deutschen Bauerverbandes Werner Schwarz in kleiner, aber diskussionsfreudiger Runde im Schloß
Tremsbüttel am 25. März 2015.
„Viel Emotionen, wenig Sachverstand“ attestierte dieser vielen Kritikern des Abkommens und entschärfte
zugleich die Gegenargumente. Die
Volksvertretung sei zustimmende In-
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
stanz, nichts Geheimnisvolles umwehe
die Verhandlungen. Auch sei ein gentechnischer Anbau für Deutschland
nicht Gegenstand des Abkommens.
Hingegen hänge unser Wohlstand
durchaus vom Güteraustausch zwischen den Ländern ab. Allein der Export
für landwirtschaftliche Produkte mache
jährlich 15 Milliarden Euro aus. Auch
gebe es klare Regeln: In der EU sei der
Hormoneinsatz verboten, in Deutschland zudem das Chlordesinfektions-
PR-Bericht
Positives Resümee:
verfahren. In den USA hingegen sei beides erlaubt.
Die EU und so auch Deutschland
brauchten die USA dringend als Markt.
Denn demographisch sei die EU ein
schrumpfender Kontinent. Und: Das
Discountprinzip habe die Preise hier
soweit fallen lassen, daß die Verhandlungsspielräume der Bauern verschwindend gering seien.
Ein Knackpunkt, so Schwarz, seien
die unterschiedlichen Betrachtungsweisen zwischen EU und USA, die die
Verhandlungen schwierig machten.
Gelte in den USA das Nachsorgeprinzip,
also die Kontrolle erst am Endprodukt,
setze die EU auf das Vorsorgeprinzip,
also die Kontrolle bereits im Herstellungsprozeß. Und setze die USA auf die
Pasteurisierungspflicht für Milchprodukte, gebe es in Europa viel mehr Freiheiten in diesem Bereich (Käse). Doch
über grundlegende Gesetze werde
nicht verhandelt. Die bestehenden EURechtsvorschriften blieben bestehen,
das gelte auch für gentechnische
Veränderungen. Die Kennzeichnungspflicht in der EU bleibe erhalten. Da frage man sich, wer mehr Angst vor dem
Abkommen habe, so Schwarz, der eine
detaillierte Fachdiskussion einfordert.
Auch den Verfahren der Schiedsgerichte und damit verbundenen Nachteilen für Deutschland nahm Schwarz
die Angst. „Es waren schließlich die
Deutschen, die diese Schiedsverfahren
konstruiert haben, um weltweit Verfahren zu beschleunigen, Schlichtung
und Schadensersatz zu regeln“, so der
Bauernpräsident.
Auf die Frage von Dr. Johann Friederichs, ob die Landwirtschaft überhaupt TTIP möchte, antwortete Schwarz
mit einem eindeutigen „Ja“, wenn man
sich denn realistisch mit den Agrarmärkten beschäftige. Und Dr. Bertram
Zitscher, Landesgeschäftsführer des
Wirtschaftsrates, unterstrich: „Durch
TTIP können wir die Standards mitgestalten und überlassen das nicht zum
Beispiel den Ländern USA/China.“ Stichwort Gentechnik: Sie spiele in Deutschland nur eine kleine Rolle. Allerdings
gebe es im Bereich Pflanzen große Möglichkeiten – und die Spezialisten seien
längst ins Ausland abgewandert.
KP
Familienkonzept von A-ROSA
startet erfolgreich
„Leinen los für kleine Kreuzfahrtabenteuer!“, hieß es in den Osterschulferien bei der A-ROSA Flussschiff GmbH. Mit Saisonstart 2015
reisen alle Kinder bis 15 Jahren
in Begleitung eines Erwachsenen
kostenfrei.
In den Fahrtgebieten von Donau, Rhein
und Rhône wurde diese Einladung zu
den ersten Feiertagen im Jahr bereits
gut angenommen: „Pro Abfahrt und
Zielgebiet haben wir 6-10 Kinder an
Bord gehabt“, resümiert Jörg Eichler,
CEO und Geschäftsführer von A-ROSA
und ergänzt: „Dies entspricht unseren
geplanten Vorstellungen. Um weiteres
Wachstum zu generieren, sprechen wir
im Rahmen unserer strategischen Neuausrichtung gezielt Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter an.“
Ganz neu ist der A-ROSA Kids Club
in den Sommerferien, der mit einem
vielfältigen Spiel-, Bastel- und Sportangebot für die Kleinen keine Langeweile
an Bord aufkommen lässt. Während die
Eltern Zeit zu zweit genießen können,
ist der Nachwuchs durch geschulte
Kinder- und Jugendbetreuer bestens
unterhalten. Zu dem bunten Unterhaltungs- und Animationsprogramm im
A-ROSA Kids Club gehören unter anderem: Kreativ-Atelier Gesellschaftsspiele, Pop-Up Karten Mal- und Bastelangebote, eine Schiffsrallye, Schminkeria
Foto- und Filmaktionen.
Details zum A-ROSA Kids Club in
den Sommerferien 2015: Es gilt für die
Altersgruppe, Kinder und Jugendliche,
im Alter von 4 bis 15 Jahren im Zeitraum
vom 18. Juli - 13. September 2015. Das konkrete Programm richtet sich nach den
Bedingungen vor Ort: u.a. Wetter, Platzangebot, Anzahl, Alter und Interessen der
Kinder und Jugendlichen.
ROUTEN UND TERMINE
RHEIN: A-ROSA BRAVA
Rhein Romantik: 09.08.15
Rhein Metropolen: 13.09.15
Rhein Kurs Amsterdam: 30.08.15
Rhein Kurs Basel: 19.07. | 14.08.15
Rhein Romantik mit Mosel: 26.07.15
Rhein in Flammen: 02.08. | 06.09.15
Rhein Panorama: 21.08.15
DONAU: A-ROSA DONNA
Donau Klassiker: 18.07. | 25.07. |
01.08. | 08.08. | 15.08. | 22.08. | 29.08. |
05.09. | 12.09.15
RHÔNE: A-ROSA LUNA
Route Classique: 18.07. | 25.07. | 01.08. |
08.08. | 15.08. | 05.09. | 12.09.15
Route Intensive: 22.08.15
Mehr Informationen unter:
www.a-rosa.de
75
Veranstaltung der Sektion Plön/Ostholstein
Glasfaserausbau
in touristischen Regionen –
Perspektiven für Ostholstein
Das für 4.500 Kilometer
Glasfaser im Tiefbau notwendige Investitionsvolumen für
Ostholstein schätzt Johannes
Lüneberg, Berater beim
Breitband Kompetenzzentrum
Schleswig-Holstein, auf 240
Millionen Euro, die langfristig
finanziert werden müßten.
Nachdem die Ausbausituation für
Nordfriesland zuletzt im Rahmen einer
Podiumsdiskussion eingehend beleuchtet worden ist, hat die Sektion Plön/Ostholstein am 19. Mai 2015 das Breitbandkompetenzzentrum an die Ostseeküste eingeladen, wo der Ausbau
76
Johannes Lüneberg
Berater Breitband
Kompetenz Zentrum
Schleswig-Holstein
von Glasfaser bisher bislang noch gar
nicht vorangekommen ist.
Im Gegensatz zu Nordfriesland setze man in Ostholstein nach langen
Vorüberlegungen nun auf ein Zweck-
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
Die Karte zeigt den aktuellen
Stand der Breitbandversorgung
durch Funk- und Kupferkoaxialtechnik. Eine Karte zur
zukunftsfesten Glasfaserversorgung in Ostholstein
wäre bislang ohne Einträge.
verbandsmodell, das für die Kommunen in den Jahren 2017 bis 2023 einen
vollständigen Ausbau in Abschnitten
vorsehen würde, wobei ein paralleler
Ausbau zusätzliche Beschleunigung
ermögliche. Das Modell sei insofern attraktiv, als es zum einen einen raschen
Ausbau und zum anderen den Kommunen positive Erträge biete, wenn die
Netze nach Ablauf der Finanzierungsdauer wieder an sie zurückfallen.
Im Gegensatz dazu seien Angebote
anderer Anbieter, die den Ausbau
schrittweise in Kombination mit Funktechniken und Kupferverbindungen
erst zu Knotenpunkten, dann bis zur
letzten Meile und schließlich bis zum
Hausanschluß mittels verlorener staatlicher Zuschüsse durchführen wollen,
weniger attraktiv, weil sie sowohl kurzwie auch langfristig aus der Sicht der
Kommunen im Vergleich nicht wirtschaftlich seien.
In der anschließenden Diskussion
wurde Verwunderung darüber laut,
daß weder die touristische Wirtschaft
noch die Industrie- und Gewerbegebiete die Ausbaunotwendigkeit bislang
hinreichend erkannt hätten. Jedenfalls
habe sich das Datenvolumen vom Jahr
v.l. Heike Mohr (Geschäftsführerin
Schloß Warnsdorf Klinik Dr. Scheele
GmbH) und Björn Prölß (Geschäftsführer
HPL Technology GmbH) waren sich einig:
Touristische und industrielle Standorte
ohne Glasfaser werden rasch entwertet.
2000 bis zum Jahr 2012 verfünfhundertfacht, weshalb die Prognose einer
weiteren Versechsfachung bis zum Jahr
2020 angesichts der ungebremsten
Entwicklung fahrlässig erscheine. Nur
Glasfaser biete in diesem Sinne eine
unbeschränkte Kapazitätsausweitung.
Jedenfalls, so Sektionssprecher Karsten
Kahlcke, zeigten Länder wie Korea,
Japan, Estland und auch Lettland, daß
die Spitzenreiter im weltweiten Wettbewerb der Digitalisierung schon weit
vorausgeeilt sind.
BZ
Landesfachkommission
Immobilienwirtschaft
Chancen von Lebenszyklusmodellen
Die Kommission hat anknüpfend
an die letzte in ihrer Sitzung am
20. Mai 2015 die Chancen von
Lebenszyklusmodellen als Variante für die öffentliche Beschaffung von Gebäuden der öffentlichen Hand vertiefend untersucht
und kommt zu einem klaren
Urteil: Diese relativ junge Beschaffungsvariante hat vielfach
klare Vorzüge gegenüber den bisher üblichen Ausschreibungsverfahren.
Dies ergaben übereinstimmend die
Expertisen von Joachim Krabbenhöft
sowie Patrick Woletz des Kompetenzzentrums Infrastruktur der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie die
von Frank Bowmann und Dr. Matthias
Sundermeier der Goldbeck GmbH,
einem in diesem Feld bundesweit
marktführenden Familienunternehmen. Während die Investitionsbank
auf die überwiegend sehr positiven
Ergebnisse von 23 Investitionsprojekten in Schleswig-Holstein verweisen
konnte, deren Planungen sich nicht
nur als fristentreu, sondern auch
kostenfest erwiesen hätten, konnte
Goldbeck zeigen, daß Lebenszyklusmodelle im Hochbau ein wichtiger Treiber für moderne Techniken,
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
kurzum ein interessantes Instrument
für eine erfolgreiche Energiewende
darstellen können.
Am Vortag der Sitzung hatte die
Hertie School of Governance Studienergebnisse veröffentlicht, die für herkömmliche Ausschreibungsverfahren
durchschnittliche Kostenüberschreitungen von 72 Prozent gemessen haben. Damit, so der Vorsitzende Wolf-
gang Weinschrod, sei die Zeit reif für
eine breit angelegte Marketingkampagne der Investitionsbank SchleswigHolstein. Der Landesverband des Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat im
Nachgang entsprechend öffentlich
Position bezogen.
Dankbar aufgenommen hat die
Aspekte von Lebenszyklusmodellen
als Treiber für die Energiewende auch
Johannes Grützner, der als Abteilungsleiter aus dem Energiewendeministerium den Fahrplan und die
Zielsetzungen für das in SchleswigHolstein geplante Klimaschutzgesetz
vorstellte. Herr Weinschrod bat ihn
in der anschließenden Diskussion
darum, neben den Chancen von
Lebenszyklusmodellen auch die Anregungen zu einem BetriebskostenBenchmarking für die kommunale
Gebäudebewirtschaftung aufzunehmen. Das Klimaschutzgesetz soll gegen Jahresende verabschiedet werden
und wird bis dahin im Blickfeld der
Kommission bleiben.
Kommissionsvorsitzender
Wolfgang Weinschrod
Gesellschafter
BIG BAU-INVESTITIONSGESELLSCHAFT mbH
77
Veranstaltung der Sektionen Pinneberg und Neumünster
Bürgertelefon 115
Schlüssel zur Modernisierung der
kommunalen Verwaltung
„Das Bürgertelefon 115 bringt nicht nur für Bürger und Unternehmen
einen Nutzen, sondern – mindestens ebenso wichtig – ist es der Schlüssel für eine Verwaltungsmodernisierung.“
Diese Bilanz zieht der Wirtschaftsrat
der CDU e.V. zu den Pilotprojekten des
Bürgertelefons 115. Daß dieses nicht nur
in Kiel, sondern ebenso im Landkreis
Pinneberg erfolgreich eingesetzt werden konnte, berichtete Andreas Köhler,
Leiter Fachbereich Bürgerservice, Recht
und Bau des Kreises am 26. März 2015
vor der Sektion Pinneberg.
Der Landesverband des Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat anschließend die
zurückbleibenden Kommunen in der
Hansestadt Lübeck, Neumünster und in
den Landkreisen Ostholstein und Steinburg dazu aufgerufen, sich dem Bürgertelefon 115 anzuschließen. Der Nutzen des Verbundes wachse für Bürger
und Verwaltung mit jedem weiteren
Beitritt. Zugleich ist er der jüngst geäußerten Position des Gemeindetages
entgegengetreten, der trotz fortschreitender Digitalisierung und demographischer Entwicklung offenbar die
strukturellen Anpassungsnotwendigkeiten verkennt. Das Bürgertelefon 115
entfaltet nach der Auffassung des Wirt-
Andreas Köhler
Leiter Fachbereich Bürgerservice,
Recht und Bauen des Kreises Pinneberg
schaftsrates vielfältige Nutzen, die in
den Städten schneller angenommen
werden und in den ländlichen Regionen besonders notwendig erscheinen,
um im demographischen Wandel ein
bürgerfreundliches Verwaltungsangebot trotz kleinteiliger Verwaltungsstruktur aufrechterhalten zu können.
BZ
Zielsetzungen für den Wirtschaftsstandort
Neumünster
Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras hat am 21. April 2015 kurz vor
seiner erfolgreichen Wiederwahl vor der Sektion Neumünster
Ziele für eine zweite Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt
Neumünster erläutert.
Dr. Tauras kann dabei auf eine Reihe
von außerordentlichen Ansiedlungserfolgen in seiner Amtszeit verweisen,
die durch weitere Flächenangebote
fortgesetzt werden sollen. Auch soll die
Attraktivität der Innenstadt substan-
tiell verbessert werden, wozu
neben einer Neugestaltung des
zentralen Großfleckens auch
eine verbesserte Nutzung der
defizitären Stadthalle im Blickfeld liege. Zudem werde er sich
Tilo Steinbrinck im Gespräch mit Ehepaar Olaf und Ute Reiner,
Inhaber Hartung GmbH & Co. KG - Textilhandel
78
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
v.l. Sektionssprecher Holger Bajorat, Manfred
Maletzky (Geschäftsführer GISMA Steckverbinder
GmbH) sowie Dr. Olaf Tauras (Oberbürgermeister
Stadt Neumünster)
für die Stärkung als Bildungsstandort
einsetzen, wofür Neumünster als
außerschulischer Lernort, aber auch als
Kooperationspartner für Fachhochschulangebote gestärkt werden soll.
Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Nutzung des Bürgertelefons
115 erneut anzugehen und die Anreize
für Langzeitarbeitslose zur Rückkehr
auf den erfolgreich entwickelten Arbeitsmarkt spürbar zu erhöhen.
BZ
Veranstaltung der Sektion Lübeck
Von frischer Luft allein kann
man nicht leben
Norddeutschland könnte gern etwas selbstbewußter auftreten. Dieser
Meinung ist jedenfalls Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Bezirk
Küste, der am 10. März 2015 Mitgliedern der Sektion Lübeck des Wirtschaftsrates Rede und Antwort stand. Das Thema: „Perspektive Nord“:
eine industriepolitische Strategie für Norddeutschland.
Meinhard Geiken, der auch im Aufsichtsrat von Airbus und Arcelor Mittal in Bremen sitzt, bedauert, daß laut
Erhebungen 79 Prozent der Befragten
mit Norddeutschland zwar positive
Bilder wie frische Luft und Urlaub verbinden, nur magere fünf Prozent jedoch
an Wirtschaft, sieben Prozent an Arbeit
denken.
Dabei sagen die Zahlen etwas anderes: So sind im Schiffbau und im
diesbezüglichen Zuliefererhandel rund
80.000 Menschen beschäftigt, in der
Luftfahrt 35.000 und im Ernährungsbereich 140.000. Hinzu kämen Bereiche
wie Logistik (beispielsweise Hamburger Hafen), 100.000 Beschäftigte im
Bereich Pharmaindustrie, 90.000 im
Maschinen- und Anlagenbau sowie der
Automobilbau und die Windenergie
mit dem Bereich Offshore. „Dort, wo
Energie erzeugt wird, entsteht auch
Arbeit“, so Geiken.
„Als Industriestandort braucht sich
der Norden nicht zu verstecken“, so der
57-Jährige, der sich eine besser abgestimmte Industriepolitik wünschte.
Dafür müßten aber die nördlichen Bundesländer gemeinsam an einem Strang
ziehen. Eine Meinung, die auch der
Wirtschaftrat vertritt, denn aufgrund
der Verflechtung von Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung oder allgemeinen Fragen des demographischen
Wandels, überlappender Arbeitsmärkte und Branchenstrukturen könnten
Lösungen nur gemeinsam beantwortet
werden.
Wichtig sei, die Wertschöpfung in
Deutschland zu halten und die Menschen bei der Entwicklung mitzunehmen. Dazu gehöre auch eine Vertiefung
der Ausbildung, eine bessere Verzahnung von Forschung und Entwicklung.
Vielleicht könne man mehr Verständnis erreichen über Konzepte wie „Faszi-
Meinhard Geiken (li.) und Dr. Wilhelm
Wessel (Sprecher der Sektion Lübeck)
nation Technik“, so Geiken. Und brachte das Beispiel der Meyer-Werft, die
300.000 Besucher im Jahr mit ihrem
Megaschiffbau nach Papenburg lockt.
„Industriepolitik ist immer auch
Auseinandersetzung“, so der Gewerkschafter. „Wir möchten vermitteln, daß
man über den eigenen Betrieb hinausdenken muß.“ Man müsse aber auch
die Wirtschaftsminister der norddeutschen Länder zusammenbringen, damit sie trotz jeweiliger Besonderheiten
mit einer Stimme sprechen könnten.
Sektionssprecher Dr. Wilhelm Wessel
dankte herzlich für diese Position,
die als guter Impuls für den nahenden Norddeutschen Wirtschaftstag am
3. September 2015 in Lübeck aufgenommen werde.
kp
Endlich: Essen wie Bruno im Périgord!
Das Kochbuch zu den kulinarischen Krimis
von Martin Walker. Statt nur delikater
Kriminalfälle für Bruno gibt es endlich auch
die delikaten Rezepte mit marktfrischen
Zutaten von ›Bruno, Chef de police‹, zusammengestellt von Martin Walker und optisch
stimmungsvoll in Szene gesetzt durch den
Foodfotografen Klaus-Maria Einwanger!
Trüffeln, Pâté, Käse, guter Wein und schöne, geschichtsträchtige Landschaft: Der
Hobbykoch aus dem Périgord spricht alle
Sinne an. Ein Gaumenschmaus und kulinarischer Reiseführer! Und eine große Liebeserklärung an das Périgord!
Im Mittelpunkt der Küche des Périgord
steht die Institution des Marktes, auf dem
man sich trifft, Klatsch und Geheimnisse
austauscht und wo die regionalen Produzenten und Lieferanten allmorgendlich
ihre Stände aufbauen und ihre Spezialitäten anbieten: der Bäcker seine ›tarte au
citron‹, der Fleischer seine Entenpâtés, der
Bauer sein frisches Obst und Gemüse, der
Käsehersteller seinen Camembert, der
Jäger seine Wachteln und der Sammler seine Trüffeln und Pilze ... Alles, was man
braucht, um sich auch zu Hause wie Gott
in Frankreich zu fühlen.
Diogenes Verlag AG
Hardcover Leinen, 320 Seiten
ISBN 978-3-257-06914-3
28,90 Euro
79
Elektromobilität
Fünf Jahre
Nordeuropäische Emobil-Rallye
Zum fünften Jubiläum der Emobil-Rallye, die seinerzeit aus der Landesfachkommission Elektromobilität heraus
entwickelt worden war, ist der Wirtschaftsrat mit drei Teams am 6. Juni
2015 in Flensburg an den Start gegangen, konnte sich aber leider keine besonderen sportlichen Sporen verdienen.
Während das Team Wirtschaftsrat 1
mit Imke Wilberg und Uwe Möllnitz,
ebenso wie das Team der Grünen mit
Detlev Matthiessen vorzeitig ausscheiden mußte, konnte auch das schon erfahrene Team Wirtschaftsrat 2 mit Dr.
Cordelia Andresen und Dr. Klaus Weil
mit Platz 27 nicht um die Spitzenplätze
mitfahren. Etwas besser schnitt mit
Platz 25 das Team sh:z/Wirtschaftsrat
mit Redakteur Ralf Hennigsen und Jan
Brodersen ab, was daran gelegen haben
mag, daß zum Start der Vorsitzende der
CDU-Landtagsfraktion Daniel Günther
mit an Bord war und der CDU-Landes-
vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing zum Zwischenstopp beim GrenntecCampus in EngeSande noch ein paar Tipps geben konnte. Den Rekord für den Wirtschaftsrat
hält damit unangefochten Dr. Philipp
Murmann MdB, der zum Debüt der
Rallye einen hervorragenden siebten
Platz erreicht hatte.
BZ
Uwe Möllnitz (Sektionssprecher
Stormarn) bildete einTeam mit
Imke Wilberg (Landesvorsitzende
Wirtschaftsrat Bremen)
Dr. Klaus Weil (Chefarzt Malteser
Norddeutschland gGmbH, Flensburg)
fuhr mit Dr. Cordelia Andreßen
(Staatssekretärin a.D.)
Ingbert Liebing MdB (links außen), Landesvorsitzender CDU Schleswig-Holstein, und
Daniel Günther MdL (rechts außen) Fraktionsvorsitzender CDU-Landtagsfraktion SchleswigHolstein, feuerten Jan Brodersen (Windkraft
Neukirchen) und Ralf Henningsen (sh:z) an
80
Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
Neues aus dem Landesverband
... IM ÜBRIGEN
Norbert Basler
■ Norbert Basler, Gründer und Mehrheitsgesellschafter der Basler AG, die
mit 500 hochqualifizierte Beschäftigten Industriekameras in Ahrensburg
herstellt, ist am 9. Juni 2015 in den Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der
CDU e.V. berufen worden. Herr Basler
hatte zuvor verschiedene Funktionen
beim Wirtschaftsrat inne. Aktuell ist er
Mitglied im Sektionsvorstand Stormarn
und im Landesvorstand Schleswig-Holstein.
Astrid Damerow MdL
■ Der Sektionsvorstand Nordfriesland
hat Unternehmensberaterin Astrid
Damerow MdL in den Vorstand kooptiert.
Thomas Prey
■ Thomas Prey, geschäftsführender
Gesellschafter der Rud. Prey GmbH, und
Mitglied im Sektionsvorstand Kiel, ist
am 28. Mai 2015 zum Honorarkonsul für
Finnland ernannt worden. Wir gratulieren zu diesem Schritt.
Holger Bajorat
Heiko Kolz
■ Die Sektion Nordfriesland ist für
ihre erfolgreiche Sektionsarbeit gewürdigt worden. Sektionssprecher Dr.
Martin Grundmann hat stellvertretend
die Ehrung am 8. Juni 2015 in Berlin
durch den scheidenden Präsidenten
Prof. Dr. Kurt Lauk entgegengenommen.
■ Die Sektion Neumünster hat auf
ihrer Mitgliederversammlung am 24.
März 2015 den Vorstand samt Sektionssprecher Holger Bajorat für eine weitere Amtsperiode bestätigt.
Präsident
Prof. Dr. Kurt Lauk (re.)
würdigte die Sektion
Nordfriesland mit
Sprecher Dr. Martin
Grundmann
■ Die Landesgeschäftsstelle wird zukünftig unterstützt durch Heiko Kolz,
Student der Volkswirtschaftslehre. Frau
Sophie Katharina Paul beendet ihre
Studien in Kiel und wird Ende Juli 2015
nach Brüssel wechseln. Wir danken für
ihre Unterstützung und wünschen ihr
für den weiteren Lebensweg viel Erfolg!
Dr. Bertram Zitscher
Landesgeschäftsführer
81
Vorschau Landesverband Schleswig-Holstein / Impressum
V E R A N S TA LT U N G S V O R S C H A U
09. Juli 2015 · Kiel
Dr. Thea Dückert, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats NKR, Berlin;
Benjamin Feindt, Steuerberater / Partner TR Steuerberater – Tysk Revision,
Flensburg;
Dr. jur. Benjamin Pfannkuch,
Rechtsanwalt Kanzlei Wiegert Werner
& Partner, Kiel
„Die Möglichkeiten des Nationalen
Normenkontrollrats als Bürokratiebremse am Beispiel des Mindestlohnsgesetzes und steuerlicher E-Government-Verfahren“
28.Juli 2015 · Kiel
Ralph Brinkhaus MdB, stellvertretender
Fraktionsvorsitzender der CDU/CSUBundestagsfraktion, Berlin
„Erbschaftsteuer und Griechenlandkrise – Wo verlaufen die Linien?“
14. Juli 2015 · Neumünster
Podiumsdiskussion
Mathias Roch, Geschäftsführender
Gesellschafter, Roch Services GmbH,
Lübeck;
Dr. Remigiusz Smolinski, Bankenverband Schleswig-Holstein e.V.,
Quickborn;
Klaus Treimer, Vorstandsvorsitzender
VR Bank Ostholstein Nord Plön eG,
Neustadt/Holst.
Stefan Tute, Referatsleiter Abt. Vertriebsunterstützung – Multikanal,
Sparkassen- und Giroverband für
Schleswig-Holstein, Neumünster
„Das elektronische Geld wird flüchtig –
Gegenstrategien der deutschen
Banken“
16. Juli 2015 · Lübeck
Betriebsbesichtigung
der SLM Solutions Group AG
Ingbert Liebing MdB, CDU-Landesvorsitzender Schleswig-Holstein
04. September 2015 · Lübeck
Betriebsbesichtigungen
der Dräger AG und der Nordischer
Maschinenbau Baader GmbH + Co. KG
„Rahmenbedingungen für technikbasierte Unternehmen in SchleswigHolstein“
03. September 2015 · Lübeck
Traverundfahrt des Jungen Wirtschaftsrates der fünf norddeutschen
Landesverbände (HB, HH, NDS, MV, SH)
zum Steg der Dräger AG
03. September 2015 · Lübeck
Der fünfte Norddeutsche
Wirtschaftstag (NWT)
der fünf norddeutschen
Landesverbände des Wirtschaftsrates
u.a. mit Prof. Dr. Johanna Wanka,
Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Berlin
Podium Energieinfrastruktur
Moderation: Reinhold von
Eben-Worlée, Geschäftsführender
Gesellschafter Worlée-Chemie GmbH,
Hamburg
Podium Verkehrsinfrastruktur
Moderation: Jens Broder Knudsen,
Geschäftsführender Gesellschafter
Sartori & Berger GmbH & Co. KG, Kiel
Podium Bildungsinfrastruktur
Moderation: Dr. Hubert Baltes,
Head of New Business Development
Olympus Winter & Ibe GmbH,
Hamburg
04. September 2015 · Lübeck
Arbeitsessen CFO-Event Sylt 2016
zu den Podien
„Industrie 4.0, Big Data, interne
Verrechnungspreise“
16. September 2015 · Büdelsdorf / Sektion
Rendsburg-Eckernförde
Betriebsbesichtigung der
ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG
Dr. Bettina Hagedorn MdB (SPD);
Dr. Johann Wadephul MdB (CDU)
„Erbschaftsteuer für Familienunternehmen - Können die Widersprüche
aufgelöst werden?“
20. November 2015 · Enge-Sande / Sektion
Nordfriesland
Betriebsbesichtigung der
GreenTEC Campus GmbH
Gunnar Uldall, Wirtschaftssenator a.D.
der Freien und Hansestadt Hamburg,
und Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Hamburg
„Wirtschaftspolitische Herausforderungen der Bundesregierung im
Endspurt der Legislaturperiode
25. November 2015 · Kiel
Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Kiel
„Entwicklung und Perspektiven der
Landeshauptstadt Kiel“
Änderungen vorbehalten
IMPRESSUM
Herausgeber, V.I.S.d.P.:
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Landesverband Hamburg
Hauke Harders
Landesgeschäftsführer
Colonnaden 25/II. Stock
20354 Hamburg
Tel.: 040-30 38 10 49
Fax: 040-30 38 10 59
E-Mail: [email protected]
Landesverband Schleswig-Holstein
Dr. Bertram Zitscher
Landesgeschäftsführer
Kleiner Kuhberg 2-6, 24103 Kiel
Tel.: 0431-67 20 75
Fax: 0431-67 20 76
E-Mail: [email protected]
www.wirtschaftsrat.de
82
Redaktion:
Anna Geyer (AG)
Hauke Harders (HH)
Ehrhard J. Heine (EJH)
Kai Pörksen (KP)
Christian Ströder (CS)
Dr. Bertram Zitscher (BZ)
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Das nächste Heft erscheint im
September 2015 mit dem
Schwerpunktthema „TTIP“
Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015
Erscheinungsweise: 4 x pro Jahr
Auflage: 5.000 Exemplare
Satz/Layout: (Wolfgang Schlett, KGV)
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