Bussenreglement - Schweizerischer Fussballverband

Bussenreglement
30. April 2015
Die Delegiertenversammlung des Fussballverbandes Bern/Jura (FVBJ) gestützt auf Artikel
56 ff. der Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), auf Artikel 38 und 59 der
Statuten des FVBJ, sowie auf die Richtlinien der Kontroll- und Disziplinarkommission (KDK)
des SFV, auf Antrag des Verbandsvorstandes FVBJ beschliesst:
I. Allgemeine Bestimmungen
Zweck
Art. 1
a) Grundsatz
Dieses Reglement legt die Bussen im FVBJ fest, soweit diese
nicht ausdrücklich in Statuten, Reglementen oder Weisungen
des SFV oder der Abteilung Amateurliga (AL) des SFV
enthalten sind.
2 Die einzelnen Bussen werden in einem Anhang zu diesem
Reglement festgelegt. Dieser Anhang bildet einen
integrierenden Bestandteil des Reglements.
b) Anhang
Haftung
1
Art. 2
Der Verein haftet solidarisch für alle Bussen, die gegen den
Verein und seine Mannschaften sowie gegen seine Spieler,
Funktionäre, Mitglieder oder Schiedsrichter verhängt werden
(Art. 56 Ziff. 7 der SFV-Statuten).
Vorbehalt
Art. 3
a) Grundsatz
Das vorliegende Reglement ist ausschliesslich für die Bussen
innerhalb des FVBJ anwendbar. Für Abgaben an den SFV,
dessen Abteilungen oder an einen Kreisverband (KV) des
1
1 b) Kreisverbände
FVBJ sind die Bestimmungen der betreffenden Organe
massgebend.
2
Sofern ein KV im Auftrag des FVBJ (Art. 75 der FVBJStatuten) Aufgaben erledigt (Spielbetrieb, Senioren,
Veteranen, KIFU, usw.) und ihm der Bussenbezug vom
Verbandsvorstand übertragen worden ist, so ist das
vorliegende Reglement auch für den KV verbindlich.
Zuständige Behörde
Art. 4
a) Bussen
Bussen nach diesem Reglement dürfen nur vom
Verbandsvorstand,
von
der
Rekurskommission,
der
Wettspielkommission, der Disziplinarkommission sowie der
Schiedsrichterkommission ausgesprochen werden. Diese
Behörden können ihre Kompetenzen in bestimmten Fällen und
mit Zustimmung des Verbandsvorstandes an das Sekretariat
delegieren.
3 Sofern andere FVBJ-Behörden die Auferlegung einer Busse
im Einzelfall als angebracht erachten, haben sie der nach
Absatz 1 oder 2 zuständigen Behörde einen entsprechenden
Antrag zu unterbreiten.
b) Andere Behörden
Unvorhergesehene Fälle
2
Art. 5
Über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle (Art
und Höhe) entscheidet der Verbandsvorstand FVBJ unter
analoger Anwendung des vorliegenden Reglements endgültig.
II. Bussen
Bussen
Art. 6
a) Grundsatz
1
b) Minimalansätze
c) Reduktion
d) Junioren
Mit dem vorliegenden Reglement werden einzig die vom
FVBJ zu verhängenden Geldbussen bei Strafsachen geregelt.
Hinzu kommen allfällige weitere Sanktionen (Spielsperren
usw.) gemäss den Weisungen des SFV. Senioren und
Veteranen sowie Frauen werden gleich behandelt wie Aktive.
2
Bei allen Bussen handelt es sich um Minimalbeträge, die im
Einzelfall (zB. schweres Vergehen, Wiederholungsfall,
rassistischer Hintergrund) bis zum dreifachen Betrag erhöht
werden können. Davon ausgenommen sind die festen Bussen
bei Verwarnungen.
3
In speziellen Fällen (besonders leichtes Vergehen,
strafmildernde Umstände usw.) kann die Busse bis zur Hälfte
reduziert werden. Davon ausgenommen sind die festen
Bussen bei Verwarnungen.
4
Gegen an Juniorenspielen teilnehmende Spieler werden in
der Regel keine Geldbussen verhängt. Folgt auf einen
Feldverweis eine Sperre von 4 oder mehr Terminen, werden
die Junioren der Kategorien A, B und C mit dem normalen Tarif
nach den in diesem Reglement festgelegten Bestimmungen
gebüsst.
2 III. Schlussbestimmungen
Weisungen
Art. 7
Die mit der Bussenerhebung betrauten Behörden des FVBJ
sind befugt, im Rahmen des vorliegenden Reglements nähere
Weisungen zu erlassen. Diese sind vom Verbandsvorstand zu
genehmigen.
Aufhebung von Erlassen
Art. 8
Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle
bisherigen Bussenregelungen des FVBJ aufgehoben. Die
Bestimmungen der Statuten und des Rechtspflegereglementes
FVBJ bleiben vorbehalten.
Inkrafttreten
Art. 9
Das vorliegende Reglement wurde von den Delegierten des
FVBJ an seiner ordentlichen Versammlung vom 30. April 2015
genehmigt und ersetzt dasjenige vom 25. April 2014 und tritt
per 1. Juli 2015 in Kraft.
Fussballverband Bern/Jura
3 Der Präsident
Der Geschäftsführer
Peter Keller
Marco Prack
ANHANG
zum Bussenreglement des FVBJ
vom 30. April 2015
I. Bussen
1. Verwarnungen in Meisterschaftsspielen
Code
Strafbezeichnung
Verwarnung
Termin
Ansatz
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
1.
1.
1.
20
20
20
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
2.
2.
2.
30
30
30
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
3.
3.
3.
50
50
50
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
4.
4.
4.
1
1
1
70
70
70
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
8.
8.
8.
1
1
1
150
150
150
Verwarnung
Termin
Ansatz
…
011
022
033
2. Verwarnungen in Cupspielen
Code
Strafbezeichnung
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
1.
1.
1.
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
2.
2.
2.
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
3.
3.
3.
4 20
20
20
1
1
1
30
30
30
50
50
50
011
022
033
Reklamieren
Grobes Spiel
Unsportlichkeit
4.
4.
4.
1
1
1
70
70
70
3. Verwarnungen in Trainingsspielen
Die Verwarnungen in Trainingsspielen werden analog der Meisterschaftsspiele gebüsst (siehe
Ziffer 1). Verwarnungen in Trainingsspielen haben jedoch keine Suspensionen zur Folge
(ausser zweimalige Verwarnung im gleichen Trainingsspiel).
4. Ausschlüsse
Grundsätzliches zu den Strafen nach Ausschlüssen:
Wiederholungsfall (Strafcode 100 – 899)
• 2. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 1 Termin und Busse um Fr. 30.• 3. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 2 Termin und Busse um Fr. 50.• 4. Ausschluss gleiche Saison: Erhöhung der Strafe um 3 Termin und Busse um Fr. 70.Provokation: Wurde der Spieler provoziert und hält der Schiedsrichter diese Tatsache im
Schiedsrichterbericht fest, kann die Strafe um einen Termin und um Fr. 10.- reduziert werden.
Mehrere Strafhandlungen: Werden mehrere Strafhandlungen in einer Handlungseinheit
begangen (zB. Reklamation und Drohung), ist das schwerwiegendere Vergehen
strafbestimmend. Die Strafe wird um mindestens eine Suspension erhöht.
Widerhandlungen gegen Schiedsrichter: Bei Tätlichkeiten und versuchten Tätlichkeiten gegen
Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten ist in der Regel die KDK zuständig.
Ausgenommen sind Fälle, die vom FVBJ mit einer Spielsperre bis zu höchstens 6 Terminen
(und Busse) oder einer Suspension bis zu höchsten 3 Monaten (und Busse) sanktioniert
werden.
Widerhandlungen gegen Spieler und Zuschauer: Der FVBJ ist unter anderem zuständig für die
Verhängung von Suspensionen bis zu 12 Monaten, zur Erteilung von Vereinsbussen bis
maximal Fr. 2‘000.- und zur Erteilung von Bussen gegen Einzelpersonen bis zu Fr. 500.-.
Besonderes: Anstelle von Suspensionen von mehr als 8 Verbandsspielen können auch
Suspensionen bis zu einem bestimmten Datum ausgesprochen werden.
5 Code
Strafbezeichnung
Ansatz
110
120
130
140
150
160
Zweimalige Verwarnung:
• Reklamieren
• Grobes Spiel
• Unsportlichkeit
• Unsportlichkeit / Reklamieren
• Unsportlichkeit / Grobes Spiel
• Reklamieren / Grobes Spiel
1
1
1
1
1
1
40
40
40
40
40
40
200
210
220
230
240
250
260
Unsportlichkeit:
• Absichtliches Händevergehen
• Ball wegschlagen, -werfen, -tragen
• Unsportliches Benehmen
• Nichteinhalten Abstand (Freistoss)
• Ausbrechen aus Mauer
• Halten
• Spielfeld verlassen (Obstruktion)
1
1
1
1
1
1
1
60
60
60
60
60
60
60
310
320
321
360
361
Grobe Unsportlichkeit:
• Grobes Spiel
• Klatschen
• Schiedsrichter auslachen
• Namensangabe verweigern
• Falsche Namensangabe
2
2
2
3
3
60
60
60
60
60
1
1
1
60
60
60
2
3
60
60
2
2
1
1
1
1
1
60
60
60
60
60
60
60
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
372
Zunichtemachen einer Torchance:
• Zurückhalten Gegenspieler
• Handspiel
• Leichtes Foulspiel
• Umreissen/-stossen Gegenspieler /
Grobes Spiel
• Umlegen/-säbeln Gegenspieler
401
402
403
404
405
406
407
Heftiges Reklamieren beim …
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
411
412
413
414
415
416
417
Spucken (auch ohne zu treffen) gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
370
373
375
371
6 Termine
421
422
423
424
425
426
427
Weg- / Umstossen des …:
• Schiedsrichters
• Schiedsrichter-Assistenten
• Gegners
• Mitspielers
• Vereinslinienrichters
• Funktionär
• Zuschauer
441
442
443
444
445
446
447
Anwerfen (auch ohne zu treffen) von Ball,
Erde, Schnee u.ä. gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
500
KDK
KDK
2
2
2
2
2
KDK
KDK
2
2
2
2
2
KDK
KDK
60
60
60
60
60
Wiederholtes Reklamieren
2
60
511
512
513
514
515
516
517
Beleidigung (abschätzige Geste) gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
2
2
1
1
1
1
1
60
60
60
60
60
60
60
521
522
523
524
525
526
527
Beleidigung (abschätzige Worte) gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
3
3
1
1
1
1
1
60
60
60
60
60
60
60
611
612
613
614
615
616
617
Grobe Beleidigung (abschätzige Geste)
gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
4
4
2
2
2
2
2
60
60
60
60
60
60
60
7 KDK
KDK
60
60
60
60
60
621
622
623
624
625
626
627
Grobe Beleidigung (abschätzige Worte)
gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
651
652
653
654
655
656
657
Rassistische Beleidigung durch Worte
und/oder Gesten gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
661
662
663
664
665
666
667
Drohung durch Worte gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
701
702
703
704
705
706
707
711
712
713
714
715
716
717
631
632
633
634
635
636
637
60
60
60
60
60
60
60
5
5
5
5
5
5
5
60
60
60
60
60
60
60
5
5
2
2
2
2
2
60
60
60
60
60
60
60
5
5
2
2
2
2
2
60
60
60
60
60
60
60
Versuchte Tätlichkeit: Fusstritt gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
Versuchte Tätlichkeit: Faustschlag gegen
…:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
8 4
4
2
2
2
2
2
721
722
723
724
725
726
727
Versuchte Tätlichkeit: Schlag mit der Hand
gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
731
732
733
734
735
736
737
Versuchte Tätlichkeit: Ellbogenschlag
gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
741
742
743
744
745
746
747
Versuchte Tätlichkeit: Kniestich gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
751
752
753
754
755
756
757
Versuchte Tätlichkeit: Kopfnuss gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
801
802
803
804
805
806
807
Tätlichkeit: Fusstritt gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
811
812
813
814
815
816
817
Tätlichkeit: Faustschlag gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
9 5.
821
822
823
824
825
826
827
Tätlichkeit: Schlag mit der Hand gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
831
832
833
834
835
836
837
Tätlichkeit: Ellbogenschlag gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
841
842
843
844
845
846
847
Tätlichkeit: Kniestich gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
851
852
853
854
855
856
857
Tätlichkeit: Kopfnuss gegen …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
861
862
863
864
865
866
867
Tätlichkeit: Würgen am …:
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Assistent
• Gegner
• Mitspieler
• Vereinslinienrichter
• Funktionär
• Zuschauer
KDK
KDK
4
4
4
4
4
KDK
KDK
60
60
60
60
60
887
Spezielle Vorkommnisse im Spiel
…
…
Strafen gegen Trainer, Spielertrainer, Funktionäre, Zuschauer und
Vereinslinienrichter
Grundsatz: Die folgenden Strafen werden mit einer zusätzlichen Busse von Fr. 100.sanktioniert, falls durch den Schiedsrichter ein Platzverweis ausgesprochen worden ist:
10 Code
1. Fall
Strafbezeichnung
Termin
911
912
913
915
914
921/922
916
917
918
920
Wiederholungsfall *
Ansatz
Reklamation gegen SR oder
SR-Assistent
100
Unsportlichkeit gegen SR
oder SR-Assistent
100
Beleidigung des SR oder
SR-Assistenten
200
Grobe Beleidigung des SR
oder SR-Assistenten
300
Bedrohung des SR oder SRAssistenten
Einfache Tätlichkeit gegen
SR oder SR-Assistenten
Ansatz
KDK
1000 **
400
600
Tätlichkeit gegen Spieler,
Trainer, Funktionäre,
Zuschauer oder
Vereinslinienrichter
400
Unsportlichkeit gegen
Spieler, Trainer,
Funktionäre, Zuschauer oder
Vereinslinienrichter
200
Beleidigung gegen Spieler,
Trainer, Funktionäre,
Zuschauer oder
Vereinslinienrichter
200
Mangelhaftes Ausüben der
Funktion des
Vereinslinienrichters
Tätlichkeit gegen SR durch
Vereinslinienrichter
Termin
50
KDK
1000 **
Besonderes: Erfolgt ein Ausschluss eines Spielertrainers wegen einem der obgenannten
Vergehen, wird er nach dem üblichen Spielerstrafcode gesperrt aber nach obenstehendem
Katalog gebüsst.
*
**
gemäss Art. 11
falls nicht als Funktionär bekannt, andernfalls Meldung an KDK
11 6.
Strafen gegen Spieler für Vergehen vor, während oder nach dem Spiel,
welche nicht mit einer roten Karte geahndet worden sind (zB. Meldung
durch den Schiedsrichter-Inspizienten)
Code
987
1. Fall
Strafbezeichnung
Wiederholungsfall *
Termin
Ansatz
Termin
Ansatz
…
…
…
…
Spezielle Vorkommnisse vor,
während, nach dem Spiel
7. Ordnungsbussen gegen Vereine
Grundsatz: Juniorinnen B und C sind durchgehend analog der Junioren D zu handhaben.
Code
Strafbezeichnung
1001
1001
1001
1001
1001
1001
1001
Forfait: Nichtantreten (Meldung bis spätestens am
Vortag des Spieltermins):
• 2.-3. Liga
• 4.-5. Liga
• Senioren, Veteranen, Frauen
• CCJL A - C
• Junioren (übrige Kategorien)
• KIFU (Junioren E): Einzelspiele
• KIFU (Junioren E – F): Turniere
400
300
250
300
200
50
50
1002
1002
1002
1002
1002
1002
1002
Forfait: Nichtantreten (Meldung am Spieltag) /
Verlassen des Spielfeldes / Spielabbruch:
• 2.-3. Liga
• 4.-5. Liga
• Senioren, Veteranen, Frauen
• CCJL A - C
• Junioren (übrige Kategorien)
• KIFU (Junioren E): Einzelspiele
• KIFU (Junioren E – F): Turniere
600
500
450
500
400
100
100
1003
1003
1003
1003
1003
1003
1003
Forfait: Einsatz nicht spielberechtigter Spieler:
• 2. Liga
• 3. Liga
• 4. Liga
• 5. Liga
• Senioren, Veteranen, Frauen
• CCJL A - C
• Junioren (übrige Kategorien)
250
200
150
130
150
150
120
Verspätete Abgabe der Mannschaftskarte /
Spielerpässe
30
11501
11577
Ansatz
Fehlender Spielerpass / kein gültiger Ausweis mit
Foto (ab Junioren B und älter): Busse gilt pro
fehlender Spielerpass
12 500
11510
Unkorrekte Spielerausrüstung
50
11522
Fehlender Vereinslinienrichter
50
11523
Verkauf von Getränken in Glasflaschen
50
11524
Mangelnde Platzeinrichtung
50
11525
Ungenügende Platzordnung / Sicherheit
200
11526
Unsportliches Verhalten mehrerer namentlich nicht
genannter Spieler
200
Grob unsportliches Verhalten mehrerer namentlich
nicht genannter Spieler
11527
Bedrohung des Schiedsrichters durch mehrere
namentlich nicht genannter Spieler
400
11528
Unsportliches Verhalten von Zuschauern /
Anhängern
11529
Grob unsportliches Verhalten von Zuschauern /
Anhängern
400
11530
Eigenmächtiges Aufbieten eines Schiedsrichters
50
11541
Eigenmächtiger Platzabtausch
50
11547
Eigenmächtige Spielverschiebung (ohne Bewilligung
Pikettstelle)
Fünf oder mehr bestrafte Spieler pro Mannschaft und
Spiel
11553
11534
11571
11572
11573
1171
1178
12057
11595
Witterungsbedingte Spielverschiebung: Meldung
Neuansetzung durch Heimverein innert 5
Arbeitstagen
• Keine fristgerechte Terminmeldung
• Keine vom FVBJ akzeptierte Terminmeldung
innerhalb der Frist
Meldung der Spieldaten:
• Anspielzeit falsch gemeldet
• Anspielzeit verspätet gemeldet
• Anspielzeit nicht gemeldet
Junioren D:
• Spielerkontrolle: visuelle Kontrolle mit Spielerpass
und –karte nicht durchgeführt
• Leitung eines Spiels bei den Junioren D und
Juniorinnen durch einen nicht ausgebildeten MiniSchiedsrichter oder offiziellen Schiedsrichter
• Spielerkarte nicht oder unvollständig ausgefüllt
• Spielereinsatz ohne Spielerpass (pro Spieler)
13 400
200
100
50
50
50
20
20
20
50
50
20
10
12057
11593
11592
32501
(1175)
(1175) (1175) FK
11533
(1175)
11501
1150 /
32504
11577
Junioren D und E:
• Spielerpass-Nummer nicht auf der Spielerkarte
aufgeführt (pro Spieler)
• Spielbericht unfrankiert eingereicht
• Spielbericht / Spielerkarten nicht innerhalb
von 5 Arbeitstagen eingereicht
Junioren E und F (nur Turniere):
• Vereinsaufgebote nicht mindestens 8 Tage vor
dem Turniertag bei den Vereinen eingetroffen
Anmeldung und Durchführung von Trainingsspielen
mit offiziellen Schiedsrichtern und Turnieren
• Meldung bis 15 10 Tage vor Spieldatum
• Meldung bis 5 Tage vor Spieldatum
• Kurzfristige Meldung: kürzer als 5 Tage vor
Spieldatum
• Durchführung eines Trainingsspiels oder Turniers
mit offiziellen SR ohne vorgängige Bewilligung
durch den Verband
• Verschiebung eines Trainingsspiels
• Absage eines Trainingsspiels:
- bis 15 10 Tage vor dem Spiel
- weniger als 15 10 Tage vor dem Spiel
- witterungsbedingte Absage
(mit schriftlicher Begründung)
Abgabe der Spielerkarte an Trainingsspielen mit
offiziellen Schiedsrichtern und Turnieren
• Keine rechtzeitige Abgabe der Spielerkarte
• Mangelhaft ausgefüllte Spielerkarte / keine
offizielle Spielerkarte
• Einsatz von Spielern ohne Spielerpass und
gültigen Ausweis mit Foto (ab JB und älter) / Gilt
pro fehlenden Spielerpass
50
50
kostenlos
20
50
100
analog Meisterschaft
20
50
kostenlos
50
20
100
11601
11602
Nullwertungen
• Aktive, Senioren, Veteranen und Frauen
• Junioren und Juniorinnen
40
20
12054
Spielen mit nicht bewilligter Tenuewerbung
100
Mannschaftsrückzüge während laufender
Meisterschaft (ab Publikation Spielplan
Gruppeneinteilung)
• Aktive, Senioren, Veteranen und Frauen
• Junioren A, B und C
• Junioren D und Juniorinnen B und C
• Junioren E und F
400
200
100
50
14 10
10
12000
12000
12000
12000
12000
12000
Delegiertenversammlung / Offizieller Verbandsanlass
/ Strafverfahren:
• Nichtteilnahme an Delegiertenversammlung
• Vorzeitiges Verlassen der
Delegiertenversammlung
• Nichtteilnahme an offiziellem Verbandsanlass
(nach vorgängiger Bussenandrohung)
• Nichtbefolgen eines Aufgebotes als Zeuge zu
Einsprache- oder Rekursverhandlung (nach
vorgängiger Bussenandrohung)
• Falschaussage als Zeuge in Einsprache- oder
Rekursverhandlungen (nach vorgängiger
Bussenandrohung)
• Nichtbefolgen einer Aufforderung zur
Stellungnahme im Untersuchungs- und
Einspracheverfahren (nach vorgängiger
Bussenandrohung)
300
100
100 – 300
500
500
500
8. Strafen gegen Vereine
Punkteabzug: Der FVBJ kann einen Punkteabzug bis zu 6 Punkten bei wiederholten schweren
Vergehen (zB. nach Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter, Einsatz von Spielern unter falschem
Namen, Rassismus, grobe Unsportlichkeiten von Funktionären und Zuschauern) nach
vorgängiger Androhung anordnen.
9. Strafen gegen Schiedsrichter
Strafbezeichnung
Ansatz
Je fehlender Pflichteinsatz im Kalenderjahr
(gemäss Reglement betreffend Schiedsrichtermeldepflicht für Vereine)
50
Unbegründetes Nichterscheinen zu einer Spielleitung
100
Unbegründetes, verspätetes Erscheinen zu einer Spielleitung
70
Nichtmelden von Verwarnungen oder Ausschlüssen
100
Annahme eines Spielaufgebots durch Dritte (nicht über das Ressort
Schiedsrichteraufgebot, das Sekretariat FVBJ oder über den SFV)
100
Unentschuldigtes Fernbleiben von obligatorischen Kursen
100
Daneben kann die Schiedsrichterkommission in Einzelfällen Bussen bis max. CHF 500
aussprechen.
Bei Nichteinhaltung der Mahnfrist wird der Schiedsrichter im Aufgebot eingestellt und der
Betrag wird dem Verein des Fehlbaren belastet.
15 10. Strafen gegen Schiedsrichter für Verfehlungen in der Spieladministration
1. Verfehlung in der Spieladministration
2. Verfehlung in der Spieladministration
3. Verfehlung in der Spieladministration
4. Verfehlung in der Spieladministration
5. Verfehlung in der Spieladministration
20 30
40
60
90
120
Ab
der
sechsten
Verfehlung
in
der
Spieladministration
entscheidet
die
Schiedsrichterkommission über weitere Sanktionen.
Für die Kumulation der Verfehlungen in der Spieladministration zählen jeweils die Ereignisse
je Saison (1.7. – 30.6.).
Gegen Schiedsrichter, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, wird anstelle einer
Busse für eine Verfehlung in der Spieladministration lediglich ein schriftlicher Verweis erteilt.
Bei Nichteinhaltung der Mahnfrist wird der Schiedsrichter im Aufgebot eingestellt und der
Betrag wird dem Verein des Fehlbaren belastet.
11.
Rekursrecht
Es gelten die Bestimmungen der Statuten FVBJ.
Legende:
• KDK
• FK
= Kontroll- und Disziplinarkommission SFV
= Finanzkarte (NIS)
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