Bussenreglement 30. April 2015 Die Delegiertenversammlung des Fussballverbandes Bern/Jura (FVBJ) gestützt auf Artikel 56 ff. der Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), auf Artikel 38 und 59 der Statuten des FVBJ, sowie auf die Richtlinien der Kontroll- und Disziplinarkommission (KDK) des SFV, auf Antrag des Verbandsvorstandes FVBJ beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 a) Grundsatz Dieses Reglement legt die Bussen im FVBJ fest, soweit diese nicht ausdrücklich in Statuten, Reglementen oder Weisungen des SFV oder der Abteilung Amateurliga (AL) des SFV enthalten sind. 2 Die einzelnen Bussen werden in einem Anhang zu diesem Reglement festgelegt. Dieser Anhang bildet einen integrierenden Bestandteil des Reglements. b) Anhang Haftung 1 Art. 2 Der Verein haftet solidarisch für alle Bussen, die gegen den Verein und seine Mannschaften sowie gegen seine Spieler, Funktionäre, Mitglieder oder Schiedsrichter verhängt werden (Art. 56 Ziff. 7 der SFV-Statuten). Vorbehalt Art. 3 a) Grundsatz Das vorliegende Reglement ist ausschliesslich für die Bussen innerhalb des FVBJ anwendbar. Für Abgaben an den SFV, dessen Abteilungen oder an einen Kreisverband (KV) des 1 1 b) Kreisverbände FVBJ sind die Bestimmungen der betreffenden Organe massgebend. 2 Sofern ein KV im Auftrag des FVBJ (Art. 75 der FVBJStatuten) Aufgaben erledigt (Spielbetrieb, Senioren, Veteranen, KIFU, usw.) und ihm der Bussenbezug vom Verbandsvorstand übertragen worden ist, so ist das vorliegende Reglement auch für den KV verbindlich. Zuständige Behörde Art. 4 a) Bussen Bussen nach diesem Reglement dürfen nur vom Verbandsvorstand, von der Rekurskommission, der Wettspielkommission, der Disziplinarkommission sowie der Schiedsrichterkommission ausgesprochen werden. Diese Behörden können ihre Kompetenzen in bestimmten Fällen und mit Zustimmung des Verbandsvorstandes an das Sekretariat delegieren. 3 Sofern andere FVBJ-Behörden die Auferlegung einer Busse im Einzelfall als angebracht erachten, haben sie der nach Absatz 1 oder 2 zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. b) Andere Behörden Unvorhergesehene Fälle 2 Art. 5 Über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle (Art und Höhe) entscheidet der Verbandsvorstand FVBJ unter analoger Anwendung des vorliegenden Reglements endgültig. II. Bussen Bussen Art. 6 a) Grundsatz 1 b) Minimalansätze c) Reduktion d) Junioren Mit dem vorliegenden Reglement werden einzig die vom FVBJ zu verhängenden Geldbussen bei Strafsachen geregelt. Hinzu kommen allfällige weitere Sanktionen (Spielsperren usw.) gemäss den Weisungen des SFV. Senioren und Veteranen sowie Frauen werden gleich behandelt wie Aktive. 2 Bei allen Bussen handelt es sich um Minimalbeträge, die im Einzelfall (zB. schweres Vergehen, Wiederholungsfall, rassistischer Hintergrund) bis zum dreifachen Betrag erhöht werden können. Davon ausgenommen sind die festen Bussen bei Verwarnungen. 3 In speziellen Fällen (besonders leichtes Vergehen, strafmildernde Umstände usw.) kann die Busse bis zur Hälfte reduziert werden. Davon ausgenommen sind die festen Bussen bei Verwarnungen. 4 Gegen an Juniorenspielen teilnehmende Spieler werden in der Regel keine Geldbussen verhängt. Folgt auf einen Feldverweis eine Sperre von 4 oder mehr Terminen, werden die Junioren der Kategorien A, B und C mit dem normalen Tarif nach den in diesem Reglement festgelegten Bestimmungen gebüsst. 2 III. Schlussbestimmungen Weisungen Art. 7 Die mit der Bussenerhebung betrauten Behörden des FVBJ sind befugt, im Rahmen des vorliegenden Reglements nähere Weisungen zu erlassen. Diese sind vom Verbandsvorstand zu genehmigen. Aufhebung von Erlassen Art. 8 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle bisherigen Bussenregelungen des FVBJ aufgehoben. Die Bestimmungen der Statuten und des Rechtspflegereglementes FVBJ bleiben vorbehalten. Inkrafttreten Art. 9 Das vorliegende Reglement wurde von den Delegierten des FVBJ an seiner ordentlichen Versammlung vom 30. April 2015 genehmigt und ersetzt dasjenige vom 25. April 2014 und tritt per 1. Juli 2015 in Kraft. Fussballverband Bern/Jura 3 Der Präsident Der Geschäftsführer Peter Keller Marco Prack ANHANG zum Bussenreglement des FVBJ vom 30. April 2015 I. Bussen 1. Verwarnungen in Meisterschaftsspielen Code Strafbezeichnung Verwarnung Termin Ansatz 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 1. 1. 1. 20 20 20 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 2. 2. 2. 30 30 30 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 3. 3. 3. 50 50 50 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 4. 4. 4. 1 1 1 70 70 70 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 8. 8. 8. 1 1 1 150 150 150 Verwarnung Termin Ansatz … 011 022 033 2. Verwarnungen in Cupspielen Code Strafbezeichnung 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 1. 1. 1. 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 2. 2. 2. 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 3. 3. 3. 4 20 20 20 1 1 1 30 30 30 50 50 50 011 022 033 Reklamieren Grobes Spiel Unsportlichkeit 4. 4. 4. 1 1 1 70 70 70 3. Verwarnungen in Trainingsspielen Die Verwarnungen in Trainingsspielen werden analog der Meisterschaftsspiele gebüsst (siehe Ziffer 1). Verwarnungen in Trainingsspielen haben jedoch keine Suspensionen zur Folge (ausser zweimalige Verwarnung im gleichen Trainingsspiel). 4. Ausschlüsse Grundsätzliches zu den Strafen nach Ausschlüssen: Wiederholungsfall (Strafcode 100 – 899) • 2. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 1 Termin und Busse um Fr. 30.• 3. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 2 Termin und Busse um Fr. 50.• 4. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 3 Termin und Busse um Fr. 70.Provokation: Wurde der Spieler provoziert und hält der Schiedsrichter diese Tatsache im Schiedsrichterbericht fest, kann die Strafe um einen Termin und um Fr. 10.- reduziert werden. Mehrere Strafhandlungen: Werden mehrere Strafhandlungen in einer Handlungseinheit begangen (zB. Reklamation und Drohung), ist das schwerwiegendere Vergehen strafbestimmend. Die Strafe wird um mindestens eine Suspension erhöht. Widerhandlungen gegen Schiedsrichter: Bei Tätlichkeiten und versuchten Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten ist in der Regel die KDK zuständig. Ausgenommen sind Fälle, die vom FVBJ mit einer Spielsperre bis zu höchstens 6 Terminen (und Busse) oder einer Suspension bis zu höchsten 3 Monaten (und Busse) sanktioniert werden. Widerhandlungen gegen Spieler und Zuschauer: Der FVBJ ist unter anderem zuständig für die Verhängung von Suspensionen bis zu 12 Monaten, zur Erteilung von Vereinsbussen bis maximal Fr. 2‘000.- und zur Erteilung von Bussen gegen Einzelpersonen bis zu Fr. 500.-. Besonderes: Anstelle von Suspensionen von mehr als 8 Verbandsspielen können auch Suspensionen bis zu einem bestimmten Datum ausgesprochen werden. 5 Code Strafbezeichnung Ansatz 110 120 130 140 150 160 Zweimalige Verwarnung: • Reklamieren • Grobes Spiel • Unsportlichkeit • Unsportlichkeit / Reklamieren • Unsportlichkeit / Grobes Spiel • Reklamieren / Grobes Spiel 1 1 1 1 1 1 40 40 40 40 40 40 200 210 220 230 240 250 260 Unsportlichkeit: • Absichtliches Händevergehen • Ball wegschlagen, -werfen, -tragen • Unsportliches Benehmen • Nichteinhalten Abstand (Freistoss) • Ausbrechen aus Mauer • Halten • Spielfeld verlassen (Obstruktion) 1 1 1 1 1 1 1 60 60 60 60 60 60 60 310 320 321 360 361 Grobe Unsportlichkeit: • Grobes Spiel • Klatschen • Schiedsrichter auslachen • Namensangabe verweigern • Falsche Namensangabe 2 2 2 3 3 60 60 60 60 60 1 1 1 60 60 60 2 3 60 60 2 2 1 1 1 1 1 60 60 60 60 60 60 60 KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 372 Zunichtemachen einer Torchance: • Zurückhalten Gegenspieler • Handspiel • Leichtes Foulspiel • Umreissen/-stossen Gegenspieler / Grobes Spiel • Umlegen/-säbeln Gegenspieler 401 402 403 404 405 406 407 Heftiges Reklamieren beim … • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 411 412 413 414 415 416 417 Spucken (auch ohne zu treffen) gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 370 373 375 371 6 Termine 421 422 423 424 425 426 427 Weg- / Umstossen des …: • Schiedsrichters • Schiedsrichter-Assistenten • Gegners • Mitspielers • Vereinslinienrichters • Funktionär • Zuschauer 441 442 443 444 445 446 447 Anwerfen (auch ohne zu treffen) von Ball, Erde, Schnee u.ä. gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 500 KDK KDK 2 2 2 2 2 KDK KDK 2 2 2 2 2 KDK KDK 60 60 60 60 60 Wiederholtes Reklamieren 2 60 511 512 513 514 515 516 517 Beleidigung (abschätzige Geste) gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 2 2 1 1 1 1 1 60 60 60 60 60 60 60 521 522 523 524 525 526 527 Beleidigung (abschätzige Worte) gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 3 3 1 1 1 1 1 60 60 60 60 60 60 60 611 612 613 614 615 616 617 Grobe Beleidigung (abschätzige Geste) gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 4 4 2 2 2 2 2 60 60 60 60 60 60 60 7 KDK KDK 60 60 60 60 60 621 622 623 624 625 626 627 Grobe Beleidigung (abschätzige Worte) gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 651 652 653 654 655 656 657 Rassistische Beleidigung durch Worte und/oder Gesten gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 661 662 663 664 665 666 667 Drohung durch Worte gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 701 702 703 704 705 706 707 711 712 713 714 715 716 717 631 632 633 634 635 636 637 60 60 60 60 60 60 60 5 5 5 5 5 5 5 60 60 60 60 60 60 60 5 5 2 2 2 2 2 60 60 60 60 60 60 60 5 5 2 2 2 2 2 60 60 60 60 60 60 60 Versuchte Tätlichkeit: Fusstritt gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 Versuchte Tätlichkeit: Faustschlag gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 8 4 4 2 2 2 2 2 721 722 723 724 725 726 727 Versuchte Tätlichkeit: Schlag mit der Hand gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 731 732 733 734 735 736 737 Versuchte Tätlichkeit: Ellbogenschlag gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 741 742 743 744 745 746 747 Versuchte Tätlichkeit: Kniestich gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 751 752 753 754 755 756 757 Versuchte Tätlichkeit: Kopfnuss gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 801 802 803 804 805 806 807 Tätlichkeit: Fusstritt gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 811 812 813 814 815 816 817 Tätlichkeit: Faustschlag gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer 9 5. 821 822 823 824 825 826 827 Tätlichkeit: Schlag mit der Hand gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 831 832 833 834 835 836 837 Tätlichkeit: Ellbogenschlag gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 841 842 843 844 845 846 847 Tätlichkeit: Kniestich gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 851 852 853 854 855 856 857 Tätlichkeit: Kopfnuss gegen …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 861 862 863 864 865 866 867 Tätlichkeit: Würgen am …: • Schiedsrichter • Schiedsrichter-Assistent • Gegner • Mitspieler • Vereinslinienrichter • Funktionär • Zuschauer KDK KDK 4 4 4 4 4 KDK KDK 60 60 60 60 60 887 Spezielle Vorkommnisse im Spiel … … Strafen gegen Trainer, Spielertrainer, Funktionäre, Zuschauer und Vereinslinienrichter Grundsatz: Die folgenden Strafen werden mit einer zusätzlichen Busse von Fr. 100.sanktioniert, falls durch den Schiedsrichter ein Platzverweis ausgesprochen worden ist: 10 Code 1. Fall Strafbezeichnung Termin 911 912 913 915 914 921/922 916 917 918 920 Wiederholungsfall * Ansatz Reklamation gegen SR oder SR-Assistent 100 Unsportlichkeit gegen SR oder SR-Assistent 100 Beleidigung des SR oder SR-Assistenten 200 Grobe Beleidigung des SR oder SR-Assistenten 300 Bedrohung des SR oder SRAssistenten Einfache Tätlichkeit gegen SR oder SR-Assistenten Ansatz KDK 1000 ** 400 600 Tätlichkeit gegen Spieler, Trainer, Funktionäre, Zuschauer oder Vereinslinienrichter 400 Unsportlichkeit gegen Spieler, Trainer, Funktionäre, Zuschauer oder Vereinslinienrichter 200 Beleidigung gegen Spieler, Trainer, Funktionäre, Zuschauer oder Vereinslinienrichter 200 Mangelhaftes Ausüben der Funktion des Vereinslinienrichters Tätlichkeit gegen SR durch Vereinslinienrichter Termin 50 KDK 1000 ** Besonderes: Erfolgt ein Ausschluss eines Spielertrainers wegen einem der obgenannten Vergehen, wird er nach dem üblichen Spielerstrafcode gesperrt aber nach obenstehendem Katalog gebüsst. * ** gemäss Art. 11 falls nicht als Funktionär bekannt, andernfalls Meldung an KDK 11 6. Strafen gegen Spieler für Vergehen vor, während oder nach dem Spiel, welche nicht mit einer roten Karte geahndet worden sind (zB. Meldung durch den Schiedsrichter-Inspizienten) Code 987 1. Fall Strafbezeichnung Wiederholungsfall * Termin Ansatz Termin Ansatz … … … … Spezielle Vorkommnisse vor, während, nach dem Spiel 7. Ordnungsbussen gegen Vereine Grundsatz: Juniorinnen B und C sind durchgehend analog der Junioren D zu handhaben. Code Strafbezeichnung 1001 1001 1001 1001 1001 1001 1001 Forfait: Nichtantreten (Meldung bis spätestens am Vortag des Spieltermins): • 2.-3. Liga • 4.-5. Liga • Senioren, Veteranen, Frauen • CCJL A - C • Junioren (übrige Kategorien) • KIFU (Junioren E): Einzelspiele • KIFU (Junioren E – F): Turniere 400 300 250 300 200 50 50 1002 1002 1002 1002 1002 1002 1002 Forfait: Nichtantreten (Meldung am Spieltag) / Verlassen des Spielfeldes / Spielabbruch: • 2.-3. Liga • 4.-5. Liga • Senioren, Veteranen, Frauen • CCJL A - C • Junioren (übrige Kategorien) • KIFU (Junioren E): Einzelspiele • KIFU (Junioren E – F): Turniere 600 500 450 500 400 100 100 1003 1003 1003 1003 1003 1003 1003 Forfait: Einsatz nicht spielberechtigter Spieler: • 2. Liga • 3. Liga • 4. Liga • 5. Liga • Senioren, Veteranen, Frauen • CCJL A - C • Junioren (übrige Kategorien) 250 200 150 130 150 150 120 Verspätete Abgabe der Mannschaftskarte / Spielerpässe 30 11501 11577 Ansatz Fehlender Spielerpass / kein gültiger Ausweis mit Foto (ab Junioren B und älter): Busse gilt pro fehlender Spielerpass 12 500 11510 Unkorrekte Spielerausrüstung 50 11522 Fehlender Vereinslinienrichter 50 11523 Verkauf von Getränken in Glasflaschen 50 11524 Mangelnde Platzeinrichtung 50 11525 Ungenügende Platzordnung / Sicherheit 200 11526 Unsportliches Verhalten mehrerer namentlich nicht genannter Spieler 200 Grob unsportliches Verhalten mehrerer namentlich nicht genannter Spieler 11527 Bedrohung des Schiedsrichters durch mehrere namentlich nicht genannter Spieler 400 11528 Unsportliches Verhalten von Zuschauern / Anhängern 11529 Grob unsportliches Verhalten von Zuschauern / Anhängern 400 11530 Eigenmächtiges Aufbieten eines Schiedsrichters 50 11541 Eigenmächtiger Platzabtausch 50 11547 Eigenmächtige Spielverschiebung (ohne Bewilligung Pikettstelle) Fünf oder mehr bestrafte Spieler pro Mannschaft und Spiel 11553 11534 11571 11572 11573 1171 1178 12057 11595 Witterungsbedingte Spielverschiebung: Meldung Neuansetzung durch Heimverein innert 5 Arbeitstagen • Keine fristgerechte Terminmeldung • Keine vom FVBJ akzeptierte Terminmeldung innerhalb der Frist Meldung der Spieldaten: • Anspielzeit falsch gemeldet • Anspielzeit verspätet gemeldet • Anspielzeit nicht gemeldet Junioren D: • Spielerkontrolle: visuelle Kontrolle mit Spielerpass und –karte nicht durchgeführt • Leitung eines Spiels bei den Junioren D und Juniorinnen durch einen nicht ausgebildeten MiniSchiedsrichter oder offiziellen Schiedsrichter • Spielerkarte nicht oder unvollständig ausgefüllt • Spielereinsatz ohne Spielerpass (pro Spieler) 13 400 200 100 50 50 50 20 20 20 50 50 20 10 12057 11593 11592 32501 (1175) (1175) (1175) FK 11533 (1175) 11501 1150 / 32504 11577 Junioren D und E: • Spielerpass-Nummer nicht auf der Spielerkarte aufgeführt (pro Spieler) • Spielbericht unfrankiert eingereicht • Spielbericht / Spielerkarten nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen eingereicht Junioren E und F (nur Turniere): • Vereinsaufgebote nicht mindestens 8 Tage vor dem Turniertag bei den Vereinen eingetroffen Anmeldung und Durchführung von Trainingsspielen mit offiziellen Schiedsrichtern und Turnieren • Meldung bis 15 10 Tage vor Spieldatum • Meldung bis 5 Tage vor Spieldatum • Kurzfristige Meldung: kürzer als 5 Tage vor Spieldatum • Durchführung eines Trainingsspiels oder Turniers mit offiziellen SR ohne vorgängige Bewilligung durch den Verband • Verschiebung eines Trainingsspiels • Absage eines Trainingsspiels: - bis 15 10 Tage vor dem Spiel - weniger als 15 10 Tage vor dem Spiel - witterungsbedingte Absage (mit schriftlicher Begründung) Abgabe der Spielerkarte an Trainingsspielen mit offiziellen Schiedsrichtern und Turnieren • Keine rechtzeitige Abgabe der Spielerkarte • Mangelhaft ausgefüllte Spielerkarte / keine offizielle Spielerkarte • Einsatz von Spielern ohne Spielerpass und gültigen Ausweis mit Foto (ab JB und älter) / Gilt pro fehlenden Spielerpass 50 50 kostenlos 20 50 100 analog Meisterschaft 20 50 kostenlos 50 20 100 11601 11602 Nullwertungen • Aktive, Senioren, Veteranen und Frauen • Junioren und Juniorinnen 40 20 12054 Spielen mit nicht bewilligter Tenuewerbung 100 Mannschaftsrückzüge während laufender Meisterschaft (ab Publikation Spielplan Gruppeneinteilung) • Aktive, Senioren, Veteranen und Frauen • Junioren A, B und C • Junioren D und Juniorinnen B und C • Junioren E und F 400 200 100 50 14 10 10 12000 12000 12000 12000 12000 12000 Delegiertenversammlung / Offizieller Verbandsanlass / Strafverfahren: • Nichtteilnahme an Delegiertenversammlung • Vorzeitiges Verlassen der Delegiertenversammlung • Nichtteilnahme an offiziellem Verbandsanlass (nach vorgängiger Bussenandrohung) • Nichtbefolgen eines Aufgebotes als Zeuge zu Einsprache- oder Rekursverhandlung (nach vorgängiger Bussenandrohung) • Falschaussage als Zeuge in Einsprache- oder Rekursverhandlungen (nach vorgängiger Bussenandrohung) • Nichtbefolgen einer Aufforderung zur Stellungnahme im Untersuchungs- und Einspracheverfahren (nach vorgängiger Bussenandrohung) 300 100 100 – 300 500 500 500 8. Strafen gegen Vereine Punkteabzug: Der FVBJ kann einen Punkteabzug bis zu 6 Punkten bei wiederholten schweren Vergehen (zB. nach Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter, Einsatz von Spielern unter falschem Namen, Rassismus, grobe Unsportlichkeiten von Funktionären und Zuschauern) nach vorgängiger Androhung anordnen. 9. Strafen gegen Schiedsrichter Strafbezeichnung Ansatz Je fehlender Pflichteinsatz im Kalenderjahr (gemäss Reglement betreffend Schiedsrichtermeldepflicht für Vereine) 50 Unbegründetes Nichterscheinen zu einer Spielleitung 100 Unbegründetes, verspätetes Erscheinen zu einer Spielleitung 70 Nichtmelden von Verwarnungen oder Ausschlüssen 100 Annahme eines Spielaufgebots durch Dritte (nicht über das Ressort Schiedsrichteraufgebot, das Sekretariat FVBJ oder über den SFV) 100 Unentschuldigtes Fernbleiben von obligatorischen Kursen 100 Daneben kann die Schiedsrichterkommission in Einzelfällen Bussen bis max. CHF 500 aussprechen. Bei Nichteinhaltung der Mahnfrist wird der Schiedsrichter im Aufgebot eingestellt und der Betrag wird dem Verein des Fehlbaren belastet. 15 10. Strafen gegen Schiedsrichter für Verfehlungen in der Spieladministration 1. Verfehlung in der Spieladministration 2. Verfehlung in der Spieladministration 3. Verfehlung in der Spieladministration 4. Verfehlung in der Spieladministration 5. Verfehlung in der Spieladministration 20 30 40 60 90 120 Ab der sechsten Verfehlung in der Spieladministration entscheidet die Schiedsrichterkommission über weitere Sanktionen. Für die Kumulation der Verfehlungen in der Spieladministration zählen jeweils die Ereignisse je Saison (1.7. – 30.6.). Gegen Schiedsrichter, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, wird anstelle einer Busse für eine Verfehlung in der Spieladministration lediglich ein schriftlicher Verweis erteilt. Bei Nichteinhaltung der Mahnfrist wird der Schiedsrichter im Aufgebot eingestellt und der Betrag wird dem Verein des Fehlbaren belastet. 11. Rekursrecht Es gelten die Bestimmungen der Statuten FVBJ. Legende: • KDK • FK = Kontroll- und Disziplinarkommission SFV = Finanzkarte (NIS) 16
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